ABSENDER: ............................................................... ............................................................... ................................................................ Datum…………………………………….. An das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Abteilung IV/IVVS4 Radetzkystraße 2 1030 Wien Betreff: UVP-Verfahren S1-Spange Seestadt GZ. BMVIT-311.401/0010-IV/IVVSALG/2016- S1 Abschnitt Knoten Raasdorf – Am Heidjöchl EINWENDUNGEN Bezugnehmend auf die mit Edikt kundgemachten Projektunterlagen laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 erhebe ich Einwände gegen die Genehmigung des Vorhabens „S1-Spange Seestadt“, “ im eigenen Namen, im Namen meiner Kinder und Kindeskinder und begehre Parteistellung gemäß §19 UVPG (sowie den einschlägigen materiellen Genehmigungsbestimmungen). Luft, Lärm, Gesundheit, Klimaschutz Das geplante Projekt führt zu erheblichen Steigerungen der Luftschadstoffe und verursacht somit eine Beeinträchtigung meiner Gesundheit. Das Vorhabensgebiet ist bereits jetzt als belastetes Gebiet hinsichtlich Stickstoffdioxid sowie PM10 ausgewiesen, weshalb statistisch gesehen eine Vielzahl von Erkrankungen im betreffenden Gebiet auf diese und weitere Luftschadstoffe zurückzuführen sind. Besonders gefährliche Ultra-Feinstaub-Partikel, welche in der Lage sind, die Blut-Hirnschranke zu überwinden, wurden in der vorliegenden Umweltverträglichkeitserklärung nicht ausgewiesen und keine Grenzwerte definiert! Weiters gehe ich von einer erheblichen Steigerung des Lärms aus, was ebenfalls zu einer massiven Beeinträchtigung meiner Gesundheit führt, speziell in der Nachtruhezeit bei geöffnetem Fenster. Ich befürchte, dass die zusätzliche Verbauung mit Beton und Asphalt die städtische Klimaerwärmung noch zusätzlich vorantreibt, weshalb die nächtliche Abkühlung weniger wird und mir eine Fensterlüftung an den vielen Hitzetagen nicht mehr möglich ist. Wasserqualität, Grundwasser Ich gehe davon aus, dass der Oberflächen- und Grundwasserhaushalt durch Straßenabwässer und Streusalz erheblich beeinträchtigt werden. Es zeichnet sich ab, dass durch das o.g. Projekt die letzten Landwirtschaftsbetriebe zugrunde gehen werden und meine Nahversorgung mit frischen landwirtschaftlichen Produkten nicht mehr möglich ist. Landschaftsbild, Erholungswert, Regeneration Das regionaltypische Landschaftsbild wird durch das Projekt zerstört (Schneisenbildung). Entlang der Trasse befindet sich bebautes Wohngebiet bzw. ist dieses großflächig in Planung. Deshalb werden die Flächen im weiteren Umfeld der S1 Spange Seestadt als Aufenthaltsgebiet zur Nutzung für Freizeitaktivitäten und Regeneration für mich nicht mehr ausreichend vorhanden sein. Ich befürchte daher gesundheitliche und wirtschaftliche Nachteile, welche sich über einen längeren Zeitraum als den geprüften ergeben werden. Abwertung Eigentum Durch die zu erwartenden Immissionen von Luftschadstoffen und Lärm durch den Betrieb dieses Projekts würde mein Wohneigentum eine Abwertung erfahren. Sollte das Projekt in dieser oder ähnlicher Form genehmigt werden, mache ich bereits jetzt Schadenersatzansprüche geltend. Schädigung der lokalen Wirtschaft / Infrastruktur bzw. zukünftige negative Entwicklung Das Umland entlang der geplanten Trasse zeichnet sich bereits heute durch eine eher schwache Nahversorgung aus. Das geplante Projekt wird zur negativen Verstärkung dieser Situation beitragen, da noch mehr BewohnerInnen mit PKWs zu dezentralen Einkaufszentren fahren werden. Ich erwarte somit weiter sterbende Kleinunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe in meiner direkten Wohnumgebung und damit längere Versorgungswege für mich. Zukünftig werden die beruflichen Möglichkeiten für mich und meine Kinder eingeschränkt, weil Arbeitsplätze nicht im Nahbereich meines Wohnortes, sondern an der Stadtgrenze zu NÖ (Speckgürtel der Betriebsansiedelung) geschaffen werden. Steigerung der Überschuldung der ASFINAG - zusätzliche Budgetmittel, Erhöhen der Steuerlast Die Projekt-Betreibergesellschaft ASFINAG ist mit vielen Milliarden Euro verschuldet. Die weitere Überschuldung des Staatsunternehmens muss u.a. auch ich als Steuerzahler abdecken, was zur einer Erhöhung meiner Steuerlast führen wird. Bürgerbeteiligung im Vorfeld Als Bewohner dieses Errichtungsgebiets fühle ich mich mit all diesen ‚unkoordinierten‘ bzw. unzureichend abgestimmten Projekten bzw. strategischen Veränderungen nicht ausreichend beteiligt. Die notwendige Bürgerbeteiligung entsprechend der ratifizierten Aarhus-Konvention hat nicht stattgefunden.. Aus den genannten Gründen verlange ich daher die sofortige Einstellung des UVPVerfahrens „S1- Spange Seestadt“ und die Rückführung des Projekts in eine Anrainerverträgliche Verbindungsstraße statt einer Autobahnverbindung! Mit freundlichen Grüßen ………………………………………………………………..........
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