PSP 01 news letter JANUAR/ FEBRUAR 2015 EDITORIAL INHALT Wie erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Bestimmungen des geltenden Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das negative Verdikt aus Karlsruhe betrifft Regelungen, die bisher eine steuergünstige Übertragung insbesondere von Unternehmensvermögen ermöglicht haben. Die Verfassungsrichter haben eine gesetzliche Neuregelung bis spätestens 30.06.2016 eingefordert. Wie der Gesetzgeber reagiert, ist derzeit noch offen. Zu erwarten steht zwar kein grundsätzlicher gesetzlicher Systemwechsel, aber es wird in jedem Fall zu einer Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommen. Ob und unter welchen Voraussetzungen bis zur gesetzlichen Neuregelung die bisherigen günstigen Regelungen für die eigene Firma und das Unternehmensvermögen genutzt werden können, sollte schnellstmöglich analysiert werden. Wir unterstützen Sie hierbei gerne – nicht nur im Rahmen dieses Newsletters, sondern auch durch laufende aktuelle Informationen auf unserer Website, regelmäßige Veranstaltungen und selbstverständlich durch ein jederzeitiges persönliches Beratungsgespräch. Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes – was kommt, was bleibt? Dr. Hannspeter Riedel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Mindestlohn / geringfügige Beschäftigung Finanzmärkte: Rückblick, Standortbestimmung und Ausblick Abgeltungsteuer bei Darlehen zwischen Angehörigen – Einsicht der Finanzverwaltung Was bedeutet eigentlich: „Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen”? PSP beim Technologietag Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes –des wasMunich kommt, was bleibt? Network Die lang erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist gefallen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 17.12.2014 verkündeten Urteil die derzeitige gesetzliche Regelung der Begünstigung von betrieblichem Vermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungbesteuerung für nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes erklärt. Zwar lägeSchreiber es dem Gericht nach durchaus im EntHans-Joachim Heiko Wunderlich scheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleinere und mittlere inhabergeführte Unternehmen zur Sicherung deren Fortbestandes und vor allem zur Erhaltung von Arbeitsplätzen steuerlich zu begünstigen. Die augenblicklich geltenden Begünstigungsregelungen gewährten jedoch Technologieunternehmer Verschonungsmöglichkeiten, Munich Network verbindet untereinandie im Ergebnis zu unverhältnismäßigen oder gar der mit Industrie und Anwendern, Forschung und Entwicklung, ungerechtfertigten steuerlichen Privilegierungen fühInvestoren und international. Damit unterstützt das „Münchener ren würden und deshalb nicht im Einklang mit dem Netzwerk für Innovation“ die Anstrengungen für erfolgreiche Grundgesetz Innovationen instünden. jungen, ambitionierten und ebenso in erfolgreichen, etablierten Technologieunternehmen. Mit zahlreichen Dies liest sich und auf Aktivitäten den ersten BlickKontakte als Forderung Veranstaltungen werden zwischen nach unwesentlichen Anpassungen im Detail, da das Gründern, Investoren, Unternehmen und ForschungseinrichBesteuerungsund Begünstigungssystem nicht grundtungen hergestellt. sätzlich infrage gestellt wird. Da jedoch die Frage Der 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit aufgeworfen wurde, welche Unternehmen in Zukunft „Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und überhaupt in den Genuss von VerschonungsmöglichInnovationsfinanzierung“. Die aktuelle Situation der Unternehkeiten kommen sollen und zudem eine deutliche mens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen Verschärfung der Anforderungen an die inhaltliche wurde ebenso wie die der Finanz- und Kapitalmärkte beleuchtet. Zusammensetzung begünstigungsfähigen BetriebsUnternehmerpersönlichkeiten, erfahrene Kapitalmarktprofis und vermögens angemahnt ist, drohen durchaus unsicheinternationale Venture Capital Investoren berichteten über jüngsre Zeiten für den deutschen Mittelstand. dies vor allem bedeuten, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglichst eng und konkret umgesetzt werden sollen. Pläne, wonach das Besteuerungssystem grundlegend reformiert werden soll, lassen sich auch den ersten Äußerungen nach von Vertretern aus der Politik nicht entnehmen. Zu Sorgenfalten bei den betroffenen Unternehmen dürfte insbesondere der Umstand führen, wonach das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber grundsätzlich auch die Möglichkeit einräumt „rückwirkend“ Gesetzesänderungen vorzunehmen. Hier kann allerdings leichte Entwarnung gegeben werden, denn nach Aussagen aus dem FinanzministeriPSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und umJ. soll auch hierbeides„minimalinvasiv“ vorgegangen Curt Winnen, Geschäftsführer Munich Network werden. In enger Anlehnung an das Urteil soll nur bei PSP-Partner besondersHeiko exzessiven Gestaltungen, die zwiDie Wunderlich und Hans-Joachim schen der Urteilsverkündung und dem Inkrafttreten Schreiber sprachen auf dem Technologietag zum Thema der neuenverträge Regelungen („rückwirkend“) vollzogen „Beteiligungs fair gestalten – auch für die Gründer fair“ wurden oder werden, die Steuerbegünstigung verund vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital. sagt werden. Dazu der Geschäftsführer des Munich Network, Curt J. Winnen: „Der 5. Technologietag war wieder einmal eine gelungene Zu den Details des Urteils des BundesverfassungsgeGroßveranstaltung Munich Network. Der wachsende richts sowie dendesaktuellen Entwicklungen findenTeilSie nehmerkreis zeigtWebsite uns, dass großes am Thema Technoauf unserer unter Interesse www.psp.eu/nachfolge logiefinanzierung besteht, und dass das Munich Network zunehlaufend aktualisierte Beiträge. Gerne stehen wir mend bundesweit ideale Plattform für Kontakte in Ihnenauch zudem für einals persönliches Gespräch zu den diesem Bereich wahrgenommen Wir möglichem freuen uns, dass PSP Auswirkungen des Urteilswird. und Handsich aktiv in daszur Munich Network einbringt. Der Vortrag über lungsbedarf Verfügung. Beteiligungsverträge hat unseren Teilnehmern wertvolle Hinweise für die Praxis gegeben.“ te Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teilnehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu INFOS „Minimalinvasiv und zügig“ plant nun der Steuerabeinem großen Erfolg. teilungsleiter von Finanzminister Schäuble bei der Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes vorzugehen und ist dabei willens, den durch das Bundesverfassungsgericht gewährten Zeitrahmen, bis Mitte 2016 Kontakt: eine Neuregelung einzuführen, wohl eher nicht aus Dr. Jasper von Hoerner ([email protected]) Impressum zunutzen. erstenNeuregelungen, Verlautbarungen dürfte Der PSP-newsletterDen gibt gesetzliche Rechtsprechungnach und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. 2 Redaktionelle Auswahl und Kontakt: Roland W. Graf ([email protected]) und Stefan Groß ([email protected]); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, 80539 München, Tel.: +49 89 38172-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.psp.eu; Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH, www.schoppe.de 01 JANUAR/ FEBRUAR 2015 Mindestlohn / geringfügige Beschäftigung • Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu drei Monaten im Rahmen der Berufsausbildung oder der Berufsorientierung absolvieren, • Branchen mit einem individuellen tariflichen Mindestlohn unter EUR 8,50 (nur bis Ende 2016), • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, • ehrenamtlich tätige Personen sowie • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Eine der wesentlichen Verschärfungen, die das Gesetz für Arbeitgeber mit sich bringt, besteht in seiner Verpflichtung, die tägliche Arbeitszeit für bestimmte Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Diese Dokumentationspflicht gilt für geringfügig Beschäftigte (EUR 450Jobs), kurzfristige Beschäftigungen und für alle Arbeitnehmer, die bei sofortmeldepflichtigen Unternehmen angestellt sind (z. B. Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Messebauunternehmen, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikunternehmen). Konkret muss der Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen und vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen. Diese Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf die Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erstellt sein. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zwei Jahre. Sorgfalt ist auch bei der Vergabe von Dienst- oder Werkleistungen geboten. Hier haftet der Auftraggeber, wenn der Subunternehmer die Regelungen zum Mindestlohn nicht einhält. Zumindest aus Gründen der Compliance dürfte zukünftig eine schriftliche Bestätigung von Subunternehmern und Auftragnehmern unentbehrlich werden, auch wenn sie wahrscheinlich bei Verstoß und Insolvenz oder Ähnlichem des Subunternehmers eine Haftung des Auftraggebers nicht wird ausschließen können. Für die erforderlichen Aufzeichnungen eignet sich ein DATEV-Musterformular, das wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen lassen. Auch die Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflichten ist bußgeldbewehrt. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei Minijobs (EUR 450-Jobs) die monatliche Stundenzahl 52,9 nicht überschritten werden darf. Trotz der verbindlichen Einführung der Neuregelung ist der Mindestlohn aktuell weiterhin Gegenstand politischer Diskussionen. Nach anhaltender Kritik am bürokratischen Aufwand des neuen Gesetzes wurde von der Bundesarbeitsministerin erstmals Bereitschaft signalisiert, die geltenden Regelungen im Laufe des Jahres 2015 zu überprüfen. INFOS Mit Einführung des Mindestlohngesetzes (sogenanntes „MiLoG“) gilt seit dem 01.01.2015 in Deutschland ein branchenübergreifender Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 (brutto) pro geleisteter Arbeitsstunde. Der Mindestlohn trifft grundsätzlich alle Branchen. Die von der gesetzlichen Neuregelung betroffenen Betriebe müssen insoweit zukünftig mit Kontrollen durch die Zollverwaltung rechnen. Vom Mindestlohn ausgenommen sind derzeit lediglich folgende Personengruppen: Kontakt: Stefan Heinrichshofen ([email protected]) Alexandra Wulk ([email protected]) 3 PSP beim Technologietag Finanzmärkte: des Munich Network Rückblick, Standortbestimmung und Ausblick Was hat 2014 geprägt? Ein fokussierter Rückblick auf das Geschehen an den Finanzmärkten im Jahr 2014 fällt nicht unbedingt leicht. Zu viele Themen haben die Kurse an den globalen Aktienmärkten bewegt oder wurden wider Erwarten von den Märkten ignoriert. Angefangen von den politischen bzw. kriegerischen Auseinandersetzungen in Russland, der Ukraine und dem sogenannten Islamischen Staat, über geldpolitische Entscheidungen und Maßnahmen der US-Notenbank Fed, derSchreiber europäischen (EZB) und der Hans-Joachim HeikoZentralbank Wunderlich Bank of Japan bis hin zu den Zahlen zur Geschäftsentwicklung der Unternehmen und Haushaltssituation der Staaten. Möchte man aus den genannten drei Bereichen Politik, Geldpolitik und Konjunktur doch einen dominierenden Faktor für die Entwicklung der globalen Finanzmärkte in 2014 herausheben, so ist Munich Network verbindet Technologieunternehmer dies sicherlich die Geldpolitik der großen untereinanNotenbander Industrie und Anwendern, Forschung Entwicklung, ken.mitEin Umstand, der alles andere alsund wünschenswert erscheint,und zeigt er doch,Damit dassunterstützt sich diedas Märkte vielerInvestoren international. „Münchener orts beinahe sechs Jahre nach der Pleite der Bank Netzwerk für Innovation“ die Anstrengungen für erfolgreiche Lehman Brothers noch immer im – eine Unterstützung Innovationen in jungen, ambitionierten und ebenso in erfolgnotwendig machenden – Krisenmodus befinden. reichen, etablierten Technologieunternehmen. Mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten werden Kontakte zwischen Die Fakten zum Börsenjahr 2014: Gründern, Investoren, Unternehmen und Forschungseinrichtungen hergestellt. Deutsche und europäische Aktien konnten nur geringfügig um +2,65 % bzw. um +4,01 % zulegen. WeltDer 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit weit legten die Aktien in EUR um +19,50 %, in den „Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und USA in EUR um +29,46 % zu und wurden dabei aus Innovationsfinanzierung“. Die aktuelle Situation der UnternehSicht eines EUR-Investors durch die Abwertung des mensInnovationsfinanzierung für Technologieunternehmen EUR und gegenüber dem USD in Höhe von -11,97 % wurde ebenso wie die der Finanzund Kapitalmärkte beleuchtet. befeuert. Bei den festverzinslichen Wertpapieren Unternehmerpersönlichkeiten, erfahrene Kapitalmarktprofis und konnten deutsche 10-jährige Staatsanleihen bemerkenswerte Venture +14,27 % europäische Unternehinternationale Capital und Investoren berichteten über jüngsmensanleihen +13,05 % hinzugewinnen. Der Grund te Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teilhierfür ist: Die laufende Rendite 10-jähriger deutnehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu scher Staatsanleihen lag zum Jahresende bei nur einem großen Erfolg. noch +0,54 %. Im Rohstoffbereich stach der Verfall des Ölpreises heraus. In EUR verlor die Sorte WTI in 2014 -38,52 %. Auch infolge des gefallenen Ölpreises ist die Inflation in der Eurozone im Jahr 2014 in Richtung Null gefallen. Die EZB zeigte sich darüber besorgt, insbesondere da nicht nur die aktuelle, sondern auch die langfristig erwartete Inflation auf ein Rekordtief gefallen war und damit die Gefahr einer Deflation als erhöht erachtet wurde. Was hat 2015 bisher gebracht? Am 15.01.2015 hat die Schweizerische Zentralbank die Verteidigung der am 06.09.2011 eingeführten Marke von EUR 1,20 je CHF – aus Angst vor zu großen Belastungen eines weiter erstarkten Schweizer Franken (CHF) für die schweizerische Wirtschaft – unerwartet aufgegeben. In der Folge wertete der CHF zum EUR am 15.01.2015 deutlich auf und notiert seitdem bei rund CHF 1,00 je EUR. PSP 22.01.2015 Partner Heiko Wunderlich, und Am hatHans-Joachim die EZB Schreiber beschlossen, von März Curt J. Winnen, Geschäftsführer des Munich Network 2015 bis September 2016 pro Monat Anleihen im Volumen von EUR 60 Mrd. zu kaufen, um damit die Die PSP-Partner in Heiko Wunderlichzuund Hans-Joachim Kreditvergabe der Eurozone fördern und die Inflation zu sprachen beschleunigen. wirdzum dieThema ZenSchreiber auf dem Insgesamt Technologietag tralbank folglich EUR 1,1 Billionen frisches Geld in „Beteiligungsverträge fair gestalten – auch für die Gründer fair“ die Märkte bzw. die Banken der Eurozone pumpen. und vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital. Dieser Betrag könnte noch anwachsen, da die EZB mit den auch nach September 2016 fortfahDazu derKäufen Geschäftsführer des Munich Network, Curt J. Winnen: ren könnte, sofern sich die Inflationsrate in der Euro„Der 5. Technologietag war wieder einmal eine gelungene zone bis dahin nicht wieder bis auf annähernd 2 % Großveranstaltung des Munich Network. Der wachsende Teilerhöht hat. Schließlich fand am 25.01.2015 die nehmerkreis zeigt uns, dass großes Interesse am Thema TechnoParlamentswahl in Griechenland statt. Als stärkste logiefinanzierung besteht, und dass das Munich Network zunehPartei konnte sich die von Alexis Tsipras angeführte mend auch Syriza bundesweit als ideale Plattform Kontakte in Links-Partei durchsetzen, was die für griechischen diesem Bereich wahrgenommen wird. Wir freuen uns, dass PSP Aktien zunächst auf Talfahrt schickte. sich aktiv in das Munich Network einbringt. Der Vortrag über Die Fakten zum Börsenmonat Januar 2015: Beteiligungsverträge hat unseren Teilnehmern wertvolle Hinweise für die Praxis gegeben.“ Aktien konnten in Deutschland (+9,06 %), Europa (+6,69 %), USA (in EUR +4,01 %) und weltweit (in EUR +5,29 %) weiter zulegen. Der EUR setzte seine Talfahrt zum USD um weitere -6,75 % auf rund USD 1,13 je EUR fort. Der Ölpreis (WTI) gab in EUR nochmals -2,93 % nach und im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere sanken die Renditen 10-jähriger deutscher Staatsanleihen auf ein neues Tief bei 0,30 %, die Kurse dieser Papiere konnten entsprechend nochmals zulegen. Impressum Der PSP-newsletter gibt gesetzliche Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. 4 Redaktionelle Auswahl und Kontakt: Roland W. Graf ([email protected]) und Stefan Groß ([email protected]); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, 80539 München, Tel.: +49 89 38172-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.psp.eu; Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH, www.schoppe.de 01 JANUAR/ FEBRUAR 2015 Wo stehen die Finanzmärkte heute? Um einen Blick nach vorne auf das verbleibende Jahr 2015 wagen zu können, lohnt eine kurze Analyse des Status quo: •Alle großen Zentralbanken haben die Leitzinsen auf ein extrem niedriges Niveau bzw. auf Null gesenkt. •Die Renditen für Renteninvestoren liegen infolgedessen ebenso auf historischen Tiefständen bzw. nahe Null. • Aktien in Europa und USA notieren auf Höchstständen. •Der Ölpreis liegt im Bereich von nur USD 50 je Barrel. •Die Devisenmärkte sind dominiert von einem deutlichen Erstarken des USD. •Immobilien und sonstige Sachanlagen liegen, wie auch Aktien, in der Gunst der Investoren weit vorne. •Die globale Konjunktur ist, gestützt von den USA und China und trotz des Bremsklotzes Europa, in guter Verfassung. Wo kann das hinführen und welche Schlüsse sind zu ziehen? mehr betragen. Damit liegen die laufenden Erträge aus diesen Aktien höher als bei vielen Anleihen. Attraktiv scheinen neben Aktien auch andere Sachanlagen, wie beispielsweise Immobilien. Was wie vorstehend beschrieben zunächst recht einfach anmutet, gestaltet sich in der praktischen Umsetzung komplex. So ist die Entwicklung einer maßgeschneiderten Asset Allokation, als der wesentliche Erfolgsfaktor, die Königsdisziplin in der Vermögensanlage. Sie hat die Risikotragfähigkeit des Anlegers ebenso zu berücksichtigen, wie seine Ausschüttungsbedürfnisse und persönlichen Restriktionen. Die strategische Asset Allokation sollte darüber hinaus in einem vorab definierten Rhythmus (z. B. jährlich) jeweils neu diskutiert, analysiert und gegebenenfalls angepasst werden. In der Praxis sollte sich an die Identifikation und Implementierung einer strategischen Asset Allokation ein fortlaufendes Vermögenscontrolling anschließen, welches Transparenz in Struktur, Performance und Kosten sicherstellt. Für weitere Details und Fragen zum Thema strategische Asset Allokation und Vermögenscontrolling steht Ihnen das PSP Family Office gerne zur Verfügung. Für Investoren scheint die Positionierung für das restliche Jahr 2015 unter diesen Prämissen recht einfach zu sein. Aktien sind trotz der erreichten Höchststände attraktiv, während Anleihen aufgrund der niedrigen Zinsen überbewertet, mit einem realen Kapitalverzehr behaftet und damit unattraktiv sind. Auch ein Ausweichen auf Anleihen mit niedrigem Investmentgrade Rating und Restlaufzeiten von fünf Jahren oder länger bringt Investoren zumeist Renditen, welche für einen realen Kapitalerhalt nicht ausreichend sind. Für Aktien könnten zudem die Dividenden sprechen, welche bei dividendenstarken Titeln 4,00 % oder INFOS Unter Berücksichtigung des Status quo ist – wie schon in den Vorjahren – für den Rest des Jahres 2015 zu erwarten, dass viele Impulse erneut von den Notenbanken kommen werden. Sowohl für den Fall von unerwarteten Schocks, als auch im Fall einer nicht der Erwartung entsprechenden realwirtschaftlichen Entwicklung rechnen die Märkte letztlich damit, dass die Zentralbanken „einspringen“ und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für neue, positive Impulse sorgen werden. Kontakt: Martin Netter ([email protected]) Johannes Hierl ([email protected]) 5 PSP beim Technologietag Abgeltungsteuer bei Darlehen zwischen Angehörigen der Finanzverwaltung des Munich– Einsicht Network Seit der Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 werden Einkünfte, die eine Privatperson aus Kapitalvermögen erzielt, mit einem gesonderten Tarif in Höhe von 25 % besteuert. Bei Kapitalerträgen aus Darlehen findet der gesonderte Tarif jedoch dann keine Anwendung, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und Letzterer die Zinsen steuerlich absetzen kann. Auch wenn Zinsen von einer Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens 10 % beteiligten Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person gezahlt werden, unterHans-Joachim Schreiber Heiko Wunderlich liegen diese nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem individuellen Steuertarif mit einer Belastung von bis zu 45 %. Die stark unterschiedliche steuerliche Belastung der Zinseinkünfte hängt somit letztlich davon ab, ob die Beteiligten nahestehende Person sind oder nicht. Munich Network verbindet Technologieunternehmer untereinander mit Industrie und Anwendern, Forschung und Entwicklung, Angehöriger eines zu mehr als 10 % beteiligten Anteilseigners der GmbH ist (beispielsweise die Darlehensvergabe an eine Gesellschaft, an der die Kinder oder Enkelkinder beteiligt sind). Der pauschalen Vermutung des BMF, nach der ein Verwandtschaftsverhältnis immer den Tatbestand der nahestehenden Person erfüllt, wurde somit ein deutlicher Riegel vorgeschoben. Dem BFH entsprechend muss auch bei Angehörigen zwingend ein Beherrschungsverhältnis vorliegen. Dafür darf der beherrschten Person aufgrund eines absoluten Abhängigkeitsverhältnisses im Wesentlichen kein eigener Entscheidungsspielraum verbleiPSP Partner Heiko Wunderlich, Hans-Joachim Schreiber und ben. Grundsätzlich ferner der Darlehensvertrag Curt J. Winnen, Geschäftsführer muss des Munich Network zivilrechtlich wirksam und fremdüblich sein. Erfreulich PSP-Partner ist die Aussage des BFH, dass dem durch Die Heiko Wunderlich und aus Hans-Joachim die Darlehensvergabe entstehenden GesamtbelasSchreiber sprachen auf dem Technologietag zum Thema tungsvorteilverträge nicht fair unmittelbar auf für eine „Beteiligungs gestalten – auch die missbräuchliGründer fair“ che Gestaltung geschlossen werden könne, die der und vertraten den PSP-Beratungsschwerpunkt Venture Capital. Anwendung des Abgeltungsteuersatzes entgegensteDazu Geschäftsführer des Munich Network, Curt J. Winnen: hen der könnte. INFOS Das Verhältnis von „nahestehenden wurInvestoren und international. Damit unterstütztPersonen“ das „Münchener de im BMF-Schreiben vom 09.10.2012 durch die Netzwerk für Innovation“ die Anstrengungen für erfolgreiche Finanzverwaltung unter anderemunddann angenomInnovationen in jungen, ambitionierten ebenso in erfolgmen, wenn der Darlehensgeber einen beherrschenreichen, etablierten Technologieunternehmen. Mit zahlreichen „Der 5. Technologietag war wieder einmal eine gelungene den Einfluss aufund denAktivitäten Darlehensnehmer ausüben kann Veranstaltungen werden Kontakte zwischen Großveranstaltung des Munich wachsende Teiloder umgekehrt bzw. wenn ein Beteiligter ein wirtDie Finanzverwaltung hatNetwork. sich imDer„BMF-Schreiben Gründern, Investoren, Unternehmen und Forschungseinrichnehmerkreis uns, dass großes am Thema Technoschaftliches Interesse an der Erzielung der Einkünfte betreffendzeigt Einzelfragen zurInteresse Abgeltungsteuer“ vom tungen hergestellt. logiefinanzierung besteht, und dass das Munich Network zunehdes Anderen hat. Das BMF-Schreiben hat zudem die 09.12.2014 nun erfreulicherweise der Ansicht des Der 5. Technologietag am 18. März 2010 befasste sich mit mend auch bundesweit als idealesiePlattform für Kontakte in pauschale unwiderlegbare Vermutung aufgestellt, BFH angeschlossen. Auch rückt damit von der „Herausforderungen und Perspektiven der Unternehmens- und diesem Bereich wahrgenommen wird. Wir freuen dass PSP dass diese Voraussetzungen grundsätzlich immer pauschalen Vermutung ab, dass jeder uns, Angehörige Innovationsfinanzierung“. Die aktuelle Situation der Unternehsich aktiv in das Munich Network einbringt. Der Vortrag zwischen Angehörigen erfüllt sind. Diese pauschale zwangsläufig eine nahestehende Person ist undüber stellt mens- und Innovationsfinanzierung für Technologieunternehmen Beteiligungsverträge hat unseren eines Teilnehmern wertvolle Hinweise Vermutung hat der Bundesfinanzhof (BFH) aufgegrifkünftig auf das Vorliegen absoluten Abhängigwurde ebenso wie die der Finanz- und Kapitalmärkte beleuchtet. für die Praxis gegeben.“ fen und in drei Urteilen vom 29.04.2014 entschiekeitsverhältnisses ab. Die geänderte Auffassung der Unternehmerpersönlichkeiten, erfahrene Kapitalmarktprofis und den, dass die Anwendung der Abgeltungsteuer nicht Finanzverwaltung erleichtert wesentlich die Anweninternationale Venture Capital Investoren berichteten über jüngsschon deshalb ausgeschlossen ist, weil Gläubiger dung der Abgeltungsteuer bei Darlehenskonstellate Investments. Interessante Vorträge und mehrere hundert Teilund Schuldner der Kapitalerträge Angehörige sind. tionen zwischen Angehörigen und eröffnet so die nehmer machten den Technologietag auch 2010 wieder zu Konkret lagen den Urteilen Darlehensvergaben von Möglichkeit, Gesamtbelastungsvorteile zu erzielen. einem großen Erfolg. Eltern an Kinder, Großeltern an Enkel sowie unter PSP unterstützt Sie gerne bei Ihrer persönlichen SteuEhegatten zugrunde. Des Weiteren hat der BFH in erplanung. seinem Urteil vom 14.05.2014 entschieden, dass die Anwendung der Abgeltungsteuer bei einer DarKontakt: lehensgewährung an eine GmbH nicht nur deshalb Dr. Axel von Bredow ([email protected]) Impressum ausgeschlossen sei, Neuregelungen, weil der Rechtsprechung Darlehensgeber ein Der PSP-newsletter gibt gesetzliche und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. 6 Redaktionelle Auswahl und Kontakt: Roland W. Graf ([email protected]) und Stefan Groß ([email protected]); Peters, Schönberger & Partner GbR, Schackstraße 2, 80539 München, Tel.: +49 89 38172-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.psp.eu; Foto: Karsten de Riese, Dietramszell, Munich Network; Layout: Peter Schoppe Werbeagentur GmbH, www.schoppe.de 01 JANUAR/ FEBRUAR Die PSP-Wirtschaftsprüfer erläutern Fachbegriffe Was bedeutet eigentlich: „Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen“? Um den Erwartungshaltungen und Informationsinteressen der jeweiligen Abschlussadressaten gerecht zu werden, gibt es für das bilanzierende Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, auf den Jahresabschluss gestalterischen Einfluss zu nehmen. Während z. B. Bilanzstrukturmaß nahmen auf Kennzahlen einwirken, kann durch ergebnis wirksame Gestaltungen das Jahresergebnis beeinflusst werden. Diese Gestaltungsparameter fallen unter den Begriff der Bilanzpolitik. Hierbei wird zwischen sachverhaltsgestaltenden und sachverhaltsabbildenden Maßnahmen unterschieden. Sachverhaltsabbildende Maßnahmen beziehen sich auf die Abbildung von Geschäftsvorfällen und entstehen durch offen eingeräumte Wahlrechte in den Rechnungs legungsvorschriften sowie durch fehlende bzw. unklare Vorschriften. Dagegen setzt die Sachverhaltsgestaltung bereits vor dem Bilanzstichtag an; es kommt also zur aktiven Einwirkung auf den Jahresabschluss durch die Vornahme bestimmter Geschäfte. Auf diese Weise kann die Vermögens, Finanz und Ertragslage des Abschlusses in eine gewünschte Richtung beeinflusst werden. Ein gängiges Beispiel für eine Sachverhaltsgestaltung ist die Aufnahme eines Kredites vor und die unmittel bare Tilgung nach Bilanzstichtag. Hierdurch wird die Bilanzsumme erhöht und es kommt zum Ausweis höhe rer liquider Mittel. Der Verbesserung der Liquidität steht allerdings eine verringerte Eigenkapitalquote gegenüber. Eine Aufrechnung von Forderungen und Verbindlich keiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Factoring oder die Zahlung fälliger Verbindlichkeiten vor dem Bilanzstichtag führt demgegenüber zu einer geringeren Liquidität, erhöht aber die Eigenkapitalquote. Bei Sale andLeaseBackTransaktionen geht der betreffende Vermögenswert in die Bilanz des Käufers bzw. Leasing gebers über und es tauchen beim bilanzierenden Unter nehmen bzw. Leasingnehmer lediglich die Leasingauf wendungen in der GuV auf. Diese sind zumeist geringer als die laufenden Abschreibungen, zudem erhöht der Verkauf die Liquidität. Weitere Beispiele für sachver haltsgestaltende Maßnahmen können die Vor oder Nachverlagerung von Geschäftsvorfällen und die damit verbundene Verschiebung der zugehörigen Erträge und Aufwendungen sein, die Aufdeckung von stillen Reserven durch Verkauf oder Einbringung von Vermögensgegen ständen in selbstständige Tochterunternehmen, Einlagen in das Eigenkapital vor dem Bilanzstichtag oder vorge nommene Zuführungen oder Entnahmen aus den Rück lagen für Zwecke der Ausschüttungs und Dividenden politik nach dem Bilanzstichtag. Häufig beruhen solche Entscheidungen auf unternehmeri schen Entscheidungen, weshalb sich hier im Allgemeinen auch kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ergibt. Es ist daher auch nicht die Aufgabe des Abschlussprü fers, eine Beurteilung der wirtschaftlichen Zweckmäßig keit sachverhaltsgestaltender Maßnahmen vorzunehmen. Da solche Handlungen von den Abschlussadressaten zumeist nur schwer oder gar nicht erkennbar sind oder auch nicht vermutet werden, hat der Abschlussprüfer über solche Gestaltungen in seinem Prüfungsbericht zu berichten, insbesondere wenn sie unüblich oder geeignet sind, die Vermögens, Finanz und Ertragslage wesentlich zu beeinflussen (sofern sich nicht ohnehin schon eine Angabepflicht für das Unternehmen im Anhang ergibt). Die Betrachtung hat sich dabei allerdings nicht auf das vergangene Geschäftsjahr zu beschränken, sondern es sind auch die Auswirkungen auf folgende Geschäftsjahre ins Kalkül zu ziehen, wie etwa gegenläufige Effekte. Es sollte daher sorgfältig überprüft werden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen dazu geeignet sind, die angestrebten (bilanzpolitischen) Ziele zu erreichen. INFOS WA S BEDEUTET EI GENTLIC H... 2015 Kontakt: Stephan Nowack ([email protected]) 7 PSP topics FUCHS-Report TOPs 2015 – Qualität im Vermögensmanagement Große Vermögen sind meist komplex strukturiert und es fällt oftmals schwer, erfolgreiche Anlagestrategien von weniger erfolgreichen zu unterschieden. Das PSP Family Office hat es sich dabei zum Ziel gesetzt, Transparenz in Vermögensanlagen zu bringen und Unternehmer, vermögende Privatpersonen sowie Stiftungen im Bereich Vermögensmanagement kompetent und unabhängig zu beraten. Qualität in der Vermögensanlage ist ebenso ein Thema der Fuchsbriefe. Als renommierter Finanzfachverlag und Seminarveranstalter stellen diese seit 2002 die Beratungsqualität von Privatbanken und Vermögensverwaltern auf die Probe. Im Rahmen der damit einhergehenden jährlichen Veranstaltung „FUCHS-Report TOPs 2015: Die besten Vermögensmanager im Stiftungswesen & Private Banking“ am 2. und 3. März 2015 führt PSP-Partner Christopher Schönberger erneut als Tagungsleiter durch den 2. Konferenztag mit Themenschwerpunkt Private Wealth Management. Am 1. Konferenztag, der sich exklusiv dem Thema Stiftungsvermögen widmet, referiert PSP-Partner Maik Paukstadt zum Thema „Risikomanagement für Stiftungen: Das Pendel schlägt zurück!“ Mehr Informationen finden Sie unter: www.psp.eu/kanzlei/veranstaltungen PSP beim MünchnerStiftungsFrühling 2015 FUCHS-Report TOPs 2015 Qualität im Vermögensmanagement Die besten Vermögensmanager im Stiftungswesen & Private Banking Maik Paukstadt Referent am 1. Konferenztag, „Stiftungsvermögen“ Christopher Schönberger Tagungsleiter am 2. Konferenztag, „Private Wealth Management“ Die Veranstaltung „MünchnerStiftungsFrühling“ (MSF) bietet vom 20. bis 26. März zum zweiten Mal eine einzigartige Plattform, um das Engagement und Wirken von Stiftungen nach außen erlebbar zu machen. PSP ist am Donnerstag, den 26. März 2015, im Rahmen der HVB Stiftungsakademie mit einem Workshop zum Thema „Anlage von Stiftungskapital: 10 versteckte Risiken“ vertreten. Im Vordergrund stehen dabei praxisrelevante Hinweise für Stiftungsvorstände zur Früherkennung, Vorsorge und Minimierung häufiger Risiken bei der Anlage von Stiftungsvermögen. Nähere Informationen zur HVB Stiftungsakademie finden Sie auf den Seiten 122ff. des MSF-Programmheftes, verfügbar unter: www.muenchnerstiftungsfruehling.de Impressum Der PSP-newsletter gibt die gesetzlichen Neuregelungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Für etwaige Informationsfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Inhalte der einzelnen Beiträge sind nicht zu dem Zweck erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen PSP auf Wunsch gerne zur Verfügung. Redaktionelle Auswahl und Kontakt: Roland W. Graf ([email protected]) und Stefan Groß ([email protected]); Peters, Schönberger & Partner mbB, Schackstraße 2, 80539 München, Tel.: +49 89 38172-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.psp.eu; Layout: Kochan & Partner, www.kochan.de
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