MEIN INFOBRIEF Für Sie ausgesuchte Informationen und Themen Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments Infobrief Nr. 41/ 2016 vom 17.10.2016, 15. Jahrgang Aus dem Europäischen Parlament Erstes globales Abkommen zur Begrenzung von CO2-Emissionen im Luftverkehr „Wir setzten Weltstandards - das ist ein gutes Gefühl“ Erstmalig haben sich die 191 Mitgliedsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf ein Abkommen geeinigt, mit dem ein luftfahrtbedingter Anstieg der CO2- Emissionen nach 2020 vermieden werden soll. Dieser Mechanismus basiert auf einem Vorschlag der EU, welcher auch von den 16 anderen Ländern in der Europäischen Zivilluftfahrt getragen wurde. Das zeigt die Macht der Europäer im Spiel der global agierenden Staaten, wenn sie sich einig sind. Wir setzen Weltstandards! Ein gutes Gefühl. Selbst wenn nicht alle 191 Staaten von Anfang an dabei sind, so werden 65 der in der Zivilluftfahrt bedeutendsten Länder schon 2020 freiwillig vorangehen. Neben den Europäern zählen hierzu auch die USA und China. Insgesamt decken diese Länder über 85 Prozent des weltweiten Luftverkehrs ab. Ab 2027 ist der Ausgleichsmechanismus, der auf dem Handel von Emissionszertifikaten basiert, für alle Staaten verpflichtend. Die Luftfahrtunternehmen müssen dann für einen gestiegenen CO2-Ausstoß sogenannte Emissionszertifikate kaufen, die durch Projekte zur Senkung der CO2-Emissionen in anderen Wirtschaftssektoren generiert werden. Die ärmsten Länder der Welt, kleine Inselstaaten und Staaten mit einem geringen Aufkommen an internationalem Luftverkehr sind von den Vorgaben ausgenommen. Die ICAO-Entscheidung können wir getrost als richtigen Schritt zur Umsetzung des Pariser Weltklimaabkommens sehen. Sie sichert faires und nachhaltiges Wachstum von Transport, Wirtschaft und Wohlstand und erhöht zugleichdie globale Nachhaltigkeit. Abkommen über den Handelt mit Dienstleistungen (TiSA) Vorschläge zur Streitbeilegung zwischen Staaten veröffentlicht Die EU-Kommission hat ihre neuen Vorschläge für institutionelle Regelungen und die Streitbeilegung zwischen Staaten im Rahmen des derzeit verhandelten Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) veröffentlicht. Der Text basiert zu wesentlichen Teilen auf dem bestehenden Regelwerk der Welthandelsorganisation (WTO). Bisher beteiligen sich nur 23 der insgesamt 164 WTO-Mitglieder an den TiSA-Verhandlungen. Das Abkommen soll den Dienstleistungsmarkt öffnen und die Regelungen in diesem Sektor verbessern. Es geht zum Beispiel darum, dass sich die teilnehmenden Länder verpflichten, Dienstleistungsanbieter der anderen Vertragsparteien gegenüber den eigenen Dienstleistungsanbietern nicht zu benachteiligen. Jede Partei soll allerdings das Recht behalten, darüber zu entscheiden, welche Wirtschaftszweige sie für die ausländische Konkurrenz öffnet und in welchem Umfang dies geschehen soll. Verbraucherrechte, wie bei OnlineEinkäufen oder die internationalen Roaming-Gebühren, sollen in dem Vertrag ebenso geregelt werden wie die Freizügigkeit hochqualifizierter Arbeitskräfte. Selbstverständlich darf TiSA unsere öffentlichen Dienstleistungen, unsere Kultur, das Arbeitsrecht, unsere Umweltstandards oder den Datenschutz nicht untergraben. Ein Klagerecht für Firmen ist – im Gegensatz zu anderen Freihandelsabkommen – in TiSA nicht vorgesehen. Für die Europäische Union verhandelt die EU-Kommission mit den Vertragspartnern. Wir als Parlament haben einen indirekten Einfluss auf den Vertragstext, indem wir der EU-Kommission „Rote Linien“ aufzeigen können, die bei den Verhandlungen berücksichtigt werden müssen. Am Ende können wir den Entwurf als Ganzes annehmen oder ablehnen. Auch die Mitgliedsstaaten müssen mit den Regelungen einverstanden sein, sonst kann das Abkommen nicht in Kraft treten. http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/tisa/index_de.htm Seite 1 von 5 Ausgabe 41/ 17.10.2016 MEIN INFOBRIEF Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments Aus dem Europäischen Parlament CETA, das zukunftsweisende Abkommen für Sicherheit und Wohlstand „Mit dem Abkommen können wir Globalisierung mitgestalten“ Der Absicht einiger europafeindlicher deutscher Politiker, die EU ins handelspolitische Koma fallen zu lassen, hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Ich begrüße das uneingeschränkt! Das verhandelte Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA wird, wenn wir Europaabgeordneten dem Abkommen im Dezember zugestimmt haben, in Kraft treten können. Und dies bereits vorläufig, also bevor jedes der EU- Mitgliedsländer dieses Abkommen ratifiziert hat, was vier bis fünf Jahre dauern wird. Allerdings steht der erste Schritt noch aus, bei dem die Mitgliedsländer ihre Unterschrift unter das Dokument setzen müssen. Dies sollte m.E. noch im Oktober möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht sieht durch das geplante Abkommen zwischen Kanada und der EU keine Gefahr für unsere Demokratie. Es hat folgerichtig der Bundesregierung erlaubt, das Abkommen zu unterzeichnen. Ich erwarte nun einen Hurra-Schrei breiter Kreise unserer Gesellschaft, denn nicht nur große und kleine Unternehmen profitieren, sondern insbesondere die Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Abkommen können wir Globalisierung mitgestalten, Verbraucher und Unternehmen von Milliarden Euro Zöllen, Doppelzertifizierungen und Bürokratie entlasten, sowie ihnen einen fairen Marktzugang ermöglichen. Die kommunale Daseinsvorsorge, der kulturelle Bereich und unsere guten Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel- und Verbraucherschutzstandards bleiben geschützt. Wenn wir es nicht schaffen sollten CETA, das Abkommen mit einem befreundeten und in vielerlei Hinsicht uns ähnlichem Land wie Kanada, umzusetzen, wer sollte dann in den nächsten Jahrzehnten mit uns noch Handelsverträge abschließen wollen? Niemand. Wir würden ins handelspolitische Koma fallen. Wir haben an einer zertifizierten Schulung im EP teilgenommen Wenn Sekunden über Leben und Tod entscheiden Irgendwann im Leben kommt wohl jede/r von uns in eine Situation, einem anderen Menschen helfen zu wollen, zum Beispiel nach einem Unfall, sei er auf der Straße, im Beruf, zuhause oder sonst irgendwo passiert. Doch helfen zu wollen ist nur eine Seite, die andere Seite ist, es auch zu können ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Damit meine Mitarbeiterinnen und mein Praktikant dies EU-Investitionen haben 2007-2013 über 100.000 Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen: Über die EUStruktur- und Investitionsfonds entstanden in Deutschland zwischen 2007 und 2013 über 108 000 neue Jobs, davon etwa 45 000 in kleinen und mittleren Unternehmen und 5400 im Bereich Forschung. 8294 Forschungsprojekte und 750 Start-up-Firmen erhielten Unterstützung. Diese Daten stammen aus der Bilanz der EU-Investitionen 2007 bis 2013, die die EUKommission veröffentlicht hat. Insgesamt wurden mit Hilfe der EU-Struktur- und Investitionsfonds eine Million neue Arbeitsplätze in der Union geschaffen. Das entspricht einem Drittel des Nettozuwachses an Arbeitsplätzen in diesem Zeitraum. Jeder im Zuge der Kohäsionspolitik investierte Euro wird 2,74 Euro zusätzliches Bruttoinlandsprodukt (BIP) erwirtschaften. Dies entspricht einem geschätzten Ertrag von einer Billion Euro an zusätzlichem BIP bis 2023. können, haben wir gemeinsam an einer zertifizierten Schulung im EP teilgenommen. Neben der theoretischen Wissensvermittlung wurden praktische Anwendungen geübt. Selbst der Umgang mit dem leider noch nicht in allen öffentlichen Bereichen vorhandenen und bei Herzstillstand Leben rettenden Defibrillator stand im Programm. Als starker Verfechter der europaweiten Notrufnummer 112 danke ich dem Samariterbund für den Erste-Hilfe-Basis-Kurs. VW verpflichtet sich zu Umrüstung: Volkswagen hat nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission einem EU-weiten Aktionsplan infolge der Abgasmanipulationen zugestimmt. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, betroffene Autos regelkonform umzurüsten. Kunden sollen bis Ende 2016 informiert und alle betroffenen Autos bis Herbst 2017 repariert werden. EU stellt 210 Millionen Euro zur Stärkung der Nachbarländer bereit: Mit 210 Millionen Euro wird die EU die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in ihren Nachbarstaaten vorantreiben. Allein 129 Millionen Euro gehen davon an Ägypten und die Palästinensischen Gebiete zur Stärkung von Frauenrechten, Jugendförderung und der nachhaltigen Nutzung von Wasserressourcen. Ziel der Förderung ist zudem, gemeinsame regionale Herausforderungen wie Beschäftigung, Sicherheit und sozioökonomische Eingliederung besser zu bewältigen. Seite 2 von 5 Ausgabe 41/ 17.10.2016 MEIN INFOBRIEF Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments Aus meinem Wahlkreis Kandidaten im IBA Projektaufruf Arrival Stadtland nominiert Vier Thüringer Beispiele, die Zuwanderung als Chance begreifen Im Rahmen des IBA Projektaufrufs Arrival STADTLAND hat die IBA Thüringen seit Mai diesen Jahres nach Menschen, Orten und Ideen gesucht, die Zuwanderung als Chance begreifen. Dabei bildeten die vielerorts leerstehenden Immobilien und Brachen eine wichtige Ressource. Vier Vorhaben, die insbesondere aus bürgerschaftlichem Engagement motiviert sind, hat die IBA Thüringen nun zu IBA Kandidaten nominiert. In seiner Sitzung am 23./24. September hat der Fachbeirat über die Bewerbungen im Aufruf beraten und der IBA Thüringen empfohlen, vier neue IBA Kandidaten zu nominieren. Die neuen IBA Kandidaten sind: Kaufhalle Bischofferode, Projektträger: Bürgerverein i.G. Zusammen mit über 40 ansässigen Geflüchteten aus Afghanistan, Syrien, Irak, Albanien und Kurdistan entsteht ein Gemeinschaftszentrum als Ort vielfältiger sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Aktivitäten in einer ehemaligen Kaufhalle. Alte Kaserne Saalfeld, Träger: Stadt Saalfeld u.a. In einem Quartier am Stadtrand von Saalfeld mit überdurchschnittlich hohem Migrationsanteil sollen durch die Stadt Saalfeld gemeinsam mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen erste Strukturen aufgebaut werden. Häselburg, Gera, Träger: KIM Kultur in Mitteldeutschland gGmbH Die ehemalige Mädchenschule wird in ein internationales Kreativzentrum verwandelt. Der Gebäudekomplex befindet sich in unmittelbarer Nähe des IBA Kandidaten ’Neue Mitte Gera’. Wir Labor Erfurt, Träger: Plattform e.V. Ein leerstehendes gewerbliches Objekt in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Container-Flüchtlingsunterkunft am Rande der Stadt Erfurt soll schrittweise in Nutzung genommen werden. Flüchtlinge und Migranten sollen dieses Projekt selbstbestimmt mitentwickeln. Die neuen Kandidaten werden als Projektfamilie in einen rund sechsmonatigen Qualifizierungsprozess eingebunden. Dank der Unterstützung der Robert Bosch Stiftung ist es möglich, gemeinnützige Projekte mit sogenannten Leergutscheinen (Coachingmitteln) zu fördern. Zusätzlich wird die Projektfamilie als Pilotprojekt in ein dreijähriges Förderprogramm der Nationalen Stadtentwicklungspolitik (NSP) eingebunden. Die IBA Kandidaten sind Teil der IBA Baustelle ‚LeerGut‘, in der die IBA Thüringen den Umgang mit Leerstand und dessen Aktivierung als zentrales Thema fokussiert. Des Weiteren hat der Fachbeirat nach einer Projektvorstellung vor Ort empfohlen, folgende Bewerbung als IBA Kandidat zu nominieren: ‚Neue Landschaftstypologien für die Kulturlandschaft des 21. Jahrhunderts‘ in Kannawurf, Träger: Künstlerhaus Thüringen e.V In einem kooperativen Prozess mit Landwirten, Gemeinde, Bürgern und Experten soll auf der Fläche der Gemarkung Kannawurf für die kommenden Jahrzehnte modellhaft eine neue Landschaftstypologie entwickelt werden. Dieser Kandidat wird in der IBA Baustelle ‚Land in Sicht‘ geführt, die neue Prototypen und überzeugende Modellfälle zeitgenössischer Thüringer Kulturlandschaften entwickelt. Als nächster Schritt steht in der Projektqualifizierung ein landschaftsarchitektonisch-agrarwirtschaftlicher Ideenwettbewerb an. Die IBA Thüringen macht Landschaft zu ihrem Jahresthema 2017. Quelle: Pressemitteilung der IBA Thüringen In Erfurt und Weimar Konferenz seit Sonntag: Deutsch-Brasilianische Wirtschaftstage Gerade finden die Deutsch-brasilianischen Wirtschaftstage vom 16. - 18. Oktober in Erfurt und Weimar statt. Die Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage (DBWT) haben sich zur wichtigsten bilateralen Wirtschaftskonferenz entwickelt. Sie werden seit über 30 Jahren vom BDI und seinem brasilianischen Partnerverband CNI jährlich alternierend in Deutschland und Brasilien organisiert. Thüringen Inter- national wird vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beauftragt, die Delegationen aus Brasilien, die an der Konferenz teilnehmen möchten zu betreuen. Angekündigt haben sich schon vier Delegationen aus den Bundesstaaten Santa Catarina, Rio de Janeiro und Rio Grande do Sul. Mehr zu den Wirtschaftstagen: http://bdi.eu/der-bdi/termine-und-veranstaltungen/ deutsch-brasilianische-wirtschaftstage/ Seite 3 von 5 Ausgabe 41/ 17.10.2016 MEIN INFOBRIEF Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments Der Blick auf Europa Europäisches Kulturerbejahr 2018 beschlossen Aktivitäten auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene geplant Das vom EU-Parlament für 2018 und von mir vorgeschlagene und befürwortete Europäisches-Kulturerbejahr wird durchgeführt. Ein Beschlussvorschlag ist von der EU-Kommission Ende August vorgelegt worden. Geplant ist eine Vielzahl von Aktivitäten auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Thematisch gestaltet sich der Vorschlag offen und flexibel formuliert, was uns Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einen großen Spielraum einräumt. In Deutschland wird bei der Umsetzung des Europäischen Jahrs das bauliche und archäologische Erbe ein Schwerpunkt sein. Es soll als unmittelbar erlebbarer und flächendeckend sichtbarer Ausgangspunkt bei der Vermittlung der zentralen Botschaften des Kulturerbejahres dienen. Nach einem ersten Konzept des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, das in Deutschland die Federführung hat, sollen als besondere Zielgruppe die jüngeren Generationen, die „Erben des Erbes“ ,angesprochen werden und auch diejenigen, die bislang nur bedingt einen Zugang zum kulturellen Erbe gefunden haben. Im Sinne eines ganzheitlichen Kulturerbebegriffs sollen aber auch Literatur, bildende Künste, die gemeinsame europäische Musiksprache und Geschichte, wie sie beispielsweise in Museen und Archiven bewahrt wird, einbezogen werden. Zur Finanzierung sieht der Kommissionvorschlag einen Rückgriff auf laufende Programme (insbesondere„Kreatives Europa“) vor. Im Bereich des europäischen Kulturerbes sind über 300 000 Menschen beschäftigt. Darüber hinaus hängen 7,8 Mio. Arbeitsplätze in Europa indirekt mit dem kulturellen Erbe zusammen. Darunter fallen z. B. die Bereiche Tourismus und Baugewerbe sowie Nebendienstleistungen wie Verkehr, Dolmetscherdienste, Instandhaltung und Sicherheit. Beschlussvorschlag: http://bit.ly/2cc0tOS Nationalkomitee: http://bit.ly/20tYVjh EU-Nachrichten Europäische Sicherheitsagenda In Brüssel wurde über Fortschritte und Herausforderungen beim Kampf der EU gegen Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Cyberkriminalität Bilanz gezogen. Informationsplattform für Städte Ein neues Online-Portal als zentrale Anlaufstelle für Informationen zur EU-Politik in den Bereichen Klima, Mobilität und Kreislaufwirtschaft im urbanen Raum wurde eingerichtet. Neben politischen Themen informiert das so genannte „One-stop-shop“ Portal auch über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in der EU und über Veranstaltungen zum Thema Stadtentwicklung. Mehr: https://ec.europa.eu/ info/eu-regional-and-urban-development/cities Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache nimmt ihre Arbeit auf In der vergangenen Woche nahm die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ihre Arbeit auf - weniger als ein Jahr, nachdem das Europäische Parlament den Vorschlag der EU-Kommission ihren Aufbau auf den Weg gebracht hatte. So werden die Grundsätze der gemeinsamen Verantwortung. Auf dem Fundament der Frontex-Agentur wird die Europäische Agentur für die Grenz- und Küsten- wache die Außengrenzen der EU überwachen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten rasch potenzielle Sicherheitsbedrohungen für die EU-Außengrenzen identifizieren und angehen. Deutschland steuert 225 Beamte zu einer schnell mobilisierbaren Reserve von mindestens 1500 Grenzschützern bei. Fortschritte bei 15. TTIP-Runde Die beiden Chefunterhändler für das geplante Handelsund Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA, kurz TTIP, stellten in New York die Ergebnisse der 15. Verhandlungsrunde vor. EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero und US-Chefunterhändler Dan Mullaney erklärten, sie hätten bedeutende Fortschritte in vielen Bereichen erzielen können. Wortlaut der Erklärung des EUChefverhandlers Bercer: http://trade.ec.europa.eu/doclib/ press/index.cfm?id=1553 Neue EU-Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe in Strafverfahren Die neuen Regeln über die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Strafverfahren haben mit der Verabschiedung im Ministerrat in der vergangenen Woche die letzte Hürde genommen. Seite 4 von 5 Ausgabe 41/ 17.10.2016 MEIN INFOBRIEF Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments Service & Termine Europapreis 2017: Der Europapreis für 2017 ist ausgeschrieben worden. Der Preis wird jährlich an Städte und Gemeinden verliehen, die sich im Rahmen von Städtepartnerschaften besonders für Europa engagieren. Der Europapreis, die Einreichungsfrist ist der 15. Januar, ist in vier Stufen gegliedert: Das Europadiplom, die Ehrenfahne, die Ehrenplakette und nach Erreichen dieser 3 Stufen der eigentliche Europapreis. Mehr: http://bit.ly/2ceF9Xc; Bewerbung: http://bit.ly/2cmTKTf Mehr Qualität für betriebliche Ausbildung in Italien: Gemeinsam mit italienischen Akteuren hat das BIBB Ausbildungsrahmenpläne für die dualen Berufsausbildungen in der Gastronomie als Modellprojekt für die Region Venetien entwickelt. Aktuell werden Trainer für betriebliche Ausbilder geschult. Mehr Infos dazu unter: https://www. bibb.de/de/25628.php EU Aid Volunteer werden: Die EU Aid Volunteers Initiative bringt Freiwillige und Organisationen aus verschiedenen Ländern weltweit in humanitären Projekten zusammen. Das EU Aid Volunteers Programm bietet dir die Möglichkeit, dich zwischen einem und 18 Monaten Vollzeit in einem humanitären Hilfsprojekt zu engagieren. Mehr unter: http://ec.europa.eu/echo/what/humanitarianaid/eu-aid-volunteers_en Kostenloser Massen-Online-Kurs zu Fördermöglichkeiten in Erasmus+: Möchtest du lernen, wie man anfängt, Mobilitätsprojekte für Jugendliche und Jugendarbeiter zu entwickeln? Möchtest du gute Praxisbeispiele, Tipps und Hinweise für die Entwicklung von guten Projekten entdecken? Möchtest du deine Ideen mit anderen teilen? SALTO-YOUTH Participation Resource Centre organisiert zusammen mit „Erasmus+ Youth in Action“ Nationalagenturen aus Ungarn,Italien, Island, Kroatien, der Slowakei und Polen, den Kurs für Jugendliche und Jugendorganisatio- nen. Der Kurs findet vom 31. Oktober bis zum 4. Dezember statt. Hier anmelden: https://www.canvas.net/courses/6560/ enrollment/new Neues Design für den Strukturierten Dialog Fast 300 Leute haben mitgemacht und über das neue Design für den Strukturierten Dialog abgestimmt. Drei Designs standen zur Auswahl. Die Ergebnisse wurden auf der EU Jugendkonferenz in Košice, Slowakei, am 6. Oktober kurz vorgestellt. Das Gewinner-Design besteht aus einer Komposition von 3 Bildern. Die Hintergrundbilder wechseln - je nachdem in welchem Zusammenhang das Design verwendet wird. Jugendorganisationen aus Europa können das Design nutzen, um über den Strukturierten Dialog zu sprechen; ein Instrument, um sicherzustellen, dass die Meinungen von Jugendlichen berücksichtigt werden. LEADER-Treffen: Das nächste, bundesweit organisierte LEADER-Treffen findet am 8. und 9. November in Blaubeuren statt. Das diesjährige Schwerpunktthema heißt „Kooperation“. Anmeldeschluss: 21. Oktober, Das Programm: http://www.etracker.de Bewerbungsrunde für den kulturweit-Freiwilligendienst läuft vom 18. Oktober bis 1. Dezember : Die neue Bewerbungsrunde für einen internationalen Freiwilligendienst mit kulturweit läuft an. Junge Menschen, die sich in Bildungs- und Kultureinrichtungen weltweit engagieren wollen, können sich bis zum 1. Dezember auf www.kulturweit.de für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland bewerben. Ob am Goethe-Institut Hanoi, beim DAAD in Buenos Aires oder an der Europaschule Tiflis: kulturweit-Freiwillige werden für sechs oder zwölf Monate in Bildungs- und Kulturinstitutionen im Ausland aktiv. Durch ihr Engagement tragen sie in über 70 Ländern dazu bei, Raum für Dialog, Vertrauen und gegenseitiges Verständnis zu schaffen. Mehr Infos unter: http://www.kulturweit.de/ Ausgabe 41/ 17.10.2016 Seite 5 von 5 Für Sie in Europa Impressum Dr. Dieter-L. Koch, MdEP Europabüro Frauenplan 8 99423 Weimar Tel. 03643 50 10 07 Fax 03643 50 10 71 www.europaabgeordneter.eu [email protected] www.facebook.com/europaabgeordneter CDU MEIN INFOBRIEF Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments Sonderseite 6: Beilhilfemitteilungen Beihilfemitteilung Nicht jede staatliche Förderung ist beihilferelevant Die Beihilfemitteilung der EU-Kommission vom 19. Juli enthält für die Kommunalpraxis wichtige Festlegungen. Sie benennt folgende Beispiele, in denen sie davon ausgeht, dass staatliche Förderungen nicht den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinflussen. Im Bereich der öffentlichen Investitionen will sich die EUKommission weiterhin auf solche mit grenzübergreifender Auswirkung konzentrieren. Zuwendungen an lokale Infrastrukturen und Dienstleistungen, welche überwiegend von Kunden aus dem Inland genutzt werden und die nur geringe Auswirkungen auf grenzüberschreitenden Investitionen haben, unterfallen demnach weiterhin nicht den EU-Beihilfevorschriften. Ende Septeber wurde als Orientierungshilfen fünf lokale öffentliche Fördermaßnahmen bekannt gegeben, die keine staatlichen Beihilfen darstellen. Darunter in Deutschland die Unterstützung des Baus eines Sportcamps in Oberfranken und die Renovierung und Modernisierung der Infrastruktur des Hafens der Insel Föhr. Unsere Kommunen werden sich darüber freuen, daß u.a. folgende Bereiche nicht den Beilhilfevorschriften unterliegen. 1. Sport- und Freizeiteinrichtungen mit überwiegend lokalem Einzugsgebiet, die kaum für Kunden oder Inves- titionen aus anderen Mitgliedstaaten von Interesse sein dürften; 2. kulturelle Veranstaltungen und kulturelle Einrichtungen mit wirtschaftlichen Tätigkeiten, die jedoch kaum Nutzer oder Besucher dazu veranlassen dürften, diese Angebote anstatt ähnlicher Angebote in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen. 3. Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen, die die üblichen medizinischen Leistungen für die örtliche Bevölkerung erbringen und kaum für Kunden oder Investitionen aus anderen Mitgliedstaaten von Interesse sein dürften; 4. Tagungszentren, bei denen es aufgrund des Standorts und angesichts der potenziellen Auswirkungen der Beihilfe auf die Preise unwahrscheinlich ist, dass Nutzer von Tagungszentren in anderen Mitgliedstaaten abgeworben werden ; 5. Kleine Flughäfen oder Häfen, die überwiegend lokale Nutzer bedienen, so dass der Wettbewerb um die angebotenen Dienstleistungen auf die lokale Ebene begrenzt ist und allenfalls marginale Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen zu erwarten sind. Amtsblatt: http://bit.ly/2af8IbI , Beispiele vom 21.9.2016: http://bit.ly/2cWDF2P Beihilfe und Ermessen EU-Kommission steht in der Pflicht, außergewöhnliche Umstände zu prüfen Die EU-Kommission hat ein weites Ermessen bei der Beurteilung, ob geplante Beihilfenmaßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, also als wettbewerbsverzerrt gelten. Das hat der Gerichtshof der EU mit Urteil vom 19.Juli 2016 (C-526/14) bestätigt. Auch wenn es im konkreten Fall um die „Bankenmitteilung“ geht, hat die Entscheidung allgemeine Relevanz für die Beurteilung von beihilferechtlichen Sachverhalten gem. Artikel 107 Absatz 1 AEUV. Zur Bindungswirkung einer Mitteilung für die Mitgliedstaaten stellt das Urteil fest, „dass die Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens Leitlinien erlassen kann, um die Kriterien festzulegen, auf deren Grundlage sie die Vereinbarkeit der von den Mitgliedstaaten geplanten Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt zu beurteilen beabsichtigt. Die EU-Kommission beschränkt sich dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen Seite 6 erfassten Fälle anwenden werde, selbst in der Ausübung ihres Ermessensspielraumes. Wenn ein Mitgliedstaat bei ihr eine geplante staatliche Beihilfe anmeldet, die diesen Normen entspricht, muss die EU-Kommission dieses Vorhaben grundsätzlich genehmigen. Im Übrigen entbindet der Erlass einer Mitteilung die Kommission nicht von ihrer Pflicht, die spezifischen außergewöhnlichen Umstände zu prüfen, auf die sich ein Mitgliedstaat beruft. Die Mitgliedstaaten behalten die Möglichkeit, bei der EU-Kommission geplante staatliche Beihilfen anzumelden, die nicht den in dieser Mitteilung vorgesehenen Kriterien entsprechen. Die EU-Kommission kann solche Vorhaben in Ausnahmefällen genehmigen - muss es aber nicht. Folglich kann die Mitteilung keine Verpflichtungen zu Lasten der Mitgliedstaaten begründen und hat ihnen gegenüber somit keine Bindungswirkung. Pressemitteilung: http://bit.ly/2d0J0pK Urteil: http://bit.ly/2djyXQD Ausgabe 41/ 17.10.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc