Europäische Kommission - Pressemitteilung Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei EU bewilligt Zuschüsse in Höhe von 600 Mio. Euro zur Unterstützung von Flüchtlingen in den Bereichen Bildung und Gesundheit Brüssel, 28. September 2016 Die Europäische Kommission hat heute zwei Direktzuschüsse in Höhe von 600 Mio. EUR zur Unterstützung von syrischen Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften in den Bereichen Bildung und Gesundheit bewilligt. Die Europäische Kommission hat heute zwei Direktzuschüsse in Höhe von 600 Mio. EUR zur Unterstützung von syrischen Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinschaften in den Bereichen Bildung und Gesundheit bewilligt. Seit März hat die EU aus dem Gesamtbudget der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei von 3 Mrd. Euro bereits mehr als 2 Mrd. Euro für Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt. Die Fazilität unterstützt die Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans EU-Türkei und der Erklärung EU-Türkei und dient zur Deckung der wichtigsten Bedürfnisse der syrischen Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften in der Türkei. Johannes Hahn, EU-Kommissar für Nachbarschaftspolitik und Erweiterung, erklärte hierzu: „Durch die beiden heute bewilligten Direktzuschüsse erhalten knapp eine Million syrische Kinder Zugang zur Pflichtschulbildung. Durch diese EU-Hilfe erhalten die syrischen Flüchtlinge auch Zugang zu dringend benötigten Gesundheitsdiensten. Dies ist ein weiterer Beleg für das kontinuierliche Engagement der Europäische Union bei der Verbesserung der Lebensbedingungen der Flüchtlinge in der Türkei. Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und in den kommenden Monaten weitere Zuschussverträge in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastrukturen und sozioökonomische Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei unterzeichnen.“ Die Zuschüsse in Höhe 600 Mio. Euro – 300 Mio. Euro für den Bildungsbereich und 300 Mio. Euro für den Gesundheitssektor – gehen zulasten der mit 1,415 Mrd. Euro ausgestatteten Sondermaßnahme, die Ende Juli von der Kommission angenommen wurde. Sie versetzen die türkischen Behörden in die Lage, ihre operativen Kosten zu decken und syrischen Flüchtlingen und deren Kindern Zugang zu Pflichtschulbildung und Gesundheitsversorgung zu gewähren. Die Mittel dienen zur Erstattung der Kosten, die den Ministerien für Bildung und Gesundheit bei ihren Bemühungen entstehen, syrische Schulkinder und Studenten in das türkische Bildungssystem zu integrieren und syrischen Flüchtlingen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu bieten. Durch den Direktzuschuss im Bildungsbereich sollen rund 500 000 syrische Schüler und Studenten die Möglichkeit erhalten, am türkischsprachigen Unterricht teilzunehmen. Mit dem Direktzuschuss im Gesundheitssektor soll eine umfassende Gesundheitsfürsorge für Flüchtlinge in der Türkei sichergestellt werden. Einzelheiten zu den aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei finanzierten Projekten: http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/migration/index_en.htm Hintergrund Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurde eingerichtet, nachdem der Europäische Rat eine erhebliche Aufstockung der Mittel für die Flüchtlingshilfe in der Türkei gefordert hatte. Die Fazilität verfügt für 2016/17 über eine Mittelausstattung von 3 Mrd. Euro. Davon stammen 1 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und die übrigen 2 Mrd. Euro aus Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten. Alle Mitgliedstaaten haben mittlerweile ihre Beitragszertifikate eingereicht, die die zugesagten 2 Mrd. Euro abdecken. Bisher wurden für 34 Projekte insgesamt 1,252 Mio. Euro vertraglich vergeben. Davon wurden inzwischen 467 Mio. ausgezahlt. Die für die Durchführung humanitärer und nicht humanitärer Maßnahmen im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei bereitgestellten Mittel belaufen sich derzeit auf 2,239 Mrd. Euro. Die Fazilität sieht einen gemeinsamen Koordinierungsmechanismus vor, der gewährleisten soll, dass den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen wird. Die Finanzierung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei dient zur Unterstützung von Flüchtlingen, die sich in diesem Land aufhalten; sie ist keine Finanzierungsquelle für die Türkei. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen in der Türkei im Rahmen des umfassenden Ansatzes der EU zur Bewältigung der Flüchtlingskrise innerhalb und außerhalb der EU. Näheres dazu unter: Zusammenarbeit EU–Türkei: Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei in Höhe von 3 Mrd. Euro Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei Kommission schlägt zusätzliche Unterstützung in Höhe von 1,4 Mrd. Euro vor HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Erklärung EU-Türkei: Fortschrittsbericht (September 2016) Implementing the EU-Turkey Agreement – Questions and Answers (Umsetzung der Vereinbarung EUTürkei – Fragen und Antworten) Facility for Refugees in Turkey – Steering Committee accelerates and scales up implementation (Flüchtlingsfazilität für die Türkei – Lenkungsausschuss beschleunigt und verbessert Umsetzung) IP/16/3191 Kontakt für die Medien: Maja KOCIJANCIC (+32 2 298 65 70) Alceo SMERILLI (+ 32 2 296 48 87) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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