37 Besonderes 15 Städtebaurecht 21.05.2015 in Stuttgart Das Baugesetzbuch regelt im zweiten Kapitel „Besonderes Städtebaurecht“ städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in jeweils festgelegten Gebieten von Städten und Dörfern, die im öffentlichen Interesse der Verbesserung oder Behebung von städtebaulichen Missständen oder der Umgestaltung von Gebieten dienen. Auch außerhalb von Sanierungsgebieten hat die Gemeinde nach dem „allgemeinen Städtebaurecht“ rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung und Durchführung von Planungen und Maßnahmen. Der Bund und das Land Brandenburg fördern Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung, des Stadtumbaus und weitere städtebauliche Maßnahmen. Dieses Seminar geht auf die im Folgenden genannten Schwerpunkte ein und erörtert die hier zur Verfügung stehenden Instrumente des Städtebaurechts und die bestehenden Förderungen. PROGRAMM Dienstag, 21.05.2015 Referent: Prof. Dr. Krautzberger, MinDir. a.D. Bonn/Berlin ab 09:30 Anmeldung und Ausgabe der Tagungsunterlagen Institut für Städtebau und Wohnungswesen Steinheilstraße 1 80333 München Fon 089 54 27 06-0 Fax 089 54 27 06-23 [email protected] www.isw-isb.de Institut für Städtebau Berlin 10:00 11.00 11:15 12:00 Schicklerstraße 5 – 7 10179 Berlin Fon 030 2308 22-0 Fax 030 2308 22-22 [email protected] www.isw-isb.de 13.00 15:00 15.30 Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung 17.00 – Städtebauliche Sanierung und Entwicklungsmaß- nahmen – Stadtumbau Kaffee und Kontakte – Sicherung und Durchsetzung gemeindlicher Planungen nach dem „allgemeinen Städtebau- recht“ – Gemeindliche Vorkaufsrechte: In welchen Fällen kann die Gemeinde das städtebauliche Vorkaufs- recht anwenden? Was sind Anwendungsvoraus- setzungen? Mittagspause – „Schrottimmobilien“ – Übersicht über die Städtebauförderung von Bund und Land Kaffee und Kontakte – Förderung der städtebaulichen Sanierung, des Stadtumbaus, des städtebaulichen Denkmal- schutzes Abschlussdiskussion 37 15 Besonderes Städtebaurecht Anmeldung an: Institut für Städtebau Berlin | Fax 030 2308 22-22 | [email protected] Hiermit melde ich mich für die Tagung „Besonderes Städtebaurecht“ 37|15 verbindlich an Institution/Firma Name, Vorname, Titel Tätigkeitsschwerpunkt (z.B. Stadtplanung, Energie, ...) Straße Postleitzahl/Ort Telefon/Fax E-Mail Datum/Unterschrift ORGANISATORISCHES Kursvorbereitung Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann, Institut für Städtebau Berlin Institut für Städtebau und Wohnungswesen Steinheilstraße 1 80333 München Fon 089 54 27 06-0 Fax 089 54 27 06-23 [email protected] www.isw-isb.de Tagungsort Geno-Haus Heilbronner Straße 41 70191 Stuttgart Anmeldung Bitte melden Sie sich per Fax, E-Mail oder über unsere Homepage schriftlich an. Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.isw-isb.de. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst. Schicklerstraße 5 – 7 10179 Berlin Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beträgt 250,00 EUR. Bei Buchung dieses Seminars bis einschließlich 23.04.2015 erhalten Sie 15 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr. In der Teilnahmegebühr sind eine Tagungsmappe sowie Getränke in den Kaffeepausen enthalten. Fon 030 2308 22-0 Fax 030 2308 22-22 [email protected] www.isw-isb.de Fortbildungsnachweis Unsere Fachtagungen sind von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung Auskünfte Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann (Fon 030 2308 22-15); organisatorische Auskünfte erhalten Sie unter 030 2308 22-0. Institut für Städtebau Berlin
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