Presseinformation V4_44-16 Bauwirtschaft Rheinland

Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz
Rundschreiben
Presseinformation
V4_44-16
29.11.2016
Deutsche Bauindustrie appelliert an Umweltministerkonferenz:
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Ländererlasse zur Entsorgung von Bauabfällen mit Polystyrol zurücknehmen
und bundesweite Regelung voranbringen
Bereits bestehende europäische Verordnung 1:1 umsetzen
„Bei der Entsorgung von Bauabfällen mit Polystyrol können wir noch keine Entwarnung geben.
Die Erlasse einzelner Bundesländer greifen in der Praxis nicht wirklich. Ganz im Gegenteil.
Unternehmen sehen sich nun auch mit bundesweit unterschiedlichen Regelungen konfrontiert.
Die Verbringung von Bauabfällen endet aber nicht an der Landesgrenze. Mit einer Rücknahme
der Einstufung von Bauabfällen mit Polystyrol als „gefährlichen Abfall“ in der
Abfallverzeichnisverordnung, wie sie beispielsweise durch Sachsen angekündigt wurde,
könnte der Weg für eine funktionierende, bundeseinheitliche Lösung freigemacht werden.“
Mit diesen Worten appellierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, RA Michael Knipper, heute in Berlin an die am Mittwoch, den 30. November in
Berlin tagenden Umweltminister der Länder, sich darüber zu verständigen. „Unsere
Unternehmen berichten uns, dass das Baumaterial weiterhin die Baustellen blockiere,
Bauvorhaben seien bereits zurückgestellt worden und die Entsorgung sei nur zu exorbitanten
Preisen möglich. Derzeit würden für die Entsorgung bis zu 8000 Euro pro Tonne verlangt. Die
Dringlichkeit des Problems ist also offensichtlich“, ergänzte Knipper.
Knipper betonte: „Wir stellen nicht in Frage, dass das in Styroporplatten enthaltene
Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) über eine umweltgerechte Entsorgung,
derzeit thermische Verwertung, ausgeschleust werden muss. Nur sollte das „Wie“ der
Regelungen neu diskutiert werden. Aus unserer Sicht ist die 1:1-Umsetzung der bereits
bestehenden europäischen Verordnung aus unserer Sicht der bessere Weg. Ein Blick nach
Österreich zeigt, dass offenbar ohne Verstoß gegen europäische Vorschriften, Styropor auch
zukünftig als „nicht gefährlicher Abfall“ deklariert werden kann und eine umweltgerechte
Entsorgung möglich ist.“
Hintergrund ist eine Novelle der bundesweit geltenden Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV),
die am 1. Oktober in Kraft trat, und vorschreibt, dass Wärmedämmplatten, die mehr als 0,1
Prozent HBCD enthalten, als „gefährlicher Abfall“ gelten. Die Novelle geht über bereits
bestehende europäische Vorschriften hinaus, mit denen die Entsorgung von HBCD geregelt
wird.
Quelle: Pressestelle des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Berlin