PSP-Newsletter Januar/Februar 2015

PSP
01
news letter
JANUAR/
FEBRUAR
2015
EDITORIAL
INHALT
Wie erwartet, hat das
Bundesverfassungsgericht
wesentliche Bestimmungen des geltenden Erbschaftsteuergesetzes für
verfassungswidrig erklärt.
Das negative Verdikt aus
Karlsruhe betrifft Regelungen, die bisher eine steuergünstige Übertragung
insbesondere von Unternehmensvermögen ermöglicht haben. Die Verfassungsrichter haben eine gesetzliche Neuregelung bis
spätestens 30.06.2016 eingefordert. Wie der Gesetzgeber reagiert, ist derzeit noch offen. Zu erwarten steht zwar kein grundsätzlicher gesetzlicher
Systemwechsel, aber es wird in jedem Fall zu einer
Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
kommen. Ob und unter welchen Voraussetzungen
bis zur gesetzlichen Neuregelung die bisherigen
günstigen Regelungen für die eigene Firma und das
Unternehmensvermögen genutzt werden können,
sollte schnellstmöglich analysiert werden. Wir unterstützen Sie hierbei gerne – nicht nur im Rahmen dieses Newsletters, sondern auch durch laufende aktuelle Informationen auf unserer Website, regelmäßige
Veranstaltungen und selbstverständlich durch ein jederzeitiges persönliches Beratungsgespräch.
Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes – was kommt, was
bleibt?
Dr. Hannspeter Riedel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mindestlohn / geringfügige
Beschäftigung
Finanzmärkte: Rückblick, Standortbestimmung und Ausblick
Abgeltungsteuer bei Darlehen zwischen
Angehörigen – Einsicht der Finanzverwaltung
Was bedeutet eigentlich:
„Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen”?
PSP beim Technologietag
Verfassungswidrigkeit
des Erbschaftsteuergesetzes
–des
wasMunich
kommt, was
bleibt?
Network
Die lang erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist gefallen: Das Bundesverfassungsgericht hat
mit seinem am 17.12.2014 verkündeten Urteil die
derzeitige gesetzliche Regelung der Begünstigung
von betrieblichem Vermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungbesteuerung für nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des
Grundgesetzes erklärt.
Zwar
lägeSchreiber
es dem Gericht
nach durchaus im EntHans-Joachim
Heiko Wunderlich
scheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleinere
und mittlere inhabergeführte Unternehmen zur Sicherung deren Fortbestandes und vor allem zur Erhaltung von Arbeitsplätzen steuerlich zu begünstigen.
Die augenblicklich geltenden Begünstigungsregelungen
gewährten
jedoch Technologieunternehmer
Verschonungsmöglichkeiten,
Munich
Network verbindet
untereinandie
im
Ergebnis
zu
unverhältnismäßigen
oder
gar
der mit Industrie und Anwendern, Forschung und Entwicklung,
ungerechtfertigten
steuerlichen
Privilegierungen
fühInvestoren und international.
Damit unterstützt
das „Münchener
ren
würden
und
deshalb
nicht
im
Einklang
mit
dem
Netzwerk für Innovation“ die Anstrengungen für erfolgreiche
Grundgesetz
Innovationen instünden.
jungen, ambitionierten und ebenso in erfolgreichen, etablierten Technologieunternehmen. Mit zahlreichen
Dies
liest sich und
auf Aktivitäten
den ersten
BlickKontakte
als Forderung
Veranstaltungen
werden
zwischen
nach
unwesentlichen
Anpassungen
im
Detail,
da das
Gründern, Investoren, Unternehmen und ForschungseinrichBesteuerungsund Begünstigungssystem nicht grundtungen hergestellt.
sätzlich infrage gestellt wird. Da jedoch die Frage
Der 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit
aufgeworfen wurde, welche Unternehmen in Zukunft
„Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und
überhaupt in den Genuss von VerschonungsmöglichInnovationsfinanzierung“. Die aktuelle Situation der Unternehkeiten kommen sollen und zudem eine deutliche
mens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen
Verschärfung der Anforderungen an die inhaltliche
wurde ebenso wie die der Finanz- und Kapitalmärkte beleuchtet.
Zusammensetzung begünstigungsfähigen BetriebsUnternehmerpersönlichkeiten, erfahrene Kapitalmarktprofis und
vermögens angemahnt ist, drohen durchaus unsicheinternationale Venture Capital Investoren berichteten über jüngsre Zeiten für den deutschen Mittelstand.
dies vor allem bedeuten, dass die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts möglichst eng und konkret umgesetzt werden sollen. Pläne, wonach das
Besteuerungssystem grundlegend reformiert werden
soll, lassen sich auch den ersten Äußerungen nach
von Vertretern aus der Politik nicht entnehmen.
Zu Sorgenfalten bei den betroffenen Unternehmen
dürfte insbesondere der Umstand führen, wonach
das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber
grundsätzlich auch die Möglichkeit einräumt „rückwirkend“ Gesetzesänderungen vorzunehmen. Hier
kann allerdings leichte Entwarnung gegeben werden, denn nach Aussagen aus dem FinanzministeriPSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und
umJ. soll
auch
hierbeides„minimalinvasiv“
vorgegangen
Curt
Winnen,
Geschäftsführer
Munich Network
werden. In enger Anlehnung an das Urteil soll nur
bei PSP-Partner
besondersHeiko
exzessiven
Gestaltungen,
die zwiDie
Wunderlich
und Hans-Joachim
schen
der
Urteilsverkündung
und
dem
Inkrafttreten
Schreiber sprachen auf dem Technologietag zum Thema
der neuenverträge
Regelungen
(„rückwirkend“)
vollzogen
„Beteiligungs
fair gestalten
– auch für die Gründer
fair“
wurden
oder
werden,
die
Steuerbegünstigung
verund vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital.
sagt werden.
Dazu der Geschäftsführer des Munich Network, Curt J. Winnen:
„Der
5. Technologietag
war wieder
einmal eine gelungene
Zu den
Details des Urteils
des BundesverfassungsgeGroßveranstaltung
Munich Network.
Der wachsende
richts sowie dendesaktuellen
Entwicklungen
findenTeilSie
nehmerkreis
zeigtWebsite
uns, dass großes
am Thema Technoauf unserer
unter Interesse
www.psp.eu/nachfolge
logiefinanzierung
besteht, und
dass das Munich
Network
zunehlaufend aktualisierte
Beiträge.
Gerne
stehen
wir
mend
bundesweit
ideale Plattform
für Kontakte
in
Ihnenauch
zudem
für einals
persönliches
Gespräch
zu den
diesem
Bereich wahrgenommen
Wir möglichem
freuen uns, dass
PSP
Auswirkungen
des Urteilswird.
und
Handsich
aktiv in daszur
Munich
Network einbringt. Der Vortrag über
lungsbedarf
Verfügung.
Beteiligungsverträge hat unseren Teilnehmern wertvolle Hinweise
für die Praxis gegeben.“
te Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teilnehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu
INFOS
„Minimalinvasiv und zügig“ plant nun der Steuerabeinem großen Erfolg.
teilungsleiter von Finanzminister Schäuble bei der
Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes vorzugehen
und ist dabei willens, den durch das Bundesverfassungsgericht gewährten Zeitrahmen, bis Mitte 2016
Kontakt:
eine Neuregelung einzuführen, wohl eher nicht aus
Dr. Jasper von Hoerner ([email protected])
Impressum
zunutzen.
erstenNeuregelungen,
Verlautbarungen
dürfte
Der
PSP-newsletterDen
gibt gesetzliche
Rechtsprechungnach
und Finanzverwaltungsanweisungen
nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen
wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im
Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung.
2
Redaktionelle Auswahl und Kontakt: Roland W. Graf ([email protected]) und Stefan Groß ([email protected]); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, 80539 München,
Tel.: +49 89 38172-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.psp.eu; Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH, www.schoppe.de
01
JANUAR/
FEBRUAR
2015
Mindestlohn / geringfügige Beschäftigung
• Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu drei Monaten im Rahmen der Berufsausbildung oder der Berufsorientierung absolvieren,
• Branchen mit einem individuellen tariflichen Mindestlohn unter EUR 8,50 (nur bis Ende 2016),
• Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene
Berufsausbildung,
• ehrenamtlich tätige Personen sowie
• Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten
einer neuen Beschäftigung.
Eine der wesentlichen Verschärfungen, die das Gesetz
für Arbeitgeber mit sich bringt, besteht in seiner Verpflichtung, die tägliche Arbeitszeit für bestimmte
Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Diese Dokumentationspflicht gilt für geringfügig Beschäftigte (EUR 450Jobs), kurzfristige Beschäftigungen und für alle Arbeitnehmer, die bei sofortmeldepflichtigen Unternehmen
angestellt sind (z. B. Baugewerbe, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Messebauunternehmen, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikunternehmen). Konkret muss der Arbeitgeber den Beginn,
das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit
erfassen und vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen. Diese Aufzeichnung muss spätestens bis zum
Ablauf des siebten auf die Arbeitsleistung folgenden
Kalendertages erstellt sein. Die Aufbewahrungspflicht
beträgt zwei Jahre.
Sorgfalt ist auch bei der Vergabe von Dienst- oder
Werkleistungen geboten. Hier haftet der Auftraggeber, wenn der Subunternehmer die Regelungen zum
Mindestlohn nicht einhält. Zumindest aus Gründen der
Compliance dürfte zukünftig eine schriftliche Bestätigung von Subunternehmern und Auftragnehmern
unentbehrlich werden, auch wenn sie wahrscheinlich
bei Verstoß und Insolvenz oder Ähnlichem des Subunternehmers eine Haftung des Auftraggebers nicht wird
ausschließen können.
Für die erforderlichen Aufzeichnungen eignet sich ein
DATEV-Musterformular, das wir Ihnen auf Wunsch gerne
zukommen lassen. Auch die Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflichten ist bußgeldbewehrt. Des Weiteren
ist zu beachten, dass bei Minijobs (EUR 450-Jobs) die
monatliche Stundenzahl 52,9 nicht überschritten werden
darf.
Trotz der verbindlichen Einführung der Neuregelung
ist der Mindestlohn aktuell weiterhin Gegenstand politischer Diskussionen. Nach anhaltender Kritik am
bürokratischen Aufwand des neuen Gesetzes wurde
von der Bundesarbeitsministerin erstmals Bereitschaft
signalisiert, die geltenden Regelungen im Laufe des
Jahres 2015 zu überprüfen.
INFOS
Mit Einführung des Mindestlohngesetzes (sogenanntes
„MiLoG“) gilt seit dem 01.01.2015 in Deutschland ein
branchenübergreifender Mindestlohn in Höhe von
EUR 8,50 (brutto) pro geleisteter Arbeitsstunde. Der
Mindestlohn trifft grundsätzlich alle Branchen. Die von
der gesetzlichen Neuregelung betroffenen Betriebe
müssen insoweit zukünftig mit Kontrollen durch die
Zollverwaltung rechnen. Vom Mindestlohn ausgenommen sind derzeit lediglich folgende Personengruppen:
Kontakt:
Stefan Heinrichshofen ([email protected])
Alexandra Wulk ([email protected])
3
PSP
beim Technologietag
Finanzmärkte:
des
Munich
Network
Rückblick,
Standortbestimmung
und Ausblick
Was hat 2014 geprägt?
Ein fokussierter Rückblick auf das Geschehen an den
Finanzmärkten im Jahr 2014 fällt nicht unbedingt
leicht. Zu viele Themen haben die Kurse an den globalen Aktienmärkten bewegt oder wurden wider
Erwarten von den Märkten ignoriert. Angefangen
von den politischen bzw. kriegerischen Auseinandersetzungen in Russland, der Ukraine und dem sogenannten Islamischen Staat, über geldpolitische Entscheidungen und Maßnahmen der US-Notenbank
Fed, derSchreiber
europäischen
(EZB) und der
Hans-Joachim
HeikoZentralbank
Wunderlich
Bank of Japan bis hin zu den Zahlen zur Geschäftsentwicklung der Unternehmen und Haushaltssituation
der Staaten. Möchte man aus den genannten drei
Bereichen Politik, Geldpolitik und Konjunktur doch
einen dominierenden Faktor für die Entwicklung der
globalen Finanzmärkte in 2014 herausheben, so ist
Munich
Network verbindet
Technologieunternehmer
dies sicherlich
die Geldpolitik
der großen untereinanNotenbander
Industrie
und Anwendern,
Forschung
Entwicklung,
ken.mitEin
Umstand,
der alles andere
alsund
wünschenswert
erscheint,und
zeigt
er doch,Damit
dassunterstützt
sich diedas
Märkte
vielerInvestoren
international.
„Münchener
orts
beinahe
sechs
Jahre
nach
der
Pleite
der
Bank
Netzwerk für Innovation“ die Anstrengungen für erfolgreiche
Lehman
Brothers
noch
immer
im
–
eine
Unterstützung
Innovationen in jungen, ambitionierten und ebenso in erfolgnotwendig machenden – Krisenmodus befinden.
reichen, etablierten Technologieunternehmen. Mit zahlreichen
Veranstaltungen und Aktivitäten werden Kontakte zwischen
Die Fakten zum Börsenjahr 2014:
Gründern, Investoren, Unternehmen und Forschungseinrichtungen
hergestellt.
Deutsche
und europäische
Aktien konnten nur geringfügig
um
+2,65 %
bzw.
um
+4,01 % zulegen. WeltDer 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit
weit legten die Aktien in EUR um +19,50 %, in den
„Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und
USA in EUR um +29,46 % zu und wurden dabei aus
Innovationsfinanzierung“. Die aktuelle Situation der UnternehSicht eines EUR-Investors durch die Abwertung des
mensInnovationsfinanzierung
für Technologieunternehmen
EUR und
gegenüber
dem USD in
Höhe von -11,97 %
wurde
ebenso
wie
die
der
Finanzund
Kapitalmärkte
beleuchtet.
befeuert. Bei den festverzinslichen
Wertpapieren
Unternehmerpersönlichkeiten,
erfahrene
Kapitalmarktprofis
und
konnten deutsche 10-jährige
Staatsanleihen
bemerkenswerte Venture
+14,27 %
europäische
Unternehinternationale
Capital und
Investoren
berichteten über
jüngsmensanleihen
+13,05 %
hinzugewinnen.
Der Grund
te
Investments. Interessante
Vorträge
und mehrere hundert
Teilhierfür
ist:
Die
laufende
Rendite
10-jähriger
deutnehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu
scher Staatsanleihen lag zum Jahresende bei nur
einem großen Erfolg.
noch +0,54 %. Im Rohstoffbereich stach der Verfall
des Ölpreises heraus. In EUR verlor die Sorte WTI in
2014 -38,52 %. Auch infolge des gefallenen Ölpreises ist die Inflation in der Eurozone im Jahr 2014 in
Richtung Null gefallen. Die EZB zeigte sich darüber
besorgt, insbesondere da nicht nur die aktuelle, sondern auch die langfristig erwartete Inflation auf ein
Rekordtief gefallen war und damit die Gefahr einer
Deflation als erhöht erachtet wurde.
Was hat 2015 bisher gebracht?
Am 15.01.2015 hat die Schweizerische Zentralbank die Verteidigung der am 06.09.2011 eingeführten Marke von EUR 1,20 je CHF – aus Angst vor
zu großen Belastungen eines weiter erstarkten
Schweizer Franken (CHF) für die schweizerische
Wirtschaft – unerwartet aufgegeben. In der Folge
wertete der CHF zum EUR am 15.01.2015 deutlich
auf und notiert seitdem bei rund CHF 1,00 je EUR.
PSP 22.01.2015
Partner Heiko Wunderlich,
und
Am
hatHans-Joachim
die EZB Schreiber
beschlossen,
von März
Curt J. Winnen, Geschäftsführer des Munich Network
2015 bis September 2016 pro Monat Anleihen im
Volumen von EUR 60 Mrd. zu kaufen, um damit die
Die PSP-Partner in
Heiko
Wunderlichzuund
Hans-Joachim
Kreditvergabe
der Eurozone
fördern
und die
Inflation
zu sprachen
beschleunigen.
wirdzum
dieThema
ZenSchreiber
auf dem Insgesamt
Technologietag
tralbank
folglich
EUR
1,1
Billionen
frisches
Geld
in
„Beteiligungsverträge fair gestalten – auch für die Gründer fair“
die
Märkte
bzw.
die
Banken
der
Eurozone
pumpen.
und vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital.
Dieser Betrag könnte noch anwachsen, da die EZB
mit
den
auch nach
September
2016
fortfahDazu
derKäufen
Geschäftsführer
des Munich
Network, Curt
J. Winnen:
ren
könnte,
sofern
sich
die
Inflationsrate
in
der
Euro„Der 5. Technologietag war wieder einmal eine gelungene
zone bis dahin nicht wieder bis auf annähernd 2 %
Großveranstaltung des Munich Network. Der wachsende Teilerhöht hat. Schließlich fand am 25.01.2015 die
nehmerkreis zeigt uns, dass großes Interesse am Thema TechnoParlamentswahl in Griechenland statt. Als stärkste
logiefinanzierung besteht, und dass das Munich Network zunehPartei
konnte sich die von Alexis Tsipras angeführte
mend auch Syriza
bundesweit
als ideale Plattform
Kontakte in
Links-Partei
durchsetzen,
was die für
griechischen
diesem
Bereich
wahrgenommen
wird.
Wir
freuen
uns,
dass PSP
Aktien zunächst auf Talfahrt schickte.
sich aktiv in das Munich Network einbringt. Der Vortrag über
Die
Fakten zum Börsenmonat
Januar 2015:
Beteiligungsverträge
hat unseren Teilnehmern
wertvolle Hinweise
für die Praxis gegeben.“
Aktien konnten in Deutschland (+9,06 %), Europa
(+6,69 %), USA (in EUR +4,01 %) und weltweit (in
EUR +5,29 %) weiter zulegen. Der EUR setzte seine
Talfahrt zum USD um weitere -6,75 % auf rund USD
1,13 je EUR fort. Der Ölpreis (WTI) gab in EUR nochmals -2,93 % nach und im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere sanken die Renditen 10-jähriger
deutscher Staatsanleihen auf ein neues Tief bei
0,30 %, die Kurse dieser Papiere konnten entsprechend nochmals zulegen.
Impressum
Der PSP-newsletter gibt gesetzliche Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen
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Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung.
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Redaktionelle Auswahl und Kontakt: Roland W. Graf ([email protected]) und Stefan Groß ([email protected]); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, 80539 München,
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01
JANUAR/
FEBRUAR
2015
Wo stehen die Finanzmärkte heute?
Um einen Blick nach vorne auf das verbleibende Jahr
2015 wagen zu können, lohnt eine kurze Analyse
des Status quo:
•Alle großen Zentralbanken haben die Leitzinsen
auf ein extrem niedriges Niveau bzw. auf Null
gesenkt.
•Die Renditen für Renteninvestoren liegen infolgedessen ebenso auf historischen Tiefständen bzw.
nahe Null.
• Aktien in Europa und USA notieren auf Höchstständen.
•Der Ölpreis liegt im Bereich von nur USD 50 je
Barrel.
•Die Devisenmärkte sind dominiert von einem deutlichen Erstarken des USD.
•Immobilien und sonstige Sachanlagen liegen, wie
auch Aktien, in der Gunst der Investoren weit vorne.
•Die globale Konjunktur ist, gestützt von den USA
und China und trotz des Bremsklotzes Europa, in
guter Verfassung.
Wo kann das hinführen und welche
Schlüsse sind zu ziehen?
mehr betragen. Damit liegen die laufenden Erträge
aus diesen Aktien höher als bei vielen Anleihen.
Attraktiv scheinen neben Aktien auch andere Sachanlagen, wie beispielsweise Immobilien.
Was wie vorstehend beschrieben zunächst recht einfach anmutet, gestaltet sich in der praktischen Umsetzung komplex. So ist die Entwicklung einer maßgeschneiderten Asset Allokation, als der wesentliche
Erfolgsfaktor, die Königsdisziplin in der Vermögensanlage. Sie hat die Risikotragfähigkeit des Anlegers
ebenso zu berücksichtigen, wie seine Ausschüttungsbedürfnisse und persönlichen Restriktionen.
Die strategische Asset Allokation sollte darüber hinaus in einem vorab definierten Rhythmus (z. B. jährlich) jeweils neu diskutiert, analysiert und gegebenenfalls angepasst werden. In der Praxis sollte sich
an die Identifikation und Implementierung einer strategischen Asset Allokation ein fortlaufendes Vermögenscontrolling anschließen, welches Transparenz in
Struktur, Performance und Kosten sicherstellt. Für
weitere Details und Fragen zum Thema strategische
Asset Allokation und Vermögenscontrolling steht
Ihnen das PSP Family Office gerne zur Verfügung.
Für Investoren scheint die Positionierung für das restliche Jahr 2015 unter diesen Prämissen recht einfach
zu sein. Aktien sind trotz der erreichten Höchststände
attraktiv, während Anleihen aufgrund der niedrigen
Zinsen überbewertet, mit einem realen Kapitalverzehr behaftet und damit unattraktiv sind. Auch ein
Ausweichen auf Anleihen mit niedrigem Investmentgrade Rating und Restlaufzeiten von fünf Jahren oder
länger bringt Investoren zumeist Renditen, welche für
einen realen Kapitalerhalt nicht ausreichend sind. Für
Aktien könnten zudem die Dividenden sprechen,
welche bei dividendenstarken Titeln 4,00 % oder
INFOS
Unter Berücksichtigung des Status quo ist – wie schon
in den Vorjahren – für den Rest des Jahres 2015 zu
erwarten, dass viele Impulse erneut von den Notenbanken kommen werden. Sowohl für den Fall von
unerwarteten Schocks, als auch im Fall einer nicht
der Erwartung entsprechenden realwirtschaftlichen
Entwicklung rechnen die Märkte letztlich damit, dass
die Zentralbanken „einspringen“ und mit den ihnen
zur Verfügung stehenden Mitteln für neue, positive
Impulse sorgen werden.
Kontakt:
Martin Netter ([email protected])
Johannes Hierl ([email protected])
5
PSP beim Technologietag
Abgeltungsteuer
bei Darlehen zwischen
Angehörigen
der Finanzverwaltung
des Munich– Einsicht
Network
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer in 2009
werden Einkünfte, die eine Privatperson aus Kapitalvermögen erzielt, mit einem gesonderten Tarif in
Höhe von 25 % besteuert. Bei Kapitalerträgen aus
Darlehen findet der gesonderte Tarif jedoch dann
keine Anwendung, wenn Gläubiger und Schuldner
einander nahestehende Personen sind und Letzterer
die Zinsen steuerlich absetzen kann. Auch wenn
Zinsen von einer Kapitalgesellschaft an einen zu
mindestens 10 % beteiligten Anteilseigner oder eine
diesem
nahestehende
Person
gezahlt werden, unterHans-Joachim
Schreiber
Heiko Wunderlich
liegen diese nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem
individuellen Steuertarif mit einer Belastung von bis
zu 45 %. Die stark unterschiedliche steuerliche Belastung der Zinseinkünfte hängt somit letztlich davon
ab, ob die Beteiligten nahestehende Person sind
oder
nicht.
Munich
Network verbindet Technologieunternehmer untereinander mit Industrie und Anwendern, Forschung und Entwicklung,
Angehöriger eines zu mehr als 10 % beteiligten
Anteilseigners der GmbH ist (beispielsweise die Darlehensvergabe an eine Gesellschaft, an der die Kinder oder Enkelkinder beteiligt sind). Der pauschalen
Vermutung des BMF, nach der ein Verwandtschaftsverhältnis immer den Tatbestand der nahestehenden
Person erfüllt, wurde somit ein deutlicher Riegel vorgeschoben.
Dem BFH entsprechend muss auch bei Angehörigen
zwingend ein Beherrschungsverhältnis vorliegen.
Dafür darf der beherrschten Person aufgrund eines
absoluten Abhängigkeitsverhältnisses im Wesentlichen kein eigener Entscheidungsspielraum verbleiPSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und
ben.
Grundsätzlich
ferner
der Darlehensvertrag
Curt
J. Winnen,
Geschäftsführer muss
des Munich
Network
zivilrechtlich wirksam und fremdüblich sein. Erfreulich PSP-Partner
ist die Aussage
des BFH, dass
dem durch
Die
Heiko Wunderlich
und aus
Hans-Joachim
die
Darlehensvergabe
entstehenden
GesamtbelasSchreiber sprachen auf dem Technologietag zum Thema
tungsvorteilverträge
nicht fair
unmittelbar
auf für
eine
„Beteiligungs
gestalten – auch
die missbräuchliGründer fair“
che
Gestaltung
geschlossen
werden
könne,
die der
und vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital.
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes entgegensteDazu
Geschäftsführer des Munich Network, Curt J. Winnen:
hen der
könnte.
INFOS
Das
Verhältnis
von „nahestehenden
wurInvestoren
und international.
Damit unterstütztPersonen“
das „Münchener
de
im
BMF-Schreiben
vom
09.10.2012
durch
die
Netzwerk für Innovation“ die Anstrengungen für erfolgreiche
Finanzverwaltung
unter
anderemunddann
angenomInnovationen in jungen,
ambitionierten
ebenso
in erfolgmen,
wenn
der
Darlehensgeber
einen
beherrschenreichen, etablierten Technologieunternehmen. Mit zahlreichen
„Der 5. Technologietag war wieder einmal eine gelungene
den
Einfluss aufund
denAktivitäten
Darlehensnehmer
ausüben
kann
Veranstaltungen
werden Kontakte
zwischen
Großveranstaltung
des Munich
wachsende Teiloder
umgekehrt
bzw.
wenn
ein
Beteiligter
ein
wirtDie Finanzverwaltung
hatNetwork.
sich imDer„BMF-Schreiben
Gründern, Investoren, Unternehmen und Forschungseinrichnehmerkreis
uns, dass großes
am Thema Technoschaftliches
Interesse an der Erzielung der Einkünfte
betreffendzeigt
Einzelfragen
zurInteresse
Abgeltungsteuer“
vom
tungen hergestellt.
logiefinanzierung
besteht,
und dass das Munich
Network
zunehdes Anderen hat. Das BMF-Schreiben hat zudem die
09.12.2014 nun
erfreulicherweise
der
Ansicht
des
Der 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit
mend
auch bundesweit als
idealesiePlattform
für Kontakte
in
pauschale unwiderlegbare Vermutung aufgestellt,
BFH angeschlossen.
Auch
rückt damit
von der
„Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und
diesem
Bereich wahrgenommen
wird.
Wir freuen
dass PSP
dass diese Voraussetzungen grundsätzlich immer
pauschalen
Vermutung ab,
dass
jeder uns,
Angehörige
Innovationsfinanzierung“. Die aktuelle Situation der Unternehsich
aktiv in das Munich
Network einbringt.
Der Vortrag
zwischen Angehörigen erfüllt sind. Diese pauschale
zwangsläufig
eine nahestehende
Person
ist undüber
stellt
mens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen
Beteiligungsverträge
hat unseren eines
Teilnehmern
wertvolle
Hinweise
Vermutung hat der Bundesfinanzhof (BFH) aufgegrifkünftig auf das Vorliegen
absoluten
Abhängigwurde ebenso wie die der Finanz- und Kapitalmärkte beleuchtet.
für
die Praxis gegeben.“
fen und in drei Urteilen vom 29.04.2014 entschiekeitsverhältnisses
ab. Die geänderte Auffassung der
Unternehmerpersönlichkeiten, erfahrene Kapitalmarktprofis und
den, dass die Anwendung der Abgeltungsteuer nicht
Finanzverwaltung erleichtert wesentlich die Anweninternationale Venture Capital Investoren berichteten über jüngsschon deshalb ausgeschlossen ist, weil Gläubiger
dung der Abgeltungsteuer bei Darlehenskonstellate Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teilund Schuldner der Kapitalerträge Angehörige sind.
tionen zwischen Angehörigen und eröffnet so die
nehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu
Konkret lagen den Urteilen Darlehensvergaben von
Möglichkeit, Gesamtbelastungsvorteile zu erzielen.
einem großen Erfolg.
Eltern an Kinder, Großeltern an Enkel sowie unter
PSP unterstützt Sie gerne bei Ihrer persönlichen SteuEhegatten zugrunde. Des Weiteren hat der BFH in
erplanung.
seinem Urteil vom 14.05.2014 entschieden, dass
die Anwendung der Abgeltungsteuer bei einer DarKontakt:
lehensgewährung an eine GmbH nicht nur deshalb
Dr. Axel von Bredow ([email protected])
Impressum
ausgeschlossen
sei, Neuregelungen,
weil der Rechtsprechung
Darlehensgeber
ein
Der
PSP-newsletter gibt gesetzliche
und Finanzverwaltungsanweisungen
nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen
wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im
Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung.
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Redaktionelle Auswahl und Kontakt: Roland W. Graf ([email protected]) und Stefan Groß ([email protected]); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, 80539 München,
Tel.: +49 89 38172-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.psp.eu; Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH, www.schoppe.de
01
JANUAR/
FEBRUAR
Die PSP-Wirtschaftsprüfer erläutern Fachbegriffe
Was bedeutet eigentlich:
„Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen“?
Um den Erwartungshaltungen und Informationsinteressen
der jeweiligen Abschlussadressaten gerecht zu werden,
gibt es für das bilanzierende Unternehmen verschiedene
Möglichkeiten, auf den Jahresabschluss gestalterischen
Einfluss zu nehmen. Während z. B. Bilanzstrukturmaß­
nahmen auf Kennzahlen einwirken, kann durch ergebnis­
wirksame Gestaltungen das Jahresergebnis beeinflusst
werden. Diese Gestaltungsparameter fallen unter den
Begriff der Bilanzpolitik.
Hierbei wird zwischen sachverhaltsgestaltenden und
sachverhaltsabbildenden Maßnahmen unterschieden.
Sachverhaltsabbildende Maßnahmen beziehen sich auf
die Abbildung von Geschäftsvorfällen und entstehen
durch offen eingeräumte Wahlrechte in den Rechnungs­
legungsvorschriften sowie durch fehlende bzw. unklare
Vorschriften. Dagegen setzt die Sachverhaltsgestaltung
bereits vor dem Bilanzstichtag an; es kommt also zur
aktiven Einwirkung auf den Jahresabschluss durch die
Vornahme bestimmter Geschäfte. Auf diese Weise kann
die Vermögens­, Finanz­ und Ertragslage des Abschlusses
in eine gewünschte Richtung beeinflusst werden.
Ein gängiges Beispiel für eine Sachverhaltsgestaltung
ist die Aufnahme eines Kredites vor und die unmittel­
bare Tilgung nach Bilanzstichtag. Hierdurch wird die
Bilanzsumme erhöht und es kommt zum Ausweis höhe­
rer liquider Mittel. Der Verbesserung der Liquidität steht
allerdings eine verringerte Eigenkapitalquote gegenüber.
Eine Aufrechnung von Forderungen und Verbindlich­
keiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Factoring
oder die Zahlung fälliger Verbindlichkeiten vor dem
Bilanzstichtag führt demgegenüber zu einer geringeren
Liquidität, erhöht aber die Eigenkapitalquote. Bei Sale­
and­Lease­Back­Transaktionen geht der betreffende
Vermögenswert in die Bilanz des Käufers bzw. Leasing­
gebers über und es tauchen beim bilanzierenden Unter­
nehmen bzw. Leasingnehmer lediglich die Leasingauf­
wendungen in der GuV auf. Diese sind zumeist geringer
als die laufenden Abschreibungen, zudem erhöht der
Verkauf die Liquidität. Weitere Beispiele für sachver­
haltsgestaltende Maßnahmen können die Vor­ oder
Nachverlagerung von Geschäftsvorfällen und die damit
verbundene Verschiebung der zugehörigen Erträge und
Aufwendungen sein, die Aufdeckung von stillen Reserven
durch Verkauf oder Einbringung von Vermögensgegen­
ständen in selbstständige Tochterunternehmen, Einlagen
in das Eigenkapital vor dem Bilanzstichtag oder vorge­
nommene Zuführungen oder Entnahmen aus den Rück­
lagen für Zwecke der Ausschüttungs­ und Dividenden­
politik nach dem Bilanzstichtag.
Häufig beruhen solche Entscheidungen auf unternehmeri­
schen Entscheidungen, weshalb sich hier im Allgemeinen
auch kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ergibt.
Es ist daher auch nicht die Aufgabe des Abschlussprü­
fers, eine Beurteilung der wirtschaftlichen Zweckmäßig­
keit sachverhaltsgestaltender Maßnahmen vorzunehmen.
Da solche Handlungen von den Abschlussadressaten
zumeist nur schwer oder gar nicht erkennbar sind oder
auch nicht vermutet werden, hat der Abschlussprüfer
über solche Gestaltungen in seinem Prüfungsbericht zu
berichten, insbesondere wenn sie unüblich oder geeignet
sind, die Vermögens­, Finanz­ und Ertragslage wesentlich
zu beeinflussen (sofern sich nicht ohnehin schon eine
Angabepflicht für das Unternehmen im Anhang ergibt).
Die Betrachtung hat sich dabei allerdings nicht auf das
vergangene Geschäftsjahr zu beschränken, sondern es
sind auch die Auswirkungen auf folgende Geschäftsjahre
ins Kalkül zu ziehen, wie etwa gegenläufige Effekte.
Es sollte daher sorgfältig überprüft werden, ob und
gegebenenfalls welche Maßnahmen dazu geeignet sind,
die angestrebten (bilanzpolitischen) Ziele zu erreichen.
INFOS
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BEDEUTET EI GENTLIC H...
2015
Kontakt:
Stephan Nowack ([email protected])
7
PSP
topics
FUCHS-Report TOPs 2015 – Qualität im
Vermögensmanagement
Große Vermögen sind meist komplex strukturiert und es fällt oftmals
schwer, erfolgreiche Anlagestrategien von weniger erfolgreichen zu
unterschieden. Das PSP Family Office hat es sich dabei zum Ziel gesetzt, Transparenz in Vermögensanlagen zu bringen und Unternehmer,
vermögende Privatpersonen sowie
Stiftungen im Bereich Vermögensmanagement kompetent und unabhängig zu beraten. Qualität in der
Vermögensanlage ist ebenso ein
Thema der Fuchsbriefe. Als renommierter Finanzfachverlag und Seminarveranstalter stellen diese seit
2002 die Beratungsqualität von Privatbanken und Vermögensverwaltern auf die Probe.
Im Rahmen der damit einhergehenden jährlichen Veranstaltung
„FUCHS-Report TOPs 2015: Die besten Vermögensmanager im Stiftungswesen & Private Banking“ am 2.
und 3. März 2015 führt PSP-Partner Christopher Schönberger erneut
als Tagungsleiter durch den 2. Konferenztag mit Themenschwerpunkt
Private Wealth Management. Am
1. Konferenztag, der sich exklusiv
dem Thema Stiftungsvermögen widmet, referiert PSP-Partner Maik Paukstadt zum Thema „Risikomanagement für Stiftungen: Das Pendel
schlägt zurück!“
Mehr Informationen finden Sie unter:
www.psp.eu/kanzlei/veranstaltungen
PSP beim
MünchnerStiftungsFrühling 2015
FUCHS-Report TOPs 2015
Qualität im
Vermögensmanagement
Die besten Vermögensmanager im Stiftungswesen & Private Banking
Maik
Paukstadt
Referent am
1. Konferenztag,
„Stiftungsvermögen“
Christopher
Schönberger
Tagungsleiter am
2. Konferenztag,
„Private Wealth
Management“
Die Veranstaltung „MünchnerStiftungsFrühling“ (MSF)
bietet vom 20. bis 26. März zum zweiten Mal eine
einzigartige Plattform, um das Engagement und Wirken von Stiftungen nach außen erlebbar zu machen.
PSP ist am Donnerstag, den 26. März 2015, im
Rahmen der HVB Stiftungsakademie mit einem
Workshop zum Thema „Anlage von Stiftungskapital:
10 versteckte Risiken“ vertreten. Im Vordergrund stehen
dabei praxisrelevante Hinweise für Stiftungsvorstände
zur Früherkennung, Vorsorge und Minimierung häufiger Risiken bei der Anlage von Stiftungsvermögen.
Nähere Informationen zur HVB Stiftungsakademie finden Sie auf den Seiten 122ff.
des MSF-Programmheftes, verfügbar unter:
www.muenchnerstiftungsfruehling.de
Impressum
Der PSP-newsletter gibt die gesetzlichen Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen
wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im
Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Redaktionelle Auswahl und Kontakt: Roland W. Graf ([email protected]) und Stefan Groß ([email protected]); Peters, Schönberger & Partner mbB, Schackstraße 2, 80539 München,
Tel.: +49 89 38172-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.psp.eu; Layout: Kochan & Partner, www.kochan.de