14/SN-237/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 3 GZ ● BKA-920.755/0015 -III/1/2016 ABTEILUNGSMAIL ● [email protected] BEARBEITER ● FRAU MAG. DR. SUSANNA LOI BL-VAN HUSEN PERS. E-MAIL ● SUSANNA.LOIBL [email protected] TELEFON ● +43 1 53115-207111 IHR ZEICHEN ● BMASK-462.203/0039 -VII/B/9/2016 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 1011 Wien Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeit- und Gesundheit-Gesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Lohn- und SozialdumpingBekämpfungsgesetz geändert werden (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz) Aussendung zur Begutachtung; Stellungnahme Das Bundeskanzleramt Sektion III nimmt zu dem gegenständlichen Entwurf wie folgt Stellung: Die Sektion III des Bundeskanzleramtes geht davon aus, dass weder Vertragsbedienstete noch Beamtinnen oder Beamte des Bundes von den Regelungen des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes erfasst sind. Stellungnahme der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle als Teil der Gesamtbegutachtung der Sektion III im Bundeskanzleramt Mit dieser Stellungnahme wird dem haushaltsleitenden Organ das Ergebnis der Qualitätssicherung gemäß § 5 Wirkungscontrollingverordnung (BGBl. II Nr. 245/2011 idF BGBl. II Nr. 68/2015) mitgeteilt. Die Qualitätssicherung erfolgt aus methodisch-prozesshafter Sicht und umfasst folgende Prüfungsschwerpunkte: BAL L HAU SPL A T Z 2 ● 1010 WIEN ● TEL.: +43 1 53115-0 ● WWW.BUNDESKANZLERAMT .AT ● DVR: 0000019 www.parlament.gv.at 2 von 3 14/SN-237/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) -2 Einhaltung der WFA-Grundsatz-Verordnung (BGBl. II Nr. 489/2012 idF BGBl. II Nr. 67/2015), insbesondere Einhaltung der Verständlichkeit, Qualitätskriterien der Nachvollziehbarkeit, Relevanz, inhaltlichen Vergleichbarkeit und Konsistenz, Überprüfbarkeit insbesondere bei: Problembeschreibung, Ziele und Maßnahmen inklusive der verwendeten Indikatoren Plausibilität der Angaben zur Wesentlichkeit hinsichtlich der Abschätzung der Auswirkungen innerhalb der Wirkungsdimensionen. Die Prüfung der Wirkungscontrollingstelle ergibt folgende Empfehlungen: Zielformulierung: Die Zielbeschreibung sowie die Verwendung der Indikatoren sollen dazu dienen, die vom haushaltsleitenden Organ angestrebte Wirkung darzulegen und überprüfbar zu machen. Es wird daher im Sinne der Überprüfbarkeit empfohlen zu prüfen, ob das Erreichen der gewünschten Wirkung auch durch mindestens eine konkrete Kennzahl messbar gemacht werden kann. Die Wirkungscontrollingverordnung (§ 5 Abs. 4) sieht bei einer gänzlichen und teilweisen Nichtberücksichtigung der Empfehlungen aus der Qualitätssicherung eine schriftliche Begründung des haushaltsleitenden Organs gegenüber der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle unter [email protected] vor. Bitte übermitteln Sie diese vor Eintritt in das nächste Verfahrensstadium (z.B. Einbringung in den Ministerrat). Bei Fragen zur Qualitätssicherung wenden Sie sich bitte direkt an die MitarbeiterInnen der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle. Sekretariat ist unter der Telefonnummer 01 53 115 207333 erreichbar. www.parlament.gv.at Das 14/SN-237/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) -3Die Stellungnahme wird gleichzeitig auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt. 25. Oktober 2016 Für den Bundeskanzler: PLEYER Elektronisch gefertigt Unterzeichner serialNumber=1026761,CN=Bundeskanzleramt,C=AT Datum/Zeit 2016-10-27T14:45:58+02:00 Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.bka.gv.at/verifizierung Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. www.parlament.gv.at 3 von 3
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