Roaming-Gebühren - Dr. Dieter

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INFOBRIEF
Für Sie ausgesuchte Informationen und Themen
Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Infobrief Nr. 37/ 2016 vom 19.09.2016, 15. Jahrgang
Aus dem Europäischen Parlament
Thüringer Besuchergruppe im Europäischen Parlament in Straßburg
„CETA und TTIP sind keine Unterwerfungsabkommen“
Das EU-Parlament in Straßburg ist immer einen Besuch
wert: Hier finden die monatlichen Plenarsitzungen
statt, in denen wir Abgeordneten über die wichtigen
Themen entscheiden.
Hier sehen Sie mich mit meinen Thüringer Gästen im Louise-Weiss-Gebäude des Parlaments, wo ein kleines Modell
des gesamten Parlamentskomplexes steht, anhand dessen
man einen schönen Überblick über die Institution und seine Umgebung bekommen kann. Die „großen“ Themen, die
ich vergangene Woche mit meinen Besuchern diskutiert
habe, waren natürlich das geplante Handelsabkommen der
EU mit den USA (TTIP) bzw. Kanada (CETA) und der Austritt
der Briten aus der Union. Ich hoffe sehr, dass ich meine
Gäste überzeugen konnte, dass weder CETA noch TTIP
„Unterwerfungsabkommen“ sind, wie so oft von den Medien und von Abkommensgegnern suggeriert wird. Meine
Kollegen und ich werden den Verträgen nur zustimmen,
wenn die geplanten Regeln unsere hohen EU-Standards
nicht untergraben. Und ohne unsere Zustimmung können
die Abkommen nicht in Kraft treten.
Der Austritt der Briten aus der EU ist leider allen Anzeichen
nach beschlossene Sache. Sowohl Großbritannien als auch
die Europäische Union bereiten sich mit Hochdruck auf
die Austrittsverhandlungen vor (auch wenn die britische
Regierung immer noch keinen offiziellen Austrittsantrag
gestellt hat).
Ich bin der Meinung, dass wir in den kommenden Verhandlungen stark bleiben sollten. Nicht stur, aber stark. Schon zu
oft haben die Briten die Rosinen der Gemeinschaft gepickt
und den „Fraß“ den anderen überlassen. Das sollten wir uns
nicht mehr gefallen lassen!
Meine Fraktionskollegin Sabine Verheyen (NordrheinWestfalen) und Alojz Peterle (aus Slowenien) haben unsere angeregte Diskussionsrunde begleitet und wunderbar
mit ihren Fachkenntnissen bereichert. Sabine Verheyen
arbeitet zum Beispiel gerade an einer EU-Verordnung zur
„Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität
von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt“. Hinter diesem etwas holprigen Titel versteckt sich die Idee, dass EUBürger künftig ihre zu Hause erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte (beispielsweise Filme, Sportsendungen,
Musik, e-Bücher oder Spiele) bei Reisen ins europäische
Ausland mitnehmen können. Wir werden bald mehr von
diesem tollen Vorschlag hören!
Jetzt reichts! Die Unkenntnis und/oder Verlogenheit von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) stinkt zum
Himmel! Unerträglich: Demos gegen CETA und TTIP: Es ist schon ein Skandal, wenn eine SPD Bundesministerin, wohl
wissend, dass auch die Bundesregierung CETA und TTIP in Auftrag gegeben hat, Kampagnen gegen diese Abkommen
finanziert. Über 100 000 Euro an Steuergeldern flossen an NGOs, damit diese Krawalle machen. Frau Hendricks sollte
wissen, dass die SPD einen breiten Forderungskatalog an Erwartungen herausgegeben hat, die alle vollumfänglich bei
CETA abgedeckt sind. Da TTIP noch immer nicht endverhandelt ist, gibt es noch keine Aussage hierzu. Wer so handelt,
sollte nun zurücktreten. Die unverantwortlich agierenden Organisationen wie BUND, NABU, Deutscher Naturschutzring
u.a. sollten sich schämen, noch immer von Intransparenz zusprechen (CETA ist auch in deutscher Sprache seit Monaten
im Netz verfügbar!), Ängste zu verbreiten, die in keiner Weise aus dem Vertragstext ableitbar sind.
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Ausgabe 37/19.09.2016
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Aus dem Europäischen Parlament
Neuregelung der Roaminggebühren ab Mitte 2017
EU-Kommission zieht 90-Tage-Vorschlag zurück
Nach heftiger Kritik der EVP-Fraktion hat die EU-Kommission bei der Neuregelung der Handykosten eingelenkt.
Damit ist die von der Kommission vorgeschlagene 90-TageGrenze vom Tisch. Ich frage mich wirklich, was die „Brüsseler“ geritten hat, dass sie das kostenlose Roaming in der EU
auf 90 Tage im Jahr begrenzen wollten! Seit Jahren kämpfen
wir gemeinsam dafür, dass sich die in der Vergangenheit
vollkommen überhöhten Roaming-Gebühren den nationalen Tarifen annähern.
Ab Mitte 2017 sollen diese Zusatzkosten fürs mobile Telefonieren im EU-Ausland komplett wegfallen, das ist bereits
beschlossene Sache.
Von einer 90-Tage-Grenze war nie die Rede. Zweifellos
müssen wir Regeln festlegen, die die missbräuchliche
Nutzung oder ein „Dauer-Roaming“ verhindern. Aber die
90-Tage-Grenze ist dafür ungeeignet. Sie spiegelt weder die
Lebens- noch die Arbeitsgewohnheiten der Bürgerinnen
und Bürger in der EU wider. Denken wir doch nur mal an
die vielen Erasmus-Studenten, die ein oder zwei Semester
im Ausland verbringen!
Die EU-Kommission will nun ein neues Druchführungsgesetz vorschlagen, mit dem einerseits verhindert wird, dass
Kunden bei einem billigeren ausländischen Anbieter einen
Vertrag abschließen, ihn aber nur im Heimatland nutzen.
Andererseits soll sichergestellt werden, dass die Mobilfunkanbieter nach der Abschaffung der Roaminggebühren
die Preise nicht für alle Mobilfunknutzer anheben.
Ich bin gespannt, wie der neue Entwurf aussehen wird. Seit
unseren Bemühungen auf EU-Ebene sind die RoamingPreise übrigens schon um 90 Prozent gefallen.
Vorschläge des Sozialausschusses lehne ich ab
Ist Vollverschleierung ein religiöses Symbol?
Trotz fehlender rechtstaatlicher Definition werden
Burka u.a. Vollverschleierungsformen zu „religiösen
Symbolen“ gezählt.
Vollverschleierung ein religiöses Symbol?
Die Religionsfreiheit sollte uns ein sehr wertvolles Gut sein.
Allerdings müssen wir religiöse Symbole einschränken dürfen, wenn sie Frauen oder Andersgläubige unterdrücken
oder Sicherheitsbedenken auslösen.
Für mich ist es in der Tat fraglich, ob die Vollverschleierung
überhaupt ein religiöses Symbol ist. Für mich ist dies absolut nicht eindeutig aus dem Koran ableitbar. Sie steht
aus meiner Perspektive eher für die Ungleichbehandlung
sowie Unterdrückung von Frauen.
Und sie birgt erhebliche Sicherheitsprobleme, ist mit unseren europäischen rechtstaatlichen Auffassungen unvereinbar. Auf jeden Fall sollten wir uns davor hüten, die Burka
und andere Vollverschleierungen mit der jüdischen Kippa
oder dem christlichen Kreuz oder Ordenstrachten auf eine
Stufe stellen!
Wozu errichten wir Überwachungskameras an gefährdeten
Punkten des öffentlichen Raums, wenn darauf dann doch
nur vermummte/verschleierte Personen erkennbar sind?
Wie kann eine vollverschleierte Autofahrerin bei Verkehrsverstößen belangt werden? Oder war es gar keine Fahrerin?
Wie können wir einer Kindergärtnerin/ einem Kindergärtner zumuten, die Entscheidung zu treffen, ob eine vollverschleierte Person wirklich die zur Abholung eines Kindes
berechtigte Person ist?
Ich lehne die Vorschläge des Sozialausschusses des Europäischen Parlamentes ab, dass Mitgliedstaaten und Arbeitgeber das Tragen jeglicher religiöser Symbole, dabei gibt
es nicht einmal eine Definition zu „religiösen Symbolen“,
zulassen müssen.
Neue App „Mit dem Auto ins Ausland“: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat die App „Mit
dem Auto ins Ausland“ überarbeitet. Sie hilft deutschsprachigen Reisenden, gut vorbereitet und sicher auf Europas
Straßen unterwegs zu sein. Die neue Anwendung bietet Nutzern nun Informationen zu allen EU-Ländern, Schweiz,
Norwegen und Island. Neu hinzugekommen sind die Rubriken Fähre und Zoll. Hier erfahren Nutzer direkte Fährverbindungen, was bei der Überfahrt mit dem Fahrzeug zu beachten ist und wie die Zollbestimmungen aussehen. Die
App bietet aktualisierte Infos, aber auch ganz neue Tipps. Was muss zum Beispiel beim Linksverkehr beachten werden?
Und wie verhält man sich in den einzelnen Ländern im Kreisverkehr? Damit beim Tankstopp nichts schief läuft, werden
ausländische Kraftstoffbezeichnungen erklärt, genauso wie wichtige Verkehrsschilder. Wer wissen möchte, was im Fall
einer Panne, eines Unfalls oder einer Reparatur zu tun ist, kann dies ebenso anklicken wie Ratschläge zum Mieten eines
Autos. Die App enthält zudem den Euronotruf und den allgemeinen Sperr-Notruf für Kreditkarten. Sie ist im iTunes
Store (für iOS) oder im Google Playstore (für Android) kostenlos erhältlich.
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Ausgabe 37/ 19.09.2016
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Aus meinem Wahlkreis
Neue Bewerbungsrunde für das Schuljahr 2016/2017
EU-Schulobst- und Gemüseprogramm erstmalig in BIO-Qualität
Auch in diesem Jahr wird das 2010 gestartete EUSchulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen erneut
angeboten.
Nach wie vor kommt das Programm bei Eltern, Pädagogen
und vor allem den Schülerinnen und Schülern sehr gut an,
sodass die Landesregierung im Schuljahr 2016/2017 insgesamt 919.105 € aus Mitteln der Europäischen Union und
des Freistaats Thüringen für die Durchführung bereitstellt.
Ab dem Schuljahr 2016/2017 wird erstmalig Obst und Gemüse aus ökologisch kontrolliertem Anbau (BIO-Qualität)
mit einer erhöhten Beihilfe von bis zu 37 Cent pro Portion
bezuschusst. Bewerben können sich alle thüringischen
Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen, die eine Primarstufe haben. Antragsteller und Zuwendungsempfänger
ist der jeweilige Schulträger. Hat sich eine Schule für das EUSchulobst- und -gemüseprogramm qualifiziert, so nimmt
die gesamte Schule bzw. Primarstufe an dem Programm
teil. Eine Teilnahme von nur einzelnen Klassen oder mit
einer verringerten Schülerzahl ist bei Grundschulen nicht
möglich. Bereits am Programm teilnehmende Schulen
können weiterhin vom Programm profitieren, denn eine
kontinuierliche Teilnahme ist für eine nachhaltige Wirkung
besonders wichtig. Es bleibt bei einer bis zu zweitägigen
Versorgung mit frischem Obst und Gemüse. Alle interessierten Schulträger konnten sich für die Programm-Teilnahme
bewerben.
Für Hinweise bei der Beantragung steht die Zahlstelle im
Thüringer Landesverwaltungsamt zur Verfügung.
Kontakt für interessierte Schulträger
Thüringer Landesverwaltungsamt, Frau Christiane Soika,
Referat 530/Zahlstelle EGFL/ELER, Weimarplatz 4a, 99423
Weimar, Tel.: +49 (361) 3773-8182, Christiane.Soika{at}
tlvwa.thueringen{punkt}de
Erste Antragsrunde endet am 21. September
EU-Geld für Thüringer Bauern, die weniger Milch produzieren
Das EU-Milchmengenreduzierungsprogramm startete
in den vergangenen Tagen. Mit 150 Millionen Euro sollen dann europaweit Bauern unterstützt werden, die
bereit sind, ihre Milchmengen zu reduzieren.
Zur Unterstützung insbesondere der Milcherzeuger hatte
der EU-Agrarrat am 18. Juli 2016 ein 2. Hilfspaket in Höhe
von 500 Mio. € beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil
dieses Paketes ist das sogenannte Milchmengenreduzierungsprogramm mit einem Finanzvolumen von 150 Mio. €,
mit dem eine freiwillige Verringerung der Milchproduktion
honoriert werden soll. Auf diese Weise soll die Milchmenge in der EU um mehr als 1 Mio. Tonnen Milch reduziert
werden.
Das Programm beinhaltet eine Beihilfe für eine Mengenreduzierung von maximal 14 Cent je reduziertem Kilogramm
Milch für einen dreimonatigen Verringerungszeitraum im
Vergleich zur produzierten Menge im Vorjahr (Referenzzeitraum). Insgesamt sind bis zu vier Verringerungszeiträume
vorgesehen. Die förderfähige Reduktionsmenge ist auf maximal 50 Prozent der Liefermenge des Referenzzeitraums
begrenzt und muss mindestens 1.500 kg betragen.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kuhmilcherzeuger, die bis einschließlich Juli 2016 Milch an einen Erstkäufer
(Molkerei, Händler, Erzeugerorganisation) geliefert haben.
Für Milchmengen, die direkt vermarktet werden, kann kein
Beihilfeantrag gestellt werden.
Die erste Antragsrunde endet am 21.September. Ein Förderantrag wird auf der Plattform der Zentralen HIT Datenbank
(www.hi-daten.de) mit Hilfe des vorhandenen Zugangs
erstellt und in der Landesstelle eingereicht. Alle fristgerecht
eingereichten Anträge werden gleichermaßen berücksichtigt. Für den behördlichen Vollzug im Freistaat Thüringen
ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 530/Zahlstelle in Weimar die dafür zuständige Behörde.
Mehr unter: http://www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/agrarfoerderung/hilfspaket_milch/index.aspx
Netzwerken im Alpenland: neue Projekte mit „Smarten Textilien“ aus Österreich: Das global agierende Enterprise
Europe Network (EEN), dem seit seiner Gründung auch die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) angehört, begleitete eine zweitägige Unternehmerreise (6. bis 8. September) nach Österreich. Zielregion
war der Raum um Dornbirn/Vorarlberg. Hier hat sich in den letzten Jahren ein Innovationscluster herausgebildet, das
auch gern als das „Silicon Valley” der Textilindustrie bezeichnet wird. Mit Hightech-Produkten wollen österreichische
Unternehmen wieder an alte Erfolge der Branche anknüpfen. Die Zukunft heißt Smart Textiles mit Anwendungen von
der Medizintechnik über den Leichtbau bis hin zur Autoindustrie.
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Ausgabe 37/ 19.09.2016
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Der Blick auf Europa
EU-Urheberrecht: DJV sollte nicht meckern, sondern Kontrollvorschläge machen
Kreative Leistungen müssen auch im digitalen Zeitalter bezahlt werden
In dieser Woche erreichte mich eine Mail vom DJV: Der
Vorschlag der EU-Kommission zu einer neuen Richtlinie
im Urheberrecht stößt beim Deutschen JournalistenVerband (DJV) auf Ablehnung. Da begreift jemand
nicht, daß wir die Regeln gerade auch für Journalisten
machen wollen, damit guter Journalismus zukünftig
möglich bleibt.
Der von Digitalkommissar Günther Oettinger am vergangenen Mittwoch vorgestellte Entwurf nütze den Urhebern
wenig und habe deshalb sein Ziel verfehlt, ein modernes
europaweites Urheberrecht zu schaffen, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. So seien etwa Regelungen
zum Vertragsrecht spärlich und sehr vage formuliert. Der
Anspruch der Urheber auf Information darüber, in welchem
Umfang ihre Artikel, Berichte und Fotos genutzt werden,
ist zudem in dem Entwurf an den administrativen Aufwand
gekoppelt. Überall: „Das heißt im Klartext: Der Verlag kann
den Freien Auskünfte verweigern, wenn die Recherche zu
viel Zeit in Anspruch nimmt.“ Das vorgesehene Leistungsschutzrecht der Presseverleger sei unpräzise und berge
die Gefahr in sich, die Rechte der Urheber zu verdrängen.
Unklar und nachbesserungsbedürftig sei auch die vorgesehene Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber. Schon deren Höhe werde nicht
bestimmt. Die EU-Kommission habe die Chance vertan, mit
einem innovativen Rechtsrahmen die Position der Urheber
zu stärken, kritisiert der DJV- Vorsitzende. „Das OettingerPapier liest sich so, als hätten die Lobbyisten der Verlage
dabei die Regie geführt.“ In der jetzt vorliegenden Fassung
dürfe das Papier keinesfalls angenommen werden.
Und meine Meinung: Nicht meckern, sondern liefern.
Herr Überall hat nicht begriffen, dass die Gesetze der
EU nicht von der EU-Kommission, sondern vom EUParlament gemacht werden. Vom DJV-Vorsitzenden
hatte ich mehr erwartet.
Kreative Leistungen müssen auch im digitalen Zeitalter
vergütet werden. Ein angepasstes Urheberrecht darf nicht
nur dem Konsumenten zugutekommen, sondern es muss
Innovationen fördern und die Vergütung der Rechteinhaber sichern. Außerdem bin ich davon überzeugt, dass wir
gerade im digitalen Zeitalter Qualitätsjournalismus sicherstellen und würdigen müssen, der mit Recherche, Analysen
und Einordnungen Wert- und Gehaltvolles leistet. Hierzu
zählt neben der Leistung der Verleger auch die Arbeit der
Journalisten und Autoren. Ich begrüße die Vorschläge von
EU-Kommissar Günter Oettinger in diesem Bereich. Über
die Details werden wir sicherlich in den kommenden Wochen und Monaten noch intensiv diskutieren.
„Die EU liefert ein Gesetz nach dem anderen, nun erwarte ich von den Mitgliedstaaten die strikte und unverzügliche Umsetzung“: Neues Reisedokument für Nicht-EU-Bürger: Das EU-Parlament hat am Donnerstag einem Gesetzesvorschlag für ein einheitliches Reisedokument für Nicht-EU-Bürger ohne gültigen Pass oder Ausweis zugestimmt.
Mit dem Reisedokument soll die Rückführung von Nicht-EU-Bürgern beschleunigt und vereinfacht werden, die sich
ohne Aufenthaltsberechtigung in der EU aufhalten. Wir Abgeordneten bestanden auf strengen Sicherheitsmerkmalen,
damit das Dokument von Drittländern vorbehaltlos anerkannt werden kann. Derzeit stellt jeder EU-Mitgliedstaat ein
anderes Dokument für einen Nicht-EU-Bürger ohne gültigen Pass oder Ausweis aus. Mehr: europarl.europa.eu
EU-Nachrichten
EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete: Brüssel arbeitet mit Hochdruck an der Erstellung einer ersten gemeinsamen EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete
und legt hierzu die Ergebnisse einer auf Schlüsselindikatoren beruhenden Voruntersuchung für alle Drittländer
(„Scoreboard“) vor. Nun ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten
zu entscheiden, welche Länder in den nächsten Monaten
genauer überprüft werden sollten, um gezielt jene Länder
zu ermitteln, die sich nicht an Steuerregeln halten.
Mehr Sicherheit in der EU: Anlässlich der Rede von Präsi-
dent Juncker zur Lage der Union 2016 hat die EU-Kommission dargelegt, wie die Europäische Union die Sicherheit
in Europa erhöhen kann, indem sie den Informationsaustausch im Rahmen der Terrorismusbekämpfung verbessert
und den Schutz der Außengrenzen verstärkt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen u. a. die beschleunigte
operative Umsetzung des Europäischen Grenz- und Küstenschutzes, die rasche Annahme und Implementierung eines
EU-weiten Ein-/Ausreisesystems sowie neue Vorschläge für
den Aufbau eines europäischen Reiseinformations- und
Genehmigungssystems.
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Ausgabe 37/ 19.09.2016
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Dr. Dieter-L. Koch, Mitglied des Europäischen Parlaments
Service & Termine
Briefing zur europäischen territorialen Zusammenarbeit: Die Online-Plattform „Think Tank“ sammelt Studien,
Briefings, Bewertungen und andere wichtige Dokumente
des EP und liefert so Hintergrundinformationen zu wichtigen Politikfeldern. Das Briefing „European Territorial Cooperation“ vom 8. September beschreibt die Rolle der europäischen territorialen Zusammenarbeit und liefert eine
Bewertung des Europäischen Parlamentes.
Mehr: http://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document.html?reference=EPRS_BRI(2016)586666
Europäischer Literaturwettbewerb: „alles anders“
ist das Thema des großen Literaturwettbewerbs 2016 der
Jugend-Literatur-Werkstatt Graz. Dieser richtet sich an
Kinder und Jugendliche in Europa in den Altersgruppen
8 bis 13 Jahre bzw. 14 bis 18 Jahre. Erster bis zweiter Preis
in jeder der beiden Altersgruppen ist die Teilnahme an
einer Schreibzeit, einer internationalen Werkstattwoche.
Einsendeschluss ist am 30. September 2016. Mehr: www.
literaturwerkstatt.at
Mach mit bei der Videochallenge “Practices on youth
policy” Welche Zukunft willst du? Wie kann sie am besten
erreicht werden? Schnapp dir deine Kamera, sei kreativ und
teile deine Vision mit einer Dokumentation. YouthMetre
sucht Video-Dokus, die die Umsetzung der EU Jugendstrategie und ihre Ziele veranschaulichen. Wenn du 18 Jahre alt
oder älter bist - mach mit! Dein Video kann eine Reportage,
Dokumentation, Erzählung oder Animation sein. Bewerbungsschluss: 31.Oktober. Mehr: http://bit.ly/24gD8um
EU-Innovationspreis für Frauen 2017 :In Brüssel wurde die Bewerbungsrunde für den EU-Innovationspreis für
Frauen 2017 eröffnet. Die EU zeichnet mit dem Preis Frauen
aus, die ein EU-gefördertes Forschungsprojekt durchgeführt und ein eigenes Unternehmen gegründet haben.
Denn auch wenn Frauen zunehmend in der Forschung tätig
sind, gibt es immer noch zu wenige, die innovative Unternehmen gründen. http://ec.europa.eu/research/innovationunion/index_en.cfm?section=women-innovators
Folgt Eurodesk Deutschland auf Instagram: Lust auf
Einblicke in den Alltag von Weltenbummlern? Oder einfach
eine Prise Fernweh für Zwischendurch? Dann folgt „rausvonzuhaus“ auf Instagram. Unter www.instagram.com/rausvonzuhaus macht Eurodesk Deutschland Lust aufs Ausland:
Hier findet ihr Bilder aus der ganzen Welt, verknüpft mit
Infos zu möglichen Programmarten für Jugendliche. Eurodesk berät kostenlos und neutral zu Auslandsaufenthalten.
Juvenes Translatores 2016 - Übersetzerwettbewerb
für Schulen: Der Wettbewerb richtet sich an 17-Jährige
aus Schulen in ganz Europa, die aus erster Hand erfahren möchten, wie es ist, ein/-e Übersetzer/-in zu sein. Die
Teilnehmer sollen Texte so übersetzen, dass sie für junge
Leute in ihrem Alter verständlich sind und bekommen die
Möglichkeit, an einem Übersetzungstest teilzunehmen, der
in allen EU-Ländern am 24. November stattfindet. Schulen
sind eingeladen, sich bis zum 20. Oktober zu registrieren.
Mehr: http://ec.europa.eu/translatores/index_en.htm
European Startup Network: In Brüssel wurde das European Startup Network (ESN) offiziell vorgestellt. Insgesamt 16 demokratisch organisierte, nicht profit-orientierte und unabhängige Startup-Verbände aus Europa sind
Gründungsmitglieder des ESN. Ziel dieses europäischen
Dachverbands ist die Harmonisierung des Startup-Ökosystems im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und
Marktzugang sowie die Förderung einer Gründer-Kultur in
Europa und den einzelnen Mitgliedsstaaten. Das ESN agiert
momentan aus Brüssel und Berlin.
Mehr Informationen: www.europeanstartups.org
22. Jugendvideopreis Sachsen-Anhalt: Der größte
Jugend-Kurzfilmwettbewerb Sachsen-Anhalts findet in
diesem Jahr zum 22. Mal statt und wird in den drei Kategorien „Newcomer“, „Fortgeschrittene“ und „Junge Teams“
vergeben. Wie jedes Jahr sind junge Menschen bis 27 Jahre
aus Sachsen-Anhalt dazu aufgerufen, ihre Filmideen praktisch umzusetzen und ihre selbstproduzierten Werke bis 21.
Oktober einzureichen. Mehr: www.jugend-video-preis.de.
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Frauenplan 8
99423 Weimar
Tel. 03643 50 10 07
Fax 03643 50 10 71
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