27. 17.September `16

27.
17.September `16
27. Internationale Saalfelder
„Hatz auf die Katz“
Oldtimer-Bergpreis
1.Veranstalter:
Anschrift:
Fahrtleitung:
2. Datum:
Saalfelder Motor-Veteranenfreunde e.V. Thüringen
Ulrich Pachaly, Schwarmgasse 19, 07318 Saalfeld
Ulrich Pachaly
Peter Reimann
17. September 2016
3. Art der Veranstaltung: Präsentationsläufe für Oldtimer
(Renn- und Sportfahrzeuge bis Bj. 1975; Serienfahrzeuge bis Bj. 1965)
Demonstrationsfahrt auf Einladung für Veteranen, Vintage-Fahrzeuge, Sportwagen, GT-Fahrzeuge, Tourenwagen, Einund Zweisitzige Rennwagen, Motorräder und Gespanne ohne Zeitnahme!
Bevorzugt werden vor allem originale und technisch einwandfreie Fahrzeuge, mit denen zu ihrer Bestimmungszeit
Wettbewerbe gefahren wurden.
4. Klasseneinteilung:
Klasse 1:
Klasse 2:
Klasse 3:
Klasse 4:
Renn- und Sportmotorräder bis Bj. 1975
Serienmotorräder bis Bj. 1965
Renn- und Sportautomobile bis Bj. 1975
Serienautomobile bis Bj. 1965
5. Vorläufiger Zeitplan:
Freitag, 16.09.2016:
Anreise der Teilnehmer zum Fahrerlager Lok-Sportplatz
Org.-Büro in der Sportlergaststätte vor Ort
Samstag, 17.09.2016: ab 7.30 Uhr:
9.30 Uhr:
10.oo - 12.oo Uhr:
13.oo - 16.oo Uhr:
ab 17.30 Uhr:
6. Nennung:
Anmeldung
Technische Abnahme
Fahrerbesprechung Pflicht für alle Teilnehmer
2 Besichtigungsfahrten im Konvoi
Einzelstarts nach Klasseneinteilung
Abschlussfeier mit Abendbuffet
Die Nennungen sind unter Benutzung des beigefügten Nennformulars an:
Saalfelder-Motorveteranenfreunde e.V. Thüringen
Ulrich Pachaly, Schwarmgasse 19, 07318 Saalfeld,
Tel. (03671) 51 19 67, Fax (03671) 45 76 64
zu richten. Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet. Die Nennungen und das
Nenngeld müssen bis zum 29. August 2016 dem Veranstalter vorliegen.
Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Starter begrenzt!
Bei Ablehnung erfolgt eine telefonische Benachrichtigung.
7. Nenngeld:
Das Nenngeld beträgt 60,- €.
Nennungen werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet!
Nenngeld-Überweisung: BIC: GENODEF1PN1
IBAN: DE17830944440000071455
Raiffeisenbank Saale-Orla e.G.
Kennwort: „Original Hatz“
oder per Verrechnungsscheck!
8. Papierabnahme:
Bei der Papierabnahme sind vorzulegen: Führerschein und Kfz.-Schein, falls mit roten Nummern gefahren wird, das
Kontrollheft der roten Nummer. Liegt keine Straßenzulassung vor, benötigen wir einen Wagenpass oder einen
Identifikationsnachweis.
9. Technische Abnahme:
Es besteht die Möglichkeit, dass die Teilnehmerfahrzeuge am Vortag der Veranstaltung von 18.oo – 20.oo Uhr im
Fahrerlager technisch abgenommen werden können. Am Veranstaltungstag werden in der Zeit von 8.30 – 9.30 Uhr die
Fahrzeuge im Fahrerlager einer technischen Überprüfung durch einen DEKRA-Sachverständigen unterzogen. Diese
Abnahme entbindet den Fahrer nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges. Das Fahrzeug
muss sich optisch und technisch in einem einwandfreien Zustand befinden. Nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge
und Wagenpass-Fahrzeuge dürfen nur auf der gesperrten Bergstrecke mit eigener Kraft bewegt werden.
10. Helmpflicht:
Für alle Teilnehmer besteht ausnahmslos Helmpflicht. Der Helm ist bei der technischen Abnahme vorzuzeigen! Ohne
Helm ist keine Teilnahme möglich. Es besteht Gurtpflicht! Ausnahme nur, wenn durch bauzeitliche Bedingungen kein
Gurt vorhanden war.
11. Aufgabenstellung:
Diese Veranstaltung ist kein Rennen und keine Gleichmäßigkeitsprüfung. Sie fahren unter Vermeidung von
Höchstgeschwindigkeiten. 2 Besichtigungs- und 2 Einzelstartläufe auf der mit amtlicher Genehmigung gesperrten
Bergstrecke zur „Katze“. Die Streckenlänge zwischen Start und Ziel beträgt einschließlich der Auslaufzone 2.000 Meter,
mit durchgängig 7% Steigung.
12. Wertung:
Es kommt zu keiner Fahrzeitmessung. Sinn und Zweck dieser Veranstaltung ist es, den Zuschauern ein Bild über die
Schönheit dieser zeitgenössischen Fahrzeuge, deren historischen Erhaltungszustand sowie die Weiterentwicklung der
Kraftfahrzeuge bis zum heutigen Zeitpunkt zu vermitteln.
13. Leistungen des Veranstalters:
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, 2 Besichtigungsläufe im Konvoi und 2 Einzelstarts zu absolvieren. Weiter sind im
Nenngeld enthalten: Starterliste, Veranstaltungsplakat, Sonderpokale in verschiedenen Kategorien, ein Erinnerungsfoto
pro Fahrer, Mittagessen vom Rost und Abendbuffet (warm/kalt). Für Begleiter kosten beide Essen 15,-€ extra.
14. Fahrdisziplin:
Unter keinen Umständen dürfen Fahrzeuge ohne Zulassung außerhalb der zur Veranstaltung freigegebenen Strecke
gefahren werden. Das Vorziehen zum Start hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen. Für Motorräder stellt der
Veranstalter eine elektrische Startvorrichtung zur Verfügung. Jedes Fahrzeug, das zum Stillstand kommt, ist auf
schnellstem Weg von der Fahrbahn zu entfernen. Fahrzeuge dürfen nur auf Anweisung des Fahrtleiters entgegen der
Fahrtrichtung bewegt werden. Den Anweisungen der Fahrtleitung und den vom Fahrtleiter eingesetzten Streckenposten
gezeigten Flaggensignalen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Ziel ist fliegend zu durchfahren, wobei die
Fahrtgeschwindigkeit sofort nach dem Passieren des Zieles zu reduzieren ist!
15. Flaggensignale:
Rot gezeigte Flagge
Gelb gezeigte Flagge
Gelb geschwungene Flagge
= Abbruch des Laufes, auf Rückführung warten!
= Achtung Gefahr!
= große Gefahr, zum Anhalten bereit machen!
16. Fahrzeugbesatzung:
Alle Fahrzeuge dürfen, auch bei der Besichtigungsfahrt, nur mit einer Person besetzt sein. Ausgenommen von dieser
Regelung sind Motorradgespanne.
17. Haftungsausschluss:
a) Verantwortlichkeit: Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und –halter) nehmen auf eigene
Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder
dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung
vereinbart wird.
b) Haftungsverzicht: Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf
Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen:
-Beauftragte, Sportwarte, Helfer, Behörden und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen
-die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den
eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber,
Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen, außer für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus
jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher
Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
c) Verantwortlichkeit des Veranstalters: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus
Sicherheitsgründen sowie von den Behörden angeordneten Bestimmungen notwendigen Änderungen der Ausschreibung
vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch besondere Umstände bedingt ist, ohne
irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
18. Zuschauer- und Teilnehmer-Versicherung des Veranstalters:
Gemäß der VwV zu §29 StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung für den Tag der Veranstaltung
(17.September 2016) mit folgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen:
- 3.000.000,-€ für Personenschäden pro Ereignis, jedoch nicht mehr als 1.100.000,-€ für die einzelne Person
- 1.100.000,-€ für Sachschäden
- 100.000,-€ für Vermögensschäden.
Es besteht für teilnehmende Fahrzeuge ohne Zulassung Versicherungsschutz im Rahmen des Haftungsverzichts und der
Bedingungen des Versicherers. Für teilnehmende Fahrzeuge mit Zulassung besteht dieser Versicherungsschutz subsidiär,
d.h. die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeugs geht vor.
Für alle teilnehmender Fahrer, Sportwarte und Helfer dieser Veranstaltung wurde eine Unfallversicherung abgeschlossen.
Die Kosten dieses gesamten Versicherungspaketes übernimmt der Veranstalter.
Die jeweilige Höhe der Versicherungssumme ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Alle Unterlagen können auf
Wunsch bei der Papierabnahme eingesehen werden.
19. Proteste:
Proteste gegen Fahrer und Fahrzeuge sind nicht möglich!
20. Allgemeines:
Bewerber, Fahrer und Helfer verpflichten sich mit der Abgabe der unterschriebenen Nennung die Ausschreibung in allen
Punkten anzuerkennen und die Anweisungen des Veranstalters, der Fahrleitung und dessen Beauftragten zu befolgen!
Fahrtleitung der Saalfelder-Motorveteranenfreunde e.V. Thüringen
U.Pachaly
P.Reimann
Saalfeld, 07.07.2016
Übernachtungen bitte über:
Saalfeld-Information
Markt 6, 07318 Saalfeld
Tel. (0 36 71) 3 39 50, Fax (0 36 71) 52 21 83
[email protected], www.saalfeld.de
weitere Informationen zu unserer Veranstaltung unter: www.originalhatz.de