Merkblatt für Visa zu Besuchszwecken

Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland
9 Bogyoke Aung San Museum
Road, Bahan Township
Yangon, Myanmar
Tel: +95 1 5489 53
Email: [email protected]
www.rangun.diplo.de
Besuchsvisum

Die Deutsche Botschaft Rangun erteilt Visa für Antragsteller, die in Myanmar leben.
Deutschland erteilt in Vertretung Schengenvisa (keine nationalen Visa) auch für die folgenden
Staaten: Österreich, BELGIEN, DÄNEMARK, FINLAND, GRIECHENLAND, UNGARN,
ISLAND, LUXEMBURG, NIEDERLANDE und NORWEGEN.
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Eine Antragsstellung ist frühestens 3 Monate vor geplanter Einreise möglich. Die
Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Schengenvisa beträgt mindestens drei Arbeitstage. Für
Visa, die in Vertretung für Dänemark ausgestellt werden, beträgt die Bearbeitungszeit eine
Woche. Wir empfehlen Ihnen den Visumantrag mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn
einzureichen.

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Bitte buchen Sie diesen über
die Visa-Online-Terminvergabe: www.rangun.diplo.de

Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR (für Kinder im Alter von 6-12 Jahre 35 EUR)
ist bei Visumsbeantragung in USD zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs der Botschaft zu
entrichten.

Die Unterlagen und Nachweise sind im Original und zusätzlich als Kopie vorzulegen.
Originaldokumente werden wieder ausgehändigt. Es ist zu beachten, dass allen in birmanischer
Sprache eingereichten Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung ins Englische beigefügt
werden muss.

Angehörige anderer Nationalitäten sollen eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Myanmar
und eine Wiedereinreiseerlaubnis nach Myanmar mit Gültigkeit von mindestens 3 Monaten
nach geplanter Rückreise einreichen.
check
1.
Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos in der Visastelle der Botschaft Rangun oder
auf der Homepage der Botschaft.
1 Passfoto neueren Datums (maximal 6 Monate alt, 35–40mm breit, weißer
Hintergrund, Aufnahme von Kopf und Schultern, so dass Ihr Gesicht 70-80% des Bildes
ausmacht, starke und klare Fokussierung. Kein Photoshop!)
Bitte beachten Sie, dass Visaanträge für Kinder unter 18 Jahren von allen
sorgeberechtigten Personen (in der Regel beide Elternteile) unterschrieben werden
müssen. Diese Unterschriften müssen in Anwesenheit eines Visaangestellten geleistet
werden.
2.
Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 3 Monaten über das
geplante Reiseende hinaus. Der Reisepass/ das Reisedokument muss mindestens 2
leere Seiten enthalten und das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 10 Jahre
zurückliegen.
Kopie aller Seiten, die Einträge enthalten
3.
falls vorhanden: Kopie vergangener Schengen Visa der letzten 3 Jahre und gültige
oder bereits abgelaufene Visa für USA/ Vereintes Königreich einschließlich Ein- und
Ausreisestempel der Grenzpolizei
a) förmliche Verpflichtungserklärung unterzeichnet von einem in Deutschland
wohnenden Einlader.
Diese kann in der Regel bei Ausländerbehörden oder
Meldeämtern in Deutschland abgegeben werden.
ODER
b) ein Einladungsschreiben der Person, die der Antragssteller besuchen möchte als
Nachweis privater Unterbringung. Das Schreiben muss die Adresse und Kontaktdaten
des Gastgebers, sowie den geplanten Aufenthaltszeitraum des Besuchers enthalten.
Außerdem ist eine Kopie des Personalausweis des Gastgebers und Kontoauszüge
des Antragstellers einzureichen.
4.
5.
6.
7.
8.
Für den Zeitraum in dem der Antragssteller nicht bei seinem Einlader unterkommt
und/oder in andere Schengen-Staaten reist, sollen Hotelreservierungen vorgelegt
werden.
Reisekrankenversicherung (vorgelegt im Original), die für die Gesamtdauer des
geplanten Aufenthalts und für alle Schengen-Staaten gültig ist. Sie muss alle Kosten
abdecken, die sich aus einer Rückführung aus medizinischen Gründen, aus einer
dringend notwendigen ärztlichen Behandlung, einem Krankenhausaufenthalt oder dem
Tod des Antragstellers/der Antragstellerin während des Aufenthalts ergeben könnten. Die
Mindestdeckung muss 30.000 Euro betragen. Ihre Reisekrankenversicherung soll die
Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abdecken
Kopie der Staatsbürgerprüfkarte ( National Registration Card)
Kopie des Haushaltregisters
Nachweis über die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers (z. B. Kontoauszüge
der letzten 3 Monate, Gehaltsabrechnung, Depotauszüge oder Einnahmen durch
Eigentum)
Arbeitsbescheinigung des Arbeitsgebers mit Freistellung des gewünschten Zeitraums
und Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Bitte geben Sie die vollständige
Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers an.