Siedlerverein Aspern Hausfeld

SIEDLERVEREIN
ASPERN-HAUSFELD
www.aspern-hausfeld.at
Siedlerverein
Aspern- Hausfeld
Resedaweg 60
1220 Wien
Zvr-Zahl: 46 92 18 549
An das Amt der Wiener Landesregierung
Magistratsabteilung 22 Wiener Umweltschutzabteilung,
Dresdner Straße 45
1200 Wien
Wien am 29. Dez. 2016
Betreff: MA 22 190279/2015, MA 22 188557/2015
Straßenbauvorhaben „Aspern Seestadt Nord“
sowie Städtebauvorhaben „Aspern Seestadt Nord“
EINWENDUNGEN
Bezugnehmend auf die mit Edikt kundgemachten Projektunterlagen laut
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz erheben wir Einwand gegen die Genehmigung der
Vorhaben und begründen das wie folgt:

Das geplante Projekt führt zu erheblichen Steigerungen der Luftschadstoffe und verursacht
somit eine Beeinträchtigung der Gesundheit. Das Vorhabensgebiet ist bereits jetzt als
belastetes Gebiet hinsichtlich Stickstoffdioxid sowie PM10 ausgewiesen, weshalb statistisch
gesehen eine Vielzahl von Erkrankungen im betreffenden Gebiet auf diese und weitere
Luftschadstoffe zurückzuführen sind. Speziell gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder
wurden nicht ausreichend betrachtet, obwohl es in Punkt 10.2.5 (Schutzgut Luft und Klima)
heißt:
„Für das Schutzgut Luft sind aus Sicht des Immissionsschutzes Stickstoffoxide, Feinstaub
(PM 10/PM 2.5), Staubdeposition und BaP in PM 10 als jene Schadstoffparameter anzusehen,
die Vorhabens bedingt relevant sind und eine eingehende Betrachtungsweise erfordern.“
Für Stickstoffdioxid ergibt sich in unserem Raum eine mittlere, bereits jetzt bestehende,
Vorbelastung, ebenso für PM 2,5. Die Vorbelastung für PM10 und BaP in PM 10 im
Projektgebiet ist sogar mit „hoch“ einzustufen!

Das regionaltypische Landschaftsbild und natürliche Rückzugsräume für Menschen und Tiere
werden durch das Projekt gestört und durch Zerschneidung nachhaltig geschädigt. Im Bereich
der Straßen befindet sich Wohngebiet bzw. Grün- und Erholungsraum, wir fordern weitere
aktive Maßnahmen, um den Verlust von Lebensqualität für Mensch und Tier zu vermindern.
Grundsätzlich sei daher gesagt, dass die gegenständliche Planung auf die Vorgaben des § 2.
(1) der Wiener Bauordnung hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung des Planungsgebietes
keine Rücksicht nimmt. Im Gegenteil, es wird durch den vorliegenden Entwurf das
Planungsgebiet mit unüberwindlichen Barrieren durchzogen.

Durch die zu erwartenden Immissionen und Einflüsse durch Bau und Betrieb der Projekte
wird unsere Wohnqualität massiv negativ beeinflusst. Weiters gehen wir von einer erheblichen
Steigerung des Lärms aus, was ebenfalls zu einer massiven Beeinträchtigung der Gesundheit
führt. Die Auswirkungen in der Bestandsphase betreffen auch projektinduzierte
Zusatzbelastungen durch Lärm. Insgesamt gehen vom Vorhaben zahlreiche negative
Wirkungen auf die umliegenden Siedlungsgebiete aus!

In der Bauphase kommt es abhängig von der jeweiligen Baustellenbeleuchtung und dem
Abstand zu den nächsten Siedlungsobjekten zu sehr hohen Auswirkungen. Zum Schutz der
nächsten Wohnanrainer sind in der Bauphase wirksame Maßnahmen erforderlich, damit
Probleme, wie beim Ausbau der Seestadt Süd, erst gar nicht entstehen!

Das vorliegende Baulogistik-Konzept ist unzureichend. Wir fordern die Umweltbehörde dazu
auf, für die Bauphasen höchstmögliche Qualität hinsichtlich Schall- und Schadstoffemission
vorzuschreiben. Wir befürworten als betroffener Bewohner, eine Verlagerung sämtlicher
Baustofftransporte auf das vorhandene Schienennetz der ÖBB sowie General-Motors und
verbindliche Angaben für die Baustoffe, Aushub, Abfälle aller Art sowie Maschinen. Ein
Alternativkonzept zum vorliegenden Transportkonzept fehlt, außerdem fordern wir konkrete
Angaben zur Vermeidung der Verfrachtung durch Wind für Baumaterial und Abfälle während
der Bauphase!

Wir erheben weiters Einwände gegen das unzureichende Verkehrskonzept – die Anbindungen
über die Wolfgang Mühlwanger Straße die Ostbahnbegleitstraße und Seestadtstraße schaffen
einen übermäßigen Verkehrsfluss des Motorisierten Individual Verkehrs aus der Seestadt
durch die benachbarten Wohngebiete, sowie eine steigende Durchfahrtsfrequenz durch die
bestehenden Wohngebiete. Wir fordern daher ein geändertes Verkehrskonzept, welches den
unweigerlich erhöhten MIV aus den bestehenden Wohngebieten hinaus leitet (zum Beispiel
eine Stichstraße über weitgehend unbebautes Gebiet zur S2).

Im Punkt 2.1. heißt es: „Die Straßen (Stadtstrasse Aspern und S 1 Wiener Aussenring
Schnellstraße, Spange Seestadt Aspern) wurden im Einreichprojekt aspern Seestadt Nord als
absehbare Entwicklungen im Umfeld berücksichtigt. Für eine erste mögliche Teilrealisierung
der Seestadt Nord ohne das zeitgerechte Vorliegen dieser hochrangigen
Straßenverkehrsinfrastrukturen wurde mit einem eigenen verkehrlichen Planfall „Plf 1 (2019)“
Rechnung getragen.“ Dieser ist nicht genauer erörtert!!

In den Einreichunterlagen kann man folgendes lesen: „In der Bestandsphase ergeben sich
durch die Realisierung des Vorhabens aspern Seestadt Nord und die Anbindung an die S1
Spange Seestadt Aspern und die Stadtstraße Aspern Belastungen aber auch Entlastungen in
der Seestadt Aspern selbst und entlang der einzelnen Straßenzüge in der Umgebung des
Vorhabens. Es zeigt sich, dass in der Bestandsphase der Straßenverkehr aufgrund der
flächenmäßigen Ausdehnung des Straßennetzes in der Seestadt die maßgebliche Lärmquelle
darstellt. An den Baufeldern entlang der östlichen und westlichen Zufahrtsstraße zur S 1
Spange Seestadt Aspern, der Ringstraße sowie der Verbindungsstraße Richtung Westen
werden diesbezüglich die höchsten Immissionsbelastungen festgestellt.“ Hierbei sind die, vor
allem die Siedlungsgebiete im Osten und Westen, ungeheuerlich negativ beeinflussenden
Autobahn Zu- und Abfahrten besonders hervor zu heben!!
Weittragende Schall- und andere Emissionen ergeben sich, wie in den Unterlagen nachlesbar,
aus dieser Hochlage der Überführungen. Diese Zubringer müssen über die bestehende
U-Bahn, die neue Ausbaustrecke der S80 und über die S1 Spange selbst reichen. Wie diesen
„höchsten Immissionsbelastungen“ entgegengetreten werden kann, wird mit keinem Wort
erwähnt! Dass die Autobahnzubringer der Seestadt in diesem Verfahren ausgeklammert
wurden und in den Unterlagen fehlen ist eine unzulässige Maßnahme! Diese Anbindungen der
Seestadt Nord müssen auf jeden Fall auch Bestandteil dieses UVP- Verfahrens sein!!!
– Die Anbindung der Wolfgang Mühlwangerstraße für den MIV entspricht nicht dem
Masterplan, der dort eine Busschleuse vorsieht!! Daher kann dies auch keinen Ersatz der
beiden, im Masterplan als Hauptanbindungen vorgesehenen, Überfahrten der Verkehrsbänder
des ÖV im Norden bilden!

Dass Planung und Prognose oft vom tatsächlichen Verhalten der Benützer abweicht ist nach
der UVP des Abschnittes Flugfeld Aspern-Süd 2010 erkennbar. Trotz zahlreicher
behördlichen Strafen und Abmahnungen wird z.B. die Busschleuse An den Alten Schanzen
häufig durch Unbefugte benützt und entlang der Johann Kutschera Straße findet ständig eine
irreguläre Benützung der Grünräume durch Kraftfahrzeuge statt. Das zeigt, dass im Verfahren
und Bescheid auch auf logische und von den Bürgern tatsächlich angewendete
Verhaltensweisen Rücksicht genommen werden muss! Daher weisen wir nochmals darauf hin,
dass das bisher größte europäische Städtebauprojekt auch ein ausgeklügeltes Verkehrskonzept
im Umland benötigt und daher eine UVP erst im Gesamtkonzept statthaft ist – auch wenn sie
in Teilen abgehandelt wird! Wir wehren uns gegen Abweichungen vom Masterplan, besonders
in jenen Punkten, die explizit mit den “Experten vor Ort” (Bürgervertretern), erarbeitet
wurden!
Aus den oben genannten Gründen verlangen wir daher die Überarbeitung der
vorliegenden UVP-Projektunterlagen!
Für den Siedlerverein:
Obmann
Ing. Peter Blanc
0664 / 206 37 00
Schriftführer
DI (FH) Walter Doczekal
0660 / 577 14 33