Datum: 5.10.2016 ESMA/2016/VAC23/FGIV STELLENAUSSCHREIBUNG JURIST (M/W) REF: ESMA/2016/VAC23/FGIV Vertragsart Funktionsund Besoldungsgruppe Laufzeit des Vertrags Abteilung Ort der dienstlichen Verwendung Bewerbungsfrist Die Reserveliste ist gültig bis Vertragsbediensteter1 FGIV 1-3 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung2 Abteilung Recht, Konvergenz und Durchsetzung Paris, Frankreich 24.10.2016 (23.59 Uhr, Ortszeit Paris) 31.12.20173 1. Die Behörde Die ESMA ist eine unabhängige EU-Behörde, die am 1. Januar 2011 gegründet wurde. Der Auftrag der ESMA besteht in einer Verbesserung des Anlegerschutzes und der Förderung stabiler und ordentlicher Finanzmärkte. Dieser Auftrag leitet sich aus der Gründungsverordnung der ESMA4 ab und umfasst drei Ziele: Anlegerschutz: stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Verbrauchern im Finanzbereich und Stärkung ihrer Rechte als Anleger bei gleichzeitiger Anerkennung ihrer Verantwortlichkeiten; Ordentliche Märkte: Förderung der Integrität, Transparenz, Wirksamkeit und des guten Funktionierens der Finanzmärkte und einer soliden Infrastruktur der Märkte sowie Finanzstabilität: Stärkung des Finanzsystems, damit es Schocks standhalten und finanzielle Ungleichgewichte auffangen kann, bei gleichzeitiger Förderung des Wirtschaftswachstums. Die ESMA erreicht ihre Ziele im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) im Zuge einer aktiven Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden (insbesondere den Regulierungsbehörden für die Wertpapiermärkte) sowie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das 1 Nach Artikel 3 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union. Vertragsbedienstete können im Rahmen ihres ersten Vertrags über einen befristeten Zeitraum eingestellt werden. Der Vertrag kann um eine zweite befristete Laufzeit verlängert werden. Bei einer zweiten Verlängerung wird der Vertrag zu einem unbefristeten Vertrag umgewandelt. Die Probezeit für den ersten Vertrag umfasst neun Monate. 3 Die Gültigkeit der Reserveliste kann verlängert werden. 4 Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission. 2 Seite 1 von 7 Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die ESMA hat innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) eine einzigartige Stellung, da ihr Schwerpunkt auf der Dimension der Wertpapiere und Finanzmärkte sowie den übergeordneten europäischen Aspekten dieser Ziele liegt. Weiterführende Informationen finden sich auf der Website der ESMA: http://www.esma.europa.eu 2. Aufgabenrahmen und Stellenprofil Die ESMA organisiert ein Auswahlverfahren für die Einstellung von Juristen und die Erstellung einer Liste geeigneter Bewerber, die für eine der folgenden Bereiche eingestellt werden können. Die Abteilung Recht, Konvergenz und Durchsetzung ist dafür zuständig, anderen Abteilungen der ESMA, der höheren Führungsebene und dem Rat der Aufseher der ESMA Unterstützung und Fachkenntnisse in den folgenden drei zentralen Bereichen zur Verfügung zu stellen: Juristische Dienstleistungen; Durchsetzung und Aufsichtliche Konvergenz. Die für Rechtsfragen und Durchsetzung zuständigen Teams sind damit betraut, rechtliche Analysen vorzunehmen und Rechtsberatung zur Verfügung zu stellen, Durchsetzungsverfahren durchzuführen sowie die ESMA bei Verfahren, insbesondere vor dem Beschwerdeausschuss, dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union, zu vertreten. In Abhängigkeit von den Anforderungen der einstellenden Abteilung kann den erfolgreichen Bewerbern ein befristeter Vertrag (zwischen 1 und 3 Jahren) angeboten werden. Der erfolgreiche Bewerber wird unter der Zuständigkeit des Abteilungsleiters und/oder Teamleiters für einige der folgenden Aufgaben zuständig sein: Ausarbeitung rechtlicher Beratung zu Fragen in Zusammenhang mit den Aufgaben und Befugnissen der ESMA (einschließlich Verstößen gegen das Unionsrecht, Beilegung von Meinungsverschiedenheiten (zwischen nationalen Aufsichtsbehörden), Maßnahmen in Krisensituationen, Verfahren vor den Beschwerdekammern der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA)) oder Gerichtsverfahren; Ausarbeitung rechtlicher Beratung zu Verwaltungsfragen, die im Kontext einer EUAgentur entstehen, wie der Zugang zu Dokumenten, Datenschutz und Rechte des geistigen Eigentums; Durchführung von juristischer Forschung und Analyse der Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofes und/oder der Entscheidungspraxis der Beschwerdekammer; Entwurf und Überprüfung von Rechtstexten, einschließlich der Konzeption von technischen Standards; Entwurf und/oder Überprüfung von Durchführungsvorschriften und Leitlinien; Seite 2 von 7 Verschlüsselung, Vorbereitung und Überwachung des Zugangs zu Untersuchungsakten im Zusammenhang mit Durchsetzungsverfahren auf Ebene des Verwaltungsrats; Ausarbeitung und Überprüfung von operativen Verfahren und rechtlichen Vorlagen; Mitwirkung an der Definition neuer Instrumente für das Dokumentenmanagement, Erstellung und Eingabe in die Datenbanken der Behörde von rechtsbezogenen Materialien; Überwachung der Entwicklungen von einschlägigen Regulierungsvorschriften sowie Wahrnehmung weiterer Aufgaben auf Ad-hoc-Basis im Rahmen der Zuständigkeit der Stelle. 3. Berufliche Qualifikationen und sonstige Anforderungen A. Zulassungskriterien Die Bewerber werden auf der Grundlage aller folgenden Zulassungskriterien, die bis zum Bewerbungsschluss erfüllt sein müssen, für das Auswahlverfahren in Betracht gezogen: Bildungsniveau, das einem durch ein Zeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von drei Jahren entspricht5, und eine mindestens einjährige nachgewiesene Berufserfahrung nach Erwerb des Abschlusses 6; Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des EWR (Norwegen, Liechtenstein, Island); Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte7; Erfüllung der Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen; Nachweis der für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit erforderlichen sittlichen Anforderungen; gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union 8 und ausreichende Kenntnis9 einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union sowie Besitz der für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlichen körperlichen Eignung 10. B. Eignungskriterien VORAUSWAHL Bewerbungen, die die Zulassungskriterien (Teil A) erfüllen, werden auf der Grundlage der Es werden nur Qualifikationen berücksichtigt, die in den EU-Mitgliedstaaten erworben oder von den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannt wurden. 6 Weitere Informationen zur Berechnung der Berufserfahrung sind dem Dokument „Candidates Guidelines“ zu entnehmen, das auf der Website der ESMA veröffentlicht wurde: https://www.esma.europa.eu/about-esma/careers 7 Vor der Einstellung muss der Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine ähnliche behördliche Bescheinigung vorlegen. 8 Die Amtssprachen der EU sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. 9 Voraussetzung sind Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen: http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr Die Kenntnisse der zu einem Bewerbungsgespräch eingeladenen Bewerber in der zweiten Amtssprache der EU werden sowohl mündlich als auch schriftlich geprüft. 10 Vor der Einstellung muss sich der erfolgreiche Bewerber einer Untersuchung in einer der medizinischen Einrichtungen der EU unterziehen, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen des Artikels 82 Absatz 3 Buchstabe d der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der EU (körperliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit) erfüllt. 5 Seite 3 von 7 grundlegenden Anforderungen (Teil B.1) bewertet. Bewerber, die nicht alle der grundlegenden Anforderungen (Teil B.1) erfüllen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Bewerber, die alle grundlegenden Anforderungen (Teil B.1) erfüllen, werden anhand der wünschenswerten Anforderungen eingestuft (Teil B.2). Im Rahmen dieser vergleichenden Bewertung der Bewerbungen werden die sechs besten Bewerber, die die höchste Punktzahl, mindestens jedoch 65 % der Punkte erreichen, zu einem Bewerbungsgespräch und zu schriftlichen Prüfungen eingeladen. B.1. Grundlegende Anforderungen a) Der (nach Teil 3A) erforderliche Hochschulabschluss muss in Rechtswissenschaften erworben worden sein; b) nachweisliche Berufserfahrung von zwei (2) Jahren (einschließlich der nach Teil 3A erforderlichen Erfahrung) in einer Funktion im Bereich Recht; c) Erfahrung oder (durch Bildung erworbene Kenntnisse) im Bereich Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen auf einem Gebiet, das für den Tätigkeitsbereich der ESMA von Belang ist, im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 1 Absatz 3 der Gründungsverordnung der ESMA; d) nachweisliche Erfahrung in der Abfassung von Rechtstexten in englischer Sprache; e) ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kenntnisse der englischen Sprache. 11 B.2. Wünschenswerte Anforderungen a) Nachweisliche Erfahrung im Bereich des von der Richtlinie 2004/39/EG12, der Richtlinie 2003/71/EG13 und der Richtlinie 2004/109/EG14 und ihrer Durchführungsbestimmungen abgedeckten Unionsrechts; b) Erfahrung oder Kenntnisse im Bereich des institutionellen EU-Rechts; c) Erfahrung in der Abfassung von Rechts- und Regulierungsvorschriften, belegt durch Beispiel(e); d) Erfahrung in der Rechtsberatung, belegt durch Beispiel(e); e) Erfahrung in einer Stelle im Bereich Regulierung, Aufsicht, Durchsetzung oder Gerichtsverfahren; f) Erfahrung in der Verwendung von IT-Instrumenten, wie Datenbanken zur juristischen Forschung und/oder Verschlüsselungssoftware, belegt durch Beispiel(e); g) Arbeitserfahrung in einem multikulturellen Umfeld, insbesondere im institutionellen Rahmen der EU sowie h) Beweggründe für die Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle. Mindestens entsprechend Niveau B2. Englisch ist die interne Arbeitssprache der ESMA gemäß Beschluss des ESMAVerwaltungsrats ESMA/2011/MB/3 vom 11.1.2011. Mit diesem Beschluss wird Artikel 73 Absatz 2 der ESMA-Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung der ESMA umgesetzt. 12 Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinie 85/61/EWG des Rates, ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1 13 Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG, ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 64-89. 14 Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG, ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 38. 11 Seite 4 von 7 BEWERBUNGSGESPRÄCHE UND SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN Die zu einem Bewerbungsgespräch und schriftlichen Prüfungen eingeladenen Bewerber werden anhand aller Auswahlkriterien bewertet (Teile B1, B2 und B3). B.3. Zusätzliche Anforderungen a) b) c) d) e) ausgezeichnete organisatorische und planerische Fähigkeiten; Detailgenauigkeit und Sorgfalt; Fähigkeit zur Teamarbeit; ausgezeichnete Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten in Wort und Schrift; Belastbarkeit und Fähigkeit, qualitativ hochwertige Arbeit in sehr engem Zeitrahmen zu erbringen. Die erstellte Reserveliste kann abhängig von den Anforderungen der ESMA für die Besetzung einer ähnlichen Stelle verwendet werden. Zu beachten ist, dass eine Aufnahme in die Reserveliste keine Garantie für eine Einstellung ist. B.4. Wie können Sie sich bewerben? Die Bewerbungen sind mit den folgenden Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln: [email protected] Die Bewerbungen müssen einen Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben in englischer Sprache (Arbeitssprache der ESMA) umfassen15. Die Bewerbungsunterlagen müssen mit der Referenznummer der Stellenausschreibung (siehe nachfolgende Vorlagen) entsprechend gekennzeichnet sein. Die Bewerber müssen in ihren Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben) angeben, für welches Profil bzw. für welche Profile sie sich bewerben möchten. Lebenslauf im Europass-Format16, gespeichert als ESMA_2016_VAC23_FGIV_NACHNAME_Vorname_CV Beispiel: ESMA_2016_VAC23_FGIV_SCHMIDT_Anna_CV Bewerbungsschreiben von höchstens zwei Seiten, in dem der Bewerber sein Interesse und seine Motivation für diese konkrete Stelle und das Profil erläutert, gespeichert als: ESMA_2016_VAC23_FGIV_NACHNAME_Vorname_Motivation letter Die Bewerber werden anhand der in der Stellenausschreibung erläuterten Zulassungs- und Auswahlkriterien (entsprechend den Ausführungen in Teil 3) bewertet, die bis zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses erfüllt sein müssen. 4. Die Beschäftigungsbedingungen im Überblick Erfolgreichen externen Bewerbern kann ein auf drei Jahre befristeter Arbeitsvertrag als Siehe Fußnote Nr. 11 http://europass.cedefop.europa.eu/en/documents/curriculum-vitae Im Lebenslauf ist auf alle Auswahlkriterien Bezug zu nehmen. 15 16 Seite 5 von 7 Vertragsbediensteter angeboten werden. Der Vertrag kann um eine zweite befristete Laufzeit verlängert werden. Bei einer zweiten Verlängerung wird der Vertrag zu einem unbefristeten Vertrag umgewandelt. Erfolgreiche externe Bewerber werden in der entsprechenden Besoldungsgruppe in der Dienstaltersstufe 1 eingestellt. Funktionsgruppe / Besoldungsgruppe / Dienstaltersstufe FGIV 13 Dienstaltersstufe 1 FGIV 14 Dienstaltersstufe 1 FGIV 16 Dienstaltersstufe 1 Mindestanforderungen für die Einstufung in die Dienstaltersstufen17 (geforderter Universitätsabschluss + mindestens erforderliche Berufserfahrung in Jahren nach dem Universitätsabschluss) Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren + bis zu 8 Jahre Berufserfahrung Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren + mehr als 8 Jahre Berufserfahrung Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren + mehr als 21 Jahre Berufserfahrung Monatsgehalt18 3720 EUR Monatliches Nettogehalt einschließlich Sonderzulagen19 4533 EUR 4210 EUR 5001 EUR 5389 EUR 6098 EUR Das monatliche Grundgehalt wird mit dem für Frankreich geltenden Berichtigungskoeffizienten (zurzeit 114,6 %) multipliziert. Das Gehalt unterliegt einer an der Quelle einbehaltenen Unionssteuer, ist aber von nationalen Steuern befreit. Je nach familiärer Situation und Herkunftsort hat der Stelleninhaber gegebenenfalls Anspruch auf folgende Leistungen: Auslandszulage (16 % des Grundgehalts), Haushaltszulage, Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, Erziehungszulage, Vorschulzulage, Einrichtungsbeihilfe, Erstattung der Umzugskosten, anfängliches zeitweiliges Tagegeld und sonstige Beihilfen. Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt zwei Tage je Kalendermonat plus weitere Tage aufgrund des Alters und der Besoldungsgruppe plus 2 ½ Tage für Heimaturlaub sowie zusätzlich durchschnittlich 17 ESMA-Feiertage pro Jahr. Aufnahme in das Versorgungssystem der EU (nach 10 Jahren Dienstzeit); Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem der EU, Versicherung gegen Unfall und Berufskrankheiten, Leistungen und Versicherung bei Arbeitslosigkeit und Invalidität und Möglichkeiten zur allgemeinen und relevanten fachspezifischen Weiterbildung sowie zur beruflichen Entwicklung. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite „Careers“ der ESMA: https://www.esma.europa.eu/about-esma/careers Beschluss ESMA/2011/MB/55 des Verwaltungsrats der ESMA zur Annahme von Durchführungsvorschriften für die Einstufung in Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen bei Ernennung oder Einstellung – Beschluss K(2004) 1313 der Kommission vom 7. April 2004): https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ta_rules_on_classification_in_grade_and_step.pdf 18 Das Grundgehalt, das nach Maßgabe des Berichtigungskoeffizienten für Frankreich (zurzeit 114,6 %) gewichtet wird. 19 Ungefähres Nettogehalt, einschließlich Abzügen für Steuer und Sozialversicherung und zuzüglich der Zulagen (eingerechnet sind die Auslandszulage, die Haushaltszulage und die Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind). Die Höhe der Zulagen richtet sich in jedem Fall nach der persönlichen Situation des Bewerbers. 17 Seite 6 von 7 5. Datenschutz Die personenbezogenen Daten der Bewerber werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten. Weiterführende Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung zu Einstellungsverfahren. Seite 7 von 7
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