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Beispiel Invaliditätsentschädigung nach Gliedertaxe
In dem Vertrag haben Sie eine Grundsumme versichert. In meinem Beispiel sind es 100.000 €
Daneben gibt es in Ihrem Vertrag eine Gliedertaxe. Hier ist festgelegt wieviel jedes Körperteil
bei völligem Verlust oder völliger Funktionseinschränkung Wert ist. Es gibt mittlerweile viele
Gesellschaften, die eine erweiterte Gliedertaxe anbieten. Die einzelnen Körperteile werden
dort höher bewertet als in gängigen Gliedertaxen. Ich gehe hier von einer Standardgliedertaxe
aus. Die sieht nach den Muster-AUB des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) folgendermaßen aus.
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Arm 70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
Hand 55 %
Daumen 20 %
Zeigefinger 10 %
anderer Finger 5 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Bein bis unterhalb des Knies 50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
Fuß 40 %
große Zehe 5 %
andere Zehe 2 %
Auge 50 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Geruchssinn 10 %
Geschmackssinn 5 %
Diese Werte gelten also, wenn ein Verlust oder eine völlige Funktionsbeeinträchtigung
vorliegt. Bei einem Teilverlust oder einer teilweisen Funktionsbeeinträchtigung muss man
daher vom entsprechenden Teiles dieses Prozentsatzes ausgehen.
Verlieren Sie also Ihr Bein durch einen Unfall erhalten Sie 70% von 100.000 € = 70.000 €.
Eine gute Progression steigert diese Beträge erheblich!