Europäische Kommission - Factsheet Fragen und Antworten: Mitteilung über die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Straßburg, 4. Oktober 2016 Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung vorgelegt, in der sie die wichtigsten Erfolge der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative – YEI) seit ihrem Start im Jahr 2013 darlegt. Haben sich die Beschäftigungsaussichten für junge Menschen seit 2013 verbessert? Die Arbeitsmarktsituation junger Menschen hat sich seit 2013 erheblich verbessert. Drei Jahre nach dem Start der Jugendgarantie gibt es in der EU fast 1,4 Millionen weniger junge Arbeitslose und 900 000 weniger junge Menschen, die weder eine Beschäftigung haben noch eine Ausbildung absolvieren (NEETs - Not in Employment, Education or Training). Die Jugendarbeitslosigkeit ist von einem Höchststand von 24,4 % im ersten Quartal 2013 auf 18,9 % im zweiten Quartal 2016 zurückgegangen. Die NEET-Quote ist von 13,2 % im Jahr 2012 (Anteil der 15bis 24-jährigen NEETs) auf 12,0 % im Jahr 2015 gesunken (liegt damit aber noch über den 10,9 % von 2008). Auch wenn solche Trends vor dem Hintergrund zyklischer Faktoren betrachtet werden müssen, ist festzustellen, dass die Jugendgarantie die Verbesserung der Situation beschleunigt, indem sie die Möglichkeiten für junge Menschen erhöht. Trotz dieses beträchtlichen Rückgangs ist die Jugendarbeitslosigkeit in der EU weiterhin hoch und die Situation von Land zu Land sehr unterschiedlich. In der Mitteilung – und den dazugehörigen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen – werden daher Maßnahmen zur weiteren Senkung der Jugendarbeitslosigkeit erläutert. Wie viele junge Menschen sind bisher in den Genuss der Jugendgarantie gekommen? Seit Januar 2014 haben 14 Millionen junge Menschen an nationalen Jugendgarantie-Programmen teilgenommen. Rund neun Millionen haben ein Stellen-, Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Praktikumsangebot im Rahmen der Jugendgarantie angenommen. Die Mehrzahl dieser Angebote (mehr als zwei Drittel) waren Stellenangebote. Im Durchschnitt betrug die Erfassungsrate der Jugendgarantie-Programme 2015 41,9 %, gegenüber 40,4 % im Jahr 2014. Das lässt darauf schließen, dass die nationalen Jugendgarantie-Programme sich teilweise noch in der Einführungsphase befinden. In einer Reihe von Mitgliedstaaten sind sie erst seit Kurzem in vollem Umfang angelaufen, da in vielen Fällen zunächst grundlegende Reformen notwendig waren und Partnerschaften auf breiter Basis aufgebaut werden mussten. Wie ist es denjenigen ergangen, die ein Angebot im Rahmen der Jugendgarantie erhalten haben? Es ist wichtig, zu prüfen, wie es den jungen Menschen ergangen ist, nachdem sie ein JugendgarantieAngebot angenommen haben, denn, ob ein Angebot „hochwertig“ ist, lässt sich am Ergebnis ablesen und daran, inwieweit es einem jungen Menschen hilft, dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Den vorliegenden Daten zufolge hatten 35,5 % der jungen Menschen, die 2015 das JugendgarantieProgramm verließen[1], sechs Monate danach eine Stelle angetreten oder die Ausbildung wiederaufgenommen. Diese Zahlen sind von Land zu Land unterschiedlich, der Anteil bewegt sich zwischen 71,4 % in Irland oder 64,1 % in Italien und 37,7 % in Spanien und 30,4 % in Ungarn; in der Mitte platziert sich Dänemark mit 49,9 %. Angesichts des hohen Anteils der Fälle mit unbekanntem Ergebnis (die Situation von 40 % der jungen Menschen war nicht bekannt) dürften die Zahlen indessen zu niedrig angesetzt sein. Wie werden die nationalen Jugendgarantie-Programme auf EU-Ebene kontrolliert? Auf EU-Ebene beobachtet die Europäische Kommission die Umsetzung der Jugendgarantie im Rahmen des Europäischen Semesters, des jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung und Überwachung in der EU. Im Jahreswachstumsbericht 2016, der das Europäische Semester 2016 einläutete, wurde die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit als politische Priorität aufgeführt, und die nationalen, regionalen und kommunalen Behörden wurden aufgefordert, „die Arbeiten zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit durch systemische Änderungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben, Aktivierungsmaßnahmen und eine gut funktionierende öffentliche Arbeitsverwaltung voranzubringen“ . Die Umsetzung der Jugendgarantie in den einzelnen Ländern ist seit 2014 jährlich in den Länderberichten der Kommission anhand von mit den Mitgliedstaaten vereinbarten Indikatoren bewertet worden. Die Bewertungen der einzelnen Länder für den Jugendbereich finden Sie hier. Welche Art von Strukturreformen sind über die Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten unterstützt worden? In vielen Mitgliedstaaten hat die Jugendgarantie für grundlegende Strukturreformen und innovative Maßnahmen gesorgt. Durch die nationalen Jugendgarantie-Programme wurden insbesondere: - Abschottungen zwischen Ministerien und Politikbereichen aufgebrochen und neue Partnerschaften mit Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren gefördert; viele Regierungen haben zur Unterstützung von Planung, Durchführung und Überwachung der nationalen JugendgarantieProgramme Ausschüsse mit Beteiligung unterschiedlicher Interessenträger eingesetzt; eine Reihe von Ländern hat durch Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern, Schulen und Beratungsdiensten die Verbindungen zwischen Arbeitswelt und Bildungswesen gestärkt; - Reformen der Berufsausbildung und eine bessere Regulierung von Praktika unterstützt; diese Reformen haben geholfen, die Fähigkeiten der jungen Menschen besser mit dem Bedarf des Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen und für ein stärkeres Engagement der Unternehmen gesorgt; - die Fähigkeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zur Umsetzung der Jugendgarantie gestärkt; diese haben in ihrer zentralen Rolle als Hauptvermittler der Jugendgarantie ihr Leistungsangebot für junge Menschen ausgebaut; - junge Menschen, die nicht bei den Arbeitsverwaltungen gemeldet sind, besser erreicht; ausschlaggebend hierfür waren eine Verbesserung von Bekanntheitsgrad, Zugänglichkeit und Leistungsangebot, nicht nur durch die Entwicklung von Online-Anmeldesystemen und gezielten Informationskampagnen, sondern auch über die Einrichtung von One-Stop-Shops, mobilen oder dezentralen Diensten und proaktiver Arbeit mit einer erweiterten Gruppe von Partnern, darunter auch Jugendorganisationen. Wie unterstützt die EU die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der JugendgarantieProgramme? Über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative – YEI) stellt die EU beträchtliche Finanzmittel für Jugendbeschäftigungsmaßnahmen zur Verfügung. Die YEI war ursprünglich mit einem Etat von 6,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2018 eingerichtet worden. Jetzt hat die Kommission eine Erhöhung der YEI-Mittel um 1 Mrd. EUR für 2017-2020 vorgeschlagen, die mit einer weiteren Milliarde aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgestockt werden soll. Und dank erhöhter Fördermittel aus der Kohäsionspolitik ab 2017 werden mehrere Mitgliedstaaten, die YEI-Mittel erhalten können, die Möglichkeit haben, bis zu 2 Mrd. EUR mehr an ESFMitteln in Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung zu investieren. Zudem hat die Kommission 2015 rund 1 Mrd. EUR mehr an YEI-Vorauszahlungen zur Verfügung gestellt – Barmittel, um Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung und Ausbildungsmaßnahmen schneller in Gang setzen zu können. Ferner werden erhebliche Mittel aus dem ESF für die Modernisierung der Arbeitsmarktverwaltungen und die Reform der Bildungssysteme zur Verfügung gestellt, was sich ebenfalls auf die Jugendbeschäftigung auswirkt. So belaufen sich die Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten für Bildungsmaßnahmen, einschließlich des Hochschulbereichs, für den Zeitraum 2014-2020 auf insgesamt rund 27 Mrd. EUR, wobei junge Menschen die Hauptnutznießer dieser Förderung sein dürften. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, bis 2023 insgesamt 4,1 Millionen junge Menschen aus dem ESF-Etat 2014-2020 zu fördern (alle Maßnahmen für Beschäftigung, Bildung und soziale Inklusion zusammengenommen). Die EU leistet nicht nur finanzielle Hilfe, sie unterstützt die Mitgliedstaaten auch bei der Durchführung der Maßnahmen und beim Erfahrungsaustausch, damit der richtige institutionelle Rahmen für die Umsetzung der Jugendgarantie gewählt wird und man voneinander lernen kann. So hat die Europäische Kommission ein Netz der Jugendgarantie-Koordinatoren der Mitgliedstaaten aufgebaut, eine Reihe von Peer Reviews zu unterschiedlichen Aspekten der Jugendgarantie veranlasst (als Teil des Programms „Voneinander lernen“ im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie) und ein Toolkit entwickelt, das junge Leute ermutigen soll, sich bei ihren lokalen Jugendstrategie-Anbietern anzumelden. Wie unterstützt die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die Umsetzung der Jugendgarantie? In allen 20 Mitgliedstaaten, die über die YEI gefördert werden können, wird die Initiative als zentrales Instrument zur Verwirklichung der Jugendgarantie betrachtet. In einigen Fällen wird die YEI zur Unterstützung der meisten oder aller im Rahmen der Jugendgarantie-Programme geplanten Maßnahmen genutzt, in anderen ist sie eine von mehreren Finanzierungsquellen. Über die YEI erhalten junge Menschen, die weder eine Beschäftigung haben noch eine Ausbildung absolvieren, direkte Hilfe, unter anderem durch Vermittlung von Arbeitsplätzen, Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder die Vermittlung von Ausbildungs- oder Praktikumsplätzen. Zu den Ländern, in denen ein Großteil der Jugendgarantie-Finanzierung aus YEI-Mitteln bestritten wird, gehören Litauen, wo zwei Drittel aller Jugendgarantie-Maßnahmen aus der YEI finanziert werden, Polen, wo dies für drei Viertel der Maßnahmen der Fall ist, und Spanien mit einer YEI-Finanzierung für 80 % der Jugendgarantie-Aktionen. Wie viele junge Leute sind bisher in den Genuss der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) gekommen? In welcher Form sind sie unterstützt worden? Bisher sind mit YEI-Maßnahmen über 1,4 Millionen junge Menschen unterstützt worden. Die Zahlen sind jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. In einigen größeren Mitgliedstaaten, die zu den Hauptempfängern von YEI-Mitteln gehören, wie Frankreich, Italien, Portugal und Griechenland, nehmen viele junge Leute teil. Die meisten Mitgliedstaaten geben an, dass es ihnen insgesamt gelungen ist, junge Menschen einzubinden und dass sie keine Schwierigkeiten hatten, junge Mitarbeiter zu finden. In einigen Mitgliedstaaten ist die Nachfrage für bestimmte Maßnahmen sogar höher als erwartet, beispielsweise für Gutscheinprogramme in Griechenland. Obwohl erst nach Abschluss der Maßnahmen („Interventionen“) über positive Ergebnisse berichtet werden kann, zeigen viele der ersten nationalen YEI-Bewertungen (die die Mitgliedstaaten Ende 2015 vorgelegt haben) bereits, dass junge Menschen, die eine YEI-Maßnahme abgeschlossen haben, deutlich bessere Chancen auf eine Beschäftigung oder die Fortsetzung ihrer Ausbildung haben. Gibt es Musterbeispiele für konkrete Ergebnisse von YEI-Fördermaßnahmen? Die Ergebnisse der YEI-Aktionen sind positiv, und die im Jahr 2015 zusätzlich freigegebenen Vorfinanzierungsmittel haben geholfen, die Umsetzung der YEI-Maßnahmen zu beschleunigen. In Frankreich übertrafen die Ergebnisse Ende 2015 die Zielvorgaben. 31 % der Teilnehmer, die den Fragebogen bei Abschluss der Maßnahme ausfüllten, hatten eine befristete Anstellung von mehr als 6 Monaten oder eine unbefristete Beschäftigung gefunden. In Italien befinden sich fast 35 % der Teilnehmer, die eine Maßnahme abgeschlossen haben, vier Wochen danach in einem Beschäftigungsverhältnis. In Polen erhielten 36 % derjenigen, die eine YEI-Maßnahme abschlossen beim Abschluss ein Stellenangebot oder ein Angebot für eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Praktikum. Erste Angaben zu Langzeitergebnissen einiger YEI-Projekte in Polen besagen, dass 2-6 Monate nach der Projektteilnahme 69 % der Teilnehmer eine Arbeit hatten oder eine Aus- oder Weiterbildung absolvierten und dass 57 % eine Anstellung fanden. Das ist eine beträchtliche Verbesserung der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen, die mit den Maßnahmen unterstützt werden sollen. Die große Mehrheit der YEI-Verwaltungsbehörden glaubt oder ist überzeugt, dass die YEI starken Einfluss auf die Ausrichtung der Beschäftigungspolitik für junge Menschen in ihrem Land haben wird. In nationalen Bewertungen wird hervorgehoben, dass die YEI einen Übergang zu einer nachfragebasierten aktiven Arbeitsmarktpolitik für junge Menschen bewirkt hat, die sehr viel stärker auf persönliche Beratung und Unterstützung der Betroffenen ausgerichtet ist. Was waren die schwierigsten Herausforderungen für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der YEI? Trotz der vorgezogenen Bereitstellung von Mitteln in den beiden ersten Jahren des Programmplanungszeitraums, kam die YEI-Umsetzung nur zögernd in Gang. Die neuen Verpflichtungen, die sich aus dem Regelungsrahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für die YEI ergeben, haben erheblich zu dem langsamen Start (d. h. Verzögerungen bei der Einrichtung von Monitoring-Systemen und der Schaffung von Strukturen für die Programmverwaltung) beigetragen. Inzwischen ist der Prozess jedoch für die meisten über die YEI geförderten operationellen Programme abgeschlossen. Darüber hinaus hatten Mitgliedstaaten mit besonders hoher Jugendarbeitslosigkeit (z. B. Spanien, Italien, Griechenland) und/oder Mitgliedstaaten, in denen die Kapazität der Arbeitsverwaltungen als unzureichend beurteilt wurde (z. B. Rumänien) mit zusätzlichen Kapazitätsproblemen zu kämpfen, die nichts mit den Anforderungen der ESI-Fonds zu tun hatten. Obwohl einige Mitgliedstaaten Schwierigkeiten hatten, die im Jahr 2015 zusätzlich zur Verfügung gestellten YEI-Vorfinanzierungsmittel in Anspruch zu nehmen, finanzieren sie Jugendbeschäftigungsmaßnahmen mit nationalen Mitteln oder Geldern aus dem Programmzeitraum 2007-2013. Die hohe Zahl junger Menschen, die bereits an YEI-Maßnahmen teilnehmen, zeigt, dass die Durchführung vor Ort nicht beeinträchtigt worden ist. Sie ist jetzt in den meisten Mitgliedstaaten im Zeitplan. Was kann getan werden, um die Umsetzung der Jugendgarantie und der YEI zu beschleunigen und auf eine breitere Basis zu stellen? In der Mitteilung – und den dazugehörigen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen – wird eine Reihe von Schritten erläutert, um das zu erreichen: - Das politische Engagement für die Jugendgarantie darf nicht nachlassen, damit Strukturreformen und gezielte Maßnahmen allen NEETs nützen. - Informationsarbeit und maßgeschneiderte Lösungen für junge Menschen, denen gleich mehrere Hindernisse den Zugang zum Arbeitsmarkt versperren, müssen beschleunigt werden. Das kann beispielsweise geschehen, indem man das Spektrum der im Rahmen der Jugendgarantie angebotenen Maßnahmen erweitert. - Es müssen bessere Mechanismen geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass junge Menschen hochwertige Angebote erhalten. - Investitionen in Partnerschaften (beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern) und Kapazitätsaufbau (beispielsweise den Ausbau der Kapazität der öffentlichen Arbeitsverwaltungen) im Interesse einer besseren Umsetzung der Jugendgarantie müssen verstärkt werden. - Die finanzielle Unterstützung, insbesondere durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, muss fortgeführt werden. Im Zuge der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens hat die Kommission vorgeschlagen, die finanzielle Förderung für die Jugendbeschäftigung durch Aufstockung der YEI-Mittel zu erhöhen. Weitere Informationen: IP/16/3216 [1] Ein junger Mensch verlässt die Jugendgarantie, wenn er ein Jugendgarantie-Programm beendet. Das geschieht entweder, wenn ein Angebot angenommen wird oder bei Abmeldung vom Jugendgarantie-Programm vor Annahme eines Angebots. MEMO/16/3215 Kontakt für die Medien: Christian WIGAND (+32 2 296 22 53) Sara SOUMILLION (+32 2 296 70 94) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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