Münchhausenstadt Bodenwerder Az.: (1) 11100 / Br Bodenwerder, 31. Oktober 2016 Am Donnerstag, 10.11.2016, findet ab 19:00 Uhr, im Hotel "Deutsches Haus", Bodenwerder, die konstituierende Sitzung des Rates der Münchhausenstadt Bodenwerder (öffentlich) mit nachfolgender Tagesordnung statt: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Ratsmitglieder und der Beschlussfähigkeit 2. Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren gemäß §§ 60 und 43 NKomVG 3. Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen im Rat der Münchhausenstadt Bodenwerder 4. Erhöhung der Zahl der Beigeordneten gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG 5. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und Vereidigung 6. Feststellung der Tagesordnung 7. Beschluss über die Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2016/2021 (§ 69 NKomVG) 8. Bildung des Verwaltungsausschusses sowie Feststellung der Sitzverteilung und Ausschussbesetzung gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG 9. Wahl von ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertretern der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters aus den Beigeordneten gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG 10. Bildung der Ratsausschüsse gemäß §§ 71 und 73 NKomVG, Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen und Gruppen, namentliche Benennung der Ausschussmitglieder und deren Vertreterinnen/Vertreter und eventuelle Benennung von Grundmandaten 11. Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Vertreterinnen/Vertreter gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG 12. Eventueller Beschluss des Stadtrates gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG über die Rechtsstellung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Dauer der Wahlperiode 13. Eventueller Beschluss über die Beauftragung der allgemeinen Stellvertretung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nach §105 Abs. 5 NKomVG sowie die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis 14. Eventueller Beschluss über die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben der Münchhausenstadt Bodenwerder gemäß § 106 Abs. 1 NKomVG sowie die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtdirektorin/Stadtdirektor 15. Eventueller Beschluss über die allgemeine Vertretung der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors gemäß § 106 Abs. 1 NKomVG sowie die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretende Stadtdirektorin/stellvertretender Stadtdirektor 16. Wahl bzw. Benennung von Vertreterinnen/Vertretern für kommunale Beteiligungen und Regelung der Vertretung gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG 17. Mitteilungen und Anfragen Im Anschluss an die öffentliche Sitzung haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Anfragen an den Rat und die Verwaltung zu richten. gez. Joachim Lienig Stadtdirektor
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