Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 22- Wiener Umweltschutzabteilung, Dresdnerstraße 45, 1200 Wien UVP-Verfahren: Stadtstraße Aspern- MA22-581561/2014 Ing. Heinz MUTZEK, Maschlgasse 114, 1220 Wien, Sprecher der BI, gibt im UVP-Verfahren gemäß § 24 Abs. 8 iVm § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 folgende Stellungnahme ab: Eingewendet wird, dass das kundgemachte Projekt Stadtstraße in der vorliegenden Form dem gültigen österreichischen Recht als auch den gültigen Verordnungen nach europäischem Recht widerspricht und nicht genehmigungsfähig ist. Folgende Einwände werden vorgebracht: 1. Die Unterzeichner der Unterstützungserklärung fordern über die Bestimmungen des UVP-G2000 hinaus Parteistellung inkl. Rechtsmittelbefugnis, da im 2. 3. 4. 5. Vorfeld des Verfahrens wesentliche Bestimmungen gültigen Rechts (u.a. Aarhus Konvention) nicht erfüllt wurden und gemeinsam mit der im Vereinfachten Verfahren außer Kraft gesetzten Nachkontrolle Gefahren für Mensch und Umwelt im Sinne des Vorsorgeprinzips unerkannt bleiben würden! Wesentliche Schutzvorkehrungen für Bewohner im Umfeld des Projekts wurden nicht ausreichend dargestellt und Normen bzw. Vorschriften ignoriert. Die Berechnungen für Emissionen sind unvollständig und zeigen nur einen Ausschnitt der Belastungen für Mensch und Umwelt. Die vorliegenden Gutachten sind unvollständig, Umweltauswirkungen auf Fauna, Flora, Funga, Schutzgüter und Klimaschutz sind nicht ausreichend dargestellt. Eine Schlechterstellung des öffentlichen Verkehrs und die damit verbundene negative Veränderung des Modal Split wird in Emissionsberechnungen nicht berücksichtigt. Das Projekt widerspricht damit den österreichischen Zielsetzungen des ratifizierten Klimaabkommens und ist damit rechtlich zu hinterfragen! 6. Die Stückelung in Einzel-UVP-Verfahren S8, S1, Stadtstraße mit abweichenden Beurteilungszeiträumen auf Basis der veralteten SUPerNow2002 ist rechtswidrig. Ich unterstütze diese Stellungnahme mit meiner Unterschrift und damit sollen sich die Unterzeichner gemäß § 24 Abs. 8 iVm § 9 Abs. 5 UVP-G 2000 zur Bürgerinitiative Netzwerk Verkehrsregion Wien-Nö formieren, um im o.g. UVP-Verfahren Parteistellung zu erlangen! Unterstützungserklärung: BITTE gut lesbar schreiben und vollständig ausfüllen!!! Vor- u. FAMILIENNAME Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Vertreter der BI = Zustellungsbevollmächtigter: Stellvertreter Ing. Heinz Mutzek, Maschlgasse 114, 1220 Wien Mag. Georg Hartl, Gartenheimstraße 23/2, 1220 Wien Geburtsdatum Datum d. Unterschrift Unterschrift der ab 16J. wahlberechtigten Person Listennummer: ………………………….
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