dtb – Datenschutz- und Technologieberatung Arbeitnehmer im Visier – Kontrolle ohne Grenzen? Was bedeutet die EU-Datenschutzgrundverordnung für das BDSG? Seminar für Betriebs- und Personalräte vom 8. bis 10. November 2016, Crowne Plaza, Berlin SPIROS SIMITIS AWARD Prof. Dr. Wolfgang Däubler rof. Dr. Thomas P Hoeren Peter Schaar Dr. Thilo Weichert Nadja Häfner-Beil für vorbildlichen Arbeitnehmer datenschutz Verleihung auf dem Technologieforum Mehr Infos unter www.dtb-kassel.de Meike Kamp Jan Philipp Albrecht rof. Dr. Peter P Wedde Eva Barlage-Melber Claudia Schick Arbeitnehmer im Visier – Kontrolle ohne Grenzen? Im April wurde die Datenschutzgrundverordnung ( EU-DSGVO) vom Europäischen Parlament verabschiedet. Ab 2018 werden neue Regelungen gelten, die das Datenschutzrecht in Europa vereinheitlichen sollen und an die sich auch US-Unternehmen, die auf dem europäischen Markt agieren, halten müssen. Die EU-DSGVO soll die Rechte der Nutzer stärken. Dazu gehören das Recht auf Information über Speicherung und Verwendung der eigenen Daten sowie das „Recht auf Vergessen“, also das Löschen der einmal veröffentlichten eigenen Daten. Aber was bedeutet die neue Grundverordnung nun für den Beschäftigtendatenschutz? Eine zentrale Regelungsvorschrift dazu sucht man vergebens und Überwachung in Betrieben und Behörden gehört damit weiterhin auf die Tagesordnung der Arbeitnehmervertretungen. Mit der so genannten „Öffnungsklausel“ verweist der Gesetzgeber darauf, dass die Mitgliedstaaten eigenständige Regelungen treffen können. Was bedeutet das für das Bundesdatenschutzgesetz? Ist ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in weite Ferne gerückt? Inwiefern sind bestehende Betriebsvereinbarungen von der neuen Verordnung betroffen? Es bleiben viele Fragen offen, mit denen sich Betriebs- und Personalräte sowie Datenschutzbeauftragte beschäftigen müssen. Auf unserem Technologieforum wollen wir mit Hilfe namhafter Experten Licht ins Dunkle bringen und in Vorträgen und Fachforen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und angeregte Diskussionen! dtb – Datenschutzund Technologieberatung Die Jury Jetzt bewerben für den „Spiros Simitis Award“ 2016! Datenschutzskandale, bei denen Arbeitgeber ihre Angestellten unerlaubt überwacht oder sensible Mitarbeiterdaten auswertet haben, gab es in der Vergangenheit mehr als genügend. Deshalb möchten der DGB, der Bund-Verlag,der Verein Digitalcourage und die dtb mit dem „Spiros Simitis Award“ ein Zeichen setzen und die vielen positiven Beispiele für gelungenen Arbeitnehmerdatenschutz hervorheben. Mit dem Preis sollen sowohl die gute rechtliche Vertragsgestaltung von Betriebsvereinbarungen als auch die gelungene Praxisorientierung gewürdigt werden. Gibt es solche positiven Beispiele in eurem Betrieb? Dann bewerbt euch für den „Spiros Simitis Award“ 2016! Bitte sendet eine kurze Projektbeschreibung bis zum 30. September 2016 per Post oder E-Mail an die dtb Kassel (Theaterstraße 1, 34117 Kassel, [email protected]). Prof. Dr. Wolfgang Däubler Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Dr. Thilo Weichert Datenschutzbeauftragter Schleswig- Holstein (2004–2015) Annelie Buntenbach Mitglied des GBV des Deutschen Gewerkschaftsbundes Prof. Dr. Peter Wedde Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informations gesellschaft padeluun Big Brother Award, Digitalcourage e. V. Olaf J. Lutz Redakteur „Computer und Arbeit“ Viel Erfolg! dtb – Datenschutz- und Technologieberatung Monika Heim Betriebsrätin bei Festo AG & Co. KG Vier Fachforen Fachforum 1 Datenschutzrechtliche Transparenz: Was ändert sich durch die DSGVO? Moderation: Claudia Stiel Fachforum 2 Internationaler Datenschutz/ Konzerndatenschutz Moderation: Olaf J. Lutz Dr. Alexander Dix Bis Ende 2015 Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Rechte der Betroffenen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung Das Vergessen und Datenportabilität Informationspflichten des Arbeitgebers, insbesondere bei der Erhebung Widerspruchsrecht des Betroffenen Datenlöschung und Auskunftsrechte Meike Kamp Referentin beim Berliner Datenschutzbeauftragten Praktische Folgen der EuGH-Entscheidung zu Safe Harbor 1.0 Aktueller Stand: Kommission und Safe Harbor 2.0? Folgen für BCR und Standardvertragsklauseln Aufsichtsbehörden und Datentransfer in Drittstaaten Nadja Häfner-Beil AfA-Arbeitsrechtsanwälte Individuelle Rechte und Durchsetzung/ Sanktion im EU-Datenschutzrecht EU-DSGVO und Klagemöglichkeiten Schmerzensgeld bei Videoüberwachung Datenschutzverstöße als Straftaten, Bußgelder/ Haftung Aktuelle und zukünftige Wirksamkeitsvoraus setzungen und Widerrufsrechte bei Einwilligung Karsten Neumann Landesdatenschutzbeauftragter in Mecklenburg-Vorpommern von 2004 bis 2010 2B Advice – the privacy benchmark Umsetzung der EU-DSGVO und Konzern datenschutz Was ist im KBR oder im GBR jetzt zu tun? Unternehmensverbünde: Neue Rechte für den Arbeitgeber? Gibt es jetzt einen Konzerndatenschutz beauftragten? Anpassung der KBV/GBV an „IT und Datenschutz“ erforderlich!? Seminarprogramm Dienstag, 8. November 2016 14.45Kaffeepause 11.00Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen 15.15Dr. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein von 2004–2015, Vorstandsmitglied der DVD Datenschutzmanagement, Datenschutz beauftragter und Datenschutzaufsicht Nachweisbare Datenschutzorganisation | Informationspflichten über die Datenverarbeitung | Der bDSB nur noch Compliance-Officer? | bDSB: Aufgaben, Position, Kündigungsschutz | Neue Rolle der Aufsichtsbehörden!? 12.30Matthias Wilke, dtb-Kassel EU-Datenschutzgrundverordnung: Beschäftigte im Visier – Kontrolle ohne Grenzen? 12.45Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster EU-Datenschutzgrundverordnung – eine Einführung Rechtscharakter, Begriffe, Anwendungsbereich | Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber | Nationales Recht: Was bleibt – was kommt? | Auftragsdatenverarbeitung: Es bleibt alles, wie es ist? 13.45Peter Schaar, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) Internationaler Datentransfer Neu: Datentransfers in Unternehmensverbünden | Was geht noch: BCR, Standardklauseln, Einwilligung | Regelungen zur Angemessenheit | Auswirkungen auf internationale Auftragsdatenverarbeitung | Vom Harbor zum PrivacyShield – Never-Ending-Story 16.15Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Auswirkungen der EU-DSGVO auf den Beschäftigtendatenschutz Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis? | Datenschutzgrundsätze neu oder anders? | Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Güterabwägung? | Umgang mit der DSGVO anhand praktischer Anwendungen, z. B. Ortung, Video 18.00Abendessen, im Anschluss Film: „Democracy – im Rausch der Daten“ und Diskussion mit dem Regisseur David Bernet Die Moderatorinnen und Moderatoren Claudia Stiel Redakteurin „Arbeitsrecht im Betrieb“ Rechtsanwältin im Arbeits- und Sozialrecht. Journalistische Ausbildung zur Redakteurin und Arbeit für verschiedene Medien. Olaf J. Lutz Verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift „Computer und Arbeit“ des Bund-Verlags sowie Jurist mit Schwerpunkt Arbeits- und Datenschutzrecht Dr. Eberhard Kiesche Arbeitnehmer orientierte Beratung (AoB), Bremen Mittwoch, 9. November 2016 9.00 Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Vorstand Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD) Datenschutz durch Technik: Mehr als Datensicherheit! Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung | Grundlegende Konzepte, z. B. Verschlüsselung | Privacy by Design in der Praxis – was Unternehmen beachten müssen | Vom Minimum zum Optimum | Best-Practice-Beispiele Dr. Silke Greve AfA-Arbeitsrechtsanwälte Claudia Schick Fernsehmoderatorin beim Hessischen Rundfunk und Bayerischen Fernsehen (u. a. „Report München“) 16.30Jens Mösinger, mainis IT-Service GmbH Matthias Wilke, dtb-Kassel Datenschutz in der Cloud – geht das überhaupt? Über den Wolken – Livedemo am System 19.00Abendessen 19.30padeluun Laudatio zum II. Spiros-Simitis-Award 10.30Kaffeepause 11.00 Donnerstag, 10. November 2016 Durchführung von Fachforen (Inhalte siehe oben) 12.30Mittagessen 14.00 Fortsetzung der Fachforen 15.30 Kaffeepause 16.00 Berichte aus den Fachforen 9.00 Jan Philipp Albrecht (angefragt), Abgeordneter des Europäischen Parlaments, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die EU-DSGVO Aktuelle Themen des Europäischen Datenschutzes Chancen und Risiken der EU-DSGVO für Beschäftigte | Datentransfer in die USA: Wie geht es weiter? | Datenschutz im Zeitalter des Terrorismus – Will Terror kill the Privacy Star? Fachforum 3 Umsetzung in der Praxis: Video und Gesundheitsdaten Moderation: Dr. Eberhard Kiesche Fachforum 4 EU-Datenschutz- Grundverordnung und die betriebliche Umsetzung Moderation: Dr. Silke Greve Mattias Ruchhöft Prof. Dr. Joachim Heilmann Datenschutzbeauftragter, Technologie Professor für Zivil- und Arbeitsrecht i. R.; berater, Autor „Computer und Arbeit“, zuletzt sechs Jahre als Vizepräsident der dtb Kassel Universität Lüneburg Videoüberwachung/ Screening nach BDSG Gesundheitsdaten: Was ist jetzt zu beachten? BDSG und EU-DSGVO: Was könnte sich bei und EU-DSGVO Kein § 6b BDSG mehr? sensiblen Daten ändern? Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeit Anwendungsfälle, z. B. Einstellung, Eignung, Grenzen der Videoüberwachung z. B. in KrankenBEM gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX Bleibt es beim Verbot der Genomanalyse häusern und am Arbeitsplatz Folgen für Mitarbeiterkontrolle und Mitbestimmung (§§ 19, 20 und 21 GendiagnostikG)? Yvette Reif Rechtsanwältin, stellvertretende Geschäftsführerin der GDD Prof. Dr. Stefan Katzenbeisser Leiter Security Engineering Group Computer Science Department TU Darmstadt Kontrolle kritischer Datenverarbeitungen und Datenvermeidung und Datensparsamkeit Meldepflicht bei Datenpannen gern, aber wie? Vorabkontrolle und Meldepflicht von Anonymisierung: Absolut oder relativ? Neue technische Möglichkeiten zur Datenpannen nach BDSG Erfahrungen, Umsetzungsmodelle De-Indentifikation? Meldung von Datenschutzverstößen und Beispiele im Beschäftigtendatenschutz Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, Implementierung entsprechender Systeme Änderungen durch Geltung der EU-DSGVO? u. a. zur Kryptografie Datenschutz-Folgenabschätzung vs. Vorabkontrolle Pseudonyme Nutzung – ein digitales Grundrecht Datenpannen nach EU-DSGVO für Europa? 9.45 Prof. Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft Betriebliche Umsetzung der EU-DSGVO jetzt beginnen Zulässigkeit von Kollektivvereinbarungen | Müssen/ sollten Betriebs- und Dienstvereinbarungen angepasst werden? | Empfehlungen für die Praxis 12.00 Podiumsdiskussion Moderation: Claudia Schick 13.15Mittagsimbiss 14.15 Expertengespräche 15.15Tagungsende 10.30 Kaffeepause 11.00 Eva Barlage-Melber, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Was fordern die Arbeitgeberverbände? Datenschutz und der freie Datenverkehr: EU-DSGVO ein Fortschritt? | Forderungen an den nationalen Gesetzgeber | EU-U.S. Private Shield: Position der Arbeitgeberverbände | Ab Mai 2018 gibt es ein Konzernprivileg?! 11.30 Ralf-Peter Hayen, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes Wie geht es weiter im nationalen Recht? Forderungen des DGB Brauchen wir ein Beschäftigtendatenschutzgesetz? | Wie soll nationales Recht angepasst bzw. weiterent wickelt werden? | Auswirkungen auf das BetrVG? Exklusive Vorpremiere am 8. November auf dem dtb-Technologieforum! In seinem Film „Democracy – im Rausch der Daten“ öffnet Regisseur David Bernet die Türen zu einer schier undurchdringlichen Welt. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU konnte ein Filmteam die Entstehung eines Gesetzes filmisch begleiten. Gezeigt wird der Kampf um ein europäisches Datenschutzgesetz, das jede Form von Datentransfer schützen soll. Ab 12. November im Kino. Seminar-Anmeldung per Fax (0561) 70 575 71 oder per Mail [email protected] Arbeitnehmer im Visier – Kontrolle ohne Grenzen? Seminar vom 8. bis 10. November 2016, Berlin Die Fachforen laufen parallel – bitte nur ein Fachforum ankreuzen! Veranstalter Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Vorname, Name (Teilnehmer 1) Fachforum 1 2 3 4 Vorname, Name (Teilnehmer 2) Fachforum 1 2 3 4 Vorname, Name (Teilnehmer 3) Fachforum 1 2 3 4 Firma dtb – Datenschutz- und Technologieberatung Theaterstraße 1 34117 Kassel Informationen Tel.: (0561) 70 575 70 Fax: (0561) 70 575 71 [email protected] www.dtb-kassel.de Termin 8. bis 10. November 2016 Seminarort Crowne Plaza, Berlin City Centre, Nürnberger Str. 65, 10787 Berlin Seminarkosten 998 Euro Straße/Nr. Frühbucherrabatt 958 Euro (Anmeldung bis 20.09.2016) PLZ, Ort Tagungspauschale ca. 249 Euro (inkl. Verpflegung) Telefon-Nr. (Durchwahl) Fax-Nr. Unterkunft ca. 238 Euro (alle Preise zzgl. MwSt.) E-Mail-Adresse Ansprechpartner ja nein Anreise am Vorabend erwünscht Besondere Wünsche (Allergien, Vegetarier, barrierefrei, etc.): Abweichende Rechnungsanschrift Firma Straße/Hausnr. PLZ, Ort Ort, Datum Unterschrift D er BR/PR hat die Teilnahme der oben genannten Person(en) beschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen. Wichtige Hinweise für Betriebs-, Personalräte und Schwerbehindertenvertreter Die Themen der Veranstaltung erfüllen grundsätzlich die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an die §§ 37.6 BetrVG, 46.6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze. Der BR/PR hat aber die konkrete Erforderlichkeit zu prüfen. Außerdem ist die Veranstaltung nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ihr Arbeitgeber muss Sie daher nach Beschlussfassung im Betriebs- oder Personal rat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des B etrVG/BPersVG und SGB IX vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG (und entsprechend § 44.1 BPersVG und LPersVG; § 96.8 SGB IX) tragen. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an: Tel.: (05 61) 70 575 70 Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.dtb-kassel.de dtb | Datenschutz- und Technologieberatung | Theaterstraße 1 | 34117 Kassel DCPAM Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Kosten, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn: 80 % der Kosten. Bei Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann. Abbildungsnachweise: S. 1, Titelfoto: panthermedia.net, 1xpert / S. 3, Foto: Harry Schnitger / S. 4: Promo Hotelreservierung
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