stellenausschreibung verwaltungsassistent (reserveliste

Datum: 29.06.2016
ESMA/2016/VAC17/FGIII
STELLENAUSSCHREIBUNG
VERWALTUNGSASSISTENT (RESERVELISTE)
(M/W)
REF: ESMA/2016/VAC17/FGIII
Vertragsart
Funktionsund
Besoldungsgruppe
Laufzeit des Vertrags
Abteilung
Ort
der
dienstlichen
Verwendung
Bewerbungsfrist
Die Reserveliste ist gültig bis
Vertragsbediensteter1
FGIII
3 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung2
nicht angegeben / gesamte ESMA
Paris, Frankreich
28.08.2016, 30.09.2016 (23.59 Uhr, Ortszeit Paris)
31.12.20173
1. Die Behörde
Die ESMA ist eine unabhängige EU-Behörde, die am 1. Januar 2011 gegründet wurde. Der
Auftrag der ESMA besteht in einer Verbesserung des Anlegerschutzes und der Förderung stabiler
und ordentlicher Finanzmärkte. Dieser Auftrag leitet sich aus der Gründungsverordnung der
ESMA4 ab und umfasst drei Ziele:



Anlegerschutz: stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Verbrauchern im
Finanzbereich und Stärkung ihrer Rechte als Anleger bei gleichzeitiger Anerkennung ihrer
Verantwortlichkeiten;
Ordentliche Märkte: Förderung der Integrität, Transparenz, Wirksamkeit und des guten
Funktionierens der Finanzmärkte und einer soliden Infrastruktur der Märkte sowie
Finanzstabilität: Stärkung des Finanzsystems, damit es Schocks standhalten und
finanzielle Ungleichgewichte auffangen kann, bei gleichzeitiger Förderung des
Wirtschaftswachstums.
Die ESMA erreicht ihre Ziele im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) im
Zuge einer aktiven Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden (insbesondere den
Regulierungsbehörden
für
die
Wertpapiermärkte)
sowie
der
Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die ESMA hat innerhalb des
Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) eine einzigartige Stellung, da ihr Schwerpunkt auf
1
Nach Artikel 3 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union.
Vertragsbedienstete können im Rahmen ihres ersten Vertrags über einen befristeten Zeitraum eingestellt werden. Der Vertrag kann
um einen zweiten befristeten Zeitraum verlängert werden. Bei einer zweiten Verlängerung wird der Vertrag zu einem unbefristeten
Vertrag umgewandelt. Die Probezeit für den ersten Vertrag umfasst neun Monate.
3
Die Gültigkeit der Reserveliste kann verlängert werden.
4
Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer
Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses
Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission.
2
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der Dimension der Wertpapiere und Finanzmärkte sowie den übergeordneten europäischen
Aspekten dieser Ziele liegt. Weiterführende Informationen finden sich auf der Website der ESMA:
http://www.esma.europa.eu
2. Stellenprofil und Rahmen
Die ESMA führt ein Auswahlverfahren durch, um eine Reserveliste mit etwa 15 geeigneten
Bewerbern für künftige Einstellungen zu erstellen. Die erfolgreichen Bewerber werden für die
allgemeine administrative Unterstützung eines Referats/Teams/Abteilungsleiters sowie
möglicherweise für die Bearbeitung von Angelegenheiten im Finanz- und Haushaltsbereich
zuständig sein.
Der Stelleninhaber wird für die allgemeine administrative und Sekretariatsunterstützung zuständig
sein, darunter beispielsweise die folgenden Aufgabenfelder:

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Organisation und Weiterverfolgung von internen und externen Sitzungen sowie
Geschäftsreisen und Erstattungsanträgen für Dienstreisen;
Protokollführung, Weiterverfolgung von Informationsflüssen und Fristen, Verwaltung von
Terminplänen/Tagesordnungen;
Verfassen von Korrespondenz, Erstellen von einschlägigen Berichten, Statistiken,
Datenbanken, Aufzeichnungen, Präsentationen und Korrekturlesen von Dokumenten;
Verwaltung des Büromaterials;
Registrierung, Verteilung und Pflege von physischen und elektronischen Dokumenten,
gemeinsamen Dateien, Korrespondenz und Klärungsanfragen nach festgelegten
Ablageverfahren und einschlägigen Bestimmungen;
Postverwaltung, einschließlich einer möglichen Filterung und Umverteilung innerhalb des
Teams;
Unterstützung bei der Erstellung und Weiterverfolgung des Haushaltsplans;
Vorbereitung und Weiterverfolgung von finanziellen Transaktionen;
administrative Unterstützung im Vertragsmanagement und bei allen Stufen von
Vergabeverfahren;
Verfolgung von laufenden Arbeiten und Sicherstellung der Weiterverfolgung von
zugewiesenen Aufgaben bis zu ihrem Abschluss;
Funktion als erste Kontaktstelle für interne und externe Anfragen;
Pflege und Aktualisierung des Intranets und/oder der Website der ESMA sowie
Wahrnehmung sonstiger Sekretariats- und administrativer Aufgaben, die für notwendig
erachtet werden.
3. Berufliche Qualifikationen und sonstige Anforderungen
A. Zulassungskriterien
Die Bewerber werden auf der Grundlage aller folgenden Zulassungskriterien, die bis zum
Bewerbungsschluss erfüllt sein müssen, für das Auswahlverfahren in Betracht gezogen:

ein durch ein Diplom bescheinigter postsekundärer Bildungsabschluss5,
5
Es werden nur Qualifikationen berücksichtigt, die in den EU-Mitgliedstaaten erworben oder von den zuständigen Behörden der
betreffenden EU-Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannt wurden.
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
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ODER
ein Bildungsniveau, das einem durch ein Zeugnis6 bescheinigten Sekundarabschluss, der
Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, entspricht, und eine dreijährige
nachgewiesene Berufserfahrung nach Erwerb des Abschlusses7;
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des EWR
(Norwegen, Liechtenstein, Island);
Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte8;
Erfüllung der Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen;
Nachweis der für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit erforderlichen sittlichen
Anforderungen;
gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union9 und ausreichende
Kenntnis10 einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union sowie
Besitz der für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlichen körperlichen Eignung11.
B. Auswahlkriterien
VORAUSWAHL
Bewerbungen, die die Zulassungskriterien (Teil A) erfüllen, werden auf der Grundlage der
grundlegenden Anforderungen (Teil B.1) bewertet. Bewerber, die nicht alle der grundlegenden
Anforderungen (Teil B.1) erfüllen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Bewerber, die sämtliche der grundlegenden Anforderungen (Teil B.1) erfüllen, werden anhand der
wünschenswerten Anforderungen eingestuft (Teil B.2). Im Rahmen dieser vergleichenden
Bewertung der Bewerbungen werden die ersten 40 Bewerber, die die höchsten Punktzahlen und
ein Mindestergebnis von 65 % erreichen, zu gemeinsamen schriftlichen Prüfungen eingeladen.
Anschließend werden die besten Bewerber, die ein Mindestergebnis von 65 % in den schriftlichen
Prüfungen erzielen, zu einem Gespräch eingeladen.
B.1. Grundlegende Anforderungen
a) Zwei (2) Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der administrativen Unterstützung in
Zusammenhang mit den unter Punkt 2 genannten Zuständigkeiten;
b) Erfahrung in der administrativen Unterstützung im Bereich Finanzen oder
Vergabeverfahren;
6
Es werden nur Qualifikationen berücksichtigt, die in den EU-Mitgliedstaaten erworben oder von den zuständigen Behörden der
betreffenden EU-Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannt wurden.
7
Weitere Informationen zur Berechnung der Berufserfahrung sind dem Dokument „Candidates Guidelines“ zu entnehmen, das auf
der Website der ESMA veröffentlicht wurde: https://www.esma.europa.eu/about-esma/careers
8
Vor der Einstellung muss der Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine ähnliche behördliche Bescheinigung vorlegen.
9
Die Amtssprachen der EU sind: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch,
Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch,
Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
10
Voraussetzung sind Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen entsprechen:
http://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr
Die Kenntnisse der zu einem Gespräch eingeladenen Bewerber in der zweiten Amtssprache der EU werden sowohl mündlich als
auch schriftlich geprüft.
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Vor der Einstellung muss sich der erfolgreiche Bewerber einer Untersuchung in einer der medizinischen Einrichtungen der EU
unterziehen, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen des Artikels 82 Absatz 3 Buchstabe d der Beschäftigungsbedingungen für
die sonstigen Bediensteten der EU (körperliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit) erfüllt.
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c) Erfahrung in der Organisation von Sitzungen und Reisevorbereitungen/Geschäftsreisen
sowie
d) ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kenntnis der englischen Sprache12.
B.2. Wünschenswerte Anforderungen
e) Eine über die in Kriterium a geforderte Berufserfahrung hinausgehende Erfahrung wäre
von Vorteil.
f) Kompetenz im Umgang mit IT-Anwendungen (Word, Excel, Outlook und PowerPoint);
g) Erfahrung in der Unterstützung von Führungskräften;
h) Erfahrung im Vertragsmanagement;
i) Erfahrung im Korrekturlesen von Dokumenten in englischer Sprache;
j) Erfahrung im Verfassen von Berichten und/oder der Erstellung von Statistiken;
k) Erfahrung in der Administration von Websites und Intranets sowie Kenntnisse in Designund/oder Publishing-Software;
l) Kenntnis der französischen Sprache;
m) Erfahrung in einem multikulturellen Umfeld und insbesondere im institutionellen Rahmen
der EU sowie
n) Motivation für die Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle.
BEWERBUNGSGESPRÄCH UND SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN
Die zu einem Bewerbungsgespräch und schriftlichen Prüfungen eingeladenen Bewerber werden
anhand aller Auswahlkriterien bewertet (Teile B1, B2 und B3).
B.3. Zusätzliche Anforderungen
o) Professionalität und Detailgenauigkeit;
p) hervorragende Kommunikations- und Schreibkompetenz;
q) Fähigkeit, unter Druck und bei knappen Fristen genau zu arbeiten, Fähigkeit zur
Organisation des Arbeitspensums und zur Priorisierung von Aufgaben;
a) kundenorientierte Arbeitshaltung;
b) Fähigkeit zur Teamarbeit und guten Zusammenarbeit mit anderen.
Die erstellte Reserveliste kann abhängig von den Anforderungen der ESMA für die Besetzung
einer ähnlichen Stelle verwendet werden. Zu beachten ist, dass eine Aufnahme in die Reserveliste
keine Garantie für eine Einstellung ist.
B.4. Wie können Sie sich bewerben?
Die Bewerbungen sind mit den folgenden Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss per E-Mail an
die folgende Adresse zu übermitteln: [email protected]
 Die Bewerbungen müssen einen Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben in englischer
12
Mindestens entsprechend Niveau B2.
Englisch ist die interne Arbeitssprache der ESMA gemäß Beschluss ESMA/2011/MB/3 des Verwaltungsrats der ESMA vom
11.1.2011. Mit diesem Beschluss wird Artikel 73 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung der ESMA umgesetzt.
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
Sprache (Arbeitssprache der ESMA) umfassen13.
Die Bewerbungsunterlagen müssen mit der Referenznummer der Stellenausschreibung
(siehe nachfolgende Vorlagen) gekennzeichnet sein.
Lebenslauf im Europass-Format14, gespeichert als:
ESMA_2016_VAC17_FGIII_NACHNAME_Vorname_CV
Beispiel: ESMA_2016_VAC17_FGIII_SCHMIDT_Anna_CV
Bewerbungsschreiben von höchstens zwei Seiten, in dem der Bewerber sein Interesse und
seine Motivation für diese konkrete Stelle erläutert, gespeichert als:
ESMA_2016_VAC17_FGIII_NACHNAME_Vorname_Motivation letter
Die Bewerber werden anhand der in der Stellenausschreibung erläuterten Zulassungs- und
Auswahlkriterien (entsprechend den Ausführungen in Teil 3) bewertet, die bis zum Zeitpunkt des
Bewerbungsschlusses erfüllt sein müssen.
4. Die Beschäftigungsbedingungen im Überblick


Erfolgreichen externen Bewerbern kann ein auf drei Jahre befristeter Arbeitsvertrag als
Vertragsbediensteter angeboten werden. Der Vertrag kann um einen zweiten befristeten
Zeitraum verlängert werden. Bei einer zweiten Verlängerung wird der Vertrag zu einem
unbefristeten Vertrag umgewandelt.
Erfolgreiche externe Bewerber werden in der entsprechenden Besoldungsgruppe in der
Dienstaltersstufe 1 eingestellt.
Funktionsgruppe /
Besoldungsgruppe /
Dienstaltersstufe
Mindestanforderungen für die Einstufung in die
Dienstaltersstufen15
(geforderter Universitätsabschluss + mindestens erforderliche
Berufserfahrung in Jahren nach dem Universitätsabschluss)
Monatsgehalt16
Monatliches
Nettogehalt
einschließlich
Sonderzulagen17
FGIII 8
Dienstaltersstufe 1
FGIII 9
Dienstaltersstufe 1
FGIII 10
Dienstaltersstufe 1
Postsekundärer Bildungsabschluss
+ bis zu 7 Jahre Berufserfahrung
Postsekundärer Bildungsabschluss
+ mehr als 7 Jahre Berufserfahrung
Postsekundärer Bildungsabschluss
+ mehr als 15 Jahre Berufserfahrung
2906 EUR
3744 EUR
3288 EUR
4103 EUR
3720 EUR
4533 EUR

Das monatliche Grundgehalt wird mit dem Berichtigungskoeffizienten für Frankreich
(zurzeit 114,6 %) multipliziert.
13
Siehe Fußnote Nr. 12.
http://europass.cedefop.europa.eu/en/documents/curriculum-vitae
Im Lebenslauf ist auf alle Auswahlkriterien Bezug zu nehmen.
15
Beschluss ESMA/2011/MB/55 des Verwaltungsrats der ESMA zur Annahme von Durchführungsvorschriften für die Einstufung in
Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen bei Ernennung oder Einstellung – Beschluss K(2004) 1313 der Kommission vom 7. April
2004):
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ta_rules_on_classification_in_grade_and_step.pdf
16
Das Grundgehalt, das nach Maßgabe des Berichtigungskoeffizienten für Frankreich (zurzeit 114,6 %) gewichtet wird.
17
Ungefähres Nettogehalt, einschließlich Abzügen für Steuer und Sozialversicherung und zuzüglich der Zulagen (eingerechnet sind
die Auslandszulage, die Haushaltszulage und die Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind). Die Höhe der Zulagen richtet sich in
jedem Fall nach der persönlichen Situation des Bewerbers.
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Das Gehalt unterliegt einer an der Quelle einbehaltenen Unionssteuer, ist aber von
nationalen Steuern befreit.
Je nach familiärer Situation und Herkunftsort hat der Stelleninhaber gegebenenfalls
Anspruch auf folgende Leistungen: Auslandszulage (16 % des Grundgehalts),
Haushaltszulage, Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder, Erziehungszulage,
Vorschulzulage, Einrichtungsbeihilfe, Erstattung der Umzugskosten, anfängliches
zeitweiliges Tagegeld und sonstige Beihilfen.
Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt zwei Tage je Kalendermonat plus weitere Tage
aufgrund des Alters und der Besoldungsgruppe plus gegebenenfalls 2 ½ Tage für
Heimaturlaub sowie zusätzlich durchschnittlich 17 ESMA-Feiertage pro Jahr.
Aufnahme in das Versorgungssystem der EU (nach 10 Jahren Dienstzeit);
Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem der EU, Versicherung gegen Unfall und
Berufskrankheiten, Leistungen und Versicherung bei Arbeitslosigkeit und Invalidität und
Möglichkeiten zur allgemeinen und relevanten fachlichen Weiterbildung sowie zur
beruflichen Entwicklung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite „Careers“ der ESMA:
https://www.esma.europa.eu/about-esma/careers
5. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Bewerber werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen
der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die
Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten. Weiterführende Informationen finden Sie unter der
Datenschutzerklärung zu Einstellungsverfahren.
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