stellenausschreibung jurist ref: esma/2016/vac23/fgiv

Datum: 5.10.2016
ESMA/2016/VAC23/FGIV
STELLENAUSSCHREIBUNG
JURIST
(M/W)
REF: ESMA/2016/VAC23/FGIV
Vertragsart
Funktionsund
Besoldungsgruppe
Laufzeit des Vertrags
Abteilung
Ort
der
dienstlichen
Verwendung
Bewerbungsfrist
Die Reserveliste ist gültig bis
Vertragsbediensteter1
FGIV
1-3 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung2
Abteilung Recht, Konvergenz und Durchsetzung
Paris, Frankreich
24.10.2016 (23.59 Uhr, Ortszeit Paris)
31.12.20173
1. Die Behörde
Die ESMA ist eine unabhängige EU-Behörde, die am 1. Januar 2011 gegründet wurde. Der
Auftrag der ESMA besteht in einer Verbesserung des Anlegerschutzes und der Förderung
stabiler und ordentlicher Finanzmärkte. Dieser Auftrag leitet sich aus der Gründungsverordnung
der ESMA4 ab und umfasst drei Ziele:



Anlegerschutz: stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Verbrauchern im
Finanzbereich und Stärkung ihrer Rechte als Anleger bei gleichzeitiger Anerkennung
ihrer Verantwortlichkeiten;
Ordentliche Märkte: Förderung der Integrität, Transparenz, Wirksamkeit und des guten
Funktionierens der Finanzmärkte und einer soliden Infrastruktur der Märkte sowie
Finanzstabilität: Stärkung des Finanzsystems, damit es Schocks standhalten und
finanzielle Ungleichgewichte auffangen kann, bei gleichzeitiger Förderung des
Wirtschaftswachstums.
Die ESMA erreicht ihre Ziele im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) im
Zuge einer aktiven Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden (insbesondere
den Regulierungsbehörden für die Wertpapiermärkte) sowie der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das
1
Nach Artikel 3 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union.
Vertragsbedienstete können im Rahmen ihres ersten Vertrags über einen befristeten Zeitraum eingestellt werden. Der Vertrag
kann um eine zweite befristete Laufzeit verlängert werden. Bei einer zweiten Verlängerung wird der Vertrag zu einem unbefristeten
Vertrag umgewandelt.
Die Probezeit für den ersten Vertrag umfasst neun Monate.
3 Die Gültigkeit der Reserveliste kann verlängert werden.
4
Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer
Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses
Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission.
2
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Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die ESMA hat innerhalb
des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) eine einzigartige Stellung, da ihr
Schwerpunkt auf der Dimension der Wertpapiere und Finanzmärkte sowie den übergeordneten
europäischen Aspekten dieser Ziele liegt. Weiterführende Informationen finden sich auf der
Website der ESMA: http://www.esma.europa.eu
2. Aufgabenrahmen und Stellenprofil
Die ESMA organisiert ein Auswahlverfahren für die Einstellung von Juristen und die Erstellung
einer Liste geeigneter Bewerber, die für eine der folgenden Bereiche eingestellt werden können.
Die Abteilung Recht, Konvergenz und Durchsetzung ist dafür zuständig, anderen Abteilungen
der ESMA, der höheren Führungsebene und dem Rat der Aufseher der ESMA Unterstützung
und Fachkenntnisse in den folgenden drei zentralen Bereichen zur Verfügung zu stellen:
 Juristische Dienstleistungen;
 Durchsetzung und
 Aufsichtliche Konvergenz.
Die für Rechtsfragen und Durchsetzung zuständigen Teams sind damit betraut, rechtliche
Analysen vorzunehmen und Rechtsberatung zur Verfügung zu stellen, Durchsetzungsverfahren
durchzuführen sowie die ESMA bei Verfahren, insbesondere vor dem Beschwerdeausschuss,
dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union, zu vertreten.
In Abhängigkeit von den Anforderungen der einstellenden Abteilung kann den
erfolgreichen Bewerbern ein befristeter Vertrag (zwischen 1 und 3 Jahren) angeboten
werden.
Der erfolgreiche Bewerber wird unter der Zuständigkeit des Abteilungsleiters und/oder
Teamleiters für einige der folgenden Aufgaben zuständig sein:
 Ausarbeitung rechtlicher Beratung zu Fragen in Zusammenhang mit den Aufgaben und
Befugnissen der ESMA (einschließlich Verstößen gegen das Unionsrecht, Beilegung von
Meinungsverschiedenheiten (zwischen nationalen Aufsichtsbehörden), Maßnahmen in
Krisensituationen, Verfahren vor den Beschwerdekammern der Europäischen
Aufsichtsbehörden (ESA)) oder Gerichtsverfahren;
 Ausarbeitung rechtlicher Beratung zu Verwaltungsfragen, die im Kontext einer EUAgentur entstehen, wie der Zugang zu Dokumenten, Datenschutz und Rechte des
geistigen Eigentums;
 Durchführung von juristischer Forschung und Analyse der Rechtsprechung,
insbesondere des Europäischen Gerichtshofes und/oder der Entscheidungspraxis der
Beschwerdekammer;
 Entwurf und Überprüfung von Rechtstexten, einschließlich der Konzeption von
technischen Standards;
 Entwurf und/oder Überprüfung von Durchführungsvorschriften und Leitlinien;
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




Verschlüsselung, Vorbereitung und Überwachung des Zugangs zu Untersuchungsakten
im Zusammenhang mit Durchsetzungsverfahren auf Ebene des Verwaltungsrats;
Ausarbeitung und Überprüfung von operativen Verfahren und rechtlichen Vorlagen;
Mitwirkung an der Definition neuer Instrumente für das Dokumentenmanagement,
Erstellung und Eingabe in die Datenbanken der Behörde von rechtsbezogenen
Materialien;
Überwachung der Entwicklungen von einschlägigen Regulierungsvorschriften sowie
Wahrnehmung weiterer Aufgaben auf Ad-hoc-Basis im Rahmen der Zuständigkeit der
Stelle.
3. Berufliche Qualifikationen und sonstige Anforderungen
A. Zulassungskriterien
Die Bewerber werden auf der Grundlage aller folgenden Zulassungskriterien, die bis zum
Bewerbungsschluss erfüllt sein müssen, für das Auswahlverfahren in Betracht gezogen:







Bildungsniveau, das einem durch ein Zeugnis bescheinigten abgeschlossenen
Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von drei Jahren entspricht5, und eine
mindestens einjährige nachgewiesene Berufserfahrung nach Erwerb des Abschlusses 6;
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des EWR
(Norwegen, Liechtenstein, Island);
Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte7;
Erfüllung der Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen;
Nachweis der für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit erforderlichen sittlichen
Anforderungen;
gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union 8 und ausreichende
Kenntnis9 einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union sowie
Besitz der für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlichen körperlichen Eignung 10.
B. Eignungskriterien
VORAUSWAHL
Bewerbungen, die die Zulassungskriterien (Teil A) erfüllen, werden auf der Grundlage der
Es werden nur Qualifikationen berücksichtigt, die in den EU-Mitgliedstaaten erworben oder von den zuständigen Behörden der
betreffenden Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannt wurden.
6
Weitere Informationen zur Berechnung der Berufserfahrung sind dem Dokument „Candidates Guidelines“ zu entnehmen, das auf
der Website der ESMA veröffentlicht wurde: https://www.esma.europa.eu/about-esma/careers
7
Vor der Einstellung muss der Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine ähnliche behördliche Bescheinigung vorlegen.
8
Die Amtssprachen der EU sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch,
Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch,
Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
9
Voraussetzung sind Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen entsprechen:
http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr
Die Kenntnisse der zu einem Bewerbungsgespräch eingeladenen Bewerber in der zweiten Amtssprache der EU werden sowohl
mündlich als auch schriftlich geprüft.
10
Vor der Einstellung muss sich der erfolgreiche Bewerber einer Untersuchung in einer der medizinischen Einrichtungen der EU
unterziehen, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen des Artikels 82 Absatz 3 Buchstabe d der Beschäftigungsbedingungen
für die sonstigen Bediensteten der EU (körperliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit) erfüllt.
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grundlegenden Anforderungen (Teil B.1) bewertet. Bewerber, die nicht alle der grundlegenden
Anforderungen (Teil B.1) erfüllen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Bewerber, die alle grundlegenden Anforderungen (Teil B.1) erfüllen, werden anhand der
wünschenswerten Anforderungen eingestuft (Teil B.2). Im Rahmen dieser vergleichenden
Bewertung der Bewerbungen werden die sechs besten Bewerber, die die höchste Punktzahl,
mindestens jedoch 65 % der Punkte erreichen, zu einem Bewerbungsgespräch und zu
schriftlichen Prüfungen eingeladen.
B.1. Grundlegende Anforderungen
a) Der (nach Teil 3A) erforderliche Hochschulabschluss muss in Rechtswissenschaften
erworben worden sein;
b) nachweisliche Berufserfahrung von zwei (2) Jahren (einschließlich der nach Teil 3A
erforderlichen Erfahrung) in einer Funktion im Bereich Recht;
c) Erfahrung oder (durch Bildung erworbene Kenntnisse) im Bereich Rechtsvorschriften für
Finanzdienstleistungen auf einem Gebiet, das für den Tätigkeitsbereich der ESMA von
Belang ist, im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 1 Absatz 3 der
Gründungsverordnung der ESMA;
d) nachweisliche Erfahrung in der Abfassung von Rechtstexten in englischer Sprache;
e) ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kenntnisse der englischen Sprache. 11
B.2. Wünschenswerte Anforderungen
a) Nachweisliche Erfahrung im Bereich des von der Richtlinie 2004/39/EG12, der
Richtlinie 2003/71/EG13
und
der
Richtlinie 2004/109/EG14
und
ihrer
Durchführungsbestimmungen abgedeckten Unionsrechts;
b) Erfahrung oder Kenntnisse im Bereich des institutionellen EU-Rechts;
c) Erfahrung in der Abfassung von Rechts- und Regulierungsvorschriften, belegt durch
Beispiel(e);
d) Erfahrung in der Rechtsberatung, belegt durch Beispiel(e);
e) Erfahrung in einer Stelle im Bereich Regulierung, Aufsicht, Durchsetzung oder
Gerichtsverfahren;
f) Erfahrung in der Verwendung von IT-Instrumenten, wie Datenbanken zur juristischen
Forschung und/oder Verschlüsselungssoftware, belegt durch Beispiel(e);
g) Arbeitserfahrung in einem multikulturellen Umfeld, insbesondere im institutionellen
Rahmen der EU sowie
h) Beweggründe für die Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle.
Mindestens entsprechend Niveau B2. Englisch ist die interne Arbeitssprache der ESMA gemäß Beschluss des ESMAVerwaltungsrats ESMA/2011/MB/3 vom 11.1.2011. Mit diesem Beschluss wird Artikel 73 Absatz 2 der ESMA-Verordnung (EU)
Nr. 1095/2010 zur Errichtung der ESMA umgesetzt.
12 Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente sowie
zur Änderung der Richtlinie 85/61/EWG des Rates, ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1
13
Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim
öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der
Richtlinie 2001/34/EG, ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 64-89.
14
Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der
Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt
zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG, ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 38.
11
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BEWERBUNGSGESPRÄCHE UND SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN
Die zu einem Bewerbungsgespräch und schriftlichen Prüfungen eingeladenen Bewerber werden
anhand aller Auswahlkriterien bewertet (Teile B1, B2 und B3).
B.3. Zusätzliche Anforderungen
a)
b)
c)
d)
e)
ausgezeichnete organisatorische und planerische Fähigkeiten;
Detailgenauigkeit und Sorgfalt;
Fähigkeit zur Teamarbeit;
ausgezeichnete Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten in Wort und Schrift;
Belastbarkeit und Fähigkeit, qualitativ hochwertige Arbeit in sehr engem Zeitrahmen zu
erbringen.
Die erstellte Reserveliste kann abhängig von den Anforderungen der ESMA für die Besetzung
einer ähnlichen Stelle verwendet werden. Zu beachten ist, dass eine Aufnahme in die
Reserveliste keine Garantie für eine Einstellung ist.
B.4. Wie können Sie sich bewerben?
Die Bewerbungen sind mit den folgenden Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss per E-Mail an
die folgende Adresse zu übermitteln: [email protected]


Die Bewerbungen müssen einen Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben in englischer
Sprache (Arbeitssprache der ESMA) umfassen15.
Die Bewerbungsunterlagen müssen mit der Referenznummer der Stellenausschreibung
(siehe nachfolgende Vorlagen) entsprechend gekennzeichnet sein.
Die Bewerber müssen in ihren Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben) angeben,
für welches Profil bzw. für welche Profile sie sich bewerben möchten.
Lebenslauf im Europass-Format16, gespeichert als
ESMA_2016_VAC23_FGIV_NACHNAME_Vorname_CV
Beispiel: ESMA_2016_VAC23_FGIV_SCHMIDT_Anna_CV
Bewerbungsschreiben von höchstens zwei Seiten, in dem der Bewerber sein Interesse und
seine Motivation für diese konkrete Stelle und das Profil erläutert, gespeichert als:
ESMA_2016_VAC23_FGIV_NACHNAME_Vorname_Motivation letter
Die Bewerber werden anhand der in der Stellenausschreibung erläuterten Zulassungs- und
Auswahlkriterien (entsprechend den Ausführungen in Teil 3) bewertet, die bis zum Zeitpunkt des
Bewerbungsschlusses erfüllt sein müssen.
4. Die Beschäftigungsbedingungen im Überblick

Erfolgreichen externen Bewerbern kann ein auf drei Jahre befristeter Arbeitsvertrag als
Siehe Fußnote Nr. 11
http://europass.cedefop.europa.eu/en/documents/curriculum-vitae
Im Lebenslauf ist auf alle Auswahlkriterien Bezug zu nehmen.
15
16
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
Vertragsbediensteter angeboten werden. Der Vertrag kann um eine zweite befristete
Laufzeit verlängert werden. Bei einer zweiten Verlängerung wird der Vertrag zu einem
unbefristeten Vertrag umgewandelt.
Erfolgreiche externe Bewerber werden in der entsprechenden Besoldungsgruppe in der
Dienstaltersstufe 1 eingestellt.
Funktionsgruppe /
Besoldungsgruppe /
Dienstaltersstufe
FGIV 13
Dienstaltersstufe 1
FGIV 14
Dienstaltersstufe 1
FGIV 16
Dienstaltersstufe 1







Mindestanforderungen für die Einstufung in die
Dienstaltersstufen17
(geforderter Universitätsabschluss + mindestens erforderliche
Berufserfahrung in Jahren nach dem Universitätsabschluss)
Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer
Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren
+ bis zu 8 Jahre Berufserfahrung
Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer
Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren
+ mehr als 8 Jahre Berufserfahrung
Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer
Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren
+ mehr als 21 Jahre Berufserfahrung
Monatsgehalt18
3720 EUR
Monatliches
Nettogehalt
einschließlich
Sonderzulagen19
4533 EUR
4210 EUR
5001 EUR
5389 EUR
6098 EUR
Das
monatliche
Grundgehalt
wird mit
dem
für
Frankreich
geltenden
Berichtigungskoeffizienten (zurzeit 114,6 %) multipliziert.
Das Gehalt unterliegt einer an der Quelle einbehaltenen Unionssteuer, ist aber von
nationalen Steuern befreit.
Je nach familiärer Situation und Herkunftsort hat der Stelleninhaber gegebenenfalls
Anspruch auf folgende Leistungen: Auslandszulage (16 % des Grundgehalts),
Haushaltszulage, Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, Erziehungszulage,
Vorschulzulage, Einrichtungsbeihilfe, Erstattung der Umzugskosten, anfängliches
zeitweiliges Tagegeld und sonstige Beihilfen.
Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt zwei Tage je Kalendermonat plus weitere Tage
aufgrund des Alters und der Besoldungsgruppe plus 2 ½ Tage für Heimaturlaub sowie
zusätzlich durchschnittlich 17 ESMA-Feiertage pro Jahr.
Aufnahme in das Versorgungssystem der EU (nach 10 Jahren Dienstzeit);
Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem der EU, Versicherung gegen Unfall und
Berufskrankheiten, Leistungen und Versicherung bei Arbeitslosigkeit und Invalidität und
Möglichkeiten zur allgemeinen und relevanten fachspezifischen Weiterbildung sowie zur
beruflichen Entwicklung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite „Careers“ der ESMA:
https://www.esma.europa.eu/about-esma/careers
Beschluss ESMA/2011/MB/55 des Verwaltungsrats der ESMA zur Annahme von Durchführungsvorschriften für die Einstufung in
Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen bei Ernennung oder Einstellung – Beschluss K(2004) 1313 der Kommission vom 7. April
2004):
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ta_rules_on_classification_in_grade_and_step.pdf
18
Das Grundgehalt, das nach Maßgabe des Berichtigungskoeffizienten für Frankreich (zurzeit 114,6 %) gewichtet wird.
19
Ungefähres Nettogehalt, einschließlich Abzügen für Steuer und Sozialversicherung und zuzüglich der Zulagen (eingerechnet sind
die Auslandszulage, die Haushaltszulage und die Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind). Die Höhe der Zulagen richtet sich in
jedem Fall nach der persönlichen Situation des Bewerbers.
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5. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Bewerber werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen
der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die
Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten. Weiterführende Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung zu Einstellungsverfahren.
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