HBCD-haltige Abfälle Änderung der

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Stoffstrommanagement
Fridtjof Thönes
20. September 2016
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HBCD-haltige Abfälle
Änderung der Anlieferungsbedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 1. Oktober 2016 werden Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD als
gefährlicher Abfall eingestuft.
Typische Beispiele sind Dämmstoffplatten aus Polystyrol (EPS und XPS) aus dem Baubereich. HBCD-haltige Abfälle mit einem Gehalt von > 1.000 mg/kg müssen einer
thermischen Behandlung (Müllverbrennung) zugeführt werden.
Dämmstoffe aus Polystyrol sind, sofern sie HBCD enthalten, bei Abbruch oder Sanierungsmaßnahmen getrennt zu sammeln.
HBCD-haltige Dämmstoffabfälle werden ab dem 1. Oktober 2016 der Abfallschlüsselnummer (ASN) „17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“, zugeordnet.
Liegt dieser Abfall im Gemisch mit anderen Abfällen vor, ist die ASN 17 09 03* sonstige
Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten, zu verwenden.
Die o.g. Abfallschlüssel sind zurzeit im Entsorgungszentrum Ennigerloh nicht positiv gelistet. Daher ist die Annahme von gefährlichen Abfällen mit HBCD ausgeschlossen.
Anlieferungen von gemischten Siedlungsabfällen, insbesondere von Bau- und Abbruchabfällen (ASN 17 09 04), werden verstärkt einer Sichtkontrolle auf Dämmstoffplatten
unterzogen. Mutmaßlich HBCD-haltige Dämmstoffanlieferungen werden sichergestellt,
einer Analyse auf Kosten des Erzeugers unterzogen und unter der ASN 17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe
enthalten, der thermischen Behandlung zugeführt.
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Entsorgungsverbund Westfalen GmbH ▪ Westring 10 ▪ 59320 Ennigerloh ▪ Telefon 02524 9307-0 ▪ Telefax 02524 9307-900
www.ecowest.de ▪ [email protected] ▪ Geschäftsführer Thomas Grundmann und Rüdiger Klei ▪ Amtsgericht Münster HRB 8962
Seite 2 zum Anschreiben vom 20. September 2016
Die Annahme von HBCD-freien Dämmstoffen erfolgt nur nach Vorlage eines analytischen Nachweises.
Für weitergehende Informationen zum Thema HBCD empfehlen wir Ihnen die Publikation des Umweltbundesamtes zu HBCD „Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan“, einzusehen unter:
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/haufig-gestellte-fragen-antworten-zu
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
ECOWEST
Entsorgungsverbund
Westfalen GmbH
i. A.
i. A.
Jürgen Böhme
- Stoffstrommanagement -
Fridtjof Thönes
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