Wie Sie Ausgaben für Ihre Gesundheit von der

Fiskus bezahlt Brille und Co.
Wie Sie Ausgaben für Ihre Gesundheit von der Steuer absetzen
Am kommenden Dienstag ist es soweit. Dann müssen Sie spätestens die Steuererklärung für 2015
abgegeben haben. Wer nun noch seine Belege zusammen sucht, sollte sich auch denen für Arzneimittel,
Brillen & Co. widmen, die die Krankenversicherung nicht bezahlt hat. Denn diese Kosten kann man von der
Steuer absetzen.
Zunächst muss man aber seinen Eigenanteil abziehen. Er wird nach Paragraf 33 des
Einkommensteuergesetzes berechnet und variiert dabei je nach Jahreseinkünften, dem Familienstand
und der Zahl der Kinder. Verheiratete mit zwei Kindern und Jahreseinkünften von über 51.130 Euro
können laut einem Bericht der Ärzte-Zeitung Gesundheitskosten etwa ab einer Grenze von 4 Prozent
absetzen.
Welche Kosten kann man aber absetzen? Alles, was der Arzt verordnet hat und was die private oder
gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet hat. Allerdings sollte man die Leistung bei der
Krankenversicherung auch zuvor beantragt haben. Stellt sich im Nachgang heraus, dass die Leistung
übernommen worden wäre, berücksichtigt der Fiskus diese Rechnungen nicht.
Übernommen werden etwa Kosten für nicht erstattete Arzneimittel, für verordnete Heilmittel wie
Krankengymnastik oder Ergotherapie, für Brillen und Kontaktlinsen, für Zahnersatz, Implantate und die
Kosten für Zahnspangen sowie etwa Impfkosten, die die Kasse nicht trägt oder Fahrtkosten zu einer
Behandlung.
Dieser Artikel erschien am 27.05.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/fiskus-bezahlt-brille-und-co-wie-sie-ausgaben-fuer-ihre-gesundheit-von-der-steuer-absetzen--1464337765/
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