Antrag auf Gasthörerschaft

Antrag auf Gasthörerschaft
Bitte ankreuzen:
zum Wintersemester:
Zentrum für studentische und akademische
Angelegenheiten
Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt
zum Sommersemester:
Tel.: 0361 6700-111/139
Fax: 0361 6700-140
1. Persönliche Daten
Name, Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Geschlecht
weiblich
männlich
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Staatsangehörigkeit
Studiengang (Bitte Abschluss und Fachrichtung angeben)
Fachsemester
Erreichter Bildungsabschluss (erlernter Beruf)
Tel./Mail (für Rückfragen)
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin
Hinweis:
Für ausländische Bewerber als Anlage bitte zusätzlich beifügen: Beglaubigte Kopie des Nachweises über den höchsten
erreichten Bildungsabschluss und den Nachweis der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH-2 oder
DSH-3) oder Nachweis des „Tests Deutsch als Fremdsprache“ (in jedem Prüfungsteil mindestens Niveau 4)
Gasthörerbestimmungen gemäß § 13 der Immatrikulationsordnung (ImmO) der FH Erfurt
(1)
Bewerber, die an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen wollen, können gemäß § 70 des Thüringer Hochschulgesetzes
(ThürHG) bei Nachweis hinreichender
Bildung oder künstlerischer Eignung auf Antrag als Gasthörer zugelassen werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden
ist. Die Zulassung erfolgt für die Dauer eines Semesters, sie kann jeweils für ein weiteres Semester verlängert werden. Der
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 ThürHG in Verbindung mit § 2 ImmO ist in der Regel nicht
erforderlich. Im Falle des Widerrufs der Immatrikulation gemäß § 6 ImmO ist eine Zulassung für die Dauer der Exmatrikulation
ausgeschlossen.
(2)
Gasthörer können über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und - soweit für diese Lehrveranstaltung in Ordnungen der
Fachhochschule die Erbringung einer Studienleistung vorgesehen ist - über den Erfolg der Teilnahme eine Bescheinigung
erhalten. Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Die Bescheinigung über den Erfolg der Teilnahme stellt
keinen Nachweis über erbrachte Prüfungsleistungen dar.
(3)
Gasthörer werden nicht immatrikuliert, sie werden durch die Zulassung für die Dauer der Zulassung Angehörige der
Fachhochschule, ohne Mitglieder zu sein. Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer ist innerhalb der von der Fachhochschule
festgesetzten Frist und in der vorgeschriebenen Form zu stellen.
Gasthörer entrichten nach Maßgabe der Gebührenordnung eine Gasthörergebühr.
Die Gasthörergebühr an der Fachhochschule Erfurt beträgt 100,00 EUR .
Empfänger:
Fachhochschule Erfurt
IBAN:
DE96820500003001111297
BIC:
HELADEFF820
Kreditinstitut:
Landesbank Hessen-Thüringen
Betrag:
100,00 EUR
Verw.-Zweck:
Gasthörer; Name, Vorname
Mit Zahlung der Gebühr und der Einreichung des Gasthörerantrages erhalten Sie den Gasthörerausweis.
Über das Vorlesungsangebot informieren Sie sich bitte im entsprechenden Studiengang bzw. der entsprechenden
Fachrichtung.