Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 2016/2170(DEC) 1.3.2017 STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für den Haushaltskontrollausschuss zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2015 (2016/2170(DEC)) Verfasser der Stellungnahme: Petr Ježek AD\1118862DE.docx DE PE595.376v03-00 In Vielfalt geeint DE PA_NonLeg PE595.376v03-00 DE 2/5 AD\1118862DE.docx VORSCHLÄGE Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. begrüßt die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs, wonach der Jahresabschluss von Eurojust deren Finanz- und Vermögenslage zum 31. Dezember 2015 sachgerecht darstellt und alle Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; 2. fordert Eurojust auf, den Themen Terrorismus, Menschenhandel und Menschenschmuggel sowie Cyberkriminalität weiterhin Vorrang einzuräumen; begrüßt, dass die Mitgliedstaaten zunehmend Koordinierungstreffen und Koordinierungszentren nutzen und dass sie die stärkere Einbindung von Drittstaaten in gemeinsame Ermittlungsgruppen würdigen; begrüßt, dass die Zahl der Fälle, für die die Mitgliedstaaten Eurojust um Unterstützung ersucht haben, weiter wächst und gegenüber dem Jahr 2014 um 23 % gestiegen ist; ist der Ansicht, dass ihre Mittel entsprechend aufgestockt werden sollten; nimmt die hohe Vollzugsquote beim Haushaltsplan von Eurojust für 2015 (99,86 % des Jahreshaushalts in Höhe von 33,818 Mio. EUR) zur Kenntnis; 3. bedauert, dass Eurojust in ihrem Jahresbericht 2015 feststellt, dass Korruption keine Priorität der EU sei; weist darauf hin, dass die 90 Fälle von Korruption, in denen Eurojust 2015 gemäß ihrem Jahresbericht um Fachwissen ersucht wurde (eine Verdopplung gegenüber 2014), diese Feststellung widerlegen; nimmt zur Kenntnis, dass Griechenland, Rumänien und Kroatien in Korruptionsfällen am meisten um Unterstützung ersuchten; 4. bedauert, dass Eurojust aufgrund von bekannten Strukturproblemen bei seiner Finanzierung mit Problemen im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zu kämpfen hatte; bedauert, dass einige der laufenden Tätigkeiten von Eurojust und nützliche technologische Entwicklungen aufgrund der finanziellen Unsicherheit, der sich die Agentur gegenübersah, aufgeschoben werden mussten; fordert, dass Eurojust und die Kommission diese bekannten Strukturprobleme lösen und für die kommenden Jahre Mittel in angemessener Höhe sicherstellen; 5. nimmt das hohe Ausmaß zur Kenntnis, in dem gebundene Mittel für Verwaltungsausgaben übertragen werden (21 %); stellt fest, dass dies in erster Linie der fehlenden Haushaltsplanungssicherheit geschuldet ist; bedauert, dass es dadurch bei der Ausführung von bestimmten Verträgen für Sicherheits- und Bewirtungsdienstleistungen, IKT-Projekten und dem Erwerb und der Wartung von Hardware sowie von Beratungsund Projektkosten für den neuen Standort zu Problemen gekommen ist; begrüßt trotz der aufgetretenen Schwierigkeiten die Zusage Eurojusts, unbegründete Überträge zu vermeiden; 6. bedauert, dass die Verwaltung und die Mitglieder der unabhängigen gemeinsamen Kontrollinstanz ihre Interessenerklärungen nicht offengelegt haben; fordert die umgehende Veröffentlichung dieser Erklärungen; fordert Eurojust auf, gemäß den im Dezember 2013 von der Kommission veröffentlichten Leitlinien praktische Leitfäden für die institutionelle Verwaltung und für Interessenkonflikte anzunehmen und klare Vorschriften zur Vermeidung von „Drehtüreffekten“ festzulegen; fordert Eurojust erneut AD\1118862DE.docx 3/5 PE595.376v03-00 DE auf, gemäß Artikel 22c des Statuts der Beamten der Europäischen Union, der am 1. Januar 2014 in Kraft trat, interne verbindliche Vorschriften zum Schutz von Informanten zu erlassen. PE595.376v03-00 DE 4/5 AD\1118862DE.docx ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 9.2.2017 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Heinz K. Becker, Michał Boni, Caterina Chinnici, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Tanja Fajon, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Monika Hohlmeier, Eva Joly, Dietmar Köster, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Monica Macovei, Roberta Metsola, Péter Niedermüller, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Sergei Stanishev, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Udo Voigt, Josef Weidenholzer, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Petr Ježek, Jeroen Lenaers, Nadine Morano, Morten Helveg Petersen, Emil Radev, Barbara Spinelli, Anders Primdahl Vistisen, Axel Voss Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Josu Juaristi Abaunz, Georg Mayer AD\1118862DE.docx 38 2 3 5/5 PE595.376v03-00 DE
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