KUNDMACHUNG

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Umweltschutz
U-5220/37
KUNDMACHUNG
UVP – Abschließende Stellungnahme
für das Vorhaben
„Ausbau der Lagerkapazität des Zwischenlagers
für abgebrannte Brennelemente am Standort
Jaslovské Bohunice, Slowakei“
Gemäß § 10 Abs. 7 letzter Satz des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr.
697/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2016,
wird kundgemacht:
Das Umweltministerium der Slowakischen Republik
hat der Republik Österreich gemäß Artikel 6 der EUUVP-Richtlinie 2011/92/EU (kodifizierte Fassung),
gemäß Art. 6 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden
Rahmen (Espoo-Konvention, BGBl. III Nr. 201/1997)
sowie gemäß Art. 7 des Abkommens zwischen der
Regierung der Slowakischen Republik und der Österreichischen Bundesregierung über die Umsetzung
des Übereinkommens über die UVP im grenzüberschreitenden Rahmen (BGBl. III Nr. 1/2005) die zur
Umweltverträglichkeitsprüfung ergangene abschließende Stellungnahme vom 11. Februar 2016 für das
Vorhaben „Ausbau der Lagerkapazität des Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Standort
Jaslovské Bohunice, Slowakei“ übermittelt. Die Österreich und Fragen der grenzüberschreitenden Auswirkungen betreffenden Teile der Stellungnahme wurden
ins Deutsche übersetzt.
Projektwerberin ist jeweils die Jadrová a vyrad’ovacia
spoločnost’, a.s., Tomášikova 22, 821 02 Bratislava.
Für dieses Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowakischem Recht (UVP-Gesetz
Nr. 24/2006) unter Beteiligung Österreichs durchgeführt. Mit dem Erlass der abschließenden Stellungnahme wurde das UVP-Verfahren abgeschlossen,
zuständige Behörde war das slowakische Umweltministerium. Die abschließende Stellungnahme stellt keine
Genehmigung dar, sondern spricht für die folgenden
Genehmigungsverfahren eine mit Auflagen und Bedingungen versehene positive Empfehlung aus.
Die deutschsprachigen Passagen der abschließenden
Stellungnahme zur besagten Umweltverträglichkeitsprüfung liegen von 06.06.2016 bis einschließlich
18.07.2016 während der Amtsstunden im Amt der
Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz,
ZiNr. B 144, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Stellungnahme ist zusätzlich im Internet auf der
Homepage der Tiroler Landesregierung, http://www.
tirol.gv.at/kundmachungen, sowie auf der Homepage
des Umweltbundesamtes, http://www.umweltbundesamt.at/uvp_erweiterung_nasslager_ebo abrufbar.
Für die Landesregierung:
Mag. Melanie Kopp