Antrag auf Zweithörerschaft Bitte ankreuzen: zum Wintersemester Zentrum für studentische und akademische Angelegenheiten Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt zum Sommersemester Tel.: 0361 6700-111/139 Fax: 0361 6700-140 1. Persönliche Daten Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Geschlecht weiblich Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Telefon-Nr. männlich Staatsangehörigkeit E-Mail Fachsemester Studiengang (Bitte Abschluss und Fachrichtung angeben) 2. Antragsdaten Hochschulzugangsberechtigung: Jahr Ort Studiengang (Bitte Abschluss und Fachrichtung angeben) Ort, Datum Art Fachsemester Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin Hinweis: (1) Bitte fügen sie dem Antrag eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, eine Kopie des Studentenausweises sowie eine gültige Studienbescheinigung bei. Zweithörerbestimmungen gemäß § 12 der Immatrikulationsordnung (ImmO) der FH Erfurt (1) An einer anderen Hochschule immatrikulierte Studierende können auf Antrag nur als Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zum Ablegen von Prüfungen zugelassen werden. (2) Der Antrag auf Zulassung als Zweithörer ist innerhalb der von der Fachhochschule festgesetzten Frist zu stellen. Mit dem Antrag sind der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in Verbindung mit § 2 ImmO und der Studentenausweis der Ersthochschule vorzulegen. Den Zweithörern wird eine Zulassung für bestimmte Lehrveranstaltungen oder einen Studiengang erteilt (Zweithörerschein). Diese gilt für ein Semester; sie kann jeweils für ein weiteres Semester verlängert werden. § 1 Absatz 2 Satz 2 ImmO gilt sinngemäß.
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