Zehn kuriose Steuern, die kaum einer kennt | KPMG Klardenker

Zehn kuriose Steuern, die kaum einer kennt
Keyfacts
- viele wurden nie umgesetzt
- sie sollen die Bilanz der Stadtkassen aufbessern
- einige wurden auch wieder abgeschafft
13. Oktober 2016
Sektsteuer, Kinosteuer oder die Bräunungssteuer – in Deutschland werden regelmäßig Steuern
erhoben, oder sie waren zumindest angedacht. Doch kaum jemand kennt sie.
I.
Die Sektsteuer
Gelten Getränke in Deutschland als sekthaltig, werden darauf Steuern fällig. Laut der
„Rheinischen Post“ sind das 136 Euro pro Hektoliter. Der Staat nimmt durch diese
Steuererhebung rund 450 Millionen Euro im Jahr ein.
II.
Die Biersteuer
Die Biersteuer dürften einige Menschen kennen. Sie gehört mit zu den ältesten Erhebungen auf
Verbrauchsgüter. Die „Wirtschaftswoche“ hatte zum 500 Jubiläum des Reinheitsgebotes
darüber berichtet, dass auf alkoholfreie Biere diese Steuer nicht anfällt. 800 Millionen Euro
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nimmt der Staat jährlich dadurch ein.
III.
Kinosteuer
Die Kinosteuer fällt streng genommen in den Bereich der Vergnügungssteuer. Sie wird seit den
1930er Jahren erhoben und ist vom jeweiligen Betreiber eines Kinos zu entrichten. Der
Steuersatz wird von den Gemeinden festgelegt und richtet sich nach der Höhe des
Eintrittspreises. In Bielefeld sind das beispielsweise 22 Prozent des erhobenen Eintrittspreises
– bei Filmen, die in das Genre Erwachsenenunterhaltung fallen, werden sogar 25,3 Prozent
fällig.
IV.
Die Bräunungssteuer
Kein Witz – die Stadt Essen versuchte im Jahr 2010, eine Solarsteuer – im Volksmund
„Bräunungssteuer“ – einzuführen, um laut „Focus“ Schulden abzubauen. Betreiber von Solarien
sollten pro Sonnenbank 20 Euro an den Fiskus entrichten. Letztlich scheiterte das Vorhaben
am Veto des Innenministers.
V.
Die Kaffeesteuer
Seit 1949 wird die sogenannte Kaffeesteuer erhoben und muss von Importeuren und Röstern
abgeführt werden. Das bringt dem Fiskus laut „Kölner Stadtanzeiger“ jährlich eine Milliarde
Euro. Die Steuer wird nicht nur auf Kaffee erhoben, sondern auch auf Produkte, die Kaffee
beinhalten – etwa auf Süßwaren. Konkret heißt das, dass auf ein Kilo Kaffee 2,20 Euro
Kaffeesteuer anfallen, dazu kommen dann noch 26 Prozent Umsatzsteuer.
VI.
Die Bettensteuer
Eine recht neue Steuererhebung aus Köln: Die Bettensteuer wird seit 2004 erhoben. Hotels und
Pensionen der Domstadt müssen fünf Prozent ihrer Nettoerlöse aus Übernachtungen abführen.
Mittlerweile wird diese Steuer in weiten Teilen der Republik erhoben – die Abgabehöhe variiert
von 50 Cent bis hin zu fünf Prozent des Übernachtungspreises.
VII.
Die Branntweinsteuer
Der Bund rechnet seit 1949 mit der Branntweinsteuer. Dabei spielt der Alkoholgehalt eine
große Rolle: Eine Flasche Likör bringt dem Fiskus zwei Euro – insgesamt sind es rund zwei
Milliarden Euro im Jahr.
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VIII.
Die Zuckersteuer
Bis 1992 besteuerte der Fiskus die gelieferte Menge von Zuckerrüben – die Zuckerrübensteuer
wurde zum 1. Januar 1993 gestrichen und hieß im Volksmund Zuckersteuer. Nur einige Monate
später wurde auch die Salzsteuer gestrichen.
IX.
Die Leuchtmittelsteuer
Die Leutmittelsteuer wurde seit dem Mittelalter auf Kerzenwachs erhoben, später fand sie auch
Anwendungen auf Glühlampen – seit 1993 ist sie abgeschafft.
X.
Die Verpackungssteuer
Bis 1999 erhoben einige Gemeinden und Kommunen eine Steuer auf Einweggeschirr und nicht
wieder verwendbare Verpackungen.
Zusammengefasst
»Sektsteuer, Kinosteuer oder die Bräunungssteuer – in Deutschland werden regelmäßig Steuern
erhoben, oder sie waren zumindest angedacht. Doch kaum jemand kennt sie. «
Immer wieder kommt es in Deutschland zu kuriosen Steuererhebungen. Unser Experte Kay Klöpping hat
zehn gefunden, die nachdenklich machen, aber auch zum Schmunzeln anregen.
Kay Klöpping
Partner, Tax
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