vorbericht-2015. pdf

Gemeinde Reichshof
Haushalt 2015
Inhaltsübersicht
Haushaltssatzung Statistische Angaben Organigramm Vorbericht 1. Die drei Säulen des doppischen Rechnungswesens im Neue Kommunale Finanzmanagements (NKF) in Reichshof seit dem 01.01.2005 1.1 Schemazeichnung 1.2 Bestandteile der Planung und Rechnungslegung im NKF 1.3 Wesentliche Komponenten des NKF 1.4 Auswirkungen und Zielsetzungen 1.5 Kennzahlenspiegel 2. Schlussbilanz 3. Haushaltsentwicklung / Haushalts‐ ausgleich im NKF 3.1 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals 3.2 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2012 3.3 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2013 3.4 Zusammenfassung Haushaltsjahr 2014 Seite
6‐9
10‐13
14
16‐23
16
16‐17
17‐19
19
20‐23
24‐29
30‐39
31
32
32
32‐39
4. Erträge des Ergebnisplanes 4.1 Steuern und ähnliche Abgaben 4.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4.3 Öffentlich‐rechtliche Leistungsentgelte 4.4 Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.5 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen 4.6 Sonstige ordentliche Erträge 5. Aufwendungen des Ergebnisplanes 5.1 Personal‐ und Versorgungsaufwendungen 5.2 Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5.3 Abschreibungen 5.4 Transferaufwendungen 5.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen 6. Finanzerträge / Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.1 Finanzerträge 6.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7. Interne Leistungsbeziehungen 7.1 Kosten‐ und Leistungsrechnung 7.2 Verrechnungssystem der Gemeinde Reichshof 40‐59 40‐46 47‐52 53‐54 55 56‐57 58‐59 60‐82 60‐64 65‐72 73‐74 75‐79 80‐82 83‐84 83 83‐84 85‐93 85‐86 87‐93 8. Finanzplan 8.1 Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, Investitionsprogramm 8.2 Kreditfinanzierung und Schuldenentwicklung 8.3 Entwicklung der Kassenlage 8.4 Zuweisungen und Zuschüsse 9. Haushaltsvermerke 10. Erläuterungen zu den Positionen der Ergebnisrechnung und Finanzrechnung 94‐106
94‐98
99‐101
102‐103
104‐106
107
108‐111
Haushaltssatzung
und
Haushaltsplan
Haushaltsjahr 2015
Entwicklung der Einwohner in der Gemeinde Reichshof
4
0
6
8
6
.7
0
Ze
18.500
18.000
17.500
0
20
2
03
0
2
0
20
4
0
20
5
06
0
2
0
20
7
08
0
2
Jahr
0
20
9
1
20
0
1
20
1
8
.6
8
18
ns
u
19.000
5
.7
6
s
18
18
19.500
.8
55
19
.5
2
19
19
.8
4
.9
4
19
20
.0
1
4
.1
7
20
20
.2
3
.1
4
20
.9
7
19
20.000
1
20.500
2
2
21.000
1
20
2
1
20
3
Haushaltssatzung der
Gemeinde Reichshof
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), hat der Rat der Gemeinde Reichshof mit Beschluss vom 08.
Juni 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Fehlbedarf
-34.925.205 EUR
37.146.264 EUR
2.221.059 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
-32.618.186 EUR
33.825.526 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
-2.594.421 EUR
2.984.380 EUR
festgesetzt.
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
-9.648.549 EUR
10.253.450 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 428.379 EURO festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird
auf 7.250.000 EURO festgesetzt.
§4
Die Verringerung der allgemeine Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2.221.059 EURO
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 21.000.000 EURO festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
320 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
530 v.H.
2. Gewerbesteuer auf
465 v.H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2024 wieder hergestellt. Die im Haushaltssicherungskonzept
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§8
1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von mehr als 26.000 EURO sind im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW als erheblich
anzusehen und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gemeinderates.
2. Als erheblicher Jahresfehlbetrag im Sinne des § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO NW ist ein zu erwartender Fehlbetrag von mehr als 500.000 EURO
anzusehen.
Die gleiche Grenze findet Anwendung für die Beurteilung einer erheblichen Aufwands- oder Auszahlungssteigerung gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 2 GO
NW.
3. Als geringfügige Investitionen nach dem Wortlaut des § 81 Abs. 3 Nr. 1 GO NW sind solche anzusehen, die einen Betrag von 26.000 EURO
nicht überschreiten.
4. Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten die Beschaffungen geringwertiger
Wirtschaftsgüter. Alle anderen Investitionen werden im Nachweis einzelner Investitionen separat ausgewiesen.
5. a) Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungsgruppe nicht
mehr besetzt werden.
b) Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, sind freiwerdende Stellen dieser Besoldungsgruppe in Stellen
niedrigerer Besoldungsgruppen oder Beschäftigtenstellen umzuwandeln.
6. a) Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen im konsumtiven Bereich sind übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden
Haushaltsjahres verfügbar. Werden sie übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltplan des folgenden Jahres.
b) Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen
wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die
Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar.
aufgestellt:
bestätigt:
Denklingen, den 28.04.2015
Denklingen, den 27.04.2015
Im Auftrag
- Dresbach -
- Gennies -
Gemeindekämmerer
Bürgermeister
STATISTISCHE
ANGABEN
Strukturdaten und sonstige haushaltswirtschaftlich relevante Daten:
A. Allgemeine Daten
1970
Volkszählung
15.063
31.12.1987 Volkszählung
31.12.1990
31.12.1995
31.12.1996
31.12.1997
31.12.1998
31.12.1999
31.12.2000
31.12.2001
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2004
31.12.2005
31.12.2007
31.12.2008
15.440
16.656
18.385
18.623
18.876
19.149
19.368
Fläche (qkm)
Einwohnerdichte (E/qkm)
19.611
19.885
19.971
20.142
20.232
20.174
19.946
19.840
31.12.2009
31.12.2010
30.06.2011
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
19.708
19.526
19.530
18.885
18.765
18.688
114,60
163
B. Einrichtungen der Infrastruktur und Daseinsfürsorge
Eigene Feuerwehrgerätehäuser
Angemietete Feuerwehrgerätehäuser
8
1
Anzahl der Grundschulen
Anzahl der Gesamtschulen
4
1
33 Klassen
42 Klassen
*Die Gesamtschülerzahlen sind inklusive der differenzierten Oberstufe (Kurssystem).
704 Schüler
*1.186 Schüler
Gemeinde
Einrichtungen
* Skigebiet
* gemeindliche Museen in der Kurverwaltung
* Schulbüchereien
* gemeindliche Kindergärten
* Kindergärten sonstiger Träger
* gemeindliche Kinderspielplätze
* gemeindliche Bolzplätze
* gemeindliche Sport- und Turnhallen ( im Zusammenhang mit Schulen)
* 2-fach Turnhalle
* 2-fach Turnhalle
* gemeindliche Sportplätze
* Hallenbäder (im Zusammenhang mit Schulen)
* geschlossene Parkanlagen
* monte mare Freizeitbad (Betreibergesellschaft)
* gemeindliche Büchereien
* Kunstkabinett Hespert
* Kurpark Eckenhagen
Straßen / Wege / Brücken
* Gemeindestraßen und – wege (ohne Kur- und Wanderwege)
* Wirtschaftswege
* Anzahl der zu unterhaltenden Brücken
Wohnhäuser / Übergangswohnheime
Übergangswohnheime
* Asylbewerber
* Notunterkünfte
1
2
1
0
11
15
1
3
1
1
4
2
2
1
1
1
1
Plätze
Plätze
0
535
Zuschauerplätze
200
Stadion
1
Medienbestand
10.473
279 km
810 km
46
Insgesamt 7
6
1 Doppelhaus
Friedhöfe
* gemeindliche Friedhöfe
* Friedhöfe sonstiger Träger
8
4
Leichenhallen
Leichenhallen
Gemeindewasserwerk
* Öffentliche Wasserleitungen
* Anzahl der Hausanschlüsse
Frischwassergebühren 2015
* Wasserbezug zuzügl. Mehrwertsteuer
* Grundgebühr zuzügl. Mehrwertsteuer
282 km
5.562
1,42 EUR / cbm
9,25 EUR / Monat
Wasseranschlussbeitrag 2014 / 2015
* zuzüglich Mehrwertsteuer
Gemeindewerk Abwasserbeseitigung
* Öffentliche Abwasserleitungen (Schmutz-, Misch- und Regenwasser)
* gemeindlichen Abwasserpumpstationen
* gemeindlichen Regenklärbecken
* gemeindlichen Regenüberlaufe
* gemeindlichen Regenrückhaltebecken
* gemeindlichen Nachblasstationen
Abwasserentsorgungsgebühren
* Verbrauchsgebühr Kanal Vollanschluss
* Verbrauchsgebühr Kanal Teilanschluss, nur Schmutzwasser ohne Regenwasser
* Verbrauchsgebühr Kanal Vollanschluss - Verbandsmitglieder * Verbrauchsgebühr Kanal Teilanschluss, nur Schmutzwasser ohne Regenwasser -Verbandsmitglieder* Verbrauchsgebühr Kanal Teilanschluss mit Klärschlammbeseitigung
* Verbrauchsgebühr Entleerung Abflussloser Gruben
* Verbrauchsgebühr Klärschlammabfuhr - mit Abwasserabgabe * Verbrauchsgebühr Vollbiologische Kleinkläranlage
* Klärschlammabfuhr (KSA) - pro Abfuhr * Niederschlagswassergebühr
* Niederschlagswassergebühr Verbandsmitglieder
* Kanalanschlußbeitrag (ab 01.09.1990)
1,12 EUR / qm
282 km
9
3
8
10
2
2014 / 2015
4,76 EUR/cbm
4,76 EUR/cbm
2,37 EUR/cbm
2,37 EUR/cbm
4,35 EUR/cbm
9,81 EUR/cbm
2,64 EUR/cbm
1,07 EUR/cbm
78,31 EUR
0,72 EUR/qm
0,51 EUR/qm
6,14 EUR/qm
4
1
Abfallentsorgungsgebühren 2015
Aufgabenwahrnehmung durch BAV, Engelskirchen seit 01.01.2006
vierwöchentliche Entleerung
MGB
MGB
MGB
MGB
MGB
MGB
BIO
BIO
BIO
80 l grau
120 l grau
240 l grau
360 l grau
1.100 l grau
1.100 l grau wöchentlich
80 l
120 l
240 l
private Haushalte
Restabfallbehälter Gewerbe
EURO
EURO
121,60
182,40
364,80
547,20
1.672,00
3.740,00
54,40
81,60
163,20
87,20
130,80
261,60
392,40
1.199,00
3.355,00
54,40
81,60
163,20
Hundesteuer 2015
bei 1 Hund / sog. Kampfhund
bei 2 Hunden / sog. Kampfhund
bei 3 oder mehr Hunden / sog. Kampfhund
84 EUR
je Hund 124 EUR
je Hund 156 EUR
Zweitwohnungssteuer 2014 / 2015
Steuersatz des Mietwertes
Hebesatz
2014
2015
10 v.H.
533 v.H.
10 v.H.
541 v.H.
Straßenreinigungsgebühren 2014
Kehrdienst
Winterdienst
EURO / m
0,66
0,85
Kampfhunde
je Hund 700 EUR
je Hund 900 EUR
je Hund 1.050 EUR
Stand: 01.03.2015
Dienstleistungsunternehmen Gemeinde Reichshof
Rat
BGW GmbH
Bürgermeister
Rüdiger Gennies
Allgemeiner Vertreter:
Thomas Roos
Personalrat
Vorsitzende: Heyka Krämer
Bau-, Grundstücksu. Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer
BM Rüdiger Gennies
Thomas Roos
Leitung:
Silvia Schmidt
Fachbereich I
Leitung: BM Rüdiger Gennies
Vertretung:
Zuständige/r Abteilungsleiter/in
Büro des Bürgermeisters
I/10 Ratsbüro
Leitung: Jürgen Seynsche
Pers. Referent des Bürgermeisters
Datenschutzbeauftragter
Wirtschaftsförderung, Ratsangelegenheiten,
Komm. Verfassungsrecht,
Zentrale Vergabestelle, Öffentlichkeitsarbeit
Ehrungen, Sekretariat
I/12 Gleichstellungsbeauftragte
Iris Schicht
I/15 Kurverwaltung
Leitung: Katja Wonneberger
Tourismus, Kurwesen, Freizeitaktivitäten
Fachbereich III
Fachbereich II
Leitung: Thomas Roos
Leitung: Gerd Dresbach
Vertretung:
Melanie Baltes-Gerlach
Steuerungs- und Servicebereich,
Leistungsverwaltung
II/10 IT-Service
Leitung: Bernd Laskowski
IT, Statistiken
II/11 Personalservice, Zentrale Dienste
Leitung: Hannelore Stefan
Personalwesen, Organisation,
Korruptionsprävention, Archiv,
Beschaffung, Hausdienste
II/20 Finanzen
Leitung: Melanie Baltes-Gerlach
Haushalt u. Finanzen, Steuern u. Abgaben,
Kostenrechnung, Allgemeines Controlling
Versicherungen, Gemeindekasse
II/50 Jugend, Soziales, Schulen, Sport
Leitung: Annegret Rösel
Schulen, Kindergärten,
Jugendarbeit, Sport, Bäder,
Freizeit, Kultur, Sozialhilfe,
Sozialversicherung, Wohngeld,
Pflegeberatung, Aussiedler/
Asylbewerber, Bücherei
Eigenbetriebe
Vertretung:
Zuständige/r Abteilungsleiter/in
Ordnung, Bauen, Umwelt, Planen
Wasserwerk
II/81 Kaufm. Leitung:
Ingo Klingspor
III/81 Techn. Leitung:
Heiner Weber
Gemeindewerk
Abwasserbeseitigung
II/81 Kaufm. Leitung:
Ingo Klingspor
III/66 Techn. Leitung:
Norbert Schindler
III/32 Sicherheit und Ordnung,
Personenstandswesen, Bürgerbüro
Leitung: Gerhard Dittich
Ordnungswesen, Gewerberecht, Feuerwehr
Bürgerbüro, Wahlen, Standesamt
III/60 Immobilienmanagement
Leitung: Silvia Schmidt
Grundstücksgeschäfte, Hochbau
Gebäudeunterhaltung/-verwaltung
III/66 Tiefbau und Verkehr
Leitung: Norbert Schindler
Entwässerung, Straßen, Friedhöfe,
Grünflächen, Spielplätze
III/68 Bauverwaltung
Leitung: Sarah Schmidt
Gemeindeplanung, Bauordnung,
Sozialer Wohnungsbau, Beitragswesen
(Wasser, Abwasser u. Straßen), Verkehrslenkung
Projektgruppe Wahlen
III/32 u. II/10
III/70 Baubetriebshof
Leitung: Dieter Engelbert
Straßen- u Kanalunterhaltung, Grünpflege,
Werkstatt, Haustechn. Dienst, Gemeinn. Arbeit
1. Die drei Säulen des doppischen Rechnungswesens im
Neue Kommunale Finanzmanagements (NKF) in Reichshof
seit dem 01.01.2005
1.1
Schemazeichnung
Ergebnisplan
Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste
Bestandteil des neuen Haushaltrechts.
Der Ergebnisplan beinhaltet alle Erträge und Aufwendungen einer
Planungsperiode und ersetzt den bisherigen Verwaltungshaushalt.
Der Ergebnisplan gibt einen Gesamtüberblick über die
voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde.
Aus dem ausgewiesenen Ergebnis ist erkennbar, ob sich das
Eigenkapital voraussichtlich erhöht (Planüberschuss) oder vermindert
(Planfehlbetrag)
Der Ergebnisplan bildet insgesamt sechs Haushaltsjahre ab und zwar:
-
1.2
Bestandteile der Planung und Rechnungslegung im NKF
Der Haushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungs- und
Rechenschaftsinstrument in der kommunalen Verwaltung.
Das Neue Kommunale Finanzmanagement beinhaltet drei
wesentliche Komponenten für Planung, Bewirtschaftung und
Jahresabschluss:
-
den Ergebnisplan / die Ergebnisrechnung
den Finanzplan / die Finanzrechnung
die Bilanz
Rechnungsergebnis des Vorvorjahres
Planansatz Vorjahr
Planansätze neues Haushaltsjahr
Planung für die drei auf das Planjahr folgenden Jahre
Damit wird die mittelfristige Finanzplanung in die konkrete
Haushaltsplanung integriert und damit deutlich aufgewertet.
Finanzplan
Neben der Ergebnisplanung stellt der Finanzplan einen weiteren
wesentlichen Haushaltsplanbestandteil dar. Der neue Finanzplan hat
mit der bisherigen kommunalen Finanzplanung nichts gemeinsam.
Der Finanzplan beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen und
stellt die planerische Veränderung des Geldvermögens dar. Er weist
die Investitionsplanung der Gemeinde und deren Finanzierung nach.
Der Finanzplan gibt einen systematischen Überblick über die
voraussichtliche finanzielle Lage der Kommune im Planjahr und den
drei Folgejahren.
Er stellt insbesondere dar, inwieweit sich der Finanzmittelbedarf aus
laufender Tätigkeit oder aus Investitionstätigkeit ergibt und wie der
Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit (durch z.B. Kreditaufnahmen)
gedeckt werden soll.
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und
Verlustrechnung und bildet periodengerecht alle Aufwendungen und
Erträge ab. Die Ergebnisrechnung ersetzt die bisherige
Haushaltsrechnung.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis
(Überschuss / Fehlbedarf) geht in die Bilanz ein und bildet
unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Gemeinde ab.
Der Ressourcenverbrauch in der Rechnungsperiode wird deutlich und
umfassend ausgewiesen.
Finanzrechnung
Die Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und
Auszahlungen der liquiden Mittel nach und bildet die
Investitionstätigkeit und deren Finanzierung ab.
Der Liquiditätssaldo gemäß der Finanzrechnung (der Überschuss der
Einzahlungen über die Auszahlungen und umgekehrt) bildet die
Veränderung des Bestandes an liquiden Mitteln in der Bilanz ab.
Bilanz
Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses und weist das Vermögen
(Mittelverwendung) und dessen Finanzierung durch Eigen- und
Fremdkapital (Mittelherkunft) nach.
Auf der Aktivseite der kommunalen Bilanz befindet sich in enger
Anlehnung an das HGB das Anlage- und Umlaufvermögen der
Gemeinde sowie die Forderungen gegenüber Dritten.
Auf der Passivseite wird das Eigenkapital und Fremdkapital
(Rückstellungen, Sonderposten und Verbindlichkeiten) ausgewiesen.
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005
Die Gemeinde hat zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals
die Haushaltswirtschaft nach NKF – Regeln abwickelt, eine
Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Für die Eröffnungsbilanz ist eine Inventur mit anschließender
Bewertung des Vermögens, der Verbindlichkeiten usw. notwendig.
Diese erstmaligen und sehr zeitaufwendigen Arbeiten wurden durch
das eigene Personal in einem eineinhalbjährigen Prozess
durchgeführt.
Die geprüfte Eröffnungsbilanz (01.01.2005) wurde vom Gemeinderat
am 17.09.2007 festgestellt, im Reichshofkurier am 13.10.2007
öffentlich bekannt gemacht.
1.3 Wesentliche Komponenten des NKF
Produktorientierte Haushaltswirtschaft
Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement bilden die Produkte das
zentrale Element für die finanzwirtschaftliche Ausrichtung des
Verwaltungshandelns.
Die Trennung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ist ebenso wie
die Gliederung nach Unterabschnitten entfallen.
Die Haushaltsgliederung basiert auf der Darstellung von
Produktbereichen, Produktgruppen, Produkten und soweit
notwendig Teilprodukten.
Der Gesetzgeber hat 17 Produktbereiche verbindlich vorgeschrieben,
die darunter liegenden Ebenen sind individuell gestaltbar.
Diese Gestaltungsfreiheit wird allerdings durch die Anforderungen
der Finanzstatistik eingeschränkt, da die Statistik eine Darstellung der
Zahlungsströme fordert, die auf die individuelle Ausgestaltung des
NKF wenig Rücksicht nimmt.
Die Produktgruppen des NKF (z.B. Schulbereich) mussten erweitert
werden, um die finanzstatistischen Anforderungen zu erfüllen.
Um eine ausreichende Transparenz zu erreichen wird der neue
Haushalt der Gemeinde Reichshof auf Produktgruppenebene
ausgewiesen.
Teilpläne auf Produktebene werden im Haushaltsplan nicht
ausgewiesen.
Folgende Produktstruktur wurde der Planung zugrunde gelegt:
Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung, Berichtswesen
16 Produktbereiche
72 Produktgruppen = Profitcenter
127 Produkte
139 Teilprodukte
Für die kommunale Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele
unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens
und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie
Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden.
(PB)
(PG)
(P)
(TP)
Aufbau des Zahlenwerkes
Das Zahlenwerk des Produkthaushalts ist folgendermaßen aufgebaut:
o Ergebnisplan,
o Finanzplan,
o Teilpläne auf Produktbereichsebene,
o Teilpläne auf Produktgruppenebene.
Kosten- und Leistungsrechnung
Als zusätzliches Instrument zur verbesserten Steuerung des
Verwaltungshandelns und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
und Leistungsfähigkeit soll eine umfassende Kosten- und
Leistungsrechnung geführt werden.
Die Kosten- und Leistungsrechnung ermöglicht eine differenzierte
Betrachtungsweise von Produkten und Kostenstellen, und ist
geeignet, die sparsame und wirtschaftliche Haushaltswirtschaft zu
fördern.
Die Gemeinde entscheidet eigenverantwortlich über den Umfang
und die weitere Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung.
Die Ziele werden zwischen Rat und Verwaltung im Rahmen des
Haushaltsplanes vereinbart. Um die Zielerreichung überprüfen zu
können, sind zielbezogene quantitative und qualitative
Leistungskennzahlen und Wirkungskennzahlen zu vereinbaren und
festzulegen.
Kennzahlen wurden erstmals in den einzelnen Produktgruppen und
im Vorbericht des Haushaltsplanes 2007 dargestellt und werden
seitdem fortgeschrieben.
Durch ein aussagekräftiges Berichtswesen ist die Zielerreichung im
Jahresverlauf zu überprüfen und ggf. gegenzusteuern.
1.4 Auswirkungen / Zielsetzungen des NKF
Mit der Umstellung des kameralen Systems auf das kaufmännische
Haushaltsund
Rechnungswesen
eröffnen
sich
den
Entscheidungsträgern in der Gemeinde wesentlich verbesserte
Steuerungspotentiale, die bei entsprechender Nutzung auch
geldwerte Steuerungsgewinne erwarten lassen. Sie können
insbesondere aus den verbesserten Erkenntnissen über das
kommunale Vermögen und den vollständigen Ressourcenverbrauch
gewonnen werden.
Steuerungsgewinne können jedoch nur erzielt werden, in dem die
umfangreich zur Verfügung stehenden Daten analysiert und auch
unliebsame Wahrheiten beim Namen genannt werden. Geschieht
dies nicht, entstehen Datenfriedhöfe auf einem kostenintensiven
Niveau, die wir uns nicht leisten können.
Es wird daher bei allen Beteiligten eine neue Denkweise in der
Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Daten in Verbindung mit
den Kennzahlen einsetzen müssen. Ein gemeinsamer Weg muss hier
zwischen Rat und Verwaltung erarbeitet werden.
In diesem Zusammenhang sind alle an der Haushaltswirtschaft
beteiligten Produktverantwortlichen gefordert, das notwendige
Datenmaterial zu erfassen und auf einem aktuellen Stand zu halten.
Weiterhin soll die NKF - Reform die Transparenz der kommunalen
Haushaltswirtschaft für Rat und Bürgerschaft steigern.
1.5 Kennzahlenspiegel zur Haushaltswirtschaft (NKF-Kennzahlenset)
Testierte Rechnungsergebnisse
Analysebereich
Haushaltswirtschaftliche
Gesamtsituation
Haushaltswirtschaft
Aufwandsdeckungsgrad
Eigenkapitalquote I
Eigenkapitalquote II
Fehlbetragsquote
Ergebnis
2011
Ergebnis
2012
Ergebnis
2013
Plan
2014
Plan
2015
96,8%
33,1%
70,9%
-3,2%
97,2%
31,6%
67,8%
-3,1%
87,0%
95,1%
94,2%
27,1% keine Planbilanz
65,1% keine Planbilanz
-12,4%
-5,7%
-7,0%
40,2%
10,8%
51,0%
63,5%
38,4%
9,5%
60,8%
124,8%
37,0%
9,1%
58,6%
163,1%
keine
keine
keine
keine
Planbilanz
Planbilanz
Planbilanz
Planbilanz
91,0%
34,5
33,8%
6,7%
1,3%
88,7%
-63,6
22,8%
8,7%
1,3%
89,4%
-8,7
28,4%
8,2%
1,3%
keine
keine
keine
keine
keine
Planbilanz
Planbilanz
Planbilanz
Planbilanz
Planbilanz
75,1%
11,1%
14,2%
14,8%
51,0%
78,5%
9,2%
15,0%
15,2%
55,0%
76,1%
8,8%
15,0%
15,2%
55,2%
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
89,5%
93,1%
97,3%
-14,9%
-11,2%
-5,0%
77,0%
11,3%
14,1%
17,0%
54,8%
78,3%
10,6%
14,5%
15,7%
55,5%
79,7%
9,5%
15,0%
16,0%
56,1%
Kennzahlen zur Vermögenslage
Infrastrukturquote
Vermögens- Abschreibungsintensität
lage
Drittfinanzierungsquote
Investitionsquote
Kennzahlen zur Finanzlage
Finanzlage
Anlagendeckungsgrad II
Dynamischer Verschuldungsgrad
Liqidität II. Grades
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Zinslastquote
Kennzahlen zur Ertragslage
Ertragslage
Netto-Steuerquote bzw. Allgem.
Umlagenquote
Zuwendungsquote
Personalintensität
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
80,2%
6,4%
14,9%
164,0%
54,6%
73,1%
15,2%
14,4%
15,4%
56,1%
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005 wurde am 17.09.2007 und der letzte Jahresabschluss, der für das Jahr 2013, wurde am 04.11.2014 jeweils
durch den Gemeinderat festgestellt.
Im Rahmen der Anzeige- und Genehmigungspflichten nach der Gemeindeordnung haben die Aufsichtsbehörden die Aufgabe, anhand der ihnen
vorgelegten Unterlagen das Handeln der Gemeinden nach Rechtmäßigkeit und Plausibilität zu prüfen. Die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden soll
durch ausgewählte Kennzahlen, die in dem NKF-Kennzahlenset enthalten sind, unterstützt werden.
Die Kennzahlen sind im Runderlass (34-48.04.05/01-2323/08) des Innenministeriums NRW vom 01.10.2008 beschrieben.
Aufwandsdeckungsgrad (ADG) = (Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x 100
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können.
Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) = (Eigenkapital / Bilanzsumme) x 100
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der
kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) = (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge) x 100 / Bilanzsumme
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf
der Passivseite der kommunalen Bilanz.
Fehlbetragsquote (FbQ) = (negatives Jahresergebnis / (Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage)) x -100
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil.
Infrastrukturquote (IsQ) = (Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme) x 100
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt
Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht.
Abschreibungsintensität (AbI) = (Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen / ordentliche Aufwendungen) x 100
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Drittfinanzierungsquote (DfQ) = (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) x 100
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und
den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr.
Investitionsquote (InQ) = (Bruttoinvestitionen / (Abgänge des Anlagevermögens + Abschreibungen auf das Anlagevermögen)) x 100
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen
gegenüberstehen.
Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2) = (Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen u. Beiträge + langfr. Fremdkapital) x 100 / Anlagevermögen.
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser
Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges
Fremdkapital gegenübergestellt.
Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) = Effektivverschuldung / Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR)
Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen
Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo
zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr
zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie
vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln
vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).
Liquidität 2. Grades (Li2) = ((Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten) x 100
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der
Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) = (kurzfristige Verbindlichkeiten / Bilanzsumme) x 100
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt
werden.
Zinslastquote = (Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit besteht.
Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ) = (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) /
(ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x 100
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen
ist.
Zuwendungsquote (ZwQ) = (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x 100
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Personalintensität (PI) = (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen.
Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI) = (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von
Leistungen Dritter entschieden hat.
Transferaufwandsquote (TAQ) = (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100
Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
2. Schlussbilanz zum 31.12.2013
Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“
wurde erstmals im kommunalen Kernhaushalt eine systematische
Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden vorgenommen und
damit die wirtschaftliche Lage der Gemeinde dokumentiert.
Die Eröffnungsbilanz bildete den Ausgangspunkt und den Bezugsrahmen der kaufmännischen Rechnungslegung im kommunalen Bereich.
Die in der Eröffnungsbilanz dargestellte Bewertung von Vermögen
und Schulden wird den Aufwand und Ertrag der künftigen Jahre beeinflussen und sich auf die Steuerung der Kommune auswirken.
Gemäß § 92 GO NW hat die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der
doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Die GemHVO trifft in § 53 ff. hierzu nähere Regelungen.
Nach dreijähriger Vorbereitungszeit, in der eine stetige Anpassung an
die sich entwickelnde Gesetzeslage erfolgte, sowie der intensiven
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises und die Gemeindeprüfungsanstalt Herne, hat der Gemeinderat
am 17. September 2007 die Eröffnungsbilanz (Stichtag 01.01.2005)
durch Beschluss festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der
Eröffnungsbilanz erfolgte im Reichshofkurier am 13.10.2007.
Die Gemeinde Reichshof war zu diesem Zeitpunkt die 12. Kommune
in NRW und die erste Kommune im Oberbergischen Kreis, die über
eine von der GPA, Herne geprüfte Eröffnungsbilanz verfügte.
Auf die Eröffnungsbilanz folgten die weiteren Jahresabschlüsse 2005
bis 2011. Dem Jahresabschluss 2012 wurde in den Sitzungen des
Rechnungsprüfungsausschusses am 04.06.2013 und am 18.06.2013
der Bestätigungsvermerk nach § 101 GO NW erteilt. In der Sitzung
des Gemeinderates am 26.06.2013 wurde die Jahresrechnung 2012
festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
Die vom Gemeinderat festgestellte Jahresrechnung 2013 schloss mit
einem Fehlbetrag von 4.781.089,80 EURO ab, der durch Ratsbeschluss vom 04.11.2014 der Allgemeinen Rücklage entnommen
wurde.
Die Ausgleichsrücklage wurde bereits mit dem Jahresabschluss 2010
aufgebraucht.
Nachfolgend wird die Schlussbilanz zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 125.158.873,62 EURO dargestellt.
Aktiva
Bilanzwert
2013
Schlussbilanz der Gemeinde Reichshof zum 31.12.2013
AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2. Sachanlagen
1.2.1 Unbeb.Grundst. u.grundstücksgl. Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Beb. Grundst. u. grundstücksgl. Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonst.Dienst-, Geschäfts-u.a.Betr.geb
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrasturktuverm.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanl. mit Streckenausrüstung
1.2.3.4 Entw.- u. Abwasserbeseitigungsanl.
1.2.3.5 Straßenn. mit Wege,Plätze u.Verkehrsl
1.2.3.6 Sonst. Bauten des Infrastrukturverm.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen u. techn. Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3. Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.2 Forderungen und sonst. Vermögens
2.2.1 Öff.-rechtl. Ford. u.Ford. aus Transfer
2.2.1.1 Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
2.2.1.3 Steuern
2.2.1.4 Ford. aus Transferleist.
2.2.1.5 Sonst.öff.-recht.Forderungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegen dem privaten Bereich
2.2.2.2 gegen dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonst. Vermögensgegenstände
2.4 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
125.158.873,62
112.999.045,74
65.656,86
102.870.399,43
7.443.936,64
5.957.560,83
50.602,23
469.330,82
966.442,76
41.703.213,02
2.095.498,03
23.116.044,50
1.141.301,00
15.350.369,49
46.310.484,83
14.874.151,41
2.343.256,00
278.026,14
1.010.968,00
26.347.857,53
1.456.225,75
21,00
1.665.692,84
1.684.197,82
4.062.853,28
10.062.989,45
1.075.000,00
763.232,58
7.767.882,51
163.445,88
293.428,48
970,00
292.458,48
11.390.816,96
8.342.272,90
8.342.272,90
2.878.810,56
2.083.778,99
181.599,79
85.937,51
1.487.788,53
48.601,76
279.851,40
786.059,07
81.260,64
82.408,47
7.645,38
444.868,75
169.875,83
8.972,50
169.733,50
769.010,92
Bilanzwert
in Tsd.
2012
Passiva
2013
122.117 P A S S I V A
110.774
64
100.663
7.428
5.942
51
469
966
35.376
1.676
21.159
1.161
11.381
46.889
14.923
2.403
279
1.036
26.741
1.506
0
1.548
1.686
7.736
10.047
1.075
763
7.768
144
297
1
296
10.448
8.021
8.021
2.276
1.735
188
88
1.099
55
306
540
49
171
4
164
153
1
152
895
Bilanzwert
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
2. Sonderposten
2.1 für Zuwendungen
2.2 für Beiträge
2.3 für den Gebührenausgleich
2.4 Sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichk. aus Krediten f. Investit.
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt
4.3 Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicher.
4.5 Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert in
Tsd.
2012
-125.158.873,62
-122.117
-33.925.439,70
-38.706.529,50
-38.643
-39.846
0
0
1.203
-44.361
-33.316
-10.795
-85
-165
-11.193
-8.753
-2.440
-25.490
-9.800
0
-43
-9.756
-4.450
-1.173
0,00
-10.067
-2.430
4.781.089,80
-48.210.606,95
-37.056.966,38
-10.463.140,00
-252.166,57
-438.334,00
-10.816.376,31
-8.777.412,00
-2.038.964,31
-29.729.772,16
-13.926.369,04
-41.482,07
-13.884.886,97
-7.218.685,45
-1.128.843,53
0,00
-7.455.874,14
-2.476.678,50
Inhalt der einzelnen Positionen der Bilanz
Die kaufmännische Buchführung dokumentiert sämtliche Finanzdaten. Daher werden das Vermögen (Aktiva) und die Finanzierung des Vermögens
(Passiva) erfasst und aufgelistet.
Die Bilanz dient der Darstellung der Vermögens- und Finanzierungssituation der Kommune zum Bilanzstichtag. Die Gegenüberstellung von Vermögenswerten auf der Aktivseite und der Finanzierungsmittel auf der Passivseite der Bilanz gibt wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung der Eigenfinanzierung und des Verschuldungsgrades einer Kommune.
Aktiva
1 Anlagevermögen:
Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft von der Kommune genutzt zu werden. Merkmal
für die Dauerhaftigkeit bedeutet, dass der Vermögensgegenstand nicht zur Veräußerung bestimmt ist und über einen längeren Zeitraum dem
Geschäftsbetrieb dienen soll.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind alle Gegenstände, die nicht körperlich fassbar sind. Dazu gehören Rechte und sonstige wirtschaftliche Güter, die nicht Sachen oder Rechte sind, also z.B.: Konzessionen, Lizenzen, Patente, Nutzungs-, Bezugs-, Nießbrauch- und Urheberrechte.
1.2 Sachanlagen
Zum Sachanlagevermögen gehören:
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Grünflächen, Ackerland, Wald, Forsten, Sonstige unbebaute Grundstücke)
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte differenziert nach Nutzungsarten, wie: Kindertageseinrichtungen,· Schulen, ·
Wohnbauten etc.
Infrastrukturvermögen, wie (Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen, Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
Unter den Finanzanlagen, als Bestandteil des Anlagevermögens, sind nur solche Geld- bzw. Kapitalanlagen auszuweisen, die dem Verwaltungsbetrieb auf Dauer dienen sollen.
Anteile an verbundenen Unternehmen ( 100 %ige Beteiligungen)
Beteiligungen (Anteile an Kapitalgesellschaften, Zweckverbänden, Stiftungen, GmbH)
Sondervermögen (wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit)
2 Umlaufvermögen
Zum Umlaufvermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb der Verwaltung nicht dauerhaft dienen sollen.
2.1 Vorräte:
Zu den Vorräten zählen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie unfertige und fertige Maßnahmen (z.B. zu erschließende und erschlossene aber noch nicht veräußerte Grundstücke im Gewerbegebiet).
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen, wie Gebühren, Beiträge, Steuern etc.
Privatrechtliche Forderungen gegenüber verschiedenen Bereichen
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Als Wertpapiere des Umlaufvermögens sind die jederzeit verfügbaren Wertpapiere auszuweisen.
2.4 Liquide Mittel
Diese Position umfasst alle liquiden Mittel, die als Bar- oder Buchgeld kurzfristig zur Disposition stehen.
2.5 Rechnungsabgrenzungsposten
Durch Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) werden Aufwendungen und Erträge den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht durch Abgrenzung zugerechnet. Es handelt sich um eine Abgrenzung der Sache und Zeit nach. Aktive RAP sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Passiva
1 Eigenkapital
Unter Eigenkapital wird in der kaufmännischen Bilanz die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) und den Schulden (Passiva) verstanden. Das
Eigenkapital gliedert sich in vier Eigenkapitalposten auf:
1.1 Allgemeine Rücklage
In der Eröffnungsbilanz ergibt sich die allgemeine Rücklage aus dem Saldo der bereits vorhandenen Vermögens- und Schuldenwerte sowie
der Sonderposten und der ggf. zu bildenden Sonderrücklagen.
1.2 Sonderrücklagen
Teile des Eigenkapitals mit einer speziellen Zweckbindung werden separat als Sonderrücklage in der Bilanz ausgewiesen.
1.3 Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage ist ein von der Allgemeinen Rücklage buchungstechnisch abgetrennter Teil, der im Rahmen des Haushaltsausgleichs
die Funktion eines Puffers für Schwankungen des Jahresergebnisses hat.
1.4 Jahresüberschuss, Jahresfehlbetrag
Hier wird ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
2 Sonderposten
Auf der Passivseite der Bilanz werden die Sonderposten für zweckgebundene Zuweisungen und Zuschüsse, zweckgebundene Beiträge und Kostenüberdeckungen in den Gebührenhaushalten gebildet.
3 Rückstellungen
Rückstellungen werden für Verbindlichkeiten oder für Aufwendungen gebildet, die der Fälligkeit oder der Höhe nach ungewiss sind und deren
Aufwand (= Werteverzehr) der Verursachungsperiode zugerechnet werden soll.
Rückstellungen werden u.a. gebildet für Pensionszahlungen, Instandhaltungen, nicht genommenen Urlaub, Überstunden und Prozessrisiken.
4 Verbindlichkeiten
4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten
Verbindlichkeiten aus Krediten bezeichnen grundsätzlich die der Kommune von einem Dritten zur Verfügung gestellten Geldbeträge mit
der Verpflichtung, das aufgenommene Kapital zurückzuzahlen. Kredite werden für Investitionen und zur Liquiditätssicherung aufgenommen.
Man unterscheidet in Kredite
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Bereich
4.2 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Kreditähnliche Geschäfte sind zum Beispiel: Schuldübernahmen, Leibrentenverträge, Verträge über die Durchführung städtebaulicher
Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz, Gewährung von Schuldendiensthilfen an Dritte, Leasingverträge.
4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen aufgrund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen,
Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung noch aussteht.
4.4 Sonstige Verbindlichkeiten
Hierunter fallen Verbindlichkeiten, die nicht auf der Grundlage von Warengeschäften oder entgeltlichem Leistungsaustausch beruhen. Zu
den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten, Transferverbindlichkeiten oder erhaltene Anzahlungen.
5 Rechnungsabgrenzungsposten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
3. Haushaltsausgleich, Entwicklung des Eigenkapitals,
Haushaltsentwicklung, Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
Gemäß § 75 GO „Allgemeine Haushaltsgrundsätze“ muss der Haushalt in jedem Jahr der Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist
ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Diese Verpflichtung zum Haushaltsausgleich gilt als erfüllt, wenn der
Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist in § 4 der
Haushaltssatzung auszuweisen. Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des
Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur
Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und
allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe dieser Einnahmen bemisst sich
nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorausgehen.
Der Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse durch Beschluss
des Rates zum Jahresabschluss (§ 96 GO) zugeführt werden, soweit
ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht hat.
Aus der Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals ist ersichtlich,
wie sich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage durch
die laufenden Defizite des Ergebnisplanes entwickeln.
Festzustellen ist, dass der in § 75 Abs. 2 GO NW normierte Haushaltsausgleich in den Jahren 2005 bis 2013 - überwiegend durch den
Einsatz der Ausgleichs- und der Allgemeinen Rücklage - erreicht wurde. Die Haushaltspläne waren damit im Sinne des Gesetzes ausgeglichen und wurden bei der Aufsichtsbehörde angezeigt bzw. von der
Aufsichtsbehörde genehmigt.
In dem vom Gemeinderat am 04.11.2014 festgestellten Jahresabschluss 2013 wurde ein Fehlbetrag von 4.781.089,80 EURO ausgewiesen.
Die Ausgleichsrücklage der Gemeinde Reichshof ist in der festgestellten
Eröffnungsbilanz in folgender Höhe ausgewiesen:
Der Haushaltsplan 2014 sieht einen Fehlbetrag von 1.583.260,22
Euro vor und somit eine Verringerung der allgemeinen Rücklage. Die
Haushaltsgenehmigung hierzu wurde am 11.02.2014 erteilt.
Steuern, Zuweisungen aus UA 9000
Berechnungsgrundlage
VwHH /VmHH IST/EURO
Einnahmegruppe kameral
RE 2002
21.252.205 EURO
RE 2003
17.925.932 EURO
RE 2004
21.459.368 EURO
Summe:
60.637.505 EURO
Durchschnitt der letzten drei Jahre
20.212.502 EURO
Davon ein Drittel Ausgleichsrücklage
6.737.501 EURO
3.1 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
Jahr
PASSIVA (Auszug)
Stand zu Beginn
des Haushaltsjahres
Jahresergebnis
Verringerung
des Eigenkapitals
Erhöhung
des Eigenkapitals
Stand zum Ende
HSKeines HaushaltsGrenze
jahres
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
2013
1.2 Ausgleichsrücklage
Ist
1.3 Gewinn/Verlust VG
Summe Eigenkapital
38.643.213 €
0 € -4.781.090 €
-4.781.090 €
0€
-12,4%
33.862.123 €
0€
63.316 €
33.925.440 €
-13,8%
29.256.998 €
63.316 €
38.643.213 €
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
2014
1.2 Ausgleichsrücklage
Ist
1.3 Gewinn/Verlust VG
Summe Eigenkapital
33.925.440 €
0 € -4.668.442 €
-4.668.442 €
0€
*)
21.372 €
21.372 €
29.278.370 €
33.925.440 €
1. Eigenkapital
2015 1.1 Allgemeine Rücklage
Plan 1.2 Ausgleichsrücklage
Summe Eigenkapital
29.256.998 €
-2.221.059 €
0€
-7,6%
27.035.939 €
0€
27.035.939 €
27.035.939 €
0 € 4.268.889 €
27.035.939 €
-4.118.889 €
0€
-15,2%
22.917.050 €
0€
22.917.050 €
22.917.050 €
0 € 2.934.094 €
22.917.050 €
-2.784.094 €
0€
-12,1%
20.132.956 €
0€
20.132.956 €
20.132.956 €
0 € 1.186.266 €
20.132.956 €
-1.186.266 €
0€
-5,9%
18.946.690 €
0€
18.946.690 €
2.221.059 €
29.256.998 €
1. Eigenkapital
2016 1.1 Allgemeine Rücklage
Plan 1.2 Ausgleichsrücklage
Summe Eigenkapital
1. Eigenkapital
2017 1.1 Allgemeine Rücklage
Plan 1.2 Ausgleichsrücklage
Summe Eigenkapital
1. Eigenkapital
2018 1.1 Allgemeine Rücklage
Plan 1.2 Ausgleichsrücklage
Summe Eigenkapital
*) Neben dem Fehlbetrag 2014 wurden noch 21.371,91 Euro aus Vermögensveränderungen gegen das Eigenkapital gebucht
3.2 Rückblick auf das abgeschlossene Haushaltsjahr 2013
3.3 Rückblick auf das laufende Haushaltsjahr 2014
Die vom Gemeinderat am 05. Februar 2013 beschlossene Haushaltssatzung 2013 konnte nur durch eine geplante Inanspruchnahme der
Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.439.953 Euro ausgeglichen werden. Dies entsprach einem Eigenkapitalverzehr von 8,9 %. Nach Genehmigung am 19. April 2013 durch die Kommunalaufsicht wurde der
Haushaltsplan mit der Veröffentlichung am 09. Mai 2013 rechtskräftig.
Der Haushaltsplanentwurf 2014 wurde mit einem Fehlbedarf von
1.583.260 Euro aufgestellt. Damit ergab sich eine Verbesserung von
rd. 1,86 Mio. Euro gegenüber der Vorjahresplanung.
Im Verlauf des Jahres entwickelte sich die Haushaltswirtschaft bis auf
wenige und nicht zu beeinflussende Ausnahmen weitgehend planmäßig. Der Ertrag aus der Gewerbesteuer, als bedeutendste Ertragsquelle, blieb während des Jahres hinter den Erwartungen zurück und
lag am Jahresende mit rd. 2,3 Mio. Euro deutlich unter dem Planansatz. Zum Teil kompensiert wurde dieser Ertragsrückgang durch die
außerplanmäßige Zuwendungen (625 T€) aus der Abrechnung der
einheitsbedingten Belastungen des Landes NRW für die Jahre 2007
bis 2011.
Im weiteren Verlauf des Jahres entwickelte sich die Haushaltshaltswirtschaft auf der Ertrags- und auf der Aufwandsseite mit Ausnahme
der Steuererträge, den Schülerfahrtkosten und den Leistungen für
Asyl planmäßig. Während bei den Schülerfahrtkosten und bei den
Asylleistungen ein überplanmäßiger und vom Gemeinderat zu genehmigender Mehraufwand entstand, blieb beim Steuerertrag die
Gewerbesteuer um rd. 2,6 Mio. Euro hinter der Planung zurück.
Nach den intensiven Haushaltsberatungen zu Beginn des Jahres, die
mit dem Wissen darum geführt wurden, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013 keine Schlüsselzuweisungen vorsah, und in
denen bereits der Fehlbedarf um rd. 670 T€ reduziert wurde, war außer der stetig praktizierten sparsamen Haushaltsführung kein Spielraum für weitere Kürzungen in Form von Haushaltssperren etc. vorhanden.
Insgesamt sanken im Jahresverlauf die Erträge gegenüber der im Jahresverlauf fortgeschriebenen Planung um rd. 1,73 Mio. Euro (- 5,4%).
Die Aufwendungen sanken gegenüber der Planung um 0,6 Mio. Euro
(-1,6%). Das Defizit erhöhte somit um 1,3 Mio. Euro auf 4,78 Mio. Euro. Der Eigenkapitalverzehr erhöhte sich auf 12,4 %.
Die vom Gemeinderat am 16.12.2013 beschlossene Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan wurde nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht am 11.02.2014 mit der Veröffentlichung am 27.02.2014
rechtskräftig.
Im Jahresabschluss wird mit einem Defizit von rd. 4,67 Mio. Euro gerechnet. Der geplante Eigenkapitalverzehr von 4,5% wird sich auf
13,8 % verschlechtern.
3.4 Zusammenfassung des kommenden Haushaltsjahres 2015
Der Haushaltsplanentwurf 2015 sollte ursprünglich am 04.11.2014
zur Beratung in den Gemeinderat eingebracht werden. Doch die Ergebnisentwicklung im Oktober 2014 (siehe 3.3) lies schon die Pflicht
zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) erkennen.
Daher wurde die Haushaltseinbringung abgesagt.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des pflichtigen HSK ist nun die
Haushaltseinbringung am 30.04.2015 vorgesehen.
Wesentliche Einzelfaktoren wirkten sich wie folgt aus:
1. grundsätzlich verbessernd wirken sich die Ertragsprognosen gemäß den Orientierungsdaten des Innenministeriums NRW (Stand
Juli 2014 bzw. November 2014) für die Steuererträge aus. Dies
betrifft insbesondere die Anteile aus der Einkommensteuer
(+ 67 T€) und der Umsatzsteuer incl. 102 T€ aus der „Übergangsmilliarde“ des Bundes (+ 102 T€).
Die Gewerbesteuer wurde aufgrund des Ergebnisses 2014 gegenüber der Planung 2014 und trotz der Hebesatzanhebung um 10
v.H. um 1,87 Mio. Euro auf 12,5 Mio. Euro zurückgenommen.
Dies bedeutet eine deutliche Verschlechterung.
2. verbessernd wirkte sich bei den sonstigen Erträgen der Abrechnungsbetrag (160 T€) aus der Umsetzung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes 2013 aus.
3. verbessernd wirkte sich aus, dass nach 2 Jahren (2013 und 2014),
in denen wegen der erhöhten Steuerkraft keine Schlüsselzuweisungen gezahlt wurden, aus dem GFG 2015 wieder ein Ertrag von
1,39 Mio. Euro zu erwarten ist.
4. verschlechternd wirkt sich aus, bei den Transferaufwendungen
die Zahllast für die Kreisumlage um rd. 170 T€ steigt. Während
die allgemeine Kreisumlage um rd. 300 T€ sinkt, steigt die Jugendamtsumlage um rd. 500 T€ an.
5. die Tarifsteigerung bei den Personalkosten von 3,0% im Jahr
2014, die planerisch nach den Orientierungsdaten 2014 lediglich
mit 1% berücksichtigt wurden, sowie die Tarifsteigerung von 2,4%
im Jahr 2015 führen in der Planung zu einer Steigerung von rd.
250 T€ gegenüber der Planung 2014.
Die Planansätze des Haushaltsplanentwurfes 2015 berücksichtigen
die vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW mit Runderlass vom 01.07.2014 herausgegebenen Orientierungsdaten sowie deren teilweise Anpassung durch die Steuerschätzung aus dem November 2014.
Im Haushalt 2015 wird eine Verringerung der allgemeinen Rücklage
um rd. 2,221 Mio. Euro vorgesehen. Hierdurch wird sich das Eigenkapital um 7,6 % verringern. Im Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018
erfolgt eine Verringerung um 15,2 % in 2016 und um 12,1 % in 2017
und 5,9 % im Jahr 2018.
Da durch die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren, mit 12,4 % und 13,8 %, ein Eigenkapitalverzehr von mehr als 5 % erfolgt ist, ist pflichtig ein Haushaltssicherungskonzeptes aufzustellen.
Gesamtübersicht Ergebnisplan 2015 - Entwurf -
Erträge und Aufwendungen
Erträge
Ordentliche Erträge
Finanzerträge
Gesamterträge
Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Finanzaufwendungen
Gesamtaufwendungen
Fehlbetrag / -bedarf
Erwarteter Fehlbetrag / Überschuss (-)
Ergebnisverbesserung durch Eigenkapitalverzehr:
(geplante) Inanspruchnahme
von Instandhaltungsrückstellungen
Fehlbedarfe ohne Inanspruchnahme von
Instandhaltungsrückstellungen
Genehmigungspflicht Rücklagenentnahme
Ergebnis
2013 / EURO
Ansatz
2014 / EURO
Ansatz
2015 / EURO
Ansatz
2016 / EURO
Ansatz
2017 / EURO
Ansatz
2018 / EURO
-30.047.633
-141.067
-30.188.700
-32.617.487
-190.650
-32.808.137
-34.401.405
-523.800
-34.925.205
-34.136.944
-529.000
-34.665.944
-35.369.058
-534.300
-35.903.358
-36.310.467
-539.700
-36.850.167
34.519.261
450.529
34.969.790
33.888.390
503.007
34.391.397
36.517.264
629.000
37.146.264
38.139.833
645.000
38.784.833
37.998.453
689.000
38.687.453
37.316.434
720.000
38.036.434
4.781.090
1.583.260
2.221.059
4.118.889
2.784.094
1.186.266
-172.439
-194.542
-166.548
-159.056
-70.000
-60.000
4.953.529
1.777.802
2.387.607
4.277.945
2.854.094
1.246.266
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Verpflichtung zum Haushaltssicherungskonzept
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Nachrichhtlich:
Abschreibungen (ohne Forderungsabschreibung)
Auflösung von Zuwendungen/Beiträgen
Nettobelastungen aus Abschreibungen
3.152.427
-1.845.772
1.306.655
3.181.870
-2.028.023
1.153.847
3.244.716
-2.051.971
1.192.745
3.463.028
-2.150.871
1.312.157
3.529.182
-2.245.113
1.284.069
2.897.250
-2.252.056
645.194
705.790
646.900
758.400
818.700
883.950
1.099.200
Tilgungsrate
davon Umschuldung
3.4 Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2024
In den Ältestenratssitzungen am 28.10.2014 und 19.01.2015 wurde
über die Eckwerte des Haushaltes 2015 sowie zu den Modellrechnungen zum HSK berichtet, denn der Gemeinderat hatte in seiner
Sitzung am 10.12.2014 den Verwaltungsvorschlag zur Anhebung der
Realsteuerhebesätze abgelehnt und in diesem Zusammenhang die
Verwaltung beauftragt, Modellrechnungen zu den Auswirkungen eines HSK´s auf die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zu erstellen.
Für die weitere Planung innerhalb eines HSK ist neben dem bereits
erwähnten Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres
und Kommunales NRW (MIK) auch der Ausführungserlass des MIK
vom 07.03.2013 zur Haushaltskonsolidierung zu beachten. Mit dem
Ausführungserlass verfolgt das MIK das Ziel, auch mit einem HSK den
Haushalt schnellst möglich auszugleichen und auf diesem Wege
machbare Haushaltssicherungsmaßnahmen nicht auf zukünftige Jahre zu verlagern.
Kern des Ausführungserlasses ist die Ermittlung der Wachstumsraten
zur Berechnung der zukünftigen Plandaten. Sie erfolgt in Anlehnung
an die Berechnung eines geometrischen Mittels. Grundlage sind die
tatsächlichen Einzahlungen / Erträge bzw. Auszahlungen / Aufwände
der jeweiligen Kommune über einen Zeitraum der letzten zehn Jahre;
für Reichshof bedeutet dies die Rückschau auf die Jahre 2005 bis
2014.
2,6 Mio. Euro hinter den Planansätzen zurückgeblieben ist. Darüber
hinaus liegt die neu gebildete Schlüsselzahl für die Verteilung der
Einkommensteueranteile in den Jahren 2015 bis 2017 um rd. 2,1 %
unter dem bisherigen Wert. Dies bedeutet eine weitere Ertragsreduzierung von 0,15 Mio. Euro pro Jahr.
Für die Jahre 2015 bis 2018 wurden als Steigerung individuelle Werte
als auch die Orientierungsdaten zugrunde gelegt sowie bei der
Grundsteuer B und der Gewerbesteuer individuelle Hebesatzsteigerungen eingerechnet.
Zuweisungen
Bei den Zuweisungen stehen die Schlüsselzuweisungen (SZ) für das
Jahr 2015 fest. Für die zukünftigen Jahre erfolgte die Berechnung der
SZ unter Verwendung der jeweils zugrunde zu legenden normierten
Planansätze aus den Steuererträgen der jeweiligen Referenzperioden.
Die Ausweisung der Auflösungserträge aus den Sonderposten erfolgte unter Zugrundelegung individueller Wachstumswerte.
Übrige Erträge
Die Ausweisung der Abrechnungen aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz sowie der Finanzerträge erfolgte aufgrund der örtlichen
Besonderheiten, die sich einerseits aus dem örtlichen Gewerbesteuerertrag und andererseits aus den individuellen Beteiligungserträgen
ergibt.
Die sich anschließende Basisplanung beinhaltet diese Vorgaben.
Personalaufwand
Die von den Orientierungsdaten und Wachstumsraten abweichenden
Veränderungen werden wie folgt erklärt:
Die seit vielen Jahren praktizierte sparsame Personalbewirtschaftung
mit organisatorischen Maßnahmen und maßvollen Stellenbewertungen hat in der Vergangenheit zu unterdurchschnittlichen Steigerungsraten geführt. Die nach dem Ausführungserlass berechnete
Wachstumsrate der letzten 10 Jahre liegt bei 0,67 %.
Steuererträge:
Bei dem Steuerertrag wurde im Wesentlichen die Gewerbesteuer
deutlich reduziert, weil im Basisjahr 2014 die Gewerbesteuer um rd.
Allein die zu erwartenden Tarifsteigerungen der kommenden Jahre
werden über den Orientierungsdaten (2015: 2% und 2016-18 jeweils
1%) liegen. In der Basisplanung ist eine Steigerung von 3,1 % (2015),
2,1% (2016) und 2% (2017-18) berücksichtigt; danach von 2% pro
Jahr.
Ohne eine konstruktive Aufgabenkritik, die bei einer Personalkostenreduzierung auch den Verzicht auf die Erfüllung der Aufgabe einschließt, ist die Begrenzung der Personalkostensteigerung gemäß den
Orientierungsdaten oder gar der Wachstumsrate nicht darstellbar.
rungserlass. Zu bemerken ist, dass die Abschreibungen im Jahr 2018
um rd. 600.000 Euro sinken werden, weil viele Straßenabschnitte aus
der Werthaltigkeit herausfallen.
Nach folgenden Eckwerten richtet sich die Aufstellung des Haushaltes 2015 und des HSK:
•
10-jährige Laufzeit des HSK bis zum Jahr 2024.
•
Weiterführung des Gebäudesanierungsprogramms und damit
verbunden eine jährliche Netto-Neuverschuldung von 0,8 Mio.
Euro in den Jahren 2016 bis 2020.
Die Planung der Sach- und Dienstleistungen erfolgte mit individuellen
Steigerungsraten, die zum Teil deutlich von dem Wert der Orientierungsdaten (1 %) abweichen. Insbesondere die jährliche maßnahmebezogene Einplanung der Unterhaltung von Gebäuden, Straßen und
Plätzen lässt sich nicht mit einer linearen Steigerung darstellen.
•
Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 530 v.H. im
Jahr 2015 und dann in jedem Jahr um 20 v.H. ansteigend.
•
Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 465 v.H. im
Jahr 2015 und dann bis zum Jahr 2020 in jedem Jahr um 5 v.H.
ansteigend.
Transferaufwand
•
Die Transferaufwendungen bestehen im Wesentlichen aus der Kreisumlage, der Gewerbesteuerumlage, dem Betriebskostenzuschuss
monte mare, den Kosten für die Asylleistungen sowie für die Umsetzung der Breitbandverkabelung. Insoweit ergeben sich die Ansätze
aus den gemeindlichen Besonderheiten. Insbesondere die Kreisumlage richtet sich nach der normierten Steuerkraft plus etwaiger Schlüsselzuweisungen und abzüglich der Gewerbesteuerumlage nach dem
Gewerbesteueraufkommen.
Weiterführung der sparsamen Haushaltsbewirtschaftung um den
gegenwärtigen Stand der freiwilligen Einrichtungen / Aufwendungen zu sichern.
Für die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen wurde eine
Verwaltungsvorlage verfasst, die zum einen die wesentlichen Positionen des Haushaltsentwurfes 2015 und des Finanzplanungszeitraumes bis 2018 darstellt und zum anderen die weitere Entwicklung im
Haushaltssicherungskonzept bis zum Jahr 2024 erklärt.
Sach- und Dienstleistungen
Übriger Aufwand
Die sonstigen Aufwendungen und die bilanziellen Abschreibungen
wurden unter Zugrundelegung individueller Wachstumsraten bis zum
Jahr 2018 berechnet; danach mit Wachstumsraten gem. Ausfüh-
Unten stehend wird eine Übersicht über die jeweils angewandten
Steigerungs- bzw. Wachstumsraten sowie die Anwendung der gesteigerten Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer geordnet nach Jahren gegeben.
Nach dem Sitzungskalender 2015 sind für die Haushaltsberatungen
folgende Sitzungstermine vorgesehen:
•
•
•
•
•
•
30.04.2015 Rat (Haushaltseinbringung)
12.05.2015 Bau-, Planung-, Verkehrs- und Umweltausschuss
19.05.2015 Schul-, Sozial-, Jugend- und Sportausschuss
21.05.2015 Ausschuss für Tourismus und Kultur
27.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss
08.06.2015 Rat (Verabschiedung Haushalt)
Die Wirtschaftspläne der Werke Wasser und Abwasser wurden bereits am 10.12.2014 dem Rat zu Beratung übergeben, am 27.01.2015
im Betriebsausschuss beraten und am 09.02.2015 vom Gemeinderat
beschlossen.
Ertrag
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
Gewerbesteuer (brutto)
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
Hebesatz
Grundsteuer A
Steigerungsraten Basisplanung
Steigerungswerte
Grundsteuer B
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Zweitwohnungssteuer
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
5,2%
5,4%
schlossen.
5,2%
2,3%
2,3%
2,3%
2,3%
2,3%
2,3%
2,8%
2,8%
2,8%
2,8%
2,8%
2,8%
0,5%
485
0,5%
490
0,5%
490
0,5%
490
0,5%
490
0,5%
495
0,5%
320
0,5%
320
0,5%
320
0,5%
320
0,5%
320
0,5%
320
1,5%
3,3%
3,1%
3,2%
12,8%
3,3%
3,1%
3,2%
4,1%
465
470
475
480
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
Hebesatz
1,4%
1,3%
1,4%
1,2%
320
320
320
320
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
Hebesatz
1,4%
1,4%
1,3%
1,3%
530
550
570
590
0,5%
610
0,5%
630
0,5%
650
0,5%
670
0,5%
690
0,5%
690
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
-21,3%
714,3%
0,0%
0,0%
14,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
-0,7%
1,3%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
2,8%
2,7%
2,6%
3,2%
3,6%
3,6%
3,6%
3,6%
3,6%
3,6%
3,6%
1,4%
Kompensationszahlung
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
Schlüsselzuweisung an
Gemeinden
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
0,0%
-77,0%
0,6%
-86,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Abrechnung ELAG
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
50,4%
-68,6%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Einnahmen aus Verwaltung
und Betrieb
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
2,1%
2,1%
2,1%
2,1%
2,1%
2,1%
20,2%
-2,4%
-3,5%
-0,5%
Finanzerträge
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
244,2%
1,0%
1,0%
1,0%
1,0%
1,0%
1,0%
1,0%
1,0%
1,0%
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
2,2%
2,2%
2,2%
2,2%
2,2%
2,2%
4,1%
4,8%
4,4%
0,3%
Auflösung Sonderposten
Aufwand
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
3,1%
2,1%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
-44,6%
0,8%
2,7%
1,9%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
2,0%
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
2,8%
2,8%
2,8%
2,8%
2,8%
2,8%
11,1%
-4,7%
-0,1%
-0,3%
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
2,1%
2,1%
2,1%
2,1%
2,1%
2,1%
2,1%
2,1%
2,1%
11,2%
Unterhaltung Grundstücke
und Gebäude
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
5,8%
5,8%
5,8%
5,8%
5,8%
5,8%
-23,2%
91,7%
-45,2%
-22,0%
Unterhaltung Straßen und
Wege
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
4,9%
4,9%
4,9%
4,9%
4,9%
-4,0%
160,5%
-23,7%
6,2%
Orientierungsdaten
Energie (Strom, Gas, Heizöl) Wachstumsrate
individueller Wert
1,7%
1,7%
1,7%
1,7%
1,7%
1,7%
9,7%
0,4%
0,0%
0,0%
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
2,0%
2,5%
1,8%
1,3%
1,3%
1,4%
3,9%
3,9%
3,9%
3,9%
3,9%
3,9%
Personalaufwand
Versorgungsaufwand
Sach- und Dienstleistungen
Steigerungsraten Basisplanung
Schülerbeförderungskosten
Kreisumlage (Allgemein,
KVHS, Berufsschule)
Steigerungswerte
-29,8%
0,0%
1,3%
1,6%
-0,1%
Sozialtransferaufwendungen Orientierungsdaten
(Zuschüsse u.a. Breitband;
Wachstumsrate
individueller Wert
Asyl)
179,6%
0,0%
-5,4%
-8,8%
Transfer an verbundene
Unternehmen (= monte
mare)
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
35,0%
19,7%
0,0%
0,0%
-38,1%
-8,3%
-9,1%
0,0%
0,0%
-20,0%
Gewerbesteuerumlage /
Fonds Dt. Einheit
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
3,5%
3,3%
3,1%
3,2%
0,5%
-49,0%
0,5%
0,5%
0,5%
0,5%
Sonstige Aufwendungen
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
2,3%
2,3%
2,3%
2,3%
2,3%
2,3%
-11,3%
1,1%
0,6%
-0,9%
33,6%
2,5%
6,8%
4,5%
2,6%
3,4%
1,0%
2,0%
1,3%
0,0%
1,3%
0,3%
1,3%
1,3%
1,3%
1,3%
1,3%
0,9%
6,7%
1,9%
-17,9%
Finanzaufwand
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
Zins Kassenkredit
Zins Investitionskredit
Abschreibungen
Orientierungsdaten
Wachstumsrate
individueller Wert
1,3%
4. Erträge des Ergebnisplanes
(Erträge werden im Ergebnisplan mit einem (-) Zeichen ausgewiesen)
Gesamterträge
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Öffentlich.-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge:
-22.867.770
-2.638.142
-1.318.064
-384.337
-1.362.458
-1.406.081
-85.365
14.585
-30.047.632
-26.127.000
-2.088.078
-1.429.445
-323.308
-1.251.709
-1.397.947
0
0
-32.617.487
-25.130.838
-5.225.595
-1.335.482
-321.107
-1.298.888
-1.089.495
0
0
34.401.405
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
-70.507
-2.566.884
-11.633.302
-6.856.210
-802.948
-155.476
-26.924
-11.842
-743.677
-22.867.770
-72.000
-2.650.000
-14.360.000
-7.288.000
-835.000
-155.000
-27.000
-7.000
-733.000
-26.127.000
-70.600
-3.237.500
-12.488.238
-7.354.600
-1.036.600
-3.000
-158.000
-25.700
-756.600
-26.130.838
Plan 2016/€
-26.289.463
-3.847.999
-1.184.661
-321.107
-1.250.138
-1.243.577
0
0
-34.136.945
Plan 2017/€
-27.707.487
-3.732.991
-1.187.094
-321.107
-1.262.138
-1.158.242
0
0
-35.369.059
Plan 2018/€
-28.941.639
-3.461.707
-1.338.946
-321.107
-1.250.138
-996.931
0
0
-36.310.468
4.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Einkommenssteueranteil
Umsatzsteueranteil
Hundesteuer
Zweitwohnungssteuer
Vergnügungssteuer
Kompensationszahlung
Summe
Plan 2016/€
-71.500
-3.406.700
-13.039.063
-7.737.100
-1.067.400
-5.000
-160.000
-25.700
-777.000
-26.289.463
Plan 2017/€
-72.500
-3.576.500
-13.586.287
-8.154.900
-1.329.400
-5.000
-160.000
-25.700
-797.200
-27.707.487
Plan 2018/€
-73.400
-3.750.100
-14.168.639
-8.578.900
-1.357.200
-5.000
-160.000
-25.700
-822.700
-28.941.639
Entwicklung der Realsteuerhebesätze
Da ab dem Haushaltsjahr 2015 ein 10-jähriges Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss, wird gemäß der folgenden Tabelle eine Anhebung der Realsteuerhebesätze angestrebt.
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
2003 2010
295 v.H.
391 v.H.
430 v.H.
2011
2012
305 v.H.
410 v.H.
445 v.H.
305 v.H.
413 v.H.
445 v.H.
2013 2014
320 v.H.
430 v.H.
455 v.H.
2015
Absicht
320 v.H.
530 v.H.
465 v.H.
2016
Absicht
320 v.H.
550 v.H.
470 v.H.
2017
Absicht
320 v.H.
570 v.H.
475 v.H.
Zeitraum des Haushaltssicherungskonzeptes
2018
2019
2020
2021
Absicht
Absicht
Absicht
Absicht
320 v.H.
320 v.H.
320 v.H.
320 v.H.
590 v.H.
610 v.H.
630 v.H.
650 v.H.
480 v.H.
485 v.H.
490 v.H.
490 v.H.
2022
Absicht
320 v.H.
670 v.H.
490 v.H.
2023
Absicht
320 v.H.
690 v.H.
490 v.H.
2024
Absicht
320 v.H.
690 v.H.
495 v.H.
Grundsteuer A
PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) war bis 2010 seit Jahren auf einem gleich bleibenden Niveau.
Nach der Anhebung für das Jahr 2011 wurde zuletzt am 11.12.2012 der Hebesatz ab 01.01.2013 um 15 v. H. auf 320 v. H. angehoben.
Der erwartete Ertrag aus der Grundsteuer A orientiert sich an der Jahresveranlagung mit dem Hebesatz 320 v. H.
Grundsteuer B
PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Die Grundsteuer B für Grundstücke (bebaute / unbebaute) hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die Bautätigkeit in der Gemeinde,
aber auch Nachbewertungen durch das Finanzamt spiegeln sich hierin wieder.
Das Ergebnis des Jahres 2013 beträgt 2.567 TEURO. Im Jahr 2014 wurde ein Ansatz in Höhe von 2.650 TEURO veranschlagt.
Im Haushaltsjahr 2015 wird mit einem Ansatz von 3.238 T€ gerechnet worin die noch zu beschließende Hebesatzanpassung zum 01.01.2015 um
100 v. H. Punkte auf 530 v. H. Punkte schon enthalten ist.
Entwicklung der Steuereinnahmen
Folgende Entwicklung der Steuereinnahmen wird erwartet:
Rechnungsergebnis
2012
EUR
Rechnungsergebnis
2013
EUR
Ergebnisplan
2014
EUR
Ergebnisplan Ergebnisplan Ergebnisplan Ergebnisplan
2016
2017
2018
2015
EUR
EUR
EUR
EUR
Grundsteuer A
68.457
70.507
72.000
70.600
71.500
72.500
73.400
Grundsteuer B
2.609.666
2.566.884
2.650.000
3.237.500
3.406.700
3.576.500
3.750.100
Gewerbesteuer
14.240.249
11.633.302
14.360.000
12.488.238
13.039.063
13.586.287
14.168.639
6.536.316
6.856.210
7.288.000
7.354.600
7.737.100
8.154.900
8.578.900
Familienleistungsausgleich
759.835
743.677
733.000
756.600
777.000
797.200
822.700
Umsatzsteueranteil
793.941
802.948
835.000
1.036.600
1.067.400
1.329.400
1.357.200
Sonstige
184.339
194.242
189.000
186.700
190.700
190.700
190.700
25.192.804
22.867.770
26.127.000
25.130.838
26.289.463
27.707.487
28.941.639
2.175.944
1.769.181
2.177.300
1.853.100
1.914.300
1.973.600
2.036.700
23.016.860
21.098.589
23.949.700
23.277.738
24.375.163
25.733.887
26.904.939
Veränderung in EUR
533.822
-1.918.271
2.851.111
-671.962
1.097.425
1.358.724
1.171.052
Veränderung in v. H.
2,37%
-8,33%
13,51%
-2,81%
4,71%
5,57%
4,55%
Anteil Einkommensteuer
Zwischensumme:
./. Gewerbessteuerumlage
Summe:
Millionen
Entwicklung der Steuereinnahme
20
18
16
14
Realsteuern / Sonst. Steuern
12
10
8
6
ESt.-, USt.Kompensationsanteile
4
2
0
12
20
.
RE
t
sa
n
A
3
01
2
z
4
01
2
tz
sa
n
A
A
5
01
2
atz
ns
6
01
2
tz
sa
n
A
A
7
01
2
atz
ns
7
01
2
tz
sa
n
A
Gewerbesteuer / Gewerbesteuerumlagen
PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Die Gewerbesteuerentwicklung ist sehr starken Schwankungen unterworfen wie die nachfolgende Darstellung zeigt.
Eine Hebesatzerhöhung um 10 v.H. auf 465 v.H. ist für das Jahr 2015
vorgeschlagen.
Entwicklung der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlagen
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Gewerbesteuer
-bruttoTEUR
-10.228
-11.031
-12.668
-11.262
-10.796
-9.752
-14.614
-14.240
-11.633
-14.360
-12.488
-13.039
-13.586
-14.169
Gewerbesteuerumlagen
TEUR
2.097
1.891
2.044
1.878
1.644
1.529
2.339
2.176
1.769
2.178
1.853
1.914
1.974
2.037
Gewerbesteuer
-NettoTEUR
-8.131
-9.140
-10.624
-9.384
-9.152
-8.223
-12.275
-12.064
-9.864
-12.182
-10.635
-11.125
-11.612
-12.132
Veränderung
-NettoTEUR
v.H.
+1.798
+1.009
+1.484
-1.240
-232
-929
+4.052
-211
-2.200
+2.318
- 1.547
+490
+487
+520
+28,89
+12,41
+16,24
-11,67
-2,47
-10,15
+49,28
-0,02
-18,24
+23,50
-12,70
+4,61
+4,38
+4,48
Aus der Darstellung der Gewerbesteuerentwicklung ist die erhebliche
Schwankungsbreite und damit das Risiko für den gemeindlichen
Haushalt erkennbar. Konjunkturelle Auswirkungen und geänderte
gesetzliche Bestimmungen wirken sich sehr stark aus.
Für das Jahr 2015 wird mit leichtem konjunkturellem Wachstum und
damit auch konstant hohen Erträgen – nach den Orientierungsdaten
des IM NRW vom 01.07.2014 - gerechnet.
Entwicklung der Gewerbesteuerumlagen
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012 - 2018
Umlagesatz
Umlagesatz
Umlagesatz
Umlagesatz
Umlagesatz
Umlagesatz
Umlagesatz
Umlagesatz
Umlagesatz
Umlagesatz
Umlagesatz
102 v.H.
114 v.H.
82 v.H. (vorher 118 v.H.)
81 v.H.
74 v.H.
73 v.H.
65 v.H.
66 v.H.
71 v.H.
70 v.H.
69 v.H.
Die Gewerbesteuerumlage ist durch gesetzliche Eingriffe im Zuge der
Finanzierung Fonds dt. Einheit und der Unternehmenssteuerreform
vergangener Jahre geprägt.
Erst ab dem Jahr 2004 hat der Gesetzgeber längst überfällige Reduzierungen bei der Gewerbesteuerumlage vorgenommen.
Die Gewerbesteuerumlage reduzierte sich im Jahr 2008 gegenüber
dem Vorjahr um 8 v. H.-Punkte, um die zu erwartenden Ertragsverluste aus der Unternehmenssteuerreform abzumildern.
Ab 2010 wurde die Normalumlage wieder gesteigert, da von Seiten
des Bundesfinanzministeriums prognostiziert wurde, dass sich die
negativen Auswirkungen aus der Unternehmenssteuerreform abschwächen werden. Diese Umlagesätze gelten fast unverändert bis
2018 fort. Die tatsächliche Entwicklung bleibt abzuwarten.
Die Gewerbesteuerumlage trägt u. a. unmittelbar zur Finanzierung
der Einheitslasten bei. Der Normalvervielfältiger beträgt nach § 6
Abs. 3 und 5 Gemeindefinanzreformgesetz insgesamt 34 v.H. (Vorjahr: 34 v.H.) für das Jahr 2015. Für die Gemeinde Reichshof ein Aufwand von rund 913 TEURO.
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer
steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwicklung des Arbeitsmarktes und den Veränderungen in der Steuergesetzgebung.
Die weiteren Wachstumsprognosen und die ausgegebenen Orientierungsdaten ergeben für 2015 einen Ansatz von 7.355 TEURO auf Basis der Orientierungsdaten (+ 4,9 %) und des ab 2015 bis 2017 geltenden Einkommensteuerschlüssels (0,0009996). Gegenüber der
Periode 2012 bis 2014 ergab sich eine Reduzierung um 2,1% oder
0,0000211 Punkte. Die Ansätze der Folgejahre berücksichtigen (vorsichtig optimistisch) eine sich noch weiter verbessernde Konjunkturlage.
Familienleistungsausgleich
PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Durch eine Systemumstellung bei der Neuregelung des Familienleistungsausgleiches im Jahr 1998 hatten Länder und Gemeinden überproportionale Mindereinnahmen beim Einkommensteueranteil hinzunehmen, überwiegend weil das Kindergeld bis dahin ausschließlich
vom Bund finanziert wurde. Eine Kompensation dieser Mehrbelastung erfolgt durch Abtretung von Umsatzsteueranteilen des Bundes
an die Länder. Die Länder gewähren daraus entsprechende Kompensationsleistungen an die Gemeinden.
Im Jahr 2015 sieht die Veranschlagung einen Ertrag in Höhe von
757 TEURO vor. Der Familienleistungsausgleich wird nach dem für die
Jahre 2015 bis 2017 geltenden Einkommensteuerschlüssel
(0,0009996) festgesetzt. Zur Entwicklung des Schlüssels siehe Erläuterungen zur Einkommensteuer.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform
vom 29.10.1997 ist die Gewerbekapitalsteuer ab 01.01.1998 entfallen. Als Ersatz für die Steuerausfälle erhalten die Gemeinden einen
Anteil von 2,2 v.H. am Aufkommen der Umsatzsteuer.
Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage eines orts- und wirtschaftsbezogenen Schlüssels.
Ab dem Jahr 2009 ist ein endgültiger Verteilungsschlüssel für den
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zur Anwendung gekommen,
der über zehn Jahre in vier Stufen eingeführt wird. Der endgültige
fortschreibungsfähige und bundeseinheitliche Schlüssel enthält folgende Schlüsselmerkmale:
- Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2001-2006 (25%)
- sozialversicherungspflichtige Entgelte der Jahre 2003-2005 (25%)
sowie
- Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Jahre 20042006 (50%)
Auf dieser Basis hat das Statistische Bundesamt Berechnungen für
die Schlüsselzahlen zum Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer für den Zeitraum 2009 - 2011 erstellt.
Für diesen Zeitraum setzt sich der Übergangsschlüssel zu einem Anteil von 75% aus dem geltenden Schlüssel und zu 25% aus dem neuen
Schlüssel zusammen. Die aktuelle Schlüsselzahl lautet 0,000929057.
Sie gilt für die Jahre 2015 bis 2017. Gegenüber der Periode 2012 bis
2014 ergab sich eine Verbesserung um 9,2% oder 0,000077895 Punkte.
Auf der Basis eines Gesamtaufkommens von 1,006 Mrd. EURO - laut
Orientierungsdaten des Landes - wird im Jahr 2015 ein Ansatz in Höhe von 1.037 TEURO veranschlagt, worin 102 TEURO Bundeshilfe aus
der sogenannten "Übergangsmilliarde" zur Entlastung der Kommunen enthalten ist.
Sonstige Steuern
PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Die Position „sonstige Steuern“ beinhaltet die Vergnügungssteuer,
die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer.
Die Erträge wurden gemäß den vorliegenden und erwarteten Veranlagungsdaten geplant. Eine Erhöhung der Steuerhebesätze wird nicht
geplant. Die letzte Hundebestandsaufnahme hat im Jahr 2010 stattgefunden.
Die Vergnügungssteuersatzung wurde durch Ratsbeschluss vom
28.06.2011 um den Steuergegenstand "gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und
Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen" ergänzt, um die Basis
der Besteuerung zu erweitern.
4.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Unter der Ertragsposition „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ sind folgende Veranschlagungen ausgewiesen:
Gesamterträge
Schlüsselzuweisungen
Pauschalzuweisungen vom Land
Zuweisungen vom Bund
Zuweisungen vom Land
Zuweisungen von Kommunen
Zuweisungen von Zweckverbänden
Zuw. vom so. öffentlichen Bereich
Zuschüsse von Übrigen u. priv. Bereichen
Aufl. Sonderposten aus Zuwendungen
Einheitslastenabrechnung
Summe
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
-0
-72.095
-2.063
-399.810
-66.952
-10.671
-22.979
-2.600
-1.435.991
-624.980
-2.638.142
-0
-72.000
-3.000
-318.683
-65.384
-10.000
-8.657
0
-1.610.354
-0
-2.088.078
-1.390.600
-80.525
-105.000
-1.458.872
-69.394
-10.000
-50
0
-1.634.155
-477.000
-5.225.595
Schlüsselzuweisungen
PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Nach Artikel 79 der Landesverfassung NRW ist das Land verpflichtet,
im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten.
Die vom Land durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bereitgestellten Zuweisungen ergänzen die eigenen Erträge der Gemeinden, die sie zur Finanzierung ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben benötigen.
Die Gemeinden erhalten Schlüsselzuweisungen (sog. zweckfreie Zuweisungen), deren Höhe sich nach ihrer durchschnittlichen Aufgabenbelastung und nach ihrer jeweiligen Steuerkraft in der Referenzperiode bemisst. Die durchschnittliche Aufgabenbelastung wird auf
der Basis der Einwohner-, Schüler, Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften,
Plan 2016/€
-320.000
-80.000
-105.000
-1.380.084
-69.394
-10.000
-50
0
-1.733.471
-150.000
-3.847.999
Plan 2017/€
-322.000
-80.000
-3.000
-1.264.479
-69.394
-10.000
-50
0
-1.834.068
-150.000
-3.732.991
Plan 2018/€
-45.000
-80.000
-0
-1.264.479
-69.394
-10.000
-50
0
-1.842.784
-150.000
-3.461.707
der Fläche der Kommune und der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter nach speziellen Schlüsseln, ermittelt.
Der nach diesem Verfahren festgestellte Gesamtansatz wird mit dem
Grundbetrag multipliziert und bildet die Ausgangsmesszahl. Die Ausgangsmesszahl wird der Steuerkraftmesszahl gegenübergestellt.
Zur Bemessung der Steuerkraft werden die Erträge aus den Realsteuern (Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer), der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Kompensationsleistungen Familienleistungsausgleich abzüglich der Gewerbesteuerumlagen, herangezogen.
Die Realsteuern werden mit fiktiven Hebesätzen, die im GFG festgesetzt sind, gewichtet.
Die sich ergebende Differenz aus der Ausgangsmesszahl minus der
Steuerkraftmesszahl wird mit einer Quote von zurzeit 90 v. H. als
Schlüsselzuweisung ausgeglichen.
Folgende fiktive Hebesätze finden im Jahr 2015 Anwendung:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
ab 2003
192 v.H.
381 v.H.
403 v.H.
ab 2011
209 v.H.
413 v.H.
411 v.H.
ab 2014
209 v.H.
413 v.H.
412 v.H.
ab 2015
213 v.H.
423 v.H.
415 v.H.
Wie haben sich die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen für die Gemeinde Reichshof entwickelt:
Steuerkraft und Berechnung der Schlüsselzuweisung
Aufgabenbelastung
Haushaltsjahr
Gesamtansatz
X
Grundbetrag
=
EURO
Festsetzung
2011
⇓
Festsetzung
2012
⇓
Festsetzung
2013
⇓
Festsetzung
2014
⇓
Festsetzung
2015
28.435
X
(+27,1 v.H.)
36.131
X
X
=
580,5091
=
(+15,7 v.H.)
X
(+ 4,48 v.H.)
33.154
=
(+2,8 v.H.)
(-12,0 v.H.)
31.733
564,9467
671,7091
=
(-3,48 v.H.)
X
648,3436
./.
Steuerkraftmeßzahl /
EURO
(-14,1 v.H.)
(-0,2 v.H.)
36.065
657,4138
Ausgangsmesszahl
=
=
Differenz
EURO
EURO
16.621.049 =
2.072.514
18.693.563
./.
(+9,18 v.H.)
⇓
20.412.089
./.
(+2,57 v.H.)
⇓
20.936.062
./.
21.838.173 =
(+1,81 v.H.)
⇓
(-1,41 v.H.)
21.315.346
./.
21.529.293 =
(+0,84 v.H.)
⇓
(-1,41 v.H.)
21.495.408
./.
19.950.279 =
X
Quote
v.H:
=
EURO
X
90 v.H =
(+16,12 v.H.)
19.300.184 =
1.865.262
(-46,44 v.H.)
1.111.905
X
90 v.H =
(+13,15 v.H.)
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 wurde am 18. Dezember 2014 beschlossen.
Schlüsselzuweisung
1.000.715
(-100,0 v.H.)
entfällt
X
90 v.H =
0
(-0,0 v.H.)
entfällt
X
90 v.H =
0
(+ ….v.H.)
entfällt
X
90 v.H =
1.390.616
Entwicklung der Ertragsposition Schlüsselzuweisungen
RE 2013
EURO
HJ 2014
EURO
0
0
HJ 2015
EURO
HJ 2016
EURO
HJ 2017
EURO
-1.390.616 -322.000 -320.000
zugrunde gelegt werden, die dann in den folgenden Jahren bis
zum Datenjahrgang 2013 erweitert werden, um eine fünfjährige
Datenbasis zu erreichen. Danach würde mit jedem neu hinzukommenden Datenjahrgang der jeweils älteste aus der pooled
OLS entfallen.
HJ 2018
EURO
-45.000
Mit der Reformierung des Berechnungssystems für die Schlüsselzuweisungen wurde im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 begonnen. Die seit mehreren Jahren nicht mehr durchgeführte Grunddatenanpassung erfolgte in einem ersten Schritt in der Weise, dass
der Soziallastenansatz, der seit 2008 auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II umgestellt ist, anstelle der Gewichtung 3,9 im
Jahr 2011, den Gewichtungsfaktor 9,6 und ab 2012 den Gewichtungsfaktor 15,3 erhielt. Des Weiteren wurde ab 2011 der Schüleransatz
ohne Berücksichtigung der Schulform auf Halbtags- und Ganztagesschüler umgestellt sowie der Demographiefaktor und der Flächenansatz eingeführt.
Auf Grund der Notwendigkeit, die statistischen Daten in regelmäßigen Abständen der aktuellen Entwicklung und den neuen Erkenntnissen anzupassen, wurde im März 2013 ein Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln (FiFo) veröffentlicht. Die empfohlenen Neuerungen hieraus wurden im weiteren
Verlauf aber nur teilweise berücksichtigt.
Die Veränderungen in den GFG´s der vergangenen Jahre wirkten sich
überwiegend nachteilig für die Gemeinde Reichshof aus.
Inhaltliche Neuerungen im GFG 2015:
• Die Ermittlung des fiktiven Finanzbedarfs soll für das GFG 2015
auf der Basis der methodischen Empfehlungen des FiFoGutachtens (Auszahlungen aaD und pooled OLS) erfolgen. Für die
pooled OLS können aktuell die Datenjahrgänge 2009 bis 2011
•
Die mit der geänderten Methodik verbundene Aktualisierung der
Grunddaten führt zu veränderten Gewichtungswerten bei den
Bedarfsansätzen und dient dazu, eine bedarfsgerechte interkommunale Verteilung zu gewährleisten und den verfassungsrechtlichen Vorgaben nachzukommen.
•
Im GFG 2015 sollen die gleichen Indikatoren wie im GFG 2014
verwendet werden.
•
Die fiktiven Hebesätze werden entsprechend der Methodik der
vergangenen Jahre und in Anlehnung an die „pooled-OLSMethodik“ aus einer entsprechenden mehrjährigen Berücksichtigung der tatsächlichen Hebesätze bzw. Steuereinnahmen der Jahre 2009 - 2011 ermittelt.
•
Im Gesetzentwurf sollen die Ergebnisse der fortgeschriebenen
Zensusdaten bezogen auf die Einwohnerzahlen zum Stichtag
31. Dezember 2013 sowie für den Demografiefaktor zum
31. Dezember 2012 berücksichtigt werden.
Die Eckdaten des Schlüsselzuweisungssystems und Steuerverbundes
2015 entwickeln sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
Dem Steuerverbund 2015 liegen die maßgeblichen Steuer-ISTEinnahmen der Referenzperiode vom 01.10.2013 bis 30.09.2014
zugrunde.
Die Kurortepauschale bleibt nach der deutlichen Reduzierung durch
das Land gegenüber 2002 (RE -192 EURO) trotz geringer Steigerung
auf einem niedrigen Niveau.
Im Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2018 sind jährlich 81 TEURO
veranschlagt.
Zuweisungen vom Bund
Entsprechend den Vorjahren wird auch mit dem GFG 2015 das Land
den Kommunen nur einen unveränderten Verbundsatz von 23,0 v. H.
der maßgeblichen Steuereinnahmen zur Verfügung stellen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein pauschalierter Belastungsausgleich in Höhe von 1,17 v.H.-Punkten, wie er schon in den Vorjahren
für die Beteiligung der Kommunen an den Einheitslasten des Landes
enthalten war, weitergeführt wird.
Im Jahr 2015 beträgt die Schlüsselzuweisungsmasse 8,204 Mrd.
EURO. Auf die Städte und Gemeinden entfallen 6,439 Mrd. EURO.
Pauschale Zuweisungen (Kurortepauschale)
PG 1.57.02 Tourismus
Zum Ausgleich besonderer Bedarfe werden den Gemeinden Pauschalzuweisungen gemäß den Regelungen im jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz nach unterschiedlichen Kriterien zur Verfügung
gestellt.
PauschalZuweisungen
Ergebnis
2013
EURO
Ansatz
2014
EURO
Ansatz
2015 bis 2018
EURO
Kurortepauschale
-70.095
-72.000
-80.500
Ergebnis
2013
EURO
Ansatz
2014
EURO
Ansatz
2015
EURO
-2.063
-3.000
-105.000
Eingeplant sind Bundesmittel für den Katastrophenschutz durch die
Feuerwehr (3 T€) sowie Hilfen zur Aufnahme und zur Unterbringung
von Asylbewerbern (102 T€).
Zuweisungen vom Land
Ergebnis
2013
EURO
Ansatz
2014
EURO
Ansatz
2015
EURO
-399.810
-318.683
-1.458.872
Erläuterung der wesentlichen Ertragspositionen:
PG 1.21.01 Grundschulen
-163.123 EURO
Gemäß Ratsbeschluss vom 11.04.2005 wurde in den vier Grundschulen eine Ganztagsbetreuung im Rahmen der von Bund, Land und
Kreis geförderten offenen Ganztagsgrundschulen ab August 2006
eingerichtet.
In den Grundschulen wurden Betreuungsplätze geschaffen. Die
Betreuung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) und das Betreuungsangebot außerhalb der OGS der Schuljahre 2014/15 und
2015/16 wird durch beauftragte Kooperationspartner (382 TEURO)
wahrgenommen. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt über Landeszuweisungen 156 TEURO, Kreiszuweisungen 65 TEURO und Elternbeiträge 137 TEURO.
Eine Anpassung der Richtlinien durch den Oberbergischen Kreis führt
zum Schuljahr 2015/2016 zu erhöhten Qualitätsanforderungen, die
einen höheren finanziellen Aufwand und höhere Förderbeträge ergeben.
Die Gemeinde finanziert die Unterdeckung und darüber hinaus den
Eigenanteil aus der Bereitstellung der Räumlichkeiten und Einrichtung.
Es wird auf die Einzelerläuterungen zu PG "1.21.01 Grundschulen" im
Zahlenwerk verwiesen.
Weitere Landeszuweisungen der Lehrerfortbildung (7 TEURO).
PG 1.21.06 Förderschulen
-12.000 EURO
Hier ist die Weiterleitung der anteiligen Schulpauschale ausgewiesen.
dungen der Kommunen auf Grund des Urteils vom 18. Juli 2012 des
Bundesverfassungsgerichts.
P 1.36.04.01 Jugendzentrum Eckenhagen
Zur Unterstützung der Arbeit des Jugendzentrums in Eckenhagen
wird im Jahr 2015 eine Landeszuweisung in Höhe von -9.913 EURO
erwartet.
P 1.42.01 Sportplätze
-350.000 EUPO
Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind im
Haushaltsjahr 2015 in Höhe von -350.000 EURO veranschlagt.
Die Zuweisungen des Landes dienen zur Mitfinanzierung der Aufnahme und Unterbringung sowie der Versorgung von ausländischen
Flüchtlingen, die die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 FlüAG erfüllen.
Die erhöhte Erstattungsleistung erfolgt aufgrund der erheblich gestiegenen Zuweisungszahlen sowie der erhöhten Leistungsaufwen-
-49.131 EURO
Mit dem Bau der Kunstrasenplätze in Brüchermühle, Wildbergerhütte und Eckenhagen sowie der Laufbahn im Stadion Eckenhagen wurden die Ascheplätze in Odenspiel und Sinspert aufgegeben. Gleichzeitig ging die Verantwortung für die Pflege der Kunstrasenplätze u. der
Laufbahn im Stadion Eckenhagen vertraglich auf die Vereine über.
Als Schuldentilgungshilfe sowie als Miete für die von den Schulen
mitgenutzten Kunstrasenplätze und der Laufbahn wird ein Teil der
Sport- und Schulpauschale dort vereinnahmt um die Beträge an die
Vereine weiterzugeben.
Siehe auch Ziffer "8.4 Zuweisungen und Zuschüsse."
P 1.55.06.02 Bestattungswesen
PG 1.31.11 Betreuung Flüchtling
-9.913 EURO
-4.900 EURO
Für die Pflege und die Instandhaltung der Kriegsgräber wird mit einem Landeszuschuss gerechnet.
P 1.57.01.01 Ansiedlungsförderung / Akquisition
-790.605 EURO
Für den Ausbau der Breitbandverkabelung in Hunsheim, Berghausen,
Alpe, Allenbach, Mittelagger, Oberagger, Sinspert, Windfus, Hespert
und Denklingen. Die Förderquote beträgt 90%.
P 1.61.01.01 Steuern u. allgem. Zuweisungen
-75.000 EURO
Für die Sanierung verschiedener Hausanschlüsse gemeindlicher Gebäude im Einzugsbereich der Wiehltalsperre.
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Zusammensetzung der Ertragspositionen:
Auflösung von
Ergebnis
2013 / €
Ansatz
2014 / €
Ansatz
2015 / €
-1.294.000
-141.991
-1.435.991
-1.478.411
-131.943
-1.610.354
-1.489.180
-144.975
-1.634.155
Zuweisungen von Gemeinden / Gemeindeverbänden
P 1.36.03.01 Jugendarbeit außerh. von Einrichtungen
- 500 EURO
Zur Unterstützung der jährlichen Ferienspaßaktion.
P 1.36.04.01 Jugendzentrum Eckenhagen
- 68.894 EURO
Zur Unterstützung der Arbeit des Jugendzentrums in Eckenhagen
wird im Jahr 2015 eine Kreiszuweisung in Höhe von -68.894 EURO
erwartet.
Zuweisungen an Zweckverbände
P 1.53.06.01 Abfallbeseitigung
- 10.000 EURO
Abfallberatung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV).
Hierzu werden die gemeindlichen Anteile aus dem Lizenzentgelt des
Dualen Systems Deutschland (DSD) an den BAV weitergeleitet.
Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich
Ergebnis
Ansatz
Ansatz
2013 EURO
2014 EURO
2015 EURO
-22.979
-8.657
-50
Die Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich zur Unterstützung der Steuererhebung.
Landeszuweisungen
Sonst. Zuwendungen
Summe
Zuwendungen werden als Sonderposten passiviert. Die Auflösung der
Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung der bezuschussten
Vermögensgegenstände vorzunehmen (§ 43 GemHVO).
Siehe auch Ziffer "5.3 Abschreibungen."
4.3 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte
Ertragsart
Verwaltungsgebühren
Benutzungsgebühren
Grabnutzungsrechte
Kurbeiträge
Auflösung von Sonderposten
Summe
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
-168.563
-597.514
-141.317
-14.635
-396.035
-1.318.064
-198.400
-617.211
-194.400
-15.000
-404.434
-1.429.445
-196.100
-572.279
-156.064
-15.000
-396.039
-1.335.482
Verwaltungsgebühren
Plan 2016/€
-196.000
-419.268
-158.344
-15.000
-396.049
-1.184.661
Plan 2017/€
-195900
-419.268
-160.953
-15.000
-395.973
-1.887.094
Plan 2018/€
-195.800
-569.268
-163.367
-15.000
-394.814
-1.338.249
-191.100 EURO
Die Veranschlagung von Verwaltungsgebühren wurde überprüft und an die Erwartungen im Haushaltsjahr angepasst. Eine Erhöhung der einzelnen
Verwaltungsgebührensätze ist zunächst nicht veranschlagt.
Von den Verwaltungsgebühren im Jahr 2015 in Höhe von 196.100 EURO werden 175.400 EURO oder rund 89 v.H. im PB "1.12 Sicherheit und Ordnung" vereinnahmt, wobei allein 110.000 EURO auf Pass- und Meldegebühren entfallen.
Benutzungsgebühren
-572.279 EURO
Bei den Benutzungsgebühren sind folgende Entwicklungen zu verzeichnen:
Produktgruppe / Bezeichnung
1.21.01 Elternbeiträge OGS
1.42.01 Turnhallennutzung
1.42.03 Hallenbäder Hunsheim/W.-hütte
1.52.09 Übergangsheime (Asyl)
1.54.17 Straßenreinigung / Winterdienst
1.55.06 Friedhöfe, Bestattungsgebühren
Sonstige Benutzungsgebühren
Summe
1.55.06 Friedhöfe (Grabnutzungsrechte)
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
-70.640
-2.624
-8.346
-21.811
-370.789
-117.925
-5.379
-597.514
-141.317
-94.641
-2.020
-12.300
-25.000
-366.200
-109.850
-7.200
-617.211
-194.400
-136.891
-2.020
-12.300
-60.000
-247.608
-109.850
-3.600
-572.279
-156.064
Plan 2016/€
-133.880
-2.030
-12.300
-60.000
-97.608
-109.850
-3.600
-419.268
-158.344
Plan 2017/€
-133.880
-2.030
-12.300
-60.000
-97.608
-109.850
-3.600
-419.268
-160.953
Plan 2018/€
-133.880
-2.030
-12.300
-60.000
-247.608
-109.850
-3.600
-569.268
-163.367
-136.891 EURO
PG 1.55.06 Friedhöfe
Die vier Grundschulen bieten ab August 2006 ein offenes Ganztagsangebot für 25 Schüler je Gruppe an. Zum Schuljahr 2015/16 wird an
den Grundschulen Denklingen und Eckenhagen jeweils mit zwei
Gruppen zu je 25 Plätzen und in den Grundschulen Hunsheim und
Wildbergerhütte mit einer Gruppe mit je 25 Plätzen gerechnet. Seit
dem 01. Februar 2014 werden auch die Elternbeiträge für die
Betreuung außerhalb der OGS im Haushalt vereinnahmt. Siehe auch
Erläuterungen zu PG 1.21.01 im Zahlenwerk.
Bestattungsgebühren
Grabnutzungsrechte
PG 1.21.01 Grundschulen (Elternbeiträge OGS)
PG 1.52.09 Wohnprobleme (Asyl)
-60.000 EURO
Eine verstärkte Zuweisung von Asylbewerbern und deren Unterbringung in Übergangswohnheimen wird wegen des Bürgerkrieges in
Syrien und dem weiterhin starken Zustrom von Afrikanern über das
Mittelmeer angenommen. Daher werden die Benutzungsgebühren
gegenüber dem Vorjahr erhöht.
PG 1.54.17 Straßenreinigung und Winterdienst
-247.608 EURO
Für das Jahr 2015 wird der Gebührensatz für den Winterdienst erheblich gesenkt und die Straßenreinigung konstant gehalten.
Kehrdienst
Winterdienst
2012
0,66 €/m
1,75 €/m
2013/2014
0,66 €/m
1,30 €/m
2015
0,66 €/m
0,85 €/m
Der Kostendeckungsgrad im Produkt Straßenreinigung beträgt 90
v.H. Die letzte Gebührenneufestsetzung erfolgte mit Ratsbeschluss
vom 10.12.2014 ab dem 01.01.2015 bis auf weiteres.
-109.850 EURO
-156.064 EURO
Die Veranschlagung der Friedhofsbenutzungsgebühren wurde aus
buchtechnischen Gründen aufgeteilt. Die Entgelte für Grabnutzungsrechte werden separat ausgewiesen und sind bei der Bilanzierung für
die Dauer des Nutzungsrechtes als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu behandeln und jährlich aufzuteilen.
Eine Neufestsetzung der Bestattungsgebühren erfolgte durch Ratsbeschluss vom 16.12.2013 für das Jahr 2014. Es wurde beschlossen, den
Grünflächenanteil, der ab dem Jahr 2008 mit 50 TEURO festgesetzt
wurde, aus der Kalkulation zu streichen.
Damit wird ein Kostendeckungsgrad von 100 v.H. angestrebt.
Kurbeiträge
PG 1.57.02 Tourismus
-15.000 EURO
Der Eigenbetrieb Kurverwaltung wurde zum 01.01.2007 aufgelöst
und in den NKF - Kernhaushalt überführt.
Im Kurgebiet Eckenhagen werden Beiträge gemäß Kurbeitragssatzung erhoben. Eine Anhebung der Kurbeitragssätze ist im Planungszeitraum nicht vorgesehen.
Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen
-396.039 EURO
Gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO sind Erschließungsbeiträge für Investitionen auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen.
Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung des
bezuschussten Anlagegutes vorzunehmen.
Die Auflösung der Erschließungsbeiträge nach KAG/BauGB erfolgt in
der PG 1.54.01 Öffentliche Verkehrsflächen.
4.4 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Der Ergebnisplan weist Erträge aus „privatrechtlichen Leistungsentgelten“ in folgenden Einzelpositionen aus:
Ertragsart
Verkauf
Mieten und Pachten
Mietnebenkosten
Dienstleistungen
Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte
Summe
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
-85.726
-219.608
-98.408
-76.119
-2.883
-384.337
-50.300
-212.591
-59.417
0
-1.000
-323.308
-47.100
-214.672
-59.335
0
0
-321.107
Plan 2016/€
Plan 2017/€
-47.100
-214.672
-59.335
0
0
-321.107
-47.100
-214.672
-59.335
0
0
-321.107
Plan 2018/€
-47.100
-214.672
-59.335
0
0
-321.107
Verkaufserlöse
PG 1.56.02.01 Ökokonto / Waldkonto
-40.000 TEURO
Aus der Veräußerung von Ökopunkten sollen im Jahr 2015 Verkaufserlöse in Höhe von 40 TEURO erzielt werden.
Im Jahr 2013 wurden Erträge in Höhe von 72.144 Euro realisiert.
PG 1.57.02 Tourismus
-5.000 EURO
Aus der Veräußerung von Prospekten, Druckschriften, Kartenmaterial und Inseraten in Druckschriften werden Verkaufserlöse in Höhe von 5
TEURO erwartet. Im Jahr 2013 (Ist) wurden Erträge in Höhe von 5.497 Euro realisiert.
Mieten und Pachten / Mietnebenkosten
-274.007 EURO
Veranschlagt werden Erträgen aus Mieten, Pachten und Mietnebenkosten für den gemeindlichen Grundstücks- und Gebäudebestand.
Hiervon entfielen allein auf die vier Kindergärten Brüchermühle, Hunsheim, Mittelagger und Wildbergerhütte Mieten / Mietnebenkosten von
177.123 Euro.
4.5 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen
Ertragsart; Erstattungen .......
vom Bund
vom Land
von Kommunen, Kreis
von Zweckverbänden
vom sonstigen öffentlichen Bereich
von verb. Unternehmen, Beteiligungen
von priv. Unternehmen
von übrigen Bereichen
Summe
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
-350
-12.774
-185.478
-75.255
-11.604
-907.685
-28.698
-140.614
-1.362.458
-3.000
-29.000
-154.775
-75.000
-18.000
-831.034
-5.000
-135.900
-1.251.709
-6.000
-21.000
-175.560
-75.000
-11.500
-841.794
-5.000
-163.034
-1.298.888
Plan 2016/€
-6.000
-15.000
-192.810
-75.000
-11.500
-841.794
-5.000
-103.034
-1.250.138
Plan 2017/€
-6.000
-27.000
-192.810
-75.000
-11.500
-841.794
-5.000
-103.034
-1.262.138
Plan 2018/€
-6.000
-15.000
-192.810
-75.000
-11.500
-841.794
-5.000
-103.034
-1.250.138
Darstellung der wesentlichen Ertragspositionen bzw. deren Veränderung:
Erstattungen vom Land
-21.000 EURO
Erstattungen von Kommunen
PG 1.21.15 Brandbekämpfung
-15.000 EURO
PG 1.12.07 Verkehrslenkung
Erstattungsleistungen des Oberbergischen Kreises für Schulung und
Fortbildung der Feuerwehrleute (5 T€) sowie Erstattungen für die
Ölspurbeseitigungen auf Landstraßen außerhalb der Dienstzeiten der
Straßenmeisterei Waldbröl (10 T€).
-6.000 EURO
Sachkostenerstattung für die Wahl des Landrates, die am 13.09.2015
stattfindet.
-11.400 EURO
Erstattungsleistung durch die Gemeinde Morsbach für die Wahrnehmung verkehrslenkender Aufgaben durch die Gemeinde Reichshof im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem
01.04.2009 (Ratsbeschluss vom 16.12.2008).
PG 1.21.01 Grundschulen
PG 1.21.14 Wahlen
-164.310 EURO
-65.250 EURO
Erstattungsleistungen des Oberbergischen Kreises zum Betrieb der
offenen Ganztagsschule in den vier gemeindlichen Grundschulen.
Die offene Ganztagsschule hat ihren Betrieb im August 2006 aufgenommen. Siehe auch Einzelerläuterungen in PG 1.21.01 im Zahlenwerk.
PG 1.31.09 Unterstützung von Senioren
-51.150 EURO
Veranschlagung einer Erstattungsleistung durch den Oberbergischen
Kreis gemäß der Vereinbarung zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes
zur integrierten Senioren- und Pflegeberatung für Personal- und
Sachkosten der Sozialabteilung ab dem Haushaltsjahr 2008.
PG 1.31.17 Grundsicherung nach SGB II
-10.260 EURO
Erstattung von Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung nach
dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). BuT ermöglicht es Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen
Regelbedarf nach SGB II auch Leistungen zu erhalten um am sozialen
und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
PG 1.31.19 Grundsicherung nach SGB II
-35.000 EURO
Erstattungsleistungen des Oberbergischen Kreises (13,7 v.H.) und der
Bundesagentur für Arbeit (86,3 v.H.) zu den Personal- und Sachkosten für den Betrieb der ARGE Oberberg in den Räumlichkeiten des
Rathauses in Denklingen.
Die Dienststelle der ARGE Oberberg ist für den Leistungsbezug und
die Arbeitsvermittlung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuständig.
Erstattungen von verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen
PG 1.11.09 Finanzmanagement u. Rechnungswesen -685.184 EURO
Erstattungsleistungen für die Inanspruchnahme von Verwaltungsund Bauhofleistungen und sonstiger Leistungen durch die Eigenbetriebe Wasserwerk, Gemeindewerk Abwasserbeseitigung und die
BGW GmbH.
PG 1.42.03 Bereitstellung von Betrieben und Bädern -156.610 EURO
Erstattungsleistung des monte mare Freizeitbades in Eckenhagen für
die Bereitstellung von Personal und Heizenergie. Nach der kompletten Schließung des Bades zwischen April 2011 und Januar 2013 werden die Personalkostenerstattungen und die Erstattungen für die
Energiebelieferung ab Februar 2013 wieder in Rechnung gestellt.
Erstattungen von übrigen Bereichen
-75.000 EURO
PG 1.53.06 Abfallentsorgung
-75.000 EURO
Erstattungen des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (74.850 Euro) für die Leistung des Bauhofes bei der Straßenpapierkorbentleerung und die Beseitigung der wilden Müllablagerungen in Wald und
Flur.
Erstattungen des Bergischen Transportverbandes für die Glascontainerstandorte (150 Euro).
-163.034 EURO
PG 1.12.15 Gefahrenabwehr
-30.000 EURO
Erträge aus kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr.
PG 1.25.02 Bücherei
Erstattungen von Zweckverbänden
-841.794 EURO
-62.000 EURO
Kostenerstattung (Nutzungsgrad der Schulen 83 v.H.) für die Inanspruchnahme der Bücherei durch die Grundschule (-48.000 EURO)
und Gesamtschule Eckenhagen (-14.000 EURO).
PG 1.51.05 Baulandumlegung
-60.000 EURO
Erträge aus dem Mehrwertausgleich Eckenhagen, Schmiedewinkel
und Rodener Platz.
4.6 Sonstige ordentliche Erträge
Zusammensetzung: Die Veranschlagung beinhaltet folgende „sonstige ordentliche Erträge:“
Ertragsart
Bußgelder
Zwangsgelder
Verwarnungsgelder
Vollstreckungsgebühren
Säumniszuschläge
Mahngebühren
Stundungszinsen
Rücklastschriftgebühren
Verspätungszuschläge
Aussetzungszinsen / Ausgleichsz.
Nachforderungszins Gewerbesteuer
Konzessionsabgaben
Schadenersatz
Spenden
Aufl. von sonst. SoPo- Zuschüsse
Erst. Soli.zusch. Vj
Zuschreibungen
Auflösung EWB auf Forderungen
Auflösung PWB auf Forderungen
Auflösung von Rückstellungen
Barkassendifferenzen
Umbewertungen
Andere sonst. ordentl. Erträge
Periodenfremde ordentl. Erträge
Summe
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
-4.403
-265
-2.315
-28.286
2.929
-15.957
-14.231
-566
-270
-656
-59.390
-619.650
-21.354
-1.787
-13.746
-4.700
-1.000
-2.600
-40.000
-11.000
-15.000
-15.000
-500
-500
-370
-60.000
-650.000
-6.200
-1.000
-3.600
-35.000
-26.000
-17.000
-15.000
-500
-500
-870
-70.000
-633.000
-6.200
-1.000
-3.600
-40.000
-26.000
-17.000
-15.000
-500
-500
-870
-70.000
-640.000
-6.200
-1.000
-3.600
-40.000
-26.000
-17.000
-15.000
-500
-500
-870
-70.000
-650.000
-6.200
-1.000
-3.600
-40.000
-26.000
-17.000
-15.000
-500
-500
-870
-70.000
-650.000
-13.235
-317.000
-21.777
-21.351
-15.072
-13.761
-60.000
-80.000
-80.000
-80.000
-80.000
-194.542
-166.548
-309.056
-220.000
-60.000
-10.000
-2.500
-10.000
-2.500
-10.000
-2.500
-10.000
-2.500
-10.000
-2.500
-1.397.947
-1.089.495
-1.243.577
-1.158.242
-996.931
-339.865
-104.934
-993
-170.636
-408
-6.330
-2.954
-15
-1.406.081
Plan 2016/€
Plan 2017/€
Plan 2018/€
Darstellung der wesentlichen Ertragspositionen
Auflösung von Rückstellungen
166.548 Euro
Vollstreckungsgebühren
PG 1.11.13 Grundstücks- und Gebäudemanagement
-40.000 EURO
PG 1.11.09 Vollstreckung
-35.000 EURO
Die zunehmende Anzahl der überschuldeten Haushalte sowie die
schlechter werdende Zahlungsmoral lassen die Zahl der Vollstreckungsbescheide stetig ansteigen.
Nachforderungszinsen Gewerbesteuer
PG 1.61.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen,
allgemeine Umlagen
Inanspruchnahme von Rückstellungen, die in den bisherigen Schlussbilanzen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden
gebildet wurden.
Die Sanierungsmaßnahmen sollen im Jahr 2015 durchgeführt werden.
PG 1.54.01 Öffentliche Verkehrsflächen
(Gemeindestraßen)
-70.000 EURO
Verzinsung (0,5 v.H. / Monat) von Steuernachforderungen im Gewerbesteuerveranlagungsverfahren gemäß § 233a AO.
-50.000 EURO
Inanspruchnahme von Rückstellungen, die in den bisherigen Schlussbilanzen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen gebildet wurden.
Die Instandsetzungsmaßnahmen sollen im Jahr 2015 durchgeführt
werden.
Konzessionsabgaben
PG 1.55.06 Friedhöfe
PG 1.54.01 Öffentliche Verkehrsflächen
-633.000 EURO
Konzessionsabgaben der Strom- und Gaslieferanten für Durchleitungsrechte auf öffentlichen Verkehrsflächen. Konzessionsnehmer
ist die AggerEnergie. Im Jahr 2015 wird die AggerEnergie die Stromnetze von der RWE AG übernehmen. Bis zur vollständigen Übernahme werden noch Konzessionszahlungen von der RWE AG erfolgen.
-76.548 EURO
Auflösung von Rückstellungen zum Ausgleich der Produktgruppe
1.55.06 Friedhof. Es wird auf die Einzelerläuterungen zur Produktgruppe im Zahlenwerk verwiesen.
5. Aufwendungen des Ergebnisplanes
Im Gesamtergebnisplan werden die nachfolgenden ordentlichen Aufwendungen nachgewiesen:
Aufwandsart / Bezeichnung
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Sach-/ Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
5.167.076
309.193
5.261.857
3.152.427
19.045.986
1.582.723
34.519.261
5.020.196
256.749
5.335.771
3.181.870
18.682.852
1.410.952
33.888.390
5.272.737
268.906
5.638.883
3.244.716
20.470.735
1.621.287
36.517.264
5.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personalaufwendungen beinhalten die Bezüge der Beamten, der
Beschäftigten (früher: Angestellte und Arbeiter), die Versorgungskassen- und Sozialversicherungsbeiträge, die Beihilfen für aktive Beschäftigte und die Bildung von Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen für aktive Beamte.
Weiterhin werden Personalaufwendungen für sonstige Beschäftigte
nachgewiesen.
Unter Versorgungsaufwendungen werden Beihilfen, Versorgungskassenbeiträge und die Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger nachgewiesen.
Plan 2016/€
5.383.622
270.923
6.480.618
3.463.028
20.901.935
1.639.707
38.139.833
Plan 2017/€
5.492.160
278.129
5.967.288
3.529.182
21.082.785
1.648.908
37.998.453
Plan 2018/€
5.602.002
283.549
5.960.940
2.897.250
20.938.885
1.633.808
37.316.434
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Ratstätigkeit, Feuerwehr, Wahlhelfer) und Personalnebenausgaben gehören nach den
NKF-Bestimmungen zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen.
Zur Ermittlung des bereinigten Personalaufwandes werden die Zuweisungen und Erstattungsleistungen Dritter abgesetzt.
Entwicklung der Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen
Bezeichnung
Beamte und Beschäftigte
Sonstige Beschäftigte
Zwischensumme:
Ergebnis
2013 / €
Ansatz
2014 / €
Ansatz
2015 / €
4.921.534 4.805.041 5.018.209
0,00
5.500
7.800
4.921.534 4.810.541 5.026.009
Rückstellungen für:
Pensionen, Beihilfen Beamte
Urlaub, Überstunden, Altersteilz.
233.470
12.072
203.755
5.900
194.228
52.500
Versorgungsaufwendungen
309.193
256.749
268.906
Zwischensumme:
5.476.269 5.276.945 5.541.643
Erstattungsleistungen für:
Grundsicherung nach SGB II
Altersteilzeit
Sonstige
Eigenbetriebe, verb. Untern.
Interkomm. Zusammenarbeit
Maßnahmen der BA für Arbeit
Personalaufwand bereinigt:
-52.478
-38.000
-35.000
-22.979
-8.607
0
-136.252 -117.159 -143.217
-411.512 -417.070 -436.271
-13.567
-10.000
-11.400
-1.199
0
0
4.838.282 4.686.109 4.915.755
Veränderung in EURO
Veränderung in v.H.
185.669
-152.173
229.464
4,0%
-3,2%
4,9%
Personalkostenentwicklung 2013
Der bereinigte Personalaufwand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr
um 185.669 EURO oder 4,0 v.H.
Aufgrund des Tarifabschlusses im Jahr 2012 mit einer Laufzeit von 24
Monaten erfolgte bei den Beschäftigten am 1.1.2013 eine Tariferhöhung in Höhe von 1,4 v.H. sowie zum 1.8.2013 um weitere 1,4 v.H.
Dies entsprach einer Erhöhung von 2,1 v.H. im Jahr 2013. Daneben
erhielten bestimmte Beschäftigte der Entgeltgruppe 2 bis 8 -vor dem
Hintergrund der bislang nicht abgeschlossenen Verhandlungen zu
einer neuen Entgeltordnung- eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe
von 300 EURO.
Das tarifvertraglich vereinbarte Leistungsentgelt wird im Jahr 2013
von 1,75 v.H. auf 2 v.H. der ständigen Monatsentgelte aller Beschäftigten des Vorjahres erhöht. Diese Regelungen gelten auch für die
Beamten.
Durch das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge
2013/2014 im Land Nordrhein-Westfalen sind die Besoldungen der
Beamten ab 01.01.2013 in den Besoldungsgruppen A2 bis A10 um
2,65 v.H. und in den Besoldungsgruppen A11 und A12 um 1 v.H. erhöht worden. Ab der Besoldungsgruppe A13 gab es keine Anhebung.
Zwei Mitarbeiter/innen, die sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit
befanden, wechselten im Jahresverlauf in den Ruhestand.
Ein Auszubildender zum Verwaltungsfachangestellten und eine Auszubildende zur Bauzeichnerin haben im Jahr 2013 ihre Ausbildung
erfolgreich beendet. Zum 1.8.2013 ist wieder ein Ausbildungsplatz
zur/zum Verwaltungsfachangestellten und ein Ausbildungsplatz
zur/zum Bauzeichner/in besetzt worden.
Die Versorgungsaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 108.092 EURO. Die Erhöhung hing mit einem Anstieg der
Umlage an die Rheinische Versorgungskasse, Anstieg der Beihilfeansprüche der Versorgungsempfänger und den Veränderungen bei den
Pensionsrückstellungen der Versorgungsempfängern zusammen.
Die Erstattungsleistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 124.879 EURO gestiegen. Nach der Neueröffnung des Freizeitbades monte mare erfolgte nun wieder einer Verrechnung der Personalkosten der gemeindlichen Mitarbeiterinnen.
Personalkostenentwicklung 2014
Der bereinigte Personalaufwand verringert sich gegenüber dem Vorjahr um 152.173 EURO oder 3,15 v.H.
Eine Fachbereichsleiterstelle wurde -nach Eintritt des Beamten in den
Ruhestand- nicht wiederbesetzt. Dadurch konnte eine Einsparung in
Höhe von 57.000 EURO erzielt werden.
Weitere Einsparungen von Personalkosten konnten durch Umorganisationen und Verzögerungen bei der Wiederbesetzung freier Stellen
erzielt werden.
Ab dem 01.01.2014 erfolgte eine Besoldungserhöhung in den Besoldungsgruppen bis A10 um 2,95 v.H. und in den Besoldungsgruppen
A11 und A12 um 1 v.H. Ab der Besoldungsgruppe A13 erfolgte keine
Anhebung.
Da neue Tarifverhandlungen für Beschäftigte erst im Laufe des Jahres
2014 anstanden, wurde bei der Planung eine fiktive Erhöhung von 1
v.H. berücksichtigt.
Das Volumen für das Leistungsentgelt wurde analog 2013 mit 2 v.H.
der ständigen Monatsentgelte der Beschäftigten angesetzt. Das Gleiche gilt auch für die Beamten.
Ein Mitarbeiter, der sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befand, wechselte im Jahresverlauf in den Ruhestand.
Eine Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten hat im Jahr
2014 ihre Ausbildung erfolgreich beendet. Zum 01.08.2014 ist wieder
ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten und zum
01.09.2014 ein Ausbildungsplatz zur/zum Bachelor of Laws besetzt
worden.
Personalkostenentwicklung 2015
Der bereinigte Personalaufwand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr
um 229.646 EURO oder 4,9 v.H.
Das Besoldungs- und Versorgungsgesetz 2013/2014 NRW vom
16.07.2013 wurde mit Gesetz vom 11.11.2014 rückwirkend zum
01.01.2013 geändert. Dadurch erfolgten nun zu den bereits durchgeführten Anpassungen weitere Erhöhungen. In den Besoldungsgruppen A11 und A12 ab dem 01.03.2013 eine Erhöhung um 0,3 v.H. und
zusätzlich um monatlich 30 EURO und ab dem 01.05.2014 eine weitere Erhöhung um 0,3 v.H. und zusätzlich um monatlich 40 EURO. Ab
der Besoldungsgruppe A13 erfolgte ab dem 01.09.2013 eine Anhebung um 1,3 v.H. und zusätzlich um monatlich 30 EURO und ab dem
01.09.2014 um 1,3 v.H. und zusätzlich um monatlich 40 EURO.
Aufgrund der Tarifeinigung vom 01.04.2014 fanden Tariferhöhungen
für die Beschäftigten zum 01.03.2014 in Höhe von 3 v.H. (aber mindestens 90 EURO) und ab 01.03.2015 um weitere 2,4 v.H. statt.. Für
die Jahre 2016 bis 2019 wurden jährliche tarifliche Steigerungen in
Höhe von 2 v.H. berücksichtigt.
Das Volumen für das Leistungsentgelt wurde analog 2014 mit 2 v.H.
der ständigen Monatsentgelte der Beschäftigten angesetzt. Das Gleiche gilt auch für die Beamten.
Eine zusätzliche Stelle Betreuung Asylbewerber wurde eingerichtet
und ab 01.12.2014 besetzt. Ebenfalls zum 01.12.014 befristet auf ein
Jahr wurde eine zusätzliche Stelle für Unterhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Gebäuden eingerichtet.
Entwicklung der Mitarbeiterzahl
Die Anzahl der Mitarbeiter/innen (Vollzeit/Teilzeit) incl. der Eigenbetriebe / ohne BGW GmbH hat sich seit 1994 wie folgt entwickelt:
1994
Vollzeit Teilzeit
Beamte
Beschäftigte
Summe
Gesamt
17
103
120
1
53
54
174
2014
Vollzeit Teilzeit
6
76
82
6
35
41
123
Veränderung
Vollzeit Teilzeit
-11
-27
-38
+5
-18
-13
-51
zusätzlich sind Mitarbeiter in:
Sonderurlaub/Elternzeit
Freizeitphase der Altersteilzeit
Beamte
2
0
Beschäftigte
5
0
Im Jahresverlauf 2014 sind 6 Mitarbeiter/innen ausgeschieden. Gründe dafür waren bei drei Mitarbeitern der Eintritt in den Ruhestand
und bei zwei Mitarbeitern die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf eigenen Wunsch. Ein Mitarbeiter ist verstorben.
Vier Mitarbeiter/innen sind im Jahr 2014 neu eingestellt worden. Die
Hausmeisterstelle und die Stelle der Schulsekretärin in der Grundschule Wildbergerhütte sind neu besetzt worden. Des Weiteren wurden ein Betreuer für die Asylbewerber und ein Mitarbeiter für Unterhaltungsarbeiten an gemeindeeigenen Gebäuden neu eingestellt.
Derzeit befinden sich vier Mitarbeiterinnen in der Elternzeit und zwei
Mitarbeiterinnen im Sonderurlaub. Einer Mitarbeiterin wurde eine
befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.
Eine Auszubildende konnte nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung befristet übernommen werden.
Aktuell sind fünf Auszubildende beschäftigt, und zwar drei Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten, ein Auszubildender zum
Bachelor of Laws und ein Auszubildender zum Bauzeichner. Eine Auszubildende beendet im Juni 2015 ihre Ausbildung, und zwar eine
Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten. Ab 01.08.2015 werden zwei Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten eingestellt.
Daneben werden für die Schulen regelmäßig Praktikumsplätze, die
der Berufsorientierung dienen, bereitgestellt.
Rückstellungen im Personalwesen
Die Entwicklung der Rückstellungen wird gemäß den Berechnungen
der Rheinischen Versorgungskasse, Köln dargestellt.
Gemäß § 36 GemHVO sind Rückstellungen für folgende Verpflichtungen zu bilden:
- Pensionsverpflichtungen inkl. Beihilfeansprüche
- Urlaubsrückstellungen
- Überstundenrückstellungen
- Rückstellungen für Altersteilzeitfälle
Rückstellungen gehören zu den Fremdkapitalposten und stellen Verbindlichkeiten oder Aufwendungen dar, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Durch die Rückstellungsbildung sollen
später zu leistende Auszahlungen aufwandsmäßig den Haushaltsjahren ihrer Verursachung zugerechnet werden.
Die erstmalige Bemessung und Bildung der Rückstellungen erfolgte
mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz aus dem Eigenkapital zum
01.01.2005.
Die Belastungen aus der Bildung von Pensions- und Beihilferückstellungen werden stetig zunehmen.
Es ist zwingend erforderlich, diese Zuführungsbeträge in liquiden
Mitteln zu erwirtschaften und einer Versorgungsrücklage zuzuführen,
damit im Jahr der Inanspruchnahme die Finanzmittel konkret zur
Verfügung stehen.
Die jetzige Praxis der buchtechnischen Abbildung führt zu dauerhaftem Eigenkapitalverzehr.
Seit 2012 werden die Rückstellungen für die Beamten der Eigenbetriebe in den entsprechenden Haushalten gebildet und ausgewiesen.
Tabellarische Darstellung:
Rückstellungen
für
Aktive Beamte
Versorgungsempfänger
Summe
Veränderung
31.12.2010
TEURO
31.12.2011
TEURO
31.12.2012
TEURO
31.12.2013
TEURO
31.12.2014
TEURO
31.12.2015
TEURO
31.12.2016
TEURO
31.12.2017
TEURO
31.12.2018
TEURO
3.495
4.384
3.838
4.888
4.016
4.737
3.467
5.310
3.433
5.469
3.627
5.323
3.830
5.169
4.043
5.012
4.268
4.853
7.880
+463
8.726
+846
8.753
+27
8.777
+24
8.902
+ 125
8.950
+ 48
8.999
+ 49
9.055
+56
9.121
+66
5.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwandsart / Bezeichnung
Fertigung, Vertrieb Waren
Energie, Abwasser, Wasser
Unterhaltung und Bewirtschaftung
Weiterer Verwaltungs- u. Betriebsaufwand
Kostenerstattungen
Materialverbrauch
Sonstige Sach-/ Dienstleistungen
Summe
Erg. 2013/€
-85.567
1.380.597
1.552.279
1.393.204
519.622
-30.719
532.440
5.261.857
Plan 2014/€
Plan 2015/€
1.426.690
1.252.616
1.451.846
558.019
2.300
644.300
5.335.771
1.323.572
1.324.616
1.616.438
613.607
1.700
758.950
5.638.883
Nachfolgend die wesentlichen Aufwandspositionen:
Aufwendungen für Energie, Abwasser, Wasser
Die Gesamtposition weist folgende Aufwandsarten aus:
Aufwandspositionen Erg. 2013/€ Plan 2014/€ Plan 2015/€
Strom
247.717
257.160
277.750
Gas
445.026
463.810
329.830
Heizöl
25.374
30.000
39.000
Treibstoffe
100.756
104.280
103.830
Wasser
21.661
26.045
24.275
Abwasser
540.006
541.705
545.697
Sonstiges
58
3.690
3.190
Gesamtsumme:
1.380.597
1.426.690
1.323.572
Die Veranschlagung erfolgte verbrauchsorientiert unter Berücksichtigung von Preisveränderungen. Durch das angestrebte "Gebäudesanierungsprogramm" sollen die einbezogenen Gebäude auch in
energetischer Hinsicht fit gemacht werden. Im Energiebereich bleibt
die Kostenentwicklung im Jahr 2015 abzuwarten. Der Heizölpreis hat
Plan 2015/€
1.325.972
2.172.106
1.643.196
655.694
1.700
681.950
6.480.618
Plan 2016/€
1.325.972
1.643.426
1.670.546
655.694
1.700
669.950
5.967.288
Plan 2017/€
1.325.972
1.614.086
1.698.538
655.694
1.700
664.950
5.960.940
sich seit Beginn des Jahres 2015 fast halbiert. Der Effekt für den
Haushalt wird aber nicht bedeutend sein, weil nur noch 3 Objekte mit
Heizöl beheizt werden. Damit verbunden ist wegen der immer noch
bestehenden Ölpreisbindung zeitversetzt auch mit einem geringeren
Gaspreis zu rechnen. Kosteneinsparungen zeigen sich insbesondere
bei den mit Gas beheizten und bereits energetisch sanierten Gebäuden Rathaus und Schulzentrum Eckenhagen.
Durch das "Erneuerbare Energien Gesetz" wird die Umlage für ÖkoStrom im Jahr 2015 von 6,24 Ct./kWh auf 6,17 Ct./kWh sinken.
Die Kostengruppe „Abwasser“ enthält den von der Gemeinde an das
Gemeindewerk Abwasserbeseitigung zu entrichtenden Straßenentwässerungsanteil.
HH-Jahr 2013 Ergebnis
HH-Jahr 2015 Ansatz
440.812 €
441.000 €
Die Freizeitbadgesellschaft erstattet die Kosten für den Gasbezug
ihres eigenen Blockheizkraftwerkes mit dem seit Mitte 2014 Strom
und Wärme produziert wird. Durch die Effektivität des Blockheizkraftwerkes und den Wegfall des Contractingvertrages konnten die
Kosten deutlich gesenkt werden.
Im Bauhof wurde im Herbst 2007 eine HolzhackschnitzelHeizungsanlage in Betrieb genommen.
Das Heizmaterial wird aus dem Gehölzschnitt an Straßenseitenrändern und Waldbeständen gewonnen. Die Gemeinde Reichshof hat
mit dieser Maßnahme den Einstieg in die Nutzung regenerativer
Energien vorgenommen.
Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung:
Aufwandart
Grundstücke, Gebäude
usw.
Infrastrukturvermögen
Maschinen und technische Anlagen
Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Bewirtschaftung
Grundstücke, Gebäude
Gebäudereinigung
Gesamtsumme:
Erg. 2013/€ Plan 2014/€
Plan 2015/€
405.048
308.250
379.425
564.203
383.000
355.000
6.152
4.700
4.000
88.683
71.115
83.905
107.586
117.770
106.590
68.623
81.189
86.586
311.986
286.592
309.110
1.552.279
1.252.616
1.324.616
UNTERHALTUNGSAUFWENDUNGEN FÜR GRUNDSTÜCKE, GEBÄUDE
USW.
Für den gesamten Gebäudebestand der Gemeinde Reichshof werden
im Hinblick auf das angestrebte "Gebäudesanierungsprogramm" für
bauliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 317.500 EURO (Vorjahr: 155.100 EURO) veranschlagt. Damit liegt der Jahresansatz 2015 deutlich über dem Ansatz
2014.
Die Belastung des Ergebnisplanes wird durch die Inanspruchnahme
von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen in
Höhe von 50.000 EURO vermindert (siehe Ziffer 4.6 „Sonstige Erträge“).
Die Gemeinde Reichshof besitzt eine Vielzahl von Gebäude mit unterschiedlichem Alter und Instandhaltungszustand. Die bedeutendsten Objekte sind dabei die Schulstandorte, das Rathaus und die Bäder.
Diese gemeindeeigenen Immobilien wurden in den Jahren 1964 bis
1976 errichtet und haben einen Modernisierungsstau zu verzeichnen.
Um den Handlungsbedarf im Einzelnen festzustellen wurden Gutachten zu den Schulstandorten und zum Rathaus erstellt. Nach verschiedenen Vorberatungen ab dem Jahr 2007 im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss wurde am 11.11.2009 unter der Bezeichnung "Gebäudesanierungsprogramm Reichshof - wir investieren
in unsere Zukunft-" die umfassende Vorlage 2009/41 erstellt und
dem Hauptausschuss (24.11.2009), dem Bau-, Planungs-, Verkehrsund Umweltausschuss (25.11.1009), dem Schul-, Sozial-, Jugend- und
Sportausschuss (26.11.2009) und dem Gemeinderat (15.12.2009) zur
Beratung und Beschussfassung zugeleitet.
Das Gebäudesanierungsprogramm umfasst die Gebäude: Rathaus
Denklingen; das Schulzentrum Eckenhagen mit der Sporthalle Hahnbucher Straße; die Grundschulen und Turnhallen in Denklingen,
Hunsheim und Wildbergerhütte sowie die Hallenbäder in Hunsheim
und Wildbergerhütte.
Auf einstimmige Empfehlung der beteiligten Ausschüsse hat der Gemeinderat u. a. beschlossen,
•
•
•
•
•
•
die Finanzierung der Gebäudesanierungsmaßnahmen soll über
den Haushalt erfolgen,
die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierungsmodalitäten zu
erarbeiten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln,
die Nettoneuverschuldung wird für die Gebäudesanierung in Kauf
genommen,
dass es sich bei den errechneten Kosten von 20,81 Mio. EURO um
das Ergebnis grober Schätzungen und Prognoserechnungen handelt,
dass die Gebäudesanierung in den folgenden Jahren mit einem
jährlichen Budget von etwa 2 Mio. EURO finanziert werden soll,
dass die Gebäudesanierung im mittleren Standard (mittlere Preisklasse) realisiert werden soll.
Um jedoch Klarheit über die Reihenfolge der Maßnahmen zu erhalten, hat der Gemeinderat am 25.03.2010 beschlossen, die Lehrschwimmhallen in Hunsheim und Wildbergerhütte zu erhalten. In
einem weiteren Beschluss vom 05.10.2010 hat der Haupt- und Finanzausschuss und am 19.07.2011 hat der Gemeinderat die Vertreter der Gemeinde Reichshof im Aufsichtsrat (Gennies und Gries) der
monte mare Reichshof Freizeitbad GmbH & Co. KG ermächtigt, der
Erteilung eines Planungsauftrages zur Restrukturierung des Freizeitbades inkl. Parkplatzbau bis zu einer Investitionssumme von Netto
5,0 Mio. € zuzustimmen. In dieser Summe sind die Architekten- und
Ingenieurhonorare enthalten.
Für die Gebäude, die nicht schulischen Zwecken dienen, sind folgende Unterhaltungsmittel im Ergebnisplan 2014 veranschlagt:
Objekte
Ansatz 2015 / €
Friedhofshallen
24.000
Feuerwehrgerätehäuser
15.700 *)
Bauhof Brüchermühle
6.500
Übergangs- / Obdachlosenwohnheime
3.000
Kindergärten
8.000
Burg Denkl. u. Torhaus
14.500
Rathaus Denklingen
10.000
Mietwohnhäuser
4.000
Musikpavillion, Heimatmuseum, Kunstkabinett u.a.
18.800
Jugendzentrum
2.000
Summe:
106.500
In den Folgejahren 2016 bis 2018 sind in der Finanzplanung jährlich
177 TEURO bzw. 115 TEURO bzw. 72 TEURO für Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt.
*) Zur Errichtung einer Kleiderkammer sollten 50 TEuro im Haushaltsplan 2015 vorgesehen werden, um einen entsprechenden Umbau im Feuerwehrhaus in Mittelagger vornehmen zu können. (Haushaltsbeschluss vom 16.12.13). Für die Kleiderkammer wurde in Abstimmung mit der Feuerwehr ein Kellerraum im Rathaus zur Verfügung gestellt.
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an schulisch genutzten Objekten
HH-Jahr 2015 / €
Grundschule Denklingen
15.000
Turnhalle Denklingen
8.000
Grundschule / Gesamtschule Eckenhagen
Sporthalle Eckenhagen, Hahnbucher Straße
Sporthalle Eckenhagen, Am Bromberg
20.000
5.000
5.000
Grundschule Hunsheim
Turnhalle Hunsheim
Hallenbad Hunsheim
Grundschule Wildbergerhütte
Turnhalle Wildbergerhütte
Hallenbad Wildbergerhütte
5.000
2.000
2.000
15.000
10.000
5.000
Summe:
92.000
Den baulichen Unterhaltungsaufwendungen steht keine Mitfinanzierung aus der Schulpauschale gegenüber, da diese Geldmittel in die
Investitionsmaßnahmen "Energetische Gebäudesanierung Schulzentrum Eckenhagen" (2 Mio. EURO in 2015) fließen.
Die Schulpauschale beträgt im Jahr 2015 insgesamt 484 TEURO.
Der ergebniswirksame Anteil der Schulpauschale in Höhe von 30
TEURO für Miete und Unterhaltungszuschuss Kunstrasenplätze in
Eckenhagen, Brüchermühle und Wildbergerhütte wird in PG 1.42.01
„Sportstätten“ (Investitionsprojekt 5.000051.600) vereinnahmt und
ergebniswirksam im Jahr der Einzahlung aufgelöst.
Von der Schulpauschale werden rund 442 TEURO für investive Maßnahmen verwendet. Dem Förderschulzweckverband (PG 1.21.06)
werden 12 TEURO zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Einzelmaßnahmen im Jahr 2015
EURO
Grundschule u. Turnhalle Wildbergerhütte
Blitzschutz instandsetzen
10.000
Grundschule Denklingen
Ergänzung der Zaunanlage wegen Vandalismus
10.000
Summe:
20.000
In dem "Gebäudesanierungsprogramm" stehen an erster Stelle die
schulisch genutzten Gebäude, so dass im Wesentlichen bis zur Umsetzung nur kleinere Reparaturen geplant sind.
In den Folgejahren 2016 bis 2018 sind in der Finanzplanung
334 TEURO (u. a. 200 TEuro Instandsetzung Buswendeplatz) bzw. 109
TEURO bzw. 74 TEURO für Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagt.
Neben den baulichen Unterhaltungsmaßnahmen sind folgende weitere wesentliche Unterhaltungsaufwendungen zu nennen:
Produktgruppe 1.55.06 Friedhöfe
Laufende Unterhaltungsaufwendungen für die gemeindlichen Friedhöfe
91.000 EURO
Produktgruppe 1.57.02 Tourismus
Park- und Grünflächenpflege im Kurpark und Kurgebiet Eckenhagen
16.000 EURO
UNTERHALTUNG DES INFRASTRUKTURVERMÖGENS
Zusammensetzung:
1.21.09 Maßnahme Schüler
Unterhalt Wartehallen
1.54.01 Verkehrsflächen
Unterhalt Verkehrsflächen
4.000040 Straßenunterhalt
UA-Programm
Verschiedenes
Summe:
Ergebnis
2013/€
Plan
2014/€
Plan
2014/€
7.320
5.000
5.000
200.567 1
273.000 1
300.000 1
Die aktuellste Bilanz enthält als Rückstellungsbetrag 259.042 Euro
zum 31.12.2014, weil über die Bewertung der Straßeninstandhaltungsmaßnahmen des Jahres 2014 sowie über das Maß der Inanspruchnahme (Absetzung beim Aufwand) bereits in diesem Jahresabschluss entschieden wurde.
Im Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2018 werden Unterhaltungsmittel in Höhe von 1.055.000 Euro, 895.000 Euro und 855.000 EURO
eingeplant.
WEITERE VERWALTUNGS- UND BETRIEBSAUFWENDUNGEN:
355.946 2
255.000
100.000
Zusammensetzung:
370
564.203
533.000
405.000
1
) incl. Wartung der Straßenbeleuchtung.
) incl. Absetzungen durch Inanspruchnahme der Instandhaltungsrückstellung und Aktivierung von investiven Straßenbaumaßnahmen
2
Die Mittel zur Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur bei PG 1.54.01
„Verkehrsflächen“ beinhalten das jährliche Straßenunterhaltungsprogramm (allgemeine Straßenunterhaltung, Instandhaltung und
Betrieb der Straßenbeleuchtung, Unterhaltung der Wirtschaftswege,
inkl. der Leistungen an Forstbetriebsgemeinschaften) sowie das UA IProgramm (Projekt 4….40.790).
Reduzierung der Belastungen durch Inanspruchnahmen von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 50.000 EURO in
2015. Siehe Ziffer 4.6 „Sonstige ordentliche Erträge“.
Aktivierte Eigenleistungen werden mit 50.000 Euro angesetzt.
Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG´s) *)
Schülerbeförderungskosten
Lehrmittel
(Lernmittelfreiheitsgesetz)
Lehr- und Unterrichtsmaterial
Medien
Sonstige Betriebsaufwendungen
Summe:
Ergebnis
2013/€
34.454
Plan
2014/€
Plan
2015/€
53.650
51.900
1.131.293 1.127.548
1.259.413
66.535
66.162
65.830
36.268
46.513
46.063
8.125
10.800
10.800
117.233
146.800
182.100
1.393.203 1.451.846 1.616.438
*) Mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
(NKFWG) vom
18.09.2012 wurde u. a. die Gemeindehaushaltsverordnung geändert,
wonach nun § 35 Abs. 2 die Möglichkeit eröffnet (Wahlrecht), Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungsoder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 Euro ohne
Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden
können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar als Aufwand
zu verbuchen.
Bis dahin waren die GWG´s als Investitionen im Finanzplan.
SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN
LEHRMITTEL (LERNMITTELFREIHEITSGESETZ)
Notwendige Aufwendungen für die Produktgruppe 1.21.08 "Schülerbeförderung"
Die Kostenanteile für die Beschaffung von Schulbüchern nach dem
Lernmittelfreiheitsgesetz gestalten sich wie folgt:
Zusammensetzung
1.21.08.01
1.21.08.02
1.21.08.03
1.21.08.04
1.21.08.05
Ergebnis
2013/€
Gesamtschule
Eckenhagen
Grundschule
Eckenhagen
Grundschule
Denklingen
Grundschule
Hunsheim
Grundschule
Wildbergerhütte
Gemeindeanteil 67 v.H. / Elternanteil 33 v.H.
Plan
2014/€
Plan
2015/€
650.087
618.851
693.606
139.103
141.372
162.405
Grundschulen
24,00 € / Schüler
24,00 € / Schüler
149.572
171.122
179.968
78.820
67.169
75.924
Gesamtschule
- Sekundarstufe I
- Sekundarstufe II
52,00 € / Schüler
47,33 € / Schüler
52,00 € / Schüler
47,33 € / Schüler
113.711
129.034
147.510
Die Grundbeträge je Schüler für die Schulbuchbereitstellung:
2014
SONSTIGE BETRIEBSAUFWENDUNGEN
GESAMT:
1.131.293 1.127.548 1.259.413
Eine Anpassung erfolgt unter Berücksichtigung von Preissteigerungen
der Busunternehmen gemäß Preisgleitklausel sowie der im Jahr 2013
erfolgten Neuausschreibung.
In den Folgejahren werden folgende Schülerbeförderungskosten
erwartet:
2016:
2017:
2018:
1.286.221 EURO
1.313.571 EURO
1.341.563 EURO
66.162 EURO
2015
182.100 EURO
Aufwendungen für Sachleistungen aus verschiedenen Profitcentern,
z.B. Waren, Güter und Leistungen, die nicht anderen Kostenarten
zuzuordnen sind.
Wesentliche Aufwendungen fallen in
• der Straßenreinigung / dem Winterdienst (PG 5417) für die
Streusalzbeschaffung mit 133 TEURO und
• bei der Brandbekämpfung (PG 1215) mit 30 TEURO für Schutzkleidung und persönliche Ausrüstung der Feuerwehrleute an.
KOSTENERSTATTUNGEN
Folgende Aufwendungen für Kostenerstattungen sind im Ergebnisplan veranschlagt:
Erstattungen
an Zweckverbände
an sonstige öffentliche Bereiche
an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen
an übrige Bereiche
Summe:
Ergebnis
2013/€
Plan
2014/€
Plan
2015/€
167.828
2.000
167.000
2.000
141.500
2.000
81.698
84.150
88.474
268.097
304.869
381.633
519.623
558.019
613.607
ERSTATTUNGEN AN ZWECKVERBÄNDE
PG 1.21.06 Förderschulen
131.500 EURO
Erstattungsleistung an den Förderschulzweckverband der jeweils
eine Schule in Gummersbach und Waldbröl unterhält.
PG 1.53.06 Abfallwirtschaft
10.000 EURO
Weiterleitung von Erstattungsleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit
und die Reinigung der Glascontainerstandplätze durch das Duale System Deutschland (DSD) an den BAV, Engelskirchen.
ERSTATTUNGEN AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN,
BETEILIGUNGEN UND SONDERVERMÖGEN
PG 1.11.13 / 1.54.01 Fachbereich III
88.474 EURO
PG 1.11.13 Grundstücks- und
29.750 EURO
Gebäudemanagement
Dienstleistungen der BGW GmbH für die Leitung des GGM der Gemeinde
PG 1.54.01 Verkehrsflächen
58.724 EURO
Personalkosten für die Arbeitsleistung des Abwasserwerkes in den
Abteilungen FB III/66 und FB III/68.
ERSTATTUNGEN AN ÜBRIGE BEREICHE
PG 1.21.01 Grundschulen
381.633 EURO
Veranschlagung der Aufwendungen für die Kooperationspartner, die
den Betrieb der „offenen Ganztagsschule“ in den Grundschulen gewährleisten. Siehe auch Einzelerläuterungen zu PG 1.21.01 "Grundschulen" im Zahlenwerk.
MATERIALVERBRAUCH
1.700 EURO
Hierbei handelt es sich um zu verkaufende Waren im Bereich des
Standesamtes (Stammbücher), Kurverwaltung (Prospektmaterial)
und Winterwartung (Streusalz). Die Waren werden im Jahresabschluss gemäß ihrem Bestandswertes bewertet.
SONSTIGE SACH- UND DIENSTLEISTUNGEN
PG 1.51.01 Räumliche Planung
Folgende Aufwendungen sind veranschlagt:
Anpassung des Flächennutzungsplanes u. a. mit 50 TEuro für touristische Vorhaben im Gebiet Blockhaus.
Dienstleistungen
Sonstige Dienstleistungen
Verbandsumlagen
Lehrerfortbildung
Summe
Ergebnis
2013/€
317.842
206.550
8.048
Plan
2014/€
430.350
206.550
7.400
Plan
2015/€
496.550
255.000
7.400
532.440
644.300
758.950
Restabwicklung Umlegungsverfahren im Eckenhagen Schmiedewinkel und Rodener Platz.
PG 1.54.17 Straßenreinigung und Winterdienst
202.700 EURO
6.500 EURO
PG 1.55.06 Friedhöfe
Anonyme Bestattungen.
PG 1.12.15 Gefahrenabwehr
42.000 EURO
Dienstleistungen beauftragter Unternehmen und des Landesbetriebes Straßenbau für den Winterdienst bzw. für den Kehrdienst.
Erläuterung der wesentlichen Aufwendungen:
PG 1.12.01 Allgem. Sicherheit u. Ordnung
PG 1.51.05 Baulandumlegung / Grenzregelung
60.000 EURO
22.000 EURO
Kosten der ärztlichen Untersuchungen, der Lehrgänge / Seminare
sowie der Führerscheinprüfungen.
53.000 EURO
Dienstleistungen durch beauftragte Unternehmen im Bestattungswesen (z.B. Friedhofspflege)
PG 1.56.02 Ökokonto / Waldkonto
10.000 EURO
Dienstleistungen für Ausgleichsmaßnahmen.
PG 1.21.01. Grundschulen
48.000 EURO
Erstattungsleistung der Grundschule Eckenhagen für Büchereinutzung im Schulzentrum Eckenhagen
VERBANDSUMLAGEN
PG 1.55.04.01 Entwicklung Oberflächengewässer
PG 1.21.05 Gesamtschulen
14.000 EURO
Erstattungsleistung für Büchereinutzung Schulzentrum Eckenhagen
255.000 EURO
Umlage an den Aggerverband für die Uferunterhaltung.
Weitere Erklärungen unter den Planerläuterungen der Produktgruppe 1.55.04 "Wasser und Wasserbau".
5.3 Abschreibungen
Die grundlegende Neuerung im „Neuen kommunalen Finanzmanagement“ gegenüber der Kameralistik liegt in der vollständigen Darstellung des
Ressourcenverbrauchs. Im kameralen Haushalt wurden Wertminderungen für das Anlagevermögen nur in den kostenrechnenden Einrichtungen
durch Abschreibungen dargestellt.
Das Ressourcenverbrauchskonzept im NKF erfordert, dass die Wertminderungen der Vermögensgegenstände durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt oder ähnliches flächendeckend für den Gemeindehaushalt dargestellt werden.
So soll in der Bilanz der Gemeinde sowohl die Vermögens- als auch die Finanzierungssituation dargestellt werden. Gleichzeitig soll der durch die
Abnutzung eines Vermögensgegenstandes (Abschreibungen § 35 GemHVO NKF) entstehende tatsächliche Ressourcenverbrauch im Haushaltsjahr
im Rahmen des Ergebnisplanes und der Ergebnisrechnung auf der entsprechenden Produktebene als Aufwand abgebildet werden.
Eine flächendeckende Ermittlung und Buchung von Abschreibungen als Wertminderungen des Anlagevermögens ist daher notwendig und im
Haushaltsplan der Gemeinde Reichshof dargestellt. Die Abschreibungen sind im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften.
Für das Jahr 2013 ist das Ergebnis ausgewiesen. Der Jahresabschluss ist vom Rat noch am 04.11.2014 festgestellt worden.
Folgende Abschreibungen sind im Ergebnisplan veranschlagt:
Abschreibungen auf ........
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Aufbauten u. Betriebsvorrichtungen unbebauter Grundstücke
Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bebauter
Grundstücke
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen
Entwässerung u. Abwasserbeseitigung
Straßennetz, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Fahrzeuge u. techn. Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Summe
Ergebnis
2013/€
19.096
19.960
Plan
2014/€
18.028
14.597
Plan
2015/€
22.606
14.469
863.378
848.598
898.927
59.905
1.353
24.664
1.718.379
58.363
206.452
180.877
3.152.427
59.589
1.354
24.665
1.748.667
60.783
196.758
208.831
3.181.870
56.779
1.353
24.664
1.722.148
59.552
225.864
218.354
3.244.716
Plan
2016/€
16.728
14.886
Plan
2017/€
14.197
15.293
Plan
2018/€
7.616
14.287
1.093.625
56.146
1.354
24.665
1.731.708
59.425
222.812
241.679
3.463.028
1.139.474
63.447
1.353
24.664
1.745.832
60.355
226.336
238.231
3.529.182
1.174.974
69.865
1.353
24.665
1.068.668
61.276
235.968
238.578
2.897.250
Zuwendungen und Beiträge werden als Sonderposten passiviert,
wenn sie im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen
bewilligt bzw. gezahlt wurden.
Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung der
bezuschussten Vermögensgegenstände vorzunehmen (§ 43 GemHVO
NKF).
Zuweisungen, die bei investiver Verwendung mit dem jeweiligen Jahresanteil aufzulösen waren bzw. sind, die aber konsumtiv verwendet
wurden:
Die Notwendigkeit im „Neuen Kommunalen Finanzmanagement“, die
Abschreibungen durch Erträge zu erwirtschaften, stellt eine große
Herausforderung dar, die kurzfristig zu realisieren ist, um die notwendige Liquidität für die Tilgungsleistungen und Ersatzinvestitionen
zu erwirtschaften.
Auflösung Schulpauschale
- bauliche Sanierungsmaßnahmen im Ergebnisplan
Die Auflösung von Sonderposten erfolgt unter den folgenden Ertragsarten:
Auflösung der Sonderposten
Ergebnis
2013 / €
Ansatz
2014 /€
Ansatz
2015 / €
Zuwendungen u. allgem.
Umlagen
-1.435.991
-1.610.354
-1.634.155
Ö.-r. Leistungsentgelte –
Er-schließungsbeitrag
KAG/BauGB
-396.035
-404.434
-396.039
-13.746
-13.235
-21.777
-1.845.772
-2.028.023
-2.051.971
Abschreibungen ohne Forderungen
3.152.427
3.181.870
3.244.716
Netto-Abschreibung
1.306.655
1.153.847
1.192.745
705.790
646.900
758.450
Sonstige Sonderposten
Auflösung Sonderposten
bereinigt
Tilgungsrate
Auflösung der Sonderposten
Sonderschulzweckverband
Ergebnis
2013 / €
Euro
Ansatz
2014 /€
Euro
Ansatz
2015 / €
Euro
30.388
30.000
30.000
9.792
12000
12.000
5.4 Transferaufwendungen
Aufwandsart / Bezeichnung
Plan 2014/€
Plan 2015/€
215.000
12.000
2.000
222.933
12.000
2.000
222.933
12.000
222.933
12.000
222.933
12.000
Zuweisungen sonstiger öffentlicher Bereich
212.731
9.792
2.000
2.000
2.000
2.000
Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
781.400
610.000
866.500
1.037.500
1.037.500
1.037.500
Zuschüsse an private Untern.
82.233
36.872
909.081
909.081
780.631
780.631
Zuschüsse an übrige Bereiche
74.686
69.780
98.621
98.621
98.621
98.621
314.643
318.500
1.133.500
1.133.500
1.133.500
933.500
3.984
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
897.410
1.104.600
940.000
971.000
1.001.100
1.033.100
Kreisumlage
871.771
15.795.336
1.073.100
15.239.000
913.100
15.371.0001
943.300
15.570.000
972.500
15.820.000
1.003.600
15.813.000
Summe
19.045.986
18.682.852
20.470.735
20.901.935
21.082.785
20.938.885
Zuweisungen an Land
Zuweisungen an Zweckverbände
Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz
Sonstige soziale Leistungen
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung Fd. Deutsche Einheit
1
Erg. 2013/€
Plan 2016/€
Plan 2017/€
Plan 2018/€
Planansatz enthält eine Gutschrift von 89.000 Euro aus der Abrechnung der differenzierten Kreisumlage der Jahre 2009 bis 2013
ZUWEISUNGEN AN DAS LAND
P 1.41.05.01 Krankenhausinvestitionsbeteiligung
222.933 EURO
Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung gemäß Haushaltsbegleitgesetz des Landes.
sichtlich ab 01.07.2015 der Umsatzsteuersatz für Saunadienstleistungen von 7% auf 19% angepasst. Dementsprechend wurde der Betriebskostenzuschuss 2015 um 64.000 Euro (Halbjahreswert) angepasst.
ZUSCHÜSSE AN ÜBRIGE BEREICHE
ZUWEISUNG AN ZWECKVERBÄNDE
P 1.21.06.01 Förderschulen
PG 1.12.01 Allgemeine Sicherheit u. Ordnung
12.000 EURO
Hierbei handelt es sich um den Anteil der Förderschüler aus Reichshof an der Schulpauschale. Dieser Anteil wird an den Zweckverband
der Förderschulen weitergeleitet.
Fundtierpauschale von 0,75 Euro/Einwohner, die an den Tierschutzverein Oberberg entrichtet wird.
PG 1.12.15 Gefahrenabwehr
Aufwandsentschädigung Zug-/Gruppenführer
Grundbetrag für 12 Einheiten (200 €)
Einsatzpauschale á 30 Euro
Zuschüsse
Sterbekasse
Zuschuss für die Flüchtlingsberatungsstelle des Evangelischen Kirchenkreises An der Agger.
•
•
•
•
•
ZUSCHÜSSE AN VERBUNDENE UNTERNEHMEN
P 1.25.02.02 Kunstkabinett Hespert
ZUWEISUNG AN SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN BEREICH
P 1.31.11.01 Betr, Flüchtl.,Integration Ausländer
P 1.42.03.03 Freizeitbad Eckenhagen
2.000 EURO
866.500 EURO
Der Betriebskostenzuschuss (brutto) an die monte mare Reichshof
Freizeitbad GmbH unterliegt einer vertraglich vereinbarten Indizierung. Darüber hinaus werden Fehlbeträge, die sich aus der Jahresrechnung ergeben ausgeglichen. Die Verwendung ist in den Einzelerläuterungen zur Produktgruppe 1.42.03 dargestellt.
Nach der Wiedereröffnung am 30.01.2013 haben sich die Besucherzahlen im Saunabereich noch nicht so entwickelt, wie es die Prognosen des Wirtschaftsplanes vorsahen. Darüber hinaus wird voraus-
15.000 EURO
22.271 EURO
4.551 Euro
2.400 Euro
6.420 Euro
6.900 Euro
2.000 Euro
4.270 Euro
Netto-Zuschuss zum Betrieb des Kunstkabinetts.
P 1.31.17.02 Bürgerbusverein
0 Euro
Der Bürgerbusverein hat erklärt, dass er ohne Zuschusszahlung den
Betrieb der Bürgerbuslinien gewährleisten kann.
PG 1.52.06.01 Wohnraumsicherung und -versorgung
55.000 Euro
Seit dem 01.01.2008 wird Familien mit Kindern ein Zuschuss in Höhe
von 5.000 Euro je Kind (max. 20.0000 Euro) für den Neubau eines
selbst genutzten Eigenheimes auf einem Baugrundstück in der Gemeinde Reichshof gewährt, um den Bedarf an Wohnraum im Sinne
der Daseinsvorsorge zu decken. Die Gemeinde Reichshof möchte in
diesem Zusammenhang auch die Grundstücke bebaut sehen, die innerörtliche Baulücken darstellen, aber eigentumsrechtlich dem
Zugriff der Gemeinde entzogen sind. Durch die Zuschussgewährung
wird erwartet, dass der Einwohnerrückgang zumindest verlangsamt
und die demographische Entwicklung positiv beeinflusst wird.
Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2013 wurde im Finanzplan die Ausgabeermächtigung von 100.000 Euro für die Jahre ab 2014 gestrichen.
LEISTUNGEN NACH DEM ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ
P 1.31.11.01 Betreuung Flüchtlinge,
Geld- und Sachleistungen
1.133.500 EURO
Notwendiger Aufwand für Hilfe zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe für Asylbewerber.
Erträge aus der Landes- (350 T€) und Bundeszuweisung (102 T€) siehe Ziffer 4.2 "Zuweisungen und allgemeine Umlagen“
SONSTIGE SOZIALE LEISTUNGEN
2.000 EURO
PG 1.31.11.02 Sonstige soziale Leistungen
Weitere 2.000 Euro sind für Leistungen von Bildung und Teilhabe für
die Integration von Spätaussiedlern veranschlagt.
GEWERBESTEUERUMLAGE
940.000 EURO
P 1.61.01.01 Steuern, allgem. Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Abführung der Gewerbesteuerumlage „Normalvervielfältiger“.
Der Bundes- und Landesvervielfältiger sowie der Vervielfältiger zur
Mitfinanzierung der Belastungen, die den Ländern im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds „Deutsche
Einheit“ entstanden sind wird nach den Bestimmungen des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) gegenüber dem Jahr 2014 unverändert bleiben. Weitere Informationen enthält die Planerläuterung dieser Produktgruppe.
FINANZIERUNGSBETEILIGUNG
FONDS DEUTSCHE EINHEIT
913.100 EURO
P 1.61.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
Abführung des Erhöhungsbetrages der Gewerbesteuerumlage von
34 v.H. zur Mitfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit und Länderfinanzausgleich. Gegenüber dem Vorjahr wird es keine Änderung geben. In diesem Zusammenhang wird auf die Erläuterungen zur PG
1.61.01 und Ziffer 4. "Steuern und ähnliche Abgaben“ des Vorberichtes und den Einzelerläuterungen im Zahlenwerk verwiesen.
KREISUMLAGE
15.461.262 EURO
P 1.61.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgem. Umlagen
Der Kreis erhebt von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
eine Kreisumlage. § 56 Abs. 1 der Kreisordnung bestimmt hierzu:
„Soweit die sonstigen Einnahmen / Erträge eines Kreises die entstehenden Ausgaben / Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage
nach den hierfür geltenden Vorschriften von den kreisangehörigen
Gemeinden zu erheben.“
§ 56 Abs. 3 bestimmt weiter: “Eine Erhöhung des Umlagesatzes ist
nur zulässig, wenn alle anderen Möglichkeiten, den Kreishaushalt
auszugleichen, ausgeschöpft sind.“
Durch das Umlagegenehmigungsgesetz, in der Folge des NKFWeiterentwicklungsgesetzes, erhielt der § 55 Kreisordnung eine neue
Fassung die vorsieht, dass zur Festsetzung der Kreisumlage das Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen herzustellen ist.
Die Gemeinde erhielten hierzu in einer Dienstbesprechung mit dem
Landrat am 10.09.2014 die Eckdaten für den Doppelhaushalt
2015/2016. Bereits im Vorfeld der Benehmensherstellung wurde eine
Arbeitsgruppe aus Vertretern der Städte Gummersbach und Wiehl
sowie der Gemeinden Morsbach und Reichshof gebildet, um anhand
gesammelter Haushaltseckdaten Veränderungen in den Veranschlagungen anzuregen. Die Argumente der kreisangehörigen Kommunen
die im Gesprächstermin mit Kreiskämmerer Grootens am 10.07.2014
als auch in den Schreiben von Anfang August 2014 und Mitte Oktober 2014 vorgetragen wurden, haben weder die Kreisverwaltung in
ihren Entscheidungen noch den Kreistag in seinen Beschlüssen vom
11.12.2014 zum Haushalt beeinflussen können.
Insgesamt erhöht sich die differenzierte Umlage um rd. 2,8 v.H., was
eine finanzielle Steigerung von rd. 551 TEURO bedeutet.
Per Saldo verbleibt gegenüber dem Jahr 2014 eine Steigerung um
259 TEURO. Aufgrund der Abrechnung der differenzierten Umlagen
für die Jahre 2009 bis 2013 wird noch eine Überzahlung von rd. 90
TEURO die Zahllast mindern.
Mit Sorge muss die Kostenentwicklung im Bereich des Jugendamtes
betrachtet werden. Nach den Eckdaten des Kreishaushaltes steigt die
Jugendamtsumlage innerhalb eines Jahres um 4,4 Mio. Euro oder
9,7% auf 49,8 Mio. Euro. Auch diese Entwicklung wurde in der Benehmensherstellung angesprochen. Bereits in der Verfügung der
Bezirksregierung Köln vom 20.08.2013 zur Haushaltsgenehmigung
2013/2014 des Kreises wurde die Evaluierung der Wirkung – und
damit auch des wirtschaftlichen Erfolgs - der vor vielen Jahren eingeleiteten Neuausrichtung der sozialpädagogischen Arbeit in der Jugendhilfe, die mit erheblichen Personalaufstockungen einherging,
angemahnt.
Die Kreisumlage zeigt folgende Entwicklung:
Die Kreisumlage wird nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in
von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen festgesetzt. Umlagegrundlage sind die Steuerkraftmesszahlen der kreisangehörigen Gemeinden zuzüglich ihrer Schlüsselzuweisungen.
Die Kreisumlage des Jahres 2015 wird gegenüber dem Vorjahr 2014
von 15.202 TEURO (Ist) auf 15.461 TEURO steigen.
Die Steigerung betrifft nicht alle Bestandteile der Kreisumlage. Die
allgemeine Kreisumlage wurde durch den Einsatz der Ausgleichsrücklage des Kreises um rd. 1 v. H. gesenkt. Hierdurch ergab sich eine
Entlastung um rd. 292 TEURO. Die differenzierte Kreisumlage aus den
Teilbereichen Kreisvolkshochschule, Berufsschule und Jugendamt.
Insgesamt ergibt sich eine Steigerung um 1,8379 v. H. - Punkten.
Kreisumlage
2014
2015
VerändeIst in v.H.
Plan in v.H. rung in v.H.Punkte
Allgem. Umlagesatz
42,6892
41,7000
- 0,9892
Differenzierte Umlagen
o Jugendamt
o Berufsschulwesen
o KVHS
Summe Differenzierug
25,8874
1,7760
0,2585
27,9219
28,4101
2,0403
0,2986
30,7490
+ 2,5227
+ 0,2643
+ 0,0401
+ 2,8271
Gesamt
70,6111
72,4490
+ 1,8379
Die Kreisumlage zeigt folgende Entwicklung
Jahr
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Festsetzung /
Ansatz
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Festsetzung
Planung
Planung
Planung
Planung
Kreisumlage
TEURO
7.447
8.026
8.447
9.565
9.864
10.511
12.535
11.983
13.647
13.275
13.664
14.617
15.795
15.202
15.371
15.570
15.820
15.813
Sozialhilfe
TEURO
(481)
(599)
(461)
(504)
(26)
Belastung gesamt
EURO
7.928
8.625
8.908
10.069
9.890
10.511
12.535
11.983
13.647
13.275
13.664
14.617
15.795
15.202
15.461
15.571
15.821
15.813
Kreisumlagesatz
- gesamt - v.H.
45,2877
48,5671
56,0056
56,0412
61,4745
62,7620
68,5267
60,0169
65,9080
65,4509
73,9150
72,0070
72,3290
70,6111
72,4490
71,5052
71,6020
70,4348
Siehe auch Einzelerläuterungen zu PG 1.61.01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“
5.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Aufwandsart / Bezeichnung
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
Plan 2016/€
Plan 2017/€
Plan 2018/€
Sonst. Personal- u. Versorgungsaufwand
45.150
53.100
64.800
59.000
59.200
58.600
Inanspruchn. von Rechten und Diensten
592.516
611.455
781.300
814.370
825.370
813.370
Geschäftsaufwendungen
257.009
317.202
301.792
300.092
300.992
299.892
Beiträge, Sonstiges u. Wertberichtigungen
572.989
327.338
373.600
371.450
372.850
371.450
Betriebl. u. andere Steueraufwendungen
37.926
38.907
40.065
35.065
30.766
30.766
Andere sonst. ordentliche Aufwendungen
77.134
62.950
59.730
59.730
59.730
59.730
1.582.723
1.410.952
1.621.287
1.639.707
1.648.908
1.633.808
Summe
SONSTIGE PERSONAL- UND
VERSORGUNGSAUFWENDUNGEN
64.800 EURO
Notwendiger Aufwand für Aus- und Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung, Reisekosten u.a. in verschiedenen Verwaltungsbereichen.
AUFWENDUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME
VON RECHTEN UND DIENSTEN
781.300 EURO
Wesentliche Aufwandpositionen:
Mieten, Nebenkosten, Pachten, Erbbauzinsen
für Grundstücke und Gebäude
270.950 EURO
PG 1.11.13 Grundstücks- und Gebäudemanagement
o Feuerwehrgerätehaus Wehnrath-West
o Feuerwehrgerätehaus Denklingen
34.500 EURO
46.000 EURO
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Feuerwehrgerätehaus Eckenhagen
Räume der Kurverwaltung Rodener Platz
Wohnung für Asylbewerber
Wohnung für Obdachlose
Sportplatz Wildbergerhütte
Salzlager Kaserne
Kindergarten Odenspiel
Trauzimmer Burg Denklingen
Sonstiges
Im Jahresabschluss werden die Mietkosten für die
o Laufbahn im Stadion Eckenhagen
als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.
10.550 EURO
14.390 EURO
128.000 EURO
7.200 EURO
3.300 EURO
3.800 EURO
1.940 EURO
2.000 EURO
770 EURO
18.500 EURO
Miete für Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.500 EURO
Geräte der Gesamtschule Eckenhagen.
Leasing Betriebs- und Geschäftsausstattung
o
o
o
o
o
Geräte und Einrichtungen der Schulen
Geräte und Einrichtungen TUIV / Druckerei
Dienstwagen
Kurverwaltung
Bauhof
Gebühren und Bankgebühren
o Karten Katasterwesen Geoinformation
o Bankgebühren
o Sonstiges
Prüfung, Beratung, Rechtsschutz
o
o
o
o
Jahresabschluss, Gesamtabschluss, GPA NW
Rechtsberatung Forensik
Beratung Konzession, Straßenbeleuchtung
Sonstiges
215.950 EURO
o Rechte, Lizenzen, Pflege, Schulung für Technikunterstützte Informationsverarbeitung (TUIV)
35.470 EURO
16.400 EURO
13.200 EURO
5.000 EURO
550 EURO
320 EURO
16.580 EURO
7.100 EURO
7.000 EURO
2.480 EURO
68.500 EURO
33.500 EURO
15.000 EURO
10.000 EURO
10.000 EURO
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
und sonstige Tätigkeiten
171.350 EURO
PG 1.11.01 Polit. Gremien (Rat/Fraktionen)
PG 1.12.14 Wahlen
PG 1.12.15 Brandbekämpfung
PG 1.25.02 Kultur
PG 1.36.04 Jugendzentrum
PG 1.51.05 Baulandumlegung
Sonstiges
119.350 EURO
6.000 EURO
30.000 EURO
10.750 EURO
2.000 EURO
3.000 EURO
250 EURO
o
o
o
o
o
o
o
Aufwendungen für andere sonstige Rechte
GESCHÄFTSAUFWENDUNGEN
o
o
o
o
Büromaterial
Druckkosten (davon 80 T€ für Passwesen)
Telefon, Medien, Porto, öffentl. Bekanntm.
Sonstiges
301.792 EURO
33.980 EURO
99.100 EURO
113.192 EURO
55.520 EURO
AUFWENDUNGEN FÜR BEITRÄGE UND
SONSTIGES SOWIE WERTBERICHTIGUNGEN
373.600 EURO
davon Versicherungen:
292.593 EURO
o
o
o
o
o
Eigenschaden / Haftpflichtversicherungen
Unfallversicherungen
Gebäude-/Elektronikversicherungen
KFZ- u. Maschinenversicherungen
Sonstige Versicherung
44.097 EURO
167.750 EURO
58.996 EURO
19.140 EURO
2.610 EURO
davon Beiträge zu Verbänden
26.007 EURO
o Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Vereinen
und Sonstigen gem. der Auflistung in der Anlage zum Haushaltsplan
davon Verlustübernahme
Aus der Beteiligung am Gründer- und TechnologieCentrum (GTC) heraus ergibt sich hin und wieder mal
ein Verlust des Unternehmens, der von den Anteilseignern auszugleichen ist.
1.000 EURO
davon Forderungsabschreibungen
55.000 EURO
Im Jahresabschluss werden die uneinbringlichen Forderungen pauschal bewertet.
BETRIEBL. U. ANDERE STEUERAUFWENDUNGEN
39.065 EURO
Aufwendungen für Grundsteuer (u. a.. Gewerbegrundstücke 23 TEuro), Kapitalertragssteuer (13 TEuro) und
Kraftfahrzeugsteuer (2 TEuro).
ANDERE SONSTIGE ORDENTLICHE
AUFWENDUNGEN
59.730 EURO
Insbesondere Veranschlagung von Ersatzbeschaffungen von
Geräten und Ausstattungsgegenständen in z.B. Schulen und
Sporthallen, die in der Anlagenbuchhaltung mit Festwerten
bewertet sind (40 TEURO).
Notwendige Ersatzbeschaffungen werden unmittelbar in den
Aufwand gebucht und nicht aktiviert. Anlagewerte, die mit
Festwerten bewertet sind, werden nicht abgeschrieben.
Erstattungszinsen Gewerbesteuer (15.000 Euro)
Abwicklung der Verzinsung (0,5 v.H. pro Monat) von Gewerbesteuererstattungen gemäß § 233a Abgabenordnung. Der Zinslauf beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in
dem die Steuer entstanden ist.
Dem Aufwand steht ein Ertrag für Nachforderungszinsen in
Höhe von 70.000 Euro gegenüber (Sk. 452500, PG 1.61.01).
6. Finanzerträge / Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Aufwandsart / Bezeichnung
Erg. 2013/€
Plan 2014/€
Plan 2015/€
-141.067
-190.650
-520.800
-526.000
-531.300
-536.700
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
450.529
503.007
629.000
645.000
689.000
720.000
Summe
309.462
312.357
108.200
119.000
157.700
183.300
Finanzerträge
Plan 2016/€
Plan 2017/€
Plan 2017/€
6.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen
-2.000 EURO
P 1.11.09.01 Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen
Zinseinnahmen von Eigenbetrieben
Zinsen von Kreditinstituten
HH-Jahr 2013:
Ergebnis
450.529 EURO
HH-Jahr 2014:
Ansatz
503.007 EURO
HH-Jahr 2015:
Ansatz
629.000 EURO
-1.000 EURO
PG 1.61.02 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
PG 1.11.09 Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen
Zinseinnahmen aus Geldanlagen des Kassenbestandes bzw. Innere
Darlehen an Betriebe
Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligungen
-520.800 EURO
PG 1.61.02 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Eigenkapitalverzinsung Eigenbetriebe Wasserwerk u. Gemeindewerk Abwasserbeseitigung
-87.600 EURO
PG 1.11.09.01 Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen
Dividende aus der Beteiligung AggerEnergie
-433.200 EURO
Zinsen an private Unternehmen
629.000 EURO
davon an :
Investitionskredite
Beteiligung AggerEnergie
Kassenkredite (PG 1.11.09.03)
monte mare Bad Eckenhagen (PG 1.42.03.03)
439.754 EURO
65.000 EURO
110.000 EURO
14.246 EURO
Der Zinsaufwand für das monte mare Bad in Eckenhagen resultiert
aus den Altdarlehen, die noch von der Gemeinde Reichshof aufgenommen wurden.
Der Zinsaufwand für Investitionskredite wird auf die Endprodukte
verrechnet. Verrechnungsbasis sind die kalkulatorischen Zinsen auf
der Basis der Restbuchwerte des Anlagevermögens.
Entwicklung des Zinsaufwandes:
Jahr
Der konsequente Schuldenabbau und die Begrenzung der Neuverschuldung auf die Tilgungsrate sowie ein günstiges Zinsniveau haben
die Zinsbelastung in den vergangenen Jahren deutlich sinken lassen.
Als zusätzliche Zinsaufwendungen waren bis zum Jahr 2008 Mittel für
Kreditaufnahmen veranschlagt, die speziell für die Erschließung des
Gewerbegebietes Wehnrath aufgenommen wurden.
Die Zinsen und Tilgungsleistungen wurden über Verkaufserlöse erwirtschaftet. Die endgültige Tilgung dieser Zwischenfinanzierung erfolgte im Jahr 2008.
Ab dem Planjahr 2010 sind Darlehenszinsen für die Gebäudesanierung, die vom Gemeinderat am 15.12.2009 (DS 2009/41) beschlossen
wurde, veranschlagt. Durch die Fassadenarbeiten am Rathaus (Konjunktur II - Paket) verlängerte sich die Planungsphase für Grundschule / Turnhalle / Bad in Hunsheim. Dort wurde mit den Arbeiten in
2011 begonnen und im Jahr 2013 beendet. Für die energetische Sanierung im Schulzentrum haben in 2012 die Arbeiten begonnen. Weitere Erklärungen befinden sich in den Kapiteln "5.2 Sach- und Dienstleistungen" und "8.2 Kreditfinanzierung und Schuldenentwicklung."
Darlehenszinsen allg.
VwHh
TEURO
1992 RE
2001 RE
2002 RE
2003 RE
2004 RE
2005 RE
2006 RE
2007 RE
2008 RE
2009 RE
2010 RE
2011 RE
2012 RE
2013 RE
2014 Planung
1112
651
584
528
508
503
468
454
454
485
414
398
397
413
403
2015 Planung
2016 Planung
2017 Planung
2018 Planung
355
305
245
198
Darlehenszinsen
Gewerbegebiet / Gebäudesan.
TEURO
0
0
0
53
26
21
28
34
13
0
Kassenkreditzinsen
Zinsaufwand
gesamt
TEURO
TEURO
45
28
88
64
77
36
12
44
91
22
5
35
56
35
38
55
1140
739
648
658
570
536
540
579
489
490
449
454
432
451
503
164
212
278
331
110
128
166
191
629
645
689
720
wird im Ist
nicht separiert
7. Interne Leistungsbeziehungen
7.1 Kosten- und Leistungsrechnung
Die Zielsetzung der produktorientierten Haushaltsplanung und der
Rechnungslegung liegt in der vollständigen Abbildung des Ressourcenverbrauchs für die gesamte Geschäftstätigkeit der Gemeinde
Reichshof.
Um dieses Ziel zu erreichen ist es erforderlich, die internen Leistungsbeziehungen auf der Produktgruppenebene und der Produktbereichsebene in Planung und Rechnung in den Teilergebnisplänen darzustellen.
Gemäß § 17 GemHVO müssen sich die internen Leistungsbeziehungen in Ertrag und Aufwand ausgleichen.
Zur Abbildung und Berechnung der internen Leistungsbeziehungen
wurde ein umfassendes Verrechnungsmodell im Rahmen der Kostenund Leistungsrechnung geschaffen.
Gemäß § 18 GemHVO soll nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde eine Kosten- und Leistungsrechnung zur Unterstützung der
Verwaltungssteuerung, und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit
und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung geführt werden.
Der Bürgermeister regelt die Grundsätze über Art und Umfang der
Kosten- und Leistungsrechnung und legt sie dem Rat zur Kenntnis
vor.
Als Verrechnungsschlüssel dienen statistische Kennzahlen (z.B. qmFlächen, Anzahl Mitarbeiter, Litermenge Treibstoff) oder eine
Verteilung bzw. Umlage der Kosten nach prozentualen Verhältnissen.
Es ist daher von großer Bedeutung, ein schlüssiges
Kennzahlensystem zu entwickeln, das steuerungsrelevante Daten
und Fakten im Verhältnis zu den Finanzdaten liefert.
Nachfolgend werden Erläuterungen zur Kosten- und Leistungsrechnung gegeben.
Kostenstellen im Verrechnungssystem
Verrechnungskostenstellen
Auch als Vorkostenstellen und Hilfskostenstellen bezeichnet, dienen
sie zur Aufnahme von Gemeinkosten, die anschließend auf andere
Kostenstellen und / oder Produkte weiter verteilt werden.
z.B. Beihilfen, Büromaterial, Fernmeldegebühren, Portokosten, Reisekosten, Zinsaufwand, planmäßige Abschreibungen
Objektkostenstellen
Dienen der Aufnahme von Kosten, die bestimmten Objekten für Immobilien und Anlagen zuzuordnen sind. z.B. Gebäude, Technische
Anlagen, Maschinen, Kraftfahrzeuge
Endkostenstellen
Managementkostenstellen
Nachweis der Kosten für die Steuerungsleistungen und Leitungsfunktionen des Rates, des Bürgermeisters mit Ratsbüro, der Fachbereichsleitungen und örtlichen Rechnungsprüfung.
Servicekostenstellen
Serviceprodukte
Nachweis der Kosten für interne Dienstleister
z.B. Zentrale Verwaltung, Personalservice, Finanzservice, Gemeindekasse, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Bauhof
Dienstleistungen und Produkte für den internen Betrieb der Verwaltung. Verrechnung der Serviceleistungen / Produkte an die Abnehmer innerhalb der Verwaltung bzw. mit den verbundenen Unternehmen.
Fachkostenstellen
Z.B. Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen, Personalservice, Organisation, Datenverarbeitung, Bauhof, Grundstücks- und Gebäudemanagement
Verwaltungsbereiche, die als Hersteller von Endprodukten auftreten
und keine Verrechnung auf andere Kostenstellen verursachen.
Die Verrechnung der Kosten erfolgt direkt auf die Produkte.
z.B. Kurverwaltung, Steuerverwaltung, Sicherheit und Ordnungsverwaltung, Meldewesen, Schul- und Sozialwesen, Bauverwaltung usw.
Im Verrechnungssystem ist es auch notwendig, verschiedene Produktarten zu unterscheiden, je nach dem, ob die Kosten dort endgültig verbleiben oder auf andere Kostenträger weiterverrechnet werden.
Im gemeindlichen NKF-Haushalt besteht flächendeckend ein umfangreiches Verrechnungssystem, um den Ressourcenverbrauch verursachungsgerecht auf den Endprodukten darzustellen.
Dieses System ist bereits gereift, muss aber in den nächsten Jahren
weiter verfeinert und immer wieder neuen Bedürfnissen angepasst
werden. Gleichzeitig ist ein Kennzahlensystem zur Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zu schaffen.
Externe Produkte
Managementprodukte
Management- und Steuerungsleistungen werden hier abgebildet für
den Overhead der Verwaltung.
Die Managementprodukte werden als Umlage an die externen Produkte verrechnet. Managementprodukte sind z.B. Ratsservice inkl.
Sitzungsdienst, Strategische Planung / Verwaltungsführung, örtliche
Rechnungsprüfung.
Externe Produkte sind die Endprodukte (Output) der Verwaltung, die
für den Bürger, Kunden erstellt werden und unmittelbar Außenwirkung erzeugen. Externe Produkte sind endgültige Kostenträger, die
auf Leistungen von Kostenstellen und Verrechnungsprodukten zurückgreifen, wie z.B. Einwohnerwesen, Standesamt, Feuerwehr,
Schulen, Kurwesen.
7.2 Die Grundzüge des Verrechnungssystems der
Gemeinde Reichshof werden nachfolgend erläutert:
Soweit Kosten unmittelbar einem Produkt zuzuordnen sind, werden
sie als Produkteinzelkosten dem Kostenträger direkt zugeordnet.
Erträge sind nach dem heutigen Stand des SAP-Systems grundsätzlich
auf Produkte zu buchen. Kostenstellen können in der Regel keine
Erträge aufnehmen (Ausnahme Schadensersatz).
Ist eine eindeutige Zuordnung der Kosten auf ein Produkt nicht möglich, so kommt die umfangreiche Kosten- und Leistungsrechnung zur
Verteilung der Gemeinkosten im SAP-System zum Einsatz.
Auf Kostenstellen werden später zu verrechnende Kostenarten für
bestimmte Organisationseinheiten, für Objekte oder Aufwendungen
verbucht, die nicht direkt einem endgültigen Kostenträger zugeordnet werden können.
Die zu verrechnenden Kostenstellen werden anschließend nach einem vereinbarten Schlüssel an die entsprechende Endkostenstelle
oder das Produkt (Kostenträger) verrechnet.
Nachfolgend ist eine schematische Darstellung des Verrechnungsmodells abgebildet.
Verrechnungstechniken
Direkte Leistungsverrechnung
Direkte Leistungsverrechnung
Die Verrechnung erfolgt vom Leistungserbringer (Sender) an den
Leistungsempfänger (Kostenstellen, Produkte, Projekte)
Erbrachte Leistungen werden über Tarife direkt verrechnet, z.B. Verwaltungs- / Bauhofleistungen nach Stundentarifen
Verteilung
Über die Verteilung werden Primärkosten verrechnet; dabei bleibt
die primäre Kostenart (z.B. Beihilfen) erhalten.
Umlage
Verrechnung primärer und sekundärer Kostenarten
Zusammenfassung von Kostenarten zu einer Umlagekostenart und
Verrechnung an Produkte.
z.B. Objektumlage für den Betrieb und die Unterhaltung von Gebäuden.
Die Nutzung von Kostenstellen dient im Grundstücks- und Gebäudemanagement der besseren Übersicht und führt zu klaren Strukturen
bei der Gebäudeunterhaltung und –bewirtschaftung.
Sender
Bauhof
Werkstatt
Verrechnungsart
Verrechnung nach festen Tarifen
Stundensätze für Personal-/ Maschineneinsatz
Verteilung
Die Verteilung von Kostenarten erfolgt auf Kostenstellen und Produkte nach unterschiedlichen Verrechnungsschlüsseln.
Die ursprüngliche Kostenart bleibt erhalten und wird beim Empfänger entsprechend dargestellt.
Sender
Beihilfen
jeweils für Beamte,
Beschäftigte, Versorgungsempfänger
Verteilungsart
Betriebskosten-Gebäude
Rathaus
Bauhof
Verteilung von Betriebskosten
der Gebäude nach Raumflächen
auf unterschiedliche Kostenstellen (Nutzer) unter Berücksichtigung spezifischer Kriterien
Vorkostenstellen Fachbereiche
Fachbereich I - III
Ratsbüro
Verteilung von Sachkosten nach
Mitarbeiterzahlen auf Organisationskostenstellen
Portokosten
Verteilung von Portokosten nach
v.H.-Anteilen auf Kostenstellen
der Verwaltungseinheiten.
Grundlage: erfasste Mengen je
Fachbereich. Durchschnitt der
Vorjahre
Abschreibungen
Verteilung der planmäßigen Abschreibungen von Kostenstellen
auf die Produkte.
Im SAP-System ist es nicht möglich, die Abschreibungen unmittelbar einem Produkt zuzuordnen.
Softwarekosten
Verteilung auf die tatsächlichen
Nutzer (Orga-Einheiten)
Verteilungsart
Gebuchte Beträge werden nach
der Anzahl der Personen je
Gruppe verteilt
Rückstellungen
Gebuchte Beträge werden nach
gebuchten Personalkosten je
Gruppe verteilt
Zinsen
Der tatsächliche Zinsaufwand
wird nach dem Anteil der kalk.
Zinsen verteilt. Die kalk. Zinsen
werden aus den Restbuchwerten
der Anlagenbuchhaltung und
den geplanten Investitionen ermittelt.
Fernmeldegebühren (Rathausnebenstellenanlage)
Sender
Die Fernsprechkosten werden
nach tatsächlich erfassten Telefoneinheiten verteilt.
Umlagen
Serviceproduktpauschale
Primäre und sekundäre Kostenarten werden zu einer Umlagekostenart zusammengefasst und an den Empfänger mit festgelegten Tarifen
abgerechnet.
Die Umlage erfolgt nach festen Tarifen
Sender
Umlageart
Druckerei
Umlage nach der Anzahl der erstellten Druckseiten für die Organisationseinheiten
Fotokopiergeräte
Umlage nach der Anzahl der erstellten Fotokopien für die Organisationseinheiten
Dienstleistungen für andere
Organisationseinheiten
Umlage der Aufwendungen für
Geschäftsbedarf
Verwaltungsarchiv
Umlage der Archivkosten nach
Mitarbeiterzahlen in Organisationseinheiten
Dienstrecht / Personalbetreuung, Organisationsberatung
Umlage der Kosten nach Anzahl
der Beschäftigten in den Organisationseinheiten
Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen
Umlage der Kosten auf die Orgaeinheiten gemäß den gebuchten
Istkosten (ohne kalk. Kosten)
Dienstleistungen im Bereich
der TUIV
Umlage je IT-Arbeitsplatz
Objektumlagen
Sender
Umlageart
Gebäude (78 Einzelobjekte)
Umlage durch Erhebung einer
Miete je qm Raumfläche zuzügl.
Nebenkosten
Fahrzeuge / Geräte Bauhof
Dienstwagen
Feuerwehrfahrzeuge
Umlage der gesamten erfassten
Fahrzeugkosten aus 70 Kostenstellen an Produkte oder Kostenstellen
Tankanlage Bauhof
Umlage nach getankter Dieselmenge zu einem Tarif je Liter auf
die Fahrzeugkostenstellen
Serviceproduktpauschale
Sender
Umlageart
Haftpflicht und Eigenschadenversicherung
Umlage der Kosten auf die Orgaeinheiten nach einem festgelegten Tarif gemäß den gebuchten
IST-Kosten (ohne kalk. Kosten)
Bereitstellung Gebäude
Umlage des Gebäudemanagements auf alle Gebäudekostenstellen nach einem festgelegten Tarif
Management- Umlage
Sender
Umlageart
Verwaltungsführung
Leitung FB I / II / III
Umlage aller Kosten auf das Produkt 1.11.02.01 Strategische Planung / Verwaltungsführung
Rat und Ausschüsse
Umlage aller Kosten auf das Produkt 1.11.01.01 Ratsservice inkl.
Sitzungsdienst
Ratsbüro
Umlage der zugeordneten Kosten
auf verschiedene Produkte nach
Zeitanteilen.
Örtliche Rechnungsprüfung
Umlage der zugeordneten Kosten
auf verschiedene Produkte nach
Zeitanteilen.
Serviceumlage / Hausmeisterumlage
Sender
Umlageart
Zentrale Verwaltung
Personalwesen
Finanzen
Gemeindekasse
Grundstücks- und Gebäudemanagement
Hausmeisterkosten
Umlage der zugeordneten
Kosten auf verschiedene
Produkte nach Zeitanteilen
v.H.-Anteile auf die Gebäude
und Produkte (dlV wird angestrebt)
Fachumlage
Sender
Kurverwaltung
Steuern und Abgaben
Sicherheit und Ordnung
Meldestelle
Personenstandswesen
Schulverwaltung
Jugend- und Soziales
Hochbau, Umwelt, Planung
Tiefbau und Verkehr
Bauverwaltung
Umlageart
Umlage der Kosten auf verschiedene Produkte nach
Zeitanteilen
Schulschwimmpauschalen
Managementproduktumlage
Sender
Umlageart
Sender
Ratsservice / Sitzungsdienst
Kommunales Verfassungsrecht
Gleichstellung
Personalrat
Personalsteuerung / Entwicklung
Prüfungsangelegenheiten
Umlage der Kosten auf externe Produkte nach zugeordneten Plankostenanteilen
oder Planstellen
Hallenbad Eckenhagen
Hallenbad Hunsheim
Hallenbad Wildbergerhütte
Serviceproduktumlage
(Saldo)
Sender
Umlageart
Druckerei
Dienstleistungen für andere
Organisationseinheiten
Verwaltungsarchiv
Bauhof
Personalservice
Finanzwirtschaftliche Dienstleistungen
Organisationsberatung
Dienstleistungen TUI
Haftpflicht / Eigenschaden
Bereitstellung / Gebäude
Umlage der Kosten (Restverteilung) auf Produkte nach
Plankosten, Planstellen oder
anderen stat. Kennzahlen
Umlageart
Umlage nach Tarifen und der
Anzahl der Schulschwimmer
8. Finanzplan
Im Finanzplan werden alle Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und für die Investitionen ausgewiesen,
die das Geldvermögen (d.h. die Bilanzpositionen Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben) der Kommune verändern.
Ziel des Finanzplanes ist die sorgfältige Planung der Veränderung des
Zahlungsmittelbestandes und die Festlegung des notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen im Planungszeitraum.
Der Finanzplan stellt in Zeile 38 den Gesamtbestand der liquiden Mittel dar.
8.1 Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Zur Durchführung notwendiger Investitionen werden folgende Mittel
im Finanzplan 2015 bereitgestellt:
Einzahlungen
(ohne Kreditaufnahmen)
- 2.594.421 EURO
Auszahlungen
2.984.380 EURO
Unterdeckung
389.959 EURO
zzgl. konsumtive Verwendung der
Schulpauschale im Ergebnisplan
abzgl. Rückflüsse Darlehen
Kreditbedarf 2015
+ 42.000 EURO
- 3.580 EURO
428.379 EURO
Die ausgewiesene Unterdeckung im Finanzplan erfordert eine Kreditaufnahme in Höhe von 428.379 EURO.
In den Auszahlungen enthalten ist eine Rate der Investitionen in die
Gebäudesanierung. unter der Projekt-Nr. 5.000170 in der Produktgruppe 1113 im Jahr 2015 in Höhe von 2.000.000 Euro.
Die Tilgungsrate 2015 für Investitionskredite beträgt 758.450 EURO.
Die weitere Entwicklung ist unter Ziffer 8.2 „Kreditfinanzierung und
Schuldenentwicklung“ dargestellt.
Plan 2015
EUR
Investitionsprogramm 2015 bis 2018
I1-11 Innere Verwaltung
I1-11-01 Politische Gremien
PSP 5.000001.710
I1-11-06
I1-11-10
I1-11-13
I1-11-18
Erwerb Büroausstattung Fachbereich I
Plan 2016
VE
EUR
499.959 2.895.000
Plan 2017
VE
EUR
2.248.580 2.355.000
Plan 2018
VE
EUR
2.047.280 2.000.000
2.131.680
2.424.930
500
500
2.000.000
0
0
2.157.430
500
500
2.000.000
0
0
2.161.930
500
500
2.000.000
0
0
2.681.930
500
500
3.000
3.000
0
0
3.000
3.000
0
0
3.000
3.000
0
0
3.000
3.000
49.430
49.430
0
0
46.430
46.430
0
0
46.430
46.430
0
0
46.430
46.430
2.067.000
-40.000
10.000
60.000
-65.000
2.000
100.000
0
2.000.000
0
0
2.000.000
0
0
0
0
0
0
0
2.000.000
0
0
2.012.000
-40.000
10.000
60.000
-40.000
2.000
20.000
0
2.000.000
0
0
2.000.000
0
0
0
0
0
0
2.000.000
0
0
0
2.032.000
-40.000
10.000
60.000
-20.000
2.000
0
2.000.000
0
0
20.000
2.000.000
0
0
0
0
0
0
2.000.000
0
0
0
2.412.000
-40.000
10.000
60.000
-20.000
2.000
0
2.000.000
0
50.000
350.000
Zentrale Dienste
PSP 5.000002.710
Erwerb Büroausstattung FB II
Organisation und IT
PSP 5.000006.710
Beschaffung Hard- und Software
G+G Management
PSP 5.000026.620
PSP 5.000037.710
PSP 5.000039.710
PSP 5.000047.620
PSP 5.000056.710
PSP 5.000198.700
PSP 5.000162.700
PSP 5.000170.700
PSP 5.000184.700
PSP 5.000185.700
Grundstücksverkauf
Grunderwerb Erschließung Splitterparzellen
Grunderwerb allgemein
Grundstücksverkauf
Kanalanschlussbeitrag
Einsatz regenerativer Energien im GGM
Gebäudesanierung 2015
Gebäudesanierung Schulzentrum Eckenhagen
Umbau Feuerwehr Nosbach
Umbau Feuerwehr Hunsheim
Bauhof
PSP 5.000072.620
PSP 5.000073.710
PSP 5.000157.700
Verkauf Fahrzeug/Geräte
Fahrzeuge, Maschinen
Bauhof - Errichtung einer neuen Zufahrt
305.000
-30.000
260.000
75.000
0
0
0
0
95.500
0
95.500
0
0
0
0
0
80.000
0
80.000
0
0
0
0
0
220.000
0
220.000
0
Pauschale Zuwendunge
Anschaffung techn. Geräte
Zuschuss Provinzial
Anschaffung TLF 3000 LG Eckenhagen
Anschaffung Kommandowagen
Anschaffung LKW Wehnrath
Anschaffung TLF 3000 LG Mittelagger
Anschaffung Staffel-Kfz LG Hunsheim
Anschaffung LKW GSG Br.-mühle
128.000
128.000
-72.000
22.500
-2.500
110.000
0
0
0
70.000
0
380.000
380.000
0
0
0
240.000
0
0
0
140.000
0
428.000
428.000
-72.000
22.500
-2.500
240.000
0
100.000
0
140.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
398.000
398.000
-72.000
22.500
-2.500
0
40.000
100.000
110.000
0
200.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
188.000
188.000
-72.000
22.500
-2.500
0
0
0
240.000
0
0
I1-12 Sicherheit und Ordnung
I1-12-15 Gefahrenabwehr
PSP 5.000005.600
PSP 5.000009.710
PSP 5.000090.600
PSP 5.000134.710
PSP 5.000169.710
PSP 5.000181.710
PSP 5.000189.710
PSP 5.000190.710
PSP 5.000191.710
Plan 2015
EUR
I1-21 Schulträgeraufgaben
I1-21-01 Grundschulen
PSP 5.000013.710
PSP 5.000014.710
PSP 5.000015.710
PSP 5.000016.710
Plan 2016
VE
EUR
Plan 2017
VE
EUR
Plan 2018
VE
EUR
Ausstattung GS Denklingen
Ausstattung GS Eckenhagen
Ausstattung GS Hunsheinm
Ausstattung GS Wildbergerhütte
56.250
10.000
2.500
2.500
2.500
2.500
0
0
0
0
0
0
46.250
10.000
2.500
2.500
2.500
2.500
0
0
0
0
0
0
46.250
10.000
2.500
2.500
2.500
2.500
0
0
0
0
0
46.250
10.000
2.500
2.500
2.500
2.500
Bewegl. Sachen GE Eckenhagen
35.000
35.000
0
0
25.000
25.000
0
0
25.000
25.000
0
0
25.000
25.000
11.250
9.250
2.000
0
0
0
11.250
9.250
2.000
0
0
0
11.250
9.250
2.000
0
0
0
11.250
9.250
2.000
Erwerb Ausstattung Bücherei
1.500
1.500
1.500
0
0
0
1.500
1.500
1.500
0
0
0
1.500
1.500
1.500
0
0
0
1.500
1.500
1.500
I1-36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
I1-36-03 Jugendarbeit
PSP 5.000021.710
Ausstattung Kinderspielplätze
1.500
0
0
0
0
0
5.500
4.000
4.000
0
0
0
5.500
4.000
4.000
0
0
0
1.500
0
0
1.500
1.500
0
0
1.500
1.500
0
0
1.500
1.500
0
0
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
0
0
0
1.500
1.500
1.500
0
0
0
1.500
1.500
1.500
0
0
0
1.500
1.500
1.500
I1-21-05
I1-21-09
I1-25 Kultur
I1-25-02
I1-36-04
Gesamtschulen
PSP 5.000017.710
Fördermaßnahmen für Schüler
PSP 5.000038.710
Ersatzbeschaffung Wartehallen
PSP 5.000040.710
Bewegl. Sachen Mensa
Kulturarbeit
PSP 5.000132.710
Jugendeinrichtungen
PSP 5.000018.710
Bewegl. Sachen Jugendzentrum
I1-52 Bauen und Wohnen
I1-52-09 Wohnprobleme (Asyl)
PSP 5.000020.710
Ersatzbeschaffung ÜWH Asylbewerber
Plan 2015
EUR
I1-54 Verkehrsflächen
I1-54-01 Gemeindestraßen (öffentl. Verkehrsflächen)
PSP 4.000040.790
Straßenunterhaltungsprogramm
PSP 5.000004.710
Erwerb Büroausstattung FB III
PSP 5.000042.700
Brücke Eckenhagen/Lepperhof
PSP 5.000044.700
Brücke Wildbergerhütte, Im Bruch
PSP 5.000052.610
BauGB, Denklingen, Sonnenhardt
PSP 5.000052.700
Ausbau Denkl. Sonnenhardt, BauGB
BauGB, Endausbau Heischeid, Im Drieschgarten
PSP 5.000055.610
PSP 5.000055.700
Endausbau Heischeid, Drieschgarten
PSP 5.000057.610
BauGB, Heischeid, Auf dem Lehmel
PSP 5.000057.700
Endausbau Heischeid, Auf dem Lehmel
PSP 5.000064.610
BauGB, Straßenausbauprogramm pauschal
PSP 5.000064.700
Straßenausbauprogram pauschal
PSP 5.000067.700
Straßenbeleuchtung
PSP 5.000102.700
Ausbau Denkl. Hardtfeld, BauGB
PSP 5.000102.610
Beiträge Denkl. Hardtfeld, BauGB
PSP 5.000130.700
Bachverrohrung Armenkamp, Blankenbach
PSP 5.000146.700
Ausbau Eckenhagen, Zum Puhlbruch BauGB
PSP 5.000146.610
BauGB-Beiträge Eckenh. Zum Puhlbruch
PSP 5.000148.700
Ausbau Wildberg, Im Freien Feld BauGB
PSP 5.000148.610
BauGB-Beiträge Wildberg, Im Freien Feld
PSP 5.000151.700
Ausbau Hunsh., Robert-Dürbeck-Weg BauGB
PSP 5.000173.700
Brücke Heikausen
Brückensanierung u. -untersuchungen allgemein
PSP 5.000194.700
PSP 5.000197.700
Brücke Löffelsterz
I1-55 Natur u. Landsachaftsplege
I1-55-06 Friedhöfe
PSP 5.000068.700
PSP 5.000070.700
PSP 5.000071.700
I1-56 Umweltschutz
I1-56-02 Umweltmanagement
PSP 5.000022.780
PSP 5.000023.710
Plan 2016
VE
EUR
Plan 2017
VE
EUR
Plan 2018
VE
EUR
209.000
209.000
100.000
4.000
10.000
50.000
0
0
0
0
0
0
0
0
10.000
0
0
0
10.000
0
5.000
0
0
0
0
20.000
515.000
515.000
0
0
0
55.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
90.000
0
245.000
0
0
0
0
125.000
1.284.100
1.284.100
750.000
4.000
180.000
55.000
0
0
0
7.500
0
5.000
-270.000
300.000
10.000
0
0
0
90.000
-89.100
245.000
-218.700
10.400
50.000
30.000
125.000
355.000
355.000
0
0
0
355.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.278.200
1.278.200
500.000
4.000
0
355.000
0
10.000
-44.900
42.500
-20.700
20.000
-270.000
300.000
0
7.500
0
60.000
0
-10.900
0
-24.300
0
170.000
180.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
896.500
896.500
550.000
4.000
0
0
-36.000
50.000
0
0
0
0
-270.000
300.000
0
52.500
-54.000
0
0
0
0
0
0
0
300.000
0
Errichtung von Urnenwänden
Ausbau Friedhofswegen an Steilstrecken
Erneuerung Zaunanlagen Friedhöfe
10.000
10.000
10.000
0
0
0
0
0
0
0
25.000
25.000
20.000
0
5.000
0
0
0
0
0
10.000
10.000
10.000
0
0
0
0
0
0
0
20.000
20.000
10.000
5.000
5.000
Ökologische Ausgleichsmaßahmen
Grunderwerb Ökokonto
25.000
25.000
10.000
15.000
0
0
0
0
30.000
30.000
15.000
15.000
0
0
0
0
30.000
30.000
15.000
15.000
0
0
0
0
30.000
30.000
15.000
15.000
Plan 2015
EUR
I1-57 Wirtschaft und Touristik
I1-57-01 Wirtschaftsförderung
PSP 5.000076.700
Wirtschaftsförderungsmaßnahmen
PSP 5.000107.710
Grunderwerb allgemein
PSP 5.000115.620
Verkauf Gewerbeflächen
I1-57-02
Tourismus
PSP 5.000120.710
PSP 5.000161.700
Erwerb Ausstattung Kurverwaltung
Beleuchtung Kurpark
I1-61 Allg. Finanzwirtschaft
I1-61-02 Sonstige allgemeinene Finanzwirtschaft
PSP 5.000050.600
Investitionspauschale
PSP 5.000051.600
LZ Schulpauschale
PSP 5.000053.600
LZ Sportstättenpauschale
PSP 5.000087.730
KVR-Fonds
PSP 5.000196.600
Inkusionspauschale
Plan 2016
EUR
VE
Plan 2017
EUR
VE
Plan 2018
EUR
VE
-708.300
-716.500
5.000
1.000
-722.500
0
0
0
0
0
-85.800
-94.000
5.000
1.000
-100.000
0
0
0
0
0
-240.800
-244.000
5.000
1.000
-250.000
0
0
0
0
0
-90.800
-94.000
5.000
1.000
-100.000
8.200
6.000
2.200
0
0
0
8.200
6.000
2.200
0
0
0
3.200
1.000
2.200
0
0
0
3.200
1.000
2.200
-1.649.421
-1.649.421
-1.099.415
-484.360
-51.600
13.000
-27.046
0
0
0
0
0
0
0
-1.644.900
-1.644.900
-1.100.000
-480.000
-51.000
13.100
-27.000
0
0
0
0
0
0
0
-1.644.800
-1.644.800
-1.100.000
-480.000
-51.000
13.200
-27.000
0
0
0
0
0
0
0
-1.644.700
-1.644.700
-1.100.000
-480.000
-51.000
13.300
-27.000
Plan 2015
EUR
Plan 2016
EUR
Plan 2017
EUR
Plan 2018
EUR
Investitionsprogramm 2015 - 2018
499.959
2.248.580
2.047.280
2.131.680
konsumtive Ausgaben Schulpauschale
konsumtiver Anteil Förderschule
Straßenunterhaltungsprogramm
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen
Rückflüsse aus Wohnungsbauförderungsdarlehen
30.000
12.000
-100.000
-10.000
-3.580
30.000
12.000
-750.000
-15.000
-3.580
30.000
12.000
-500.000
-15.000
-3.580
30.000
12.000
-550.000
-15.000
-3.580
Kreditbedarf
Tilgungsrate (ohne Beteiligung AggerEnergie)
428.379
-628.450
1.522.000
-688.700
1.570.700
-753.950
1.605.100
-789.200
Netto-Neuverschuldung
0
833.300
816.750
815.900
8.2 Kreditfinanzierung und Schuldenentwicklung
Zum Ausgleich der Deckungslücke zwischen Einzahlungen und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind folgende
Kreditaufnahmen im Planungszeitraum 2015 bis 2018 vorgesehen:
HH-Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Ergebnis
Ergebnis
Planung
Planung
Planung
Planung
Planung
Kreditaufnahme
2.011.906
4.838.544
7.576.140
428.379
1.522.000
1.570.700
1.605.100
Tilgung
571.943
705.790
646.900
758.450
818.700
883.950
1.099.200
Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 17.12.1985 zur Vermeidung einer Nettoneuverschuldung wurde zugunsten der Finanzierung des Gebäudesanierungsprogramms mit Beschluss vom
14.12.2009 (Vorlage 2009/41) aufgehoben.
Die Tilgungsleistungen sind im NKF-Haushalt aus der laufenden Liquidität zu zahlen.
Um diese Liquidität zu erzeugen ist es notwendig, die im Ergebnisplan
ausgewiesenen Abschreibungen durch entsprechende Erträge zu erwirtschaften.
Geschieht dies nicht, werden die Tilgungsleistungen unweigerlich zu
Kassenkreditaufnahmen führen, weil die Zahlungsmittelbestände
nicht ausreichen.
Der Schuldendienst (ohne Kassenkredite) des gemeindlichen Haushaltes zeigt folgende Entwicklung:
Jahr
Zinsen / €
Tilgung / €
Insgesamt in
Euro
1999
759.191
2000
682.669
2001
650.764
2002
548.178
2003
580.609
2004
534.677
2005
524.199
2006
495.817
2007
487.986
2008
466.758
2009
485.596
2010
414.152
2011
397.560
2012
396.863
2013 *)
412.622
2014 **)
448.007
2015
519.000
2016
517.000
2017
523.000
2018
529.000
*) Ergebnis
**) Haushaltsansatz
939.322
935.344
891.450
718.530
708.350
723.030
802.455
1.797.499
974.753
883.233
490.150
506.725
536.971
571.943
705.790
646.900
758.450
818.700
883.950
1.099.200
1.698.513
1.618.013
1.542.214
1.302.708
1.288.959
1.257.707
1.326.654
2.293.316
1.462.739
1.349.991
975.746
920.877
934.531
968.806
1.118.412
1.094.907
1.273.450
1.329.700
1.406.950
1.630.200
Die Schuldenentwicklung wird nachfolgend dargestellt.
Entwicklung der Schuldenstände in Euro
1985
22.591 TEUR
2003
12.124 TEUR
2009
8.973 TEUR
1989
18.269 TEUR
2004
11.502 TEUR
2010
8.901 TEUR
1990
a) 14.296 TEUR
2005
10.796 TEUR
2011
8.364 TEUR
1997
b) 12.711 TEUR
2006
10.121 TEUR
2012
9.804 TEUR
1998
12.051 TEUR
2007
10.342 TEUR
2013
13.926 TEUR
2000
10.840 TEUR
2008
9.464 TEUR
2014 Plan
TEUR
Schuldenstand am 01.01.
Neuaufnahmen
Tilgung
davon Haushaltseinnahmerest bzw. Realisierung
Schuldenstand am 31.12.
(Ist) 13.926
7.576
647
c)
3.177
24.032
2015 Plan
TEUR
2016 Plan
TEUR
2017 Plan
TEUR
2018 Plan
TEUR
24.032
428
758
23.702
1.522
819
24.405
1.571
884
25.092
1.605
1.099
23.702
24.405
25.092
25.598
Erläuterungen:
a)
Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ zum 01.01.1990 (5.577 TEuro) Auslagerung der Schulden.
b)
Eigenbetrieb Kurverwaltung zum 01.01.1997 (67 TEuro) Auslagerung der Schulden.
c)
Haushaltseinnahmerest 2013 3.177 TEUR
Übersicht über die Schuldenentwicklung
in Tausend Euro
30.000
24.032
23.702
24.405
25.092
25.598
25.000
20.000
13.926
15.000
8.973
8.901
10.000
9.804
8.364
5.000
0
2009
2010
2011
2012
2013
gem. Haushalt
2014
2015
2016
2017
2018
8.3 Entwicklung der Kassenlage
Durch die stark gesunkenen Steuereinnahmen, vor allem im Bereich der Gewerbesteuer, konnten die Ausgaben im Jahr 2014 nicht
aufgefangen werden.
Auch im Jahr 2014 führen die hohen Investitionsauszahlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt die Aufnahme eines Kredites erfordern, zu
dem erhöhten Bedarf im Bereich des Kassenkredites.
Kassenkreditzinsen in Höhe von 110.000 Euro sind in der Produktgruppe 1.11.09 "Finanzmanagement" für das Jahr 2015 eingeplant.
In § 5 der Haushaltssatzung wird für das Jahr 2015 der Höchstbetrag für die Kassenkredite mit 21,0 Mio. Euro festgesetzt.
Entwicklung der Kassenlage im Jahr 2014:
Kontostand
bei
Datum
31.01.2014
28.02.2014
31.03.2014
30.04.2014
30.05.2014
30.06.2014
31.07.2014
29.08.2014
30.09.2014
31.10.2014
28.11.2014
30.12.2014
Kreissparkasse
Köln
EUR
34.862,23
56.149,28
81.619,60
106.422,28
-14.492,01
108.649,94
-1.928,17
406.646,32
88.242,62
26.893,32
12.899,00
19.384,80
Volksbank
Oberberg
EUR
21.140,19
27.323,11
27.485,77
30.562,08
17.468,95
22.798,44
46.795,82
13.363,33
84.430,75
20.440,82
26.190,10
2.714,35
Postbank
EUR
2.969,01
16.398,79
3.269,45
801,69
1.195,16
6.930,32
2.170,42
4.759,93
12.376,90
10.322,29
3.150,97
15.797,43
Kassenbestand
der Konten
(+)Festgeldanlage
(-) Kassenkredit
EUR
EUR
58.971,43
99.871,18
112.374,82
137.786,05
4.172,10
138.378,70
47.038,07
424.769,58
185.050,27
57.656,43
42.240,07
37.896,58
-8.400.000,00
-6.800.000,00
-8.700.000,00
-9.350.000,00
-8.300.000,00
-10.250.000,00
-11.550.000,00
-10.400.000,00
-11.950.000,00
-12.550.000,00
-11.200.000,00
-12.050.000,00
Kassenbestand
incl. Festgeld
bzw. Kredit
EUR
-8.341.028,57
-6.700.128,82
-8.587.625,18
-9.212.213,95
-8.295.827,90
-10.111.621,30
-11.502.961,93
-9.975.230,42
-11.764.949,73
-12.492.343,57
-11.157.759,93
-12.012.103,42
-4.000
-6.000
-8.000
-10.000
-12.000
-14.000
Gesamtkassenbestand
(+)Festgeldanlage (-) Kassenkredit
30. Dez
28. Nov
31. Okt
30. Sep
29. Aug
31. Jul
30. Jun
30. Mai
30. Apr
31. Mrz
-2.000
28. Feb
0
31. Jan
Tausende
Entwicklung der Kassenlage 2014
8.4 Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionspauschale
Zur pauschalen Förderung investiver Maßnahmen im Jahr 2014
stellte das Land NRW den Gemeinden rund 713,0 Mio. Euro (2013
592,9 Mio. Euro) zur Verfügung.
Gegenüber dem Vorjahr kam es zu einer Erhöhung von
120,1 Mio. Euro oder 20,26 v.H.
Übersicht
Investitionspauschale
Ergebnis
2013 / €
884.314
Veränderung
Ansatz
2014 / €
Ansatz
2015 / €
1.037.434
1.099.416
+ 153.120
+ 61.982
Die Schulpauschale wird im Finanzplan im investiven Produkt
5.000051.600 "LZ Schulpauschale" vereinnahmt und zuerst für
investive Zwecke verwendet. Die Förderung wird in die Anlagenbuchhaltung anlagebezogen als Sonderposten abgerechnet und
nach der Nutzungsdauer periodisch ergebniswirksam als Ertrag
aufgelöst. Im Jahresabschluss wird der noch verbleibende Betrag
in der Produktgruppe 1.61.01 „Steuern, allg. Zuweisungen, allg.
Umlagen“ vereinnahmt, um die konsumtiven Aufwendungen mitzufinanzieren.
Verwendung der Schulpauschale:
Jahr
Pausch.
gesamt
Verwendungszweck
Investiv
KonsumSondertiv
schule
Verbindlichkeit
31.12.
Vorjahre:
340.707
Schulpauschale / Bildungspauschale
RE 2010
468.044
197.105
137.801
11.432
462.413
Nach dem GfG 2014 wurde die im Jahr 2002 eingeführte Schulpauschale, die seit 2008 zur Schul- / Bildungspauschale auch für
die frühkindliche Bildung fortentwickelt wurde, so wie im Jahr
2013 mit 600 Mio. Euro ausgestattet.
Durch die Einführung der Schulpauschale wurde die finanzielle
Eigenverantwortung der Kommunen gestärkt.
Die Mittel der Schulpauschale können von den Gemeinden im
Rahmen des Schulverwaltungsgesetzes für den Bau, die Modernisierung, die Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Sie soll auch für Investitionen in frühkindliche Bildung verwendet werden. Die Gemeinde Reichshof
wird eine Schulpauschale in Höhe von 484.360 Euro erhalten.
RE 2011
462.371
269.462
0
11.328
643.993
RE 2012
466.761
442.104
9.129
10.357
649.164
RE 2013
473.373
1.063.191
30.388
9.792
19.166
2014
473.648
431.648
30.000
12.000
0
2015
484.360
442.360
30.000
12.000
0
2016
480.000
438.000
30.000
12.000
0
2017
480.000
438.000
30.000
12.000
0
2018
480.000
438.000
30.000
12.000
0
Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an schulisch genutzten Objekten *)
Verwendung der Schulpauschale 2015
Grundschule Denklingen
Ausstattung
2.500 Euro
Grundschule Eckenhagen
Ausstattung
2.500 Euro
Grundschule Hunsheim
Ausstattung
2.500 Euro
Grundschule Wildbergerhütte
Ausstattung
Gesamtschule Eckenhagen
Ausstattung
Mensabetrieb GS Eckenhagen
Ausstattung
Schulpauschale investiv
2.500 Euro
35.000 Euro
2.000 Euro
Den baulichen Unterhaltungsaufwendungen steht keine Mitfinanzierung aus der Schulpauschale gegenüber, da diese Geldmittel in
die Investitionsmaßnahmen "Energetische Gebäudesanierung
Schulzentrum Eckenhagen" fließen.
Die Schulpauschale beträgt insgesamt 484 TEuro im Jahr 2015.
Der ergebniswirksame Anteil der Schulpauschale in Höhe von 30
TEuro für Miete und Unterhaltungszuschuss Kunstrasenplätze in
Eckenhagen, Brüchermühle und Wildbergerhütte wird in PG
1.42.01 „Sportstätten“ (Investitionsprojekt 5.000051.600) vereinnahmt und ergebniswirksam im Jahr der Einzahlung aufgelöst.
Von der Schulpauschale werden rund 442 TEuro für investive
Maßnahmen verwendet. Dem Förderschulzweckverband (PG
1.21.06) werden 12 TEuro zur Verfügung gestellt.
47.000 Euro
*) sh. auch unter Kap. 5.2 Bauliche Unterhaltung an Schulen
Darüber hinaus werden für die Umsetzung des Gebäudesanierungsprogramms an den Schulen in den Jahren 2015 und 2016
investive Mittel der Schulpauschale i.H.v. rd. 395.000 Euro pro
Jahr eingesetzt. Welches (Schul-)Gebäude ab dem Jahr 2017 saniert wird, ist noch nicht entschieden.
Die Schulpauschale (konsumtiv: 42.000 Euro) könnte auch für die
Kostenarten:
523100
bauliche Unterhaltung
523110
Aufwendungen für Wartung Gebäudetechnik
523300
Unterhaltung der Maschinen und techn. Anlagen
523500
Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen
523600
Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung
524100
Schülerbeförderungskosten
549300
Aufwendungen für Festwerte
verwendet werden.
Sportpauschale
Die pauschale Zuweisung ist von den Gemeinden für den Neu-,
Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung, Modernisierung und
den Erwerb von Sportstätten einzusetzen. Die Verteilung erfolgt
nach der Einwohnerzahl.
Nach dem GFG erhält die Gemeinde Reichshof 2015 einen Betrag
von 51.599,00 Euro.
Die Sportpauschale kann zur Mitfinanzierung der Sanierungsaufwendungen an Sporthallen und Hallenbädern herangezogen werden. Die Bäder dienen neben dem Schulschwimmen ebenfalls
dem Vereinssport.
Nicht verbrauchte Anteile der Sportpauschale werden für spätere
Sanierungsmaßnahmen im Jahresabschluss in die Verbindlichkeiten eingestellt und später bei Bedarf für notwendige Maßnahmen eingesetzt.
Die Sportpauschale 2013 in Höhe von insgesamt 52.666,00 Euro
wurde als Verbindlichkeit (Kto. 374320) eingestellt.
Im Jahr 2013 wurden für die Finanzierungszuschüsse der Sportvereine 18.740,00 Euro entnommen.
Stand Ende 2013: 87.589,97 Euro
9. Haushaltsvermerke zur Ausführung des
Haushaltsplanes
Budgetierung
Im neuen Haushaltswesen werden die Budgets im Bereich der
Teilergebnispläne auf Produktebene und Kostenstellenebene
gebildet. Investive Maßnahmen werden auf der Ebene der
Investitionsprojekte budgetiert.
Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Zur flexiblen Bewirtschaftung der Investitionsmaßnahmen können
einzelne VE auch für andere Investitionen für die eine VE
vorgesehen war in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist
es in begründeten Einzelfällen auch möglich, VE für Investitionen in
Anspruch zu nehmen, für die keine VE veranschlagt war.
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der VE darf
nicht überschritten werden.
In den o.a. Budgets sind nicht enthalten:
Personalaufwendungen, Rückstellungen für Personal,
Versorgungsaufwendungen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen
und Wertberichtungen.
Diese Aufwandsarten werden einzeln betrachtet jeweils zu einem
Budget zusammengefasst.
Übertragbarkeit von eingesparten Budgetmitteln
Zweckbindungen von Einnahmen
Die näheren Bestimmungen zum Verfahren bei über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen regelt § 7 der
Haushaltssatzung. Haushaltsüberschreitungen liegen bei
notwendigen Budgetveränderungen innerhalb einer Produktgruppe
im Ergebnisplan und Finanzplan nicht vor.
Mehrerträge / -einzahlungen aus der Abwicklung von
Schadensfällen berechtigen zu Mehraufwendungen / -auszahlungen
zur Beseitigung der Folgen des Schadensereignisses.
Mehrerträge / -einzahlungen aus pauschalierten Zuweisungen für
besondere Bedarfssituationen, Zuschüsse, Zuweisungen, Spenden
und sonstige Leistungen Dritter berechtigen zu Mehraufwendungen
/ -auszahlungen im jeweiligen Produktbereich bzw. für
Investitionsprojekte.
Deckungsringe
Gleichartige Kostenstellen, die von einer Abteilung bewirtschaftet
werden, sind in Deckungsringen (Budget) auf einem Produkt
zusammengefasst.
Eine Mittelübertragung der eingesparten Mittel der Budgets in
Teilergebnisplänen mit begründetem Antrag ist möglich.
Die Entscheidung zur Mittelübertragung obliegt dem Kämmerer.
Überschreitung von Budgetermächtigungen oder Einzelpositionen
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen aus der Verrechnung
interner Leistungsbeziehungen stellen keine Haushaltsüberschreitung gemäß § 83 GO dar.
Sperrvermerke
Alle mit Zweckzuwendungen finanzierten Aufwendungen /
Auszahlungen bleiben bis zur Bewilligung der entsprechenden
Zweckzuwendung bzw. Freigabe durch den Kämmerer gesperrt.
Ergebnisplan
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungserträge
+ Kostenerstattungen u. Kostenumlagen
+ Sonstige ordentliche Erträge
+ Aktivierte Eigenleistungen
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
- Sach- und Dienstleistungen
- Bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
= Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 u. 17)
19
20
21
22
+ Finanzerträge
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
= Finanzergebnis (= Zeilen 19 u. 20)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 u. 21)
23 + Außerordentliche Erträge
Ansatz
10. Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes:
Pos. 1: Steuern sind nach dem Kommunalabgabengesetz NW
Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung
darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (z.B. einer
Gemeinde) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen
der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die
Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
Zu den Steuern zählen die Grundsteuern A+B, die Gewerbe-, Vergnügungs-,
Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie die Anteile an der Einkommensund Umsatzsteuer einschl. des Familienleistungsausgleiches.
Pos. 2: Zuwendungen und Umlagen sind Übertragungen/Finanzhilfen
innerhalb des öffentlichen Bereiches (Bund/Land/Kommunen). Abgebildet
werden
hier
die
Schlüsselzuweisungen
und
verschiedene
Bedarfszuweisungen,
u.a.
die
Kurortepauschale
sowie
die
Auflösungserträge der Sonderposten für Zuweisungen und Zuwendungen.
Pos. 3: Transfererträge sind Erträge, denen keine konkreten
Gegenleistungen gegenüberstehen. Im Regelfall sind dies Sozialleistungen.
Bei den Erträgen handelt es sich um Kostenerstattungen.
Pos. 4: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind Gebühren, die für die
Inanspruchnahme einer Verwaltungsleistung (Verwaltungsgebühr) oder für
die Benutzung einer Einrichtung (Benutzungsgebühr) erhoben werden.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind auch die Auflösungserträge aus
Sonderposten für Beiträge (BauGB/KAG).
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 u. 24)
Pos. 5: Hierunter fallen Erträge
Verpachtungen und Eintrittsgelder.
aus
Verkäufen,
Vermietungen,
26 = Jahresergebnis (= Zeilen 22 u. 25)
Pos. 6: Zu den Kostenerstattungen zählen die Beihilfen des Bundes oder
Landes z.B. für Wahlen, Feuerwehrlehrgänge oder die Unterbringung von
Aussiedlern und Asylbewerbern.
Pos. 7: Sonstige Erträge sind alle anderen Erträge, die nicht speziell unter
den v.g. Ertragspositionen erfasst werden.
Pos. 8: Aktivierte Eigenleistungen sind Gegenpositionen zu Aufwendungen
zur Erstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen
Herstellungskosten darstellen, wie z.B. Personalaufwand für selbst erstellte
Gebäude.
Pos. 9: Erhöhungen bzw. Verminderungen des Bestandes an unfertigen
Erzeugnissen im Vergleich zum Vorjahr.
Pos. 16: Sonstige ordentliche Aufwendungen sind alle anderen Aufwendungen, die nicht speziell unter den v.g. Aufwandspositionen erfasst
werden.
Pos. 17: Addition der Pos. 11 bis 16.
Pos. 19: Zu den Finanzerträgen zählen Erträge aus Beteiligungen und
Zinsen.
Pos. 20: Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten sind hier
auszuweisen.
Pos. 10: Addition der Pos. 1 bis 9.
Pos. 11: Alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Aufwendungen für das
aktive Personal und Aufwendungen aufgrund von sonstigen
arbeitnehmerähnlichen Vertragsformen. Aufwendungen für ehrenamtliche
Tätigkeiten sind hier nicht aufzuführen.
Pos. 12: Unter Versorgungsaufwendungen sind in erster Linie die Beihilfen
und die Zuführung zum Pensionsfonds zu verstehen.
Pos. 13: Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen, die mit
dem Verwaltungshandeln, also dem Betriebszweck, zu tun haben. Dazu
gehört die Unterhaltung, Reparatur und Bewirtschaftung des
Anlagevermögens.
Pos. 14: Die Abschreibungen stellen den Werteverzehr bzw. den
Ressourcenverbrauch des Anlagevermögens dar. Die Abschreibungen
werden grundsätzlich linear auf die Nutzungsdauer des angeschafften oder
hergestellten Anlagegutes verteilt.
Pos. 15: Transferaufwendungen stehen keine konkreten Gegenleistungen
gegenüberstehen. Im Regelfall sind dies Sozialleistungen und Subventionen.
Pos. 24: Außerordentliche Aufwendungen sind seltene und ungewöhnliche
Vorgänge von wesentlicher Bedeutung für die individuellen Gegebenheiten
der Kommune.
Erläuterungen zu den Positionen des Finanzplanes:
Finanzplan
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
+ Sonstige Transferzahlungen
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen/Kostenumlagen
+ Sonstige Einzahlungen
+ Zinsen und ähnliche Einzahlungen
= Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
10 - Personalauszahlungen
11 - Versorgungsauszahlungen
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
13
14
15
16
- Zinsen und ähnliche Auszahlungen
- Transferzahlungen
- sonstige Auszahlungen
= Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
(=Zeilen 9 u. 16)
18 + Investitionszuwendungen
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
21 + Einzahlungen aus Beiträgen und
Entgelten
22 + sonstige Investitionseinzahlungen
23 = Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Ansatz
24 - Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken/Gebäuden
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
26 - Auszahlungen für Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
27 - Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
28 - Auszahlung von aktivierbaren
Zuwendungen
29 - sonstige Investitionsauszahlungen
30 = Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
(= Zeilen 23 u. 30)
32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(= Zeilen 17 u. 31)
33 + Aufnahme von Krediten für Investitionen
34 - Tilgung von Krediten für Investitionen
35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit
36 = Änderung des Bestands an eigenen
Finanzmitteln (= Zeilen 32 u. 35)
37 + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln
38 = LIQUIDE MITTEL
(= Zeilen 36 u. 37)
Pos. 1: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 1)
Pos. 2: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 2)
Erfassung von Zuweisungen und Zuschüssen, die nicht für Investitionen
oder Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen sind. Zuschüsse und
Zuweisungen für Investitionen siehe Pos. 18.
Auszahlungen für Finanzanlagen, aktivierbare Zuwendungen und sonstige
Investitionen dargestellt.
Pos. 3 bis 7: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 3 bis 7)
Pos. 8: Hierunter fallen Einzahlungen aus Wertpapieren
Gewinnanteilszahlungen aus Beteiligungen sowie Zinsen
Darlehensrückflüsse.
und
und
Pos. 9: Addition der Pos. 1 bis 8.
Pos. 10: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 11)
Eine Besonderheit besteht jedoch darin, dass in der Finanzrechnung die
zahlungsunwirksamen Pensionsrückstellungen nicht enthalten sind.
Pos. 11 bis 12: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 12 bis 13)
Pos. 13: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 20)
Pos. 14 bis 15: (Vgl. Ergebnisplan Pos. 15 bis 16)
Pos. 16: Addition der Pos. 10 bis 15.
Pos. 18: Erfassung von Zuweisungen und Zuschüssen die für Investitionen
oder Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Pos. 19 bis 21: Hier wird der Zahlungsfluss aus Veräußerungen von
Grundstücken, Gebäuden und beweglichen Sachen sowie die Einzahlungen
aus Finanzanlagen und Beiträgen dargestellt.
Pos. 22: Sonstige Investitionseinzahlungen, die nicht speziell unter den v.g.
Pos. 18 bis 21 erfasst werden.
Pos. 23: Addition der Pos. 18 bis 22.
Pos. 24 bis 29: Hier wird der Zahlungsabfluss für den Erwerb von
Grundstücken, Gebäuden, Baumaßnahmen und beweglichen Sachen sowie
Pos. 30: Addition der Pos. 24 bis 29.
Pos. 33: Die Position enthält alle Aufnahmen von Krediten, unabhängig von
der Laufzeit und dem konkreten Verwendungszweck. Unterjährige
Prolongationen erhöhen das Einzahlungsvolumen.
Pos. 34: Hier werden alle Auszahlungen für die Rückführung von Krediten
erfasst.
Pos. 37: Die Position wird aus der Bilanz entnommen und entspricht dem
Schlussbestand an finanziellen Mitteln in der Bilanz des Vorjahres.