37/15 Besonderes Städtebaurecht

37 Besonderes
15 Städtebaurecht
PROGRAMM
Donnerstag, 21.05.2015
ab 09:30Anmeldung
21.05.2015
in Stuttgart
Das Baugesetzbuch regelt im zweiten Kapitel
„Besonderes Städtebaurecht“ städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in jeweils
festgelegten Gebieten von Städten und Dörfern, die im
öffentlichen Interesse der Verbesserung oder
Behebung von städtebaulichen Missständen oder der
Umgestaltung von Gebieten dienen. Auch außerhalb
von Sanierungsgebieten hat die Gemeinde nach dem
„allgemeinen Städtebaurecht“ rechtliche Möglichkeiten
zur Sicherung und Durchführung von Planungen und
Maßnahmen.
Der Bund und das Land Baden-Württemberg fördern
Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung, des
Stadtumbaus und weitere städtebauliche Maßnahmen.
Dieses Seminar geht auf die im Folgenden genannten
Schwerpunkte ein und erörtert die hier zur Verfügung
stehenden Instrumente des Städtebaurechts und die
bestehenden Förderungen.
Institut
für Städtebau
und Wohnungswesen
Steinheilstraße 1
80333 München
Fon 089 54 27 06-0
Fax 089 54 27 06-23
[email protected]
www.isw-isb.de
Institut
für Städtebau Berlin
Schicklerstraße 5 – 7
10179 Berlin
Fon 030 2308 22-0
Fax 030 2308 22-22
[email protected]
www.isw-isb.de
Deutsche Akademie
für Städtebau und
Landesplanung
10:00 Rechtsgrundlagen besonderes Städtebaurecht
– Städtebauliche Sanierung und Entwicklungsmaßnahmen
– Stadtumbau
– Sicherung und Durchsetzung gemeindlicher Planungen nach dem „allgemeinen Städtebau-
recht“
– Gemeindliche Vorkaufsrechte: In welchen Fällen kann die Gemeinde das städtebauliche Vorkaufsrecht anwenden?
Was sind Anwendungsvoraussetzungen?
Prof. Dr. M. Krautzberger, MinDir. a.D. Bonn/Berlin
11.00
Kaffee und Kontakte
11:15
Rechtsgrundlagen besonderes Städtebaurecht
– „Schrottimmobilien“
– Übersicht über die Städtebauförderung von
Bund und Land
– Förderung der städtebaulichen Sanierung, des Stadtumbaus, des städtebaulichen Denkmal-
schutzes
Prof. Dr. M. Krautzberger, MinDir. a.D. Bonn/Berlin
12:00
Mittagspause
13.00
15:00
I. Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen
Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) mit gebietsbezogenem integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK)
Antrag, Programmaufnahme mit Bewilligung, Vorbereitende Untersuchungen (VU), Förmliche Festlegung
II. Kosten- und Finanzierungsübersicht
Steuerungsinstrument von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen
Albrecht Keller, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Leiter Geschäftsbereich Planung und
Städtebauliche Erneuerung, Sanierungsberater
Wilhelm Kirschner, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Projektleiter, Sanierungsberater
Kaffee und Kontakte
15.30 III. Durchführung von Sanierungmaßnahmen
Praxisbeispiele von Gebietstypen (Zentren, Stadtum
bau, Erhaltende Sanierung im Bestand etc.)
Umfassende und vereinfachte Verfahren
IV. Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen
Grunderwerbe, Wertansätze, Sanierungsrechtliche
Ausgleichsbeträge
Albrecht Keller,
Wilhelm Kirschner, LBBW Immobilien Kommunalent
wicklung GmbH
16:45Diskussion
17.00 Ende des Seminars
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15
Besonderes
Städtebaurecht
Anmeldung an: Institut für Städtebau Berlin | Fax 030 2308 22-22 | [email protected]
Hiermit melde ich mich für die Tagung „Besonderes Städtebaurecht“ 37|15 verbindlich an
Institution/Firma
Name, Vorname, Titel
Tätigkeitsschwerpunkt (z.B. Stadtplanung, Energie, ...)
Straße
Postleitzahl/Ort
Telefon/Fax
E-Mail
Datum/Unterschrift
ORGANISATORISCHES
Kursvorbereitung
Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann, Institut für Städtebau Berlin
Institut
für Städtebau
und Wohnungswesen
Steinheilstraße 1
80333 München
Fon 089 54 27 06-0
Fax 089 54 27 06-23
[email protected]
www.isw-isb.de
Tagungsort
Geno-Haus
Heilbronner Straße 41
70191 Stuttgart
Anmeldung
Bitte melden Sie sich per Fax, E-Mail oder über unsere
Homepage schriftlich an. Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter
www.isw-isb.de. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung
tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst.
Schicklerstraße 5 – 7
10179 Berlin
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 250,00 EUR.
Bei Buchung dieses Seminars bis einschließlich 23.04.2015
erhalten Sie 15 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
In der Teilnahmegebühr sind eine Tagungsmappe sowie
Getränke in den Kaffeepausen enthalten.
Fon 030 2308 22-0
Fax 030 2308 22-22
[email protected]
www.isw-isb.de
Fortbildungsnachweis
Unsere Fachtagungen sind von der Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Deutsche Akademie
für Städtebau und
Landesplanung
Auskünfte
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an
Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann (Fon 030 2308 22-15);
organisatorische Auskünfte erhalten Sie unter 030 2308 22-0.
Institut
für Städtebau Berlin