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Teilentschuldung der Kommunen aus dem STARK II-Programm geht weiter
Das Land Sachsen-Anhalt zahlt weiter Finanzhilfen aus dem Teilentschuldungsprogramm
STARK II an seine Kommunen. Im April erhielten zwei weitere Städte sowie der Landkreis
Harz sofortige Tilgungszuschüsse, mit denen sie ihre Schuldenlast um mehr als 1,7
Millionen Euro verringern konnten. Die Kommunen können nun gleichzeitig einen Teil
ihrer Kredite ablösen und neue zinsgünstigere Kreditverträge in Höhe von gut vier Millionen
Euro abschließen. Die neuen Verträge laufen jeweils über zehn Jahre. Voraussetzung für
die Gewährung der Finanzhilfen aus dem STARK II-Programm ist die Verpflichtung der
jeweiligen Kommune zu Konsolidierungsmaßnahmen.
Finanzminister André Schröder sagte dazu: „Die Stärkung der Kommunen ist erklärtes Ziel
der neuen Landesregierung. Die Basis hierfür bilden solide und kontinuierliche Haushalte.
Das Teilentschuldungsprogramm
STARK II ist dabei eine wichtige Säule, an der wir festhalten werden.“
Die Förderung im Einzelnen:
Kommune
abzulösende
s Darlehen
STARK II
Darlehen
sofortiger
Tilgungszuschuss
Tag der
Ablösung /
Laufzeit
Landkreis
Harz
5.632.562,26
3.942.793,58
1.689.768,68
02.05.2016/
10 Jahre
Hansestadt
Gardelegen
37.638,34
26.346,84
11.291,50
02.05.2016/
10 Jahre
Stadt
Oberharz
am Brocken
55.972,20
39.180,54
16.791,66
02.05.2016/
10 Jahre
gesamt
5.726.172,80
4.008.320,96
1.717.851,84