Europäisches Parlament 2014-2019 Entwicklungsausschuss 2016/2047(BUD) 6.9.2016 STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses für den Haushaltsausschuss zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (2016/2047(BUD)) Verfasser der Stellungnahme: Nirj Deva AD\1102887DE.docx DE PE585.713v02-00 In Vielfalt geeint DE PA_NonLeg PE585.713v02-00 DE 2/2 AD\1102887DE.docx VORSCHLÄGE Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. betont, dass die ambitionierte Agenda 2030 und die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, vor allem Ziel 3 (Gesundheit), Ziel 4 (Bildung) und Ziel 5 (Gleichstellung der Geschlechter), die die Union und die Mitgliedstaaten im September 2015 unterzeichnet haben, bedeuten, dass die Entwicklungshilfe aus dem EU-Haushalt mindestens in dem im MFR vorgesehenen Umfang aufrechterhalten werden und ihr Schwerpunkt weiterhin auf langfristigen Maßnahmen zur Beseitigung der Armut gemäß Artikel 208 AEUV liegen muss; 2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Finanzierungsmechanismen und Haushaltslinien sämtlichen vereinbarten Zusagen der Agenda 2030 Rechnung tragen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich unverzüglich erneut dem Ziel zu verpflichten, 0,7 % des BNE für die öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen und einen Zeitplan vorzulegen, wie die Mittel stufenweise aufgestockt werden können, damit 2030 die 0,7 % erreicht werden; 3. fordert die Kommission auf, in ihren Vorschlägen für den Haushaltsplan gegebenenfalls der Zusage der Union, in der Entwicklungszusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und den Finanzierungsinstitutionen zusammenzuarbeiten, umfassend Rechnung zu tragen; hebt deshalb das Potenzial hervor, durch sozial verantwortliche öffentlich-private Partnerschaften, Mischfinanzierungen und andere innovative Instrumente neue Ressourcen für die Entwicklung zu beschaffen, wobei darauf zu achten ist, dass die Entwicklungshilfe effektiv ist, die Menschenrechte geachtet werden und sich die Ergebnisse an Fairnessmaßstäben messen lassen; erwartet detaillierte Vorschläge für die Aufstellung eines Investitionsplans für Afrika, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt und dessen Schwerpunkte auf dem Aufbau von Kapazitäten und technischer Hilfe, Industrialisierung, Handel und Investitionschancen, Energieversorgung und Infrastrukturerfordernissen liegen sollten; betont, dass das Parlament eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Überwachung eines solchen Investitionsplans spielen muss; 4. fordert vor dem Hintergrund, dass 2017 das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist, dass in Projekte, mit denen individuelle Schulungen für Fachleute in den Bereichen geschlechtsbezogene Gewalt und schädliche Praktiken gefördert werden, und in Projekte, mit denen das gemeinschaftliche Engagement gefördert wird, investiert wird; 5. fordert nachdrücklich, dass bei der Festlegung der Prioritäten und der Mittelvergabe berücksichtigt wird, dass Fragen der geschlechtsbezogenen Gewalt und der Entwicklungspolitik kontinentübergreifend sind, und dass deshalb bei der Finanzierung von Projekten in die Fähigkeit der EU investiert werden muss, ihrer Verpflichtung nachzukommen, sich konsequent und kontinentübergreifend dafür einzusetzen, dass den in der Arbeitsunterlage zur Gleichstellung der Geschlechter gegebenen Zusagen auch wirklich Taten folgen; AD\1102887DE.docx 3/3 PE585.713v02-00 DE 6. betont, dass es aufgrund des alarmierend hohen Bedarfs an humanitärer Hilfe infolge der syrischen Krise und anderer beispielloser Konflikte erforderlich ist, die Soforthilfereserve (über die Obergrenzen des MFR hinaus) und das Flexibilitätsinstrument möglichst vollständig auszuschöpfen und auch den Spielraum in der Rubrik IV zu nutzen, um die humanitäre Krise zu bewältigen; sieht mit Besorgnis, dass die Zielsetzungen der neuen Finanzierungsmechanismen, die die Entwicklungshilfe betreffen, unklar sind, und bedauert, dass das Europäische Parlament nicht eingebunden wurde; spricht sich erneut vehement dagegen aus, dass Entwicklungshilfemittel für Ziele verwendet werden, die nicht mit entwicklungspolitischen Belangen zusammenhängen; fordert die Union auf, ihre Kapazitäten zur Verknüpfung von Sicherheit und Entwicklung bei der Umsetzung der Entwicklungspolitik der Union auszubauen; weist darüber hinaus nachdrücklich darauf hin, dass die der humanitären Hilfe gewidmeten Haushaltslinien unbedingt angemessen ausgestattet werden müssen; 7. vertritt die Ansicht, dass Sonderfonds eingerichtet werden müssen, damit flexibel auf Notlagen reagiert werden kann, und dass sie einen zusätzlichen Nutzen über die vorhandenen Finanzierungsquellen hinaus bieten und deshalb mit neuen Finanzmitteln ausgestattet werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, zu ihren Zusagen zu stehen und die angekündigten Beträge zu zahlen; 8. betont, dass der Zusammenhang zwischen Entwicklung und Sicherheit berücksichtigt werden und Ziel 16 der Entwicklungsagenda 2030 verwirklicht werden muss; weist gleichwohl darauf hin, dass Hilfen, die nicht den DAC-Grundsätzen entsprechen, aus anderen Quellen als dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit oder dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden müssen; 9. bedauert, dass die für die menschliche Entwicklung vorgesehenen Mittel des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit gegenüber den Mittelansätzen 2016 für die Finanzierung der politischen Prioritäten der EU gekürzt werden sollen; hält dies für einen Widerspruch zu den Grundsätzen der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und fordert deshalb die Wiedereinsetzung der Mittelansätze von 2016; 10. hält es für überaus wichtig, die anhaltenden humanitären Krisen zu bewältigen und einen Schwerpunkt auf Prävention, die Stärkung der Resilienz und Kooperation mit den verschiedenen Interessenträgern zu legen, um die Lücke in der weltweiten Finanzierung humanitärer Maßnahmen zu schließen; vertritt die Auffassung, dass geprüft werden sollte, welche Synergien von staatlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren möglicherweise genutzt werden könnten, um Vorsorge, Prävention und Resilienz zu verbessern, wobei negative Wechselwirkungen zu vermeiden sind; 11. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Entwicklung der örtlichen Privatwirtschaft in den Partnerländern stärker zu unterstützen, und fordert, dass möglichst früh entsprechende Mittelzuweisungen im Haushaltsplan für das nächste Jahr vorgesehen werden, die jedoch nicht zulasten der Unterstützung anderer Akteure der Entwicklungszusammenarbeit, etwa zivilgesellschaftlicher Organisationen, gehen dürfen; hebt hervor, dass durch den Aufbau legislativer Kapazitäten und die konsequente Umsetzung rechtsstaatlicher Grundsätze, solide Bankensysteme und Vorschriften, funktionierende Steuersysteme sowie mehr Transparenz und PE585.713v02-00 DE 4/4 AD\1102887DE.docx Rechenschaftspflicht ein Klima geschaffen werden muss, das kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte begünstigt; 12. besteht darauf, dass sich der Schwerpunkt der Union auf fragilen Staaten, den am wenigsten entwickelten Ländern, der Jugendarbeitslosigkeit sowie Frauen und Mädchen, die unter geschlechtsbezogener Gewalt und schädlichen Praktiken leiden, und Frauen und Mädchen in Konfliktsituationen im Haushalt für Entwicklung 2017 durchgängiger widerspiegeln muss; vertritt die Auffassung, dass die Kürzungen in den für die menschliche Entwicklung vorgesehenen Haushaltslinien des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit angesichts dieser Notwendigkeiten und der Zusage der EU, mindestens 20 % ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe für grundlegende Sozialleistungen, nämlich für Bildung und Gesundheitsversorgung, aufzuwenden, unangebracht sind; 13. sieht mit Sorge, dass die Mittelansätze der für Asien und den Mittleren Osten vorgesehenen Haushaltslinien des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit unzureichend sind, besonders vor dem Hintergrund der externen und internen Belastung und der Instabilität, unter denen Länder wie Bangladesch, Pakistan, Irak, Jemen, Äthiopien und Somalia leiden; 14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, robuste und widerstandsfähige hochwertige öffentliche Sozialversicherungssysteme und Gesundheitssysteme aufzubauen; fordert die Kommission auf, sich weiter für eine bessere Versorgung mit Arzneimitteln in armen Ländern einzusetzen; weist erneut darauf hin, dass in die Bekämpfung vernachlässigter Krankheiten investiert werden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Folgemaßnahmen zu der Ebola-Epidemie zu ergreifen; 15. fordert die Kommission auf, für die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und von anderen Klimaschutzmaßnahmen in gefährdeten Drittländern zu sorgen, die zusätzlich zu der Finanzierung von Maßnahmen über Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit gewährt wird; weist darauf hin, dass diese Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen auf die Erfüllung der Zusagen der Union im Bereich der Klimaschutzfinanzierung angerechnet wird, allerdings nicht als Entwicklungsfinanzierung zählt, sondern zusätzlich dazu gewährt wird. AD\1102887DE.docx 5/5 PE585.713v02-00 DE ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 31.8.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Louis Aliot, Beatriz Becerra Basterrechea, Ignazio Corrao, Manuel dos Santos, Doru-Claudian Frunzulică, Nathan Gill, Charles Goerens, Enrique Guerrero Salom, Heidi Hautala, Maria Heubuch, György Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Stelios Kouloglou, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Cristian Dan Preda, Lola Sánchez Caldentey, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Rainer Wieland, Anna Záborská Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Brian Hayes, Joachim Zeller Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Liliana Rodrigues PE585.713v02-00 DE 21 2 3 6/6 AD\1102887DE.docx
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