27. 17.September `16 27. Internationale Saalfelder „Hatz auf die Katz“ Oldtimer-Bergpreis 1.Veranstalter: Anschrift: Fahrtleitung: 2. Datum: Saalfelder Motor-Veteranenfreunde e.V. Thüringen Ulrich Pachaly, Schwarmgasse 19, 07318 Saalfeld Ulrich Pachaly Peter Reimann 17. September 2016 3. Art der Veranstaltung: Präsentationsläufe für Oldtimer (Renn- und Sportfahrzeuge bis Bj. 1975; Serienfahrzeuge bis Bj. 1965) Demonstrationsfahrt auf Einladung für Veteranen, Vintage-Fahrzeuge, Sportwagen, GT-Fahrzeuge, Tourenwagen, Einund Zweisitzige Rennwagen, Motorräder und Gespanne ohne Zeitnahme! Bevorzugt werden vor allem originale und technisch einwandfreie Fahrzeuge, mit denen zu ihrer Bestimmungszeit Wettbewerbe gefahren wurden. 4. Klasseneinteilung: Klasse 1: Klasse 2: Klasse 3: Klasse 4: Renn- und Sportmotorräder bis Bj. 1975 Serienmotorräder bis Bj. 1965 Renn- und Sportautomobile bis Bj. 1975 Serienautomobile bis Bj. 1965 5. Vorläufiger Zeitplan: Freitag, 16.09.2016: Anreise der Teilnehmer zum Fahrerlager Lok-Sportplatz Org.-Büro in der Sportlergaststätte vor Ort Samstag, 17.09.2016: ab 7.30 Uhr: 9.30 Uhr: 10.oo - 12.oo Uhr: 13.oo - 16.oo Uhr: ab 17.30 Uhr: 6. Nennung: Anmeldung Technische Abnahme Fahrerbesprechung Pflicht für alle Teilnehmer 2 Besichtigungsfahrten im Konvoi Einzelstarts nach Klasseneinteilung Abschlussfeier mit Abendbuffet Die Nennungen sind unter Benutzung des beigefügten Nennformulars an: Saalfelder-Motorveteranenfreunde e.V. Thüringen Ulrich Pachaly, Schwarmgasse 19, 07318 Saalfeld, Tel. (03671) 51 19 67, Fax (03671) 45 76 64 zu richten. Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet. Die Nennungen und das Nenngeld müssen bis zum 29. August 2016 dem Veranstalter vorliegen. Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Starter begrenzt! Bei Ablehnung erfolgt eine telefonische Benachrichtigung. 7. Nenngeld: Das Nenngeld beträgt 60,- €. Nennungen werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet! Nenngeld-Überweisung: BIC: GENODEF1PN1 IBAN: DE17830944440000071455 Raiffeisenbank Saale-Orla e.G. Kennwort: „Original Hatz“ oder per Verrechnungsscheck! 8. Papierabnahme: Bei der Papierabnahme sind vorzulegen: Führerschein und Kfz.-Schein, falls mit roten Nummern gefahren wird, das Kontrollheft der roten Nummer. Liegt keine Straßenzulassung vor, benötigen wir einen Wagenpass oder einen Identifikationsnachweis. 9. Technische Abnahme: Es besteht die Möglichkeit, dass die Teilnehmerfahrzeuge am Vortag der Veranstaltung von 18.oo – 20.oo Uhr im Fahrerlager technisch abgenommen werden können. Am Veranstaltungstag werden in der Zeit von 8.30 – 9.30 Uhr die Fahrzeuge im Fahrerlager einer technischen Überprüfung durch einen DEKRA-Sachverständigen unterzogen. Diese Abnahme entbindet den Fahrer nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges. Das Fahrzeug muss sich optisch und technisch in einem einwandfreien Zustand befinden. Nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge und Wagenpass-Fahrzeuge dürfen nur auf der gesperrten Bergstrecke mit eigener Kraft bewegt werden. 10. Helmpflicht: Für alle Teilnehmer besteht ausnahmslos Helmpflicht. Der Helm ist bei der technischen Abnahme vorzuzeigen! Ohne Helm ist keine Teilnahme möglich. Es besteht Gurtpflicht! Ausnahme nur, wenn durch bauzeitliche Bedingungen kein Gurt vorhanden war. 11. Aufgabenstellung: Diese Veranstaltung ist kein Rennen und keine Gleichmäßigkeitsprüfung. Sie fahren unter Vermeidung von Höchstgeschwindigkeiten. 2 Besichtigungs- und 2 Einzelstartläufe auf der mit amtlicher Genehmigung gesperrten Bergstrecke zur „Katze“. Die Streckenlänge zwischen Start und Ziel beträgt einschließlich der Auslaufzone 2.000 Meter, mit durchgängig 7% Steigung. 12. Wertung: Es kommt zu keiner Fahrzeitmessung. Sinn und Zweck dieser Veranstaltung ist es, den Zuschauern ein Bild über die Schönheit dieser zeitgenössischen Fahrzeuge, deren historischen Erhaltungszustand sowie die Weiterentwicklung der Kraftfahrzeuge bis zum heutigen Zeitpunkt zu vermitteln. 13. Leistungen des Veranstalters: Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, 2 Besichtigungsläufe im Konvoi und 2 Einzelstarts zu absolvieren. Weiter sind im Nenngeld enthalten: Starterliste, Veranstaltungsplakat, Sonderpokale in verschiedenen Kategorien, ein Erinnerungsfoto pro Fahrer, Mittagessen vom Rost und Abendbuffet (warm/kalt). Für Begleiter kosten beide Essen 15,-€ extra. 14. Fahrdisziplin: Unter keinen Umständen dürfen Fahrzeuge ohne Zulassung außerhalb der zur Veranstaltung freigegebenen Strecke gefahren werden. Das Vorziehen zum Start hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen. Für Motorräder stellt der Veranstalter eine elektrische Startvorrichtung zur Verfügung. Jedes Fahrzeug, das zum Stillstand kommt, ist auf schnellstem Weg von der Fahrbahn zu entfernen. Fahrzeuge dürfen nur auf Anweisung des Fahrtleiters entgegen der Fahrtrichtung bewegt werden. Den Anweisungen der Fahrtleitung und den vom Fahrtleiter eingesetzten Streckenposten gezeigten Flaggensignalen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Ziel ist fliegend zu durchfahren, wobei die Fahrtgeschwindigkeit sofort nach dem Passieren des Zieles zu reduzieren ist! 15. Flaggensignale: Rot gezeigte Flagge Gelb gezeigte Flagge Gelb geschwungene Flagge = Abbruch des Laufes, auf Rückführung warten! = Achtung Gefahr! = große Gefahr, zum Anhalten bereit machen! 16. Fahrzeugbesatzung: Alle Fahrzeuge dürfen, auch bei der Besichtigungsfahrt, nur mit einer Person besetzt sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind Motorradgespanne. 17. Haftungsausschluss: a) Verantwortlichkeit: Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und –halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. b) Haftungsverzicht: Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen: -Beauftragte, Sportwarte, Helfer, Behörden und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen -die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. c) Verantwortlichkeit des Veranstalters: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen sowie von den Behörden angeordneten Bestimmungen notwendigen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch besondere Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. 18. Zuschauer- und Teilnehmer-Versicherung des Veranstalters: Gemäß der VwV zu §29 StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung für den Tag der Veranstaltung (17.September 2016) mit folgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen: - 3.000.000,-€ für Personenschäden pro Ereignis, jedoch nicht mehr als 1.100.000,-€ für die einzelne Person - 1.100.000,-€ für Sachschäden - 100.000,-€ für Vermögensschäden. Es besteht für teilnehmende Fahrzeuge ohne Zulassung Versicherungsschutz im Rahmen des Haftungsverzichts und der Bedingungen des Versicherers. Für teilnehmende Fahrzeuge mit Zulassung besteht dieser Versicherungsschutz subsidiär, d.h. die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeugs geht vor. Für alle teilnehmender Fahrer, Sportwarte und Helfer dieser Veranstaltung wurde eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die Kosten dieses gesamten Versicherungspaketes übernimmt der Veranstalter. Die jeweilige Höhe der Versicherungssumme ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Alle Unterlagen können auf Wunsch bei der Papierabnahme eingesehen werden. 19. Proteste: Proteste gegen Fahrer und Fahrzeuge sind nicht möglich! 20. Allgemeines: Bewerber, Fahrer und Helfer verpflichten sich mit der Abgabe der unterschriebenen Nennung die Ausschreibung in allen Punkten anzuerkennen und die Anweisungen des Veranstalters, der Fahrleitung und dessen Beauftragten zu befolgen! Fahrtleitung der Saalfelder-Motorveteranenfreunde e.V. Thüringen U.Pachaly P.Reimann Saalfeld, 07.07.2016 Übernachtungen bitte über: Saalfeld-Information Markt 6, 07318 Saalfeld Tel. (0 36 71) 3 39 50, Fax (0 36 71) 52 21 83 [email protected], www.saalfeld.de weitere Informationen zu unserer Veranstaltung unter: www.originalhatz.de
© Copyright 2024 ExpyDoc