einwendungen - Siedlerverein Aspern Hausfeld

Ing. Peter Blanc
Resedaweg 60
1220 Wien
An das Amt der Wiener Landesregierung
Magistratsabteilung 22 Wiener Umweltschutzabteilung,
Dresdner Straße 45
1200 Wien
Wien, am 29.12.2016
Betreff: MA 22 190279/2015 , MA 22 188557/2015
Straßenbauvorhaben „Aspern Seestadt Nord“
sowie Städtebauvorhaben „Aspern Seestadt Nord“
EINWENDUNGEN
Bezugnehmend auf die mit Edikt kundgemachten Projektunterlagen laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 erhebe ich
Einwände gegen die Genehmigung der Vorhaben, im eigenen Namen und im Namen meiner minderjährigen Kinder und
begründe das wie folgt:

Das geplante Projekt führt zu erheblichen Steigerungen der Luftschadstoffe und verursacht somit eine Beeinträchtigung
der Gesundheit. Das Vorhabensgebiet ist bereits jetzt als belastetes Gebiet hinsichtlich Stickstoffdioxid sowie PM10
ausgewiesen, weshalb statistisch gesehen eine Vielzahl von Erkrankungen im betreffenden Gebiet auf diese und weitere
Luftschadstoffe zurückzuführen sind. Speziell gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder wurden nicht ausreichend
betrachtet, obwohl es in Punkt 10.2.5 (Schutzgut Luft und Klima) heißt:
„Für das Schutzgut Luft sind aus Sicht des Immissionsschutzes Stickstoffoxide, Feinstaub (PM 10/PM 2.5),
Staubdeposition und BaP in PM 10 als jene Schadstoffparameter anzusehen, die Vorhabens bedingt relevant sind und
eine eingehende Betrachtungsweise erfordern.“
Für Stickstoffdioxid ergibt sich in unserem Raum eine mittlere bereits jetzt bestehende Vorbelastung, ebenso für PM
2,5. Die Vorbelastung für PM10 und BaP in PM 10 im Projektgebiet ist sogar mit „hoch“ einzustufen!

Das regionaltypische Landschaftsbild und natürliche Rückzugsräume für Menschen und Tiere werden durch das Projekt
gestört und durch Zerschneidung nachhaltig geschädigt. Im Bereich der Straßen befindet sich Wohngebiet bzw. Grünund Erholungsraum, ich fordere weitere aktive Maßnahmen, um den Verlust von Lebensqualität für Mensch und Tier
zu vermindern. Grundsätzlich sei daher gesagt, dass die gegenständliche Planung auf die Vorgaben des § 2. (1) der
Wiener Bauordnung hinsichtlich einer barrierefreien Gestaltung des Planungsgebietes keine Rücksicht nimmt. Im
Gegenteil, es wird durch den vorliegenden Entwurf das Planungsgebiet mit unüberwindlichen Barrieren durchzogen.

Durch die zu erwartenden Immissionen und Einflüsse durch Bau und Betrieb der Projekte wird meine Wohnqualität
massiv negativ beeinflusst. Weiters gehe ich von einer erheblichen Steigerung des Lärms aus, was ebenfalls zu einer
massiven Beeinträchtigung meiner Gesundheit führt. Die Auswirkungen in der Bestandsphase betreffen auch
projektinduzierte Zusatzbelastungen durch Lärm. Insgesamt gehen vom Vorhaben zahlreiche negative Wirkungen auf
die umliegenden Siedlungsgebiete aus!

Das vorliegende Baulogistik-Konzept ist unzureichend. Ich fordere die Umweltbehörde dazu auf, für die Bauphasen
höchstmögliche Qualität hinsichtlich Schall- und Schadstoffemission vorzuschreiben. Ich befürworte als betroffener
Bewohner, eine Verlagerung sämtlicher Baustofftransporte auf das vorhandene Schienennetz der ÖBB sowie GeneralMotors und verbindliche Angaben für die Baustoffe, Aushub, Abfälle aller Art sowie Maschinen. Ein Alternativkonzept
zum vorliegenden Transportkonzept fehlt, außerdem fordere ich konkrete Angaben zur Vermeidung der Verfrachtung
durch Wind für Baumaterial und Abfälle während der Bauphase!

Ich erhebe weiters Einwände gegen das unzureichende Verkehrskonzept – die Anbindungen über die Wolfgang
Mühlwanger Straße die Ostbahnbegleitstraße und Seestadtstraße schaffen einen übermäßigen Verkehrsfluss des
Motorisierten Individual Verkehrs aus der Seestadt durch die benachbarten Wohngebiete, sowie eine steigende
Durchfahrtsfrequenz durch die bestehenden Wohngebiete. Ich fordere daher ein geändertes Verkehrskonzept,
welches den unweigerlich erhöhten MIV aus den bestehenden Wohngebieten hinaus leitet (zum Beispiel eine
Stichstraße über weitgehend unbebautes Gebiet zur S2).

Im Punkt 2.1. heißt es: „Die Straßen (Stadtstrasse Aspern und S 1 Wiener Aussenring Schnellstraße, Spange Seestadt
Aspern) wurden im Einreichprojekt aspern Seestadt Nord als absehbare Entwicklungen im Umfeld berücksichtigt. Für
eine erste mögliche Teilrealisierung der Seestadt Nord ohne das zeitgerechte Vorliegen dieser hochrangigen
Straßenverkehrsinfrastrukturen wurde mit einem eigenen verkehrlichen Planfall „Plf 1 (2019)“ Rechnung getragen.“
Dieser ist nicht genauer erörtert!

In den Einreichunterlagen kann man folgendes lesen: „In der Bestandsphase ergeben sich durch die Realisierung des
Vorhabens aspern Seestadt Nord und die Anbindung an die S1 Spange Seestadt Aspern und die Stadtstraße Aspern
Belastungen aber auch Entlastungen in der Seestadt Aspern selbst und entlang der einzelnen Straßenzüge in der
Umgebung des Vorhabens. Es zeigt sich, dass in der Bestandsphase der Straßenverkehr aufgrund der flächenmäßigen
Ausdehnung des Straßennetzes in der Seestadt die maßgebliche Lärmquelle darstellt. An den Baufeldern entlang der
östlichen und westlichen Zufahrtsstraße zur S 1 Spange Seestadt Aspern, der Ringstraße sowie der Verbindungsstraße
Richtung Westen werden diesbezüglich die höchsten Immissionsbelastungen festgestellt.“ Hierbei sind die, vor
allem die Siedlungsgebiete im Osten und Westen, ungeheuerlich negativ beeinflussenden Autobahn Zu- und
Abfahrten besonders hervor zu heben!!
Weittragende Schall- und andere Emissionen ergeben sich, wie in den Unterlagen nachlesbar, aus dieser Hochlage der
Überführungen. Diese Zubringer müssen über die bestehende U-Bahn, die neue Ausbaustrecke der S80 und über die S1
Spange selbst reichen. Wie diesen „höchsten Immissionsbelastungen“ entgegengetreten werden kann, wird mit keinem
Wort erwähnt! Dass die Autobahnzubringer der Seestadt in diesem Verfahren ausgeklammert wurden und in den
Unterlagen fehlen ist eine unzulässige Maßnahme! Diese Anbindungen der Seestadt Nord müssen auf jeden Fall
auch Bestandteil dieses UVP- Verfahrens sein!!!
– Die Anbindung der Wolfgang Mühlwangerstraße für den MIV entspricht nicht dem Masterplan, der dort eine
Busschleuse vorsieht!! Daher kann dies auch keinen Ersatz der beiden, im Masterplan als Hauptanbindungen
vorgesehenen, Überfahrten der Verkehrsbänder des ÖV im Norden bilden!
Aus den oben genannten Gründen verlange ich daher die Überarbeitung der vorliegenden UVPProjektunterlagen!
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Peter Blanc
Namen der Kinder: Anna- Christina Blanc, Jonas- Johannes Blanc, Ida- Maria Blanc