3. Tipp: Binde deinen Steuerberater in die Beratung zur UnternehmerBank ein. Der Steuerberater oder die Steuerkanzlei ist in den meisten Fällen ein etablierter und in vielen Jahren vertrauensvoller Zusammenarbeit gewachsener Partner des Unternehmers. Er ist bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen die erste Station für Beratungen. Dieser Tatsache tragen wir Rechnung. Deshalb binden wir den Steuerberater oder die Steuerkanzlei des Unternehmers auf Wunsch in die Vorarbeiten zur Einrichtung einer Unter- nehmerBank und in unsere Beratung für ihre möglichst effektive Verwendung ein. Die Einrichtung der UnternehmerBank und die Betreuung der Konten obliegt gleichwohl immer einem Spezialisten mit kompletter IT, mit Rechtsanwälten im Haus und mit jahrzehntelanger Erfahrung in dieser komplexen Disziplin der Verwaltung. Entsprechend sind wir mit zwei führenden Vertretern der Branche mit mehr als 1.000 Referenzen vertraglich verbunden. Unsere Vorarbeiten werden von dort entgolten. Nur die Beratungsleistungen und sonstigen konzeptionellen und unterstützenden Maßnahmen wie Gutachten, Lohnoptimierung, Bankund Vermittlungsdienste, Lebenshilfe, Einbindung von Privatvermögen, Projektentwicklung, FörderungsManagement etc. werden auf Honorarbasis angeboten und bei Bedarf gesondert in Rechnung gestellt. Auch an diesen Aktivitäten ist der Steuerberater (bei Interesse und Kapazität) beteiligt. Er macht sich eine neue Denkungsart zu eigen. Er überlegt, welchem seiner Klienten die Erkenntnisse weiterhelfen können. So gesehen gibt der Unternehmer mittels UnternehmerBank se nem Steuerberater Impulse und Anreize für neues Geschäft. Er gibt ihm sozusagen auch mal etwas zurück.
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