37 15 Besonderes Staedtebaurecht st

37 Besonderes
15 Städtebaurecht
21.05.2015
in Stuttgart
Das Baugesetzbuch regelt im zweiten Kapitel „Besonderes
Städtebaurecht“ städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen in jeweils festgelegten Gebieten von
Städten und Dörfern, die im öffentlichen Interesse der Verbesserung oder Behebung von städtebaulichen Missständen
oder der Umgestaltung von Gebieten dienen. Auch außerhalb
von Sanierungsgebieten hat die Gemeinde nach dem
„allgemeinen Städtebaurecht“ rechtliche Möglichkeiten zur
Sicherung und Durchführung von Planungen und Maßnahmen.
Der Bund und das Land Brandenburg fördern Maßnahmen der
städtebaulichen Erneuerung, des Stadtumbaus und weitere
städtebauliche Maßnahmen.
Dieses Seminar geht auf die im Folgenden genannten
Schwerpunkte ein und erörtert die hier zur Verfügung stehenden
Instrumente des Städtebaurechts und die bestehenden
Förderungen.
PROGRAMM
Dienstag, 21.05.2015
Referent: Prof. Dr. Krautzberger, MinDir. a.D. Bonn/Berlin
ab 09:30 Anmeldung und Ausgabe der
Tagungsunterlagen
Institut
für Städtebau
und Wohnungswesen
Steinheilstraße 1
80333 München
Fon 089 54 27 06-0
Fax 089 54 27 06-23
[email protected]
www.isw-isb.de
Institut
für Städtebau Berlin
10:00 11.00
11:15
12:00
Schicklerstraße 5 – 7
10179 Berlin
Fon 030 2308 22-0
Fax 030 2308 22-22
[email protected]
www.isw-isb.de
13.00
15:00
15.30
Deutsche Akademie
für Städtebau und
Landesplanung
17.00
– Städtebauliche Sanierung und Entwicklungsmaß-
nahmen
– Stadtumbau
Kaffee und Kontakte
– Sicherung und Durchsetzung gemeindlicher Planungen nach dem „allgemeinen Städtebau-
recht“
– Gemeindliche Vorkaufsrechte: In welchen Fällen kann die Gemeinde das städtebauliche Vorkaufs-
recht anwenden? Was sind Anwendungsvoraus-
setzungen?
Mittagspause
– „Schrottimmobilien“
– Übersicht über die Städtebauförderung von Bund und Land
Kaffee und Kontakte
– Förderung der städtebaulichen Sanierung, des Stadtumbaus, des städtebaulichen Denkmal-
schutzes
Abschlussdiskussion
37
15
Besonderes
Städtebaurecht
Anmeldung an: Institut für Städtebau Berlin | Fax 030 2308 22-22 | [email protected]
Hiermit melde ich mich für die Tagung „Besonderes Städtebaurecht“ 37|15 verbindlich an
Institution/Firma
Name, Vorname, Titel
Tätigkeitsschwerpunkt (z.B. Stadtplanung, Energie, ...)
Straße
Postleitzahl/Ort
Telefon/Fax
E-Mail
Datum/Unterschrift
ORGANISATORISCHES
Kursvorbereitung
Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann, Institut für Städtebau Berlin
Institut
für Städtebau
und Wohnungswesen
Steinheilstraße 1
80333 München
Fon 089 54 27 06-0
Fax 089 54 27 06-23
[email protected]
www.isw-isb.de
Tagungsort
Geno-Haus
Heilbronner Straße 41
70191 Stuttgart
Anmeldung
Bitte melden Sie sich per Fax, E-Mail oder über unsere
Homepage schriftlich an. Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter
www.isw-isb.de. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung
tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst.
Schicklerstraße 5 – 7
10179 Berlin
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 250,00 EUR.
Bei Buchung dieses Seminars bis einschließlich 23.04.2015
erhalten Sie 15 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
In der Teilnahmegebühr sind eine Tagungsmappe sowie
Getränke in den Kaffeepausen enthalten.
Fon 030 2308 22-0
Fax 030 2308 22-22
[email protected]
www.isw-isb.de
Fortbildungsnachweis
Unsere Fachtagungen sind von der Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Deutsche Akademie
für Städtebau und
Landesplanung
Auskünfte
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an
Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann (Fon 030 2308 22-15);
organisatorische Auskünfte erhalten Sie unter 030 2308 22-0.
Institut
für Städtebau Berlin