LebensBlicke Stiftung Früherkennung Darmkrebs Stiftung LebensBlicke, Schuckertstraße 37, 67063 Ludwigshafen Herrn Prof. Josef Hecken Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Unparteiischer Vorsitzender Wegelystr. 8 10623 Berlin Geschäftsstelle Schuckertstraße 37 67063 Ludwigshafen Tel. 0621- 69 08 53 88 Fax 0621- 69 08 53 89 Mo-Mi 9.30 - 15.30 Uhr [email protected] www.lebensblicke.de 16. März 2016 Offener Brief an den G-BA Sehr geehrter Herr Hecken, die Stiftung LebensBlicke hat mit verschiedenen Partnern u.a. im Rahmen des Nationalen Krebsplans mit dazu beigetragen, dass es politisch zu einem Paradigmenwechsel in der Darmkrebsvorsorge und -Früherkennung gekommen ist. In der gleichen Expertenrunde wurde auch schon sehr lange diskutiert, dass gemäß den Europäischen Guidelines immunologische Stuhlteste aufgrund ihrer deutlich besseren Sensitivität in die Regelversorgung eingeführt werden sollen. Zahlreiche Experten haben bei der letzten Anhörung und bei späteren Stellungnahmen gewichtige Argumente zur Einführung dieser Teste vorgebracht. Vor der Entscheidung, welche Teste den Zuschlag bekommen sollen, müssen aus Sicht der Stiftung LebensBlicke nachfolgende Fragen noch zweifelsfrei geklärt werden, um möglichen späteren Einwänden vorzubeugen: 1. Welcher Referenzwert wird den quantitativen Tests bei geplanten Ringversuchen zugrunde gelegt? Wer hat diesen Referenzwert erstellt? 2. Sind bei Einführung ausschließlich quantitativer Tests als reine Labortests die logistischen Voraussetzungen erfüllt, zumal in Deutschland nur wenige Labors zur Verfügung stehen? 3. Ist es richtig, dass quantitative wie qualitative Teste gute wissenschaftlich fundierte Grundlagen haben? 4. Können Point-of-Care-Teste ein Angebot sein? 5. Ist die Einbindung der bisherigen Testanbieter (Hausärzte, Allgemeinmediziner, Internisten, Gynäkologen, Urologen, Gastroenterologen etc.) bei der Durchführung des Screening mit einer entsprechenden Gebührenposition gewährleistet? 6. Ist die höchstgradige Evidenz bei einem Massenscreening der ausschließliche und wichtigste Parameter bei der Einführung und Umsetzung? 7. Kann die Reduktion des Testangebots möglicherweise zu Klagen führen, die eine aufschiebende Wirkung nach sich ziehen könnten? Die Stiftung LebensBlicke fordert die politischen Entscheider auf, zu prüfen, ob unter den gegebenen Umständen die Einführung z.B. nur des quantitativen immunochemischen Tests mit der informierten Entscheidung wie auch der angestrebten Erhöhung der Teilnahmerate an der Darmkrebsvorsorge und -Früherkennung in Einklang zu bringen ist. Für die Stiftung LebensBlicke mit freundlichen Grüßen Professor Dr. Jürgen F. Riemann FACP Vorstandsvorsitzender der Stiftung LebensBlicke Bankverbindungen Sparkasse Vorderpfalz Konto-Nr. 968 / BLZ 545 500 10 IBAN: DE 22 5455 0010 0000 0009 68 BIC: LUHSDE6AXXX Baden-Württembergische Bank Mannheim Konto-Nr. 496 15 30 / BLZ 600 501 01 IBAN: DE 15 6005 0101 0004 9615 30 BIC: SOLADEST
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