SIEDLERVEREIN ASPERN-HAUSFELD www.aspern-hausfeld.at Siedlerverein Aspern- Hausfeld Resedaweg 60 1220 Wien Zvr-Zahl: 46 92 18 549 An das Amt der Wiener Landesregierung Magistratsabteilung 22 Wiener Umweltschutzabteilung, Dresdner Straße 45 1200 Wien Wien am 29. Dez. 2016 Betreff: MA 22 190279/2015, MA 22 188557/2015 Straßenbauvorhaben „Aspern Seestadt Nord“ sowie Städtebauvorhaben „Aspern Seestadt Nord“ EINWENDUNGEN Bezugnehmend auf die mit Edikt kundgemachten Projektunterlagen laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz erheben wir Einwand gegen die Genehmigung der Vorhaben und begründen das wie folgt: Das geplante Projekt führt zu erheblichen Steigerungen der Luftschadstoffe und verursacht somit eine Beeinträchtigung der Gesundheit. Das Vorhabensgebiet ist bereits jetzt als belastetes Gebiet hinsichtlich Stickstoffdioxid sowie PM10 ausgewiesen, weshalb statistisch gesehen eine Vielzahl von Erkrankungen im betreffenden Gebiet auf diese und weitere Luftschadstoffe zurückzuführen sind. Speziell gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder wurden nicht ausreichend betrachtet, obwohl es in Punkt 10.2.5 (Schutzgut Luft und Klima) heißt: „Für das Schutzgut Luft sind aus Sicht des Immissionsschutzes Stickstoffoxide, Feinstaub (PM 10/PM 2.5), Staubdeposition und BaP in PM 10 als jene Schadstoffparameter anzusehen, die Vorhabens bedingt relevant sind und eine eingehende Betrachtungsweise erfordern.“ Für Stickstoffdioxid ergibt sich in unserem Raum eine mittlere, bereits jetzt bestehende, Vorbelastung, ebenso für PM 2,5. Die Vorbelastung für PM10 und BaP in PM 10 im Projektgebiet ist sogar mit „hoch“ einzustufen! Das regionaltypische Landschaftsbild und natürliche Rückzugsräume für Menschen und Tiere werden durch das Projekt gestört und durch Zerschneidung nachhaltig geschädigt. Im Bereich der Straßen befindet sich Wohngebiet bzw. Grün- und Erholungsraum, wir fordern weitere aktive Maßnahmen, um den Verlust von Lebensqualität für Mensch und Tier zu vermindern. Grundsätzlich sei daher gesagt, dass die gegenständliche Planung auf die Vorgaben des § 2. (1) der Wiener Bauordnung hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung des Planungsgebietes keine Rücksicht nimmt. Im Gegenteil, es wird durch den vorliegenden Entwurf das Planungsgebiet mit unüberwindlichen Barrieren durchzogen. Durch die zu erwartenden Immissionen und Einflüsse durch Bau und Betrieb der Projekte wird unsere Wohnqualität massiv negativ beeinflusst. Weiters gehen wir von einer erheblichen Steigerung des Lärms aus, was ebenfalls zu einer massiven Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Die Auswirkungen in der Bestandsphase betreffen auch projektinduzierte Zusatzbelastungen durch Lärm. Insgesamt gehen vom Vorhaben zahlreiche negative Wirkungen auf die umliegenden Siedlungsgebiete aus! In der Bauphase kommt es abhängig von der jeweiligen Baustellenbeleuchtung und dem Abstand zu den nächsten Siedlungsobjekten zu sehr hohen Auswirkungen. Zum Schutz der nächsten Wohnanrainer sind in der Bauphase wirksame Maßnahmen erforderlich, damit Probleme, wie beim Ausbau der Seestadt Süd, erst gar nicht entstehen! Das vorliegende Baulogistik-Konzept ist unzureichend. Wir fordern die Umweltbehörde dazu auf, für die Bauphasen höchstmögliche Qualität hinsichtlich Schall- und Schadstoffemission vorzuschreiben. Wir befürworten als betroffener Bewohner, eine Verlagerung sämtlicher Baustofftransporte auf das vorhandene Schienennetz der ÖBB sowie General-Motors und verbindliche Angaben für die Baustoffe, Aushub, Abfälle aller Art sowie Maschinen. Ein Alternativkonzept zum vorliegenden Transportkonzept fehlt, außerdem fordern wir konkrete Angaben zur Vermeidung der Verfrachtung durch Wind für Baumaterial und Abfälle während der Bauphase! Wir erheben weiters Einwände gegen das unzureichende Verkehrskonzept – die Anbindungen über die Wolfgang Mühlwanger Straße die Ostbahnbegleitstraße und Seestadtstraße schaffen einen übermäßigen Verkehrsfluss des Motorisierten Individual Verkehrs aus der Seestadt durch die benachbarten Wohngebiete, sowie eine steigende Durchfahrtsfrequenz durch die bestehenden Wohngebiete. Wir fordern daher ein geändertes Verkehrskonzept, welches den unweigerlich erhöhten MIV aus den bestehenden Wohngebieten hinaus leitet (zum Beispiel eine Stichstraße über weitgehend unbebautes Gebiet zur S2). Im Punkt 2.1. heißt es: „Die Straßen (Stadtstrasse Aspern und S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Spange Seestadt Aspern) wurden im Einreichprojekt aspern Seestadt Nord als absehbare Entwicklungen im Umfeld berücksichtigt. Für eine erste mögliche Teilrealisierung der Seestadt Nord ohne das zeitgerechte Vorliegen dieser hochrangigen Straßenverkehrsinfrastrukturen wurde mit einem eigenen verkehrlichen Planfall „Plf 1 (2019)“ Rechnung getragen.“ Dieser ist nicht genauer erörtert!! In den Einreichunterlagen kann man folgendes lesen: „In der Bestandsphase ergeben sich durch die Realisierung des Vorhabens aspern Seestadt Nord und die Anbindung an die S1 Spange Seestadt Aspern und die Stadtstraße Aspern Belastungen aber auch Entlastungen in der Seestadt Aspern selbst und entlang der einzelnen Straßenzüge in der Umgebung des Vorhabens. Es zeigt sich, dass in der Bestandsphase der Straßenverkehr aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung des Straßennetzes in der Seestadt die maßgebliche Lärmquelle darstellt. An den Baufeldern entlang der östlichen und westlichen Zufahrtsstraße zur S 1 Spange Seestadt Aspern, der Ringstraße sowie der Verbindungsstraße Richtung Westen werden diesbezüglich die höchsten Immissionsbelastungen festgestellt.“ Hierbei sind die, vor allem die Siedlungsgebiete im Osten und Westen, ungeheuerlich negativ beeinflussenden Autobahn Zu- und Abfahrten besonders hervor zu heben!! Weittragende Schall- und andere Emissionen ergeben sich, wie in den Unterlagen nachlesbar, aus dieser Hochlage der Überführungen. Diese Zubringer müssen über die bestehende U-Bahn, die neue Ausbaustrecke der S80 und über die S1 Spange selbst reichen. Wie diesen „höchsten Immissionsbelastungen“ entgegengetreten werden kann, wird mit keinem Wort erwähnt! Dass die Autobahnzubringer der Seestadt in diesem Verfahren ausgeklammert wurden und in den Unterlagen fehlen ist eine unzulässige Maßnahme! Diese Anbindungen der Seestadt Nord müssen auf jeden Fall auch Bestandteil dieses UVP- Verfahrens sein!!! – Die Anbindung der Wolfgang Mühlwangerstraße für den MIV entspricht nicht dem Masterplan, der dort eine Busschleuse vorsieht!! Daher kann dies auch keinen Ersatz der beiden, im Masterplan als Hauptanbindungen vorgesehenen, Überfahrten der Verkehrsbänder des ÖV im Norden bilden! Dass Planung und Prognose oft vom tatsächlichen Verhalten der Benützer abweicht ist nach der UVP des Abschnittes Flugfeld Aspern-Süd 2010 erkennbar. Trotz zahlreicher behördlichen Strafen und Abmahnungen wird z.B. die Busschleuse An den Alten Schanzen häufig durch Unbefugte benützt und entlang der Johann Kutschera Straße findet ständig eine irreguläre Benützung der Grünräume durch Kraftfahrzeuge statt. Das zeigt, dass im Verfahren und Bescheid auch auf logische und von den Bürgern tatsächlich angewendete Verhaltensweisen Rücksicht genommen werden muss! Daher weisen wir nochmals darauf hin, dass das bisher größte europäische Städtebauprojekt auch ein ausgeklügeltes Verkehrskonzept im Umland benötigt und daher eine UVP erst im Gesamtkonzept statthaft ist – auch wenn sie in Teilen abgehandelt wird! Wir wehren uns gegen Abweichungen vom Masterplan, besonders in jenen Punkten, die explizit mit den “Experten vor Ort” (Bürgervertretern), erarbeitet wurden! Aus den oben genannten Gründen verlangen wir daher die Überarbeitung der vorliegenden UVP-Projektunterlagen! Für den Siedlerverein: Obmann Ing. Peter Blanc 0664 / 206 37 00 Schriftführer DI (FH) Walter Doczekal 0660 / 577 14 33
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