HBCD-haltiges Dämmmaterial wird zu gefährlichem Abfall (Styropor

HBCD-haltiges Dämmmaterial wird zu gefährlichem Abfall
(Styropor) ab 30.09.2016
Das am häufigsten in Deutschland zur Wärmedämmung verwendete Material ist
Polystyrol, auch bekannt unter den Markennamen Styropor, Styrodur und airpop.
Da der Kunststoff brennbar ist, enthalten vor allem Dämmplatten, die vor 2015 verbaut
wurden, das giftige Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD).
Expandiertes Polystyrol (POS) enthält in der Regel 0,7% und extrudiertes Polystyrol
(XPS) ca. 1,5% (HBCD).
Da der Grenzwert für die Einstufung als gefährlicher Abfall bei 0,1% liegt, gelten diese
Abfälle ab 30. September 2016 als gefährlich und nachweispflichtig.
Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung sind HBCD-haltige Dämmstoffabfälle ab einer
Konzentrationsgrenze von 1000 mg/kg der Abfallschlüsselnummer „17 06 03* anderes
Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“
zuzuordnen.
Dies hat zur Folge, dass diese Abfälle zukünftig bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen getrennt gesammelt werden müssen.
Seit dem Frühjahr 2016 gilt in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot für das Flammschutzmittel HBCD.
Deswegen kann Verschnitt von neuen Polystyrolplatten von Neubau- oder
Sanierungsmaßnahmen als nicht gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Ein werkstoffliches Recycling wird in Zukunft nur stattfinden können, wenn der
entsprechende, seit dem 22. März 2016 geltende Grenzwert von 100 mg/kg aus Anhang
I der POP-Verordnung für neu in Verkehr zu bringende Werkstoffe und Erzeugnisse
unterschritten wird. Gleiches gilt für Verpackungen, Gehäusekunststoffe oder Textilien,
die HBCD enthalten.
Sollte dieses Material bei Ihnen anfallen, setzen Sie sich jederzeit gerne mit uns in
Verbindung.