MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ist neben den Themen rund um Mobilität, Straßenbau, Infrastruktur und Lärmschutz auch für Baurecht, Städtebau und Landesplanung zuständig. Dabei steht das Ziel der nachhaltigen und ressourcenschonenden Stadt- und Siedlungsentwicklung des Landes im Fokus. Dazu gehören u. a. Grundsatzfragen von Raum-, Stadt- und Siedlungsentwicklung, Städtebau und Bauplanungsrecht, planungsrechtliche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiewende, eine nachhaltige Flächenpolitik bei der baulichen Entwicklung von Städten und Gemeinden und die Landesinitiative Baukultur. Für diese anspruchsvollen Aufgaben suchen wir für das Referat 42 – Städtebau, Bauplanungsrecht – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n engagierte/n und motivierte/n Referentin / Referenten Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere: Grundsatzfragen der Stadt- und Siedlungsentwicklung sowie aktuelle städtebaupolitische Fragen der Baukultur Auslegung und Vollzug des Bauplanungsrechts, Bewertung und Fortentwicklung von städtebaulich relevanten Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich Umwelt-, Klima-, Natur- und Artenschutz Nachhaltige, flächensparende Siedlungsentwicklung Planungs- und bodenrechtliche Einzelfälle einschließlich Petitionen Abstimmung der Bauleitplanung mit der Landes- und Regionalplanung Öffentlichkeitsarbeit zu städtebaupolitisch aktuellen Fragestellungen Landesinitiative zur Stärkung der Baukultur Landtagsangelegenheiten, fachliche Mitwirkung im Bundesrat Ausbildung und Prüfung für den bautechnischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung Sie haben einen Studiengang mit städtebaulichem oder raumplanerischem Schwerpunkt (Diplom- oder Master-Studiengang an einer Universität, Technischen Hochschule oder einen akkreditierten Masterstudiengang an einer Fachhochschule) erfolgreich abgeschlossen und verfügen vorzugsweise über die Laufbahnbefähigung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung oder über eine vergleichbare Laufbahnbefähigung. Erforderlich sind außerdem eine sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit, gutes Kommunikationsverhalten, eine strukturierte und selbständige Arbeitsweise, Einsatzbereitschaft, Belast- MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR barkeit, organisatorisches Geschick und Teamfähigkeit. Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes entsprechend den jeweiligen aktuellen Aufgabenerfordernissen wird vorausgesetzt. Fachkenntnisse und berufliche Erfahrungen im Städtebau und der Stadt- und Siedlungsentwicklung einschließlich entsprechender Rechtskenntnisse sind von Vorteil. Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist dem höheren Dienst zugeordnet und grundsätzlich teilbar. Die Stelle kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 13/A14) oder im Beschäftigtenverhältnis (vergleichbare Entgeltgruppe nach Maßgabe des TV-L) besetzt werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir fördern durch vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung in einer modernen Verwaltung. Wir unterstützen die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßen Bewerbungen von Frauen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns ein wichtiges Anliegen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung – gerne auch in elektronischer Form (bitte zusammengefasst in einer Anlage im pdf- oder tif-Format, max. 3 MB) – mit den üblichen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer MVI-3/151 bis 29.03.2015 an das Referat 11 (Personal und Recht) des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, Hauptstätter Straße 67, 70178 Stuttgart oder elektronisch an [email protected]. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Heldt gerne zur Verfügung (Tel. 0711 231-5619 oder E-Mail: [email protected]). Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Frau Vàmos (Tel. 0711 231-5870 oder E-Mail: [email protected]). Aus Verwaltungs- und Kostengründen können wir Ihre Bewerbungsunterlagen leider nicht zurücksenden. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Bewerbungsmappen zu verwenden und nur Kopien von Urkunden, Zeugnissen etc. einzureichen. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. gez. Sybille Huber
© Copyright 2025 ExpyDoc