Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e

Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der
lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella
Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der
Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben
auf. Aus dem Aktionsplan Teil A – Demografie gerechter Ortsumbau wird zur Einreichung von
Anträgen zur Vorhabenauswahl aufgerufen. Der Aufruf beinhaltet Vorhaben nach
Kapitel A1c - Leerstehende dörfliche und regionaltypische Bausubstanz um- und
wiedernutzen
des Aktionsplanes
Nr. des Aufrufes:
10-2016-A1c
Datum des Aufrufes:
14.11.2016
Frist zur Einreichung von
Anträgen auf
Vorhabenauswahl:
31.01.2017 17:00 Uhr
Einzureichen bei:
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzelle e.V.
Schulweg 1
04741 Roßwein OT Niederstriegis
Rechtsgrundlagen:
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014
– 2020 (EPLR)
http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm
Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt
und Landwirtschaft
www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V.
www.klosterbezirk-altzella.com
Ziele:
Vorhaben zur Um- und Wiedernutzung leerstehender dörflicher
Bausubstanz zum Wohnen, für wirtschaftliche Zwecke bzw. für soziale
und/oder kulturelle Angebote
Höhe des Budgets:
700.000,00 €
Inhalt des Aufrufes:
Kapitel A1c umfasst Vorhaben auf Förderung von Investitionen für:
1. Um- und Wiedernutzung für die Eigennutzung als Hauptwohnsitz
und/oder für Verwandte ersten Grades mit der Option eine 2.
barrierefreie WE zu schaffen, mit einem max. Zuschuss von bis zu
200 T€ bei einem Fördersatz von 40%, Zuwendungsempfänger sind
natürliche Personen
2. Um- und Wiedernutzung für wirtschaftliche Zwecke einschließlich
dazugehöriger Ausstattung mit einem max. Zuschuss von 250 T€
bei einem Fördersatz von 30%, Zuwendungsempfänger sind
natürliche Personen, nicht gewerbliche Zusammenschlüsse,
Vereine, Gebietskörperschaften und Träger von Unternehmen,
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Stand: 27.10.2016
3. Um- und Wiedernutzung für sozial, kulturelle Zwecke, bei einem
Fördersatz von 70%, Zuwendungsempfängersind nicht gewerbliche
Zusammenschlüsse/Vereine, Gebietskörperschaften,
Voraussetzungen:
Zuwendungsempfänger sind im Grundbuch eingetragen oder aufgelassen,
Zuwendungen unter 20.000,00 € werden nicht gewährt, sonstige Hinweise
und Voraussetzungen – Kohärenzkriterien
unter www.klosterbezirk-altzella.com
Ausführungszeitraum:
Das Vorhaben soll im Jahr 2017 begonnen und innerhalb von 3 Jahren nach
Bewilligung abgeschlossen werden.
Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella
anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets.
Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
1.
Kohärenzkriterien
2.
Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung
Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen
Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des
EPLR und der LES.
Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichefrist des Aufrufes
erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, sind von
der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich
um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus
Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur
Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen
des bekanntgegebenen Budgets.
Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls
abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut
zur Auswahl eingereicht werden.
Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den
beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist: 31.01.2017 um 17:00 Uhr
Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V.
Regionalmanagement LEADER
Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis
Tel.: 03431 67887 -20 und -21
E-Mail: [email protected]
Termin der abschließenden Vorhabenauswahl ist voraussichtlich der 16.03.2017.
Innerhalb einer Frist von 2 Monaten (bis zum 16.05.2017) muss ein Antrag auf Förderung an die
zuständige Bewilligungsbehörde gestellt sein.
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Stand: 27.10.2016