37 Besonderes 15 Städtebaurecht PROGRAMM Donnerstag, 21.05.2015 ab 09:30Anmeldung 21.05.2015 in Stuttgart Das Baugesetzbuch regelt im zweiten Kapitel „Besonderes Städtebaurecht“ städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in jeweils festgelegten Gebieten von Städten und Dörfern, die im öffentlichen Interesse der Verbesserung oder Behebung von städtebaulichen Missständen oder der Umgestaltung von Gebieten dienen. Auch außerhalb von Sanierungsgebieten hat die Gemeinde nach dem „allgemeinen Städtebaurecht“ rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung und Durchführung von Planungen und Maßnahmen. Der Bund und das Land Baden-Württemberg fördern Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung, des Stadtumbaus und weitere städtebauliche Maßnahmen. Dieses Seminar geht auf die im Folgenden genannten Schwerpunkte ein und erörtert die hier zur Verfügung stehenden Instrumente des Städtebaurechts und die bestehenden Förderungen. Institut für Städtebau und Wohnungswesen Steinheilstraße 1 80333 München Fon 089 54 27 06-0 Fax 089 54 27 06-23 [email protected] www.isw-isb.de Institut für Städtebau Berlin Schicklerstraße 5 – 7 10179 Berlin Fon 030 2308 22-0 Fax 030 2308 22-22 [email protected] www.isw-isb.de Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung 10:00 Rechtsgrundlagen besonderes Städtebaurecht – Städtebauliche Sanierung und Entwicklungsmaßnahmen – Stadtumbau – Sicherung und Durchsetzung gemeindlicher Planungen nach dem „allgemeinen Städtebau- recht“ – Gemeindliche Vorkaufsrechte: In welchen Fällen kann die Gemeinde das städtebauliche Vorkaufsrecht anwenden? Was sind Anwendungsvoraussetzungen? Prof. Dr. M. Krautzberger, MinDir. a.D. Bonn/Berlin 11.00 Kaffee und Kontakte 11:15 Rechtsgrundlagen besonderes Städtebaurecht – „Schrottimmobilien“ – Übersicht über die Städtebauförderung von Bund und Land – Förderung der städtebaulichen Sanierung, des Stadtumbaus, des städtebaulichen Denkmal- schutzes Prof. Dr. M. Krautzberger, MinDir. a.D. Bonn/Berlin 12:00 Mittagspause 13.00 15:00 I. Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) mit gebietsbezogenem integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Antrag, Programmaufnahme mit Bewilligung, Vorbereitende Untersuchungen (VU), Förmliche Festlegung II. Kosten- und Finanzierungsübersicht Steuerungsinstrument von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Albrecht Keller, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Leiter Geschäftsbereich Planung und Städtebauliche Erneuerung, Sanierungsberater Wilhelm Kirschner, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Projektleiter, Sanierungsberater Kaffee und Kontakte 15.30 III. Durchführung von Sanierungmaßnahmen Praxisbeispiele von Gebietstypen (Zentren, Stadtum bau, Erhaltende Sanierung im Bestand etc.) Umfassende und vereinfachte Verfahren IV. Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen Grunderwerbe, Wertansätze, Sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge Albrecht Keller, Wilhelm Kirschner, LBBW Immobilien Kommunalent wicklung GmbH 16:45Diskussion 17.00 Ende des Seminars 37 15 Besonderes Städtebaurecht Anmeldung an: Institut für Städtebau Berlin | Fax 030 2308 22-22 | [email protected] Hiermit melde ich mich für die Tagung „Besonderes Städtebaurecht“ 37|15 verbindlich an Institution/Firma Name, Vorname, Titel Tätigkeitsschwerpunkt (z.B. Stadtplanung, Energie, ...) Straße Postleitzahl/Ort Telefon/Fax E-Mail Datum/Unterschrift ORGANISATORISCHES Kursvorbereitung Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann, Institut für Städtebau Berlin Institut für Städtebau und Wohnungswesen Steinheilstraße 1 80333 München Fon 089 54 27 06-0 Fax 089 54 27 06-23 [email protected] www.isw-isb.de Tagungsort Geno-Haus Heilbronner Straße 41 70191 Stuttgart Anmeldung Bitte melden Sie sich per Fax, E-Mail oder über unsere Homepage schriftlich an. Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.isw-isb.de. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst. Schicklerstraße 5 – 7 10179 Berlin Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beträgt 250,00 EUR. Bei Buchung dieses Seminars bis einschließlich 23.04.2015 erhalten Sie 15 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr. In der Teilnahmegebühr sind eine Tagungsmappe sowie Getränke in den Kaffeepausen enthalten. Fon 030 2308 22-0 Fax 030 2308 22-22 [email protected] www.isw-isb.de Fortbildungsnachweis Unsere Fachtagungen sind von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung Auskünfte Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Dipl.-Ing. Andreas C. Eickermann (Fon 030 2308 22-15); organisatorische Auskünfte erhalten Sie unter 030 2308 22-0. Institut für Städtebau Berlin
© Copyright 2024 ExpyDoc