Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Abteilung IV/IVVS4, Radetzkystraße 2, 1030 Wien UVP-Verfahren: GZ. BMVIT-311.401/0010-IV/IVVS-ALG/2016- Bauvorhaben S1 Wr. Außenringschnellstraße Abschnitt Knoten Raasdorf – Am Heidjöchl (Spange Seestadt) DI Roland SCHÖNAUER, Ilse-Arlt-Straße 19/5, 1220 Wien, Sprecher der BI, gibt im UVP-Verfahren gemäß § 24 Abs. 8 iVm § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 folgende Stellungnahme ab: Eingewendet wird, dass die S1 Spange Seestadt in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig ist. Folgende Einwände werden vorgebracht: 1. Das Projekt wird insgesamt hinterfragt, weil unter anderem weder die verkehrliche noch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit nachgewiesen wurden und dessen Umweltauswirkungen in Verbindung mit den Projekten S8-Marchfeldschnellstraße und S1-Lobauautobahn nicht ausreichend bewertet wurden. 2. Der Bau einer Autobahn im Feinstaubsanierungsgebiet wird beeinsprucht, weil die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen weit über das Errichtungsgebiet hinaus wirksam werden. 3. 4. 5. 6. Trotz international definierter Richtwerte für Ultra-Feinstaub wurden keine Grenzwertfestlegungen gemacht! Wesentliche Schutzvorkehrungen für Bewohner im Umfeld des Projekts wurden nicht ausreichend dargestellt und Normen bzw. Vorschriften ignoriert. Die Berechnung von Lärm- und Emissionsbelastungen sind unvollständig und zeigen nur einen Ausschnitt der Belastungen für Mensch und Umwelt. Die vorliegenden Gutachten sind unvollständig, Umweltauswirkungen auf Fauna, Flora, Funga, Schutzgüter und Klimaschutz sind nicht ausreichend dargestellt. Eine Schlechterstellung des öffentlichen Verkehrs und die damit verbundene negative Veränderung des Modal Split wird in den Emissionsberechnungen nicht berücksichtigt. Das Projekt widerspricht damit den österreichischen Zielsetzungen des ratifizierten Klimaabkommens und ist damit rechtlich zu hinterfragen! 7. Die Stückelung der Projekte in die Einzel-UVP-Verfahren S8, S1, Stadtstraße mit abweichenden Beurteilungszeiträumen und Parametern ist rechtswidrig. Ich unterstütze diese Stellungnahme mit meiner Unterschrift und damit sollen sich die Unterzeichner gemäß § 24 Abs. 8 iVm § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 zur Bürgerinitiative Lebenswerte Seestadt formieren, um im o.g. UVP-Verfahren Parteistellung zu erlangen! Unterstützungserklärung: BITTE gut lesbar schreiben und vollständig ausfüllen!!! Vor- u. FAMILIENNAME Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Vertreter der BI = Zustellungsbevollmächtigter: Stellvertreter: Geburtsdatum DI Roland Schönauer, Ilse-Arlt-Straße 19/5, 1220 Wien MHR August Wieselmayer, Janis-Joplin-Promenade 8/28, 1220 Wien Datum d. Unterschrift Unterschrift der ab 16J. wahlberechtigten Person Listennummer: ………………………….
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