Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 2016/2047(BUD) 6.9.2016 STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für den Haushaltsausschuss zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (2016/2047(BUD)) Verfasser der Stellungnahme: Markus Ferber AD\1103581DE.docx DE PE585.727v03-00 In Vielfalt geeint DE PA_NonLeg PE585.727v03-00 DE 2/2 AD\1103581DE.docx VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. fordert, dass der Entwurf des Haushaltsplans für 2017 die im Europäischen Semester festgelegten Prioritäten widerspiegelt und unterstützt, insbesondere die Wiederbelebung der Investitionen – vor allem für Innovation, Wachstum und neue Arbeitsplätze –, die Fortsetzung nachhaltiger Strukturreformen zur Modernisierung der europäischen Wirtschaft, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, womit auch das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU gefördert werden; 2. nimmt in diesem Zusammenhang mit besonderer Sorge zur Kenntnis, dass die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor hoch ist, obwohl die Union zu einem moderaten Wirtschaftswachstum zurückgefunden hat; 3. weist auf die maßgebliche Rolle des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bei der Mobilisierung privatwirtschaftlicher Finanzierungen und neuer Finanzquellen für Investitionen hin, die für die Wettbewerbsfähigkeit und die konjunkturelle Erholung der Union von entscheidender Bedeutung sind; betont, dass bei der Finanzierung neuer Investitionen die in der Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates1 festgelegten Kriterien – darunter insbesondere die Zusätzlichkeit, die Nachhaltigkeit und der territoriale und soziale Zusammenhalt – zu beachten sind; 4. ist der Ansicht, dass die öffentlichen Investitionen unbedingt gestärkt werden müssen, damit die Qualität der Gesundheits- und Bildungssysteme sowie die Qualität der Dienste für die Bürger aufrechterhalten und erhöht und günstige Bedingungen für die Wirtschaftsentwicklung geschaffen werden können; Aufbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten im Bereich der Finanzdienstleistungen 5. weist darauf hin, dass die Einrichtungen, die mit Mitteln für den Aufbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten im Bereich der Finanzdienstleistungen gefördert werden, nach fünf Jahren immer noch von den EU-Mitteln abhängen und die EUBeihilfen durchgängig über 50 % ihrer jeweiligen Budgets ausmachen; betont, dass diese Einrichtungen weiterhin ihren Mehrwert unter Beweis stellen sollten, indem sie sich in höherem Maße selbst finanzieren; weist darauf hin, dass mehrere nichtindustrielle Organisationen einen Kofinanzierungssatz von über 50 % aufweisen; unterstreicht, dass der Vorschlag der Kommission, die Finanzierungskonzepte für den Aufbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten fortzusetzen, vor Jahresende angenommen werden sollte, damit eine kontinuierliche Finanzierung ermöglicht wird; 1 Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1). AD\1103581DE.docx 3/3 PE585.727v03-00 DE 6. fordert, weiter in allen Regionen einschließlich Übergangsgebieten in die Strukturfonds zu investieren, um die Ergebnisse der bereits durchgeführten Maßnahmen nicht zunichtezumachen; Europäische Aufsichtsbehörden und Kontrolle 7. weist auf die derzeitige und künftige Rolle der drei europäischen Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Finanz- und Bankenaufsicht auf Unionsebene, der Kapitalmarktunion, der Förderung der Aufsichtskonvergenz, der Einführung eines einheitlichen Regelwerks für Bankleistungen und andere Finanzdienstleistungen sowie der Bewertung von Risiken für die Finanzstabilität und die Bankenunion hin; betont, dass den Aufsichtsbehörden im Entwurf des Haushaltsplans für 2017 ausreichende Mittel zugewiesen werden müssen, damit sie ihren Auftrag erfüllen können; hebt hervor, dass die Aufsichtsbehörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden müssen, damit sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen können; weist darauf hin, dass ausreichende Mittel für den Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes bereitgestellt werden sollten; 8. weist gleichwohl darauf hin, dass die im Haushaltsplan für 2017 und in weiteren künftigen Haushaltsplänen für die europäischen Aufsichtsbehörden angesetzten Mittel ausreichen sollten, um den Wegzug aus London vorzubereiten, der ansteht, wenn das Vereinigte Königreich und die Europäische Union die Verhandlungen gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union abschließen und das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austritt; 9. betont, dass sich die Aufsichtsbehörden strikt auf die ihr vom Unionsgesetzgeber übertragenen Aufgaben beschränken müssen und nicht versuchen dürfen, ihren Auftrag de facto darüber hinaus auszuweiten; 10. hebt hervor, dass im Bereich der Digitalisierung von Finanzdienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Technologie der dezentralen Transaktionsnetzwerke, der Aufbau technischen Fachwissens dringend erforderlich ist, um besser für ein schnelles Reagieren auf potenzielle Herausforderungen gerüstet zu sein; unterstützt daher ausdrücklich die Finanzierung einer horizontalen Arbeitsgruppe zu diesen Transaktionsnetzwerken; Steuerfragen und Fiscalis 2020 11. weist darauf hin, dass die Rechtsgrundlage für das Programm Fiscalis 2020 infolge der Überarbeitung von Rechtsvorschriften für den Informationsaustausch im steuerlichen Bereich zwischen den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten möglicherweise revidiert werden muss, damit diesen Änderungen hinreichend Rechnung getragen wird und gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung vorgegangen werden kann; 12. unterstützt die Fortführung des 2016 begonnenen Pilotprojekts zu Kapazitätsaufbau, programmatischer Weiterentwicklung und Kommunikation im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Steuerumgehung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug; PE585.727v03-00 DE 4/4 AD\1103581DE.docx 13. bedauert, dass Eurostat trotz wiederholter Mahnungen seitens des Europäischen Parlaments keine aktuellen Daten zu den Indikatoren von Europa 2020 bereitstellt; kritisiert, dass die Benutzerfreundlichkeit der Eurostat-Website nach wie vor stark verbesserungswürdig ist; fordert Eurostat auf, hier nachzubessern und sicherzustellen, dass alle Ziele des Europäischen Statistischen Programms auch erreicht werden; Die EFRAG 14. fordert die Kommission auf, die Reform der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) insbesondere in Bezug auf deren Aufgaben und Zuständigkeiten fortzusetzen, wodurch auch der Einfluss der Union auf die Festsetzung internationaler Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. AD\1103581DE.docx 5/5 PE585.727v03-00 DE ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 1.9.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Gerolf Annemans, Burkhard Balz, Hugues Bayet, Pervenche Berès, Udo Bullmann, Esther de Lange, Anneliese Dodds, Markus Ferber, Sven Giegold, Neena Gill, Sylvie Goulard, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Danuta Maria Hübner, Cătălin Sorin Ivan, Petr Ježek, Barbara Kappel, Othmar Karas, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Philippe Lamberts, Werner Langen, Olle Ludvigsson, Fulvio Martusciello, Marisa Matias, Bernard Monot, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Pirkko Ruohonen-Lerner, Alfred Sant, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Paul Tang, Ernest Urtasun, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Cora van Nieuwenhuizen, Miguel Viegas, Jakob von Weizsäcker, Marco Zanni Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Enrique Calvet Chambon, Matt Carthy, David Coburn, Mady Delvaux, Ramón Jáuregui Atondo, Syed Kamall, Thomas Mann, Siegfried Mureşan, Eva Paunova, Joachim Starbatty, Tibor Szanyi, Antonio Tajani, Romana Tomc, Miguel Urbán Crespo Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Ernest Maragall PE585.727v03-00 DE 43 7 6 6/6 AD\1103581DE.docx
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