bAV-Reform: Beitragszusage kommt - Assekuranz-INFO

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04.11.2016
bAV-Reform:Beitragszusagekommt
•SozialpartnermodellstehtdenmeistenArbeitgebernoffen•Arbeitgeberhaftungentfällt-DeraktuelleEntwurfzum
BetriebsrentenstärkungsgesetzistindenKernpunktenwieerwartetausgefallen.Demnachkommendie
BeitragszusageunddasOpting-OutundessindÄnderungenbeimsteuer-undsozialversicherungsrechtlichen
RahmenundZuschüssefürGeringverdienergeplant.
AusdrücklichesZielderReformistdiestärkereVerbreitungderbAVbeikleinenundmittlerenUnternehmensowiebei
Geringverdienern.DazusollensichauchnichttarifgebundeneArbeitgeberindas„SozialpartnermodellBetriebsrente“
einklinkenkönnen.VoraussetzungdafüristentwedereineentsprechendeBetriebsvereinbarungodereine
einzelvertraglicheRegelungmitdemMitarbeiter.ImErgebnisbedeutetdies,dassdieBeitragszusageinallden
Bereicheneingeführtwerdenkann,indeneneseinenübergeordnetenTarifvertraggibt,aufdenderArbeitgeber
verweisenkann.„DasisteinpositivesSignalanalleArbeitgeber,diefürihreMitarbeitereineentsprechendeVersorgung
einführenwollen.“sagtDr.RichardHerrmann,VorstandderHeubeckAG.
AuchDirektversicherungen,PensionskassenoderPensionsfonds,dienichtdirektandenTarifvertragangeschlossen
sind,dürfendieBeitragszusagedurchführen.Esmusslediglichsichergestelltsein,dassdieTarifparteien
ausreichendenEinflussaufdenVersorgungsträgerausübenkönnen.DadieArbeitgeberindemneuenModellvonder
arbeitsrechtlichenundwirtschaftlichenHaftungfürdieRentenzusagenbefreitseinsollen,stelltsichdieFrage,welche
Schutzmechanismenkünftiggreifensollen.„MitdemWegfallderArbeitgeberhaftungwirddasKapitalmarktrisiko
praktischaufdieVersorgungsberechtigtenübertragen.DervorgeseheneSicherungsbeitragkönntedabeials
SchwankungsreservefüreinengewissenAusgleichsorgen.WerdiesenBeitragamEndezuzahlenhat,istallerdings
nochoffen.DiekonkreteRegelungliegtbeidenTarifpartnern.“fasstDr.HerrmanndenaktuellenStandzusammen.
SolltederSicherungsbeitragjedochnichtodernichtvollständigbenötigtwerden,wäreauchzuklären,wiemitdemnicht
benötigtenTeilzuverfahrenist.
InsgesamtseidieReformzubegrüßen,sowohldasOpting-OutalsauchdieBeitragszusageauftarifvertraglicher
GrundlagewürdenzueinerweiterenVerbreitungderbetrieblichenAltersversorgungführen.„Wiesohäufigsteckt
allerdingsdieTückeimDetail,diejetztbeginnendeDiskussionrundumdenGesetzesentwurfwirdzeigenanwelchen
StellennochÄnderungsbedarfgesehenwird.“ergänztDr.Herrmann.
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