Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Kultur und Bildung 2016/2047(BUD) 6.9.2016 STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung für den Haushaltsausschuss zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (2016/2047(BUD)) Verfasser der Stellungnahme: Bogdan Andrzej Zdrojewski AD\1103164DE.docx DE PE585.734v02-00 In Vielfalt geeint DE PA_NonLeg PE585.734v02-00 DE 2/2 AD\1103164DE.docx VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. weist darauf hin, dass die Arbeit des Parlaments durch die verspätete Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2017 durch die Kommission erheblich beeinträchtigt wird; vertritt die Auffassung, dass derartige Verzögerungen in Zukunft vermieden werden sollten; 2. nimmt die im Haushaltsentwurf 2017 vorgeschlagenen Mittelaufstockungen für die Programme Erasmus+, Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis; betont, dass Investitionen in diese Politikbereiche zur Verwirklichung des Ziels der Strategie Europa 2020, intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern, und zur Verwirklichung des Ziels der EU-Strategie für die Jugend, eine aktive Teilhabe und die Inklusion junger Menschen in die Gesellschaft zu erreichen, beitragen können und eine strategische Investition in Menschen als entscheidenden Wachstums- und Wohlstandsfaktor darstellen, wenn sie gezielt eingesetzt werden; 3. begrüßt die Unterzeichnung der Vereinbarung über die Einrichtung der Finanzgarantiefazilität des Programms Kreatives Europa, die eines der wichtigsten Instrumente ist, wenn es darum geht, KMU und Organisationen in der Kultur- und Kreativwirtschaft den Zugang zu Finanzierung durch Darlehen zu erleichtern und zu gewährleisten, dass Urheber die gerechte Vergütung erhalten, die ihnen zusteht; begrüßt die Initiative eines integrierten Schulungsprogramms, das Bankern und Finanzintermediären im Rahmen der Garantiefazilität angeboten wird; empfiehlt dringend, dass im Laufe des Jahres 2016 alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Garantiefazilität schnellstmöglich planmäßig funktionieren kann; 4. betont, dass die Unionsprogramme im Bereich Kultur, Bildung, Jugend und bürgerschaftliche Erziehung Maßnahmen zur Integration von Migranten und Flüchtlingen ergänzen und mit diesen zusammenwirken; ersucht daher die Organe der Union, mit entsprechenden Aufstockungen bei der Finanzierung direkt verwalteter Programme wie etwa des Programms Kreatives Europa sowie bei der Mittelausstattung der entsprechenden Haushaltslinien der Struktur- und Investitionsfonds zu reagieren; 5. bekräftigt seine Auffassung, dass das Kapitel „Jugend“ des Programms Erasmus+ ein emblematisches Lernmobilitätsprogramm ist, durch das junge Menschen die Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben, die sie benötigen, um neuen Herausforderungen zu begegnen; betont, dass diesem Kapitel, wie im Basisrechtsakt angegeben, 10 % der Gesamthaushaltsmittel des Programms zugewiesen werden müssen; 6. weist vor dem Hintergrund neuer gesellschaftlicher Herausforderungen für Europa darauf hin, dass im Hinblick auf gemeinsame europäische Herausforderungen das gemeinsame europäische Vorgehen verstärkt werden muss, indem gefördert wird, dass groß angelegte Innovationsvorhaben im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend von den europäischen Netzen der Zivilgesellschaft durchgeführt werden; 7. bedauert, dass für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen keine zusätzlichen AD\1103164DE.docx 3/3 PE585.734v02-00 DE Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsentwurf 2017 aufgenommen wurden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Sorge dafür zu tragen, dass das Programm 2017 fortgeführt wird; 8. weist darauf hin, dass das Programm Erasmus im Jahr 2017 sein 30-jähriges Bestehen feiert; fordert daher, dass Mittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden, damit dieser feierliche Anlass genutzt werden kann, um den Nutzen des Programms für Europa und seine Bürger weiter zu fördern; fordert darüber hinaus eine weitreichende Einbindung betroffener Interessengruppen wie Jugendorganisationen und anderer Bildungsanbieter, um ein breites europäisches Publikum zu erreichen; 9. stellt fest, dass die Kommission keine Marge für weitere Mittelerhöhungen vorsieht, in deren Rahmen Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen unter Rubrik 3 finanziert werden könnten; stellt fest, dass für Teilrubrik 1a eine Marge vorhanden ist; unterstreicht das Potenzial von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen als Instrumenten zum Testen von Maßnahmen in Politikbereichen der Union und für die Einführung neuer, innovativer Initiativen, die zu dauerhaften Betätigungen der Union werden könnten; 10. hebt hervor, dass eine wirksame Kommunikationspolitik der Union die Vielfalt und Glaubwürdigkeit der Medien stärken und einen tatsächlichen Dialog mit den Bürgern fördern muss, was durch entsprechende Vorkehrungen im Haushaltsentwurf unterstützt werden muss; erinnert in diesem Zusammenhang an die positive Rolle europaweiter Netze aus lokalen und nationalen Medien wie Euranet Plus und fordert eine Haushaltsgarantie, durch die die laufenden Tätigkeiten und eine robuste Finanzierung sichergestellt würden; 11. betont vor dem Hintergrund der fortschreitenden Migrations- und Flüchtlingskrise sowie terroristischer Bedrohungen die Rolle der kulturellen Diplomatie; begrüßt die gemeinsame Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es einer angemessenen Mittelausstattung bedarf, um die Kultur zu einem starken Instrument im Dienste der Außenpolitik der Union zu machen und der Union auf internationaler Bühne mehr Gewicht zu verleihen; 12. weist darauf hin, dass für die Vorbereitungen zur Umsetzung des Europäischen Jahres des kulturellen Erbes (2018) die erforderlichen Haushaltsgarantien vorgesehen werden müssen. 13. stellt fest, wie wichtig statistische Erhebungen und der Zugang zu vergleichbaren Datenquellen sind, wenn es darum geht, die kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen politischer Maßnahmen im Bereich Kultur und Bildung erfolgreich zu beobachten und zu analysieren; weist diesbezüglich erneut auf die Notwendigkeit hin, für diesen Zweck Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen. PE585.734v02-00 DE 4/4 AD\1103164DE.docx ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS Datum der Annahme 5.9.2016 Ergebnis der Schlussabstimmung +: –: 0: Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder Andrea Bocskor, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Jill Evans, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Stefano Maullu, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter Rosa D’Amato, Eider Gardiazabal Rubial, Zdzisław Krasnodębski, Ernest Maragall, Martina Michels, Hannu Takkula Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) Gerolf Annemans, Raymond Finch AD\1103164DE.docx 20 2 2 5/5 PE585.734v02-00 DE
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