Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 9 Bogyoke Aung San Museum Road, Bahan Township Yangon, Myanmar Tel: +95 1 5489 53 Email: [email protected] www.rangun.diplo.de Besuchsvisum Die Deutsche Botschaft Rangun erteilt Visa für Antragsteller, die in Myanmar leben. Deutschland erteilt in Vertretung Schengenvisa (keine nationalen Visa) auch für die folgenden Staaten: Österreich, BELGIEN, DÄNEMARK, FINLAND, GRIECHENLAND, UNGARN, ISLAND, LUXEMBURG, NIEDERLANDE und NORWEGEN. Eine Antragsstellung ist frühestens 3 Monate vor geplanter Einreise möglich. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Schengenvisa beträgt mindestens drei Arbeitstage. Für Visa, die in Vertretung für Dänemark ausgestellt werden, beträgt die Bearbeitungszeit eine Woche. Wir empfehlen Ihnen den Visumantrag mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn einzureichen. Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Bitte buchen Sie diesen über die Visa-Online-Terminvergabe: www.rangun.diplo.de Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR (für Kinder im Alter von 6-12 Jahre 35 EUR) ist bei Visumsbeantragung in USD zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs der Botschaft zu entrichten. Die Unterlagen und Nachweise sind im Original und zusätzlich als Kopie vorzulegen. Originaldokumente werden wieder ausgehändigt. Es ist zu beachten, dass allen in birmanischer Sprache eingereichten Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung ins Englische beigefügt werden muss. Angehörige anderer Nationalitäten sollen eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für Myanmar und eine Wiedereinreiseerlaubnis nach Myanmar mit Gültigkeit von mindestens 3 Monaten nach geplanter Rückreise einreichen. check 1. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Das Antragsformular erhalten Sie kostenlos in der Visastelle der Botschaft Rangun oder auf der Homepage der Botschaft. 1 Passfoto neueren Datums (maximal 6 Monate alt, 35–40mm breit, weißer Hintergrund, Aufnahme von Kopf und Schultern, so dass Ihr Gesicht 70-80% des Bildes ausmacht, starke und klare Fokussierung. Kein Photoshop!) Bitte beachten Sie, dass Visaanträge für Kinder unter 18 Jahren von allen sorgeberechtigten Personen (in der Regel beide Elternteile) unterschrieben werden müssen. Diese Unterschriften müssen in Anwesenheit eines Visaangestellten geleistet werden. 2. Gültiger Reisepass mit einer verbleibenden Mindestgültigkeit von 3 Monaten über das geplante Reiseende hinaus. Der Reisepass/ das Reisedokument muss mindestens 2 leere Seiten enthalten und das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen. Kopie aller Seiten, die Einträge enthalten 3. falls vorhanden: Kopie vergangener Schengen Visa der letzten 3 Jahre und gültige oder bereits abgelaufene Visa für USA/ Vereintes Königreich einschließlich Ein- und Ausreisestempel der Grenzpolizei a) förmliche Verpflichtungserklärung unterzeichnet von einem in Deutschland wohnenden Einlader. Diese kann in der Regel bei Ausländerbehörden oder Meldeämtern in Deutschland abgegeben werden. ODER b) ein Einladungsschreiben der Person, die der Antragssteller besuchen möchte als Nachweis privater Unterbringung. Das Schreiben muss die Adresse und Kontaktdaten des Gastgebers, sowie den geplanten Aufenthaltszeitraum des Besuchers enthalten. Außerdem ist eine Kopie des Personalausweis des Gastgebers und Kontoauszüge des Antragstellers einzureichen. 4. 5. 6. 7. 8. Für den Zeitraum in dem der Antragssteller nicht bei seinem Einlader unterkommt und/oder in andere Schengen-Staaten reist, sollen Hotelreservierungen vorgelegt werden. Reisekrankenversicherung (vorgelegt im Original), die für die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts und für alle Schengen-Staaten gültig ist. Sie muss alle Kosten abdecken, die sich aus einer Rückführung aus medizinischen Gründen, aus einer dringend notwendigen ärztlichen Behandlung, einem Krankenhausaufenthalt oder dem Tod des Antragstellers/der Antragstellerin während des Aufenthalts ergeben könnten. Die Mindestdeckung muss 30.000 Euro betragen. Ihre Reisekrankenversicherung soll die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abdecken Kopie der Staatsbürgerprüfkarte ( National Registration Card) Kopie des Haushaltregisters Nachweis über die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers (z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Gehaltsabrechnung, Depotauszüge oder Einnahmen durch Eigentum) Arbeitsbescheinigung des Arbeitsgebers mit Freistellung des gewünschten Zeitraums und Angabe der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Bitte geben Sie die vollständige Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers an.
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