Bundesfinanzministerium

Startseite
Biersteuer
Die Biersteuer ist die einzige Verbrauchsteuer, die zwar von der Zollverwaltung als Bundesbehörde verwaltet wird,
deren Erträge aber den Bundesländern zustehen. Die Biersteuer erbringt im Jahr etwa Einnahmen von knapp 700 M I O.
E U R.
Webseite: Biersteuer
© Bundesministerium der Finanzen