ECOWEST ▪ Postfach 11 61 ▪ 59303 Ennigerloh Stoffstrommanagement Fridtjof Thönes 20. September 2016 Telefon: 02524 9307-462 Telefax: 02524 9307-900 [email protected] HBCD-haltige Abfälle Änderung der Anlieferungsbedingungen Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 1. Oktober 2016 werden Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD als gefährlicher Abfall eingestuft. Typische Beispiele sind Dämmstoffplatten aus Polystyrol (EPS und XPS) aus dem Baubereich. HBCD-haltige Abfälle mit einem Gehalt von > 1.000 mg/kg müssen einer thermischen Behandlung (Müllverbrennung) zugeführt werden. Dämmstoffe aus Polystyrol sind, sofern sie HBCD enthalten, bei Abbruch oder Sanierungsmaßnahmen getrennt zu sammeln. HBCD-haltige Dämmstoffabfälle werden ab dem 1. Oktober 2016 der Abfallschlüsselnummer (ASN) „17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“, zugeordnet. Liegt dieser Abfall im Gemisch mit anderen Abfällen vor, ist die ASN 17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten, zu verwenden. Die o.g. Abfallschlüssel sind zurzeit im Entsorgungszentrum Ennigerloh nicht positiv gelistet. Daher ist die Annahme von gefährlichen Abfällen mit HBCD ausgeschlossen. Anlieferungen von gemischten Siedlungsabfällen, insbesondere von Bau- und Abbruchabfällen (ASN 17 09 04), werden verstärkt einer Sichtkontrolle auf Dämmstoffplatten unterzogen. Mutmaßlich HBCD-haltige Dämmstoffanlieferungen werden sichergestellt, einer Analyse auf Kosten des Erzeugers unterzogen und unter der ASN 17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten, der thermischen Behandlung zugeführt. Seite 1 von 2 ECOWEST Entsorgungsverbund Westfalen GmbH ▪ Westring 10 ▪ 59320 Ennigerloh ▪ Telefon 02524 9307-0 ▪ Telefax 02524 9307-900 www.ecowest.de ▪ [email protected] ▪ Geschäftsführer Thomas Grundmann und Rüdiger Klei ▪ Amtsgericht Münster HRB 8962 Seite 2 zum Anschreiben vom 20. September 2016 Die Annahme von HBCD-freien Dämmstoffen erfolgt nur nach Vorlage eines analytischen Nachweises. Für weitergehende Informationen zum Thema HBCD empfehlen wir Ihnen die Publikation des Umweltbundesamtes zu HBCD „Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan“, einzusehen unter: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/haufig-gestellte-fragen-antworten-zu Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen ECOWEST Entsorgungsverbund Westfalen GmbH i. A. i. A. Jürgen Böhme - Stoffstrommanagement - Fridtjof Thönes - Stoffstrommanagement - Seite 2 von 2 ECOWEST Entsorgungsverbund Westfalen GmbH ▪ Westring 10 ▪ 59320 Ennigerloh ▪ Telefon 02524 9307-0 ▪ Telefax 02524 9307-900 www.ecowest.de ▪ [email protected] ▪ Geschäftsführer Thomas Grundmann und Rüdiger Klei ▪ Amtsgericht Münster HRB 8962
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