Katrin Mende Leiterin Büro für Schulpraktische Studien und

Katrin Mende
Leiterin Büro für Schulpraktische Studien und
Bildungswissenschaftliches Blockpraktikum
Universität Leipzig, ZLS – Dittrichring 5-7 – 04109 Leipzig
Organisatorische Richtlinien für das Bildungswissenschaftliche Blockpraktikum im Rahmen
des Moduls 05-BIWI-02 „Praxis- und Studienfeld Schule“ in den lehrer_innenbildenden Studiengängen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung (WS 2016/2017)
1.
Allgemeines
Das Bildungswissenschaftliche Blockpraktikum bezeichnet die Schulpraktischen Studien der Universität Leipzig
im Rahmen des Moduls 05-BIWI-02. Für dieses Praktikum sind alle Studierenden, die sich im WS 2016/2017
in das Modul 05-BIWI-02 eingeschrieben haben, automatisch angemeldet. Das Praktikum umfasst 4 Wochen,
der Praktikumszeitraum erstreckt sich im WS 2016/2017 vom 27.02.-24.03.2017. Innerhalb dieser Zeit ist von
den Studierenden ein Workload von mind. 75 Unterrichtsstunden Präsenzzeit und mind. 1 selbst gehaltenen
Unterrichtssequenz zu leisten. Die Anwesenheit an allen Praktikumstagen ist Pflicht.
Das Praktikum muss nicht in der studierten Schulart oder im studierten Schulfach erfolgen.
Eine Verschiebung oder Verkürzung ist nur mit einem bewilligten Antrag möglich. Die notwendigen Formulare
stehen auf der Homepage des ZLS als Download zur Verfügung. Die Anträge sind von der jeweiligen Seminarleitung zu unterschreiben und bis spätestens 06.01.2017 im Büro für Schulpraktische Studien abzugeben. Ab
dem WS 2016/2017 werden nur noch vollständige Anträge angenommen und bearbeitet.
Die Nachbereitung des Praktikums erfolgt in Form eines Portfolios, welches die Prüfungsleistung des Moduls
05-BIWI-02 darstellt. Nähere Informationen sind im „Merkblatt zur Prüfungsleistung im Modul 05-BIWI-02“ hinterlegt, welches ab Februar 2017 auf der Homepage des ZLS als Download zur Verfügung stehen wird.
2.
Vergabe der Praktikumsplätze
Die Verwaltung der Praktikumsplätze obliegt dem Büro für Schulpraktische Studien.
Das Angebot an Praktikumsplätzen wird über das Praktikumsportal Sachsen bereitgestellt und ist über die Seite
des Praktikumsportals einsehbar. Ablaufpläne und ein FAQ sind an dieser Stelle ebenfalls aufbereitet.
(www.praktikumsportalsachsen.uni-leipzig.de)
Das Portal öffnet im WS 2016/2017 vom 17.10.-30.10.2016 für die Anmeldung und die Wunschabgabe.
Benachrichtigungen zum Praktikumsplatz erfolgen am 04.11.2016.
Eine selbstständige Organisation des Praktikumsplatzes an Schulen in freier Trägerschaft, an Schulen außerhalb
von Sachsen (in freier oder öffentlicher Trägerschaft) und an Schulen im Ausland ist möglich. Die notwendigen
Dokumente werden allen im Modul eingeschriebenen Studierenden Ende Oktober/Anfang November zugeschickt.
Universität Leipzig
Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung
Dittrichring 5-7
04109 Leipzig
Telefon: 0341 97 - 30488
Telefax: 0341 97 - 30489
E-Mail: [email protected]
2
Folgende Hinweise sind dabei unbedingt zu beachten:
eine selbstständige Anfrage an öffentlichen Schulen in Sachsen ist nicht gestattet
eine selbstständige Anfrage an Schulen in freier Trägerschaft ist, mit Ausnahme der Schulen, die im
Praktikumsportal eingetragen sind, gestattet
eine selbstständige Anfrage an Schulen in freier oder staatlicher Trägerschaft außerhalb von Sachsen ist
gestattet
eine Bewerbung um einen Praktikumsplatz im Ausland ist gestattet (im Vorfeld dazu ist ein Antrag bei
der zuständigen Seminarleitung des Moduls 05-BIWI-02 zu stellen; das Formular für den Antrag auf
Absolvierung des Bildungswissenschaftlichen Blockpraktikums im Ausland ist auf der Homepage des ZLS
verfügbar)
3.
Härtefallregelungen
Aus besonderen Gründen können Studierende einen Härtefallantrag stellen. Bei positivem Bescheid wird den
Studierenden ein Wunschplatz im Praktikumsportal vorreserviert. Als Härtefallgründe gelten:
betreuungspflichtige Kinder
Pflegefälle in der Familie
eine Schwerbehinderung/eigene chronische Erkrankung
Ein entsprechender Antrag ist für das WS 2016/2017 bis zum 13.10.2016 persönlich im Büro für
Schulpraktische Studien zu stellen. Das notwendige Formular erhalten Sie ebenfalls im Büro für Schulpraktische
Studien.
4.
Krankheitsfall während des Praktikums
Im Krankheitsfall ist umgehend ein ärztliches Attest einzureichen (spätestens am 3. Tag der Krankheit). Bitte verfahren Sie wie folgt:
das Original erhält das zuständige Prüfungsamt (Beethovenstr. 15 04107 Leipzig, Frau Malter)
den Durchschlag für den Arbeitgeber erhält die Schule
eine Kopie des Krankenscheins ist im Büro für Schulpraktische Studien abzugeben
eine Kopie des Krankenscheins wird im Portfolio zu hinterlegt
Falls krankheitsbedingt der Workload nicht erfüllt werden kann oder der Praktikumszeitraum unter drei Wochen
fällt, ist eine Verlängerung des Praktikums bei der zuständigen Seminarleitung zu beantragen. Dafür ist das
Formular „Antrag auf Änderung/Verkürzung des Praktikumszeitraums“ zu verwenden, welches auf der Homepage des ZLS zur Verfügung steht.
5.
Versicherungsschutz während des Praktikums
a) Haftpflichtversicherung
Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es untersagt, dass der/die Praktikant/in Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden, Aufsichten oder Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit einer Lehrkraft
übernimmt. Es besteht keine Haftpflichtversicherung über die j e w e i l i g e Universität bzw. das Studentenwerk. Deshalb wird jedem Studierenden eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
b) Gesetzliche Unfallversicherung
Für Studierende besteht während eines vom Büro für Schulpraktische Studien genehmigten Praktikums ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen (sofern der/die Studierende an einer sächsischen Hochschule immatrikuliert ist). Versicherungsschutz besteht für Studierende
während des Pflichtpraktikums bei allen Veranstaltungen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem
Pflichtpraktikum stehen (z. B. auch Pausenaufsichten, Exkursionen, Klassenfahrten, schulische Sportveranstaltun-
3
gen). Darüber hinaus sind die Studierenden für die direkten Wege von zu Hause zur Schule und zurück versichert.
Nicht versichert sind alle Tätigkeiten im privaten Bereich, eigenverantwortlich ausgewählte Praktika, privat
organisierte Bildungs- und Studienfahrten, Tätigkeiten während einer Beurlaubung und eigenwirtschaftliche
Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder wenn die versicherten Weges aus privaten Gründen unterbrochen werden.
c) Krankenversicherungsschutz
Während des Praktikums innerhalb von Deutschland ist der/die Studierende über seine bisherige gesetzliche
oder private Krankenversicherung krankenversichert. Bei einem Praktikum im Ausland muss der Krankenversicherungsschutz durch den/die Studierende/n eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist unverzüglich Kontakt mit dem Büro für Schulpraktische Studien aufzunehmen.