Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für konstitutionelle Fragen 2016/2047(BUD) 6.9.2016 STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen für den Haushaltsausschuss zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (2016/2047(BUD)) Verfasser der Stellungnahme: György Schöpflin AD\1103142DE.doc DE PE587.630v02-00 In Vielfalt geeint DE PA_NonLeg PE587.630v02-00 DE 2/2 AD\1103142DE.doc VORSCHLÄGE Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. nimmt die von der Kommission für Rubrik 3 gegenüber dem Haushaltsplan 2016 vorgeschlagene Mittelerhöhung um 5,4 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und 25,1 % bei den Mitteln für Zahlungen zur Kenntnis; begrüßt, dass diese Erhöhung um 1,8 Mrd. EUR über dem ursprünglich für das Jahr geplanten Betrag liegt, um die Herausforderung der Migration zu bewältigen; stellt fest, dass die Kommission in Rubrik 3 keine Marge belässt und zur Bewältigung der derzeitigen Asyl- und Migrationskrise die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in Höhe von 530 Mio. EUR und des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben in Höhe von 1 164,4 Mio. EUR vorschlägt; 2. begrüßt insbesondere die für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gegenüber dem Haushaltsplan 2016 vorgeschlagene Erhöhung um 4,3 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und 10,7 % bei den Mitteln für Zahlungen, da dieses Programm dazu beiträgt, die demokratische Beteiligung der Bürger auf Unionsebene, die Teilhabe junger und älterer Menschen in der Union und das Verständnis der Bürger für die Union, ihre Politik, Geschichte und Vielfalt zu fördern; 3. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission 840 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen für die im vergangenen Jahr geschaffene gesonderte Haushaltslinie für die Europäische Bürgerinitiative (ECI) vorschlägt, und weist darauf hin, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen, um die Nutzung dieses Instruments, das ein wertvolles Werkzeug der partizipatorischen Demokratie ist, zu fördern; 4. hebt hervor, wie wichtig die Weiterentwicklung von Instrumenten ist, durch die elektronische Verwaltung, elektronische Erbringung von Dienstleistungen staatlicher Stellen, elektronische Abstimmung und Teilnahme auf digitalem Weg gestärkt werden und die der Förderung der digitalen Bürgerschaft und der Unionsbürgerrechte dienen, indem zivilgesellschaftliche Aktivitäten auf digitalem Weg entwickelt werden, die Transparenz, Rechenschaftspflicht, Reaktionsbereitschaft, Engagement, Beratungen, Inklusivität, Barrierefreiheit, Teilhabe, Subsidiarität und sozialen Zusammenhalt stärken; 5. begrüßt die Erhöhung der Finanzmittel für Kommunikationsmaßnahmen für die Vertretungen der Kommission, Bürgerdialoge und Partnerschaftsaktionen in Höhe von 17,036 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und 14,6 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen 2017, da diese Maßnahmen betreffen, um auf die Bürger zuzugehen, ihr Vertrauen zu gewinnen und ihr Verständnis für die Politik und die Maßnahmen der Union zu fördern. 6. hebt hervor, dass das Sekretariat für das Gemeinsame Transparenz-Register nach der Annahme der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung über das Transparenz-Register mit ausreichenden und angemessenen administrativen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss, um seine Aufgaben zu erfüllen. AD\1103142DE.doc 3/3 PE587.630v02-00 DE ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 5.9.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Mercedes Bresso, Fabio Massimo Castaldo, Richard Corbett, Danuta Maria Hübner, Ramón Jáuregui Atondo, Constance Le Grip, Jo Leinen, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Paulo Rangel, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Barbara Spinelli, Josep-Maria Terricabras, Kazimierz Michał Ujazdowski, Rainer Wieland Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Max Andersson, Gerolf Annemans, Pervenche Berès, Charles Goerens, Jérôme Lavrilleux, Viviane Reding, Helmut Scholz Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Claudiu Ciprian Tănăsescu PE587.630v02-00 DE 20 2 0 4/4 AD\1103142DE.doc
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