PLENAR-aktuell Oktober 2016 Liebe Genossinnen, liebe Genossen, liebe Leserinnen und Leser, Auf der Tagesordnung: u.a. Änderung des NKomVG Endokrine Disruptoren im Grundwasser Gifte Kräuter bekämpfen Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes In diesen Tagen nehmen in allen Städten, Landkreisen und Gemeinden Niedersachsens die frisch, am 11. September, gewählten Mandatsträger ihre Arbeit auf. Damit in den Kommunen noch besser und fairer gearbeitet werden kann und die Bürgerinnen und Bürger sich leichter an der Politik beteiligt können, haben wir vergangene Woche eine Änderung des Komm unal verf assungsgeset zes (NKomVG) beschlossen. Unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag haben wir damit gehalten: Die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen werden gestärkt, die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden gesenkt und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird erleichtert. Besonders die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und der direkten Beteiligungsrechte unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüße ich. Alle Kommunen mit mehr als 20.000 EinwohnerInnen müssen zukünftig eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n hauptberuflich einstellen. Sind dazu aktuell nur 55 Kommunen verpflichtet, so werden es in Zukunft 135, www.axel-brammer.de in der vergangenen Woche tagte der Landtag zum 39. Mal in dieser Wahlperiode. In der 108. bis 110. Sitzung seit Februar 2013 hat die rot-grüne Landesregierung nun weitere Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingehalten. So haben wir uns u. a. für mehr Transparenz bei den Vorstandsbezügen der Sparkassen ausgesprochen und konnten vor allem eine Änderung des Niedersächsischen Kom- munalverfassungsgesetzes, zugunsten von mehr Bürgerbeteiligung und Gleichstellung, durchsetzen. Umweltthemen waren mitunter der Schutz unseres Grundwassers und des Dümmer Sees, die Kormoranverordnung zum Schutz der Fischerei sowie der Kampf gegen giftige Kräuter. Über zwei dieser Themen berichte ich hier. Viel Spaß beim Lesen, Ihr und euer der insgesamt 435, Kommunen in Niedersachsen sein. Für Bürgerbegehren haben wir u. a. das Zustimmungsquorum und die Unterschriftenhürde gesenkt sowie ein paar weitere bürokratische Hindernisse aus dem Weg geräumt. Das geänderte NKomVG tritt am 1. November 2016 in Kraft. Giftige Kreuzkräuter wirksam eindämmen Gegen hormonstörende Stoffe im Grundwasser Nicht erst seit der EU-Wasserrahmenrichtlinie von 2015 hat die Politik dafür zu sorgen, dass das Grundwasser in einem guten Zustand für Mensch und Tier ist. Der aktuelle Bericht des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz über Wirkstoffe und Metaboliten geht nun davon aus, dass unser Grundwasser nicht dem geforderten EU-Standard entspricht. Viele Gründe dafür sind uns bereits länger bekannt, wie z. B. die hohe Nitratbelastung, der übermäßige Einsatz von Pestiziden oder Antibiotika. Zudem sind mittlerweile nicht-natürliche und biologisch schwer abbaubare Stoffe, sogenannte Endokrine bzw. hormonaktive Substanzen, in Trinkwasser-, Lebensmittel- und Blutproben nachweisbar. Zwar hat die EUKommission im Juni 2016 einen Entwurf zur Identifizierung von endokrinen Disruptoren vorgelegt, diesen erachtet die rot-grüne Landesregierung allerdings für unzureichend, da die Grenzen für die Einstufung schädlicher Stoffe darin zu hoch angelegt sind. Damit kann das Vorsorgeprinzip nicht gewährleistet werden. Deshalb haben wir beschlossen, dass sich die Landesregierung für wirksamere EUKriterien einsetzt und den jetzigen Entwurf ablehnt. Irreversible Schäden für Umwelt und Gesundheit müssen ausgeschlossen werden. Abbildungen: Jakobs-Kreuzkraut Sogenannte Kreuzkräuter, wie das JakobsKreuzkraut, sind in den vergangenen Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten und bereiten nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch bei privaten Tierhaltern, aufgrund ihrer Giftigkeit, Probleme. Darüber, dass wir derartige Kräuter beobachten und bekämpfen müssen, waren wir uns im Landtag einig, nicht aber über die Art und Weise. Der Antrag der FDP greift ein Problem auf, über das die Tierhalter sowie das Pflanzenschutzamt bereits Bescheid wissen. Maßnahmen gegen die Kreuzkräuter sind schon in der Ausarbeitung und werden umgesetzt. Am besten aufgehoben ist die Aufgabe der Eindämmung bei den Behörden vor Ort. Diese sind gut aufgestellt, hier sollte nicht bürokratisch von Landesebene reingeredet werden. Nach dieser ersten Beratung im Plenum erwarte ich eine konstruktive Arbeit im Umweltausschuss, bei der wir eine einvernehmliche Lösung finden wollen. Auch wenn das JakobsKreuzkraut recht hübsch blüht, ist es nicht zu unterschätzen, da es in Heu und Silage zwar seinen bitteren Geschmack verliert, aber nicht seine Giftigkeit, womit es zur Gefahr für Mensch und Tier wird. Das gleiche Problem geht auch von den jungen Pflanzen aus, da sie vorerst nicht bitter sind, aber bereits giftig.
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