40. KW - 5. Oktober 2016 Wochenende RHEIN-ERFT-KREIS Urteil gefährdet Eröffnung nicht Der Bebauungsplan für das Segmüller-Möbelhaus der Stadt Pulheim ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Verhandlung am vergangenenMittwoch, entschieden. Das Plangebiet reiche teilweise über die für die Errichtung des Möbelhauses im Regionalplan vorgesehene Fläche hinaus. Zudem seien die Auswirkungen des Möbelhauses auf die Nachbarstädte Bergheim und Leverkusen nicht ausreichend betrachtet worden. Pulheim (red). „Die Stadt Pulheim zeigt sich betroffen über diese Entscheidung“, kommentiert Pulheims Technischer Beigeordneter Martin Höschen den Richterspruch aus Münster. „Mit der Ent- scheidung ist allerdings kein Baustopp verbunden, weil sie sich nur auf den Bebauungsplan und nicht auf die erteilten Baugenehmigungen bezieht“, erläutert der Beigeordnete die begrenzten Wirkungen des Urteils. Die aktuellen Bauarbeiten an der Segmüller-Allee würden auf der Grundlage einer vollziehbaren Baugenehmigung durchgeführt. Auch werde die Eröffnung des Möbelhauses mit einer kleineren Verkaufsfläche durch die Gerichtsentscheidung nicht in Frage gestellt. „Die Städte Bergheim und Leverkusen haben in ihren Stellungnahmen im Bebauungsplanverfahren eine Verkaufsflächenbegrenzung auf 30.000 Quadratmeter gefordert. Damit haben sich bei- de Städte gebunden“, ergänzt Höschen. „Der Spruch aus Münster ist nicht rechtskräftig, sondern kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden“, weist der Rechtsvertreter der Stadt Pulheim, Prof. Dr. Bernhard Stüer aus Münster, auf einen möglichen Gang nach Leipzig hin. Dort müssten die Richter entscheiden, ob das Urteil der Münsteraner Richter Bestand hat oder der Prozess in Münster neu aufgerollt werden muss. Reinhold Gütebier, Gesamtvertriebsleiter des Unternehmes“ kommentiert das Urteil so: „Das heutige Ergebnis überrascht uns sehr. Wir möchten nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor wir uns konkret äußern. Am heutigen Tage ist es für uns das Allerwichtigste, klar herauszustellen, dass die Eröffnung unseres Einrichtungshauses zum Ende des Jahres von diesem Urteil nicht betroffen ist.“ Das Unternehmen hatte sich bereits sehr zeitig entschieden, zur Eröffnung auf eine Gesamtgröße zu gehen, zu der die beiden klagenden Nachbarkommunen Bergheim und Leverkusen im Bebauungsplanverfahren ihr Einverständnis gegeben haben. „Wir freuen uns nun, trotz aller rechtlichen Schwierigkeiten der Vergangenheit, zum Ende des Jahres unser neues Einrichtungshaus eröffnen zu können. Anschließend werden wir Trotz aller juristischen Probleme freut sich Segmüller auf die Eröfnung in Pulheim. n sehen, welche Erweiterungsmöglichkeiten sich bieten,“ so Gütebier. Mehr als 400 Mitabeiter, die sich momentan in einer umfangreichen Einarbeitung befinden, fiebern bereits der Eröffnung entgegen. Diese Arbeitsplätze sind durch das Ur- teil aus Münster nicht gefährdet. Reinhold Gütebier verspricht: „Es erwartet alle Besucher eine außergewöhnliche Warenpräsentation sowie bestens geschulte Einrichtungsberater, die mit Freude und Spaß auf die Wünsche unserer Kunden eingehen werden.“ Ihr Recht in guten Händen Schepers & Baltes RECHTSANWÄLTE Ehrenfriedstr. 38 Tel.: 0 22 34 / 99 83 30 Rechtsanwältin Dr. Nihal Akca Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Mediatorin 50259 Pulheim (Brauweiler) Hauptstraße 108 | 50226 Frechen Telefon: 0 22 34 / 9 59 81- 00 Telefax: 0 22 34 / 9 59 81- 20 [email protected] www.anwaltskanzlei-akca.de Gerhard raab RE CH T SA N WA LT Arbeitsrecht · Erbrecht · Familienrecht Mietrecht · Verkehrsrecht · Vertragsrecht Aachener Straße 585 50226 Frechen (Königsdorf) Internet: www.ra-raab.de Telefon 02234 - 6 39 90 Telefax 02234 - 6 49 60 E-Mail: [email protected] Gemeinsame Verträge richtig auflösen (dpa/mag). Das Ende einer Ehe ist nicht nur schmerzlich. Es ist auch mit viel Papierkram verbunden. Gemeinsame Versicherungspolicen und Konten, aber auch der gemeinsame Mietvertrag gehören auf den Prüfstand. Auch getrennte Ehepartner müssen gemeinsam klären, was sie kündigen, auflösen, übertragen oder vertraglich verändern wollen. Diese Entscheidungen sollten sie im Trennungsjahr treffen, das der Scheidung vorangeht. Wenn das meiste vorab geklärt wurde, könne man auch das Scheidungsverfahren am Ende beschleunigen, sagt Rechtsanwalt Mathis Ruff. Grundsätzlich habe eine Trennung oder Scheidung zunächst keine Auswirkungen auf Verträge, bei denen beide unterschrieben haben. „Die Verträge sind einzuhalten.“ Ein Sonderkündigungsrecht gibt es auch im Fall von Trennung und Scheidung normalerweise nicht, erklärt Rechtsanwalt Ralf Gerdes. Die Ehegatten klären im Idealfall miteinander, wie sie alles regeln wollen. Dann gilt aber: Stimmt ein Vertragspartner den Entscheidungen der Eheleute nicht zu, sind auch die Festlegungen in der Folgevereinbarung nicht bindend. Nach dem Aus einer Ehe müssen getrennte Paare in der Regel viele Verträge überprüfen und meist gemeinsam entscheiden, was sie kündigen, übertragen oder vertraglich verändern wollen. Foto: Patrick Pleul n Wenn ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, bleibt er Mieter, erläutert Gerdes. Das heißt, er haftet auch weiterhin für die Miete. „Der in der Ehewohnung verbleibende Partner kann anteilige Mietzahlungen vom ausgezogenen Partner verlangen“, erklärt Ruff. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, kann diese Verpflichtung entfallen, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 12 F 170/15). Der ausziehende Ehepartner kann bei dem Vermieter QUALIFIZIERT - PERSÖNLICH - SCHNELL - MIT MEHR ALS SCHEIDUNG 25 JAHREN ERFAHRUNG - PATIENTENVERFÜGUNG LOHN AUFHEBUNGSVERTRAG VORSORGEVOLLMACHT HANDWERKERÄRGER PUNKTE AGB MIETE VOB BAUMÄNGEL FAHRVERBOT PFLICHTTEIL KÜNDIGUNG www.kanzlei-bussdorf-schiel.de TRENNUNG ABMAHNUNG SORGERECHT MIETMÄNGEL FAHRERFLUCHT VERKEHRSUNFALL ERBE ZEUGNIS FREUTEL+BOCHEM R E C H T S A N W Ä L T E ARBEITSRECHT UND FACHANWÄLTE FÜR FRECHEN, BREITE STR. 2, TEL.: 16610 WWW.FREUTEL- BOCHEM.DE 50259 Pulheim-Stommeln, Venloer Str. 583 Tel. 0 22 38 / 92 52 25 · Fax 0 22 38 / 92 52 27 E-Mail: [email protected] aber beantragen, dass er aus dem Mietvertrag entlassen wird. Zunächst muss der Ehepartner, der in der Wohnung bleibt, zustimmen – und dann der Vermieter. Sollten der Partner und der Vermieter jedoch dagegen stimmen, dann bleiben beide Partner Hauptmieter. Oft haben Verheiratete gemeinsam Versicherungen abgeschlossen, manchmal ist aber auch nur einer der beiden Versicherungsnehmer. In jedem Fall müssen die Ehepartner mit der Versicherer klären, wer künftig bei welchem Vertrag übernimmt. Bei Lebens- oder Rentenversicherungen sollten die Partner prüfen, wer als Begünstigter im Leistungsfall angegeben ist. „Das Bezugsrecht kann man einfach ändern“, sagt Wörmann. Doch Vorsicht: Wenn ein Partner neu heiratet, sollte er dringend vermeiden, den „Ehegatten“ ohne namentliche Festlegung einzusetzen. Denn in einem solchen Fall könnte am Ende auch der geschiedene Gatte als Begünstigter eintreten.
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