Teilentschuldung der Kommunen aus dem STARK II-Programm geht weiter Das Land Sachsen-Anhalt zahlt weiter Finanzhilfen aus dem Teilentschuldungsprogramm STARK II an seine Kommunen. Im April erhielten zwei weitere Städte sowie der Landkreis Harz sofortige Tilgungszuschüsse, mit denen sie ihre Schuldenlast um mehr als 1,7 Millionen Euro verringern konnten. Die Kommunen können nun gleichzeitig einen Teil ihrer Kredite ablösen und neue zinsgünstigere Kreditverträge in Höhe von gut vier Millionen Euro abschließen. Die neuen Verträge laufen jeweils über zehn Jahre. Voraussetzung für die Gewährung der Finanzhilfen aus dem STARK II-Programm ist die Verpflichtung der jeweiligen Kommune zu Konsolidierungsmaßnahmen. Finanzminister André Schröder sagte dazu: „Die Stärkung der Kommunen ist erklärtes Ziel der neuen Landesregierung. Die Basis hierfür bilden solide und kontinuierliche Haushalte. Das Teilentschuldungsprogramm STARK II ist dabei eine wichtige Säule, an der wir festhalten werden.“ Die Förderung im Einzelnen: Kommune abzulösende s Darlehen STARK II Darlehen sofortiger Tilgungszuschuss Tag der Ablösung / Laufzeit Landkreis Harz 5.632.562,26 3.942.793,58 1.689.768,68 02.05.2016/ 10 Jahre Hansestadt Gardelegen 37.638,34 26.346,84 11.291,50 02.05.2016/ 10 Jahre Stadt Oberharz am Brocken 55.972,20 39.180,54 16.791,66 02.05.2016/ 10 Jahre gesamt 5.726.172,80 4.008.320,96 1.717.851,84
© Copyright 2024 ExpyDoc