pdf-Datei - Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden

MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ist neben den Themen rund um Mobilität,
Straßenbau, Infrastruktur und Lärmschutz auch für Baurecht, Städtebau und Landesplanung
zuständig. Dabei steht das Ziel der nachhaltigen und ressourcenschonenden Stadt- und
Siedlungsentwicklung des Landes im Fokus. Dazu gehören u. a. Grundsatzfragen von
Raum-, Stadt- und Siedlungsentwicklung, Städtebau und Bauplanungsrecht, planungsrechtliche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiewende, eine nachhaltige Flächenpolitik bei der
baulichen Entwicklung von Städten und Gemeinden und die Landesinitiative Baukultur.
Für diese anspruchsvollen Aufgaben suchen wir für das Referat 42 – Städtebau,
Bauplanungsrecht – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n engagierte/n und motivierte/n
Referentin / Referenten
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

Grundsatzfragen der Stadt- und Siedlungsentwicklung sowie aktuelle städtebaupolitische
Fragen der Baukultur

Auslegung und Vollzug des Bauplanungsrechts, Bewertung und Fortentwicklung von
städtebaulich relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich Umwelt-, Klima-,
Natur- und Artenschutz

Nachhaltige, flächensparende Siedlungsentwicklung

Planungs- und bodenrechtliche Einzelfälle einschließlich Petitionen

Abstimmung der Bauleitplanung mit der Landes- und Regionalplanung

Öffentlichkeitsarbeit zu städtebaupolitisch aktuellen Fragestellungen

Landesinitiative zur Stärkung der Baukultur

Landtagsangelegenheiten, fachliche Mitwirkung im Bundesrat

Ausbildung und Prüfung für den bautechnischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung
Städtebau und Raumordnung
Sie haben einen Studiengang mit städtebaulichem oder raumplanerischem Schwerpunkt
(Diplom- oder Master-Studiengang an einer Universität, Technischen Hochschule oder einen
akkreditierten Masterstudiengang an einer Fachhochschule) erfolgreich abgeschlossen und
verfügen vorzugsweise über die Laufbahnbefähigung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung oder über eine vergleichbare
Laufbahnbefähigung.
Erforderlich sind außerdem eine sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit, gutes Kommunikationsverhalten, eine strukturierte und selbständige Arbeitsweise, Einsatzbereitschaft, Belast-
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barkeit, organisatorisches Geschick und Teamfähigkeit. Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes
entsprechend den jeweiligen aktuellen Aufgabenerfordernissen wird vorausgesetzt. Fachkenntnisse und berufliche Erfahrungen im Städtebau und der Stadt- und Siedlungsentwicklung
einschließlich entsprechender Rechtskenntnisse sind von Vorteil.
Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist dem höheren Dienst zugeordnet und grundsätzlich teilbar.
Die Stelle kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis
(Besoldungsgruppe A 13/A14) oder im Beschäftigtenverhältnis (vergleichbare Entgeltgruppe
nach Maßgabe des TV-L) besetzt werden.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir fördern durch vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung
in einer modernen Verwaltung. Wir unterstützen die Gleichstellung von Frauen und Männern
und begrüßen Bewerbungen von Frauen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns ein
wichtiges Anliegen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung – gerne auch in
elektronischer Form (bitte zusammengefasst in einer Anlage im pdf- oder tif-Format, max.
3 MB) – mit den üblichen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer MVI-3/151
bis 29.03.2015
an das Referat 11 (Personal und Recht) des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur,
Hauptstätter Straße 67, 70178 Stuttgart oder elektronisch an [email protected].
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Heldt gerne zur Verfügung (Tel. 0711 231-5619 oder
E-Mail: [email protected]).
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Frau Vàmos (Tel. 0711 231-5870 oder
E-Mail: [email protected]).
Aus Verwaltungs- und Kostengründen können wir Ihre Bewerbungsunterlagen leider nicht
zurücksenden. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Bewerbungsmappen zu verwenden und
nur Kopien von Urkunden, Zeugnissen etc. einzureichen. Die Unterlagen werden nach
Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
gez. Sybille Huber