DE DE STELLUNGNAHME

Europäisches Parlament
2014-2019
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
2016/2047(BUD)
6.9.2016
STELLUNGNAHME
des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das
Haushaltsjahr 2017
(2016/2047(BUD))
Verfasser der Stellungnahme: Markus Ferber
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In Vielfalt geeint
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VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss,
folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1.
fordert, dass der Entwurf des Haushaltsplans für 2017 die im Europäischen Semester
festgelegten Prioritäten widerspiegelt und unterstützt, insbesondere die Wiederbelebung
der Investitionen – vor allem für Innovation, Wachstum und neue Arbeitsplätze –, die
Fortsetzung nachhaltiger Strukturreformen zur Modernisierung der europäischen
Wirtschaft, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik und die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit, womit auch das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit von
KMU gefördert werden;
2.
nimmt in diesem Zusammenhang mit besonderer Sorge zur Kenntnis, dass die
Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor hoch ist, obwohl die Union zu einem moderaten
Wirtschaftswachstum zurückgefunden hat;
3.
weist auf die maßgebliche Rolle des Europäischen Fonds für strategische Investitionen
(EFSI) bei der Mobilisierung privatwirtschaftlicher Finanzierungen und neuer
Finanzquellen für Investitionen hin, die für die Wettbewerbsfähigkeit und die
konjunkturelle Erholung der Union von entscheidender Bedeutung sind; betont, dass bei
der Finanzierung neuer Investitionen die in der Verordnung (EU) 2015/1017 des
Europäischen Parlaments und des Rates1 festgelegten Kriterien – darunter insbesondere
die Zusätzlichkeit, die Nachhaltigkeit und der territoriale und soziale Zusammenhalt –
zu beachten sind;
4.
ist der Ansicht, dass die öffentlichen Investitionen unbedingt gestärkt werden müssen,
damit die Qualität der Gesundheits- und Bildungssysteme sowie die Qualität der
Dienste für die Bürger aufrechterhalten und erhöht und günstige Bedingungen für die
Wirtschaftsentwicklung geschaffen werden können;
Aufbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten im Bereich der Finanzdienstleistungen
5.
weist darauf hin, dass die Einrichtungen, die mit Mitteln für den Aufbau
zivilgesellschaftlicher Kapazitäten im Bereich der Finanzdienstleistungen gefördert
werden, nach fünf Jahren immer noch von den EU-Mitteln abhängen und die EUBeihilfen durchgängig über 50 % ihrer jeweiligen Budgets ausmachen; betont, dass
diese Einrichtungen weiterhin ihren Mehrwert unter Beweis stellen sollten, indem sie
sich in höherem Maße selbst finanzieren; weist darauf hin, dass mehrere
nichtindustrielle Organisationen einen Kofinanzierungssatz von über 50 % aufweisen;
unterstreicht, dass der Vorschlag der Kommission, die Finanzierungskonzepte für den
Aufbau zivilgesellschaftlicher Kapazitäten fortzusetzen, vor Jahresende angenommen
werden sollte, damit eine kontinuierliche Finanzierung ermöglicht wird;
1
Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den
Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das
europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU)
Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen (ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1).
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6.
fordert, weiter in allen Regionen einschließlich Übergangsgebieten in die Strukturfonds
zu investieren, um die Ergebnisse der bereits durchgeführten Maßnahmen nicht
zunichtezumachen;
Europäische Aufsichtsbehörden und Kontrolle
7.
weist auf die derzeitige und künftige Rolle der drei europäischen Aufsichtsbehörden
hinsichtlich der Finanz- und Bankenaufsicht auf Unionsebene, der Kapitalmarktunion,
der Förderung der Aufsichtskonvergenz, der Einführung eines einheitlichen Regelwerks
für Bankleistungen und andere Finanzdienstleistungen sowie der Bewertung von
Risiken für die Finanzstabilität und die Bankenunion hin; betont, dass den
Aufsichtsbehörden im Entwurf des Haushaltsplans für 2017 ausreichende Mittel
zugewiesen werden müssen, damit sie ihren Auftrag erfüllen können; hebt hervor, dass
die Aufsichtsbehörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden müssen,
damit sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen können; weist darauf hin, dass
ausreichende Mittel für den Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes
bereitgestellt werden sollten;
8.
weist gleichwohl darauf hin, dass die im Haushaltsplan für 2017 und in weiteren
künftigen Haushaltsplänen für die europäischen Aufsichtsbehörden angesetzten Mittel
ausreichen sollten, um den Wegzug aus London vorzubereiten, der ansteht, wenn das
Vereinigte Königreich und die Europäische Union die Verhandlungen gemäß Artikel 50
des Vertrags über die Europäische Union abschließen und das Vereinigte Königreich
aus der Europäischen Union austritt;
9.
betont, dass sich die Aufsichtsbehörden strikt auf die ihr vom Unionsgesetzgeber
übertragenen Aufgaben beschränken müssen und nicht versuchen dürfen, ihren Auftrag
de facto darüber hinaus auszuweiten;
10.
hebt hervor, dass im Bereich der Digitalisierung von Finanzdienstleistungen,
insbesondere im Hinblick auf die Technologie der dezentralen Transaktionsnetzwerke,
der Aufbau technischen Fachwissens dringend erforderlich ist, um besser für ein
schnelles Reagieren auf potenzielle Herausforderungen gerüstet zu sein; unterstützt
daher ausdrücklich die Finanzierung einer horizontalen Arbeitsgruppe zu diesen
Transaktionsnetzwerken;
Steuerfragen und Fiscalis 2020
11.
weist darauf hin, dass die Rechtsgrundlage für das Programm Fiscalis 2020 infolge der
Überarbeitung von Rechtsvorschriften für den Informationsaustausch im steuerlichen
Bereich zwischen den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten möglicherweise revidiert
werden muss, damit diesen Änderungen hinreichend Rechnung getragen wird und
gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung vorgegangen
werden kann;
12.
unterstützt die Fortführung des 2016 begonnenen Pilotprojekts zu Kapazitätsaufbau,
programmatischer Weiterentwicklung und Kommunikation im Zusammenhang mit der
Bekämpfung von Steuerumgehung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug;
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13.
bedauert, dass Eurostat trotz wiederholter Mahnungen seitens des Europäischen
Parlaments keine aktuellen Daten zu den Indikatoren von Europa 2020 bereitstellt;
kritisiert, dass die Benutzerfreundlichkeit der Eurostat-Website nach wie vor stark
verbesserungswürdig ist; fordert Eurostat auf, hier nachzubessern und sicherzustellen,
dass alle Ziele des Europäischen Statistischen Programms auch erreicht werden;
Die EFRAG
14.
fordert die Kommission auf, die Reform der Europäischen Beratergruppe für
Rechnungslegung (EFRAG) insbesondere in Bezug auf deren Aufgaben und
Zuständigkeiten fortzusetzen, wodurch auch der Einfluss der Union auf die Festsetzung
internationaler Rechnungslegungsstandards gestärkt wird.
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG
IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme
1.9.2016
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Gerolf Annemans, Burkhard Balz, Hugues Bayet, Pervenche Berès,
Udo Bullmann, Esther de Lange, Anneliese Dodds, Markus Ferber,
Sven Giegold, Neena Gill, Sylvie Goulard, Roberto Gualtieri, Brian
Hayes, Danuta Maria Hübner, Cătălin Sorin Ivan, Petr Ježek, Barbara
Kappel, Othmar Karas, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Philippe
Lamberts, Werner Langen, Olle Ludvigsson, Fulvio Martusciello,
Marisa Matias, Bernard Monot, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg,
Pirkko Ruohonen-Lerner, Alfred Sant, Pedro Silva Pereira, Peter
Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Paul Tang, Ernest Urtasun, Marco
Valli, Tom Vandenkendelaere, Cora van Nieuwenhuizen, Miguel
Viegas, Jakob von Weizsäcker, Marco Zanni
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter
Enrique Calvet Chambon, Matt Carthy, David Coburn, Mady Delvaux,
Ramón Jáuregui Atondo, Syed Kamall, Thomas Mann, Siegfried
Mureşan, Eva Paunova, Joachim Starbatty, Tibor Szanyi, Antonio
Tajani, Romana Tomc, Miguel Urbán Crespo
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
Ernest Maragall
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