MEIN INFOBRIEF - Dr. Dieter

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INFOBRIEF
Für Sie ausgesuchte Informationen und Themen
Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Infobrief Nr. 41/ 2016 vom 17.10.2016, 15. Jahrgang
Aus dem Europäischen Parlament
Erstes globales Abkommen zur Begrenzung von CO2-Emissionen im Luftverkehr
„Wir setzten Weltstandards - das ist ein gutes Gefühl“
Erstmalig haben sich die 191 Mitgliedsstaaten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf ein
Abkommen geeinigt, mit dem ein luftfahrtbedingter
Anstieg der CO2- Emissionen nach 2020 vermieden
werden soll.
Dieser Mechanismus basiert auf einem Vorschlag der EU,
welcher auch von den 16 anderen Ländern in der Europäischen Zivilluftfahrt getragen wurde. Das zeigt die Macht der
Europäer im Spiel der global agierenden Staaten, wenn sie
sich einig sind. Wir setzen Weltstandards! Ein gutes Gefühl.
Selbst wenn nicht alle 191 Staaten von Anfang an dabei
sind, so werden 65 der in der Zivilluftfahrt bedeutendsten
Länder schon 2020 freiwillig vorangehen. Neben den Europäern zählen hierzu auch die USA und China. Insgesamt
decken diese Länder über 85 Prozent des weltweiten Luftverkehrs ab. Ab 2027 ist der Ausgleichsmechanismus, der
auf dem Handel von Emissionszertifikaten basiert, für alle
Staaten verpflichtend. Die Luftfahrtunternehmen müssen
dann für einen gestiegenen CO2-Ausstoß sogenannte Emissionszertifikate kaufen, die durch Projekte zur Senkung der
CO2-Emissionen in anderen Wirtschaftssektoren generiert
werden. Die ärmsten Länder der Welt, kleine Inselstaaten
und Staaten mit einem geringen Aufkommen an internationalem Luftverkehr sind von den Vorgaben ausgenommen.
Die ICAO-Entscheidung können wir getrost als richtigen
Schritt zur Umsetzung des Pariser Weltklimaabkommens
sehen. Sie sichert faires und nachhaltiges Wachstum von
Transport, Wirtschaft und Wohlstand und erhöht zugleichdie globale Nachhaltigkeit.
Abkommen über den Handelt mit Dienstleistungen (TiSA)
Vorschläge zur Streitbeilegung zwischen Staaten veröffentlicht
Die EU-Kommission hat ihre neuen Vorschläge für institutionelle Regelungen und die Streitbeilegung zwischen Staaten im Rahmen des derzeit verhandelten
Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen
(TiSA) veröffentlicht.
Der Text basiert zu wesentlichen Teilen auf dem bestehenden Regelwerk der Welthandelsorganisation (WTO).
Bisher beteiligen sich nur 23 der insgesamt 164 WTO-Mitglieder an den TiSA-Verhandlungen. Das Abkommen soll
den Dienstleistungsmarkt öffnen und die Regelungen in
diesem Sektor verbessern. Es geht zum Beispiel darum,
dass sich die teilnehmenden Länder verpflichten, Dienstleistungsanbieter der anderen Vertragsparteien gegenüber
den eigenen Dienstleistungsanbietern nicht zu benachteiligen. Jede Partei soll allerdings das Recht behalten, darüber zu entscheiden, welche Wirtschaftszweige sie für die
ausländische Konkurrenz öffnet und in welchem Umfang
dies geschehen soll. Verbraucherrechte, wie bei OnlineEinkäufen oder die internationalen Roaming-Gebühren,
sollen in dem Vertrag ebenso geregelt werden wie die
Freizügigkeit hochqualifizierter Arbeitskräfte. Selbstverständlich darf TiSA unsere öffentlichen Dienstleistungen,
unsere Kultur, das Arbeitsrecht, unsere Umweltstandards
oder den Datenschutz nicht untergraben. Ein Klagerecht für
Firmen ist – im Gegensatz zu anderen Freihandelsabkommen – in TiSA nicht vorgesehen. Für die Europäische Union
verhandelt die EU-Kommission mit den Vertragspartnern.
Wir als Parlament haben einen indirekten Einfluss auf den
Vertragstext, indem wir der EU-Kommission „Rote Linien“
aufzeigen können, die bei den Verhandlungen berücksichtigt werden müssen. Am Ende können wir den Entwurf als
Ganzes annehmen oder ablehnen. Auch die Mitgliedsstaaten müssen mit den Regelungen einverstanden sein, sonst
kann das Abkommen nicht in Kraft treten.
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/tisa/index_de.htm
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Ausgabe 41/ 17.10.2016
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Aus dem Europäischen Parlament
CETA, das zukunftsweisende Abkommen für Sicherheit und Wohlstand
„Mit dem Abkommen können wir Globalisierung mitgestalten“
Der Absicht einiger europafeindlicher deutscher Politiker, die EU ins handelspolitische Koma fallen zu lassen, hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel
vorgeschoben.
Ich begrüße das uneingeschränkt! Das verhandelte Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und
Kanada CETA wird, wenn wir Europaabgeordneten dem
Abkommen im Dezember zugestimmt haben, in Kraft treten können. Und dies bereits vorläufig, also bevor jedes der
EU- Mitgliedsländer dieses Abkommen ratifiziert hat, was
vier bis fünf Jahre dauern wird. Allerdings steht der erste
Schritt noch aus, bei dem die Mitgliedsländer ihre Unterschrift unter das Dokument setzen müssen. Dies sollte m.E.
noch im Oktober möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht sieht durch das geplante Abkommen zwischen Kanada und der EU keine Gefahr für unsere Demokratie. Es hat
folgerichtig der Bundesregierung erlaubt, das Abkommen
zu unterzeichnen. Ich erwarte nun einen Hurra-Schrei breiter Kreise unserer Gesellschaft, denn nicht nur große und
kleine Unternehmen profitieren, sondern insbesondere die
Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Abkommen können wir
Globalisierung mitgestalten, Verbraucher und Unternehmen von Milliarden Euro Zöllen, Doppelzertifizierungen
und Bürokratie entlasten, sowie ihnen einen fairen Marktzugang ermöglichen. Die kommunale Daseinsvorsorge,
der kulturelle Bereich und unsere guten Sozial-, Umwelt-,
Lebensmittel- und Verbraucherschutzstandards bleiben
geschützt. Wenn wir es nicht schaffen sollten CETA, das Abkommen mit einem befreundeten und in vielerlei Hinsicht
uns ähnlichem Land wie Kanada, umzusetzen, wer sollte
dann in den nächsten Jahrzehnten mit uns noch Handelsverträge abschließen wollen? Niemand. Wir würden ins
handelspolitische Koma fallen.
Wir haben an einer zertifizierten Schulung im EP teilgenommen
Wenn Sekunden über Leben und Tod entscheiden
Irgendwann im Leben kommt wohl jede/r von uns in
eine Situation, einem anderen Menschen helfen zu
wollen, zum Beispiel nach einem Unfall, sei er auf der
Straße, im Beruf, zuhause oder sonst irgendwo passiert.
Doch helfen zu wollen ist nur eine Seite, die andere Seite ist,
es auch zu können ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Damit meine Mitarbeiterinnen und mein Praktikant dies
EU-Investitionen haben 2007-2013 über 100.000 Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen: Über die EUStruktur- und Investitionsfonds entstanden in Deutschland zwischen 2007 und 2013 über 108 000 neue Jobs,
davon etwa 45 000 in kleinen und mittleren Unternehmen und 5400 im Bereich Forschung.
8294 Forschungsprojekte und 750 Start-up-Firmen erhielten Unterstützung. Diese Daten stammen aus der
Bilanz der EU-Investitionen 2007 bis 2013, die die EUKommission veröffentlicht hat. Insgesamt wurden mit
Hilfe der EU-Struktur- und Investitionsfonds eine Million
neue Arbeitsplätze in der Union geschaffen.
Das entspricht einem Drittel des Nettozuwachses an
Arbeitsplätzen in diesem Zeitraum. Jeder im Zuge der
Kohäsionspolitik investierte Euro wird 2,74 Euro zusätzliches Bruttoinlandsprodukt (BIP) erwirtschaften. Dies
entspricht einem geschätzten Ertrag von einer Billion
Euro an zusätzlichem BIP bis 2023.
können, haben wir gemeinsam an einer zertifizierten
Schulung im EP teilgenommen. Neben der theoretischen
Wissensvermittlung wurden praktische Anwendungen geübt. Selbst der Umgang mit dem leider noch nicht in allen
öffentlichen Bereichen vorhandenen und bei Herzstillstand
Leben rettenden Defibrillator stand im Programm. Als starker Verfechter der europaweiten Notrufnummer 112 danke
ich dem Samariterbund für den Erste-Hilfe-Basis-Kurs.
VW verpflichtet sich zu Umrüstung: Volkswagen hat
nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission
einem EU-weiten Aktionsplan infolge der Abgasmanipulationen zugestimmt. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, betroffene Autos regelkonform umzurüsten.
Kunden sollen bis Ende 2016 informiert und alle betroffenen Autos bis Herbst 2017 repariert werden.
EU stellt 210 Millionen Euro zur Stärkung der Nachbarländer bereit: Mit 210 Millionen Euro wird die EU die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in ihren
Nachbarstaaten vorantreiben. Allein 129 Millionen Euro
gehen davon an Ägypten und die Palästinensischen Gebiete zur Stärkung von Frauenrechten, Jugendförderung
und der nachhaltigen Nutzung von Wasserressourcen.
Ziel der Förderung ist zudem, gemeinsame regionale
Herausforderungen wie Beschäftigung, Sicherheit und
sozioökonomische Eingliederung besser zu bewältigen.
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Aus meinem Wahlkreis
Kandidaten im IBA Projektaufruf Arrival Stadtland nominiert
Vier Thüringer Beispiele, die Zuwanderung als Chance begreifen
Im Rahmen des IBA Projektaufrufs Arrival STADTLAND
hat die IBA Thüringen seit Mai diesen Jahres nach Menschen, Orten und Ideen gesucht, die Zuwanderung als
Chance begreifen. Dabei bildeten die vielerorts leerstehenden Immobilien und Brachen eine wichtige Ressource. Vier Vorhaben, die insbesondere aus bürgerschaftlichem Engagement motiviert sind, hat die IBA
Thüringen nun zu IBA Kandidaten nominiert.
In seiner Sitzung am 23./24. September hat der Fachbeirat über die Bewerbungen im Aufruf beraten und der IBA
Thüringen empfohlen, vier neue IBA Kandidaten zu nominieren.
Die neuen IBA Kandidaten sind:
Kaufhalle Bischofferode, Projektträger: Bürgerverein i.G.
Zusammen mit über 40 ansässigen Geflüchteten aus Afghanistan, Syrien, Irak, Albanien und Kurdistan entsteht ein
Gemeinschaftszentrum als Ort vielfältiger sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Aktivitäten in einer ehemaligen
Kaufhalle.
Alte Kaserne Saalfeld, Träger: Stadt Saalfeld u.a.
In einem Quartier am Stadtrand von Saalfeld mit überdurchschnittlich hohem Migrationsanteil sollen durch die
Stadt Saalfeld gemeinsam mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen erste Strukturen aufgebaut werden.
Häselburg, Gera, Träger: KIM Kultur in Mitteldeutschland
gGmbH
Die ehemalige Mädchenschule wird in ein internationales
Kreativzentrum verwandelt. Der Gebäudekomplex befindet sich in unmittelbarer Nähe des IBA Kandidaten ’Neue
Mitte Gera’.
Wir Labor Erfurt, Träger: Plattform e.V.
Ein leerstehendes gewerbliches Objekt in unmittelbarer
Nachbarschaft zu einer Container-Flüchtlingsunterkunft
am Rande der Stadt Erfurt soll schrittweise in Nutzung genommen werden. Flüchtlinge und Migranten sollen dieses
Projekt selbstbestimmt mitentwickeln.
Die neuen Kandidaten werden als Projektfamilie in einen
rund sechsmonatigen Qualifizierungsprozess eingebunden. Dank der Unterstützung der Robert Bosch Stiftung
ist es möglich, gemeinnützige Projekte mit sogenannten
Leergutscheinen (Coachingmitteln) zu fördern. Zusätzlich
wird die Projektfamilie als Pilotprojekt in ein dreijähriges
Förderprogramm der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
(NSP) eingebunden. Die IBA Kandidaten sind Teil der IBA
Baustelle ‚LeerGut‘, in der die IBA Thüringen den Umgang
mit Leerstand und dessen Aktivierung als zentrales Thema
fokussiert.
Des Weiteren hat der Fachbeirat nach einer Projektvorstellung vor Ort empfohlen, folgende Bewerbung als IBA
Kandidat zu nominieren:
‚Neue Landschaftstypologien für die Kulturlandschaft
des 21. Jahrhunderts‘ in Kannawurf, Träger: Künstlerhaus
Thüringen e.V
In einem kooperativen Prozess mit Landwirten, Gemeinde,
Bürgern und Experten soll auf der Fläche der Gemarkung
Kannawurf für die kommenden Jahrzehnte modellhaft eine
neue Landschaftstypologie entwickelt werden.
Dieser Kandidat wird in der IBA Baustelle ‚Land in Sicht‘ geführt, die neue Prototypen und überzeugende Modellfälle
zeitgenössischer Thüringer Kulturlandschaften entwickelt.
Als nächster Schritt steht in der Projektqualifizierung ein
landschaftsarchitektonisch-agrarwirtschaftlicher Ideenwettbewerb an. Die IBA Thüringen macht Landschaft zu
ihrem Jahresthema 2017.
Quelle: Pressemitteilung der IBA Thüringen
In Erfurt und Weimar
Konferenz seit Sonntag: Deutsch-Brasilianische Wirtschaftstage
Gerade finden die Deutsch-brasilianischen Wirtschaftstage vom 16. - 18. Oktober in Erfurt und Weimar statt.
Die Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage (DBWT) haben
sich zur wichtigsten bilateralen Wirtschaftskonferenz entwickelt. Sie werden seit über 30 Jahren vom BDI und seinem
brasilianischen Partnerverband CNI jährlich alternierend
in Deutschland und Brasilien organisiert. Thüringen Inter-
national wird vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beauftragt, die Delegationen aus Brasilien, die an der Konferenz teilnehmen
möchten zu betreuen. Angekündigt haben sich schon vier
Delegationen aus den Bundesstaaten Santa Catarina, Rio
de Janeiro und Rio Grande do Sul. Mehr zu den Wirtschaftstagen: http://bdi.eu/der-bdi/termine-und-veranstaltungen/
deutsch-brasilianische-wirtschaftstage/
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Der Blick auf Europa
Europäisches Kulturerbejahr 2018 beschlossen
Aktivitäten auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene geplant
Das vom EU-Parlament für 2018 und von mir vorgeschlagene und befürwortete Europäisches-Kulturerbejahr wird durchgeführt. Ein Beschlussvorschlag ist von
der EU-Kommission Ende August vorgelegt worden.
Geplant ist eine Vielzahl von Aktivitäten auf europäischer,
nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Thematisch gestaltet sich der Vorschlag offen und flexibel formuliert, was
uns Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einen großen Spielraum einräumt. In Deutschland wird bei der Umsetzung des
Europäischen Jahrs das bauliche und archäologische Erbe
ein Schwerpunkt sein. Es soll als unmittelbar erlebbarer
und flächendeckend sichtbarer Ausgangspunkt bei der
Vermittlung der zentralen Botschaften des Kulturerbejahres dienen.
Nach einem ersten Konzept des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, das in Deutschland die Federführung hat, sollen als besondere Zielgruppe die jüngeren
Generationen, die „Erben des Erbes“ ,angesprochen werden und auch diejenigen, die bislang nur bedingt einen
Zugang zum kulturellen Erbe gefunden haben. Im Sinne
eines ganzheitlichen Kulturerbebegriffs sollen aber auch
Literatur, bildende Künste, die gemeinsame europäische
Musiksprache und Geschichte, wie sie beispielsweise in
Museen und Archiven bewahrt wird, einbezogen werden.
Zur Finanzierung sieht der Kommissionvorschlag einen
Rückgriff auf laufende Programme (insbesondere„Kreatives
Europa“) vor.
Im Bereich des europäischen Kulturerbes sind über 300 000
Menschen beschäftigt. Darüber hinaus hängen 7,8 Mio.
Arbeitsplätze in Europa indirekt mit dem kulturellen Erbe
zusammen. Darunter fallen z. B. die Bereiche Tourismus und
Baugewerbe sowie Nebendienstleistungen wie Verkehr,
Dolmetscherdienste, Instandhaltung und Sicherheit.
Beschlussvorschlag: http://bit.ly/2cc0tOS
Nationalkomitee: http://bit.ly/20tYVjh
EU-Nachrichten
Europäische Sicherheitsagenda
In Brüssel wurde über Fortschritte und Herausforderungen
beim Kampf der EU gegen Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Cyberkriminalität Bilanz gezogen.
Informationsplattform für Städte
Ein neues Online-Portal als zentrale Anlaufstelle für Informationen zur EU-Politik in den Bereichen Klima, Mobilität
und Kreislaufwirtschaft im urbanen Raum wurde eingerichtet. Neben politischen Themen informiert das so genannte
„One-stop-shop“ Portal auch über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in der EU und über Veranstaltungen
zum Thema Stadtentwicklung. Mehr: https://ec.europa.eu/
info/eu-regional-and-urban-development/cities
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
nimmt ihre Arbeit auf
In der vergangenen Woche nahm die Europäische Agentur
für die Grenz- und Küstenwache ihre Arbeit auf - weniger
als ein Jahr, nachdem das Europäische Parlament den Vorschlag der EU-Kommission ihren Aufbau auf den Weg gebracht hatte. So werden die Grundsätze der gemeinsamen
Verantwortung. Auf dem Fundament der Frontex-Agentur
wird die Europäische Agentur für die Grenz- und Küsten-
wache die Außengrenzen der EU überwachen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten rasch potenzielle
Sicherheitsbedrohungen für die EU-Außengrenzen identifizieren und angehen. Deutschland steuert 225 Beamte
zu einer schnell mobilisierbaren Reserve von mindestens
1500 Grenzschützern bei.
Fortschritte bei 15. TTIP-Runde
Die beiden Chefunterhändler für das geplante Handelsund Investitionsabkommen zwischen der EU und den
USA, kurz TTIP, stellten in New York die Ergebnisse der 15.
Verhandlungsrunde vor. EU-Chefunterhändler Ignacio
Garcia Bercero und US-Chefunterhändler Dan Mullaney
erklärten, sie hätten bedeutende Fortschritte in vielen Bereichen erzielen können. Wortlaut der Erklärung des EUChefverhandlers Bercer: http://trade.ec.europa.eu/doclib/
press/index.cfm?id=1553
Neue EU-Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe
in Strafverfahren
Die neuen Regeln über die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Strafverfahren haben mit der Verabschiedung
im Ministerrat in der vergangenen Woche die letzte Hürde
genommen.
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Ausgabe 41/ 17.10.2016
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Service & Termine
Europapreis 2017: Der Europapreis für 2017 ist ausgeschrieben worden. Der Preis wird jährlich an Städte und
Gemeinden verliehen, die sich im Rahmen von Städtepartnerschaften besonders für Europa engagieren. Der
Europapreis, die Einreichungsfrist ist der 15. Januar, ist in
vier Stufen gegliedert: Das Europadiplom, die Ehrenfahne,
die Ehrenplakette und nach Erreichen dieser 3 Stufen der
eigentliche Europapreis. Mehr: http://bit.ly/2ceF9Xc;
Bewerbung: http://bit.ly/2cmTKTf
Mehr Qualität für betriebliche Ausbildung in Italien:
Gemeinsam mit italienischen Akteuren hat das BIBB Ausbildungsrahmenpläne für die dualen Berufsausbildungen
in der Gastronomie als Modellprojekt für die Region Venetien entwickelt. Aktuell werden Trainer für betriebliche
Ausbilder geschult. Mehr Infos dazu unter: https://www.
bibb.de/de/25628.php
EU Aid Volunteer werden: Die EU Aid Volunteers Initiative
bringt Freiwillige und Organisationen aus verschiedenen
Ländern weltweit in humanitären Projekten zusammen.
Das EU Aid Volunteers Programm bietet dir die Möglichkeit,
dich zwischen einem und 18 Monaten Vollzeit in einem
humanitären Hilfsprojekt zu engagieren.
Mehr unter: http://ec.europa.eu/echo/what/humanitarianaid/eu-aid-volunteers_en
Kostenloser Massen-Online-Kurs zu Fördermöglichkeiten in Erasmus+: Möchtest du lernen, wie man anfängt,
Mobilitätsprojekte für Jugendliche und Jugendarbeiter
zu entwickeln? Möchtest du gute Praxisbeispiele, Tipps
und Hinweise für die Entwicklung von guten Projekten
entdecken? Möchtest du deine Ideen mit anderen teilen?
SALTO-YOUTH Participation Resource Centre organisiert
zusammen mit „Erasmus+ Youth in Action“ Nationalagenturen aus Ungarn,Italien, Island, Kroatien, der Slowakei und
Polen, den Kurs für Jugendliche und Jugendorganisatio-
nen. Der Kurs findet vom 31. Oktober bis zum 4. Dezember
statt. Hier anmelden: https://www.canvas.net/courses/6560/
enrollment/new
Neues Design für den Strukturierten Dialog
Fast 300 Leute haben mitgemacht und über das neue Design für den Strukturierten Dialog abgestimmt. Drei Designs standen zur Auswahl. Die Ergebnisse wurden auf der
EU Jugendkonferenz in Košice, Slowakei, am 6. Oktober
kurz vorgestellt. Das Gewinner-Design besteht aus einer
Komposition von 3 Bildern. Die Hintergrundbilder wechseln - je nachdem in welchem Zusammenhang das Design
verwendet wird. Jugendorganisationen aus Europa können
das Design nutzen, um über den Strukturierten Dialog zu
sprechen; ein Instrument, um sicherzustellen, dass die Meinungen von Jugendlichen berücksichtigt werden.
LEADER-Treffen: Das nächste, bundesweit organisierte
LEADER-Treffen findet am 8. und 9. November in Blaubeuren statt. Das diesjährige Schwerpunktthema heißt „Kooperation“. Anmeldeschluss: 21. Oktober,
Das Programm: http://www.etracker.de
Bewerbungsrunde für den kulturweit-Freiwilligendienst läuft vom 18. Oktober bis 1. Dezember : Die neue
Bewerbungsrunde für einen internationalen Freiwilligendienst mit kulturweit läuft an. Junge Menschen, die sich in
Bildungs- und Kultureinrichtungen weltweit engagieren
wollen, können sich bis zum 1. Dezember auf www.kulturweit.de für ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland bewerben. Ob am Goethe-Institut Hanoi, beim DAAD in Buenos
Aires oder an der Europaschule Tiflis: kulturweit-Freiwillige
werden für sechs oder zwölf Monate in Bildungs- und Kulturinstitutionen im Ausland aktiv. Durch ihr Engagement
tragen sie in über 70 Ländern dazu bei, Raum für Dialog,
Vertrauen und gegenseitiges Verständnis zu schaffen.
Mehr Infos unter: http://www.kulturweit.de/
Ausgabe 41/ 17.10.2016
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Für Sie in Europa
Impressum
Dr. Dieter-L. Koch, MdEP
Europabüro
Frauenplan 8
99423 Weimar
Tel. 03643 50 10 07
Fax 03643 50 10 71
www.europaabgeordneter.eu
[email protected]
www.facebook.com/europaabgeordneter
CDU
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Sonderseite 6: Beilhilfemitteilungen
Beihilfemitteilung
Nicht jede staatliche Förderung ist beihilferelevant
Die Beihilfemitteilung der EU-Kommission vom 19. Juli
enthält für die Kommunalpraxis wichtige Festlegungen. Sie benennt folgende Beispiele, in denen sie davon
ausgeht, dass staatliche Förderungen nicht den Handel
zwischen Mitgliedstaaten beeinflussen.
Im Bereich der öffentlichen Investitionen will sich die EUKommission weiterhin auf solche mit grenzübergreifender
Auswirkung konzentrieren. Zuwendungen an lokale Infrastrukturen und Dienstleistungen, welche überwiegend
von Kunden aus dem Inland genutzt werden und die nur
geringe Auswirkungen auf grenzüberschreitenden Investitionen haben, unterfallen demnach weiterhin nicht den
EU-Beihilfevorschriften. Ende Septeber wurde als Orientierungshilfen fünf lokale öffentliche Fördermaßnahmen bekannt gegeben, die keine staatlichen Beihilfen darstellen.
Darunter in Deutschland die Unterstützung des Baus eines
Sportcamps in Oberfranken und die Renovierung und Modernisierung der Infrastruktur des Hafens der Insel Föhr.
Unsere Kommunen werden sich darüber freuen, daß u.a.
folgende Bereiche nicht den Beilhilfevorschriften unterliegen.
1. Sport- und Freizeiteinrichtungen mit überwiegend
lokalem Einzugsgebiet, die kaum für Kunden oder Inves-
titionen aus anderen Mitgliedstaaten von Interesse sein
dürften;
2. kulturelle Veranstaltungen und kulturelle Einrichtungen mit wirtschaftlichen Tätigkeiten, die jedoch kaum Nutzer oder Besucher dazu veranlassen dürften, diese Angebote anstatt ähnlicher Angebote in anderen Mitgliedstaaten
zu nutzen.
3. Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen,
die die üblichen medizinischen Leistungen für die örtliche Bevölkerung erbringen und kaum für Kunden oder
Investitionen aus anderen Mitgliedstaaten von Interesse
sein dürften;
4. Tagungszentren, bei denen es aufgrund des Standorts
und angesichts der potenziellen Auswirkungen der Beihilfe auf die Preise unwahrscheinlich ist, dass Nutzer von
Tagungszentren in anderen Mitgliedstaaten abgeworben
werden ;
5. Kleine Flughäfen oder Häfen, die überwiegend lokale
Nutzer bedienen, so dass der Wettbewerb um die angebotenen Dienstleistungen auf die lokale Ebene begrenzt
ist und allenfalls marginale Auswirkungen auf grenzüberschreitende Investitionen zu erwarten sind.
Amtsblatt: http://bit.ly/2af8IbI , Beispiele vom 21.9.2016:
http://bit.ly/2cWDF2P
Beihilfe und Ermessen
EU-Kommission steht in der Pflicht, außergewöhnliche Umstände zu prüfen
Die EU-Kommission hat ein weites Ermessen bei der Beurteilung, ob geplante Beihilfenmaßnahmen mit dem
Binnenmarkt vereinbar sind, also als wettbewerbsverzerrt gelten.
Das hat der Gerichtshof der EU mit Urteil vom 19.Juli 2016
(C-526/14) bestätigt. Auch wenn es im konkreten Fall um
die „Bankenmitteilung“ geht, hat die Entscheidung allgemeine Relevanz für die Beurteilung von beihilferechtlichen
Sachverhalten gem. Artikel 107 Absatz 1 AEUV. Zur Bindungswirkung einer Mitteilung für die Mitgliedstaaten
stellt das Urteil fest, „dass die Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens Leitlinien erlassen kann, um die
Kriterien festzulegen, auf deren Grundlage sie die Vereinbarkeit der von den Mitgliedstaaten geplanten Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt zu beurteilen beabsichtigt. Die EU-Kommission beschränkt sich dadurch, dass sie
Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung
ankündigt, dass sie diese von nun an auf die von ihnen
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erfassten Fälle anwenden werde, selbst in der Ausübung
ihres Ermessensspielraumes. Wenn ein Mitgliedstaat bei
ihr eine geplante staatliche Beihilfe anmeldet, die diesen
Normen entspricht, muss die EU-Kommission dieses Vorhaben grundsätzlich genehmigen.
Im Übrigen entbindet der Erlass einer Mitteilung die Kommission nicht von ihrer Pflicht, die spezifischen außergewöhnlichen Umstände zu prüfen, auf die sich ein Mitgliedstaat beruft. Die Mitgliedstaaten behalten die Möglichkeit,
bei der EU-Kommission geplante staatliche Beihilfen anzumelden, die nicht den in dieser Mitteilung vorgesehenen
Kriterien entsprechen. Die EU-Kommission kann solche
Vorhaben in Ausnahmefällen genehmigen - muss es aber
nicht. Folglich kann die Mitteilung keine Verpflichtungen
zu Lasten der Mitgliedstaaten begründen und hat ihnen
gegenüber somit keine Bindungswirkung.
Pressemitteilung: http://bit.ly/2d0J0pK
Urteil: http://bit.ly/2djyXQD
Ausgabe 41/ 17.10.2016