Flyer 11. dtb-Forum, Berlin 2016

dtb – Datenschutz- und
Technologieberatung
Arbeitnehmer im Visier –
Kontrolle ohne Grenzen?
Was bedeutet die EU-Datenschutzgrundverordnung
für das BDSG? Seminar für Betriebs- und Personalräte
vom 8. bis 10. November 2016, Crowne Plaza, Berlin
SPIROS
SIMITIS
AWARD
Prof. Dr. Wolfgang
Däubler
Silke Greve
Peter Schaar
Dr. Thilo Weichert
Nadja Häfner-Beil
für vorbildlichen
Arbeitnehmer­
datenschutz
Verleihung auf dem
­Technologieforum
Mehr Infos unter
www.dtb-kassel.de
Meike Kamp
Jan Philipp Albrecht
Prof. Dr. Peter
Wedde
Yvette Reif
Claudia Schick
Arbeitnehmer im Visier –
Kontrolle ohne Grenzen?
Im April wurde die Datenschutzgrundverordnung
(­ EU-DSGVO) vom Europäischen Parlament verabschiedet. Ab 2018 werden neue Regelungen gelten, die das
Datenschutzrecht in Europa vereinheitlichen sollen und
an die sich auch US-Unternehmen, die auf dem europäischen Markt agieren, halten müssen. Die EU-DSGVO soll
die Rechte der Nutzer stärken. Dazu gehören das Recht
auf Information über Speicherung und Verwendung der
eigenen Daten sowie das „Recht auf Vergessen“, also das
Löschen der einmal veröffentlichten eigenen Daten.
Aber was bedeutet die neue Grundverordnung nun für
den Beschäftigtendatenschutz? Eine zentrale Regelungsvorschrift dazu sucht man vergebens und Überwachung
in Betrieben und Behörden gehört damit weiterhin auf
die Tagesordnung der Arbeitnehmervertretungen. Mit
der so genannten „Öffnungsklausel“ verweist der Gesetzgeber darauf, dass die Mitgliedstaaten eigenständige
Regelungen treffen können. Was bedeutet das für das
Bundesdatenschutzgesetz? Ist ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in weite Ferne gerückt? Inwiefern sind
bestehende Betriebsvereinbarungen von der neuen Verordnung
betroffen?
Es bleiben viele Fragen offen, mit
denen sich Betriebs- und Personalräte sowie Datenschutzbeauftragte beschäftigen müssen. Auf unserem Technologieforum
wollen wir mit Hilfe namhafter Experten Licht ins Dunkle
bringen und in Vorträgen und Fachforen Handlungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und angeregte
Diskussionen!
dtb – Datenschutzund Technologieberatung
Die Jury
Jetzt bewerben für den
„Spiros Simitis Award“ 2016!
Datenschutzskandale, bei denen Arbeitgeber ihre Angestellten unerlaubt überwacht oder sensible Mitarbeiterdaten auswertet haben, gab es in der Vergangenheit mehr
als genügend. Deshalb möchten der DGB, der Bund-Verlag,­der Verein Digitalcourage und die dtb mit dem „Spiros
Simitis Award“ ein Zeichen setzen und die vielen positiven
Beispiele für gelungenen Arbeitnehmerdatenschutz hervorheben. Mit dem Preis sollen sowohl die gute rechtliche
Vertragsgestaltung von Betriebsvereinbarungen als auch
die gelungene Praxisorientierung gewürdigt werden.
Gibt es solche positiven Beispiele in eurem Betrieb?
Dann bewerbt euch für den „Spiros Simitis Award“ 2016!
Bitte sendet eine kurze Projektbeschreibung bis zum
30. September 2016 per Post oder E-Mail an die dtb Kassel
(Theaterstraße 1, 34117 Kassel, [email protected]).
Prof. Dr. Wolfgang
Däubler
Professor für
­Deutsches und
Europäisches
Arbeitsrecht
Dr. Thilo Weichert
Datenschutzbeauf­
Holstein (2004–2015)
Annelie Buntenbach
Mitglied des GBV
des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Prof. Dr. Peter
Wedde
Professor für Arbeitsrecht und Recht
der Informa­tions­
gesellschaft
padeluun
Big Brother Award,
Digitalcourage e. V.
Olaf J. Lutz
Redakteur „Computer und Arbeit“
Viel Erfolg!
dtb – Datenschutz- und
Technologieberatung
Monika Heim
Betriebsrätin bei
Festo AG & Co. KG
Vier Fachforen
Dr. Alexander Dix
Bis Ende 2015 Berliner Beauftragter für
Datenschutz und Informationsfreiheit
Fachforum 1
Datenschutzrechtliche Transparenz:
Was ändert sich
durch die DSGVO?
Moderation:
Claudia Stiel
Rechte der Betroffenen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
 Das Vergessen und Datenportabilität
 Informationspflichten des Arbeitgebers,
­insbesondere bei der Erhebung
 Widerspruchsrecht des Betroffenen
 Datenlöschung und Auskunftsrechte
Meike Kamp
Referentin beim Berliner
­Datenschutzbeauftragten
Fachforum 2
Internationaler
­Datenschutz/
Konzerndatenschutz
Moderation:
Olaf J. Lutz
Nadja Häfner-Beil
AfA-Arbeitsrechtsanwälte
Individuelle Rechte und Durchsetzung/
­Sanktion im EU-Datenschutzrecht
 EU-DSGVO und Klagemöglichkeiten
 Schmerzensgeld bei Videoüberwachung
 Datenschutzverstöße als Straftaten, Bußgelder/
Haftung
 Aktuelle und zukünftige Wirksamkeitsvoraus­
setzungen und Widerrufsrechte bei Einwilligung
Praktische Folgen der EuGH-Entscheidung zu
Safe Harbor 1.0
 Aktueller Stand:
Kommission und Safe Harbor 2.0?
 Folgen für BCR und Standardvertragsklauseln
 Aufsichtsbehörden und Datentransfer in
­Drittstaaten
Karsten Neumann
Landesdatenschutzbeauftragter in Mecklenburg-Vorpommern von 2004 bis 2010
2B Advice – the privacy benchmark
Umsetzung der EU-DSGVO und Konzern­
datenschutz
 Was ist im KBR oder im GBR jetzt zu tun?
 Unternehmensverbünde:
Neue Rechte für den Arbeitgeber?
 Gibt es jetzt einen Konzerndatenschutz­
beauftragten?
 Anpassung der KBV/GBV an „IT und Datenschutz“ erforderlich!?
Seminarprogramm
Dienstag, 8. November 2016
11.00Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen
12.30
13.45
für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)
Internationaler Datentransfer
Neu: Datentransfers in Unternehmensverbünden |
Was geht noch: BCR, Standardklauseln, Einwilligung |
Regelungen zur Angemessenheit | Auswirkungen auf
internationale Auftragsdatenverarbeitung |
Vom Harbor zum PrivacyShield – Never-Ending-Story
Matthias Wilke, dtb-Kassel
EU-Datenschutzgrundverordnung: Beschäftigte
im Visier – Kontrolle ohne Grenzen?
12.45
Dr. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von
Schleswig-Holstein von 2004–2015, Vorstandsmitglied
der DVD
Datenschutzmanagement, Datenschutzbeauftragter
und Datenschutzaufsicht
Nachweisbare Datenschutzorganisation | Informationspflichten über die Datenverarbeitung | Der bDSB nur
noch Compliance-Officer? | bDSB: Aufgaben, Position,
Kündigungsschutz | Neue Rolle der
Aufsichtsbehörden!?
Peter Schaar, Vorsitzender der Europäischen Akademie
14.45
Kaffeepause
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Vorstand Gesellschaft für
Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD)
Datenschutz durch Technik: Mehr als Datensicherheit!
Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung |
Grundlegende Konzepte, z.B. Verschlüsselung | Privacy by
Design in der Praxis – was Unternehmen beachten
müssen | Vom Minimum zum Optimum | Best-PracticeBeispiele
Film: „Democracy – im Rausch der Daten“
18.30
Abendessen
Die Moderatorinnen und Moderatoren
Claudia Stiel
Redakteurin
„Arbeitsrecht
im Betrieb“
Rechtsanwältin im
Arbeits- und Sozialrecht.
Journalistische Ausbildung zur Redakteurin
und Arbeit für verschiedene Medien.
Olaf J. Lutz
Verantwortlicher Redakteur der
Fachzeitschrift „Computer und Arbeit“ des
Bund-Verlags sowie
Jurist mit Schwerpunkt
Arbeits- und Datenschutzrecht
Mittwoch, 9. November 2016
9.00
Durchführung von Fachforen
12.30
Mittagessen
14.00
Berichte aus den Fachforen
14.30
Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Professor für
Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht
Auswirkungen der EU-DSGVO auf den
Beschäftigungsdatenschutz
Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis? |
Datenschutzgrundsätze neu oder anders? |
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt?
Güterabwägung? | Umgang mit der
DSGVO anhand praktischer
Anwendungen, z. B. Ortung, Video
16.00
Kaffeepause
Dr. Eberhard
Kiesche
Arbeitnehmer­
orientierte
Beratung (AoB), Bremen
Dr. Silke
Greve
AfA-Arbeitsrechtsanwälte
Claudia
Schick
Fernsehmoderatorin
beim Hessischen Rundfunk und Bayerischen
Fernsehen (u. a. „Report
München“)
16.30
Jens Mösinger, mainis IT-Service GmbH
Matthias Wilke, dtb-Kassel
Datenschutz in der Cloud – geht das überhaupt?
Über den Wolken – Livedemo am System
19.00
Abendessen
19.30
padeluun
Laudatio zum II. Spiros-Simitis-Award
Donnerstag, 10. November 2016
9.00
Jan Philipp Albrecht, Abgeordneter des Europäischen
Parlaments, Verhandlungsführer des Europäischen
Parlaments für die EU-DSGVO
Aktuelle Themen des Europäischen Datenschutzes
Chancen und Risiken der EU-DSGVO für Beschäftigte
| Datentransfer in die USA: Wie geht es weiter? |
Daten-schutz im Zeitalter des Terrorismus – Will
Terror kill the Privacy Star?
Fachforum 3
Umsetzung in der
Praxis: Video und
Gesundheitsdaten
Moderation:
Dr. Eberhard
­Kiesche
Fachforum 4
EU-Datenschutz-­
Grundverordnung
und die betriebliche
Umsetzung
Moderation:
Dr. Silke Greve
9.45
Prof. Dr. Joachim Heilmann
Mattias Ruchhöft
Professor für Zivil- und Arbeitsrecht i. R.;
Datenschutzbeauftragter, Technologie­
zuletzt sechs Jahre als Vizepräsident der
berater, Autor „Computer und Arbeit“,
Universität Lüneburg
dtb Kassel
Gesundheitsdaten: Was ist jetzt zu beachten?
Videoüberwachung/ Screening nach BDSG
 BDSG und EU-DSGVO: Was könnte sich bei
und EU-DSGVO
 Kein § 6b BDSG mehr?
sensiblen Daten ändern?
 Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeit
 Anwendungsfälle, z. B. Einstellung, Eignung,
 Grenzen der Videoüberwachung z. B. in KrankenBEM gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX
 Bleibt es beim Verbot der Genomanalyse
häusern und am Arbeitsplatz
 Folgen für Mitarbeiterkontrolle und Mitbestimmung
(§§ 19, 20 und 21 GendiagnostikG)?
Yvette Reif
Rechtsanwältin, stellvertretende
­Geschäftsführerin der GDD
Prof. Dr. Stefan Katzenbeisser
Leiter Security Engineering Group
Computer Science Department
TU Darmstadt
Kontrolle kritischer Datenverarbeitungen und Datenvermeidung und Datensparsamkeit
gern, aber wie?
Meldepflicht bei Datenpannen
 Vorabkontrolle und Meldepflicht von
 Anonymisierung: Absolut oder relativ?
 Neue technische Möglichkeiten zur
­Datenpannen nach BDSG
 Erfahrungen, Umsetzungsmodelle
­De-Indentifikation?
 Meldung von Datenschutzverstößen und
 Beispiele im Beschäftigtendatenschutz
 Neue wissenschaftliche Erkenntnisse,
­Implementierung entsprechender Systeme
 Änderungen durch Geltung der EU-DSGVO?
u. a. zur Kryptografie
 Datenschutz-Folgenabschätzung vs. Vorabkontrolle  Pseudonyme Nutzung – ein digitales Grundrecht
 Datenpannen nach EU-DSGVO
für Europa?
Prof. Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und
Recht der Informationsgesellschaft
Betriebliche Umsetzung der EU-DSGVO jetzt
beginnen
Zulässigkeit von Kollektivvereinbarungen | Müssen/
sollten Betriebs- und Dienstvereinbarungen angepasst
werden? | Empfehlungen für die Praxis
12.00
Podiumsdiskussion
Moderation: Claudia Schick
Mittagsimbiss
Expertengespräche
Tagungsende
10.30
Kaffeepause
11.00
Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Was fordern die Arbeitgeberverbände?
Datenschutz und der freie Datenverkehr: EU-DSGVO
ein Fortschritt? | Forderungen an den nationalen
Gesetzgeber | EU-U.S. Private Shield: Position der
Arbeitgeberverbände | Ab Mai 2018 gibt es ein
Konzernprivileg?!
11.30
Ralf-Peter Hayen, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes
Wie geht es weiter im nationalen Recht?
Forderungen des DGB
Brauchen wir ein Beschäftigtendatenschutzgesetz? |
Wie soll nationales Recht angepasst bzw. weiterentwickelt werden? | Auswirkungen auf das BetrVG?
Exklusive Vorpremiere am 8. November
auf dem dtb-Technologieforum!
In seinem Film „Democracy – im
Rausch der Daten“ öffnet Regisseur David Bernet die Türen zu einer
schier undurchdringlichen Welt.
Zum ersten Mal in der Geschichte
der EU konnte ein Filmteam die
Entstehung eines Gesetzes filmisch
begleiten. Gezeigt wird der Kampf
um ein europäisches Datenschutzgesetz, das jede Form von Datentransfer schützen soll.
Ab 12. November im Kino.
Seminar-Anmeldung per Fax (0561) 70 575 71
oder per Mail [email protected]
Arbeitnehmer im Visier – Kontrolle ohne Grenzen?
Seminar vom 8. bis 10. November 2016, Berlin

Die Fachforen laufen parallel
– bitte nur ein Fachforum ankreuzen!
Veranstalter
Vorname, Name (Teilnehmer 1)
Fachforum 1  2 
3
4
Vorname, Name (Teilnehmer 2)
Fachforum 1 
2
3
4
Vorname, Name (Teilnehmer 3)
Fachforum 1 
2
3
4
Firma
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
dtb – Datenschutz- und Technologieberatung
Theaterstraße 1
34117 Kassel
Informationen
Tel.: (0561) 70 575 70
Fax: (0561) 70 575 71
[email protected]
www.dtb-kassel.de
Termin
8. bis 10. November 2016
Seminarort
Crowne Plaza, Berlin City Centre,
Nürnberger Str. 65, 10787 Berlin
Seminarkosten 998 Euro
Straße/Nr.
Frühbucherrabatt 958 Euro (Anmeldung bis 20.09.2016)
PLZ, Ort
Tagungspauschale ca. 249 Euro (inkl. Verpflegung)
Telefon-Nr. (Durchwahl) Fax-Nr.
Unterkunft
ca. 238 Euro
(alle Preise zzgl. MwSt.)
E-Mail-Adresse Ansprechpartner
 ja
 nein
 Anreise am Vorabend erwünscht
 Besondere Wünsche (Allergien, Vegetarier, barrierefrei, etc.):
Abweichende Rechnungsanschrift
Firma
Straße/Hausnr.
PLZ, Ort
Ort, Datum
Unterschrift
 D
er BR/PR hat die Teilnahme der oben genannten
Person(en) beschlossen.
 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich zur
Kenntnis genommen.
 Wichtige Hinweise für Betriebs-, Personalräte und
Schwerbehindertenvertreter
Die Themen der Veranstaltung erfüllen grundsätzlich die vom Bundesarbeitsgericht gestellten Anforderungen an die §§ 37.6 BetrVG,
46.6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze. Der BR/PR hat aber die konkrete Erforderlichkeit zu prüfen.
Außerdem ist die Veranstaltung nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ihr Arbeitgeber muss Sie daher nach Beschlussfassung im Betriebs- oder Personal­
rat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge
freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne
des B
­ etrVG/BPersVG und SGB IX vermittelt werden, die Kosten der
Maßnahme ­gemäß § 40.1 BetrVG
(und entsprechend § 44.1 BPersVG
und LPersVG; § 96.8 SGB IX) tragen.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an:
Tel.: (05 61) 70 575 70
Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
www.dtb-kassel.de
dtb | Datenschutz- und Technologieberatung | Theaterstraße 1 | 34117 Kassel
DCPAM
Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem
Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Kosten, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn:
80 % der Kosten. Bei Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungskosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung
einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.
Abbildungsnachweise: S. 1, Titelfoto: panthermedia.net, 1xpert / S. 3, Foto: Harry Schnitger / S. 4: Promo
 Hotelreservierung