www.assekuranz-info-portal.de 04.11.2016 bAV-Reform:Beitragszusagekommt •SozialpartnermodellstehtdenmeistenArbeitgebernoffen•Arbeitgeberhaftungentfällt-DeraktuelleEntwurfzum BetriebsrentenstärkungsgesetzistindenKernpunktenwieerwartetausgefallen.Demnachkommendie BeitragszusageunddasOpting-OutundessindÄnderungenbeimsteuer-undsozialversicherungsrechtlichen RahmenundZuschüssefürGeringverdienergeplant. AusdrücklichesZielderReformistdiestärkereVerbreitungderbAVbeikleinenundmittlerenUnternehmensowiebei Geringverdienern.DazusollensichauchnichttarifgebundeneArbeitgeberindas„SozialpartnermodellBetriebsrente“ einklinkenkönnen.VoraussetzungdafüristentwedereineentsprechendeBetriebsvereinbarungodereine einzelvertraglicheRegelungmitdemMitarbeiter.ImErgebnisbedeutetdies,dassdieBeitragszusageinallden Bereicheneingeführtwerdenkann,indeneneseinenübergeordnetenTarifvertraggibt,aufdenderArbeitgeber verweisenkann.„DasisteinpositivesSignalanalleArbeitgeber,diefürihreMitarbeitereineentsprechendeVersorgung einführenwollen.“sagtDr.RichardHerrmann,VorstandderHeubeckAG. AuchDirektversicherungen,PensionskassenoderPensionsfonds,dienichtdirektandenTarifvertragangeschlossen sind,dürfendieBeitragszusagedurchführen.Esmusslediglichsichergestelltsein,dassdieTarifparteien ausreichendenEinflussaufdenVersorgungsträgerausübenkönnen.DadieArbeitgeberindemneuenModellvonder arbeitsrechtlichenundwirtschaftlichenHaftungfürdieRentenzusagenbefreitseinsollen,stelltsichdieFrage,welche Schutzmechanismenkünftiggreifensollen.„MitdemWegfallderArbeitgeberhaftungwirddasKapitalmarktrisiko praktischaufdieVersorgungsberechtigtenübertragen.DervorgeseheneSicherungsbeitragkönntedabeials SchwankungsreservefüreinengewissenAusgleichsorgen.WerdiesenBeitragamEndezuzahlenhat,istallerdings nochoffen.DiekonkreteRegelungliegtbeidenTarifpartnern.“fasstDr.HerrmanndenaktuellenStandzusammen. SolltederSicherungsbeitragjedochnichtodernichtvollständigbenötigtwerden,wäreauchzuklären,wiemitdemnicht benötigtenTeilzuverfahrenist. InsgesamtseidieReformzubegrüßen,sowohldasOpting-OutalsauchdieBeitragszusageauftarifvertraglicher GrundlagewürdenzueinerweiterenVerbreitungderbetrieblichenAltersversorgungführen.„Wiesohäufigsteckt allerdingsdieTückeimDetail,diejetztbeginnendeDiskussionrundumdenGesetzesentwurfwirdzeigenanwelchen StellennochÄnderungsbedarfgesehenwird.“ergänztDr.Herrmann. Pressekontakt: MarkusJähnig Telefon:0221/348038-24 E-Mail:[email protected] Unternehmen HeubeckAG Gustav-Heinemann-Ufer72a 50968Köln Internet:www.heubeck.de ÜberHeubeckAG DieHEUBECKAGgehörtzudenführendenunabhängigenBeratungsunternehmenaufdemGebietderbetrieblichen AltersversorgunginDeutschland.IndenmehralssechsJahrzehntenihresBestehenshatsieihrenRufalskompetenter undzuverlässigerDienstleisterausbauenundfestigenkönnen.DievonHEUBECKentwickeltenundimmerwieder aktualisierten"Richttafeln"sinddieallgemeinanerkanntenRechnungsgrundlagenzurbilanziellenBewertungvon PensionsverpflichtungeninDeutschland.ZudenKundenderHEUBECKAGzählenzahlreichePensionskassen, Pensionsfonds,ZusatzversorgungskassenundberufsständischeVersorgungswerkesowieVerbändeundauch staatlicheInstitutionen.
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