Gemeinde Reichshof Haushalt 2015 Inhaltsübersicht Haushaltssatzung Statistische Angaben Organigramm Vorbericht 1. Die drei Säulen des doppischen Rechnungswesens im Neue Kommunale Finanzmanagements (NKF) in Reichshof seit dem 01.01.2005 1.1 Schemazeichnung 1.2 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung im NKF 1.3 Wesentliche Komponenten des NKF 1.4 Auswirkungen und Zielsetzungen 1.5 Kennzahlenspiegel 2. Schlussbilanz 3. Haushaltsentwicklung / Haushalts‐ ausgleich im NKF 3.1 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals 3.2 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2012 3.3 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2013 3.4 Zusammenfassung Haushaltsjahr 2014 Seite 6‐9 10‐13 14 16‐23 16 16‐17 17‐19 19 20‐23 24‐29 30‐39 31 32 32 32‐39 4. Erträge des Ergebnisplanes 4.1 Steuern und ähnliche Abgaben 4.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4.3 Öffentlich‐rechtliche Leistungsentgelte 4.4 Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.5 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen 4.6 Sonstige ordentliche Erträge 5. Aufwendungen des Ergebnisplanes 5.1 Personal‐ und Versorgungsaufwendungen 5.2 Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5.3 Abschreibungen 5.4 Transferaufwendungen 5.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen 6. Finanzerträge / Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.1 Finanzerträge 6.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7. Interne Leistungsbeziehungen 7.1 Kosten‐ und Leistungsrechnung 7.2 Verrechnungssystem der Gemeinde Reichshof 40‐59 40‐46 47‐52 53‐54 55 56‐57 58‐59 60‐82 60‐64 65‐72 73‐74 75‐79 80‐82 83‐84 83 83‐84 85‐93 85‐86 87‐93 8. Finanzplan 8.1 Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, Investitionsprogramm 8.2 Kreditfinanzierung und Schuldenentwicklung 8.3 Entwicklung der Kassenlage 8.4 Zuweisungen und Zuschüsse 9. Haushaltsvermerke 10. Erläuterungen zu den Positionen der Ergebnisrechnung und Finanzrechnung 94‐106 94‐98 99‐101 102‐103 104‐106 107 108‐111 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Haushaltsjahr 2015 Entwicklung der Einwohner in der Gemeinde Reichshof 4 0 6 8 6 .7 0 Ze 18.500 18.000 17.500 0 20 2 03 0 2 0 20 4 0 20 5 06 0 2 0 20 7 08 0 2 Jahr 0 20 9 1 20 0 1 20 1 8 .6 8 18 ns u 19.000 5 .7 6 s 18 18 19.500 .8 55 19 .5 2 19 19 .8 4 .9 4 19 20 .0 1 4 .1 7 20 20 .2 3 .1 4 20 .9 7 19 20.000 1 20.500 2 2 21.000 1 20 2 1 20 3 Haushaltssatzung der Gemeinde Reichshof für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Gemeinde Reichshof mit Beschluss vom 08. Juni 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Fehlbedarf -34.925.205 EUR 37.146.264 EUR 2.221.059 EUR im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -32.618.186 EUR 33.825.526 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf -2.594.421 EUR 2.984.380 EUR festgesetzt. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. -9.648.549 EUR 10.253.450 EUR §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 428.379 EURO festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 7.250.000 EURO festgesetzt. §4 Die Verringerung der allgemeine Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2.221.059 EURO festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 21.000.000 EURO festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 530 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 465 v.H. §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2024 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §8 1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von mehr als 26.000 EURO sind im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW als erheblich anzusehen und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gemeinderates. 2. Als erheblicher Jahresfehlbetrag im Sinne des § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NW ist ein zu erwartender Fehlbetrag von mehr als 500.000 EURO anzusehen. Die gleiche Grenze findet Anwendung für die Beurteilung einer erheblichen Aufwands- oder Auszahlungssteigerung gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 2 GO NW. 3. Als geringfügige Investitionen nach dem Wortlaut des § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO NW sind solche anzusehen, die einen Betrag von 26.000 EURO nicht überschreiten. 4. Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten die Beschaffungen geringwertiger Wirtschaftsgüter. Alle anderen Investitionen werden im Nachweis einzelner Investitionen separat ausgewiesen. 5. a) Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungsgruppe nicht mehr besetzt werden. b) Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, sind freiwerdende Stellen dieser Besoldungsgruppe in Stellen niedrigerer Besoldungsgruppen oder Beschäftigtenstellen umzuwandeln. 6. a) Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen im konsumtiven Bereich sind übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Werden sie übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltplan des folgenden Jahres. b) Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar. aufgestellt: bestätigt: Denklingen, den 28.04.2015 Denklingen, den 27.04.2015 Im Auftrag - Dresbach - - Gennies - Gemeindekämmerer Bürgermeister STATISTISCHE ANGABEN Strukturdaten und sonstige haushaltswirtschaftlich relevante Daten: A. Allgemeine Daten 1970 Volkszählung 15.063 31.12.1987 Volkszählung 31.12.1990 31.12.1995 31.12.1996 31.12.1997 31.12.1998 31.12.1999 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2007 31.12.2008 15.440 16.656 18.385 18.623 18.876 19.149 19.368 Fläche (qkm) Einwohnerdichte (E/qkm) 19.611 19.885 19.971 20.142 20.232 20.174 19.946 19.840 31.12.2009 31.12.2010 30.06.2011 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 19.708 19.526 19.530 18.885 18.765 18.688 114,60 163 B. Einrichtungen der Infrastruktur und Daseinsfürsorge Eigene Feuerwehrgerätehäuser Angemietete Feuerwehrgerätehäuser 8 1 Anzahl der Grundschulen Anzahl der Gesamtschulen 4 1 33 Klassen 42 Klassen *Die Gesamtschülerzahlen sind inklusive der differenzierten Oberstufe (Kurssystem). 704 Schüler *1.186 Schüler Gemeinde Einrichtungen * Skigebiet * gemeindliche Museen in der Kurverwaltung * Schulbüchereien * gemeindliche Kindergärten * Kindergärten sonstiger Träger * gemeindliche Kinderspielplätze * gemeindliche Bolzplätze * gemeindliche Sport- und Turnhallen ( im Zusammenhang mit Schulen) * 2-fach Turnhalle * 2-fach Turnhalle * gemeindliche Sportplätze * Hallenbäder (im Zusammenhang mit Schulen) * geschlossene Parkanlagen * monte mare Freizeitbad (Betreibergesellschaft) * gemeindliche Büchereien * Kunstkabinett Hespert * Kurpark Eckenhagen Straßen / Wege / Brücken * Gemeindestraßen und – wege (ohne Kur- und Wanderwege) * Wirtschaftswege * Anzahl der zu unterhaltenden Brücken Wohnhäuser / Übergangswohnheime Übergangswohnheime * Asylbewerber * Notunterkünfte 1 2 1 0 11 15 1 3 1 1 4 2 2 1 1 1 1 Plätze Plätze 0 535 Zuschauerplätze 200 Stadion 1 Medienbestand 10.473 279 km 810 km 46 Insgesamt 7 6 1 Doppelhaus Friedhöfe * gemeindliche Friedhöfe * Friedhöfe sonstiger Träger 8 4 Leichenhallen Leichenhallen Gemeindewasserwerk * Öffentliche Wasserleitungen * Anzahl der Hausanschlüsse Frischwassergebühren 2015 * Wasserbezug zuzügl. Mehrwertsteuer * Grundgebühr zuzügl. Mehrwertsteuer 282 km 5.562 1,42 EUR / cbm 9,25 EUR / Monat Wasseranschlussbeitrag 2014 / 2015 * zuzüglich Mehrwertsteuer Gemeindewerk Abwasserbeseitigung * Öffentliche Abwasserleitungen (Schmutz-, Misch- und Regenwasser) * gemeindlichen Abwasserpumpstationen * gemeindlichen Regenklärbecken * gemeindlichen Regenüberlaufe * gemeindlichen Regenrückhaltebecken * gemeindlichen Nachblasstationen Abwasserentsorgungsgebühren * Verbrauchsgebühr Kanal Vollanschluss * Verbrauchsgebühr Kanal Teilanschluss, nur Schmutzwasser ohne Regenwasser * Verbrauchsgebühr Kanal Vollanschluss - Verbandsmitglieder * Verbrauchsgebühr Kanal Teilanschluss, nur Schmutzwasser ohne Regenwasser -Verbandsmitglieder* Verbrauchsgebühr Kanal Teilanschluss mit Klärschlammbeseitigung * Verbrauchsgebühr Entleerung Abflussloser Gruben * Verbrauchsgebühr Klärschlammabfuhr - mit Abwasserabgabe * Verbrauchsgebühr Vollbiologische Kleinkläranlage * Klärschlammabfuhr (KSA) - pro Abfuhr * Niederschlagswassergebühr * Niederschlagswassergebühr Verbandsmitglieder * Kanalanschlußbeitrag (ab 01.09.1990) 1,12 EUR / qm 282 km 9 3 8 10 2 2014 / 2015 4,76 EUR/cbm 4,76 EUR/cbm 2,37 EUR/cbm 2,37 EUR/cbm 4,35 EUR/cbm 9,81 EUR/cbm 2,64 EUR/cbm 1,07 EUR/cbm 78,31 EUR 0,72 EUR/qm 0,51 EUR/qm 6,14 EUR/qm 4 1 Abfallentsorgungsgebühren 2015 Aufgabenwahrnehmung durch BAV, Engelskirchen seit 01.01.2006 vierwöchentliche Entleerung MGB MGB MGB MGB MGB MGB BIO BIO BIO 80 l grau 120 l grau 240 l grau 360 l grau 1.100 l grau 1.100 l grau wöchentlich 80 l 120 l 240 l private Haushalte Restabfallbehälter Gewerbe EURO EURO 121,60 182,40 364,80 547,20 1.672,00 3.740,00 54,40 81,60 163,20 87,20 130,80 261,60 392,40 1.199,00 3.355,00 54,40 81,60 163,20 Hundesteuer 2015 bei 1 Hund / sog. Kampfhund bei 2 Hunden / sog. Kampfhund bei 3 oder mehr Hunden / sog. Kampfhund 84 EUR je Hund 124 EUR je Hund 156 EUR Zweitwohnungssteuer 2014 / 2015 Steuersatz des Mietwertes Hebesatz 2014 2015 10 v.H. 533 v.H. 10 v.H. 541 v.H. Straßenreinigungsgebühren 2014 Kehrdienst Winterdienst EURO / m 0,66 0,85 Kampfhunde je Hund 700 EUR je Hund 900 EUR je Hund 1.050 EUR Stand: 01.03.2015 Dienstleistungsunternehmen Gemeinde Reichshof Rat BGW GmbH Bürgermeister Rüdiger Gennies Allgemeiner Vertreter: Thomas Roos Personalrat Vorsitzende: Heyka Krämer Bau-, Grundstücksu. Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Geschäftsführer BM Rüdiger Gennies Thomas Roos Leitung: Silvia Schmidt Fachbereich I Leitung: BM Rüdiger Gennies Vertretung: Zuständige/r Abteilungsleiter/in Büro des Bürgermeisters I/10 Ratsbüro Leitung: Jürgen Seynsche Pers. Referent des Bürgermeisters Datenschutzbeauftragter Wirtschaftsförderung, Ratsangelegenheiten, Komm. Verfassungsrecht, Zentrale Vergabestelle, Öffentlichkeitsarbeit Ehrungen, Sekretariat I/12 Gleichstellungsbeauftragte Iris Schicht I/15 Kurverwaltung Leitung: Katja Wonneberger Tourismus, Kurwesen, Freizeitaktivitäten Fachbereich III Fachbereich II Leitung: Thomas Roos Leitung: Gerd Dresbach Vertretung: Melanie Baltes-Gerlach Steuerungs- und Servicebereich, Leistungsverwaltung II/10 IT-Service Leitung: Bernd Laskowski IT, Statistiken II/11 Personalservice, Zentrale Dienste Leitung: Hannelore Stefan Personalwesen, Organisation, Korruptionsprävention, Archiv, Beschaffung, Hausdienste II/20 Finanzen Leitung: Melanie Baltes-Gerlach Haushalt u. Finanzen, Steuern u. Abgaben, Kostenrechnung, Allgemeines Controlling Versicherungen, Gemeindekasse II/50 Jugend, Soziales, Schulen, Sport Leitung: Annegret Rösel Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Sport, Bäder, Freizeit, Kultur, Sozialhilfe, Sozialversicherung, Wohngeld, Pflegeberatung, Aussiedler/ Asylbewerber, Bücherei Eigenbetriebe Vertretung: Zuständige/r Abteilungsleiter/in Ordnung, Bauen, Umwelt, Planen Wasserwerk II/81 Kaufm. Leitung: Ingo Klingspor III/81 Techn. Leitung: Heiner Weber Gemeindewerk Abwasserbeseitigung II/81 Kaufm. Leitung: Ingo Klingspor III/66 Techn. Leitung: Norbert Schindler III/32 Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro Leitung: Gerhard Dittich Ordnungswesen, Gewerberecht, Feuerwehr Bürgerbüro, Wahlen, Standesamt III/60 Immobilienmanagement Leitung: Silvia Schmidt Grundstücksgeschäfte, Hochbau Gebäudeunterhaltung/-verwaltung III/66 Tiefbau und Verkehr Leitung: Norbert Schindler Entwässerung, Straßen, Friedhöfe, Grünflächen, Spielplätze III/68 Bauverwaltung Leitung: Sarah Schmidt Gemeindeplanung, Bauordnung, Sozialer Wohnungsbau, Beitragswesen (Wasser, Abwasser u. Straßen), Verkehrslenkung Projektgruppe Wahlen III/32 u. II/10 III/70 Baubetriebshof Leitung: Dieter Engelbert Straßen- u Kanalunterhaltung, Grünpflege, Werkstatt, Haustechn. Dienst, Gemeinn. Arbeit 1. Die drei Säulen des doppischen Rechnungswesens im Neue Kommunale Finanzmanagements (NKF) in Reichshof seit dem 01.01.2005 1.1 Schemazeichnung Ergebnisplan Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des neuen Haushaltrechts. Der Ergebnisplan beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen einer Planungsperiode und ersetzt den bisherigen Verwaltungshaushalt. Der Ergebnisplan gibt einen Gesamtüberblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde. Aus dem ausgewiesenen Ergebnis ist erkennbar, ob sich das Eigenkapital voraussichtlich erhöht (Planüberschuss) oder vermindert (Planfehlbetrag) Der Ergebnisplan bildet insgesamt sechs Haushaltsjahre ab und zwar: - 1.2 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung im NKF Der Haushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der kommunalen Verwaltung. Das Neue Kommunale Finanzmanagement beinhaltet drei wesentliche Komponenten für Planung, Bewirtschaftung und Jahresabschluss: - den Ergebnisplan / die Ergebnisrechnung den Finanzplan / die Finanzrechnung die Bilanz Rechnungsergebnis des Vorvorjahres Planansatz Vorjahr Planansätze neues Haushaltsjahr Planung für die drei auf das Planjahr folgenden Jahre Damit wird die mittelfristige Finanzplanung in die konkrete Haushaltsplanung integriert und damit deutlich aufgewertet. Finanzplan Neben der Ergebnisplanung stellt der Finanzplan einen weiteren wesentlichen Haushaltsplanbestandteil dar. Der neue Finanzplan hat mit der bisherigen kommunalen Finanzplanung nichts gemeinsam. Der Finanzplan beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die planerische Veränderung des Geldvermögens dar. Er weist die Investitionsplanung der Gemeinde und deren Finanzierung nach. Der Finanzplan gibt einen systematischen Überblick über die voraussichtliche finanzielle Lage der Kommune im Planjahr und den drei Folgejahren. Er stellt insbesondere dar, inwieweit sich der Finanzmittelbedarf aus laufender Tätigkeit oder aus Investitionstätigkeit ergibt und wie der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit (durch z.B. Kreditaufnahmen) gedeckt werden soll. Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und bildet periodengerecht alle Aufwendungen und Erträge ab. Die Ergebnisrechnung ersetzt die bisherige Haushaltsrechnung. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis (Überschuss / Fehlbedarf) geht in die Bilanz ein und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Gemeinde ab. Der Ressourcenverbrauch in der Rechnungsperiode wird deutlich und umfassend ausgewiesen. Finanzrechnung Die Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen der liquiden Mittel nach und bildet die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung ab. Der Liquiditätssaldo gemäß der Finanzrechnung (der Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen und umgekehrt) bildet die Veränderung des Bestandes an liquiden Mitteln in der Bilanz ab. Bilanz Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses und weist das Vermögen (Mittelverwendung) und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital (Mittelherkunft) nach. Auf der Aktivseite der kommunalen Bilanz befindet sich in enger Anlehnung an das HGB das Anlage- und Umlaufvermögen der Gemeinde sowie die Forderungen gegenüber Dritten. Auf der Passivseite wird das Eigenkapital und Fremdkapital (Rückstellungen, Sonderposten und Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 Die Gemeinde hat zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals die Haushaltswirtschaft nach NKF – Regeln abwickelt, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Für die Eröffnungsbilanz ist eine Inventur mit anschließender Bewertung des Vermögens, der Verbindlichkeiten usw. notwendig. Diese erstmaligen und sehr zeitaufwendigen Arbeiten wurden durch das eigene Personal in einem eineinhalbjährigen Prozess durchgeführt. Die geprüfte Eröffnungsbilanz (01.01.2005) wurde vom Gemeinderat am 17.09.2007 festgestellt, im Reichshofkurier am 13.10.2007 öffentlich bekannt gemacht. 1.3 Wesentliche Komponenten des NKF Produktorientierte Haushaltswirtschaft Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement bilden die Produkte das zentrale Element für die finanzwirtschaftliche Ausrichtung des Verwaltungshandelns. Die Trennung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ist ebenso wie die Gliederung nach Unterabschnitten entfallen. Die Haushaltsgliederung basiert auf der Darstellung von Produktbereichen, Produktgruppen, Produkten und soweit notwendig Teilprodukten. Der Gesetzgeber hat 17 Produktbereiche verbindlich vorgeschrieben, die darunter liegenden Ebenen sind individuell gestaltbar. Diese Gestaltungsfreiheit wird allerdings durch die Anforderungen der Finanzstatistik eingeschränkt, da die Statistik eine Darstellung der Zahlungsströme fordert, die auf die individuelle Ausgestaltung des NKF wenig Rücksicht nimmt. Die Produktgruppen des NKF (z.B. Schulbereich) mussten erweitert werden, um die finanzstatistischen Anforderungen zu erfüllen. Um eine ausreichende Transparenz zu erreichen wird der neue Haushalt der Gemeinde Reichshof auf Produktgruppenebene ausgewiesen. Teilpläne auf Produktebene werden im Haushaltsplan nicht ausgewiesen. Folgende Produktstruktur wurde der Planung zugrunde gelegt: Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung, Berichtswesen 16 Produktbereiche 72 Produktgruppen = Profitcenter 127 Produkte 139 Teilprodukte Für die kommunale Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. (PB) (PG) (P) (TP) Aufbau des Zahlenwerkes Das Zahlenwerk des Produkthaushalts ist folgendermaßen aufgebaut: o Ergebnisplan, o Finanzplan, o Teilpläne auf Produktbereichsebene, o Teilpläne auf Produktgruppenebene. Kosten- und Leistungsrechnung Als zusätzliches Instrument zur verbesserten Steuerung des Verwaltungshandelns und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit soll eine umfassende Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Die Kosten- und Leistungsrechnung ermöglicht eine differenzierte Betrachtungsweise von Produkten und Kostenstellen, und ist geeignet, die sparsame und wirtschaftliche Haushaltswirtschaft zu fördern. Die Gemeinde entscheidet eigenverantwortlich über den Umfang und die weitere Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung. Die Ziele werden zwischen Rat und Verwaltung im Rahmen des Haushaltsplanes vereinbart. Um die Zielerreichung überprüfen zu können, sind zielbezogene quantitative und qualitative Leistungskennzahlen und Wirkungskennzahlen zu vereinbaren und festzulegen. Kennzahlen wurden erstmals in den einzelnen Produktgruppen und im Vorbericht des Haushaltsplanes 2007 dargestellt und werden seitdem fortgeschrieben. Durch ein aussagekräftiges Berichtswesen ist die Zielerreichung im Jahresverlauf zu überprüfen und ggf. gegenzusteuern. 1.4 Auswirkungen / Zielsetzungen des NKF Mit der Umstellung des kameralen Systems auf das kaufmännische Haushaltsund Rechnungswesen eröffnen sich den Entscheidungsträgern in der Gemeinde wesentlich verbesserte Steuerungspotentiale, die bei entsprechender Nutzung auch geldwerte Steuerungsgewinne erwarten lassen. Sie können insbesondere aus den verbesserten Erkenntnissen über das kommunale Vermögen und den vollständigen Ressourcenverbrauch gewonnen werden. Steuerungsgewinne können jedoch nur erzielt werden, in dem die umfangreich zur Verfügung stehenden Daten analysiert und auch unliebsame Wahrheiten beim Namen genannt werden. Geschieht dies nicht, entstehen Datenfriedhöfe auf einem kostenintensiven Niveau, die wir uns nicht leisten können. Es wird daher bei allen Beteiligten eine neue Denkweise in der Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Daten in Verbindung mit den Kennzahlen einsetzen müssen. Ein gemeinsamer Weg muss hier zwischen Rat und Verwaltung erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang sind alle an der Haushaltswirtschaft beteiligten Produktverantwortlichen gefordert, das notwendige Datenmaterial zu erfassen und auf einem aktuellen Stand zu halten. Weiterhin soll die NKF - Reform die Transparenz der kommunalen Haushaltswirtschaft für Rat und Bürgerschaft steigern. 1.5 Kennzahlenspiegel zur Haushaltswirtschaft (NKF-Kennzahlenset) Testierte Rechnungsergebnisse Analysebereich Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Haushaltswirtschaft Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquote I Eigenkapitalquote II Fehlbetragsquote Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Plan 2014 Plan 2015 96,8% 33,1% 70,9% -3,2% 97,2% 31,6% 67,8% -3,1% 87,0% 95,1% 94,2% 27,1% keine Planbilanz 65,1% keine Planbilanz -12,4% -5,7% -7,0% 40,2% 10,8% 51,0% 63,5% 38,4% 9,5% 60,8% 124,8% 37,0% 9,1% 58,6% 163,1% keine keine keine keine Planbilanz Planbilanz Planbilanz Planbilanz 91,0% 34,5 33,8% 6,7% 1,3% 88,7% -63,6 22,8% 8,7% 1,3% 89,4% -8,7 28,4% 8,2% 1,3% keine keine keine keine keine Planbilanz Planbilanz Planbilanz Planbilanz Planbilanz 75,1% 11,1% 14,2% 14,8% 51,0% 78,5% 9,2% 15,0% 15,2% 55,0% 76,1% 8,8% 15,0% 15,2% 55,2% Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 89,5% 93,1% 97,3% -14,9% -11,2% -5,0% 77,0% 11,3% 14,1% 17,0% 54,8% 78,3% 10,6% 14,5% 15,7% 55,5% 79,7% 9,5% 15,0% 16,0% 56,1% Kennzahlen zur Vermögenslage Infrastrukturquote Vermögens- Abschreibungsintensität lage Drittfinanzierungsquote Investitionsquote Kennzahlen zur Finanzlage Finanzlage Anlagendeckungsgrad II Dynamischer Verschuldungsgrad Liqidität II. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote Kennzahlen zur Ertragslage Ertragslage Netto-Steuerquote bzw. Allgem. Umlagenquote Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote 80,2% 6,4% 14,9% 164,0% 54,6% 73,1% 15,2% 14,4% 15,4% 56,1% Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 wurde am 17.09.2007 und der letzte Jahresabschluss, der für das Jahr 2013, wurde am 04.11.2014 jeweils durch den Gemeinderat festgestellt. Im Rahmen der Anzeige- und Genehmigungspflichten nach der Gemeindeordnung haben die Aufsichtsbehörden die Aufgabe, anhand der ihnen vorgelegten Unterlagen das Handeln der Gemeinden nach Rechtmäßigkeit und Plausibilität zu prüfen. Die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden soll durch ausgewählte Kennzahlen, die in dem NKF-Kennzahlenset enthalten sind, unterstützt werden. Die Kennzahlen sind im Runderlass (34-48.04.05/01-2323/08) des Innenministeriums NRW vom 01.10.2008 beschrieben. Aufwandsdeckungsgrad (ADG) = (Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x 100 Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) = (Eigenkapital / Bilanzsumme) x 100 Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) = (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Fehlbetragsquote (FbQ) = (negatives Jahresergebnis / (Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage)) x -100 Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Infrastrukturquote (IsQ) = (Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100 Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. Abschreibungsintensität (AbI) = (Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen / ordentliche Aufwendungen) x 100 Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Drittfinanzierungsquote (DfQ) = (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) x 100 Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Investitionsquote (InQ) = (Bruttoinvestitionen / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf das Anlagevermögen)) x 100 Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2) = (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen u. Beiträge + langfr. Fremdkapital) x 100 / Anlagevermögen. Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) = Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR) Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Liquidität 2. Grades (Li2) = ((Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten) x 100 Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) = (kurzfristige Verbindlichkeiten / Bilanzsumme) x 100 Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Zinslastquote = (Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ) = (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100 Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Zuwendungsquote (ZwQ) = (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100 Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Personalintensität (PI) = (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI) = (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Transferaufwandsquote (TAQ) = (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. 2. Schlussbilanz zum 31.12.2013 Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ wurde erstmals im kommunalen Kernhaushalt eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden vorgenommen und damit die wirtschaftliche Lage der Gemeinde dokumentiert. Die Eröffnungsbilanz bildete den Ausgangspunkt und den Bezugsrahmen der kaufmännischen Rechnungslegung im kommunalen Bereich. Die in der Eröffnungsbilanz dargestellte Bewertung von Vermögen und Schulden wird den Aufwand und Ertrag der künftigen Jahre beeinflussen und sich auf die Steuerung der Kommune auswirken. Gemäß § 92 GO NW hat die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die GemHVO trifft in § 53 ff. hierzu nähere Regelungen. Nach dreijähriger Vorbereitungszeit, in der eine stetige Anpassung an die sich entwickelnde Gesetzeslage erfolgte, sowie der intensiven Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises und die Gemeindeprüfungsanstalt Herne, hat der Gemeinderat am 17. September 2007 die Eröffnungsbilanz (Stichtag 01.01.2005) durch Beschluss festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz erfolgte im Reichshofkurier am 13.10.2007. Die Gemeinde Reichshof war zu diesem Zeitpunkt die 12. Kommune in NRW und die erste Kommune im Oberbergischen Kreis, die über eine von der GPA, Herne geprüfte Eröffnungsbilanz verfügte. Auf die Eröffnungsbilanz folgten die weiteren Jahresabschlüsse 2005 bis 2011. Dem Jahresabschluss 2012 wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.06.2013 und am 18.06.2013 der Bestätigungsvermerk nach § 101 GO NW erteilt. In der Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2013 wurde die Jahresrechnung 2012 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt. Die vom Gemeinderat festgestellte Jahresrechnung 2013 schloss mit einem Fehlbetrag von 4.781.089,80 EURO ab, der durch Ratsbeschluss vom 04.11.2014 der Allgemeinen Rücklage entnommen wurde. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits mit dem Jahresabschluss 2010 aufgebraucht. Nachfolgend wird die Schlussbilanz zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 125.158.873,62 EURO dargestellt. Aktiva Bilanzwert 2013 Schlussbilanz der Gemeinde Reichshof zum 31.12.2013 AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2. Sachanlagen 1.2.1 Unbeb.Grundst. u.grundstücksgl. Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Beb. Grundst. u. grundstücksgl. Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonst.Dienst-, Geschäfts-u.a.Betr.geb 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrasturktuverm. 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanl. mit Streckenausrüstung 1.2.3.4 Entw.- u. Abwasserbeseitigungsanl. 1.2.3.5 Straßenn. mit Wege,Plätze u.Verkehrsl 1.2.3.6 Sonst. Bauten des Infrastrukturverm. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen u. techn. Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3. Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.2 Forderungen und sonst. Vermögens 2.2.1 Öff.-rechtl. Ford. u.Ford. aus Transfer 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 2.2.1.3 Steuern 2.2.1.4 Ford. aus Transferleist. 2.2.1.5 Sonst.öff.-recht.Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegen dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegen dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonst. Vermögensgegenstände 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 125.158.873,62 112.999.045,74 65.656,86 102.870.399,43 7.443.936,64 5.957.560,83 50.602,23 469.330,82 966.442,76 41.703.213,02 2.095.498,03 23.116.044,50 1.141.301,00 15.350.369,49 46.310.484,83 14.874.151,41 2.343.256,00 278.026,14 1.010.968,00 26.347.857,53 1.456.225,75 21,00 1.665.692,84 1.684.197,82 4.062.853,28 10.062.989,45 1.075.000,00 763.232,58 7.767.882,51 163.445,88 293.428,48 970,00 292.458,48 11.390.816,96 8.342.272,90 8.342.272,90 2.878.810,56 2.083.778,99 181.599,79 85.937,51 1.487.788,53 48.601,76 279.851,40 786.059,07 81.260,64 82.408,47 7.645,38 444.868,75 169.875,83 8.972,50 169.733,50 769.010,92 Bilanzwert in Tsd. 2012 Passiva 2013 122.117 P A S S I V A 110.774 64 100.663 7.428 5.942 51 469 966 35.376 1.676 21.159 1.161 11.381 46.889 14.923 2.403 279 1.036 26.741 1.506 0 1.548 1.686 7.736 10.047 1.075 763 7.768 144 297 1 296 10.448 8.021 8.021 2.276 1.735 188 88 1.099 55 306 540 49 171 4 164 153 1 152 895 Bilanzwert 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 für Zuwendungen 2.2 für Beiträge 2.3 für den Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichk. aus Krediten f. Investit. 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 4.3 Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicher. 4.5 Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert in Tsd. 2012 -125.158.873,62 -122.117 -33.925.439,70 -38.706.529,50 -38.643 -39.846 0 0 1.203 -44.361 -33.316 -10.795 -85 -165 -11.193 -8.753 -2.440 -25.490 -9.800 0 -43 -9.756 -4.450 -1.173 0,00 -10.067 -2.430 4.781.089,80 -48.210.606,95 -37.056.966,38 -10.463.140,00 -252.166,57 -438.334,00 -10.816.376,31 -8.777.412,00 -2.038.964,31 -29.729.772,16 -13.926.369,04 -41.482,07 -13.884.886,97 -7.218.685,45 -1.128.843,53 0,00 -7.455.874,14 -2.476.678,50 Inhalt der einzelnen Positionen der Bilanz Die kaufmännische Buchführung dokumentiert sämtliche Finanzdaten. Daher werden das Vermögen (Aktiva) und die Finanzierung des Vermögens (Passiva) erfasst und aufgelistet. Die Bilanz dient der Darstellung der Vermögens- und Finanzierungssituation der Kommune zum Bilanzstichtag. Die Gegenüberstellung von Vermögenswerten auf der Aktivseite und der Finanzierungsmittel auf der Passivseite der Bilanz gibt wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung der Eigenfinanzierung und des Verschuldungsgrades einer Kommune. Aktiva 1 Anlagevermögen: Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. Merkmal für die Dauerhaftigkeit bedeutet, dass der Vermögensgegenstand nicht zur Veräußerung bestimmt ist und über einen längeren Zeitraum dem Geschäftsbetrieb dienen soll. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind alle Gegenstände, die nicht körperlich fassbar sind. Dazu gehören Rechte und sonstige wirtschaftliche Güter, die nicht Sachen oder Rechte sind, also z.B.: Konzessionen, Lizenzen, Patente, Nutzungs-, Bezugs-, Nießbrauch- und Urheberrechte. 1.2 Sachanlagen Zum Sachanlagevermögen gehören: Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Grünflächen, Ackerland, Wald, Forsten, Sonstige unbebaute Grundstücke) Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte differenziert nach Nutzungsarten, wie: Kindertageseinrichtungen,· Schulen, · Wohnbauten etc. Infrastrukturvermögen, wie (Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen, Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen, als Bestandteil des Anlagevermögens, sind nur solche Geld- bzw. Kapitalanlagen auszuweisen, die dem Verwaltungsbetrieb auf Dauer dienen sollen. Anteile an verbundenen Unternehmen ( 100 %ige Beteiligungen) Beteiligungen (Anteile an Kapitalgesellschaften, Zweckverbänden, Stiftungen, GmbH) Sondervermögen (wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit) 2 Umlaufvermögen Zum Umlaufvermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb der Verwaltung nicht dauerhaft dienen sollen. 2.1 Vorräte: Zu den Vorräten zählen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie unfertige und fertige Maßnahmen (z.B. zu erschließende und erschlossene aber noch nicht veräußerte Grundstücke im Gewerbegebiet). 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen, wie Gebühren, Beiträge, Steuern etc. Privatrechtliche Forderungen gegenüber verschiedenen Bereichen 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Als Wertpapiere des Umlaufvermögens sind die jederzeit verfügbaren Wertpapiere auszuweisen. 2.4 Liquide Mittel Diese Position umfasst alle liquiden Mittel, die als Bar- oder Buchgeld kurzfristig zur Disposition stehen. 2.5 Rechnungsabgrenzungsposten Durch Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) werden Aufwendungen und Erträge den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht durch Abgrenzung zugerechnet. Es handelt sich um eine Abgrenzung der Sache und Zeit nach. Aktive RAP sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Passiva 1 Eigenkapital Unter Eigenkapital wird in der kaufmännischen Bilanz die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und den Schulden (Passiva) verstanden. Das Eigenkapital gliedert sich in vier Eigenkapitalposten auf: 1.1 Allgemeine Rücklage In der Eröffnungsbilanz ergibt sich die allgemeine Rücklage aus dem Saldo der bereits vorhandenen Vermögens- und Schuldenwerte sowie der Sonderposten und der ggf. zu bildenden Sonderrücklagen. 1.2 Sonderrücklagen Teile des Eigenkapitals mit einer speziellen Zweckbindung werden separat als Sonderrücklage in der Bilanz ausgewiesen. 1.3 Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage ist ein von der Allgemeinen Rücklage buchungstechnisch abgetrennter Teil, der im Rahmen des Haushaltsausgleichs die Funktion eines Puffers für Schwankungen des Jahresergebnisses hat. 1.4 Jahresüberschuss, Jahresfehlbetrag Hier wird ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen. 2 Sonderposten Auf der Passivseite der Bilanz werden die Sonderposten für zweckgebundene Zuweisungen und Zuschüsse, zweckgebundene Beiträge und Kostenüberdeckungen in den Gebührenhaushalten gebildet. 3 Rückstellungen Rückstellungen werden für Verbindlichkeiten oder für Aufwendungen gebildet, die der Fälligkeit oder der Höhe nach ungewiss sind und deren Aufwand (= Werteverzehr) der Verursachungsperiode zugerechnet werden soll. Rückstellungen werden u.a. gebildet für Pensionszahlungen, Instandhaltungen, nicht genommenen Urlaub, Überstunden und Prozessrisiken. 4 Verbindlichkeiten 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten Verbindlichkeiten aus Krediten bezeichnen grundsätzlich die der Kommune von einem Dritten zur Verfügung gestellten Geldbeträge mit der Verpflichtung, das aufgenommene Kapital zurückzuzahlen. Kredite werden für Investitionen und zur Liquiditätssicherung aufgenommen. Man unterscheidet in Kredite vom öffentlichen Bereich vom privaten Bereich 4.2 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Kreditähnliche Geschäfte sind zum Beispiel: Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung von Schuldendiensthilfen an Dritte, Leasingverträge. 4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung noch aussteht. 4.4 Sonstige Verbindlichkeiten Hierunter fallen Verbindlichkeiten, die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder entgeltlichem Leistungsaustausch beruhen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten, Transferverbindlichkeiten oder erhaltene Anzahlungen. 5 Rechnungsabgrenzungsposten Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 3. Haushaltsausgleich, Entwicklung des Eigenkapitals, Haushaltsentwicklung, Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes Gemäß § 75 GO „Allgemeine Haushaltsgrundsätze“ muss der Haushalt in jedem Jahr der Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung zum Haushaltsausgleich gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist in § 4 der Haushaltssatzung auszuweisen. Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe dieser Einnahmen bemisst sich nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorausgehen. Der Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse durch Beschluss des Rates zum Jahresabschluss (§ 96 GO) zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht hat. Aus der Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals ist ersichtlich, wie sich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage durch die laufenden Defizite des Ergebnisplanes entwickeln. Festzustellen ist, dass der in § 75 Abs. 2 GO NW normierte Haushaltsausgleich in den Jahren 2005 bis 2013 - überwiegend durch den Einsatz der Ausgleichs- und der Allgemeinen Rücklage - erreicht wurde. Die Haushaltspläne waren damit im Sinne des Gesetzes ausgeglichen und wurden bei der Aufsichtsbehörde angezeigt bzw. von der Aufsichtsbehörde genehmigt. In dem vom Gemeinderat am 04.11.2014 festgestellten Jahresabschluss 2013 wurde ein Fehlbetrag von 4.781.089,80 EURO ausgewiesen. Die Ausgleichsrücklage der Gemeinde Reichshof ist in der festgestellten Eröffnungsbilanz in folgender Höhe ausgewiesen: Der Haushaltsplan 2014 sieht einen Fehlbetrag von 1.583.260,22 Euro vor und somit eine Verringerung der allgemeinen Rücklage. Die Haushaltsgenehmigung hierzu wurde am 11.02.2014 erteilt. Steuern, Zuweisungen aus UA 9000 Berechnungsgrundlage VwHH /VmHH IST/EURO Einnahmegruppe kameral RE 2002 21.252.205 EURO RE 2003 17.925.932 EURO RE 2004 21.459.368 EURO Summe: 60.637.505 EURO Durchschnitt der letzten drei Jahre 20.212.502 EURO Davon ein Drittel Ausgleichsrücklage 6.737.501 EURO 3.1 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Jahr PASSIVA (Auszug) Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Jahresergebnis Verringerung des Eigenkapitals Erhöhung des Eigenkapitals Stand zum Ende HSKeines HaushaltsGrenze jahres 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 2013 1.2 Ausgleichsrücklage Ist 1.3 Gewinn/Verlust VG Summe Eigenkapital 38.643.213 € 0 € -4.781.090 € -4.781.090 € 0€ -12,4% 33.862.123 € 0€ 63.316 € 33.925.440 € -13,8% 29.256.998 € 63.316 € 38.643.213 € 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 2014 1.2 Ausgleichsrücklage Ist 1.3 Gewinn/Verlust VG Summe Eigenkapital 33.925.440 € 0 € -4.668.442 € -4.668.442 € 0€ *) 21.372 € 21.372 € 29.278.370 € 33.925.440 € 1. Eigenkapital 2015 1.1 Allgemeine Rücklage Plan 1.2 Ausgleichsrücklage Summe Eigenkapital 29.256.998 € -2.221.059 € 0€ -7,6% 27.035.939 € 0€ 27.035.939 € 27.035.939 € 0 € 4.268.889 € 27.035.939 € -4.118.889 € 0€ -15,2% 22.917.050 € 0€ 22.917.050 € 22.917.050 € 0 € 2.934.094 € 22.917.050 € -2.784.094 € 0€ -12,1% 20.132.956 € 0€ 20.132.956 € 20.132.956 € 0 € 1.186.266 € 20.132.956 € -1.186.266 € 0€ -5,9% 18.946.690 € 0€ 18.946.690 € 2.221.059 € 29.256.998 € 1. Eigenkapital 2016 1.1 Allgemeine Rücklage Plan 1.2 Ausgleichsrücklage Summe Eigenkapital 1. Eigenkapital 2017 1.1 Allgemeine Rücklage Plan 1.2 Ausgleichsrücklage Summe Eigenkapital 1. Eigenkapital 2018 1.1 Allgemeine Rücklage Plan 1.2 Ausgleichsrücklage Summe Eigenkapital *) Neben dem Fehlbetrag 2014 wurden noch 21.371,91 Euro aus Vermögensveränderungen gegen das Eigenkapital gebucht 3.2 Rückblick auf das abgeschlossene Haushaltsjahr 2013 3.3 Rückblick auf das laufende Haushaltsjahr 2014 Die vom Gemeinderat am 05. Februar 2013 beschlossene Haushaltssatzung 2013 konnte nur durch eine geplante Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.439.953 Euro ausgeglichen werden. Dies entsprach einem Eigenkapitalverzehr von 8,9 %. Nach Genehmigung am 19. April 2013 durch die Kommunalaufsicht wurde der Haushaltsplan mit der Veröffentlichung am 09. Mai 2013 rechtskräftig. Der Haushaltsplanentwurf 2014 wurde mit einem Fehlbedarf von 1.583.260 Euro aufgestellt. Damit ergab sich eine Verbesserung von rd. 1,86 Mio. Euro gegenüber der Vorjahresplanung. Im Verlauf des Jahres entwickelte sich die Haushaltswirtschaft bis auf wenige und nicht zu beeinflussende Ausnahmen weitgehend planmäßig. Der Ertrag aus der Gewerbesteuer, als bedeutendste Ertragsquelle, blieb während des Jahres hinter den Erwartungen zurück und lag am Jahresende mit rd. 2,3 Mio. Euro deutlich unter dem Planansatz. Zum Teil kompensiert wurde dieser Ertragsrückgang durch die außerplanmäßige Zuwendungen (625 T€) aus der Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen des Landes NRW für die Jahre 2007 bis 2011. Im weiteren Verlauf des Jahres entwickelte sich die Haushaltshaltswirtschaft auf der Ertrags- und auf der Aufwandsseite mit Ausnahme der Steuererträge, den Schülerfahrtkosten und den Leistungen für Asyl planmäßig. Während bei den Schülerfahrtkosten und bei den Asylleistungen ein überplanmäßiger und vom Gemeinderat zu genehmigender Mehraufwand entstand, blieb beim Steuerertrag die Gewerbesteuer um rd. 2,6 Mio. Euro hinter der Planung zurück. Nach den intensiven Haushaltsberatungen zu Beginn des Jahres, die mit dem Wissen darum geführt wurden, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013 keine Schlüsselzuweisungen vorsah, und in denen bereits der Fehlbedarf um rd. 670 T€ reduziert wurde, war außer der stetig praktizierten sparsamen Haushaltsführung kein Spielraum für weitere Kürzungen in Form von Haushaltssperren etc. vorhanden. Insgesamt sanken im Jahresverlauf die Erträge gegenüber der im Jahresverlauf fortgeschriebenen Planung um rd. 1,73 Mio. Euro (- 5,4%). Die Aufwendungen sanken gegenüber der Planung um 0,6 Mio. Euro (-1,6%). Das Defizit erhöhte somit um 1,3 Mio. Euro auf 4,78 Mio. Euro. Der Eigenkapitalverzehr erhöhte sich auf 12,4 %. Die vom Gemeinderat am 16.12.2013 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht am 11.02.2014 mit der Veröffentlichung am 27.02.2014 rechtskräftig. Im Jahresabschluss wird mit einem Defizit von rd. 4,67 Mio. Euro gerechnet. Der geplante Eigenkapitalverzehr von 4,5% wird sich auf 13,8 % verschlechtern. 3.4 Zusammenfassung des kommenden Haushaltsjahres 2015 Der Haushaltsplanentwurf 2015 sollte ursprünglich am 04.11.2014 zur Beratung in den Gemeinderat eingebracht werden. Doch die Ergebnisentwicklung im Oktober 2014 (siehe 3.3) lies schon die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) erkennen. Daher wurde die Haushaltseinbringung abgesagt. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des pflichtigen HSK ist nun die Haushaltseinbringung am 30.04.2015 vorgesehen. Wesentliche Einzelfaktoren wirkten sich wie folgt aus: 1. grundsätzlich verbessernd wirken sich die Ertragsprognosen gemäß den Orientierungsdaten des Innenministeriums NRW (Stand Juli 2014 bzw. November 2014) für die Steuererträge aus. Dies betrifft insbesondere die Anteile aus der Einkommensteuer (+ 67 T€) und der Umsatzsteuer incl. 102 T€ aus der „Übergangsmilliarde“ des Bundes (+ 102 T€). Die Gewerbesteuer wurde aufgrund des Ergebnisses 2014 gegenüber der Planung 2014 und trotz der Hebesatzanhebung um 10 v.H. um 1,87 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro zurückgenommen. Dies bedeutet eine deutliche Verschlechterung. 2. verbessernd wirkte sich bei den sonstigen Erträgen der Abrechnungsbetrag (160 T€) aus der Umsetzung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes 2013 aus. 3. verbessernd wirkte sich aus, dass nach 2 Jahren (2013 und 2014), in denen wegen der erhöhten Steuerkraft keine Schlüsselzuweisungen gezahlt wurden, aus dem GFG 2015 wieder ein Ertrag von 1,39 Mio. Euro zu erwarten ist. 4. verschlechternd wirkt sich aus, bei den Transferaufwendungen die Zahllast für die Kreisumlage um rd. 170 T€ steigt. Während die allgemeine Kreisumlage um rd. 300 T€ sinkt, steigt die Jugendamtsumlage um rd. 500 T€ an. 5. die Tarifsteigerung bei den Personalkosten von 3,0% im Jahr 2014, die planerisch nach den Orientierungsdaten 2014 lediglich mit 1% berücksichtigt wurden, sowie die Tarifsteigerung von 2,4% im Jahr 2015 führen in der Planung zu einer Steigerung von rd. 250 T€ gegenüber der Planung 2014. Die Planansätze des Haushaltsplanentwurfes 2015 berücksichtigen die vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW mit Runderlass vom 01.07.2014 herausgegebenen Orientierungsdaten sowie deren teilweise Anpassung durch die Steuerschätzung aus dem November 2014. Im Haushalt 2015 wird eine Verringerung der allgemeinen Rücklage um rd. 2,221 Mio. Euro vorgesehen. Hierdurch wird sich das Eigenkapital um 7,6 % verringern. Im Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018 erfolgt eine Verringerung um 15,2 % in 2016 und um 12,1 % in 2017 und 5,9 % im Jahr 2018. Da durch die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren, mit 12,4 % und 13,8 %, ein Eigenkapitalverzehr von mehr als 5 % erfolgt ist, ist pflichtig ein Haushaltssicherungskonzeptes aufzustellen. Gesamtübersicht Ergebnisplan 2015 - Entwurf - Erträge und Aufwendungen Erträge Ordentliche Erträge Finanzerträge Gesamterträge Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Finanzaufwendungen Gesamtaufwendungen Fehlbetrag / -bedarf Erwarteter Fehlbetrag / Überschuss (-) Ergebnisverbesserung durch Eigenkapitalverzehr: (geplante) Inanspruchnahme von Instandhaltungsrückstellungen Fehlbedarfe ohne Inanspruchnahme von Instandhaltungsrückstellungen Genehmigungspflicht Rücklagenentnahme Ergebnis 2013 / EURO Ansatz 2014 / EURO Ansatz 2015 / EURO Ansatz 2016 / EURO Ansatz 2017 / EURO Ansatz 2018 / EURO -30.047.633 -141.067 -30.188.700 -32.617.487 -190.650 -32.808.137 -34.401.405 -523.800 -34.925.205 -34.136.944 -529.000 -34.665.944 -35.369.058 -534.300 -35.903.358 -36.310.467 -539.700 -36.850.167 34.519.261 450.529 34.969.790 33.888.390 503.007 34.391.397 36.517.264 629.000 37.146.264 38.139.833 645.000 38.784.833 37.998.453 689.000 38.687.453 37.316.434 720.000 38.036.434 4.781.090 1.583.260 2.221.059 4.118.889 2.784.094 1.186.266 -172.439 -194.542 -166.548 -159.056 -70.000 -60.000 4.953.529 1.777.802 2.387.607 4.277.945 2.854.094 1.246.266 Ja Ja Ja Ja Ja Ja Verpflichtung zum Haushaltssicherungskonzept Nein Nein Ja Ja Ja Ja Nachrichhtlich: Abschreibungen (ohne Forderungsabschreibung) Auflösung von Zuwendungen/Beiträgen Nettobelastungen aus Abschreibungen 3.152.427 -1.845.772 1.306.655 3.181.870 -2.028.023 1.153.847 3.244.716 -2.051.971 1.192.745 3.463.028 -2.150.871 1.312.157 3.529.182 -2.245.113 1.284.069 2.897.250 -2.252.056 645.194 705.790 646.900 758.400 818.700 883.950 1.099.200 Tilgungsrate davon Umschuldung 3.4 Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2024 In den Ältestenratssitzungen am 28.10.2014 und 19.01.2015 wurde über die Eckwerte des Haushaltes 2015 sowie zu den Modellrechnungen zum HSK berichtet, denn der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 10.12.2014 den Verwaltungsvorschlag zur Anhebung der Realsteuerhebesätze abgelehnt und in diesem Zusammenhang die Verwaltung beauftragt, Modellrechnungen zu den Auswirkungen eines HSK´s auf die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zu erstellen. Für die weitere Planung innerhalb eines HSK ist neben dem bereits erwähnten Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) auch der Ausführungserlass des MIK vom 07.03.2013 zur Haushaltskonsolidierung zu beachten. Mit dem Ausführungserlass verfolgt das MIK das Ziel, auch mit einem HSK den Haushalt schnellst möglich auszugleichen und auf diesem Wege machbare Haushaltssicherungsmaßnahmen nicht auf zukünftige Jahre zu verlagern. Kern des Ausführungserlasses ist die Ermittlung der Wachstumsraten zur Berechnung der zukünftigen Plandaten. Sie erfolgt in Anlehnung an die Berechnung eines geometrischen Mittels. Grundlage sind die tatsächlichen Einzahlungen / Erträge bzw. Auszahlungen / Aufwände der jeweiligen Kommune über einen Zeitraum der letzten zehn Jahre; für Reichshof bedeutet dies die Rückschau auf die Jahre 2005 bis 2014. 2,6 Mio. Euro hinter den Planansätzen zurückgeblieben ist. Darüber hinaus liegt die neu gebildete Schlüsselzahl für die Verteilung der Einkommensteueranteile in den Jahren 2015 bis 2017 um rd. 2,1 % unter dem bisherigen Wert. Dies bedeutet eine weitere Ertragsreduzierung von 0,15 Mio. Euro pro Jahr. Für die Jahre 2015 bis 2018 wurden als Steigerung individuelle Werte als auch die Orientierungsdaten zugrunde gelegt sowie bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer individuelle Hebesatzsteigerungen eingerechnet. Zuweisungen Bei den Zuweisungen stehen die Schlüsselzuweisungen (SZ) für das Jahr 2015 fest. Für die zukünftigen Jahre erfolgte die Berechnung der SZ unter Verwendung der jeweils zugrunde zu legenden normierten Planansätze aus den Steuererträgen der jeweiligen Referenzperioden. Die Ausweisung der Auflösungserträge aus den Sonderposten erfolgte unter Zugrundelegung individueller Wachstumswerte. Übrige Erträge Die Ausweisung der Abrechnungen aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz sowie der Finanzerträge erfolgte aufgrund der örtlichen Besonderheiten, die sich einerseits aus dem örtlichen Gewerbesteuerertrag und andererseits aus den individuellen Beteiligungserträgen ergibt. Die sich anschließende Basisplanung beinhaltet diese Vorgaben. Personalaufwand Die von den Orientierungsdaten und Wachstumsraten abweichenden Veränderungen werden wie folgt erklärt: Die seit vielen Jahren praktizierte sparsame Personalbewirtschaftung mit organisatorischen Maßnahmen und maßvollen Stellenbewertungen hat in der Vergangenheit zu unterdurchschnittlichen Steigerungsraten geführt. Die nach dem Ausführungserlass berechnete Wachstumsrate der letzten 10 Jahre liegt bei 0,67 %. Steuererträge: Bei dem Steuerertrag wurde im Wesentlichen die Gewerbesteuer deutlich reduziert, weil im Basisjahr 2014 die Gewerbesteuer um rd. Allein die zu erwartenden Tarifsteigerungen der kommenden Jahre werden über den Orientierungsdaten (2015: 2% und 2016-18 jeweils 1%) liegen. In der Basisplanung ist eine Steigerung von 3,1 % (2015), 2,1% (2016) und 2% (2017-18) berücksichtigt; danach von 2% pro Jahr. Ohne eine konstruktive Aufgabenkritik, die bei einer Personalkostenreduzierung auch den Verzicht auf die Erfüllung der Aufgabe einschließt, ist die Begrenzung der Personalkostensteigerung gemäß den Orientierungsdaten oder gar der Wachstumsrate nicht darstellbar. rungserlass. Zu bemerken ist, dass die Abschreibungen im Jahr 2018 um rd. 600.000 Euro sinken werden, weil viele Straßenabschnitte aus der Werthaltigkeit herausfallen. Nach folgenden Eckwerten richtet sich die Aufstellung des Haushaltes 2015 und des HSK: • 10-jährige Laufzeit des HSK bis zum Jahr 2024. • Weiterführung des Gebäudesanierungsprogramms und damit verbunden eine jährliche Netto-Neuverschuldung von 0,8 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2020. Die Planung der Sach- und Dienstleistungen erfolgte mit individuellen Steigerungsraten, die zum Teil deutlich von dem Wert der Orientierungsdaten (1 %) abweichen. Insbesondere die jährliche maßnahmebezogene Einplanung der Unterhaltung von Gebäuden, Straßen und Plätzen lässt sich nicht mit einer linearen Steigerung darstellen. • Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 530 v.H. im Jahr 2015 und dann in jedem Jahr um 20 v.H. ansteigend. • Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 465 v.H. im Jahr 2015 und dann bis zum Jahr 2020 in jedem Jahr um 5 v.H. ansteigend. Transferaufwand • Die Transferaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus der Kreisumlage, der Gewerbesteuerumlage, dem Betriebskostenzuschuss monte mare, den Kosten für die Asylleistungen sowie für die Umsetzung der Breitbandverkabelung. Insoweit ergeben sich die Ansätze aus den gemeindlichen Besonderheiten. Insbesondere die Kreisumlage richtet sich nach der normierten Steuerkraft plus etwaiger Schlüsselzuweisungen und abzüglich der Gewerbesteuerumlage nach dem Gewerbesteueraufkommen. Weiterführung der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung um den gegenwärtigen Stand der freiwilligen Einrichtungen / Aufwendungen zu sichern. Für die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen wurde eine Verwaltungsvorlage verfasst, die zum einen die wesentlichen Positionen des Haushaltsentwurfes 2015 und des Finanzplanungszeitraumes bis 2018 darstellt und zum anderen die weitere Entwicklung im Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahr 2024 erklärt. Sach- und Dienstleistungen Übriger Aufwand Die sonstigen Aufwendungen und die bilanziellen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung individueller Wachstumsraten bis zum Jahr 2018 berechnet; danach mit Wachstumsraten gem. Ausfüh- Unten stehend wird eine Übersicht über die jeweils angewandten Steigerungs- bzw. Wachstumsraten sowie die Anwendung der gesteigerten Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer geordnet nach Jahren gegeben. Nach dem Sitzungskalender 2015 sind für die Haushaltsberatungen folgende Sitzungstermine vorgesehen: • • • • • • 30.04.2015 Rat (Haushaltseinbringung) 12.05.2015 Bau-, Planung-, Verkehrs- und Umweltausschuss 19.05.2015 Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss 21.05.2015 Ausschuss für Tourismus und Kultur 27.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss 08.06.2015 Rat (Verabschiedung Haushalt) Die Wirtschaftspläne der Werke Wasser und Abwasser wurden bereits am 10.12.2014 dem Rat zu Beratung übergeben, am 27.01.2015 im Betriebsausschuss beraten und am 09.02.2015 vom Gemeinderat beschlossen. Ertrag Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert Gewerbesteuer (brutto) Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert Hebesatz Grundsteuer A Steigerungsraten Basisplanung Steigerungswerte Grundsteuer B Vergnügungssteuer Hundesteuer Zweitwohnungssteuer 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 5,2% 5,4% schlossen. 5,2% 2,3% 2,3% 2,3% 2,3% 2,3% 2,3% 2,8% 2,8% 2,8% 2,8% 2,8% 2,8% 0,5% 485 0,5% 490 0,5% 490 0,5% 490 0,5% 490 0,5% 495 0,5% 320 0,5% 320 0,5% 320 0,5% 320 0,5% 320 0,5% 320 1,5% 3,3% 3,1% 3,2% 12,8% 3,3% 3,1% 3,2% 4,1% 465 470 475 480 Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert Hebesatz 1,4% 1,3% 1,4% 1,2% 320 320 320 320 Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert Hebesatz 1,4% 1,4% 1,3% 1,3% 530 550 570 590 0,5% 610 0,5% 630 0,5% 650 0,5% 670 0,5% 690 0,5% 690 Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert -21,3% 714,3% 0,0% 0,0% 14,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert -0,7% 1,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 2,8% 2,7% 2,6% 3,2% 3,6% 3,6% 3,6% 3,6% 3,6% 3,6% 3,6% 1,4% Kompensationszahlung Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert Schlüsselzuweisung an Gemeinden Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 0,0% -77,0% 0,6% -86,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Abrechnung ELAG Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 50,4% -68,6% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 20,2% -2,4% -3,5% -0,5% Finanzerträge Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 244,2% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% 1,0% Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 2,2% 2,2% 2,2% 2,2% 2,2% 2,2% 4,1% 4,8% 4,4% 0,3% Auflösung Sonderposten Aufwand 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 3,1% 2,1% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert -44,6% 0,8% 2,7% 1,9% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2,0% Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 2,8% 2,8% 2,8% 2,8% 2,8% 2,8% 11,1% -4,7% -0,1% -0,3% Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 11,2% Unterhaltung Grundstücke und Gebäude Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 5,8% 5,8% 5,8% 5,8% 5,8% 5,8% -23,2% 91,7% -45,2% -22,0% Unterhaltung Straßen und Wege Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 4,9% 4,9% 4,9% 4,9% 4,9% -4,0% 160,5% -23,7% 6,2% Orientierungsdaten Energie (Strom, Gas, Heizöl) Wachstumsrate individueller Wert 1,7% 1,7% 1,7% 1,7% 1,7% 1,7% 9,7% 0,4% 0,0% 0,0% Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 2,0% 2,5% 1,8% 1,3% 1,3% 1,4% 3,9% 3,9% 3,9% 3,9% 3,9% 3,9% Personalaufwand Versorgungsaufwand Sach- und Dienstleistungen Steigerungsraten Basisplanung Schülerbeförderungskosten Kreisumlage (Allgemein, KVHS, Berufsschule) Steigerungswerte -29,8% 0,0% 1,3% 1,6% -0,1% Sozialtransferaufwendungen Orientierungsdaten (Zuschüsse u.a. Breitband; Wachstumsrate individueller Wert Asyl) 179,6% 0,0% -5,4% -8,8% Transfer an verbundene Unternehmen (= monte mare) Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 35,0% 19,7% 0,0% 0,0% -38,1% -8,3% -9,1% 0,0% 0,0% -20,0% Gewerbesteuerumlage / Fonds Dt. Einheit Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 3,5% 3,3% 3,1% 3,2% 0,5% -49,0% 0,5% 0,5% 0,5% 0,5% Sonstige Aufwendungen Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 2,3% 2,3% 2,3% 2,3% 2,3% 2,3% -11,3% 1,1% 0,6% -0,9% 33,6% 2,5% 6,8% 4,5% 2,6% 3,4% 1,0% 2,0% 1,3% 0,0% 1,3% 0,3% 1,3% 1,3% 1,3% 1,3% 1,3% 0,9% 6,7% 1,9% -17,9% Finanzaufwand Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert Zins Kassenkredit Zins Investitionskredit Abschreibungen Orientierungsdaten Wachstumsrate individueller Wert 1,3% 4. Erträge des Ergebnisplanes (Erträge werden im Ergebnisplan mit einem (-) Zeichen ausgewiesen) Gesamterträge Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Öffentlich.-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge: -22.867.770 -2.638.142 -1.318.064 -384.337 -1.362.458 -1.406.081 -85.365 14.585 -30.047.632 -26.127.000 -2.088.078 -1.429.445 -323.308 -1.251.709 -1.397.947 0 0 -32.617.487 -25.130.838 -5.225.595 -1.335.482 -321.107 -1.298.888 -1.089.495 0 0 34.401.405 Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ -70.507 -2.566.884 -11.633.302 -6.856.210 -802.948 -155.476 -26.924 -11.842 -743.677 -22.867.770 -72.000 -2.650.000 -14.360.000 -7.288.000 -835.000 -155.000 -27.000 -7.000 -733.000 -26.127.000 -70.600 -3.237.500 -12.488.238 -7.354.600 -1.036.600 -3.000 -158.000 -25.700 -756.600 -26.130.838 Plan 2016/€ -26.289.463 -3.847.999 -1.184.661 -321.107 -1.250.138 -1.243.577 0 0 -34.136.945 Plan 2017/€ -27.707.487 -3.732.991 -1.187.094 -321.107 -1.262.138 -1.158.242 0 0 -35.369.059 Plan 2018/€ -28.941.639 -3.461.707 -1.338.946 -321.107 -1.250.138 -996.931 0 0 -36.310.468 4.1 Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Einkommenssteueranteil Umsatzsteueranteil Hundesteuer Zweitwohnungssteuer Vergnügungssteuer Kompensationszahlung Summe Plan 2016/€ -71.500 -3.406.700 -13.039.063 -7.737.100 -1.067.400 -5.000 -160.000 -25.700 -777.000 -26.289.463 Plan 2017/€ -72.500 -3.576.500 -13.586.287 -8.154.900 -1.329.400 -5.000 -160.000 -25.700 -797.200 -27.707.487 Plan 2018/€ -73.400 -3.750.100 -14.168.639 -8.578.900 -1.357.200 -5.000 -160.000 -25.700 -822.700 -28.941.639 Entwicklung der Realsteuerhebesätze Da ab dem Haushaltsjahr 2015 ein 10-jähriges Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss, wird gemäß der folgenden Tabelle eine Anhebung der Realsteuerhebesätze angestrebt. Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 2003 2010 295 v.H. 391 v.H. 430 v.H. 2011 2012 305 v.H. 410 v.H. 445 v.H. 305 v.H. 413 v.H. 445 v.H. 2013 2014 320 v.H. 430 v.H. 455 v.H. 2015 Absicht 320 v.H. 530 v.H. 465 v.H. 2016 Absicht 320 v.H. 550 v.H. 470 v.H. 2017 Absicht 320 v.H. 570 v.H. 475 v.H. Zeitraum des Haushaltssicherungskonzeptes 2018 2019 2020 2021 Absicht Absicht Absicht Absicht 320 v.H. 320 v.H. 320 v.H. 320 v.H. 590 v.H. 610 v.H. 630 v.H. 650 v.H. 480 v.H. 485 v.H. 490 v.H. 490 v.H. 2022 Absicht 320 v.H. 670 v.H. 490 v.H. 2023 Absicht 320 v.H. 690 v.H. 490 v.H. 2024 Absicht 320 v.H. 690 v.H. 495 v.H. Grundsteuer A PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) war bis 2010 seit Jahren auf einem gleich bleibenden Niveau. Nach der Anhebung für das Jahr 2011 wurde zuletzt am 11.12.2012 der Hebesatz ab 01.01.2013 um 15 v. H. auf 320 v. H. angehoben. Der erwartete Ertrag aus der Grundsteuer A orientiert sich an der Jahresveranlagung mit dem Hebesatz 320 v. H. Grundsteuer B PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Die Grundsteuer B für Grundstücke (bebaute / unbebaute) hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die Bautätigkeit in der Gemeinde, aber auch Nachbewertungen durch das Finanzamt spiegeln sich hierin wieder. Das Ergebnis des Jahres 2013 beträgt 2.567 TEURO. Im Jahr 2014 wurde ein Ansatz in Höhe von 2.650 TEURO veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Ansatz von 3.238 T€ gerechnet worin die noch zu beschließende Hebesatzanpassung zum 01.01.2015 um 100 v. H. Punkte auf 530 v. H. Punkte schon enthalten ist. Entwicklung der Steuereinnahmen Folgende Entwicklung der Steuereinnahmen wird erwartet: Rechnungsergebnis 2012 EUR Rechnungsergebnis 2013 EUR Ergebnisplan 2014 EUR Ergebnisplan Ergebnisplan Ergebnisplan Ergebnisplan 2016 2017 2018 2015 EUR EUR EUR EUR Grundsteuer A 68.457 70.507 72.000 70.600 71.500 72.500 73.400 Grundsteuer B 2.609.666 2.566.884 2.650.000 3.237.500 3.406.700 3.576.500 3.750.100 Gewerbesteuer 14.240.249 11.633.302 14.360.000 12.488.238 13.039.063 13.586.287 14.168.639 6.536.316 6.856.210 7.288.000 7.354.600 7.737.100 8.154.900 8.578.900 Familienleistungsausgleich 759.835 743.677 733.000 756.600 777.000 797.200 822.700 Umsatzsteueranteil 793.941 802.948 835.000 1.036.600 1.067.400 1.329.400 1.357.200 Sonstige 184.339 194.242 189.000 186.700 190.700 190.700 190.700 25.192.804 22.867.770 26.127.000 25.130.838 26.289.463 27.707.487 28.941.639 2.175.944 1.769.181 2.177.300 1.853.100 1.914.300 1.973.600 2.036.700 23.016.860 21.098.589 23.949.700 23.277.738 24.375.163 25.733.887 26.904.939 Veränderung in EUR 533.822 -1.918.271 2.851.111 -671.962 1.097.425 1.358.724 1.171.052 Veränderung in v. H. 2,37% -8,33% 13,51% -2,81% 4,71% 5,57% 4,55% Anteil Einkommensteuer Zwischensumme: ./. Gewerbessteuerumlage Summe: Millionen Entwicklung der Steuereinnahme 20 18 16 14 Realsteuern / Sonst. Steuern 12 10 8 6 ESt.-, USt.Kompensationsanteile 4 2 0 12 20 . RE t sa n A 3 01 2 z 4 01 2 tz sa n A A 5 01 2 atz ns 6 01 2 tz sa n A A 7 01 2 atz ns 7 01 2 tz sa n A Gewerbesteuer / Gewerbesteuerumlagen PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Die Gewerbesteuerentwicklung ist sehr starken Schwankungen unterworfen wie die nachfolgende Darstellung zeigt. Eine Hebesatzerhöhung um 10 v.H. auf 465 v.H. ist für das Jahr 2015 vorgeschlagen. Entwicklung der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlagen Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gewerbesteuer -bruttoTEUR -10.228 -11.031 -12.668 -11.262 -10.796 -9.752 -14.614 -14.240 -11.633 -14.360 -12.488 -13.039 -13.586 -14.169 Gewerbesteuerumlagen TEUR 2.097 1.891 2.044 1.878 1.644 1.529 2.339 2.176 1.769 2.178 1.853 1.914 1.974 2.037 Gewerbesteuer -NettoTEUR -8.131 -9.140 -10.624 -9.384 -9.152 -8.223 -12.275 -12.064 -9.864 -12.182 -10.635 -11.125 -11.612 -12.132 Veränderung -NettoTEUR v.H. +1.798 +1.009 +1.484 -1.240 -232 -929 +4.052 -211 -2.200 +2.318 - 1.547 +490 +487 +520 +28,89 +12,41 +16,24 -11,67 -2,47 -10,15 +49,28 -0,02 -18,24 +23,50 -12,70 +4,61 +4,38 +4,48 Aus der Darstellung der Gewerbesteuerentwicklung ist die erhebliche Schwankungsbreite und damit das Risiko für den gemeindlichen Haushalt erkennbar. Konjunkturelle Auswirkungen und geänderte gesetzliche Bestimmungen wirken sich sehr stark aus. Für das Jahr 2015 wird mit leichtem konjunkturellem Wachstum und damit auch konstant hohen Erträgen – nach den Orientierungsdaten des IM NRW vom 01.07.2014 - gerechnet. Entwicklung der Gewerbesteuerumlagen 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 - 2018 Umlagesatz Umlagesatz Umlagesatz Umlagesatz Umlagesatz Umlagesatz Umlagesatz Umlagesatz Umlagesatz Umlagesatz Umlagesatz 102 v.H. 114 v.H. 82 v.H. (vorher 118 v.H.) 81 v.H. 74 v.H. 73 v.H. 65 v.H. 66 v.H. 71 v.H. 70 v.H. 69 v.H. Die Gewerbesteuerumlage ist durch gesetzliche Eingriffe im Zuge der Finanzierung Fonds dt. Einheit und der Unternehmenssteuerreform vergangener Jahre geprägt. Erst ab dem Jahr 2004 hat der Gesetzgeber längst überfällige Reduzierungen bei der Gewerbesteuerumlage vorgenommen. Die Gewerbesteuerumlage reduzierte sich im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr um 8 v. H.-Punkte, um die zu erwartenden Ertragsverluste aus der Unternehmenssteuerreform abzumildern. Ab 2010 wurde die Normalumlage wieder gesteigert, da von Seiten des Bundesfinanzministeriums prognostiziert wurde, dass sich die negativen Auswirkungen aus der Unternehmenssteuerreform abschwächen werden. Diese Umlagesätze gelten fast unverändert bis 2018 fort. Die tatsächliche Entwicklung bleibt abzuwarten. Die Gewerbesteuerumlage trägt u. a. unmittelbar zur Finanzierung der Einheitslasten bei. Der Normalvervielfältiger beträgt nach § 6 Abs. 3 und 5 Gemeindefinanzreformgesetz insgesamt 34 v.H. (Vorjahr: 34 v.H.) für das Jahr 2015. Für die Gemeinde Reichshof ein Aufwand von rund 913 TEURO. Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwicklung des Arbeitsmarktes und den Veränderungen in der Steuergesetzgebung. Die weiteren Wachstumsprognosen und die ausgegebenen Orientierungsdaten ergeben für 2015 einen Ansatz von 7.355 TEURO auf Basis der Orientierungsdaten (+ 4,9 %) und des ab 2015 bis 2017 geltenden Einkommensteuerschlüssels (0,0009996). Gegenüber der Periode 2012 bis 2014 ergab sich eine Reduzierung um 2,1% oder 0,0000211 Punkte. Die Ansätze der Folgejahre berücksichtigen (vorsichtig optimistisch) eine sich noch weiter verbessernde Konjunkturlage. Familienleistungsausgleich PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Durch eine Systemumstellung bei der Neuregelung des Familienleistungsausgleiches im Jahr 1998 hatten Länder und Gemeinden überproportionale Mindereinnahmen beim Einkommensteueranteil hinzunehmen, überwiegend weil das Kindergeld bis dahin ausschließlich vom Bund finanziert wurde. Eine Kompensation dieser Mehrbelastung erfolgt durch Abtretung von Umsatzsteueranteilen des Bundes an die Länder. Die Länder gewähren daraus entsprechende Kompensationsleistungen an die Gemeinden. Im Jahr 2015 sieht die Veranschlagung einen Ertrag in Höhe von 757 TEURO vor. Der Familienleistungsausgleich wird nach dem für die Jahre 2015 bis 2017 geltenden Einkommensteuerschlüssel (0,0009996) festgesetzt. Zur Entwicklung des Schlüssels siehe Erläuterungen zur Einkommensteuer. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 ist die Gewerbekapitalsteuer ab 01.01.1998 entfallen. Als Ersatz für die Steuerausfälle erhalten die Gemeinden einen Anteil von 2,2 v.H. am Aufkommen der Umsatzsteuer. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen Schlüssels. Ab dem Jahr 2009 ist ein endgültiger Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zur Anwendung gekommen, der über zehn Jahre in vier Stufen eingeführt wird. Der endgültige fortschreibungsfähige und bundeseinheitliche Schlüssel enthält folgende Schlüsselmerkmale: - Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2001-2006 (25%) - sozialversicherungspflichtige Entgelte der Jahre 2003-2005 (25%) sowie - Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Jahre 20042006 (50%) Auf dieser Basis hat das Statistische Bundesamt Berechnungen für die Schlüsselzahlen zum Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer für den Zeitraum 2009 - 2011 erstellt. Für diesen Zeitraum setzt sich der Übergangsschlüssel zu einem Anteil von 75% aus dem geltenden Schlüssel und zu 25% aus dem neuen Schlüssel zusammen. Die aktuelle Schlüsselzahl lautet 0,000929057. Sie gilt für die Jahre 2015 bis 2017. Gegenüber der Periode 2012 bis 2014 ergab sich eine Verbesserung um 9,2% oder 0,000077895 Punkte. Auf der Basis eines Gesamtaufkommens von 1,006 Mrd. EURO - laut Orientierungsdaten des Landes - wird im Jahr 2015 ein Ansatz in Höhe von 1.037 TEURO veranschlagt, worin 102 TEURO Bundeshilfe aus der sogenannten "Übergangsmilliarde" zur Entlastung der Kommunen enthalten ist. Sonstige Steuern PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Die Position „sonstige Steuern“ beinhaltet die Vergnügungssteuer, die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer. Die Erträge wurden gemäß den vorliegenden und erwarteten Veranlagungsdaten geplant. Eine Erhöhung der Steuerhebesätze wird nicht geplant. Die letzte Hundebestandsaufnahme hat im Jahr 2010 stattgefunden. Die Vergnügungssteuersatzung wurde durch Ratsbeschluss vom 28.06.2011 um den Steuergegenstand "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen" ergänzt, um die Basis der Besteuerung zu erweitern. 4.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Unter der Ertragsposition „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ sind folgende Veranschlagungen ausgewiesen: Gesamterträge Schlüsselzuweisungen Pauschalzuweisungen vom Land Zuweisungen vom Bund Zuweisungen vom Land Zuweisungen von Kommunen Zuweisungen von Zweckverbänden Zuw. vom so. öffentlichen Bereich Zuschüsse von Übrigen u. priv. Bereichen Aufl. Sonderposten aus Zuwendungen Einheitslastenabrechnung Summe Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ -0 -72.095 -2.063 -399.810 -66.952 -10.671 -22.979 -2.600 -1.435.991 -624.980 -2.638.142 -0 -72.000 -3.000 -318.683 -65.384 -10.000 -8.657 0 -1.610.354 -0 -2.088.078 -1.390.600 -80.525 -105.000 -1.458.872 -69.394 -10.000 -50 0 -1.634.155 -477.000 -5.225.595 Schlüsselzuweisungen PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Nach Artikel 79 der Landesverfassung NRW ist das Land verpflichtet, im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten. Die vom Land durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bereitgestellten Zuweisungen ergänzen die eigenen Erträge der Gemeinden, die sie zur Finanzierung ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben benötigen. Die Gemeinden erhalten Schlüsselzuweisungen (sog. zweckfreie Zuweisungen), deren Höhe sich nach ihrer durchschnittlichen Aufgabenbelastung und nach ihrer jeweiligen Steuerkraft in der Referenzperiode bemisst. Die durchschnittliche Aufgabenbelastung wird auf der Basis der Einwohner-, Schüler, Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften, Plan 2016/€ -320.000 -80.000 -105.000 -1.380.084 -69.394 -10.000 -50 0 -1.733.471 -150.000 -3.847.999 Plan 2017/€ -322.000 -80.000 -3.000 -1.264.479 -69.394 -10.000 -50 0 -1.834.068 -150.000 -3.732.991 Plan 2018/€ -45.000 -80.000 -0 -1.264.479 -69.394 -10.000 -50 0 -1.842.784 -150.000 -3.461.707 der Fläche der Kommune und der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter nach speziellen Schlüsseln, ermittelt. Der nach diesem Verfahren festgestellte Gesamtansatz wird mit dem Grundbetrag multipliziert und bildet die Ausgangsmesszahl. Die Ausgangsmesszahl wird der Steuerkraftmesszahl gegenübergestellt. Zur Bemessung der Steuerkraft werden die Erträge aus den Realsteuern (Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer), der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Kompensationsleistungen Familienleistungsausgleich abzüglich der Gewerbesteuerumlagen, herangezogen. Die Realsteuern werden mit fiktiven Hebesätzen, die im GFG festgesetzt sind, gewichtet. Die sich ergebende Differenz aus der Ausgangsmesszahl minus der Steuerkraftmesszahl wird mit einer Quote von zurzeit 90 v. H. als Schlüsselzuweisung ausgeglichen. Folgende fiktive Hebesätze finden im Jahr 2015 Anwendung: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer ab 2003 192 v.H. 381 v.H. 403 v.H. ab 2011 209 v.H. 413 v.H. 411 v.H. ab 2014 209 v.H. 413 v.H. 412 v.H. ab 2015 213 v.H. 423 v.H. 415 v.H. Wie haben sich die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen für die Gemeinde Reichshof entwickelt: Steuerkraft und Berechnung der Schlüsselzuweisung Aufgabenbelastung Haushaltsjahr Gesamtansatz X Grundbetrag = EURO Festsetzung 2011 ⇓ Festsetzung 2012 ⇓ Festsetzung 2013 ⇓ Festsetzung 2014 ⇓ Festsetzung 2015 28.435 X (+27,1 v.H.) 36.131 X X = 580,5091 = (+15,7 v.H.) X (+ 4,48 v.H.) 33.154 = (+2,8 v.H.) (-12,0 v.H.) 31.733 564,9467 671,7091 = (-3,48 v.H.) X 648,3436 ./. Steuerkraftmeßzahl / EURO (-14,1 v.H.) (-0,2 v.H.) 36.065 657,4138 Ausgangsmesszahl = = Differenz EURO EURO 16.621.049 = 2.072.514 18.693.563 ./. (+9,18 v.H.) ⇓ 20.412.089 ./. (+2,57 v.H.) ⇓ 20.936.062 ./. 21.838.173 = (+1,81 v.H.) ⇓ (-1,41 v.H.) 21.315.346 ./. 21.529.293 = (+0,84 v.H.) ⇓ (-1,41 v.H.) 21.495.408 ./. 19.950.279 = X Quote v.H: = EURO X 90 v.H = (+16,12 v.H.) 19.300.184 = 1.865.262 (-46,44 v.H.) 1.111.905 X 90 v.H = (+13,15 v.H.) Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 wurde am 18. Dezember 2014 beschlossen. Schlüsselzuweisung 1.000.715 (-100,0 v.H.) entfällt X 90 v.H = 0 (-0,0 v.H.) entfällt X 90 v.H = 0 (+ ….v.H.) entfällt X 90 v.H = 1.390.616 Entwicklung der Ertragsposition Schlüsselzuweisungen RE 2013 EURO HJ 2014 EURO 0 0 HJ 2015 EURO HJ 2016 EURO HJ 2017 EURO -1.390.616 -322.000 -320.000 zugrunde gelegt werden, die dann in den folgenden Jahren bis zum Datenjahrgang 2013 erweitert werden, um eine fünfjährige Datenbasis zu erreichen. Danach würde mit jedem neu hinzukommenden Datenjahrgang der jeweils älteste aus der pooled OLS entfallen. HJ 2018 EURO -45.000 Mit der Reformierung des Berechnungssystems für die Schlüsselzuweisungen wurde im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 begonnen. Die seit mehreren Jahren nicht mehr durchgeführte Grunddatenanpassung erfolgte in einem ersten Schritt in der Weise, dass der Soziallastenansatz, der seit 2008 auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II umgestellt ist, anstelle der Gewichtung 3,9 im Jahr 2011, den Gewichtungsfaktor 9,6 und ab 2012 den Gewichtungsfaktor 15,3 erhielt. Des Weiteren wurde ab 2011 der Schüleransatz ohne Berücksichtigung der Schulform auf Halbtags- und Ganztagesschüler umgestellt sowie der Demographiefaktor und der Flächenansatz eingeführt. Auf Grund der Notwendigkeit, die statistischen Daten in regelmäßigen Abständen der aktuellen Entwicklung und den neuen Erkenntnissen anzupassen, wurde im März 2013 ein Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln (FiFo) veröffentlicht. Die empfohlenen Neuerungen hieraus wurden im weiteren Verlauf aber nur teilweise berücksichtigt. Die Veränderungen in den GFG´s der vergangenen Jahre wirkten sich überwiegend nachteilig für die Gemeinde Reichshof aus. Inhaltliche Neuerungen im GFG 2015: • Die Ermittlung des fiktiven Finanzbedarfs soll für das GFG 2015 auf der Basis der methodischen Empfehlungen des FiFoGutachtens (Auszahlungen aaD und pooled OLS) erfolgen. Für die pooled OLS können aktuell die Datenjahrgänge 2009 bis 2011 • Die mit der geänderten Methodik verbundene Aktualisierung der Grunddaten führt zu veränderten Gewichtungswerten bei den Bedarfsansätzen und dient dazu, eine bedarfsgerechte interkommunale Verteilung zu gewährleisten und den verfassungsrechtlichen Vorgaben nachzukommen. • Im GFG 2015 sollen die gleichen Indikatoren wie im GFG 2014 verwendet werden. • Die fiktiven Hebesätze werden entsprechend der Methodik der vergangenen Jahre und in Anlehnung an die „pooled-OLSMethodik“ aus einer entsprechenden mehrjährigen Berücksichtigung der tatsächlichen Hebesätze bzw. Steuereinnahmen der Jahre 2009 - 2011 ermittelt. • Im Gesetzentwurf sollen die Ergebnisse der fortgeschriebenen Zensusdaten bezogen auf die Einwohnerzahlen zum Stichtag 31. Dezember 2013 sowie für den Demografiefaktor zum 31. Dezember 2012 berücksichtigt werden. Die Eckdaten des Schlüsselzuweisungssystems und Steuerverbundes 2015 entwickeln sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt: Dem Steuerverbund 2015 liegen die maßgeblichen Steuer-ISTEinnahmen der Referenzperiode vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 zugrunde. Die Kurortepauschale bleibt nach der deutlichen Reduzierung durch das Land gegenüber 2002 (RE -192 EURO) trotz geringer Steigerung auf einem niedrigen Niveau. Im Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2018 sind jährlich 81 TEURO veranschlagt. Zuweisungen vom Bund Entsprechend den Vorjahren wird auch mit dem GFG 2015 das Land den Kommunen nur einen unveränderten Verbundsatz von 23,0 v. H. der maßgeblichen Steuereinnahmen zur Verfügung stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein pauschalierter Belastungsausgleich in Höhe von 1,17 v.H.-Punkten, wie er schon in den Vorjahren für die Beteiligung der Kommunen an den Einheitslasten des Landes enthalten war, weitergeführt wird. Im Jahr 2015 beträgt die Schlüsselzuweisungsmasse 8,204 Mrd. EURO. Auf die Städte und Gemeinden entfallen 6,439 Mrd. EURO. Pauschale Zuweisungen (Kurortepauschale) PG 1.57.02 Tourismus Zum Ausgleich besonderer Bedarfe werden den Gemeinden Pauschalzuweisungen gemäß den Regelungen im jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz nach unterschiedlichen Kriterien zur Verfügung gestellt. PauschalZuweisungen Ergebnis 2013 EURO Ansatz 2014 EURO Ansatz 2015 bis 2018 EURO Kurortepauschale -70.095 -72.000 -80.500 Ergebnis 2013 EURO Ansatz 2014 EURO Ansatz 2015 EURO -2.063 -3.000 -105.000 Eingeplant sind Bundesmittel für den Katastrophenschutz durch die Feuerwehr (3 T€) sowie Hilfen zur Aufnahme und zur Unterbringung von Asylbewerbern (102 T€). Zuweisungen vom Land Ergebnis 2013 EURO Ansatz 2014 EURO Ansatz 2015 EURO -399.810 -318.683 -1.458.872 Erläuterung der wesentlichen Ertragspositionen: PG 1.21.01 Grundschulen -163.123 EURO Gemäß Ratsbeschluss vom 11.04.2005 wurde in den vier Grundschulen eine Ganztagsbetreuung im Rahmen der von Bund, Land und Kreis geförderten offenen Ganztagsgrundschulen ab August 2006 eingerichtet. In den Grundschulen wurden Betreuungsplätze geschaffen. Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) und das Betreuungsangebot außerhalb der OGS der Schuljahre 2014/15 und 2015/16 wird durch beauftragte Kooperationspartner (382 TEURO) wahrgenommen. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt über Landeszuweisungen 156 TEURO, Kreiszuweisungen 65 TEURO und Elternbeiträge 137 TEURO. Eine Anpassung der Richtlinien durch den Oberbergischen Kreis führt zum Schuljahr 2015/2016 zu erhöhten Qualitätsanforderungen, die einen höheren finanziellen Aufwand und höhere Förderbeträge ergeben. Die Gemeinde finanziert die Unterdeckung und darüber hinaus den Eigenanteil aus der Bereitstellung der Räumlichkeiten und Einrichtung. Es wird auf die Einzelerläuterungen zu PG "1.21.01 Grundschulen" im Zahlenwerk verwiesen. Weitere Landeszuweisungen der Lehrerfortbildung (7 TEURO). PG 1.21.06 Förderschulen -12.000 EURO Hier ist die Weiterleitung der anteiligen Schulpauschale ausgewiesen. dungen der Kommunen auf Grund des Urteils vom 18. Juli 2012 des Bundesverfassungsgerichts. P 1.36.04.01 Jugendzentrum Eckenhagen Zur Unterstützung der Arbeit des Jugendzentrums in Eckenhagen wird im Jahr 2015 eine Landeszuweisung in Höhe von -9.913 EURO erwartet. P 1.42.01 Sportplätze -350.000 EUPO Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von -350.000 EURO veranschlagt. Die Zuweisungen des Landes dienen zur Mitfinanzierung der Aufnahme und Unterbringung sowie der Versorgung von ausländischen Flüchtlingen, die die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 FlüAG erfüllen. Die erhöhte Erstattungsleistung erfolgt aufgrund der erheblich gestiegenen Zuweisungszahlen sowie der erhöhten Leistungsaufwen- -49.131 EURO Mit dem Bau der Kunstrasenplätze in Brüchermühle, Wildbergerhütte und Eckenhagen sowie der Laufbahn im Stadion Eckenhagen wurden die Ascheplätze in Odenspiel und Sinspert aufgegeben. Gleichzeitig ging die Verantwortung für die Pflege der Kunstrasenplätze u. der Laufbahn im Stadion Eckenhagen vertraglich auf die Vereine über. Als Schuldentilgungshilfe sowie als Miete für die von den Schulen mitgenutzten Kunstrasenplätze und der Laufbahn wird ein Teil der Sport- und Schulpauschale dort vereinnahmt um die Beträge an die Vereine weiterzugeben. Siehe auch Ziffer "8.4 Zuweisungen und Zuschüsse." P 1.55.06.02 Bestattungswesen PG 1.31.11 Betreuung Flüchtling -9.913 EURO -4.900 EURO Für die Pflege und die Instandhaltung der Kriegsgräber wird mit einem Landeszuschuss gerechnet. P 1.57.01.01 Ansiedlungsförderung / Akquisition -790.605 EURO Für den Ausbau der Breitbandverkabelung in Hunsheim, Berghausen, Alpe, Allenbach, Mittelagger, Oberagger, Sinspert, Windfus, Hespert und Denklingen. Die Förderquote beträgt 90%. P 1.61.01.01 Steuern u. allgem. Zuweisungen -75.000 EURO Für die Sanierung verschiedener Hausanschlüsse gemeindlicher Gebäude im Einzugsbereich der Wiehltalsperre. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Zusammensetzung der Ertragspositionen: Auflösung von Ergebnis 2013 / € Ansatz 2014 / € Ansatz 2015 / € -1.294.000 -141.991 -1.435.991 -1.478.411 -131.943 -1.610.354 -1.489.180 -144.975 -1.634.155 Zuweisungen von Gemeinden / Gemeindeverbänden P 1.36.03.01 Jugendarbeit außerh. von Einrichtungen - 500 EURO Zur Unterstützung der jährlichen Ferienspaßaktion. P 1.36.04.01 Jugendzentrum Eckenhagen - 68.894 EURO Zur Unterstützung der Arbeit des Jugendzentrums in Eckenhagen wird im Jahr 2015 eine Kreiszuweisung in Höhe von -68.894 EURO erwartet. Zuweisungen an Zweckverbände P 1.53.06.01 Abfallbeseitigung - 10.000 EURO Abfallberatung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV). Hierzu werden die gemeindlichen Anteile aus dem Lizenzentgelt des Dualen Systems Deutschland (DSD) an den BAV weitergeleitet. Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich Ergebnis Ansatz Ansatz 2013 EURO 2014 EURO 2015 EURO -22.979 -8.657 -50 Die Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich zur Unterstützung der Steuererhebung. Landeszuweisungen Sonst. Zuwendungen Summe Zuwendungen werden als Sonderposten passiviert. Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung der bezuschussten Vermögensgegenstände vorzunehmen (§ 43 GemHVO). Siehe auch Ziffer "5.3 Abschreibungen." 4.3 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte Ertragsart Verwaltungsgebühren Benutzungsgebühren Grabnutzungsrechte Kurbeiträge Auflösung von Sonderposten Summe Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ -168.563 -597.514 -141.317 -14.635 -396.035 -1.318.064 -198.400 -617.211 -194.400 -15.000 -404.434 -1.429.445 -196.100 -572.279 -156.064 -15.000 -396.039 -1.335.482 Verwaltungsgebühren Plan 2016/€ -196.000 -419.268 -158.344 -15.000 -396.049 -1.184.661 Plan 2017/€ -195900 -419.268 -160.953 -15.000 -395.973 -1.887.094 Plan 2018/€ -195.800 -569.268 -163.367 -15.000 -394.814 -1.338.249 -191.100 EURO Die Veranschlagung von Verwaltungsgebühren wurde überprüft und an die Erwartungen im Haushaltsjahr angepasst. Eine Erhöhung der einzelnen Verwaltungsgebührensätze ist zunächst nicht veranschlagt. Von den Verwaltungsgebühren im Jahr 2015 in Höhe von 196.100 EURO werden 175.400 EURO oder rund 89 v.H. im PB "1.12 Sicherheit und Ordnung" vereinnahmt, wobei allein 110.000 EURO auf Pass- und Meldegebühren entfallen. Benutzungsgebühren -572.279 EURO Bei den Benutzungsgebühren sind folgende Entwicklungen zu verzeichnen: Produktgruppe / Bezeichnung 1.21.01 Elternbeiträge OGS 1.42.01 Turnhallennutzung 1.42.03 Hallenbäder Hunsheim/W.-hütte 1.52.09 Übergangsheime (Asyl) 1.54.17 Straßenreinigung / Winterdienst 1.55.06 Friedhöfe, Bestattungsgebühren Sonstige Benutzungsgebühren Summe 1.55.06 Friedhöfe (Grabnutzungsrechte) Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ -70.640 -2.624 -8.346 -21.811 -370.789 -117.925 -5.379 -597.514 -141.317 -94.641 -2.020 -12.300 -25.000 -366.200 -109.850 -7.200 -617.211 -194.400 -136.891 -2.020 -12.300 -60.000 -247.608 -109.850 -3.600 -572.279 -156.064 Plan 2016/€ -133.880 -2.030 -12.300 -60.000 -97.608 -109.850 -3.600 -419.268 -158.344 Plan 2017/€ -133.880 -2.030 -12.300 -60.000 -97.608 -109.850 -3.600 -419.268 -160.953 Plan 2018/€ -133.880 -2.030 -12.300 -60.000 -247.608 -109.850 -3.600 -569.268 -163.367 -136.891 EURO PG 1.55.06 Friedhöfe Die vier Grundschulen bieten ab August 2006 ein offenes Ganztagsangebot für 25 Schüler je Gruppe an. Zum Schuljahr 2015/16 wird an den Grundschulen Denklingen und Eckenhagen jeweils mit zwei Gruppen zu je 25 Plätzen und in den Grundschulen Hunsheim und Wildbergerhütte mit einer Gruppe mit je 25 Plätzen gerechnet. Seit dem 01. Februar 2014 werden auch die Elternbeiträge für die Betreuung außerhalb der OGS im Haushalt vereinnahmt. Siehe auch Erläuterungen zu PG 1.21.01 im Zahlenwerk. Bestattungsgebühren Grabnutzungsrechte PG 1.21.01 Grundschulen (Elternbeiträge OGS) PG 1.52.09 Wohnprobleme (Asyl) -60.000 EURO Eine verstärkte Zuweisung von Asylbewerbern und deren Unterbringung in Übergangswohnheimen wird wegen des Bürgerkrieges in Syrien und dem weiterhin starken Zustrom von Afrikanern über das Mittelmeer angenommen. Daher werden die Benutzungsgebühren gegenüber dem Vorjahr erhöht. PG 1.54.17 Straßenreinigung und Winterdienst -247.608 EURO Für das Jahr 2015 wird der Gebührensatz für den Winterdienst erheblich gesenkt und die Straßenreinigung konstant gehalten. Kehrdienst Winterdienst 2012 0,66 €/m 1,75 €/m 2013/2014 0,66 €/m 1,30 €/m 2015 0,66 €/m 0,85 €/m Der Kostendeckungsgrad im Produkt Straßenreinigung beträgt 90 v.H. Die letzte Gebührenneufestsetzung erfolgte mit Ratsbeschluss vom 10.12.2014 ab dem 01.01.2015 bis auf weiteres. -109.850 EURO -156.064 EURO Die Veranschlagung der Friedhofsbenutzungsgebühren wurde aus buchtechnischen Gründen aufgeteilt. Die Entgelte für Grabnutzungsrechte werden separat ausgewiesen und sind bei der Bilanzierung für die Dauer des Nutzungsrechtes als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu behandeln und jährlich aufzuteilen. Eine Neufestsetzung der Bestattungsgebühren erfolgte durch Ratsbeschluss vom 16.12.2013 für das Jahr 2014. Es wurde beschlossen, den Grünflächenanteil, der ab dem Jahr 2008 mit 50 TEURO festgesetzt wurde, aus der Kalkulation zu streichen. Damit wird ein Kostendeckungsgrad von 100 v.H. angestrebt. Kurbeiträge PG 1.57.02 Tourismus -15.000 EURO Der Eigenbetrieb Kurverwaltung wurde zum 01.01.2007 aufgelöst und in den NKF - Kernhaushalt überführt. Im Kurgebiet Eckenhagen werden Beiträge gemäß Kurbeitragssatzung erhoben. Eine Anhebung der Kurbeitragssätze ist im Planungszeitraum nicht vorgesehen. Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen -396.039 EURO Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind Erschließungsbeiträge für Investitionen auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagegutes vorzunehmen. Die Auflösung der Erschließungsbeiträge nach KAG/BauGB erfolgt in der PG 1.54.01 Öffentliche Verkehrsflächen. 4.4 Privatrechtliche Leistungsentgelte Der Ergebnisplan weist Erträge aus „privatrechtlichen Leistungsentgelten“ in folgenden Einzelpositionen aus: Ertragsart Verkauf Mieten und Pachten Mietnebenkosten Dienstleistungen Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte Summe Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ -85.726 -219.608 -98.408 -76.119 -2.883 -384.337 -50.300 -212.591 -59.417 0 -1.000 -323.308 -47.100 -214.672 -59.335 0 0 -321.107 Plan 2016/€ Plan 2017/€ -47.100 -214.672 -59.335 0 0 -321.107 -47.100 -214.672 -59.335 0 0 -321.107 Plan 2018/€ -47.100 -214.672 -59.335 0 0 -321.107 Verkaufserlöse PG 1.56.02.01 Ökokonto / Waldkonto -40.000 TEURO Aus der Veräußerung von Ökopunkten sollen im Jahr 2015 Verkaufserlöse in Höhe von 40 TEURO erzielt werden. Im Jahr 2013 wurden Erträge in Höhe von 72.144 Euro realisiert. PG 1.57.02 Tourismus -5.000 EURO Aus der Veräußerung von Prospekten, Druckschriften, Kartenmaterial und Inseraten in Druckschriften werden Verkaufserlöse in Höhe von 5 TEURO erwartet. Im Jahr 2013 (Ist) wurden Erträge in Höhe von 5.497 Euro realisiert. Mieten und Pachten / Mietnebenkosten -274.007 EURO Veranschlagt werden Erträgen aus Mieten, Pachten und Mietnebenkosten für den gemeindlichen Grundstücks- und Gebäudebestand. Hiervon entfielen allein auf die vier Kindergärten Brüchermühle, Hunsheim, Mittelagger und Wildbergerhütte Mieten / Mietnebenkosten von 177.123 Euro. 4.5 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen Ertragsart; Erstattungen ....... vom Bund vom Land von Kommunen, Kreis von Zweckverbänden vom sonstigen öffentlichen Bereich von verb. Unternehmen, Beteiligungen von priv. Unternehmen von übrigen Bereichen Summe Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ -350 -12.774 -185.478 -75.255 -11.604 -907.685 -28.698 -140.614 -1.362.458 -3.000 -29.000 -154.775 -75.000 -18.000 -831.034 -5.000 -135.900 -1.251.709 -6.000 -21.000 -175.560 -75.000 -11.500 -841.794 -5.000 -163.034 -1.298.888 Plan 2016/€ -6.000 -15.000 -192.810 -75.000 -11.500 -841.794 -5.000 -103.034 -1.250.138 Plan 2017/€ -6.000 -27.000 -192.810 -75.000 -11.500 -841.794 -5.000 -103.034 -1.262.138 Plan 2018/€ -6.000 -15.000 -192.810 -75.000 -11.500 -841.794 -5.000 -103.034 -1.250.138 Darstellung der wesentlichen Ertragspositionen bzw. deren Veränderung: Erstattungen vom Land -21.000 EURO Erstattungen von Kommunen PG 1.21.15 Brandbekämpfung -15.000 EURO PG 1.12.07 Verkehrslenkung Erstattungsleistungen des Oberbergischen Kreises für Schulung und Fortbildung der Feuerwehrleute (5 T€) sowie Erstattungen für die Ölspurbeseitigungen auf Landstraßen außerhalb der Dienstzeiten der Straßenmeisterei Waldbröl (10 T€). -6.000 EURO Sachkostenerstattung für die Wahl des Landrates, die am 13.09.2015 stattfindet. -11.400 EURO Erstattungsleistung durch die Gemeinde Morsbach für die Wahrnehmung verkehrslenkender Aufgaben durch die Gemeinde Reichshof im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.04.2009 (Ratsbeschluss vom 16.12.2008). PG 1.21.01 Grundschulen PG 1.21.14 Wahlen -164.310 EURO -65.250 EURO Erstattungsleistungen des Oberbergischen Kreises zum Betrieb der offenen Ganztagsschule in den vier gemeindlichen Grundschulen. Die offene Ganztagsschule hat ihren Betrieb im August 2006 aufgenommen. Siehe auch Einzelerläuterungen in PG 1.21.01 im Zahlenwerk. PG 1.31.09 Unterstützung von Senioren -51.150 EURO Veranschlagung einer Erstattungsleistung durch den Oberbergischen Kreis gemäß der Vereinbarung zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes zur integrierten Senioren- und Pflegeberatung für Personal- und Sachkosten der Sozialabteilung ab dem Haushaltsjahr 2008. PG 1.31.17 Grundsicherung nach SGB II -10.260 EURO Erstattung von Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). BuT ermöglicht es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf nach SGB II auch Leistungen zu erhalten um am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. PG 1.31.19 Grundsicherung nach SGB II -35.000 EURO Erstattungsleistungen des Oberbergischen Kreises (13,7 v.H.) und der Bundesagentur für Arbeit (86,3 v.H.) zu den Personal- und Sachkosten für den Betrieb der ARGE Oberberg in den Räumlichkeiten des Rathauses in Denklingen. Die Dienststelle der ARGE Oberberg ist für den Leistungsbezug und die Arbeitsvermittlung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuständig. Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen PG 1.11.09 Finanzmanagement u. Rechnungswesen -685.184 EURO Erstattungsleistungen für die Inanspruchnahme von Verwaltungsund Bauhofleistungen und sonstiger Leistungen durch die Eigenbetriebe Wasserwerk, Gemeindewerk Abwasserbeseitigung und die BGW GmbH. PG 1.42.03 Bereitstellung von Betrieben und Bädern -156.610 EURO Erstattungsleistung des monte mare Freizeitbades in Eckenhagen für die Bereitstellung von Personal und Heizenergie. Nach der kompletten Schließung des Bades zwischen April 2011 und Januar 2013 werden die Personalkostenerstattungen und die Erstattungen für die Energiebelieferung ab Februar 2013 wieder in Rechnung gestellt. Erstattungen von übrigen Bereichen -75.000 EURO PG 1.53.06 Abfallentsorgung -75.000 EURO Erstattungen des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (74.850 Euro) für die Leistung des Bauhofes bei der Straßenpapierkorbentleerung und die Beseitigung der wilden Müllablagerungen in Wald und Flur. Erstattungen des Bergischen Transportverbandes für die Glascontainerstandorte (150 Euro). -163.034 EURO PG 1.12.15 Gefahrenabwehr -30.000 EURO Erträge aus kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr. PG 1.25.02 Bücherei Erstattungen von Zweckverbänden -841.794 EURO -62.000 EURO Kostenerstattung (Nutzungsgrad der Schulen 83 v.H.) für die Inanspruchnahme der Bücherei durch die Grundschule (-48.000 EURO) und Gesamtschule Eckenhagen (-14.000 EURO). PG 1.51.05 Baulandumlegung -60.000 EURO Erträge aus dem Mehrwertausgleich Eckenhagen, Schmiedewinkel und Rodener Platz. 4.6 Sonstige ordentliche Erträge Zusammensetzung: Die Veranschlagung beinhaltet folgende „sonstige ordentliche Erträge:“ Ertragsart Bußgelder Zwangsgelder Verwarnungsgelder Vollstreckungsgebühren Säumniszuschläge Mahngebühren Stundungszinsen Rücklastschriftgebühren Verspätungszuschläge Aussetzungszinsen / Ausgleichsz. Nachforderungszins Gewerbesteuer Konzessionsabgaben Schadenersatz Spenden Aufl. von sonst. SoPo- Zuschüsse Erst. Soli.zusch. Vj Zuschreibungen Auflösung EWB auf Forderungen Auflösung PWB auf Forderungen Auflösung von Rückstellungen Barkassendifferenzen Umbewertungen Andere sonst. ordentl. Erträge Periodenfremde ordentl. Erträge Summe Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ -4.403 -265 -2.315 -28.286 2.929 -15.957 -14.231 -566 -270 -656 -59.390 -619.650 -21.354 -1.787 -13.746 -4.700 -1.000 -2.600 -40.000 -11.000 -15.000 -15.000 -500 -500 -370 -60.000 -650.000 -6.200 -1.000 -3.600 -35.000 -26.000 -17.000 -15.000 -500 -500 -870 -70.000 -633.000 -6.200 -1.000 -3.600 -40.000 -26.000 -17.000 -15.000 -500 -500 -870 -70.000 -640.000 -6.200 -1.000 -3.600 -40.000 -26.000 -17.000 -15.000 -500 -500 -870 -70.000 -650.000 -6.200 -1.000 -3.600 -40.000 -26.000 -17.000 -15.000 -500 -500 -870 -70.000 -650.000 -13.235 -317.000 -21.777 -21.351 -15.072 -13.761 -60.000 -80.000 -80.000 -80.000 -80.000 -194.542 -166.548 -309.056 -220.000 -60.000 -10.000 -2.500 -10.000 -2.500 -10.000 -2.500 -10.000 -2.500 -10.000 -2.500 -1.397.947 -1.089.495 -1.243.577 -1.158.242 -996.931 -339.865 -104.934 -993 -170.636 -408 -6.330 -2.954 -15 -1.406.081 Plan 2016/€ Plan 2017/€ Plan 2018/€ Darstellung der wesentlichen Ertragspositionen Auflösung von Rückstellungen 166.548 Euro Vollstreckungsgebühren PG 1.11.13 Grundstücks- und Gebäudemanagement -40.000 EURO PG 1.11.09 Vollstreckung -35.000 EURO Die zunehmende Anzahl der überschuldeten Haushalte sowie die schlechter werdende Zahlungsmoral lassen die Zahl der Vollstreckungsbescheide stetig ansteigen. Nachforderungszinsen Gewerbesteuer PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Inanspruchnahme von Rückstellungen, die in den bisherigen Schlussbilanzen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden gebildet wurden. Die Sanierungsmaßnahmen sollen im Jahr 2015 durchgeführt werden. PG 1.54.01 Öffentliche Verkehrsflächen (Gemeindestraßen) -70.000 EURO Verzinsung (0,5 v.H. / Monat) von Steuernachforderungen im Gewerbesteuerveranlagungsverfahren gemäß § 233a AO. -50.000 EURO Inanspruchnahme von Rückstellungen, die in den bisherigen Schlussbilanzen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen gebildet wurden. Die Instandsetzungsmaßnahmen sollen im Jahr 2015 durchgeführt werden. Konzessionsabgaben PG 1.55.06 Friedhöfe PG 1.54.01 Öffentliche Verkehrsflächen -633.000 EURO Konzessionsabgaben der Strom- und Gaslieferanten für Durchleitungsrechte auf öffentlichen Verkehrsflächen. Konzessionsnehmer ist die AggerEnergie. Im Jahr 2015 wird die AggerEnergie die Stromnetze von der RWE AG übernehmen. Bis zur vollständigen Übernahme werden noch Konzessionszahlungen von der RWE AG erfolgen. -76.548 EURO Auflösung von Rückstellungen zum Ausgleich der Produktgruppe 1.55.06 Friedhof. Es wird auf die Einzelerläuterungen zur Produktgruppe im Zahlenwerk verwiesen. 5. Aufwendungen des Ergebnisplanes Im Gesamtergebnisplan werden die nachfolgenden ordentlichen Aufwendungen nachgewiesen: Aufwandsart / Bezeichnung Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Sach-/ Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ 5.167.076 309.193 5.261.857 3.152.427 19.045.986 1.582.723 34.519.261 5.020.196 256.749 5.335.771 3.181.870 18.682.852 1.410.952 33.888.390 5.272.737 268.906 5.638.883 3.244.716 20.470.735 1.621.287 36.517.264 5.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personalaufwendungen beinhalten die Bezüge der Beamten, der Beschäftigten (früher: Angestellte und Arbeiter), die Versorgungskassen- und Sozialversicherungsbeiträge, die Beihilfen für aktive Beschäftigte und die Bildung von Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen für aktive Beamte. Weiterhin werden Personalaufwendungen für sonstige Beschäftigte nachgewiesen. Unter Versorgungsaufwendungen werden Beihilfen, Versorgungskassenbeiträge und die Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger nachgewiesen. Plan 2016/€ 5.383.622 270.923 6.480.618 3.463.028 20.901.935 1.639.707 38.139.833 Plan 2017/€ 5.492.160 278.129 5.967.288 3.529.182 21.082.785 1.648.908 37.998.453 Plan 2018/€ 5.602.002 283.549 5.960.940 2.897.250 20.938.885 1.633.808 37.316.434 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Ratstätigkeit, Feuerwehr, Wahlhelfer) und Personalnebenausgaben gehören nach den NKF-Bestimmungen zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Zur Ermittlung des bereinigten Personalaufwandes werden die Zuweisungen und Erstattungsleistungen Dritter abgesetzt. Entwicklung der Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen Bezeichnung Beamte und Beschäftigte Sonstige Beschäftigte Zwischensumme: Ergebnis 2013 / € Ansatz 2014 / € Ansatz 2015 / € 4.921.534 4.805.041 5.018.209 0,00 5.500 7.800 4.921.534 4.810.541 5.026.009 Rückstellungen für: Pensionen, Beihilfen Beamte Urlaub, Überstunden, Altersteilz. 233.470 12.072 203.755 5.900 194.228 52.500 Versorgungsaufwendungen 309.193 256.749 268.906 Zwischensumme: 5.476.269 5.276.945 5.541.643 Erstattungsleistungen für: Grundsicherung nach SGB II Altersteilzeit Sonstige Eigenbetriebe, verb. Untern. Interkomm. Zusammenarbeit Maßnahmen der BA für Arbeit Personalaufwand bereinigt: -52.478 -38.000 -35.000 -22.979 -8.607 0 -136.252 -117.159 -143.217 -411.512 -417.070 -436.271 -13.567 -10.000 -11.400 -1.199 0 0 4.838.282 4.686.109 4.915.755 Veränderung in EURO Veränderung in v.H. 185.669 -152.173 229.464 4,0% -3,2% 4,9% Personalkostenentwicklung 2013 Der bereinigte Personalaufwand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 185.669 EURO oder 4,0 v.H. Aufgrund des Tarifabschlusses im Jahr 2012 mit einer Laufzeit von 24 Monaten erfolgte bei den Beschäftigten am 1.1.2013 eine Tariferhöhung in Höhe von 1,4 v.H. sowie zum 1.8.2013 um weitere 1,4 v.H. Dies entsprach einer Erhöhung von 2,1 v.H. im Jahr 2013. Daneben erhielten bestimmte Beschäftigte der Entgeltgruppe 2 bis 8 -vor dem Hintergrund der bislang nicht abgeschlossenen Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung- eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 300 EURO. Das tarifvertraglich vereinbarte Leistungsentgelt wird im Jahr 2013 von 1,75 v.H. auf 2 v.H. der ständigen Monatsentgelte aller Beschäftigten des Vorjahres erhöht. Diese Regelungen gelten auch für die Beamten. Durch das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 im Land Nordrhein-Westfalen sind die Besoldungen der Beamten ab 01.01.2013 in den Besoldungsgruppen A2 bis A10 um 2,65 v.H. und in den Besoldungsgruppen A11 und A12 um 1 v.H. erhöht worden. Ab der Besoldungsgruppe A13 gab es keine Anhebung. Zwei Mitarbeiter/innen, die sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befanden, wechselten im Jahresverlauf in den Ruhestand. Ein Auszubildender zum Verwaltungsfachangestellten und eine Auszubildende zur Bauzeichnerin haben im Jahr 2013 ihre Ausbildung erfolgreich beendet. Zum 1.8.2013 ist wieder ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten und ein Ausbildungsplatz zur/zum Bauzeichner/in besetzt worden. Die Versorgungsaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 108.092 EURO. Die Erhöhung hing mit einem Anstieg der Umlage an die Rheinische Versorgungskasse, Anstieg der Beihilfeansprüche der Versorgungsempfänger und den Veränderungen bei den Pensionsrückstellungen der Versorgungsempfängern zusammen. Die Erstattungsleistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 124.879 EURO gestiegen. Nach der Neueröffnung des Freizeitbades monte mare erfolgte nun wieder einer Verrechnung der Personalkosten der gemeindlichen Mitarbeiterinnen. Personalkostenentwicklung 2014 Der bereinigte Personalaufwand verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 152.173 EURO oder 3,15 v.H. Eine Fachbereichsleiterstelle wurde -nach Eintritt des Beamten in den Ruhestand- nicht wiederbesetzt. Dadurch konnte eine Einsparung in Höhe von 57.000 EURO erzielt werden. Weitere Einsparungen von Personalkosten konnten durch Umorganisationen und Verzögerungen bei der Wiederbesetzung freier Stellen erzielt werden. Ab dem 01.01.2014 erfolgte eine Besoldungserhöhung in den Besoldungsgruppen bis A10 um 2,95 v.H. und in den Besoldungsgruppen A11 und A12 um 1 v.H. Ab der Besoldungsgruppe A13 erfolgte keine Anhebung. Da neue Tarifverhandlungen für Beschäftigte erst im Laufe des Jahres 2014 anstanden, wurde bei der Planung eine fiktive Erhöhung von 1 v.H. berücksichtigt. Das Volumen für das Leistungsentgelt wurde analog 2013 mit 2 v.H. der ständigen Monatsentgelte der Beschäftigten angesetzt. Das Gleiche gilt auch für die Beamten. Ein Mitarbeiter, der sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befand, wechselte im Jahresverlauf in den Ruhestand. Eine Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten hat im Jahr 2014 ihre Ausbildung erfolgreich beendet. Zum 01.08.2014 ist wieder ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten und zum 01.09.2014 ein Ausbildungsplatz zur/zum Bachelor of Laws besetzt worden. Personalkostenentwicklung 2015 Der bereinigte Personalaufwand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 229.646 EURO oder 4,9 v.H. Das Besoldungs- und Versorgungsgesetz 2013/2014 NRW vom 16.07.2013 wurde mit Gesetz vom 11.11.2014 rückwirkend zum 01.01.2013 geändert. Dadurch erfolgten nun zu den bereits durchgeführten Anpassungen weitere Erhöhungen. In den Besoldungsgruppen A11 und A12 ab dem 01.03.2013 eine Erhöhung um 0,3 v.H. und zusätzlich um monatlich 30 EURO und ab dem 01.05.2014 eine weitere Erhöhung um 0,3 v.H. und zusätzlich um monatlich 40 EURO. Ab der Besoldungsgruppe A13 erfolgte ab dem 01.09.2013 eine Anhebung um 1,3 v.H. und zusätzlich um monatlich 30 EURO und ab dem 01.09.2014 um 1,3 v.H. und zusätzlich um monatlich 40 EURO. Aufgrund der Tarifeinigung vom 01.04.2014 fanden Tariferhöhungen für die Beschäftigten zum 01.03.2014 in Höhe von 3 v.H. (aber mindestens 90 EURO) und ab 01.03.2015 um weitere 2,4 v.H. statt.. Für die Jahre 2016 bis 2019 wurden jährliche tarifliche Steigerungen in Höhe von 2 v.H. berücksichtigt. Das Volumen für das Leistungsentgelt wurde analog 2014 mit 2 v.H. der ständigen Monatsentgelte der Beschäftigten angesetzt. Das Gleiche gilt auch für die Beamten. Eine zusätzliche Stelle Betreuung Asylbewerber wurde eingerichtet und ab 01.12.2014 besetzt. Ebenfalls zum 01.12.014 befristet auf ein Jahr wurde eine zusätzliche Stelle für Unterhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Gebäuden eingerichtet. Entwicklung der Mitarbeiterzahl Die Anzahl der Mitarbeiter/innen (Vollzeit/Teilzeit) incl. der Eigenbetriebe / ohne BGW GmbH hat sich seit 1994 wie folgt entwickelt: 1994 Vollzeit Teilzeit Beamte Beschäftigte Summe Gesamt 17 103 120 1 53 54 174 2014 Vollzeit Teilzeit 6 76 82 6 35 41 123 Veränderung Vollzeit Teilzeit -11 -27 -38 +5 -18 -13 -51 zusätzlich sind Mitarbeiter in: Sonderurlaub/Elternzeit Freizeitphase der Altersteilzeit Beamte 2 0 Beschäftigte 5 0 Im Jahresverlauf 2014 sind 6 Mitarbeiter/innen ausgeschieden. Gründe dafür waren bei drei Mitarbeitern der Eintritt in den Ruhestand und bei zwei Mitarbeitern die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf eigenen Wunsch. Ein Mitarbeiter ist verstorben. Vier Mitarbeiter/innen sind im Jahr 2014 neu eingestellt worden. Die Hausmeisterstelle und die Stelle der Schulsekretärin in der Grundschule Wildbergerhütte sind neu besetzt worden. Des Weiteren wurden ein Betreuer für die Asylbewerber und ein Mitarbeiter für Unterhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Gebäuden neu eingestellt. Derzeit befinden sich vier Mitarbeiterinnen in der Elternzeit und zwei Mitarbeiterinnen im Sonderurlaub. Einer Mitarbeiterin wurde eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt. Eine Auszubildende konnte nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung befristet übernommen werden. Aktuell sind fünf Auszubildende beschäftigt, und zwar drei Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten, ein Auszubildender zum Bachelor of Laws und ein Auszubildender zum Bauzeichner. Eine Auszubildende beendet im Juni 2015 ihre Ausbildung, und zwar eine Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten. Ab 01.08.2015 werden zwei Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten eingestellt. Daneben werden für die Schulen regelmäßig Praktikumsplätze, die der Berufsorientierung dienen, bereitgestellt. Rückstellungen im Personalwesen Die Entwicklung der Rückstellungen wird gemäß den Berechnungen der Rheinischen Versorgungskasse, Köln dargestellt. Gemäß § 36 GemHVO sind Rückstellungen für folgende Verpflichtungen zu bilden: - Pensionsverpflichtungen inkl. Beihilfeansprüche - Urlaubsrückstellungen - Überstundenrückstellungen - Rückstellungen für Altersteilzeitfälle Rückstellungen gehören zu den Fremdkapitalposten und stellen Verbindlichkeiten oder Aufwendungen dar, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Durch die Rückstellungsbildung sollen später zu leistende Auszahlungen aufwandsmäßig den Haushaltsjahren ihrer Verursachung zugerechnet werden. Die erstmalige Bemessung und Bildung der Rückstellungen erfolgte mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz aus dem Eigenkapital zum 01.01.2005. Die Belastungen aus der Bildung von Pensions- und Beihilferückstellungen werden stetig zunehmen. Es ist zwingend erforderlich, diese Zuführungsbeträge in liquiden Mitteln zu erwirtschaften und einer Versorgungsrücklage zuzuführen, damit im Jahr der Inanspruchnahme die Finanzmittel konkret zur Verfügung stehen. Die jetzige Praxis der buchtechnischen Abbildung führt zu dauerhaftem Eigenkapitalverzehr. Seit 2012 werden die Rückstellungen für die Beamten der Eigenbetriebe in den entsprechenden Haushalten gebildet und ausgewiesen. Tabellarische Darstellung: Rückstellungen für Aktive Beamte Versorgungsempfänger Summe Veränderung 31.12.2010 TEURO 31.12.2011 TEURO 31.12.2012 TEURO 31.12.2013 TEURO 31.12.2014 TEURO 31.12.2015 TEURO 31.12.2016 TEURO 31.12.2017 TEURO 31.12.2018 TEURO 3.495 4.384 3.838 4.888 4.016 4.737 3.467 5.310 3.433 5.469 3.627 5.323 3.830 5.169 4.043 5.012 4.268 4.853 7.880 +463 8.726 +846 8.753 +27 8.777 +24 8.902 + 125 8.950 + 48 8.999 + 49 9.055 +56 9.121 +66 5.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwandsart / Bezeichnung Fertigung, Vertrieb Waren Energie, Abwasser, Wasser Unterhaltung und Bewirtschaftung Weiterer Verwaltungs- u. Betriebsaufwand Kostenerstattungen Materialverbrauch Sonstige Sach-/ Dienstleistungen Summe Erg. 2013/€ -85.567 1.380.597 1.552.279 1.393.204 519.622 -30.719 532.440 5.261.857 Plan 2014/€ Plan 2015/€ 1.426.690 1.252.616 1.451.846 558.019 2.300 644.300 5.335.771 1.323.572 1.324.616 1.616.438 613.607 1.700 758.950 5.638.883 Nachfolgend die wesentlichen Aufwandspositionen: Aufwendungen für Energie, Abwasser, Wasser Die Gesamtposition weist folgende Aufwandsarten aus: Aufwandspositionen Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ Strom 247.717 257.160 277.750 Gas 445.026 463.810 329.830 Heizöl 25.374 30.000 39.000 Treibstoffe 100.756 104.280 103.830 Wasser 21.661 26.045 24.275 Abwasser 540.006 541.705 545.697 Sonstiges 58 3.690 3.190 Gesamtsumme: 1.380.597 1.426.690 1.323.572 Die Veranschlagung erfolgte verbrauchsorientiert unter Berücksichtigung von Preisveränderungen. Durch das angestrebte "Gebäudesanierungsprogramm" sollen die einbezogenen Gebäude auch in energetischer Hinsicht fit gemacht werden. Im Energiebereich bleibt die Kostenentwicklung im Jahr 2015 abzuwarten. Der Heizölpreis hat Plan 2015/€ 1.325.972 2.172.106 1.643.196 655.694 1.700 681.950 6.480.618 Plan 2016/€ 1.325.972 1.643.426 1.670.546 655.694 1.700 669.950 5.967.288 Plan 2017/€ 1.325.972 1.614.086 1.698.538 655.694 1.700 664.950 5.960.940 sich seit Beginn des Jahres 2015 fast halbiert. Der Effekt für den Haushalt wird aber nicht bedeutend sein, weil nur noch 3 Objekte mit Heizöl beheizt werden. Damit verbunden ist wegen der immer noch bestehenden Ölpreisbindung zeitversetzt auch mit einem geringeren Gaspreis zu rechnen. Kosteneinsparungen zeigen sich insbesondere bei den mit Gas beheizten und bereits energetisch sanierten Gebäuden Rathaus und Schulzentrum Eckenhagen. Durch das "Erneuerbare Energien Gesetz" wird die Umlage für ÖkoStrom im Jahr 2015 von 6,24 Ct./kWh auf 6,17 Ct./kWh sinken. Die Kostengruppe „Abwasser“ enthält den von der Gemeinde an das Gemeindewerk Abwasserbeseitigung zu entrichtenden Straßenentwässerungsanteil. HH-Jahr 2013 Ergebnis HH-Jahr 2015 Ansatz 440.812 € 441.000 € Die Freizeitbadgesellschaft erstattet die Kosten für den Gasbezug ihres eigenen Blockheizkraftwerkes mit dem seit Mitte 2014 Strom und Wärme produziert wird. Durch die Effektivität des Blockheizkraftwerkes und den Wegfall des Contractingvertrages konnten die Kosten deutlich gesenkt werden. Im Bauhof wurde im Herbst 2007 eine HolzhackschnitzelHeizungsanlage in Betrieb genommen. Das Heizmaterial wird aus dem Gehölzschnitt an Straßenseitenrändern und Waldbeständen gewonnen. Die Gemeinde Reichshof hat mit dieser Maßnahme den Einstieg in die Nutzung regenerativer Energien vorgenommen. Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung: Aufwandart Grundstücke, Gebäude usw. Infrastrukturvermögen Maschinen und technische Anlagen Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Bewirtschaftung Grundstücke, Gebäude Gebäudereinigung Gesamtsumme: Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ 405.048 308.250 379.425 564.203 383.000 355.000 6.152 4.700 4.000 88.683 71.115 83.905 107.586 117.770 106.590 68.623 81.189 86.586 311.986 286.592 309.110 1.552.279 1.252.616 1.324.616 UNTERHALTUNGSAUFWENDUNGEN FÜR GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE USW. Für den gesamten Gebäudebestand der Gemeinde Reichshof werden im Hinblick auf das angestrebte "Gebäudesanierungsprogramm" für bauliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 317.500 EURO (Vorjahr: 155.100 EURO) veranschlagt. Damit liegt der Jahresansatz 2015 deutlich über dem Ansatz 2014. Die Belastung des Ergebnisplanes wird durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 50.000 EURO vermindert (siehe Ziffer 4.6 „Sonstige Erträge“). Die Gemeinde Reichshof besitzt eine Vielzahl von Gebäude mit unterschiedlichem Alter und Instandhaltungszustand. Die bedeutendsten Objekte sind dabei die Schulstandorte, das Rathaus und die Bäder. Diese gemeindeeigenen Immobilien wurden in den Jahren 1964 bis 1976 errichtet und haben einen Modernisierungsstau zu verzeichnen. Um den Handlungsbedarf im Einzelnen festzustellen wurden Gutachten zu den Schulstandorten und zum Rathaus erstellt. Nach verschiedenen Vorberatungen ab dem Jahr 2007 im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss wurde am 11.11.2009 unter der Bezeichnung "Gebäudesanierungsprogramm Reichshof - wir investieren in unsere Zukunft-" die umfassende Vorlage 2009/41 erstellt und dem Hauptausschuss (24.11.2009), dem Bau-, Planungs-, Verkehrsund Umweltausschuss (25.11.1009), dem Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss (26.11.2009) und dem Gemeinderat (15.12.2009) zur Beratung und Beschussfassung zugeleitet. Das Gebäudesanierungsprogramm umfasst die Gebäude: Rathaus Denklingen; das Schulzentrum Eckenhagen mit der Sporthalle Hahnbucher Straße; die Grundschulen und Turnhallen in Denklingen, Hunsheim und Wildbergerhütte sowie die Hallenbäder in Hunsheim und Wildbergerhütte. Auf einstimmige Empfehlung der beteiligten Ausschüsse hat der Gemeinderat u. a. beschlossen, • • • • • • die Finanzierung der Gebäudesanierungsmaßnahmen soll über den Haushalt erfolgen, die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierungsmodalitäten zu erarbeiten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln, die Nettoneuverschuldung wird für die Gebäudesanierung in Kauf genommen, dass es sich bei den errechneten Kosten von 20,81 Mio. EURO um das Ergebnis grober Schätzungen und Prognoserechnungen handelt, dass die Gebäudesanierung in den folgenden Jahren mit einem jährlichen Budget von etwa 2 Mio. EURO finanziert werden soll, dass die Gebäudesanierung im mittleren Standard (mittlere Preisklasse) realisiert werden soll. Um jedoch Klarheit über die Reihenfolge der Maßnahmen zu erhalten, hat der Gemeinderat am 25.03.2010 beschlossen, die Lehrschwimmhallen in Hunsheim und Wildbergerhütte zu erhalten. In einem weiteren Beschluss vom 05.10.2010 hat der Haupt- und Finanzausschuss und am 19.07.2011 hat der Gemeinderat die Vertreter der Gemeinde Reichshof im Aufsichtsrat (Gennies und Gries) der monte mare Reichshof Freizeitbad GmbH & Co. KG ermächtigt, der Erteilung eines Planungsauftrages zur Restrukturierung des Freizeitbades inkl. Parkplatzbau bis zu einer Investitionssumme von Netto 5,0 Mio. € zuzustimmen. In dieser Summe sind die Architekten- und Ingenieurhonorare enthalten. Für die Gebäude, die nicht schulischen Zwecken dienen, sind folgende Unterhaltungsmittel im Ergebnisplan 2014 veranschlagt: Objekte Ansatz 2015 / € Friedhofshallen 24.000 Feuerwehrgerätehäuser 15.700 *) Bauhof Brüchermühle 6.500 Übergangs- / Obdachlosenwohnheime 3.000 Kindergärten 8.000 Burg Denkl. u. Torhaus 14.500 Rathaus Denklingen 10.000 Mietwohnhäuser 4.000 Musikpavillion, Heimatmuseum, Kunstkabinett u.a. 18.800 Jugendzentrum 2.000 Summe: 106.500 In den Folgejahren 2016 bis 2018 sind in der Finanzplanung jährlich 177 TEURO bzw. 115 TEURO bzw. 72 TEURO für Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. *) Zur Errichtung einer Kleiderkammer sollten 50 TEuro im Haushaltsplan 2015 vorgesehen werden, um einen entsprechenden Umbau im Feuerwehrhaus in Mittelagger vornehmen zu können. (Haushaltsbeschluss vom 16.12.13). Für die Kleiderkammer wurde in Abstimmung mit der Feuerwehr ein Kellerraum im Rathaus zur Verfügung gestellt. Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an schulisch genutzten Objekten HH-Jahr 2015 / € Grundschule Denklingen 15.000 Turnhalle Denklingen 8.000 Grundschule / Gesamtschule Eckenhagen Sporthalle Eckenhagen, Hahnbucher Straße Sporthalle Eckenhagen, Am Bromberg 20.000 5.000 5.000 Grundschule Hunsheim Turnhalle Hunsheim Hallenbad Hunsheim Grundschule Wildbergerhütte Turnhalle Wildbergerhütte Hallenbad Wildbergerhütte 5.000 2.000 2.000 15.000 10.000 5.000 Summe: 92.000 Den baulichen Unterhaltungsaufwendungen steht keine Mitfinanzierung aus der Schulpauschale gegenüber, da diese Geldmittel in die Investitionsmaßnahmen "Energetische Gebäudesanierung Schulzentrum Eckenhagen" (2 Mio. EURO in 2015) fließen. Die Schulpauschale beträgt im Jahr 2015 insgesamt 484 TEURO. Der ergebniswirksame Anteil der Schulpauschale in Höhe von 30 TEURO für Miete und Unterhaltungszuschuss Kunstrasenplätze in Eckenhagen, Brüchermühle und Wildbergerhütte wird in PG 1.42.01 „Sportstätten“ (Investitionsprojekt 5.000051.600) vereinnahmt und ergebniswirksam im Jahr der Einzahlung aufgelöst. Von der Schulpauschale werden rund 442 TEURO für investive Maßnahmen verwendet. Dem Förderschulzweckverband (PG 1.21.06) werden 12 TEURO zur Verfügung gestellt. Wesentliche Einzelmaßnahmen im Jahr 2015 EURO Grundschule u. Turnhalle Wildbergerhütte Blitzschutz instandsetzen 10.000 Grundschule Denklingen Ergänzung der Zaunanlage wegen Vandalismus 10.000 Summe: 20.000 In dem "Gebäudesanierungsprogramm" stehen an erster Stelle die schulisch genutzten Gebäude, so dass im Wesentlichen bis zur Umsetzung nur kleinere Reparaturen geplant sind. In den Folgejahren 2016 bis 2018 sind in der Finanzplanung 334 TEURO (u. a. 200 TEuro Instandsetzung Buswendeplatz) bzw. 109 TEURO bzw. 74 TEURO für Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt. Neben den baulichen Unterhaltungsmaßnahmen sind folgende weitere wesentliche Unterhaltungsaufwendungen zu nennen: Produktgruppe 1.55.06 Friedhöfe Laufende Unterhaltungsaufwendungen für die gemeindlichen Friedhöfe 91.000 EURO Produktgruppe 1.57.02 Tourismus Park- und Grünflächenpflege im Kurpark und Kurgebiet Eckenhagen 16.000 EURO UNTERHALTUNG DES INFRASTRUKTURVERMÖGENS Zusammensetzung: 1.21.09 Maßnahme Schüler Unterhalt Wartehallen 1.54.01 Verkehrsflächen Unterhalt Verkehrsflächen 4.000040 Straßenunterhalt UA-Programm Verschiedenes Summe: Ergebnis 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2014/€ 7.320 5.000 5.000 200.567 1 273.000 1 300.000 1 Die aktuellste Bilanz enthält als Rückstellungsbetrag 259.042 Euro zum 31.12.2014, weil über die Bewertung der Straßeninstandhaltungsmaßnahmen des Jahres 2014 sowie über das Maß der Inanspruchnahme (Absetzung beim Aufwand) bereits in diesem Jahresabschluss entschieden wurde. Im Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018 werden Unterhaltungsmittel in Höhe von 1.055.000 Euro, 895.000 Euro und 855.000 EURO eingeplant. WEITERE VERWALTUNGS- UND BETRIEBSAUFWENDUNGEN: 355.946 2 255.000 100.000 Zusammensetzung: 370 564.203 533.000 405.000 1 ) incl. Wartung der Straßenbeleuchtung. ) incl. Absetzungen durch Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung und Aktivierung von investiven Straßenbaumaßnahmen 2 Die Mittel zur Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur bei PG 1.54.01 „Verkehrsflächen“ beinhalten das jährliche Straßenunterhaltungsprogramm (allgemeine Straßenunterhaltung, Instandhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtung, Unterhaltung der Wirtschaftswege, inkl. der Leistungen an Forstbetriebsgemeinschaften) sowie das UA IProgramm (Projekt 4….40.790). Reduzierung der Belastungen durch Inanspruchnahmen von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 50.000 EURO in 2015. Siehe Ziffer 4.6 „Sonstige ordentliche Erträge“. Aktivierte Eigenleistungen werden mit 50.000 Euro angesetzt. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG´s) *) Schülerbeförderungskosten Lehrmittel (Lernmittelfreiheitsgesetz) Lehr- und Unterrichtsmaterial Medien Sonstige Betriebsaufwendungen Summe: Ergebnis 2013/€ 34.454 Plan 2014/€ Plan 2015/€ 53.650 51.900 1.131.293 1.127.548 1.259.413 66.535 66.162 65.830 36.268 46.513 46.063 8.125 10.800 10.800 117.233 146.800 182.100 1.393.203 1.451.846 1.616.438 *) Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 wurde u. a. die Gemeindehaushaltsverordnung geändert, wonach nun § 35 Abs. 2 die Möglichkeit eröffnet (Wahlrecht), Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungsoder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar als Aufwand zu verbuchen. Bis dahin waren die GWG´s als Investitionen im Finanzplan. SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN LEHRMITTEL (LERNMITTELFREIHEITSGESETZ) Notwendige Aufwendungen für die Produktgruppe 1.21.08 "Schülerbeförderung" Die Kostenanteile für die Beschaffung von Schulbüchern nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz gestalten sich wie folgt: Zusammensetzung 1.21.08.01 1.21.08.02 1.21.08.03 1.21.08.04 1.21.08.05 Ergebnis 2013/€ Gesamtschule Eckenhagen Grundschule Eckenhagen Grundschule Denklingen Grundschule Hunsheim Grundschule Wildbergerhütte Gemeindeanteil 67 v.H. / Elternanteil 33 v.H. Plan 2014/€ Plan 2015/€ 650.087 618.851 693.606 139.103 141.372 162.405 Grundschulen 24,00 € / Schüler 24,00 € / Schüler 149.572 171.122 179.968 78.820 67.169 75.924 Gesamtschule - Sekundarstufe I - Sekundarstufe II 52,00 € / Schüler 47,33 € / Schüler 52,00 € / Schüler 47,33 € / Schüler 113.711 129.034 147.510 Die Grundbeträge je Schüler für die Schulbuchbereitstellung: 2014 SONSTIGE BETRIEBSAUFWENDUNGEN GESAMT: 1.131.293 1.127.548 1.259.413 Eine Anpassung erfolgt unter Berücksichtigung von Preissteigerungen der Busunternehmen gemäß Preisgleitklausel sowie der im Jahr 2013 erfolgten Neuausschreibung. In den Folgejahren werden folgende Schülerbeförderungskosten erwartet: 2016: 2017: 2018: 1.286.221 EURO 1.313.571 EURO 1.341.563 EURO 66.162 EURO 2015 182.100 EURO Aufwendungen für Sachleistungen aus verschiedenen Profitcentern, z.B. Waren, Güter und Leistungen, die nicht anderen Kostenarten zuzuordnen sind. Wesentliche Aufwendungen fallen in • der Straßenreinigung / dem Winterdienst (PG 5417) für die Streusalzbeschaffung mit 133 TEURO und • bei der Brandbekämpfung (PG 1215) mit 30 TEURO für Schutzkleidung und persönliche Ausrüstung der Feuerwehrleute an. KOSTENERSTATTUNGEN Folgende Aufwendungen für Kostenerstattungen sind im Ergebnisplan veranschlagt: Erstattungen an Zweckverbände an sonstige öffentliche Bereiche an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen an übrige Bereiche Summe: Ergebnis 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ 167.828 2.000 167.000 2.000 141.500 2.000 81.698 84.150 88.474 268.097 304.869 381.633 519.623 558.019 613.607 ERSTATTUNGEN AN ZWECKVERBÄNDE PG 1.21.06 Förderschulen 131.500 EURO Erstattungsleistung an den Förderschulzweckverband der jeweils eine Schule in Gummersbach und Waldbröl unterhält. PG 1.53.06 Abfallwirtschaft 10.000 EURO Weiterleitung von Erstattungsleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Reinigung der Glascontainerstandplätze durch das Duale System Deutschland (DSD) an den BAV, Engelskirchen. ERSTATTUNGEN AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, BETEILIGUNGEN UND SONDERVERMÖGEN PG 1.11.13 / 1.54.01 Fachbereich III 88.474 EURO PG 1.11.13 Grundstücks- und 29.750 EURO Gebäudemanagement Dienstleistungen der BGW GmbH für die Leitung des GGM der Gemeinde PG 1.54.01 Verkehrsflächen 58.724 EURO Personalkosten für die Arbeitsleistung des Abwasserwerkes in den Abteilungen FB III/66 und FB III/68. ERSTATTUNGEN AN ÜBRIGE BEREICHE PG 1.21.01 Grundschulen 381.633 EURO Veranschlagung der Aufwendungen für die Kooperationspartner, die den Betrieb der „offenen Ganztagsschule“ in den Grundschulen gewährleisten. Siehe auch Einzelerläuterungen zu PG 1.21.01 "Grundschulen" im Zahlenwerk. MATERIALVERBRAUCH 1.700 EURO Hierbei handelt es sich um zu verkaufende Waren im Bereich des Standesamtes (Stammbücher), Kurverwaltung (Prospektmaterial) und Winterwartung (Streusalz). Die Waren werden im Jahresabschluss gemäß ihrem Bestandswertes bewertet. SONSTIGE SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN PG 1.51.01 Räumliche Planung Folgende Aufwendungen sind veranschlagt: Anpassung des Flächennutzungsplanes u. a. mit 50 TEuro für touristische Vorhaben im Gebiet Blockhaus. Dienstleistungen Sonstige Dienstleistungen Verbandsumlagen Lehrerfortbildung Summe Ergebnis 2013/€ 317.842 206.550 8.048 Plan 2014/€ 430.350 206.550 7.400 Plan 2015/€ 496.550 255.000 7.400 532.440 644.300 758.950 Restabwicklung Umlegungsverfahren im Eckenhagen Schmiedewinkel und Rodener Platz. PG 1.54.17 Straßenreinigung und Winterdienst 202.700 EURO 6.500 EURO PG 1.55.06 Friedhöfe Anonyme Bestattungen. PG 1.12.15 Gefahrenabwehr 42.000 EURO Dienstleistungen beauftragter Unternehmen und des Landesbetriebes Straßenbau für den Winterdienst bzw. für den Kehrdienst. Erläuterung der wesentlichen Aufwendungen: PG 1.12.01 Allgem. Sicherheit u. Ordnung PG 1.51.05 Baulandumlegung / Grenzregelung 60.000 EURO 22.000 EURO Kosten der ärztlichen Untersuchungen, der Lehrgänge / Seminare sowie der Führerscheinprüfungen. 53.000 EURO Dienstleistungen durch beauftragte Unternehmen im Bestattungswesen (z.B. Friedhofspflege) PG 1.56.02 Ökokonto / Waldkonto 10.000 EURO Dienstleistungen für Ausgleichsmaßnahmen. PG 1.21.01. Grundschulen 48.000 EURO Erstattungsleistung der Grundschule Eckenhagen für Büchereinutzung im Schulzentrum Eckenhagen VERBANDSUMLAGEN PG 1.55.04.01 Entwicklung Oberflächengewässer PG 1.21.05 Gesamtschulen 14.000 EURO Erstattungsleistung für Büchereinutzung Schulzentrum Eckenhagen 255.000 EURO Umlage an den Aggerverband für die Uferunterhaltung. Weitere Erklärungen unter den Planerläuterungen der Produktgruppe 1.55.04 "Wasser und Wasserbau". 5.3 Abschreibungen Die grundlegende Neuerung im „Neuen kommunalen Finanzmanagement“ gegenüber der Kameralistik liegt in der vollständigen Darstellung des Ressourcenverbrauchs. Im kameralen Haushalt wurden Wertminderungen für das Anlagevermögen nur in den kostenrechnenden Einrichtungen durch Abschreibungen dargestellt. Das Ressourcenverbrauchskonzept im NKF erfordert, dass die Wertminderungen der Vermögensgegenstände durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt oder ähnliches flächendeckend für den Gemeindehaushalt dargestellt werden. So soll in der Bilanz der Gemeinde sowohl die Vermögens- als auch die Finanzierungssituation dargestellt werden. Gleichzeitig soll der durch die Abnutzung eines Vermögensgegenstandes (Abschreibungen § 35 GemHVO NKF) entstehende tatsächliche Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr im Rahmen des Ergebnisplanes und der Ergebnisrechnung auf der entsprechenden Produktebene als Aufwand abgebildet werden. Eine flächendeckende Ermittlung und Buchung von Abschreibungen als Wertminderungen des Anlagevermögens ist daher notwendig und im Haushaltsplan der Gemeinde Reichshof dargestellt. Die Abschreibungen sind im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften. Für das Jahr 2013 ist das Ergebnis ausgewiesen. Der Jahresabschluss ist vom Rat noch am 04.11.2014 festgestellt worden. Folgende Abschreibungen sind im Ergebnisplan veranschlagt: Abschreibungen auf ........ Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Aufbauten u. Betriebsvorrichtungen unbebauter Grundstücke Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bebauter Grundstücke Brücken und Tunnel Gleisanlagen Entwässerung u. Abwasserbeseitigung Straßennetz, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Fahrzeuge u. techn. Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe Ergebnis 2013/€ 19.096 19.960 Plan 2014/€ 18.028 14.597 Plan 2015/€ 22.606 14.469 863.378 848.598 898.927 59.905 1.353 24.664 1.718.379 58.363 206.452 180.877 3.152.427 59.589 1.354 24.665 1.748.667 60.783 196.758 208.831 3.181.870 56.779 1.353 24.664 1.722.148 59.552 225.864 218.354 3.244.716 Plan 2016/€ 16.728 14.886 Plan 2017/€ 14.197 15.293 Plan 2018/€ 7.616 14.287 1.093.625 56.146 1.354 24.665 1.731.708 59.425 222.812 241.679 3.463.028 1.139.474 63.447 1.353 24.664 1.745.832 60.355 226.336 238.231 3.529.182 1.174.974 69.865 1.353 24.665 1.068.668 61.276 235.968 238.578 2.897.250 Zuwendungen und Beiträge werden als Sonderposten passiviert, wenn sie im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt wurden. Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung der bezuschussten Vermögensgegenstände vorzunehmen (§ 43 GemHVO NKF). Zuweisungen, die bei investiver Verwendung mit dem jeweiligen Jahresanteil aufzulösen waren bzw. sind, die aber konsumtiv verwendet wurden: Die Notwendigkeit im „Neuen Kommunalen Finanzmanagement“, die Abschreibungen durch Erträge zu erwirtschaften, stellt eine große Herausforderung dar, die kurzfristig zu realisieren ist, um die notwendige Liquidität für die Tilgungsleistungen und Ersatzinvestitionen zu erwirtschaften. Auflösung Schulpauschale - bauliche Sanierungsmaßnahmen im Ergebnisplan Die Auflösung von Sonderposten erfolgt unter den folgenden Ertragsarten: Auflösung der Sonderposten Ergebnis 2013 / € Ansatz 2014 /€ Ansatz 2015 / € Zuwendungen u. allgem. Umlagen -1.435.991 -1.610.354 -1.634.155 Ö.-r. Leistungsentgelte – Er-schließungsbeitrag KAG/BauGB -396.035 -404.434 -396.039 -13.746 -13.235 -21.777 -1.845.772 -2.028.023 -2.051.971 Abschreibungen ohne Forderungen 3.152.427 3.181.870 3.244.716 Netto-Abschreibung 1.306.655 1.153.847 1.192.745 705.790 646.900 758.450 Sonstige Sonderposten Auflösung Sonderposten bereinigt Tilgungsrate Auflösung der Sonderposten Sonderschulzweckverband Ergebnis 2013 / € Euro Ansatz 2014 /€ Euro Ansatz 2015 / € Euro 30.388 30.000 30.000 9.792 12000 12.000 5.4 Transferaufwendungen Aufwandsart / Bezeichnung Plan 2014/€ Plan 2015/€ 215.000 12.000 2.000 222.933 12.000 2.000 222.933 12.000 222.933 12.000 222.933 12.000 Zuweisungen sonstiger öffentlicher Bereich 212.731 9.792 2.000 2.000 2.000 2.000 Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 781.400 610.000 866.500 1.037.500 1.037.500 1.037.500 Zuschüsse an private Untern. 82.233 36.872 909.081 909.081 780.631 780.631 Zuschüsse an übrige Bereiche 74.686 69.780 98.621 98.621 98.621 98.621 314.643 318.500 1.133.500 1.133.500 1.133.500 933.500 3.984 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 897.410 1.104.600 940.000 971.000 1.001.100 1.033.100 Kreisumlage 871.771 15.795.336 1.073.100 15.239.000 913.100 15.371.0001 943.300 15.570.000 972.500 15.820.000 1.003.600 15.813.000 Summe 19.045.986 18.682.852 20.470.735 20.901.935 21.082.785 20.938.885 Zuweisungen an Land Zuweisungen an Zweckverbände Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz Sonstige soziale Leistungen Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fd. Deutsche Einheit 1 Erg. 2013/€ Plan 2016/€ Plan 2017/€ Plan 2018/€ Planansatz enthält eine Gutschrift von 89.000 Euro aus der Abrechnung der differenzierten Kreisumlage der Jahre 2009 bis 2013 ZUWEISUNGEN AN DAS LAND P 1.41.05.01 Krankenhausinvestitionsbeteiligung 222.933 EURO Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung gemäß Haushaltsbegleitgesetz des Landes. sichtlich ab 01.07.2015 der Umsatzsteuersatz für Saunadienstleistungen von 7% auf 19% angepasst. Dementsprechend wurde der Betriebskostenzuschuss 2015 um 64.000 Euro (Halbjahreswert) angepasst. ZUSCHÜSSE AN ÜBRIGE BEREICHE ZUWEISUNG AN ZWECKVERBÄNDE P 1.21.06.01 Förderschulen PG 1.12.01 Allgemeine Sicherheit u. Ordnung 12.000 EURO Hierbei handelt es sich um den Anteil der Förderschüler aus Reichshof an der Schulpauschale. Dieser Anteil wird an den Zweckverband der Förderschulen weitergeleitet. Fundtierpauschale von 0,75 Euro/Einwohner, die an den Tierschutzverein Oberberg entrichtet wird. PG 1.12.15 Gefahrenabwehr Aufwandsentschädigung Zug-/Gruppenführer Grundbetrag für 12 Einheiten (200 €) Einsatzpauschale á 30 Euro Zuschüsse Sterbekasse Zuschuss für die Flüchtlingsberatungsstelle des Evangelischen Kirchenkreises An der Agger. • • • • • ZUSCHÜSSE AN VERBUNDENE UNTERNEHMEN P 1.25.02.02 Kunstkabinett Hespert ZUWEISUNG AN SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN BEREICH P 1.31.11.01 Betr, Flüchtl.,Integration Ausländer P 1.42.03.03 Freizeitbad Eckenhagen 2.000 EURO 866.500 EURO Der Betriebskostenzuschuss (brutto) an die monte mare Reichshof Freizeitbad GmbH unterliegt einer vertraglich vereinbarten Indizierung. Darüber hinaus werden Fehlbeträge, die sich aus der Jahresrechnung ergeben ausgeglichen. Die Verwendung ist in den Einzelerläuterungen zur Produktgruppe 1.42.03 dargestellt. Nach der Wiedereröffnung am 30.01.2013 haben sich die Besucherzahlen im Saunabereich noch nicht so entwickelt, wie es die Prognosen des Wirtschaftsplanes vorsahen. Darüber hinaus wird voraus- 15.000 EURO 22.271 EURO 4.551 Euro 2.400 Euro 6.420 Euro 6.900 Euro 2.000 Euro 4.270 Euro Netto-Zuschuss zum Betrieb des Kunstkabinetts. P 1.31.17.02 Bürgerbusverein 0 Euro Der Bürgerbusverein hat erklärt, dass er ohne Zuschusszahlung den Betrieb der Bürgerbuslinien gewährleisten kann. PG 1.52.06.01 Wohnraumsicherung und -versorgung 55.000 Euro Seit dem 01.01.2008 wird Familien mit Kindern ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind (max. 20.0000 Euro) für den Neubau eines selbst genutzten Eigenheimes auf einem Baugrundstück in der Gemeinde Reichshof gewährt, um den Bedarf an Wohnraum im Sinne der Daseinsvorsorge zu decken. Die Gemeinde Reichshof möchte in diesem Zusammenhang auch die Grundstücke bebaut sehen, die innerörtliche Baulücken darstellen, aber eigentumsrechtlich dem Zugriff der Gemeinde entzogen sind. Durch die Zuschussgewährung wird erwartet, dass der Einwohnerrückgang zumindest verlangsamt und die demographische Entwicklung positiv beeinflusst wird. Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2013 wurde im Finanzplan die Ausgabeermächtigung von 100.000 Euro für die Jahre ab 2014 gestrichen. LEISTUNGEN NACH DEM ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ P 1.31.11.01 Betreuung Flüchtlinge, Geld- und Sachleistungen 1.133.500 EURO Notwendiger Aufwand für Hilfe zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe für Asylbewerber. Erträge aus der Landes- (350 T€) und Bundeszuweisung (102 T€) siehe Ziffer 4.2 "Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ SONSTIGE SOZIALE LEISTUNGEN 2.000 EURO PG 1.31.11.02 Sonstige soziale Leistungen Weitere 2.000 Euro sind für Leistungen von Bildung und Teilhabe für die Integration von Spätaussiedlern veranschlagt. GEWERBESTEUERUMLAGE 940.000 EURO P 1.61.01.01 Steuern, allgem. Zuweisungen, allgemeine Umlagen Abführung der Gewerbesteuerumlage „Normalvervielfältiger“. Der Bundes- und Landesvervielfältiger sowie der Vervielfältiger zur Mitfinanzierung der Belastungen, die den Ländern im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ entstanden sind wird nach den Bestimmungen des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) gegenüber dem Jahr 2014 unverändert bleiben. Weitere Informationen enthält die Planerläuterung dieser Produktgruppe. FINANZIERUNGSBETEILIGUNG FONDS DEUTSCHE EINHEIT 913.100 EURO P 1.61.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Abführung des Erhöhungsbetrages der Gewerbesteuerumlage von 34 v.H. zur Mitfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit und Länderfinanzausgleich. Gegenüber dem Vorjahr wird es keine Änderung geben. In diesem Zusammenhang wird auf die Erläuterungen zur PG 1.61.01 und Ziffer 4. "Steuern und ähnliche Abgaben“ des Vorberichtes und den Einzelerläuterungen im Zahlenwerk verwiesen. KREISUMLAGE 15.461.262 EURO P 1.61.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgem. Umlagen Der Kreis erhebt von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage. § 56 Abs. 1 der Kreisordnung bestimmt hierzu: „Soweit die sonstigen Einnahmen / Erträge eines Kreises die entstehenden Ausgaben / Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage nach den hierfür geltenden Vorschriften von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben.“ § 56 Abs. 3 bestimmt weiter: “Eine Erhöhung des Umlagesatzes ist nur zulässig, wenn alle anderen Möglichkeiten, den Kreishaushalt auszugleichen, ausgeschöpft sind.“ Durch das Umlagegenehmigungsgesetz, in der Folge des NKFWeiterentwicklungsgesetzes, erhielt der § 55 Kreisordnung eine neue Fassung die vorsieht, dass zur Festsetzung der Kreisumlage das Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen herzustellen ist. Die Gemeinde erhielten hierzu in einer Dienstbesprechung mit dem Landrat am 10.09.2014 die Eckdaten für den Doppelhaushalt 2015/2016. Bereits im Vorfeld der Benehmensherstellung wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Städte Gummersbach und Wiehl sowie der Gemeinden Morsbach und Reichshof gebildet, um anhand gesammelter Haushaltseckdaten Veränderungen in den Veranschlagungen anzuregen. Die Argumente der kreisangehörigen Kommunen die im Gesprächstermin mit Kreiskämmerer Grootens am 10.07.2014 als auch in den Schreiben von Anfang August 2014 und Mitte Oktober 2014 vorgetragen wurden, haben weder die Kreisverwaltung in ihren Entscheidungen noch den Kreistag in seinen Beschlüssen vom 11.12.2014 zum Haushalt beeinflussen können. Insgesamt erhöht sich die differenzierte Umlage um rd. 2,8 v.H., was eine finanzielle Steigerung von rd. 551 TEURO bedeutet. Per Saldo verbleibt gegenüber dem Jahr 2014 eine Steigerung um 259 TEURO. Aufgrund der Abrechnung der differenzierten Umlagen für die Jahre 2009 bis 2013 wird noch eine Überzahlung von rd. 90 TEURO die Zahllast mindern. Mit Sorge muss die Kostenentwicklung im Bereich des Jugendamtes betrachtet werden. Nach den Eckdaten des Kreishaushaltes steigt die Jugendamtsumlage innerhalb eines Jahres um 4,4 Mio. Euro oder 9,7% auf 49,8 Mio. Euro. Auch diese Entwicklung wurde in der Benehmensherstellung angesprochen. Bereits in der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 20.08.2013 zur Haushaltsgenehmigung 2013/2014 des Kreises wurde die Evaluierung der Wirkung – und damit auch des wirtschaftlichen Erfolgs - der vor vielen Jahren eingeleiteten Neuausrichtung der sozialpädagogischen Arbeit in der Jugendhilfe, die mit erheblichen Personalaufstockungen einherging, angemahnt. Die Kreisumlage zeigt folgende Entwicklung: Die Kreisumlage wird nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen festgesetzt. Umlagegrundlage sind die Steuerkraftmesszahlen der kreisangehörigen Gemeinden zuzüglich ihrer Schlüsselzuweisungen. Die Kreisumlage des Jahres 2015 wird gegenüber dem Vorjahr 2014 von 15.202 TEURO (Ist) auf 15.461 TEURO steigen. Die Steigerung betrifft nicht alle Bestandteile der Kreisumlage. Die allgemeine Kreisumlage wurde durch den Einsatz der Ausgleichsrücklage des Kreises um rd. 1 v. H. gesenkt. Hierdurch ergab sich eine Entlastung um rd. 292 TEURO. Die differenzierte Kreisumlage aus den Teilbereichen Kreisvolkshochschule, Berufsschule und Jugendamt. Insgesamt ergibt sich eine Steigerung um 1,8379 v. H. - Punkten. Kreisumlage 2014 2015 VerändeIst in v.H. Plan in v.H. rung in v.H.Punkte Allgem. Umlagesatz 42,6892 41,7000 - 0,9892 Differenzierte Umlagen o Jugendamt o Berufsschulwesen o KVHS Summe Differenzierug 25,8874 1,7760 0,2585 27,9219 28,4101 2,0403 0,2986 30,7490 + 2,5227 + 0,2643 + 0,0401 + 2,8271 Gesamt 70,6111 72,4490 + 1,8379 Die Kreisumlage zeigt folgende Entwicklung Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Festsetzung / Ansatz Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Festsetzung Planung Planung Planung Planung Kreisumlage TEURO 7.447 8.026 8.447 9.565 9.864 10.511 12.535 11.983 13.647 13.275 13.664 14.617 15.795 15.202 15.371 15.570 15.820 15.813 Sozialhilfe TEURO (481) (599) (461) (504) (26) Belastung gesamt EURO 7.928 8.625 8.908 10.069 9.890 10.511 12.535 11.983 13.647 13.275 13.664 14.617 15.795 15.202 15.461 15.571 15.821 15.813 Kreisumlagesatz - gesamt - v.H. 45,2877 48,5671 56,0056 56,0412 61,4745 62,7620 68,5267 60,0169 65,9080 65,4509 73,9150 72,0070 72,3290 70,6111 72,4490 71,5052 71,6020 70,4348 Siehe auch Einzelerläuterungen zu PG 1.61.01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ 5.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwandsart / Bezeichnung Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ Plan 2016/€ Plan 2017/€ Plan 2018/€ Sonst. Personal- u. Versorgungsaufwand 45.150 53.100 64.800 59.000 59.200 58.600 Inanspruchn. von Rechten und Diensten 592.516 611.455 781.300 814.370 825.370 813.370 Geschäftsaufwendungen 257.009 317.202 301.792 300.092 300.992 299.892 Beiträge, Sonstiges u. Wertberichtigungen 572.989 327.338 373.600 371.450 372.850 371.450 Betriebl. u. andere Steueraufwendungen 37.926 38.907 40.065 35.065 30.766 30.766 Andere sonst. ordentliche Aufwendungen 77.134 62.950 59.730 59.730 59.730 59.730 1.582.723 1.410.952 1.621.287 1.639.707 1.648.908 1.633.808 Summe SONSTIGE PERSONAL- UND VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN 64.800 EURO Notwendiger Aufwand für Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung, Reisekosten u.a. in verschiedenen Verwaltungsbereichen. AUFWENDUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME VON RECHTEN UND DIENSTEN 781.300 EURO Wesentliche Aufwandpositionen: Mieten, Nebenkosten, Pachten, Erbbauzinsen für Grundstücke und Gebäude 270.950 EURO PG 1.11.13 Grundstücks- und Gebäudemanagement o Feuerwehrgerätehaus Wehnrath-West o Feuerwehrgerätehaus Denklingen 34.500 EURO 46.000 EURO o o o o o o o o o Feuerwehrgerätehaus Eckenhagen Räume der Kurverwaltung Rodener Platz Wohnung für Asylbewerber Wohnung für Obdachlose Sportplatz Wildbergerhütte Salzlager Kaserne Kindergarten Odenspiel Trauzimmer Burg Denklingen Sonstiges Im Jahresabschluss werden die Mietkosten für die o Laufbahn im Stadion Eckenhagen als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht. 10.550 EURO 14.390 EURO 128.000 EURO 7.200 EURO 3.300 EURO 3.800 EURO 1.940 EURO 2.000 EURO 770 EURO 18.500 EURO Miete für Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.500 EURO Geräte der Gesamtschule Eckenhagen. Leasing Betriebs- und Geschäftsausstattung o o o o o Geräte und Einrichtungen der Schulen Geräte und Einrichtungen TUIV / Druckerei Dienstwagen Kurverwaltung Bauhof Gebühren und Bankgebühren o Karten Katasterwesen Geoinformation o Bankgebühren o Sonstiges Prüfung, Beratung, Rechtsschutz o o o o Jahresabschluss, Gesamtabschluss, GPA NW Rechtsberatung Forensik Beratung Konzession, Straßenbeleuchtung Sonstiges 215.950 EURO o Rechte, Lizenzen, Pflege, Schulung für Technikunterstützte Informationsverarbeitung (TUIV) 35.470 EURO 16.400 EURO 13.200 EURO 5.000 EURO 550 EURO 320 EURO 16.580 EURO 7.100 EURO 7.000 EURO 2.480 EURO 68.500 EURO 33.500 EURO 15.000 EURO 10.000 EURO 10.000 EURO Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und sonstige Tätigkeiten 171.350 EURO PG 1.11.01 Polit. Gremien (Rat/Fraktionen) PG 1.12.14 Wahlen PG 1.12.15 Brandbekämpfung PG 1.25.02 Kultur PG 1.36.04 Jugendzentrum PG 1.51.05 Baulandumlegung Sonstiges 119.350 EURO 6.000 EURO 30.000 EURO 10.750 EURO 2.000 EURO 3.000 EURO 250 EURO o o o o o o o Aufwendungen für andere sonstige Rechte GESCHÄFTSAUFWENDUNGEN o o o o Büromaterial Druckkosten (davon 80 T€ für Passwesen) Telefon, Medien, Porto, öffentl. Bekanntm. Sonstiges 301.792 EURO 33.980 EURO 99.100 EURO 113.192 EURO 55.520 EURO AUFWENDUNGEN FÜR BEITRÄGE UND SONSTIGES SOWIE WERTBERICHTIGUNGEN 373.600 EURO davon Versicherungen: 292.593 EURO o o o o o Eigenschaden / Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen Gebäude-/Elektronikversicherungen KFZ- u. Maschinenversicherungen Sonstige Versicherung 44.097 EURO 167.750 EURO 58.996 EURO 19.140 EURO 2.610 EURO davon Beiträge zu Verbänden 26.007 EURO o Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Vereinen und Sonstigen gem. der Auflistung in der Anlage zum Haushaltsplan davon Verlustübernahme Aus der Beteiligung am Gründer- und TechnologieCentrum (GTC) heraus ergibt sich hin und wieder mal ein Verlust des Unternehmens, der von den Anteilseignern auszugleichen ist. 1.000 EURO davon Forderungsabschreibungen 55.000 EURO Im Jahresabschluss werden die uneinbringlichen Forderungen pauschal bewertet. BETRIEBL. U. ANDERE STEUERAUFWENDUNGEN 39.065 EURO Aufwendungen für Grundsteuer (u. a.. Gewerbegrundstücke 23 TEuro), Kapitalertragssteuer (13 TEuro) und Kraftfahrzeugsteuer (2 TEuro). ANDERE SONSTIGE ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN 59.730 EURO Insbesondere Veranschlagung von Ersatzbeschaffungen von Geräten und Ausstattungsgegenständen in z.B. Schulen und Sporthallen, die in der Anlagenbuchhaltung mit Festwerten bewertet sind (40 TEURO). Notwendige Ersatzbeschaffungen werden unmittelbar in den Aufwand gebucht und nicht aktiviert. Anlagewerte, die mit Festwerten bewertet sind, werden nicht abgeschrieben. Erstattungszinsen Gewerbesteuer (15.000 Euro) Abwicklung der Verzinsung (0,5 v.H. pro Monat) von Gewerbesteuererstattungen gemäß § 233a Abgabenordnung. Der Zinslauf beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist. Dem Aufwand steht ein Ertrag für Nachforderungszinsen in Höhe von 70.000 Euro gegenüber (Sk. 452500, PG 1.61.01). 6. Finanzerträge / Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aufwandsart / Bezeichnung Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€ -141.067 -190.650 -520.800 -526.000 -531.300 -536.700 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 450.529 503.007 629.000 645.000 689.000 720.000 Summe 309.462 312.357 108.200 119.000 157.700 183.300 Finanzerträge Plan 2016/€ Plan 2017/€ Plan 2017/€ 6.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen -2.000 EURO P 1.11.09.01 Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen Zinseinnahmen von Eigenbetrieben Zinsen von Kreditinstituten HH-Jahr 2013: Ergebnis 450.529 EURO HH-Jahr 2014: Ansatz 503.007 EURO HH-Jahr 2015: Ansatz 629.000 EURO -1.000 EURO PG 1.61.02 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft PG 1.11.09 Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen Zinseinnahmen aus Geldanlagen des Kassenbestandes bzw. Innere Darlehen an Betriebe Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen -520.800 EURO PG 1.61.02 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Eigenkapitalverzinsung Eigenbetriebe Wasserwerk u. Gemeindewerk Abwasserbeseitigung -87.600 EURO PG 1.11.09.01 Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen Dividende aus der Beteiligung AggerEnergie -433.200 EURO Zinsen an private Unternehmen 629.000 EURO davon an : Investitionskredite Beteiligung AggerEnergie Kassenkredite (PG 1.11.09.03) monte mare Bad Eckenhagen (PG 1.42.03.03) 439.754 EURO 65.000 EURO 110.000 EURO 14.246 EURO Der Zinsaufwand für das monte mare Bad in Eckenhagen resultiert aus den Altdarlehen, die noch von der Gemeinde Reichshof aufgenommen wurden. Der Zinsaufwand für Investitionskredite wird auf die Endprodukte verrechnet. Verrechnungsbasis sind die kalkulatorischen Zinsen auf der Basis der Restbuchwerte des Anlagevermögens. Entwicklung des Zinsaufwandes: Jahr Der konsequente Schuldenabbau und die Begrenzung der Neuverschuldung auf die Tilgungsrate sowie ein günstiges Zinsniveau haben die Zinsbelastung in den vergangenen Jahren deutlich sinken lassen. Als zusätzliche Zinsaufwendungen waren bis zum Jahr 2008 Mittel für Kreditaufnahmen veranschlagt, die speziell für die Erschließung des Gewerbegebietes Wehnrath aufgenommen wurden. Die Zinsen und Tilgungsleistungen wurden über Verkaufserlöse erwirtschaftet. Die endgültige Tilgung dieser Zwischenfinanzierung erfolgte im Jahr 2008. Ab dem Planjahr 2010 sind Darlehenszinsen für die Gebäudesanierung, die vom Gemeinderat am 15.12.2009 (DS 2009/41) beschlossen wurde, veranschlagt. Durch die Fassadenarbeiten am Rathaus (Konjunktur II - Paket) verlängerte sich die Planungsphase für Grundschule / Turnhalle / Bad in Hunsheim. Dort wurde mit den Arbeiten in 2011 begonnen und im Jahr 2013 beendet. Für die energetische Sanierung im Schulzentrum haben in 2012 die Arbeiten begonnen. Weitere Erklärungen befinden sich in den Kapiteln "5.2 Sach- und Dienstleistungen" und "8.2 Kreditfinanzierung und Schuldenentwicklung." Darlehenszinsen allg. VwHh TEURO 1992 RE 2001 RE 2002 RE 2003 RE 2004 RE 2005 RE 2006 RE 2007 RE 2008 RE 2009 RE 2010 RE 2011 RE 2012 RE 2013 RE 2014 Planung 1112 651 584 528 508 503 468 454 454 485 414 398 397 413 403 2015 Planung 2016 Planung 2017 Planung 2018 Planung 355 305 245 198 Darlehenszinsen Gewerbegebiet / Gebäudesan. TEURO 0 0 0 53 26 21 28 34 13 0 Kassenkreditzinsen Zinsaufwand gesamt TEURO TEURO 45 28 88 64 77 36 12 44 91 22 5 35 56 35 38 55 1140 739 648 658 570 536 540 579 489 490 449 454 432 451 503 164 212 278 331 110 128 166 191 629 645 689 720 wird im Ist nicht separiert 7. Interne Leistungsbeziehungen 7.1 Kosten- und Leistungsrechnung Die Zielsetzung der produktorientierten Haushaltsplanung und der Rechnungslegung liegt in der vollständigen Abbildung des Ressourcenverbrauchs für die gesamte Geschäftstätigkeit der Gemeinde Reichshof. Um dieses Ziel zu erreichen ist es erforderlich, die internen Leistungsbeziehungen auf der Produktgruppenebene und der Produktbereichsebene in Planung und Rechnung in den Teilergebnisplänen darzustellen. Gemäß § 17 GemHVO müssen sich die internen Leistungsbeziehungen in Ertrag und Aufwand ausgleichen. Zur Abbildung und Berechnung der internen Leistungsbeziehungen wurde ein umfassendes Verrechnungsmodell im Rahmen der Kostenund Leistungsrechnung geschaffen. Gemäß § 18 GemHVO soll nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde eine Kosten- und Leistungsrechnung zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung, und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geführt werden. Der Bürgermeister regelt die Grundsätze über Art und Umfang der Kosten- und Leistungsrechnung und legt sie dem Rat zur Kenntnis vor. Als Verrechnungsschlüssel dienen statistische Kennzahlen (z.B. qmFlächen, Anzahl Mitarbeiter, Litermenge Treibstoff) oder eine Verteilung bzw. Umlage der Kosten nach prozentualen Verhältnissen. Es ist daher von großer Bedeutung, ein schlüssiges Kennzahlensystem zu entwickeln, das steuerungsrelevante Daten und Fakten im Verhältnis zu den Finanzdaten liefert. Nachfolgend werden Erläuterungen zur Kosten- und Leistungsrechnung gegeben. Kostenstellen im Verrechnungssystem Verrechnungskostenstellen Auch als Vorkostenstellen und Hilfskostenstellen bezeichnet, dienen sie zur Aufnahme von Gemeinkosten, die anschließend auf andere Kostenstellen und / oder Produkte weiter verteilt werden. z.B. Beihilfen, Büromaterial, Fernmeldegebühren, Portokosten, Reisekosten, Zinsaufwand, planmäßige Abschreibungen Objektkostenstellen Dienen der Aufnahme von Kosten, die bestimmten Objekten für Immobilien und Anlagen zuzuordnen sind. z.B. Gebäude, Technische Anlagen, Maschinen, Kraftfahrzeuge Endkostenstellen Managementkostenstellen Nachweis der Kosten für die Steuerungsleistungen und Leitungsfunktionen des Rates, des Bürgermeisters mit Ratsbüro, der Fachbereichsleitungen und örtlichen Rechnungsprüfung. Servicekostenstellen Serviceprodukte Nachweis der Kosten für interne Dienstleister z.B. Zentrale Verwaltung, Personalservice, Finanzservice, Gemeindekasse, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Bauhof Dienstleistungen und Produkte für den internen Betrieb der Verwaltung. Verrechnung der Serviceleistungen / Produkte an die Abnehmer innerhalb der Verwaltung bzw. mit den verbundenen Unternehmen. Fachkostenstellen Z.B. Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen, Personalservice, Organisation, Datenverarbeitung, Bauhof, Grundstücks- und Gebäudemanagement Verwaltungsbereiche, die als Hersteller von Endprodukten auftreten und keine Verrechnung auf andere Kostenstellen verursachen. Die Verrechnung der Kosten erfolgt direkt auf die Produkte. z.B. Kurverwaltung, Steuerverwaltung, Sicherheit und Ordnungsverwaltung, Meldewesen, Schul- und Sozialwesen, Bauverwaltung usw. Im Verrechnungssystem ist es auch notwendig, verschiedene Produktarten zu unterscheiden, je nach dem, ob die Kosten dort endgültig verbleiben oder auf andere Kostenträger weiterverrechnet werden. Im gemeindlichen NKF-Haushalt besteht flächendeckend ein umfangreiches Verrechnungssystem, um den Ressourcenverbrauch verursachungsgerecht auf den Endprodukten darzustellen. Dieses System ist bereits gereift, muss aber in den nächsten Jahren weiter verfeinert und immer wieder neuen Bedürfnissen angepasst werden. Gleichzeitig ist ein Kennzahlensystem zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zu schaffen. Externe Produkte Managementprodukte Management- und Steuerungsleistungen werden hier abgebildet für den Overhead der Verwaltung. Die Managementprodukte werden als Umlage an die externen Produkte verrechnet. Managementprodukte sind z.B. Ratsservice inkl. Sitzungsdienst, Strategische Planung / Verwaltungsführung, örtliche Rechnungsprüfung. Externe Produkte sind die Endprodukte (Output) der Verwaltung, die für den Bürger, Kunden erstellt werden und unmittelbar Außenwirkung erzeugen. Externe Produkte sind endgültige Kostenträger, die auf Leistungen von Kostenstellen und Verrechnungsprodukten zurückgreifen, wie z.B. Einwohnerwesen, Standesamt, Feuerwehr, Schulen, Kurwesen. 7.2 Die Grundzüge des Verrechnungssystems der Gemeinde Reichshof werden nachfolgend erläutert: Soweit Kosten unmittelbar einem Produkt zuzuordnen sind, werden sie als Produkteinzelkosten dem Kostenträger direkt zugeordnet. Erträge sind nach dem heutigen Stand des SAP-Systems grundsätzlich auf Produkte zu buchen. Kostenstellen können in der Regel keine Erträge aufnehmen (Ausnahme Schadensersatz). Ist eine eindeutige Zuordnung der Kosten auf ein Produkt nicht möglich, so kommt die umfangreiche Kosten- und Leistungsrechnung zur Verteilung der Gemeinkosten im SAP-System zum Einsatz. Auf Kostenstellen werden später zu verrechnende Kostenarten für bestimmte Organisationseinheiten, für Objekte oder Aufwendungen verbucht, die nicht direkt einem endgültigen Kostenträger zugeordnet werden können. Die zu verrechnenden Kostenstellen werden anschließend nach einem vereinbarten Schlüssel an die entsprechende Endkostenstelle oder das Produkt (Kostenträger) verrechnet. Nachfolgend ist eine schematische Darstellung des Verrechnungsmodells abgebildet. Verrechnungstechniken Direkte Leistungsverrechnung Direkte Leistungsverrechnung Die Verrechnung erfolgt vom Leistungserbringer (Sender) an den Leistungsempfänger (Kostenstellen, Produkte, Projekte) Erbrachte Leistungen werden über Tarife direkt verrechnet, z.B. Verwaltungs- / Bauhofleistungen nach Stundentarifen Verteilung Über die Verteilung werden Primärkosten verrechnet; dabei bleibt die primäre Kostenart (z.B. Beihilfen) erhalten. Umlage Verrechnung primärer und sekundärer Kostenarten Zusammenfassung von Kostenarten zu einer Umlagekostenart und Verrechnung an Produkte. z.B. Objektumlage für den Betrieb und die Unterhaltung von Gebäuden. Die Nutzung von Kostenstellen dient im Grundstücks- und Gebäudemanagement der besseren Übersicht und führt zu klaren Strukturen bei der Gebäudeunterhaltung und –bewirtschaftung. Sender Bauhof Werkstatt Verrechnungsart Verrechnung nach festen Tarifen Stundensätze für Personal-/ Maschineneinsatz Verteilung Die Verteilung von Kostenarten erfolgt auf Kostenstellen und Produkte nach unterschiedlichen Verrechnungsschlüsseln. Die ursprüngliche Kostenart bleibt erhalten und wird beim Empfänger entsprechend dargestellt. Sender Beihilfen jeweils für Beamte, Beschäftigte, Versorgungsempfänger Verteilungsart Betriebskosten-Gebäude Rathaus Bauhof Verteilung von Betriebskosten der Gebäude nach Raumflächen auf unterschiedliche Kostenstellen (Nutzer) unter Berücksichtigung spezifischer Kriterien Vorkostenstellen Fachbereiche Fachbereich I - III Ratsbüro Verteilung von Sachkosten nach Mitarbeiterzahlen auf Organisationskostenstellen Portokosten Verteilung von Portokosten nach v.H.-Anteilen auf Kostenstellen der Verwaltungseinheiten. Grundlage: erfasste Mengen je Fachbereich. Durchschnitt der Vorjahre Abschreibungen Verteilung der planmäßigen Abschreibungen von Kostenstellen auf die Produkte. Im SAP-System ist es nicht möglich, die Abschreibungen unmittelbar einem Produkt zuzuordnen. Softwarekosten Verteilung auf die tatsächlichen Nutzer (Orga-Einheiten) Verteilungsart Gebuchte Beträge werden nach der Anzahl der Personen je Gruppe verteilt Rückstellungen Gebuchte Beträge werden nach gebuchten Personalkosten je Gruppe verteilt Zinsen Der tatsächliche Zinsaufwand wird nach dem Anteil der kalk. Zinsen verteilt. Die kalk. Zinsen werden aus den Restbuchwerten der Anlagenbuchhaltung und den geplanten Investitionen ermittelt. Fernmeldegebühren (Rathausnebenstellenanlage) Sender Die Fernsprechkosten werden nach tatsächlich erfassten Telefoneinheiten verteilt. Umlagen Serviceproduktpauschale Primäre und sekundäre Kostenarten werden zu einer Umlagekostenart zusammengefasst und an den Empfänger mit festgelegten Tarifen abgerechnet. Die Umlage erfolgt nach festen Tarifen Sender Umlageart Druckerei Umlage nach der Anzahl der erstellten Druckseiten für die Organisationseinheiten Fotokopiergeräte Umlage nach der Anzahl der erstellten Fotokopien für die Organisationseinheiten Dienstleistungen für andere Organisationseinheiten Umlage der Aufwendungen für Geschäftsbedarf Verwaltungsarchiv Umlage der Archivkosten nach Mitarbeiterzahlen in Organisationseinheiten Dienstrecht / Personalbetreuung, Organisationsberatung Umlage der Kosten nach Anzahl der Beschäftigten in den Organisationseinheiten Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen Umlage der Kosten auf die Orgaeinheiten gemäß den gebuchten Istkosten (ohne kalk. Kosten) Dienstleistungen im Bereich der TUIV Umlage je IT-Arbeitsplatz Objektumlagen Sender Umlageart Gebäude (78 Einzelobjekte) Umlage durch Erhebung einer Miete je qm Raumfläche zuzügl. Nebenkosten Fahrzeuge / Geräte Bauhof Dienstwagen Feuerwehrfahrzeuge Umlage der gesamten erfassten Fahrzeugkosten aus 70 Kostenstellen an Produkte oder Kostenstellen Tankanlage Bauhof Umlage nach getankter Dieselmenge zu einem Tarif je Liter auf die Fahrzeugkostenstellen Serviceproduktpauschale Sender Umlageart Haftpflicht und Eigenschadenversicherung Umlage der Kosten auf die Orgaeinheiten nach einem festgelegten Tarif gemäß den gebuchten IST-Kosten (ohne kalk. Kosten) Bereitstellung Gebäude Umlage des Gebäudemanagements auf alle Gebäudekostenstellen nach einem festgelegten Tarif Management- Umlage Sender Umlageart Verwaltungsführung Leitung FB I / II / III Umlage aller Kosten auf das Produkt 1.11.02.01 Strategische Planung / Verwaltungsführung Rat und Ausschüsse Umlage aller Kosten auf das Produkt 1.11.01.01 Ratsservice inkl. Sitzungsdienst Ratsbüro Umlage der zugeordneten Kosten auf verschiedene Produkte nach Zeitanteilen. Örtliche Rechnungsprüfung Umlage der zugeordneten Kosten auf verschiedene Produkte nach Zeitanteilen. Serviceumlage / Hausmeisterumlage Sender Umlageart Zentrale Verwaltung Personalwesen Finanzen Gemeindekasse Grundstücks- und Gebäudemanagement Hausmeisterkosten Umlage der zugeordneten Kosten auf verschiedene Produkte nach Zeitanteilen v.H.-Anteile auf die Gebäude und Produkte (dlV wird angestrebt) Fachumlage Sender Kurverwaltung Steuern und Abgaben Sicherheit und Ordnung Meldestelle Personenstandswesen Schulverwaltung Jugend- und Soziales Hochbau, Umwelt, Planung Tiefbau und Verkehr Bauverwaltung Umlageart Umlage der Kosten auf verschiedene Produkte nach Zeitanteilen Schulschwimmpauschalen Managementproduktumlage Sender Umlageart Sender Ratsservice / Sitzungsdienst Kommunales Verfassungsrecht Gleichstellung Personalrat Personalsteuerung / Entwicklung Prüfungsangelegenheiten Umlage der Kosten auf externe Produkte nach zugeordneten Plankostenanteilen oder Planstellen Hallenbad Eckenhagen Hallenbad Hunsheim Hallenbad Wildbergerhütte Serviceproduktumlage (Saldo) Sender Umlageart Druckerei Dienstleistungen für andere Organisationseinheiten Verwaltungsarchiv Bauhof Personalservice Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen Organisationsberatung Dienstleistungen TUI Haftpflicht / Eigenschaden Bereitstellung / Gebäude Umlage der Kosten (Restverteilung) auf Produkte nach Plankosten, Planstellen oder anderen stat. Kennzahlen Umlageart Umlage nach Tarifen und der Anzahl der Schulschwimmer 8. Finanzplan Im Finanzplan werden alle Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und für die Investitionen ausgewiesen, die das Geldvermögen (d.h. die Bilanzpositionen Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben) der Kommune verändern. Ziel des Finanzplanes ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Festlegung des notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen im Planungszeitraum. Der Finanzplan stellt in Zeile 38 den Gesamtbestand der liquiden Mittel dar. 8.1 Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Zur Durchführung notwendiger Investitionen werden folgende Mittel im Finanzplan 2015 bereitgestellt: Einzahlungen (ohne Kreditaufnahmen) - 2.594.421 EURO Auszahlungen 2.984.380 EURO Unterdeckung 389.959 EURO zzgl. konsumtive Verwendung der Schulpauschale im Ergebnisplan abzgl. Rückflüsse Darlehen Kreditbedarf 2015 + 42.000 EURO - 3.580 EURO 428.379 EURO Die ausgewiesene Unterdeckung im Finanzplan erfordert eine Kreditaufnahme in Höhe von 428.379 EURO. In den Auszahlungen enthalten ist eine Rate der Investitionen in die Gebäudesanierung. unter der Projekt-Nr. 5.000170 in der Produktgruppe 1113 im Jahr 2015 in Höhe von 2.000.000 Euro. Die Tilgungsrate 2015 für Investitionskredite beträgt 758.450 EURO. Die weitere Entwicklung ist unter Ziffer 8.2 „Kreditfinanzierung und Schuldenentwicklung“ dargestellt. Plan 2015 EUR Investitionsprogramm 2015 bis 2018 I1-11 Innere Verwaltung I1-11-01 Politische Gremien PSP 5.000001.710 I1-11-06 I1-11-10 I1-11-13 I1-11-18 Erwerb Büroausstattung Fachbereich I Plan 2016 VE EUR 499.959 2.895.000 Plan 2017 VE EUR 2.248.580 2.355.000 Plan 2018 VE EUR 2.047.280 2.000.000 2.131.680 2.424.930 500 500 2.000.000 0 0 2.157.430 500 500 2.000.000 0 0 2.161.930 500 500 2.000.000 0 0 2.681.930 500 500 3.000 3.000 0 0 3.000 3.000 0 0 3.000 3.000 0 0 3.000 3.000 49.430 49.430 0 0 46.430 46.430 0 0 46.430 46.430 0 0 46.430 46.430 2.067.000 -40.000 10.000 60.000 -65.000 2.000 100.000 0 2.000.000 0 0 2.000.000 0 0 0 0 0 0 0 2.000.000 0 0 2.012.000 -40.000 10.000 60.000 -40.000 2.000 20.000 0 2.000.000 0 0 2.000.000 0 0 0 0 0 0 2.000.000 0 0 0 2.032.000 -40.000 10.000 60.000 -20.000 2.000 0 2.000.000 0 0 20.000 2.000.000 0 0 0 0 0 0 2.000.000 0 0 0 2.412.000 -40.000 10.000 60.000 -20.000 2.000 0 2.000.000 0 50.000 350.000 Zentrale Dienste PSP 5.000002.710 Erwerb Büroausstattung FB II Organisation und IT PSP 5.000006.710 Beschaffung Hard- und Software G+G Management PSP 5.000026.620 PSP 5.000037.710 PSP 5.000039.710 PSP 5.000047.620 PSP 5.000056.710 PSP 5.000198.700 PSP 5.000162.700 PSP 5.000170.700 PSP 5.000184.700 PSP 5.000185.700 Grundstücksverkauf Grunderwerb Erschließung Splitterparzellen Grunderwerb allgemein Grundstücksverkauf Kanalanschlussbeitrag Einsatz regenerativer Energien im GGM Gebäudesanierung 2015 Gebäudesanierung Schulzentrum Eckenhagen Umbau Feuerwehr Nosbach Umbau Feuerwehr Hunsheim Bauhof PSP 5.000072.620 PSP 5.000073.710 PSP 5.000157.700 Verkauf Fahrzeug/Geräte Fahrzeuge, Maschinen Bauhof - Errichtung einer neuen Zufahrt 305.000 -30.000 260.000 75.000 0 0 0 0 95.500 0 95.500 0 0 0 0 0 80.000 0 80.000 0 0 0 0 0 220.000 0 220.000 0 Pauschale Zuwendunge Anschaffung techn. Geräte Zuschuss Provinzial Anschaffung TLF 3000 LG Eckenhagen Anschaffung Kommandowagen Anschaffung LKW Wehnrath Anschaffung TLF 3000 LG Mittelagger Anschaffung Staffel-Kfz LG Hunsheim Anschaffung LKW GSG Br.-mühle 128.000 128.000 -72.000 22.500 -2.500 110.000 0 0 0 70.000 0 380.000 380.000 0 0 0 240.000 0 0 0 140.000 0 428.000 428.000 -72.000 22.500 -2.500 240.000 0 100.000 0 140.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 398.000 398.000 -72.000 22.500 -2.500 0 40.000 100.000 110.000 0 200.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 188.000 188.000 -72.000 22.500 -2.500 0 0 0 240.000 0 0 I1-12 Sicherheit und Ordnung I1-12-15 Gefahrenabwehr PSP 5.000005.600 PSP 5.000009.710 PSP 5.000090.600 PSP 5.000134.710 PSP 5.000169.710 PSP 5.000181.710 PSP 5.000189.710 PSP 5.000190.710 PSP 5.000191.710 Plan 2015 EUR I1-21 Schulträgeraufgaben I1-21-01 Grundschulen PSP 5.000013.710 PSP 5.000014.710 PSP 5.000015.710 PSP 5.000016.710 Plan 2016 VE EUR Plan 2017 VE EUR Plan 2018 VE EUR Ausstattung GS Denklingen Ausstattung GS Eckenhagen Ausstattung GS Hunsheinm Ausstattung GS Wildbergerhütte 56.250 10.000 2.500 2.500 2.500 2.500 0 0 0 0 0 0 46.250 10.000 2.500 2.500 2.500 2.500 0 0 0 0 0 0 46.250 10.000 2.500 2.500 2.500 2.500 0 0 0 0 0 46.250 10.000 2.500 2.500 2.500 2.500 Bewegl. Sachen GE Eckenhagen 35.000 35.000 0 0 25.000 25.000 0 0 25.000 25.000 0 0 25.000 25.000 11.250 9.250 2.000 0 0 0 11.250 9.250 2.000 0 0 0 11.250 9.250 2.000 0 0 0 11.250 9.250 2.000 Erwerb Ausstattung Bücherei 1.500 1.500 1.500 0 0 0 1.500 1.500 1.500 0 0 0 1.500 1.500 1.500 0 0 0 1.500 1.500 1.500 I1-36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe I1-36-03 Jugendarbeit PSP 5.000021.710 Ausstattung Kinderspielplätze 1.500 0 0 0 0 0 5.500 4.000 4.000 0 0 0 5.500 4.000 4.000 0 0 0 1.500 0 0 1.500 1.500 0 0 1.500 1.500 0 0 1.500 1.500 0 0 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 0 0 0 1.500 1.500 1.500 0 0 0 1.500 1.500 1.500 0 0 0 1.500 1.500 1.500 I1-21-05 I1-21-09 I1-25 Kultur I1-25-02 I1-36-04 Gesamtschulen PSP 5.000017.710 Fördermaßnahmen für Schüler PSP 5.000038.710 Ersatzbeschaffung Wartehallen PSP 5.000040.710 Bewegl. Sachen Mensa Kulturarbeit PSP 5.000132.710 Jugendeinrichtungen PSP 5.000018.710 Bewegl. Sachen Jugendzentrum I1-52 Bauen und Wohnen I1-52-09 Wohnprobleme (Asyl) PSP 5.000020.710 Ersatzbeschaffung ÜWH Asylbewerber Plan 2015 EUR I1-54 Verkehrsflächen I1-54-01 Gemeindestraßen (öffentl. Verkehrsflächen) PSP 4.000040.790 Straßenunterhaltungsprogramm PSP 5.000004.710 Erwerb Büroausstattung FB III PSP 5.000042.700 Brücke Eckenhagen/Lepperhof PSP 5.000044.700 Brücke Wildbergerhütte, Im Bruch PSP 5.000052.610 BauGB, Denklingen, Sonnenhardt PSP 5.000052.700 Ausbau Denkl. Sonnenhardt, BauGB BauGB, Endausbau Heischeid, Im Drieschgarten PSP 5.000055.610 PSP 5.000055.700 Endausbau Heischeid, Drieschgarten PSP 5.000057.610 BauGB, Heischeid, Auf dem Lehmel PSP 5.000057.700 Endausbau Heischeid, Auf dem Lehmel PSP 5.000064.610 BauGB, Straßenausbauprogramm pauschal PSP 5.000064.700 Straßenausbauprogram pauschal PSP 5.000067.700 Straßenbeleuchtung PSP 5.000102.700 Ausbau Denkl. Hardtfeld, BauGB PSP 5.000102.610 Beiträge Denkl. Hardtfeld, BauGB PSP 5.000130.700 Bachverrohrung Armenkamp, Blankenbach PSP 5.000146.700 Ausbau Eckenhagen, Zum Puhlbruch BauGB PSP 5.000146.610 BauGB-Beiträge Eckenh. Zum Puhlbruch PSP 5.000148.700 Ausbau Wildberg, Im Freien Feld BauGB PSP 5.000148.610 BauGB-Beiträge Wildberg, Im Freien Feld PSP 5.000151.700 Ausbau Hunsh., Robert-Dürbeck-Weg BauGB PSP 5.000173.700 Brücke Heikausen Brückensanierung u. -untersuchungen allgemein PSP 5.000194.700 PSP 5.000197.700 Brücke Löffelsterz I1-55 Natur u. Landsachaftsplege I1-55-06 Friedhöfe PSP 5.000068.700 PSP 5.000070.700 PSP 5.000071.700 I1-56 Umweltschutz I1-56-02 Umweltmanagement PSP 5.000022.780 PSP 5.000023.710 Plan 2016 VE EUR Plan 2017 VE EUR Plan 2018 VE EUR 209.000 209.000 100.000 4.000 10.000 50.000 0 0 0 0 0 0 0 0 10.000 0 0 0 10.000 0 5.000 0 0 0 0 20.000 515.000 515.000 0 0 0 55.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 90.000 0 245.000 0 0 0 0 125.000 1.284.100 1.284.100 750.000 4.000 180.000 55.000 0 0 0 7.500 0 5.000 -270.000 300.000 10.000 0 0 0 90.000 -89.100 245.000 -218.700 10.400 50.000 30.000 125.000 355.000 355.000 0 0 0 355.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.278.200 1.278.200 500.000 4.000 0 355.000 0 10.000 -44.900 42.500 -20.700 20.000 -270.000 300.000 0 7.500 0 60.000 0 -10.900 0 -24.300 0 170.000 180.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 896.500 896.500 550.000 4.000 0 0 -36.000 50.000 0 0 0 0 -270.000 300.000 0 52.500 -54.000 0 0 0 0 0 0 0 300.000 0 Errichtung von Urnenwänden Ausbau Friedhofswegen an Steilstrecken Erneuerung Zaunanlagen Friedhöfe 10.000 10.000 10.000 0 0 0 0 0 0 0 25.000 25.000 20.000 0 5.000 0 0 0 0 0 10.000 10.000 10.000 0 0 0 0 0 0 0 20.000 20.000 10.000 5.000 5.000 Ökologische Ausgleichsmaßahmen Grunderwerb Ökokonto 25.000 25.000 10.000 15.000 0 0 0 0 30.000 30.000 15.000 15.000 0 0 0 0 30.000 30.000 15.000 15.000 0 0 0 0 30.000 30.000 15.000 15.000 Plan 2015 EUR I1-57 Wirtschaft und Touristik I1-57-01 Wirtschaftsförderung PSP 5.000076.700 Wirtschaftsförderungsmaßnahmen PSP 5.000107.710 Grunderwerb allgemein PSP 5.000115.620 Verkauf Gewerbeflächen I1-57-02 Tourismus PSP 5.000120.710 PSP 5.000161.700 Erwerb Ausstattung Kurverwaltung Beleuchtung Kurpark I1-61 Allg. Finanzwirtschaft I1-61-02 Sonstige allgemeinene Finanzwirtschaft PSP 5.000050.600 Investitionspauschale PSP 5.000051.600 LZ Schulpauschale PSP 5.000053.600 LZ Sportstättenpauschale PSP 5.000087.730 KVR-Fonds PSP 5.000196.600 Inkusionspauschale Plan 2016 EUR VE Plan 2017 EUR VE Plan 2018 EUR VE -708.300 -716.500 5.000 1.000 -722.500 0 0 0 0 0 -85.800 -94.000 5.000 1.000 -100.000 0 0 0 0 0 -240.800 -244.000 5.000 1.000 -250.000 0 0 0 0 0 -90.800 -94.000 5.000 1.000 -100.000 8.200 6.000 2.200 0 0 0 8.200 6.000 2.200 0 0 0 3.200 1.000 2.200 0 0 0 3.200 1.000 2.200 -1.649.421 -1.649.421 -1.099.415 -484.360 -51.600 13.000 -27.046 0 0 0 0 0 0 0 -1.644.900 -1.644.900 -1.100.000 -480.000 -51.000 13.100 -27.000 0 0 0 0 0 0 0 -1.644.800 -1.644.800 -1.100.000 -480.000 -51.000 13.200 -27.000 0 0 0 0 0 0 0 -1.644.700 -1.644.700 -1.100.000 -480.000 -51.000 13.300 -27.000 Plan 2015 EUR Plan 2016 EUR Plan 2017 EUR Plan 2018 EUR Investitionsprogramm 2015 - 2018 499.959 2.248.580 2.047.280 2.131.680 konsumtive Ausgaben Schulpauschale konsumtiver Anteil Förderschule Straßenunterhaltungsprogramm Ökologische Ausgleichsmaßnahmen Rückflüsse aus Wohnungsbauförderungsdarlehen 30.000 12.000 -100.000 -10.000 -3.580 30.000 12.000 -750.000 -15.000 -3.580 30.000 12.000 -500.000 -15.000 -3.580 30.000 12.000 -550.000 -15.000 -3.580 Kreditbedarf Tilgungsrate (ohne Beteiligung AggerEnergie) 428.379 -628.450 1.522.000 -688.700 1.570.700 -753.950 1.605.100 -789.200 Netto-Neuverschuldung 0 833.300 816.750 815.900 8.2 Kreditfinanzierung und Schuldenentwicklung Zum Ausgleich der Deckungslücke zwischen Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind folgende Kreditaufnahmen im Planungszeitraum 2015 bis 2018 vorgesehen: HH-Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Kreditaufnahme 2.011.906 4.838.544 7.576.140 428.379 1.522.000 1.570.700 1.605.100 Tilgung 571.943 705.790 646.900 758.450 818.700 883.950 1.099.200 Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 17.12.1985 zur Vermeidung einer Nettoneuverschuldung wurde zugunsten der Finanzierung des Gebäudesanierungsprogramms mit Beschluss vom 14.12.2009 (Vorlage 2009/41) aufgehoben. Die Tilgungsleistungen sind im NKF-Haushalt aus der laufenden Liquidität zu zahlen. Um diese Liquidität zu erzeugen ist es notwendig, die im Ergebnisplan ausgewiesenen Abschreibungen durch entsprechende Erträge zu erwirtschaften. Geschieht dies nicht, werden die Tilgungsleistungen unweigerlich zu Kassenkreditaufnahmen führen, weil die Zahlungsmittelbestände nicht ausreichen. Der Schuldendienst (ohne Kassenkredite) des gemeindlichen Haushaltes zeigt folgende Entwicklung: Jahr Zinsen / € Tilgung / € Insgesamt in Euro 1999 759.191 2000 682.669 2001 650.764 2002 548.178 2003 580.609 2004 534.677 2005 524.199 2006 495.817 2007 487.986 2008 466.758 2009 485.596 2010 414.152 2011 397.560 2012 396.863 2013 *) 412.622 2014 **) 448.007 2015 519.000 2016 517.000 2017 523.000 2018 529.000 *) Ergebnis **) Haushaltsansatz 939.322 935.344 891.450 718.530 708.350 723.030 802.455 1.797.499 974.753 883.233 490.150 506.725 536.971 571.943 705.790 646.900 758.450 818.700 883.950 1.099.200 1.698.513 1.618.013 1.542.214 1.302.708 1.288.959 1.257.707 1.326.654 2.293.316 1.462.739 1.349.991 975.746 920.877 934.531 968.806 1.118.412 1.094.907 1.273.450 1.329.700 1.406.950 1.630.200 Die Schuldenentwicklung wird nachfolgend dargestellt. Entwicklung der Schuldenstände in Euro 1985 22.591 TEUR 2003 12.124 TEUR 2009 8.973 TEUR 1989 18.269 TEUR 2004 11.502 TEUR 2010 8.901 TEUR 1990 a) 14.296 TEUR 2005 10.796 TEUR 2011 8.364 TEUR 1997 b) 12.711 TEUR 2006 10.121 TEUR 2012 9.804 TEUR 1998 12.051 TEUR 2007 10.342 TEUR 2013 13.926 TEUR 2000 10.840 TEUR 2008 9.464 TEUR 2014 Plan TEUR Schuldenstand am 01.01. Neuaufnahmen Tilgung davon Haushaltseinnahmerest bzw. Realisierung Schuldenstand am 31.12. (Ist) 13.926 7.576 647 c) 3.177 24.032 2015 Plan TEUR 2016 Plan TEUR 2017 Plan TEUR 2018 Plan TEUR 24.032 428 758 23.702 1.522 819 24.405 1.571 884 25.092 1.605 1.099 23.702 24.405 25.092 25.598 Erläuterungen: a) Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ zum 01.01.1990 (5.577 TEuro) Auslagerung der Schulden. b) Eigenbetrieb Kurverwaltung zum 01.01.1997 (67 TEuro) Auslagerung der Schulden. c) Haushaltseinnahmerest 2013 3.177 TEUR Übersicht über die Schuldenentwicklung in Tausend Euro 30.000 24.032 23.702 24.405 25.092 25.598 25.000 20.000 13.926 15.000 8.973 8.901 10.000 9.804 8.364 5.000 0 2009 2010 2011 2012 2013 gem. Haushalt 2014 2015 2016 2017 2018 8.3 Entwicklung der Kassenlage Durch die stark gesunkenen Steuereinnahmen, vor allem im Bereich der Gewerbesteuer, konnten die Ausgaben im Jahr 2014 nicht aufgefangen werden. Auch im Jahr 2014 führen die hohen Investitionsauszahlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt die Aufnahme eines Kredites erfordern, zu dem erhöhten Bedarf im Bereich des Kassenkredites. Kassenkreditzinsen in Höhe von 110.000 Euro sind in der Produktgruppe 1.11.09 "Finanzmanagement" für das Jahr 2015 eingeplant. In § 5 der Haushaltssatzung wird für das Jahr 2015 der Höchstbetrag für die Kassenkredite mit 21,0 Mio. Euro festgesetzt. Entwicklung der Kassenlage im Jahr 2014: Kontostand bei Datum 31.01.2014 28.02.2014 31.03.2014 30.04.2014 30.05.2014 30.06.2014 31.07.2014 29.08.2014 30.09.2014 31.10.2014 28.11.2014 30.12.2014 Kreissparkasse Köln EUR 34.862,23 56.149,28 81.619,60 106.422,28 -14.492,01 108.649,94 -1.928,17 406.646,32 88.242,62 26.893,32 12.899,00 19.384,80 Volksbank Oberberg EUR 21.140,19 27.323,11 27.485,77 30.562,08 17.468,95 22.798,44 46.795,82 13.363,33 84.430,75 20.440,82 26.190,10 2.714,35 Postbank EUR 2.969,01 16.398,79 3.269,45 801,69 1.195,16 6.930,32 2.170,42 4.759,93 12.376,90 10.322,29 3.150,97 15.797,43 Kassenbestand der Konten (+)Festgeldanlage (-) Kassenkredit EUR EUR 58.971,43 99.871,18 112.374,82 137.786,05 4.172,10 138.378,70 47.038,07 424.769,58 185.050,27 57.656,43 42.240,07 37.896,58 -8.400.000,00 -6.800.000,00 -8.700.000,00 -9.350.000,00 -8.300.000,00 -10.250.000,00 -11.550.000,00 -10.400.000,00 -11.950.000,00 -12.550.000,00 -11.200.000,00 -12.050.000,00 Kassenbestand incl. Festgeld bzw. Kredit EUR -8.341.028,57 -6.700.128,82 -8.587.625,18 -9.212.213,95 -8.295.827,90 -10.111.621,30 -11.502.961,93 -9.975.230,42 -11.764.949,73 -12.492.343,57 -11.157.759,93 -12.012.103,42 -4.000 -6.000 -8.000 -10.000 -12.000 -14.000 Gesamtkassenbestand (+)Festgeldanlage (-) Kassenkredit 30. Dez 28. Nov 31. Okt 30. Sep 29. Aug 31. Jul 30. Jun 30. Mai 30. Apr 31. Mrz -2.000 28. Feb 0 31. Jan Tausende Entwicklung der Kassenlage 2014 8.4 Zuweisungen und Zuschüsse Investitionspauschale Zur pauschalen Förderung investiver Maßnahmen im Jahr 2014 stellte das Land NRW den Gemeinden rund 713,0 Mio. Euro (2013 592,9 Mio. Euro) zur Verfügung. Gegenüber dem Vorjahr kam es zu einer Erhöhung von 120,1 Mio. Euro oder 20,26 v.H. Übersicht Investitionspauschale Ergebnis 2013 / € 884.314 Veränderung Ansatz 2014 / € Ansatz 2015 / € 1.037.434 1.099.416 + 153.120 + 61.982 Die Schulpauschale wird im Finanzplan im investiven Produkt 5.000051.600 "LZ Schulpauschale" vereinnahmt und zuerst für investive Zwecke verwendet. Die Förderung wird in die Anlagenbuchhaltung anlagebezogen als Sonderposten abgerechnet und nach der Nutzungsdauer periodisch ergebniswirksam als Ertrag aufgelöst. Im Jahresabschluss wird der noch verbleibende Betrag in der Produktgruppe 1.61.01 „Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen“ vereinnahmt, um die konsumtiven Aufwendungen mitzufinanzieren. Verwendung der Schulpauschale: Jahr Pausch. gesamt Verwendungszweck Investiv KonsumSondertiv schule Verbindlichkeit 31.12. Vorjahre: 340.707 Schulpauschale / Bildungspauschale RE 2010 468.044 197.105 137.801 11.432 462.413 Nach dem GfG 2014 wurde die im Jahr 2002 eingeführte Schulpauschale, die seit 2008 zur Schul- / Bildungspauschale auch für die frühkindliche Bildung fortentwickelt wurde, so wie im Jahr 2013 mit 600 Mio. Euro ausgestattet. Durch die Einführung der Schulpauschale wurde die finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen gestärkt. Die Mittel der Schulpauschale können von den Gemeinden im Rahmen des Schulverwaltungsgesetzes für den Bau, die Modernisierung, die Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Sie soll auch für Investitionen in frühkindliche Bildung verwendet werden. Die Gemeinde Reichshof wird eine Schulpauschale in Höhe von 484.360 Euro erhalten. RE 2011 462.371 269.462 0 11.328 643.993 RE 2012 466.761 442.104 9.129 10.357 649.164 RE 2013 473.373 1.063.191 30.388 9.792 19.166 2014 473.648 431.648 30.000 12.000 0 2015 484.360 442.360 30.000 12.000 0 2016 480.000 438.000 30.000 12.000 0 2017 480.000 438.000 30.000 12.000 0 2018 480.000 438.000 30.000 12.000 0 Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an schulisch genutzten Objekten *) Verwendung der Schulpauschale 2015 Grundschule Denklingen Ausstattung 2.500 Euro Grundschule Eckenhagen Ausstattung 2.500 Euro Grundschule Hunsheim Ausstattung 2.500 Euro Grundschule Wildbergerhütte Ausstattung Gesamtschule Eckenhagen Ausstattung Mensabetrieb GS Eckenhagen Ausstattung Schulpauschale investiv 2.500 Euro 35.000 Euro 2.000 Euro Den baulichen Unterhaltungsaufwendungen steht keine Mitfinanzierung aus der Schulpauschale gegenüber, da diese Geldmittel in die Investitionsmaßnahmen "Energetische Gebäudesanierung Schulzentrum Eckenhagen" fließen. Die Schulpauschale beträgt insgesamt 484 TEuro im Jahr 2015. Der ergebniswirksame Anteil der Schulpauschale in Höhe von 30 TEuro für Miete und Unterhaltungszuschuss Kunstrasenplätze in Eckenhagen, Brüchermühle und Wildbergerhütte wird in PG 1.42.01 „Sportstätten“ (Investitionsprojekt 5.000051.600) vereinnahmt und ergebniswirksam im Jahr der Einzahlung aufgelöst. Von der Schulpauschale werden rund 442 TEuro für investive Maßnahmen verwendet. Dem Förderschulzweckverband (PG 1.21.06) werden 12 TEuro zur Verfügung gestellt. 47.000 Euro *) sh. auch unter Kap. 5.2 Bauliche Unterhaltung an Schulen Darüber hinaus werden für die Umsetzung des Gebäudesanierungsprogramms an den Schulen in den Jahren 2015 und 2016 investive Mittel der Schulpauschale i.H.v. rd. 395.000 Euro pro Jahr eingesetzt. Welches (Schul-)Gebäude ab dem Jahr 2017 saniert wird, ist noch nicht entschieden. Die Schulpauschale (konsumtiv: 42.000 Euro) könnte auch für die Kostenarten: 523100 bauliche Unterhaltung 523110 Aufwendungen für Wartung Gebäudetechnik 523300 Unterhaltung der Maschinen und techn. Anlagen 523500 Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen 523600 Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung 524100 Schülerbeförderungskosten 549300 Aufwendungen für Festwerte verwendet werden. Sportpauschale Die pauschale Zuweisung ist von den Gemeinden für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung, Modernisierung und den Erwerb von Sportstätten einzusetzen. Die Verteilung erfolgt nach der Einwohnerzahl. Nach dem GFG erhält die Gemeinde Reichshof 2015 einen Betrag von 51.599,00 Euro. Die Sportpauschale kann zur Mitfinanzierung der Sanierungsaufwendungen an Sporthallen und Hallenbädern herangezogen werden. Die Bäder dienen neben dem Schulschwimmen ebenfalls dem Vereinssport. Nicht verbrauchte Anteile der Sportpauschale werden für spätere Sanierungsmaßnahmen im Jahresabschluss in die Verbindlichkeiten eingestellt und später bei Bedarf für notwendige Maßnahmen eingesetzt. Die Sportpauschale 2013 in Höhe von insgesamt 52.666,00 Euro wurde als Verbindlichkeit (Kto. 374320) eingestellt. Im Jahr 2013 wurden für die Finanzierungszuschüsse der Sportvereine 18.740,00 Euro entnommen. Stand Ende 2013: 87.589,97 Euro 9. Haushaltsvermerke zur Ausführung des Haushaltsplanes Budgetierung Im neuen Haushaltswesen werden die Budgets im Bereich der Teilergebnispläne auf Produktebene und Kostenstellenebene gebildet. Investive Maßnahmen werden auf der Ebene der Investitionsprojekte budgetiert. Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen (VE) Zur flexiblen Bewirtschaftung der Investitionsmaßnahmen können einzelne VE auch für andere Investitionen für die eine VE vorgesehen war in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist es in begründeten Einzelfällen auch möglich, VE für Investitionen in Anspruch zu nehmen, für die keine VE veranschlagt war. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der VE darf nicht überschritten werden. In den o.a. Budgets sind nicht enthalten: Personalaufwendungen, Rückstellungen für Personal, Versorgungsaufwendungen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen und Wertberichtungen. Diese Aufwandsarten werden einzeln betrachtet jeweils zu einem Budget zusammengefasst. Übertragbarkeit von eingesparten Budgetmitteln Zweckbindungen von Einnahmen Die näheren Bestimmungen zum Verfahren bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen regelt § 7 der Haushaltssatzung. Haushaltsüberschreitungen liegen bei notwendigen Budgetveränderungen innerhalb einer Produktgruppe im Ergebnisplan und Finanzplan nicht vor. Mehrerträge / -einzahlungen aus der Abwicklung von Schadensfällen berechtigen zu Mehraufwendungen / -auszahlungen zur Beseitigung der Folgen des Schadensereignisses. Mehrerträge / -einzahlungen aus pauschalierten Zuweisungen für besondere Bedarfssituationen, Zuschüsse, Zuweisungen, Spenden und sonstige Leistungen Dritter berechtigen zu Mehraufwendungen / -auszahlungen im jeweiligen Produktbereich bzw. für Investitionsprojekte. Deckungsringe Gleichartige Kostenstellen, die von einer Abteilung bewirtschaftet werden, sind in Deckungsringen (Budget) auf einem Produkt zusammengefasst. Eine Mittelübertragung der eingesparten Mittel der Budgets in Teilergebnisplänen mit begründetem Antrag ist möglich. Die Entscheidung zur Mittelübertragung obliegt dem Kämmerer. Überschreitung von Budgetermächtigungen oder Einzelpositionen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen aus der Verrechnung interner Leistungsbeziehungen stellen keine Haushaltsüberschreitung gemäß § 83 GO dar. Sperrvermerke Alle mit Zweckzuwendungen finanzierten Aufwendungen / Auszahlungen bleiben bis zur Bewilligung der entsprechenden Zweckzuwendung bzw. Freigabe durch den Kämmerer gesperrt. Ergebnisplan 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungserträge + Kostenerstattungen u. Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge + Aktivierte Eigenleistungen +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 u. 17) 19 20 21 22 + Finanzerträge - Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Finanzergebnis (= Zeilen 19 u. 20) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 u. 21) 23 + Außerordentliche Erträge Ansatz 10. Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes: Pos. 1: Steuern sind nach dem Kommunalabgabengesetz NW Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (z.B. einer Gemeinde) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zu den Steuern zählen die Grundsteuern A+B, die Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie die Anteile an der Einkommensund Umsatzsteuer einschl. des Familienleistungsausgleiches. Pos. 2: Zuwendungen und Umlagen sind Übertragungen/Finanzhilfen innerhalb des öffentlichen Bereiches (Bund/Land/Kommunen). Abgebildet werden hier die Schlüsselzuweisungen und verschiedene Bedarfszuweisungen, u.a. die Kurortepauschale sowie die Auflösungserträge der Sonderposten für Zuweisungen und Zuwendungen. Pos. 3: Transfererträge sind Erträge, denen keine konkreten Gegenleistungen gegenüberstehen. Im Regelfall sind dies Sozialleistungen. Bei den Erträgen handelt es sich um Kostenerstattungen. Pos. 4: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind Gebühren, die für die Inanspruchnahme einer Verwaltungsleistung (Verwaltungsgebühr) oder für die Benutzung einer Einrichtung (Benutzungsgebühr) erhoben werden. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind auch die Auflösungserträge aus Sonderposten für Beiträge (BauGB/KAG). 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 u. 24) Pos. 5: Hierunter fallen Erträge Verpachtungen und Eintrittsgelder. aus Verkäufen, Vermietungen, 26 = Jahresergebnis (= Zeilen 22 u. 25) Pos. 6: Zu den Kostenerstattungen zählen die Beihilfen des Bundes oder Landes z.B. für Wahlen, Feuerwehrlehrgänge oder die Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern. Pos. 7: Sonstige Erträge sind alle anderen Erträge, die nicht speziell unter den v.g. Ertragspositionen erfasst werden. Pos. 8: Aktivierte Eigenleistungen sind Gegenpositionen zu Aufwendungen zur Erstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen Herstellungskosten darstellen, wie z.B. Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude. Pos. 9: Erhöhungen bzw. Verminderungen des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen im Vergleich zum Vorjahr. Pos. 16: Sonstige ordentliche Aufwendungen sind alle anderen Aufwendungen, die nicht speziell unter den v.g. Aufwandspositionen erfasst werden. Pos. 17: Addition der Pos. 11 bis 16. Pos. 19: Zu den Finanzerträgen zählen Erträge aus Beteiligungen und Zinsen. Pos. 20: Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten sind hier auszuweisen. Pos. 10: Addition der Pos. 1 bis 9. Pos. 11: Alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Aufwendungen für das aktive Personal und Aufwendungen aufgrund von sonstigen arbeitnehmerähnlichen Vertragsformen. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind hier nicht aufzuführen. Pos. 12: Unter Versorgungsaufwendungen sind in erster Linie die Beihilfen und die Zuführung zum Pensionsfonds zu verstehen. Pos. 13: Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen, die mit dem Verwaltungshandeln, also dem Betriebszweck, zu tun haben. Dazu gehört die Unterhaltung, Reparatur und Bewirtschaftung des Anlagevermögens. Pos. 14: Die Abschreibungen stellen den Werteverzehr bzw. den Ressourcenverbrauch des Anlagevermögens dar. Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear auf die Nutzungsdauer des angeschafften oder hergestellten Anlagegutes verteilt. Pos. 15: Transferaufwendungen stehen keine konkreten Gegenleistungen gegenüberstehen. Im Regelfall sind dies Sozialleistungen und Subventionen. Pos. 24: Außerordentliche Aufwendungen sind seltene und ungewöhnliche Vorgänge von wesentlicher Bedeutung für die individuellen Gegebenheiten der Kommune. Erläuterungen zu den Positionen des Finanzplanes: Finanzplan 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Sonstige Transferzahlungen + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen/Kostenumlagen + Sonstige Einzahlungen + Zinsen und ähnliche Einzahlungen = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 14 15 16 - Zinsen und ähnliche Auszahlungen - Transferzahlungen - sonstige Auszahlungen = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 9 u. 16) 18 + Investitionszuwendungen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten 22 + sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Ansatz 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken/Gebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 - Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen 29 - sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 23 u. 30) 32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (= Zeilen 17 u. 31) 33 + Aufnahme von Krediten für Investitionen 34 - Tilgung von Krediten für Investitionen 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 36 = Änderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln (= Zeilen 32 u. 35) 37 + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln 38 = LIQUIDE MITTEL (= Zeilen 36 u. 37) Pos. 1: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 1) Pos. 2: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 2) Erfassung von Zuweisungen und Zuschüssen, die nicht für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen sind. Zuschüsse und Zuweisungen für Investitionen siehe Pos. 18. Auszahlungen für Finanzanlagen, aktivierbare Zuwendungen und sonstige Investitionen dargestellt. Pos. 3 bis 7: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 3 bis 7) Pos. 8: Hierunter fallen Einzahlungen aus Wertpapieren Gewinnanteilszahlungen aus Beteiligungen sowie Zinsen Darlehensrückflüsse. und und Pos. 9: Addition der Pos. 1 bis 8. Pos. 10: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 11) Eine Besonderheit besteht jedoch darin, dass in der Finanzrechnung die zahlungsunwirksamen Pensionsrückstellungen nicht enthalten sind. Pos. 11 bis 12: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 12 bis 13) Pos. 13: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 20) Pos. 14 bis 15: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 15 bis 16) Pos. 16: Addition der Pos. 10 bis 15. Pos. 18: Erfassung von Zuweisungen und Zuschüssen die für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen sind. Pos. 19 bis 21: Hier wird der Zahlungsfluss aus Veräußerungen von Grundstücken, Gebäuden und beweglichen Sachen sowie die Einzahlungen aus Finanzanlagen und Beiträgen dargestellt. Pos. 22: Sonstige Investitionseinzahlungen, die nicht speziell unter den v.g. Pos. 18 bis 21 erfasst werden. Pos. 23: Addition der Pos. 18 bis 22. Pos. 24 bis 29: Hier wird der Zahlungsabfluss für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden, Baumaßnahmen und beweglichen Sachen sowie Pos. 30: Addition der Pos. 24 bis 29. Pos. 33: Die Position enthält alle Aufnahmen von Krediten, unabhängig von der Laufzeit und dem konkreten Verwendungszweck. Unterjährige Prolongationen erhöhen das Einzahlungsvolumen. Pos. 34: Hier werden alle Auszahlungen für die Rückführung von Krediten erfasst. Pos. 37: Die Position wird aus der Bilanz entnommen und entspricht dem Schlussbestand an finanziellen Mitteln in der Bilanz des Vorjahres.
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