Aufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie im Klosterbezirk Altzella Der Verein Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014 bis 2020, LEADER zur Einreichung von Vorhaben auf. Aus dem Aktionsplan Teil A – Demografie gerechter Ortsumbau wird zur Einreichung von Anträgen zur Vorhabenauswahl aufgerufen. Der Aufruf beinhaltet Vorhaben nach Kapitel A1c - Leerstehende dörfliche und regionaltypische Bausubstanz um- und wiedernutzen des Aktionsplanes Nr. des Aufrufes: 07-2016-A1c Datum des Aufrufes: 30.06.2016 Frist zur Einreichung von Anträgen auf Vorhabenauswahl: 13.09.2016 17:00 Uhr Einzureichen bei: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzelle e.V. Schulweg 1 04741 Roßwein OT Niederstriegis Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Klosterbezirk Altzella e.V. www.klosterbezirk-altzella.com Ziele: Vorhaben zur Um- und Wiedernutzung leerstehender dörflicher Bausubstanz zum Wohnen, für wirtschaftliche Zwecke bzw. für soziale und/oder kulturelle Angebote Höhe des Budgets: 850.000,00 € Inhalt des Aufrufes: Kapitel A1c umfasst Vorhaben auf Förderung von Investitionen für: 1. Um- und Wiedernutzung für die Eigennutzung als Hauptwohnsitz und/oder für Verwandte ersten Grades mit der Option eine 2. barrierefreie WE zu schaffen, mit einem max. Zuschuss von bis zu 200 T€ bei einem Fördersatz von 40%, Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen 2. Um- und Wiedernutzung für wirtschaftliche Zwecke einschließlich dazugehöriger Ausstattung mit einem max. Zuschuss von 250 T€ bei einem Fördersatz von 30%, Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, nicht gewerbliche Zusammenschlüsse, Vereine, Gebietskörperschaften und Träger von Unternehmen, Seite 1 von 2 Stand: 23.06.2016 3. Um- und Wiedernutzung für sozial, kulturelle Zwecke, bei einem Fördersatz von 70%, Zuwendungsempfängersind nicht gewerbliche Zusammenschlüsse/Vereine, Gebietskörperschaften, Voraussetzungen: Zuwendungsempfänger sind im Grundbuch eingetragen oder aufgelassen, Zuwendungen unter 20.000,00 € werden nicht gewährt, sonstige Hinweise und Voraussetzungen – Kohärenzkriterien unter www.klosterbezirk-altzella.com Ausführungszeitraum: Das Vorhaben soll im Jahr 2017 begonnen und innerhalb von 3 Jahren nach Bewilligung abgeschlossen werden. Vorhabenauswahl: Die Vorhabenauswahl erfolgt auf Grundlage der LES Klosterbezirk Altzella anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets. Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft: 1. Kohärenzkriterien 2. Rankingkriterien mit Mehrwert- und Fachprüfung Die Liste der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichefrist des Aufrufes erfüllt sein. Vorhaben, welche die Kohärenz-kriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt. Im Rahmen der Mehrwertprüfung sind mindestens 10 Punkte erforderlich um Berücksichtigung bei der Vorhabenauswahl zu finden. Die Summe aus Mehrwert- und Fachprüfung führt zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Reihenfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets. Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereit stehenden Finanzmittelbudgets nicht berücksichtig werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut zur Auswahl eingereicht werden. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LES Klosterbezirk Altzella sowie zu den beizubringenden Unterlagen bis zur Einreichefrist: Regionalentwicklung Klosterbezirk Altzella e.V. Regionalmanagement LEADER Schulweg 1 in 04741 Roßwein OT Niederstriegis Tel.: 03431 6788720 und -21 E-Mail: [email protected] Termin der abschließenden Vorhabenauswahl ist der 27.10.2016. Innerhalb einer Frist von 2 Monaten (bis zum 09.01.2017) muss ein Antrag auf Förderung an die zuständige Bewilligungsbehörde gestellt sein. Seite 2 von 2 Stand: 23.06.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc