Sage Lohn XL

Sage Lohn XL
AAG – Anlage von Beschäftigungsverbot
Impressum
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Sage Lohn XL – AAG Anlage von Beschäftigungsverbot
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Inhaltsverzeichnis
1.0
Einführung
3
2.0
Das Zeitsymbol
4
3.0
Die Lohnart
5
4.0
Die Erfassung der Bewertungszeit
6
5.0
Fertig!
7
Sage Lohn XL – AAG Anlage von Beschäftigungsverbot
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1.0 Einführung
In diesem Dokument wird die Anlage und Abrechnung von Beschäftigungsverboten
dargestellt.
Dieses Dokument ist gültig für den Sage Lohn XL und ab der Version 2016.1.0
anwendbar.
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2.0 Das Zeitsymbol
Die Erfassung des bezahlten Zeitraumes muss über ein Zeitsymbol erfolgen, damit der
Zeitraum auf dem Erstattungsantrag angedruckt wird und dieser auch über das
MeldeCenter versendet werden kann.
STAMM > ZEITVERWALTUNG > ZEITSYMBOLE > ,,+‘‘

Auswahl des Feldes Bewertungsart:
Generelles Beschäftigungsverbot - Das generelle Beschäftigungsverbot wird durch den
Arbeitgeber ausgesprochen.
Individuelle Beschäftigungsverbote - Das Individuelle Beschäftigungsverbot wird durch
einen Arzt ausgesprochen.
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3.0 Die Lohnart
Für die Erstattung des Beschäftigungsverbotes muss eine Lohnart angelegt werden.
STAMM > LOHNARTEN > LOHNARTEN > ,,+‘‘
Bezug/Abzug: Berichtslohnart Bezug / Erfassungseinheit: Betrag
Versteuerung: lfd. Bezug frei / Verbeitragung: lfd. Bezug SV-frei
Hinweis: Legen Sie Lohnarten immer nur in dem Nummernkreis von 1 – 699 an.
Lohnarten ab 700 sind Systemlohnarten oder für solche frei zu halten.
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4.0 Die Erfassung der Bewertungszeit
BEWEGUNG > ABWESENHEITEN > BEWERTUNGSZEIT > ,,Neu‘‘
Die Lohnart für das Beschäftigungsverbot kann über Bewegung oder in den festen Be und Abzügen erfasst werden. Über die Lohnart geben Sie dann den Betrag ein, den die
Mitarbeiterin für die Zeit des Beschäftigungsverbotes monatlich bekommt. Dieser Betrag
kommt nicht zur Auszahlung, sondern dient nur zur Berechnung des Erstattungsantrages.
Nach erfolgter Abrechnung können Sie dann den Erstattungsantrag über
MONAT > SOZIALVERSICHERUNG > AAG ERSTATTUNGSVERFAHREN >
ERSTATTUNGSANTRÄGE > ,,Erstattungsantrag ausgeben‘‘ erstellen.
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5.0 Fertig!
Nun können Sie Beschäftigungsverbote abrechnen.
Sollten Sie Fragen zu den Feldern im Programm haben, nutzen Sie bitte die Hilfestellung
über die F1 Taste oder die Schaltfläche <
>.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch in unserem Kundenportal. Sie
erreichen das Kundenportal über das Lohnprogramm FIRMEN-STARTSEITE >
MODULE/KONTAKT > KUNDENPORTAL > ,,Support‘‘
Die Wissensdatenbank erreichen Sie auch direkt über folgende Adresse:
https://applications.sage.de/ksp/
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