PLENAR-aktuell

PLENAR-aktuell
Oktober 2016
Liebe Genossinnen, liebe Genossen,
liebe Leserinnen und Leser,
Auf der Tagesordnung:
u.a.
Änderung des NKomVG
Endokrine Disruptoren
im Grundwasser
Gifte Kräuter bekämpfen
Änderung des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes
In diesen Tagen nehmen in allen Städten,
Landkreisen und Gemeinden Niedersachsens
die frisch, am 11. September, gewählten Mandatsträger ihre Arbeit auf. Damit in den Kommunen noch besser und fairer gearbeitet werden kann und die Bürgerinnen und Bürger
sich leichter an der Politik beteiligt können,
haben wir vergangene Woche eine Änderung
des Komm unal verf assungsgeset zes
(NKomVG) beschlossen. Unser Versprechen
aus dem Koalitionsvertrag haben wir damit
gehalten: Die Gleichstellungsbeauftragten in
den Kommunen werden gestärkt, die Hürden
für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
werden gesenkt und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird erleichtert. Besonders die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und der direkten Beteiligungsrechte
unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüße ich. Alle Kommunen mit mehr als 20.000
EinwohnerInnen müssen zukünftig eine/n
Gleichstellungsbeauftragte/n hauptberuflich
einstellen. Sind dazu aktuell nur 55 Kommunen verpflichtet, so werden es in Zukunft 135,
www.axel-brammer.de
in der vergangenen Woche tagte der Landtag
zum 39. Mal in dieser Wahlperiode. In der
108. bis 110. Sitzung seit Februar 2013 hat
die rot-grüne Landesregierung nun weitere
Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingehalten. So haben wir uns u. a. für mehr Transparenz bei den Vorstandsbezügen der Sparkassen ausgesprochen und konnten vor allem
eine Änderung des Niedersächsischen Kom-
munalverfassungsgesetzes, zugunsten von
mehr Bürgerbeteiligung und Gleichstellung,
durchsetzen. Umweltthemen waren mitunter
der Schutz unseres Grundwassers und des
Dümmer Sees, die Kormoranverordnung zum
Schutz der Fischerei sowie der Kampf gegen
giftige Kräuter. Über zwei dieser Themen berichte ich hier. Viel Spaß beim Lesen,
Ihr und euer
der insgesamt 435, Kommunen in Niedersachsen sein. Für Bürgerbegehren haben wir u. a.
das Zustimmungsquorum und die Unterschriftenhürde gesenkt sowie ein paar weitere bürokratische Hindernisse aus dem Weg geräumt.
Das geänderte NKomVG tritt am 1. November
2016 in Kraft.
Giftige Kreuzkräuter
wirksam eindämmen
Gegen hormonstörende Stoffe
im Grundwasser
Nicht erst seit der EU-Wasserrahmenrichtlinie
von 2015 hat die Politik dafür zu sorgen, dass
das Grundwasser in einem guten Zustand für
Mensch und Tier ist. Der aktuelle Bericht des
Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz über
Wirkstoffe und Metaboliten geht nun davon
aus, dass unser Grundwasser nicht dem geforderten EU-Standard entspricht. Viele Gründe dafür sind uns bereits länger bekannt, wie
z. B. die hohe Nitratbelastung, der übermäßige Einsatz von Pestiziden oder Antibiotika.
Zudem sind mittlerweile nicht-natürliche und
biologisch schwer abbaubare Stoffe, sogenannte Endokrine bzw. hormonaktive Substanzen, in Trinkwasser-, Lebensmittel- und
Blutproben nachweisbar. Zwar hat die EUKommission im Juni 2016 einen Entwurf zur
Identifizierung von endokrinen Disruptoren
vorgelegt, diesen erachtet die rot-grüne Landesregierung allerdings für unzureichend, da
die Grenzen für die Einstufung schädlicher
Stoffe darin zu hoch angelegt sind. Damit
kann das Vorsorgeprinzip nicht gewährleistet
werden. Deshalb haben wir beschlossen, dass
sich die Landesregierung für wirksamere EUKriterien einsetzt und den jetzigen Entwurf
ablehnt. Irreversible Schäden für Umwelt und
Gesundheit müssen ausgeschlossen werden.
Abbildungen: Jakobs-Kreuzkraut
Sogenannte Kreuzkräuter, wie das JakobsKreuzkraut, sind in den vergangenen Jahren
vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten und bereiten nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch bei privaten Tierhaltern,
aufgrund ihrer Giftigkeit, Probleme. Darüber,
dass wir derartige Kräuter beobachten und
bekämpfen müssen, waren wir uns im Landtag einig, nicht aber über die Art und Weise.
Der Antrag der FDP greift ein Problem auf,
über das die Tierhalter sowie das Pflanzenschutzamt bereits Bescheid wissen. Maßnahmen gegen die Kreuzkräuter sind schon in der
Ausarbeitung und werden umgesetzt. Am
besten aufgehoben ist die Aufgabe der Eindämmung bei den Behörden vor Ort. Diese
sind gut aufgestellt, hier sollte nicht bürokratisch von Landesebene reingeredet werden.
Nach dieser ersten Beratung im Plenum erwarte ich eine konstruktive Arbeit im Umweltausschuss, bei der wir eine einvernehmliche
Lösung finden wollen. Auch wenn das JakobsKreuzkraut recht hübsch blüht, ist es nicht zu
unterschätzen, da es in Heu und Silage zwar
seinen bitteren Geschmack verliert, aber nicht
seine Giftigkeit, womit es zur Gefahr für
Mensch und Tier wird. Das gleiche Problem
geht auch von den jungen Pflanzen aus, da
sie vorerst nicht bitter sind, aber bereits giftig.