Wichtige Informationen zur Annahme von Baustyropor ab 30.09.2016

Wichtige Informationen zur Annahme von
Baustyropor ab 30.09.2016
Aufgrund zum 30.09.2016 in Kraft tretender Änderungen der
Abfallverzeichnisverordnung sind Dämmstoffe aus Polystyrol (Baustyropor
Abfälle), welche Flammhemmer enthalten und somit HBCD belastet sind, ab
diesem Zeitpunkt als gefährlicher Abfall einzustufen
(ASN 17 06 03* - Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder
solche Stoffe enthält).
Kann der Abfallerzeuger bei Anlieferung von Baustyropor nicht belegbar
nachweisen, dass das zu entsorgende Material keine derartigen Stoffe enthält,
ist der Abfall als gefährlich zu klassifizieren.
Ab dem genannten Datum gelten deshalb für die Anlieferung derartiger Abfälle
an den Entsorgungsanlagen des Zweckverbandes folgende Regelungen:
•
Haushaltsübliche Mengen aus Privathaushalten
Wertstoffhöfen
Aue,
Annaberg,
Niederdorf
entgegengenommen.
•
Die Anlieferung dieser Abfälle hat geeignet verpackt zu erfolgen.
•
In Mischfraktionen (zum Beispiel in gemischten Bau- und Abbruchabfällen)
enthaltene, derartige Styroporbestandteile sind vor Anlieferung zu
separieren.
Stollberg, 09.09.2016
Zweckverband Abfallwirtschaft
Südwestsachsen
werden an den
und
Marienberg