14/SN-272/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 2 WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7 1070 Wien via E-Mail: [email protected] cc: [email protected] Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Sachbearbeiter BMJ-Pr344.00/0021-111 6/2016 Rp 751/16/ AS/CG 8.11.2016 Dr. Artur Schuschnigg Wiedner Hauptstraße 63 I Postfach 195 1045 Wien T +43 (0)5 90 900-4282 I F +43 (0)5 90 900-243 E [email protected] W http://wko.atirp Durchwahl Datum 4014 14.12.2016 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert wird Stellungnahme WKÖ Sehr geehrte Damen und Herren, die Wirtschaftskammer Österreich dankt für die Übersendung des oben genannten Gesetzesentwurfs und nimmt zu diesem, wie folgt, Stellung: Die geplanten Maßnahmen sind grundsätzlich positiv zu beurteilen, da ganz allgemein eine Verbesserung der gerichtlichen Tätigkeit dem Rechtsunterworfenen hilft, etwa durch schnellere Verfahren. Dem Umstand, dass mit der nunmehrigen Neuregelung der §§ 26 Abs. 2 und 32 Abs. 2 GOG für jeden Richter nach Bedarf eine eigene Gerichtsabteilung eröffnet werden kann, wird aus Wirtschaftssicht positiv entgegengesehen, da durch diese Maßnahme einerseits mehr Transparenz und andererseits eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung erwartet wird. Ebenso positiv ist es, dass nunmehr die Kompetenz für die Zuweisung von Sprengelrichtern sowie Vertretungsrichtern dem Außensenat des jeweiligen OLG übertragen wird, da damit flexibler auf Fluktuationen und Engpässe, die sich z.B. im Fall lang andauernder Krankenstände, von Mütter- und Väterkarenzen, sonstigen Karenzurlauben und Dienstzuteilungen oder auch im Zusammenhang mit der Abwicklung von Großverfahren ergeben können, reagiert werden kann. Damit steht ein weiteres Mittel zur Verfügung, um überlangen Verfahrensdauern entgegenzuwirken. In § 89 Abs. 4 sollte der Verweis vermutlich ,,§ 75 Z 3 ZPO" lauten. Darüber hinaus wird das Pilotprojekt, mit dem eine elektronische Aktenführung erprobt werden soll, mit Interesse verfolgt. www.parlament.gv.at 2 von 2 14/SN-272/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 2 Bei der Durchführung dieses Pilotprojektes ist es jedoch unerlässlich, dass dieses in einem möglichst eingeschränkten Rahmen abgehalten wird, um in der Zeit seiner Ausarbeitung, Umsetzung und Verbesserung wegen des damit zwangsläufig einhergehenden zeitlichen Mehrbedarfs die anhängigen Verfahren nur möglichst gering belastet werden. Ausgegangen wird davon, dass eine rückwirkende Inkraftsetzung der gegenständlichen Novelle nicht intendiert ist. Mit freundlichen Grüßen . , Dr. Christoph leitl Präsident M~~4~~Iuser Generalsekretärin www.parlament.gv.at
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