DE DE STELLUNGNAHME

Europäisches Parlament
2014-2019
Entwicklungsausschuss
2016/2047(BUD)
6.9.2016
STELLUNGNAHME
des Entwicklungsausschusses
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das
Haushaltsjahr 2017
(2016/2047(BUD))
Verfasser der Stellungnahme: Nirj Deva
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In Vielfalt geeint
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VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende
Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1.
betont, dass die ambitionierte Agenda 2030 und die 17 Ziele für nachhaltige
Entwicklung, vor allem Ziel 3 (Gesundheit), Ziel 4 (Bildung) und Ziel 5 (Gleichstellung
der Geschlechter), die die Union und die Mitgliedstaaten im September 2015
unterzeichnet haben, bedeuten, dass die Entwicklungshilfe aus dem EU-Haushalt
mindestens in dem im MFR vorgesehenen Umfang aufrechterhalten werden und ihr
Schwerpunkt weiterhin auf langfristigen Maßnahmen zur Beseitigung der Armut gemäß
Artikel 208 AEUV liegen muss;
2.
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen,
dass die Finanzierungsmechanismen und Haushaltslinien sämtlichen vereinbarten
Zusagen der Agenda 2030 Rechnung tragen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten
auf, sich unverzüglich erneut dem Ziel zu verpflichten, 0,7 % des BNE für die
öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen und einen Zeitplan vorzulegen, wie die
Mittel stufenweise aufgestockt werden können, damit 2030 die 0,7 % erreicht werden;
3.
fordert die Kommission auf, in ihren Vorschlägen für den Haushaltsplan gegebenenfalls
der Zusage der Union, in der Entwicklungszusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und
den Finanzierungsinstitutionen zusammenzuarbeiten, umfassend Rechnung zu tragen;
hebt deshalb das Potenzial hervor, durch sozial verantwortliche öffentlich-private
Partnerschaften, Mischfinanzierungen und andere innovative Instrumente neue
Ressourcen für die Entwicklung zu beschaffen, wobei darauf zu achten ist, dass die
Entwicklungshilfe effektiv ist, die Menschenrechte geachtet werden und sich die
Ergebnisse an Fairnessmaßstäben messen lassen; erwartet detaillierte Vorschläge für die
Aufstellung eines Investitionsplans für Afrika, der den Menschen in den Mittelpunkt
stellt und dessen Schwerpunkte auf dem Aufbau von Kapazitäten und technischer Hilfe,
Industrialisierung, Handel und Investitionschancen, Energieversorgung und
Infrastrukturerfordernissen liegen sollten; betont, dass das Parlament eine wichtige
Rolle bei der Unterstützung und Überwachung eines solchen Investitionsplans spielen
muss;
4.
fordert vor dem Hintergrund, dass 2017 das Europäische Jahr zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen ist, dass in Projekte, mit denen individuelle Schulungen für
Fachleute in den Bereichen geschlechtsbezogene Gewalt und schädliche Praktiken
gefördert werden, und in Projekte, mit denen das gemeinschaftliche Engagement
gefördert wird, investiert wird;
5.
fordert nachdrücklich, dass bei der Festlegung der Prioritäten und der Mittelvergabe
berücksichtigt wird, dass Fragen der geschlechtsbezogenen Gewalt und der
Entwicklungspolitik kontinentübergreifend sind, und dass deshalb bei der Finanzierung
von Projekten in die Fähigkeit der EU investiert werden muss, ihrer Verpflichtung
nachzukommen, sich konsequent und kontinentübergreifend dafür einzusetzen, dass den
in der Arbeitsunterlage zur Gleichstellung der Geschlechter gegebenen Zusagen auch
wirklich Taten folgen;
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6.
betont, dass es aufgrund des alarmierend hohen Bedarfs an humanitärer Hilfe infolge
der syrischen Krise und anderer beispielloser Konflikte erforderlich ist, die
Soforthilfereserve (über die Obergrenzen des MFR hinaus) und das
Flexibilitätsinstrument möglichst vollständig auszuschöpfen und auch den Spielraum in
der Rubrik IV zu nutzen, um die humanitäre Krise zu bewältigen; sieht mit Besorgnis,
dass die Zielsetzungen der neuen Finanzierungsmechanismen, die die Entwicklungshilfe
betreffen, unklar sind, und bedauert, dass das Europäische Parlament nicht eingebunden
wurde; spricht sich erneut vehement dagegen aus, dass Entwicklungshilfemittel für
Ziele verwendet werden, die nicht mit entwicklungspolitischen Belangen
zusammenhängen; fordert die Union auf, ihre Kapazitäten zur Verknüpfung von
Sicherheit und Entwicklung bei der Umsetzung der Entwicklungspolitik der Union
auszubauen; weist darüber hinaus nachdrücklich darauf hin, dass die der humanitären
Hilfe gewidmeten Haushaltslinien unbedingt angemessen ausgestattet werden müssen;
7.
vertritt die Ansicht, dass Sonderfonds eingerichtet werden müssen, damit flexibel auf
Notlagen reagiert werden kann, und dass sie einen zusätzlichen Nutzen über die
vorhandenen Finanzierungsquellen hinaus bieten und deshalb mit neuen Finanzmitteln
ausgestattet werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, zu ihren
Zusagen zu stehen und die angekündigten Beträge zu zahlen;
8.
betont, dass der Zusammenhang zwischen Entwicklung und Sicherheit berücksichtigt
werden und Ziel 16 der Entwicklungsagenda 2030 verwirklicht werden muss; weist
gleichwohl darauf hin, dass Hilfen, die nicht den DAC-Grundsätzen entsprechen, aus
anderen Quellen als dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit oder dem
Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden müssen;
9.
bedauert, dass die für die menschliche Entwicklung vorgesehenen Mittel des
Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit gegenüber den Mittelansätzen 2016
für die Finanzierung der politischen Prioritäten der EU gekürzt werden sollen; hält dies
für einen Widerspruch zu den Grundsätzen der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und
fordert deshalb die Wiedereinsetzung der Mittelansätze von 2016;
10.
hält es für überaus wichtig, die anhaltenden humanitären Krisen zu bewältigen und
einen Schwerpunkt auf Prävention, die Stärkung der Resilienz und Kooperation mit den
verschiedenen Interessenträgern zu legen, um die Lücke in der weltweiten Finanzierung
humanitärer Maßnahmen zu schließen; vertritt die Auffassung, dass geprüft werden
sollte, welche Synergien von staatlichen, zivilgesellschaftlichen und
privatwirtschaftlichen Akteuren möglicherweise genutzt werden könnten, um Vorsorge,
Prävention und Resilienz zu verbessern, wobei negative Wechselwirkungen zu
vermeiden sind;
11.
begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Entwicklung der örtlichen Privatwirtschaft
in den Partnerländern stärker zu unterstützen, und fordert, dass möglichst früh
entsprechende Mittelzuweisungen im Haushaltsplan für das nächste Jahr vorgesehen
werden, die jedoch nicht zulasten der Unterstützung anderer Akteure der
Entwicklungszusammenarbeit, etwa zivilgesellschaftlicher Organisationen, gehen
dürfen; hebt hervor, dass durch den Aufbau legislativer Kapazitäten und die
konsequente Umsetzung rechtsstaatlicher Grundsätze, solide Bankensysteme und
Vorschriften, funktionierende Steuersysteme sowie mehr Transparenz und
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Rechenschaftspflicht ein Klima geschaffen werden muss, das kleine und mittlere
Unternehmen im Sinne der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte begünstigt;
12.
besteht darauf, dass sich der Schwerpunkt der Union auf fragilen Staaten, den am
wenigsten entwickelten Ländern, der Jugendarbeitslosigkeit sowie Frauen und
Mädchen, die unter geschlechtsbezogener Gewalt und schädlichen Praktiken leiden, und
Frauen und Mädchen in Konfliktsituationen im Haushalt für Entwicklung 2017
durchgängiger widerspiegeln muss; vertritt die Auffassung, dass die Kürzungen in den
für die menschliche Entwicklung vorgesehenen Haushaltslinien des Instruments für die
Entwicklungszusammenarbeit angesichts dieser Notwendigkeiten und der Zusage der
EU, mindestens 20 % ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe für grundlegende
Sozialleistungen, nämlich für Bildung und Gesundheitsversorgung, aufzuwenden,
unangebracht sind;
13.
sieht mit Sorge, dass die Mittelansätze der für Asien und den Mittleren Osten
vorgesehenen Haushaltslinien des Finanzierungsinstruments für die
Entwicklungszusammenarbeit unzureichend sind, besonders vor dem Hintergrund der
externen und internen Belastung und der Instabilität, unter denen Länder wie
Bangladesch, Pakistan, Irak, Jemen, Äthiopien und Somalia leiden;
14.
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die
Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, robuste und widerstandsfähige hochwertige
öffentliche Sozialversicherungssysteme und Gesundheitssysteme aufzubauen; fordert
die Kommission auf, sich weiter für eine bessere Versorgung mit Arzneimitteln in
armen Ländern einzusetzen; weist erneut darauf hin, dass in die Bekämpfung
vernachlässigter Krankheiten investiert werden muss; fordert die Kommission in diesem
Zusammenhang auf, Folgemaßnahmen zu der Ebola-Epidemie zu ergreifen;
15. fordert die Kommission auf, für die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel und von anderen Klimaschutzmaßnahmen in gefährdeten Drittländern zu
sorgen, die zusätzlich zu der Finanzierung von Maßnahmen über Instrumente der
Entwicklungszusammenarbeit gewährt wird; weist darauf hin, dass diese Finanzierung
von Klimaschutzmaßnahmen auf die Erfüllung der Zusagen der Union im Bereich der
Klimaschutzfinanzierung angerechnet wird, allerdings nicht als Entwicklungsfinanzierung
zählt, sondern zusätzlich dazu gewährt wird.
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG
IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme
31.8.2016
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder
Louis Aliot, Beatriz Becerra Basterrechea, Ignazio Corrao, Manuel dos
Santos, Doru-Claudian Frunzulică, Nathan Gill, Charles Goerens,
Enrique Guerrero Salom, Heidi Hautala, Maria Heubuch, György
Hölvényi, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Stelios Kouloglou, Arne
Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Cristian Dan Preda, Lola
Sánchez Caldentey, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan
Brunon Wenta, Rainer Wieland, Anna Záborská
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter
Brian Hayes, Joachim Zeller
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)
Liliana Rodrigues
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