Wichtige Informationen zur Annahme von Baustyropor ab 30.09.2016 Aufgrund zum 30.09.2016 in Kraft tretender Änderungen der Abfallverzeichnisverordnung sind Dämmstoffe aus Polystyrol (Baustyropor Abfälle), welche Flammhemmer enthalten und somit HBCD belastet sind, ab diesem Zeitpunkt als gefährlicher Abfall einzustufen (ASN 17 06 03* - Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält). Kann der Abfallerzeuger bei Anlieferung von Baustyropor nicht belegbar nachweisen, dass das zu entsorgende Material keine derartigen Stoffe enthält, ist der Abfall als gefährlich zu klassifizieren. Ab dem genannten Datum gelten deshalb für die Anlieferung derartiger Abfälle an den Entsorgungsanlagen des Zweckverbandes folgende Regelungen: • Haushaltsübliche Mengen aus Privathaushalten Wertstoffhöfen Aue, Annaberg, Niederdorf entgegengenommen. • Die Anlieferung dieser Abfälle hat geeignet verpackt zu erfolgen. • In Mischfraktionen (zum Beispiel in gemischten Bau- und Abbruchabfällen) enthaltene, derartige Styroporbestandteile sind vor Anlieferung zu separieren. Stollberg, 09.09.2016 Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen werden an den und Marienberg
© Copyright 2024 ExpyDoc