Sage Lohn XL AAG – Anlage von Beschäftigungsverbot Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt am Main © Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt ausgewählt, erstellt und getestet. Fehlerfreiheit können wir jedoch nicht garantieren. Sage haftet nicht für Fehler in dieser Dokumentation. Die Beschreibungen stellen ausdrücklich keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar. Sage Lohn XL – AAG Anlage von Beschäftigungsverbot Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1.0 Einführung 3 2.0 Das Zeitsymbol 4 3.0 Die Lohnart 5 4.0 Die Erfassung der Bewertungszeit 6 5.0 Fertig! 7 Sage Lohn XL – AAG Anlage von Beschäftigungsverbot Seite 2 von 7 1.0 Einführung In diesem Dokument wird die Anlage und Abrechnung von Beschäftigungsverboten dargestellt. Dieses Dokument ist gültig für den Sage Lohn XL und ab der Version 2016.1.0 anwendbar. Sage Lohn XL – AAG Anlage von Beschäftigungsverbot Seite 3 von 7 2.0 Das Zeitsymbol Die Erfassung des bezahlten Zeitraumes muss über ein Zeitsymbol erfolgen, damit der Zeitraum auf dem Erstattungsantrag angedruckt wird und dieser auch über das MeldeCenter versendet werden kann. STAMM > ZEITVERWALTUNG > ZEITSYMBOLE > ,,+‘‘ Auswahl des Feldes Bewertungsart: Generelles Beschäftigungsverbot - Das generelle Beschäftigungsverbot wird durch den Arbeitgeber ausgesprochen. Individuelle Beschäftigungsverbote - Das Individuelle Beschäftigungsverbot wird durch einen Arzt ausgesprochen. Sage Lohn XL – AAG Anlage von Beschäftigungsverbot Seite 4 von 7 3.0 Die Lohnart Für die Erstattung des Beschäftigungsverbotes muss eine Lohnart angelegt werden. STAMM > LOHNARTEN > LOHNARTEN > ,,+‘‘ Bezug/Abzug: Berichtslohnart Bezug / Erfassungseinheit: Betrag Versteuerung: lfd. Bezug frei / Verbeitragung: lfd. Bezug SV-frei Hinweis: Legen Sie Lohnarten immer nur in dem Nummernkreis von 1 – 699 an. Lohnarten ab 700 sind Systemlohnarten oder für solche frei zu halten. Sage Lohn XL – AAG Anlage von Beschäftigungsverbot Seite 5 von 7 4.0 Die Erfassung der Bewertungszeit BEWEGUNG > ABWESENHEITEN > BEWERTUNGSZEIT > ,,Neu‘‘ Die Lohnart für das Beschäftigungsverbot kann über Bewegung oder in den festen Be und Abzügen erfasst werden. Über die Lohnart geben Sie dann den Betrag ein, den die Mitarbeiterin für die Zeit des Beschäftigungsverbotes monatlich bekommt. Dieser Betrag kommt nicht zur Auszahlung, sondern dient nur zur Berechnung des Erstattungsantrages. Nach erfolgter Abrechnung können Sie dann den Erstattungsantrag über MONAT > SOZIALVERSICHERUNG > AAG ERSTATTUNGSVERFAHREN > ERSTATTUNGSANTRÄGE > ,,Erstattungsantrag ausgeben‘‘ erstellen. Sage Lohn XL – AAG Anlage von Beschäftigungsverbot Seite 6 von 7 5.0 Fertig! Nun können Sie Beschäftigungsverbote abrechnen. Sollten Sie Fragen zu den Feldern im Programm haben, nutzen Sie bitte die Hilfestellung über die F1 Taste oder die Schaltfläche < >. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch in unserem Kundenportal. Sie erreichen das Kundenportal über das Lohnprogramm FIRMEN-STARTSEITE > MODULE/KONTAKT > KUNDENPORTAL > ,,Support‘‘ Die Wissensdatenbank erreichen Sie auch direkt über folgende Adresse: https://applications.sage.de/ksp/ Sage Lohn XL – AAG Anlage von Beschäftigungsverbot Seite 7 von 7
© Copyright 2024 ExpyDoc