POLITIK NICHTINVASIVE PRÄNATALDIAGNOSTIK Geringes Risiko, elementare Fragen Der Druck, ein gesundes Kind zu gebären, werde sich erhöhen, wenn pränatale Bluttests von den Kassen finanzierte Routineleistungen werden, fürchten Kritiker. s war bemerkenswert, als vor gut einem Jahr – erstmals nach 25 Jahren – Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen eine gemeinsame, interfraktionelle „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung richteten. Darin lenkten sie den Fokus auf eine Entwicklung in der Pränataldiagnostik: Die breite Anwendung eines Bluttests auf eine Trisomie 21. Sie befürchteten, dass die Möglichkeit für Schwangere, früh und risikoarm das Vorliegen von genetischen Veränderungen beim ungeborenen Kind zu testen, die gesellschaftliche Erwartung erzeugen könnte, diese Angebote regelhaft zu nutzen. Der Deutsche Ethikrat hatte in seiner Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik“ bereits vor drei Jahren auf diese mögliche Entwicklung aufmerksam gemacht. Dieser Tage haben sich nun erneut Parlamentarier aller Bundestagfraktionen, darunter Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD), Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) und Kathrin Vogler (Die Linke), mit einem Schreiben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt. Sie warnen davor, pränatale Bluttests auf Trisomie 21 zur regulären Kassenleistung zu machen, da diese ausschließlich dazu dienten, nach einer Trisomie zu suchen, aber „keinerlei medizinischen Nutzen“ hätten. Hintergrund für ihren Einwand ist die wachsende Sorge, dass Eltern, die sich gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Foto: dpa E Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 35–36 | 5. September 2016 Kind entscheiden, künftig immer mehr in Erklärungsnöte geraten könnten. Denn am 18. August gab der G-BA bekannt, dass er die nichtinvasive Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests bei Risikoschwangerschaften einer Methodenbewertung unterziehen wird. Mit dem Bewertungsverfahren soll in den nächsten drei Jahren geprüft werden, ob und wie im Vergleich zu den bisher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erbringenden invasiven Untersuchungen – wie die der invasiven Chorionzottenbiopsie und der Amniozentese – ein nichtinvasiver molekulargenetischer Test (wie beispielsweise der PraenaTest®) eingesetzt werden kann. Kein „normales“ Verfahren Dem G-BA ist jedoch offensichtlich bewusst, dass es sich bei dem anstehenden Verfahren nicht um eine „normale“ Methodenbewertung allein auf Basis der medizinisch-wissenschaftlichen Evidenz handelt. Das Gremium forderte angesichts des „sehr sensiblen“ Themas eine zeitgleiche, breite gesellschaftliche Debatte. „Bereits mit Einleitung des Erprobungsverfahrens auf Antrag des Herstellers eines molekulargenetischen Tests war man sich der Tatsache bewusst, dass dieses Verfahren neben den standardmäßig zu prüfenden medizinischen Gesichtspunkten in besonderer Weise funda- mentale ethische Fragestellungen berührt“, sagte der unparteiische G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken. Er stellte zudem klar, dass der G-BA die Methodenbewertung im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen durchführen müsse und forderte den Gesetzgeber auf, parallel im Parlament über die ethischen Fragen und Regularien zu beraten. „Die Diskussion im G-BA kann eine gesellschaftliche Debatte nicht ersetzen. Diese muss auf breiter Basis geführt werden“, betonte auch Dr. med. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Seit 2012 sind die NIPD-Tests bereits als Selbstzahlerleistung (400 bis 900 Euro) auf dem Markt. Neben den elementaren gesellschaftlichen und medizinethischen Fragen müssen somit dringend auch Haftungsaspekte bedacht werden. Ein Arzt, der es bei einer Risikoschwangerschaft unterlasse, grundlegend aufzuklären, könne möglicherweise schadenersatzpflichtig werden, so Hecken. Gemäß § 10 Gendiagnostikgesetz müssen Schwangere vor der Diagnostik durch Fachärzte für Humangenetik oder Ärztinnen und Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunktoder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen qualifiziert haben, ergebnisoffen humangenetisch beraten werden. Hecken regte ein strukturiertes Beratungsverfahren an und möchte in die Debatte auch den Deutschen Ethikrat ▄ einbeziehen. Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann A 1519
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