Antrag auf Gasthörerschaft Bitte ankreuzen: zum Wintersemester: Zentrum für studentische und akademische Angelegenheiten Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt zum Sommersemester: Tel.: 0361 6700-111/139 Fax: 0361 6700-140 1. Persönliche Daten Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Geschlecht weiblich männlich Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Staatsangehörigkeit Studiengang (Bitte Abschluss und Fachrichtung angeben) Fachsemester Erreichter Bildungsabschluss (erlernter Beruf) Tel./Mail (für Rückfragen) Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin Hinweis: Für ausländische Bewerber als Anlage bitte zusätzlich beifügen: Beglaubigte Kopie des Nachweises über den höchsten erreichten Bildungsabschluss und den Nachweis der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH-2 oder DSH-3) oder Nachweis des „Tests Deutsch als Fremdsprache“ (in jedem Prüfungsteil mindestens Niveau 4) Gasthörerbestimmungen gemäß § 13 der Immatrikulationsordnung (ImmO) der FH Erfurt (1) Bewerber, die an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen wollen, können gemäß § 70 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) bei Nachweis hinreichender Bildung oder künstlerischer Eignung auf Antrag als Gasthörer zugelassen werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Die Zulassung erfolgt für die Dauer eines Semesters, sie kann jeweils für ein weiteres Semester verlängert werden. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 ThürHG in Verbindung mit § 2 ImmO ist in der Regel nicht erforderlich. Im Falle des Widerrufs der Immatrikulation gemäß § 6 ImmO ist eine Zulassung für die Dauer der Exmatrikulation ausgeschlossen. (2) Gasthörer können über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und - soweit für diese Lehrveranstaltung in Ordnungen der Fachhochschule die Erbringung einer Studienleistung vorgesehen ist - über den Erfolg der Teilnahme eine Bescheinigung erhalten. Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Die Bescheinigung über den Erfolg der Teilnahme stellt keinen Nachweis über erbrachte Prüfungsleistungen dar. (3) Gasthörer werden nicht immatrikuliert, sie werden durch die Zulassung für die Dauer der Zulassung Angehörige der Fachhochschule, ohne Mitglieder zu sein. Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer ist innerhalb der von der Fachhochschule festgesetzten Frist und in der vorgeschriebenen Form zu stellen. Gasthörer entrichten nach Maßgabe der Gebührenordnung eine Gasthörergebühr. Die Gasthörergebühr an der Fachhochschule Erfurt beträgt 100,00 EUR . Empfänger: Fachhochschule Erfurt IBAN: DE96820500003001111297 BIC: HELADEFF820 Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen Betrag: 100,00 EUR Verw.-Zweck: Gasthörer; Name, Vorname Mit Zahlung der Gebühr und der Einreichung des Gasthörerantrages erhalten Sie den Gasthörerausweis. Über das Vorlesungsangebot informieren Sie sich bitte im entsprechenden Studiengang bzw. der entsprechenden Fachrichtung.
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